RN/143

17.25

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Stellen Sie sich vor, der Tischler ist bei Ihnen zu Hause, weil er Ihnen gerade das Wohnzimmer einrichtet, und weil er gerade da ist und gut rechnen kann, verpflichten Sie ihn auch gleich, die Mathehausübung Ihrer Kinder mitzuerledigen. Das wird nicht funktionieren.

Gerade so haben wir es derzeit aus einer Notlage heraus – das gestehe ich ein – im Erwachsenenschutzrecht. Wenn Menschen nicht in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen, dann waren es in der Vergangenheit oft Anwälte und Notare, die entsprechend Verantwortung übernommen haben, wenn es um rechtliche Belange ging. Das ist gut so, das ist richtig, das ist wichtig, und das wird auch weiterhin so sein. 

Aus einer Notlage heraus haben wir allerdings mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 diese Logik komplett auf den Kopf gestellt. Nun müssen Anwälte und Notare Fälle übernehmen, auch dann, wenn es eben nicht um rechtliche Belange geht, sondern um Sorgen in der Alltagsbetreuung und um schwierige Lebenssituationen. Einkäufe, Reinigungsdienste und auf der anderen Seite Krisenbetreuung, emotionale Unterstützung et cetera: Das sind Aufgaben, meine Damen und Herren, für die es oft psychologische, soziale Kompetenzen und Ausbildungen braucht und nicht immer nur juristische. Das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich festhalten. Das ist in etwa so, als würden wir einen Arzt verpflichten, eine Operation vorzunehmen, wenn er den Patienten oder dessen Krankheit nicht kennt, oder als würde jemand ein Orchester dirigieren, der die Instrumente noch nie gesehen hat.

Ich und viele hier im Haus haben diese Regelung im Frühjahr sehr scharf kritisiert, weil sie falsch ist, weil sie systemwidrig ist und weil sie in manchen beziehungsweise in vielen Fällen den Betroffenen schlicht und einfach nicht hilft. Ich gebe zu, das ist eine Notlage, und man musste auch entsprechende Vorkehrungen treffen, aber das ist nun mal ein Faktum, und darum geht es am Ende des Tages. 

Wenn intensive psychosoziale Betreuung notwendig ist, dann ist es notwendig, diesen Personen Personen zur Seite zu stellen, die entsprechend ausgebildet sind, die entsprechende Kompetenzen haben, und nicht Personen, die durch den Gesetzgeber verpflichtet werden. Ich freue mich daher, dass diese Kritik von vielen hier im Hohen Haus und auch von Betroffenenverbänden Wirkung gezeigt hat und wir mit der heutigen Novelle nachbessern und das Gesetz verbessern, indem wir einerseits eine Antragsmöglichkeit, eine Clearingmöglichkeit für Betroffene beziehungsweise deren Umfeld schaffen und andererseits insbesondere diese Notlösung, die ich beschrieben habe, mit Ablauf von drei Jahren einfach wieder abschaffen.

Um es noch ganz deutlich abschließend zu sagen, Frau Bundesministerin: Die Notare und Rechtsanwälte leisten tagtäglich einen ganz wichtigen Dienst an der Gesellschaft, in der Rechtspflege beispielsweise, wenn es um Verfahrenshilfen geht. Sie machen das, sie haben das in der Vergangenheit gemacht, sie werden das immer machen. Sie werden das auch jetzt machen, insbesondere wenn es Ressourcenthemen gibt, wenn eine Überforderung im System da ist. Das Ganze kann allerdings keine Dauerregelung sein, denn wir werden, wenn wir es nicht in den Griff bekommen, in einigen Jahren sonst durchaus auch eine Diskussion darüber führen müssen, ob wir diese Verpflichtung auf weitere Berufsgruppen ausweiten, beispielsweise auf den öffentlichen Dienst, auf die Ärzteschaft, auf Pädagog:innen, und das sind auch Berufsgruppen, die das wahrscheinlich nicht ganz besonders positiv sehen werden.

Hohes Haus! Wir gewinnen mit der heutigen Verbesserung vor allem eines: Wir gewinnen Zeit – Zeit, die wir jetzt dringend brauchen, um in den nächsten ein bis zwei Jahren das System der Erwachsenenvertretung noch einmal genau zu durchleuchten: Wie können wir das System verbessern, damit wir am Ende des Tages nicht Personengruppen in Rollen drängen, in die sie nicht gehören, in Rollen, für die Sozialarbeiter und Psychologinnen gefordert sind und nicht ausschließlich juristisch gebildete Personen?

Frau Bundesministerin, ich bin deshalb auch sehr dankbar. Sie haben im Ausschuss auch bereits gesagt und zugesichert, dass Sie da entsprechende Anstöße zeitnahe starten, damit wir in drei Jahren nicht wieder von einer Notlage sprechen müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.30 

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.