RN/146
17.37
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich darf auf die Bemerkungen zurückkommen, dass wir hier ja eine weitere Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz haben. Wieso Budgetbegleitgesetz? – Diese Bundesregierung ist angetreten und hat Verantwortung für ein Budgetloch übernommen, das sie nicht verursacht hat – jedenfalls nicht die Sozialdemokratie –, und wir übernehmen da Verantwortung für etwas im Sinne unseres Landes und des besseren Fortkommens unseres Landes.
Sie alle wissen: Wenn wir das Budget nicht jetzt sanieren, galoppieren uns später die Schulden und die Zinsen davon, und wir werden keine Mittel für gute Gestaltung in diesem Land haben. Daher hat es im Budgetbegleitgesetz diese Maßnahme – oder mehrere dieser Maßnahmen – gegeben.
Einerseits die Erweiterung der Frist für die Erneuerung der Bestellung der Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre: Das hat nicht nur budgetäre Gründe, das möchte ich auch anführen, sondern es geht auch darum, dass die Richter und Richterinnen, die diese Erneuerungsverfahren durchführen, uns berichtet haben, dass es in vielen Fällen leider bedauerlicherweise keinen Fortschritt oder keinen Grund gibt, die Erwachsenenvertretung aufzuheben, weil es keinen Fortschritt in der Genesung oder Gesundung gibt. Das sind natürlich ältere Menschen, schwer demente Menschen, aber auch Patienten im Wachkoma. Ein Richter hat mir erzählt, wenn er dieses Schreiben alle drei Jahre an die Eltern des Wachkomapatienten richtet, kriegt er natürlich einen erbosten Anruf, und sie sagen dann: Herr Rat, Sie wissen ja, mein Sohn liegt im Wachkoma, was soll sich da noch ändern? – Also es gibt schon auch einen inhaltlichen Grund, warum wir diese Frist für die Erneuerung der Erwachsenenvertretung verlängert haben.
Gleichzeitig haben wir damals die Erwachsenenschutzvereine insofern entlastet, als die Clearings beim Erneuerungsverfahren – die Clearings werden von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführt, da wird eben ein Sozialbericht eingeholt –, dass diese Clearings fakultativ sind. Und jetzt haben wir eben in Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Gruppen, die die Patientinnen und Patienten vertreten, erarbeitet, dass es jetzt auch diesen Antrag gibt, dass es für die Betroffenen beziehungsweise ihr familiäres oder sonstiges Umfeld die Möglichkeit gibt, diese Clearings schon von sich aus anzustoßen. Das ist ein Teil, den wir da regeln.
Bei der zweiten Angelegenheit – und vielleicht vorab: mein Dank geht natürlich nicht nur an die Erwachsenenschutzvereine und an alle, die sich um Personen, die diesen Erwachsenenschutz benötigen, kümmern und für diese Menschen sorgen, sondern mein Dank geht natürlich auch an die Anwälte und Anwältinnen, die Notare und Notarinnen, die uns in dieser Situation wieder unterstützen und helfen – möchte ich in Erinnerung rufen: Bis 2018 haben die Anwälte und Anwältinnen, die Notare und Notarinnen diese Aufgaben übernommen, und wir bitten sie jetzt, diese Aufgaben einmal noch für drei Jahre – es wird eben eine sogenannte Sunset-Clause eingerichtet – zu übernehmen.
Ich selbst war eine Zeit lang Rechtsanwältin und habe auch miterlebt, wie das abläuft. Ich kann dazu nur sagen, dass es eine Anwaltskanzlei manchmal natürlich vor besondere Herausforderungen stellt, mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen umzugehen, aber unserer Auffassung nach ist es bewältigbar.
Und ich möchte schon auch auf etwas hinweisen: Warum machen wir das? – Es geht da vor allem um die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, und mir berichten die Familienrichter und -richterinnen, insbesondere in ländlichen Regionen, dass sie oft niemanden finden, der die Erwachsenenvertretung übernimmt. Es gibt Verfahren, bei denen jemand als Partei oder eben auch als wie auch immer Betroffener eines Verfahrens nicht vertreten ist, und dann steht das Verfahren. Das wollen wir ja auch nicht, dass die Verfahren vor unseren Gerichten nicht weitergeführt werden können, weil eine Vertretung nicht gefunden wird. Das sind schon auch Gründe, die ich hier bitte in Betracht zu ziehen.
Weiters möchte ich noch einmal darauf zurückkommen, dass da ganz wichtige Aufgaben übernommen werden, und dafür möchte ich mich hier bedanken.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Schutzstandard durch diese Gesetzesnovelle nicht geringer wird. Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass Rechtsanwälte oder Notar:innen da einen geringeren Schutz bieten als andere. Ein Grund, warum wir die Sunset-Clause einrichten können und zuversichtlich sind, dass wir das in drei Jahren zurücknehmen können, ist auch, dass die Erwachsenenschutzvereine in ihrer Kapazität natürlich dadurch entlastet werden, dass die Clearings jetzt nicht mehr obligatorisch sind. Wir gehen also davon aus, dass auch ein gewisser Einsparungseffekt bei den Erwachsenenschutzvertretungen erzielt werden kann.
In diesem Sinne bedanke ich mich für eure Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
17.43
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.