RN/86

14.56

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Danke. (Abg. Shetty [NEOS]: Jetzt bin ich gespannt! Zuerst war die Miliz das Problem! Die Miliz nicht mehr drinnen!) Hohes Haus! Was uns die Regierungsfraktionen hier vorgelegt haben, ist von vorne bis hinten ein Murks: eine Anlassgesetzgebung, die weit über das Ziel hinausschießt, ein ideologisch motivierter Angriff auf den legalen Waffenbesitz.

Die nur zwölf Tage Begutachtungsfrist ist eine Beleidigung für das Hohe Haus (Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS]) in Anbetracht dieser weitreichenden und komplexen Regelungen. Die einzige Lehre, die wir aus der Straftat von Graz hätten ziehen müssen, wäre, das Wehrgesetz zu ändern, und zwar dahin gehend, dass ein Informationsaustausch zwischen der Stellungskommission und der Waffenbehörde zu erfolgen hat – fertig aus, mehr hätte es gar nicht gebraucht. 

Das habe ich übrigens schon vor dem tragischen Ereignis von Graz gefordert. Bei den gescheiterten Regierungsverhandlungen mit der ÖVP im Jänner dieses Jahres habe ich gefordert, dass eine Untauglichkeit aus psychologischen Gründen auch Konsequenzen fürs Zivilleben haben muss, wie zum Beispiel die Verweigerung der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder ein Waffenverbot. Die ÖVP hat mir damals sogar zugestimmt, aber anscheinend war es der ÖVP nicht wichtig genug, diesen Punkt auch mit SPÖ und NEOS zu verhandeln. (Beifall bei der FPÖ.) 

Aber richtig, damals gab es ja noch keinen Anlass dazu. Unsere Regierung betreibt ja gerne Anlassgesetzgebung und Gold-Plating. 

Daher bringe ich hiermit folgenden Antrag ein: 

RN/86.1

Abänderungsantrag

gemäß § 53 Abs. 3 GOG 

des Abgeordneten Mag. Volker Reifenberger und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 372/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Maximilian Köllner, MA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (204 d.B.) (TOP 4) 

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der vorliegende Gesetzentwurf lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Waffengesetz 1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 211/2021, wird wie folgt geändert: 

Dem § 56a wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Stellungskommission hat der Waffenbehörde auf Verlangen jene Daten der Stellungsuntersuchung zu übermitteln, welche im Verfahren betreffend die Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Dies umfasst auch die Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. I DSGVO.““


Hätte es diesen Informationsaustausch bereits gegeben, bevor das in Graz passiert ist, dann wäre dieser Mörder nicht legal zu einer Pistole gelangt. 

Ich fürchte aber eines: Ein Mörder, der monatelang minutiös seine Tat plant, hätte auch illegal Waffen erworben (Abg. Höfinger [ÖVP]: Das heißt, man braucht nichts machen?!) und hätte sich auch durch das strengste Waffengesetz dieser Erde nicht abschrecken lassen, denn Mörder halten sich nicht an Gesetze, und der beste Beweis dafür ist, er hat auch an einer Bombe gebastelt, was per se schon illegal ist. 

Aber genau das ist unser Kritikpunkt an dieser Waffengesetznovelle. Sie schikaniert nur die rechtstreuen Bürger, aber gegen den illegalen Waffenbesitz wird in dieser Novelle überhaupt nichts getan. (Abg. Höfinger [ÖVP]: Das ist völliger Quatsch!) 

Die rückwirkenden Regelungen sind eines Rechtsstaates unwürdig und vielleicht sogar verfassungswidrig, die neuen Altersgrenzen vollkommen willkürlich und eine Beleidigung für junge Erwachsene. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Alle paar Tage kommen die Regierungsfraktionen darauf, dass ihr letzter Entwurf doch nicht so gut war und sie korrigieren die Korrektur der Korrektur ihres eigenen Antrages. Dieser ganze Entwurf ist unausgegoren und alles andere als beschlussreif. Sie sollten ihn zurückziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

RN/86.2

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte den Schlusssatz!

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (fortsetzend): Einzig der gestern Abend übermittelte Abänderungsantrag enthält einen kleinen Lichtblick. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter, ich muss Sie jetzt unterbrechen. Vielleicht noch einen Schlusssatz. 

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (fortsetzend): Ich werde den Schlusssatz formulieren: Der Antrag von gestern hat einen kleinen Lichtblick enthalten. Da haben Sie nämlich meine Kritik nach einer Gleichstellung von Berufssoldaten und Milizsoldaten aufgegriffen. Dafür darf ich mich herzlich bedanken. (Abg. Köllner [SPÖ]: Jetzt fällt ihm nichts mehr ein, was er kritisieren soll!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Den Schlusssatz bitte!

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (fortsetzend): Das ändert nichts daran, dass diese ganze Novelle zum Kübeln ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Shetty [NEOS]: Aber trotzdem dagegen! Wir haben zwar alles aufgenommen von euch, aber trotzdem dagegen!)

15.00

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/86.3

Waffengesetz 1996 (AA-25)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Meine Damen und Herren! Zunächst: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und daher auch ordnungsgemäß eingebracht.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 zur Durchführung von zwei kurzen Debatten. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.