RN/83
14.33
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und werte Zuseher! Wenn man sich zu diesem Tagesordnungspunkt – Verschärfung des Waffengesetzes – zu Wort meldet, ist es, denke ich, notwendig, noch einmal kurz auch auf diesen 10. Juni, den Dienstag nach Pfingsten, zurückzublicken, der uns allen in schmerzlicher Erinnerung bleiben wird. Es wurde erwähnt: Ein Amokläufer ermordet kaltblütig neun Schülerinnen und Schüler und eine Lehrerin und richtet sich danach selbst. Unermessliche Trauer, auch große Wut und ganz viel Verzweiflung, einfach unglaublich viele Emotionen waren und sind bei sehr vielen verständlicherweise noch immer spürbar, und für viele, vor allem für die Familien und Freunde, wird der Schmerz für immer bleiben.
Österreich, die Republik, der Bundeskanzler, die Bundesregierung, das Land Steiermark, die Stadt Graz, alle haben in dieser so schwierigen Situation sehr entschlossen reagiert. Es wurde eine Staatstrauer ausgerufen, es fand eine Sondersitzung des Nationalrates mit einer Regierungserklärung und mit Stellungnahmen aller Fraktionen statt, es gab einen Beschluss im Ministerrat – bis hin zu Gedenkfeiern der Stadt Graz und einer interreligiösen Gedenkfeier eine Woche nach dem Amoklauf im Grazer Dom, eingeladen durch das Land Steiermark, Landeshauptmann Mario Kunasek, mit dem Bischof, dem Superintendenten, mit dem Imam, der einen Vers gesungen hat, und mit einem Lied von Andreas Gabalier. Gerade das zeigt diese unglaubliche Breite damals, diese Geschlossenheit und auch diesen Zusammenhalt, der in so einer sensiblen Frage notwendig war und ist. Zusammenhalt, Mitgefühl – alles notwendig und richtig.
Letztendlich aber war und ist das zu wenig. Auch das haben wir damals in diesem Haus klar zum Ausdruck gebracht, dass wir eben nicht zur Tagesordnung übergehen können, sondern auch die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen und ableiten müssen. Ich habe das schon einmal hier im Parlament getan und ich möchte ihn auch heute wieder zitieren: Ennio Resnik, den Schulsprecher des Borg Dreierschützengasse, mit seinen Worten damals bei der Trauerfeier der Stadt Graz, wo er in einer eindrucksvollen Art und Weise gesagt hat: „Bitte, liebe Regierung, ändern Sie was!“
Warum war dieses Zitat so eindrucksvoll? – Weil es eben nicht anklagend oder vorwurfsvoll war, weil es letztendlich appellierend an die Verantwortlichen in diesem Land war: „Bitte, liebe Regierung, ändern Sie was!“
Und diese Bundesregierung hat eben etwas geändert und hat einen Gesetzesvorschlag heute hier auf den Tisch gebracht. Ich möchte anhand einiger wesentlicher Punkte, die auch schon erwähnt wurden, noch einmal kurz skizzieren, was hier geändert wurde – Änderungen, die auch absolute Notwendigkeiten waren –: Es erfolgt eine Weiterentwicklung der psychologischen Eignungstestung mit vorgelagerten Testverfahren. Das Mindestalter für den Schusswaffenkauf, für Kategorien B und Kategorie C, wird erhöht. Gleichzeitig wird auch das berücksichtigt, was auch bisher schon klar geregelt war, beispielsweise für die Jägerschaft, wo auch bisher schon eine sehr strenge Ausbildung, eine strenge Prüfung dafür sorgen, dass die vernünftige Handhabung der Waffe gegeben ist. Die Abkühlphase – Sie wissen, meine Damen und Herren Abgeordnete, das ist die Phase zwischen dem Kauf einer Waffe und jenem Zeitpunkt, zu dem man die Waffe dann erst aus dem Waffengeschäft mitnehmen darf – wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Und, ein ganz wesentlicher Punkt: der Datenaustausch zwischen den einzelnen Behörden, im Konkreten natürlich zwischen der Stellungsbehörde und den Waffenbehörden, aber auch anderen Behörden, die Möglichkeiten haben sollen, Informationen über Auffälligkeiten auch weiterzugeben, weil es letztendlich um die Sicherheit der Menschen geht.
Es ist in drei Monaten, etwas mehr als drei Monaten gelungen, wir haben hier in diesem Haus auch debattiert, sodass manche auch ungeduldig waren und fragten: Warum dauert das denn so lange? – Weil es eben eine der größten Novellen, nämlich seit 30 Jahren, im Bereich des Waffengesetzes ist. Ich habe auch Verständnis für diese Ungeduld geäußert, aber damit wir ein ordentliches, ein praktikables, ein vernünftiges Gesetz auf den Tisch legen können, bedarf es dieser Zeit. Daher bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich bei den Koalitionspartnern für die intensiven Gespräche, auch bei den Grünen, die jetzt, auch wenn es da etwas Ungeduld gab, offensichtlich auch diesem Vorschlag zustimmen wollen. Aber letztendlich bedanke ich mich insbesondere natürlich auch bei den Legisten, bei den Expertinnen und Experten des Innenministeriums und auch bei vielen anderen, die sich sehr konstruktiv in diese so notwendige und wichtige Debatte eingebracht haben. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Ich möchte auch noch einige Bemerkungen zum Inkrafttreten des Gesetzes machen, weil, wenn heute der Beschluss gefasst wird, dann mit der Kundmachung sehr bald die ersten Verschärfungen in diesem Bereich in Kraft treten werden, essenzielle Punkte, nämlich der Datenaustausch, der dann sofort gelten wird, und auch die Abkühlphase. Andere Punkte werden im ersten Quartal, im zweiten Quartal nächsten Jahres in Kraft treten – auch das sei hier klar erklärt –, weil das Zentrale Waffenregister entsprechend neu programmiert werden muss und diese Änderungen auch eingearbeitet werden müssen.
Daher noch einmal mein Dank an alle, die an diesem großen, neuen Waffengesetz mitgearbeitet haben, sehr konstruktiv mitgearbeitet haben, da wir es versprochen haben und in einer großen Breite gesagt haben, dass wir nicht zur Tagesordnung übergehen werden, sondern Dinge auch ändern werden. Daher möchte ich in Anlehnung an den Schulsprecher Ennio Resnik sagen: Bitte, liebe Abgeordnete, stimmen Sie zu! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
14.42
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gernot Darmann zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.