RN/144
17.30
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Erwachsenenschutz ist ein besonders wichtiger Bereich in unserem Rechtsstaat. Früher hieß es ja Entmündigung, danach Sachwalterschaft, und ich glaube, der neue Begriff zeugt davon, dass man bei der letzten Reform vor ein paar Jahren dazu übergegangen ist, die Betroffenen in den Fokus zu nehmen, nämlich Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen.
Erwachsenenschutz ist seitdem auf jeden Fall ein rechtliches Instrument, das versucht, zwischen Schutz und Selbstbestimmung, zwischen Hilfe und Würde eine Brücke zu schlagen. In der Praxis besteht aber schon lange ein Problem, nämlich dass die Zahl der Menschen mit Unterstützungsbedarf wächst und wächst, nicht so aber die Zahl der Erwachsenenvertreter:innen, die zur Verfügung stehen, um kompetent zu helfen. Ich möchte da umso mehr dem Vertretungsnetz danken, das unter diesen entsprechend sehr herausfordernden Bedingungen weiterhin großartige Arbeit leistet. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um den Versorgungsengpass zu reduzieren, wurde vor dem Sommer, wie schon von den Kollegen ausgeführt wurde, entschieden, dass Rechtsanwält:innen und Notar:innen zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen verpflichtet werden können. Nun ist es aber für die Betroffenen – durch die Bank sehr vulnerable Menschen, die sich selbst nicht auf die Hinterfüße stellen können – essenziell, dass der Schutz über Personen läuft, die gerade für diese Klientel eben ausnehmend kompetent sind, und das sind nun einmal Organisationen wie das Vertretungsnetz.
Daher setzen wir heute der Regelung eine Deadline, und ich finde das einen sehr wichtigen Schritt. Die Verpflichtung für Rechtsanwält:innen und Notar:innen läuft demnach nur mehr bis Mitte 2028, und bis dahin müssen wir trotz der desaströsen budgetären Situation die personellen Ressourcen beim Vertretungsnetz und anderen höchst qualifizierten Betreuungsstellen ausbauen.
Auch erweitern wir heute mit der Änderung den Rechtsschutz. Wir verbessern ihn bei den verpflichtenden Clearings – das sind die Checks, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung noch notwendig ist. Einen derartigen Check kann es nun auch geben, wenn die betroffene Person oder ihr Betreuungsumfeld dies beantragt.
Ich freue mich über diese Korrektur und dass sie möglich war, denn jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmte Teilhabe an unserer Gesellschaft und die beste Unterstützung dabei. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
17.32
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.