RN/149

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 408/A der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Selma Yildirim, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird (214 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Tschank. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/150

17.48

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll das aktuelle Bundesvergabegesetz an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Die erforderlichen Anpassungen basieren auf einer Richtlinie aus dem Jahr 2021. Die Umsetzung ist aus unserer Sicht eine an sich sinnvolle und notwendige Maßnahme und wir werden deshalb diesem Antrag auch unsere Zustimmung gewähren. 

Allerdings muss man an dieser Stelle auch fragen, oder wir haben uns das eigentlich gefragt: Bei dem Zeithorizont, der da vorliegt, was hat an der Umsetzung eigentlich so lange gedauert? 

Es kommt einmal seitens der Europäischen Union eine eigentlich vernünftige Initiative zur Harmonisierung des Binnenmarktes und dann lässt die Regierung die Umsetzungsfrist ablaufen und löst damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren aus. Das verstehen wir nicht ganz. Wie kann es sein, dass Sie Jahre für die Umsetzung einer Richtlinie aus dem Jahr 2021 brauchen? 

Ein weiterer Kritikpunkt von unserer Seite wäre, dass man die Valorisierung der Schwellenwerte im Vergabeverfahren nicht auch gleich berücksichtigt hat. Die Regierung hat da offenbar im Schneckentempo gearbeitet, hat diverse Regelungsmaterien gar nicht miterledigt. Das ist aus unserer Sicht doch eine etwas schwache Leistung. (Beifall bei der FPÖ.)

Alma Zadić war Justizministerin. Seit heuer ist es Anna Sporrer. Ich frage mich: Wo im Justizbereich waren diese Themen eigentlich vergraben? Jahrelange Untätigkeit in einem Bereich, der massiv zum Wirtschaftswachstum beitragen könnte – das, sehr geehrte Damen und Herren, ist in Anbetracht der Wirtschaftslage in Österreich durchaus nicht besonders schlau. Wenn es darum geht, alles zu regulieren, seid ihr also kaum zu bremsen. Das ist mein Eindruck. Wenn es um sinnvolle Gesetzesvorhaben für den Binnenmarkt geht, ist die Regierung ein politischer Komapatient. Mit dieser Arbeitseinstellung werdet ihr jedenfalls hier in Österreich den Kahn nicht aus dem Dreck ziehen. Aus unserer Sicht hat die Bevölkerung auch Besseres verdient.

Schauen wir nun den verspäteten Antrag ein wenig genauer an. Es geht um eine rasche Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze durch einheitliche Rahmenbedingungen im Vergaberecht. Ja, wir sind dafür, dass Straßen, Autobahnen, Zugverbindungen noch besser und effizienter ausgebaut werden. Das Ziel soll sein, eine moderne und effektive Infrastruktur zu schaffen, um die Regionen Europas und die nationalen Netze miteinander zu verbinden. (Beifall bei der FPÖ.)

Hierfür wurden den Haushalten, dem EU-Haushalt auch beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt: für den Verkehr etwa 11,4 Milliarden Euro, für Energie 5,2 Milliarden Euro, für Digitales 1,8 Milliarden Euro. Diese Mittel sollten wir nicht liegen lassen. Transeuropäische Verkehrsnetze tragen wesentlich zum Funktionieren des Binnenmarktes sowie zur Beschäftigung bei. Über diese Netze wird der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen geschaffen. Die Schaffung dieser gemeinsamen Rahmenbedingungen für den europäischen Binnenmarkt ist gut und richtig. Sie fördert die wirtschaftliche Integration und somit auch das Wirtschaftswachstum.

Wir stimmen diesem Antrag auch zu, sehr geehrte Damen und Herren, weil die Harmonisierung des Binnenmarktes aus unserer Sicht die eigentliche Kernaufgabe der Europäischen Union ist. Sie sollte sich vermehrt der wirtschaftlichen Integration des Kontinents widmen und weniger der sinnlosen Regulierungsflut in anderen Politikfeldern. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.52

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/151

17.52

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle zum Bundesvergabegesetz 2018 setzen wir eine EU-Richtlinie um, die längst überfällig ist. Schon seit August 2023 hätte sie in nationales Recht übernommen werden müssen. Das ist bis heute nicht passiert. 

Worum geht es? – Die EU-Richtlinie soll den Bau des transeuropäischen Verkehrsnetzes beschleunigen, also jener Lebensadern Europas, die Straßen, Bahnstrecken und Wasserwege verbinden. Sie gilt nur für große Infrastrukturprojekte mit Kosten über 300 Millionen Euro, die für das europäische Netz besonders wichtig sind, etwa grenzüberschreitende Verbindungen wie den Brennerbasistunnel.

Das Ziel ist klar: weniger Papier, mehr Fortschritt, weniger Hürden, mehr Tempo. Künftig soll es eine zentrale Genehmigungsbehörde geben, eine Art One-Stop-Shop, bei der alle Verfahren gebündelt werden, statt dass sich Projekte durch ein Dickicht aus Zuständigkeiten kämpfen müssen. Das schafft Planungssicherheit für die Projektträger, aber auch für die Menschen, die seit Jahren auf bessere Verbindungen warten.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Beschleunigung darf nie auf Kosten von Transparenz, Arbeitnehmer:innenrechten oder Umweltstandards gehen. Wenn der Staat Milliarden investiert, dann müssen diese Mittel sozial gerecht, ökologisch sinnvoll und fair vergeben werden, denn schneller bauen darf nie heißen, billig zu bauen – und schon gar nicht auf dem Rücken derer, die die Arbeit leisten. Gerade bei grenzüberschreitenden Projekten darf es keinen Wettlauf nach unten geben, kein Rennen darum, wer die niedrigsten Löhne oder die schwächsten Regeln bietet. Gute Arbeit, faire Löhne, klare Regeln: Das ist unser Maßstab, damit Europa nicht nur schneller, sondern auch gerechter wächst. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Fortgeltung des Altregimes – also dass bestehende Projektgesellschaften, etwa die Brenner-Basistunnel-Gesellschaft, weiterhin nach bisherigem Recht vergeben dürfen – ist vernünftig. Sie sorgt für Rechtssicherheit und verhindert, dass laufende Projekte ins Stocken geraten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen schnellere Verfahren, klare Zuständigkeiten und faire Vergaben, damit zentrale Verkehrsprojekte zukunftsorientiert, effizient und sozial verantwortlich umgesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ofenauer [ÖVP].)

17.55

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Grüner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/152

17.55

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Gerade als Tiroler Abgeordneter muss ich deutlich sagen, dass die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs seit Jahrzehnten ein politischer Dauerbrenner ist. 

Gerade das transeuropäische Verkehrsnetz muss effizienter werden. Es muss schneller werden. Es muss umweltfreundlicher werden. Es verbindet uns alle gemeinsam. Es verbindet ganz Europa. Im täglichen Ablauf verbindet es aber insbesondere Gerichte, Ingenieure, Arbeitsgruppen, Übersetzer et cetera. Das ist schlecht. Während wir politisch keine Grenzen mehr haben und verspüren, so schaffen es gerade in diesem Bereich Lösungen oftmals eben nicht über die Grenze, weil an der Grenze der Balken hinuntergeht oder weil entsprechende Lösungen offensichtlich an der Passkontrolle scheitern.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Anpassung setzen wir eine EU-Richtlinie um – beziehungsweise ist die heutige Anpassung eine technische, die erforderlich war, da die Länder entsprechend einzubinden waren. Es geht insbesondere darum, dass wir bei grenzüberschreitenden Eisenbahnprojekten in Zukunft die Möglichkeit schaffen, dass die Auftraggeber vereinbaren können, welches nationale Vergaberecht zur Anwendung kommt. Das ist eine ganz wichtige Sache. Die Auftraggeber können das vereinbaren. Derzeit haben wir ja die Situation, dass wir eine Flucht aus dem Vergaberecht merken und spüren. Das ist zu vermeiden und abzuschaffen.

Frau Bundesministerin, wir haben im Justizausschuss ausdrücklich festgestellt, dass diese kleine Novelle keinesfalls ein Vorgriff auf die große Novelle im Bundesvergaberecht sein soll und sein darf. Sie sind auch bereits entsprechend dran. Es sind entsprechende Texte der größeren Novelle bereits öffentlich. Ich freue mich, dass wir dann auch zeitnah gemeinsam dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorlegen können. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/153

17.58

Abgeordneter Dominik Oberhofer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher österreichischer Nationalrat! Es freut mich sehr: Es freut mich als Verkehrssprecher, dass wir auf der einen Seite so profitieren von der Europäischen Union, vom Zusammenwachsen der Europäischen Union, gerade bei Verkehrsthemen, und es freut mich auch, dass wir heute diesen Beschluss einstimmig fassen und dass auch die FPÖ – bei Vorredner Tschank darf ich mich persönlich bedanken – sehr proeuropäisch argumentiert hat. 

Investitionen in unsere Infrastruktur, Investitionen in unsere Straßen, in unsere Wasserstraßen – ganz besonders aus österreichischer Sicht; die Donau verbindet zehn europäische Staaten miteinander –: Das stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit und letztendlich natürlich auch unsere Wirtschaft. Das sind gute Nachrichten für den Standort. – Danke vielmals. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

17.59

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/154

17.59

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Es geht heute um eine kleine Änderung im Vergaberecht. Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum transeuropäischen Verkehrsnetz. Wie Sie von den Vorredner:innen vernehmen können, ist das eine recht unstrittige Minimalumsetzung, denn die große Umsetzung ist ja bereits im Verkehrsausschuss vor dem Sommer passiert. 

Es wird hier geregelt, welches Vergaberecht gewählt werden soll, damit eben nur ein Rechtssystem gilt, und es wird auch ermöglicht, dass sich mehrere öffentliche Träger zusammentun, um ein Projekt gemeinsam zu vergeben; schön und gut; und ja, wir werden dem auch zustimmen, denn wir finden es gut, wenn die EU zusammenwächst und es da zu Harmonisierung kommt.

Natürlich wünschen wir uns aber im Vergaberecht größere Änderungen, insbesondere im Sinne der Transparenz. Wir würden uns auch wünschen, dass sich das Bestbieterprinzip nicht nur auf den Preis bezieht, sondern dass auch andere Kriterien eine Rolle spielen. Unseres Erachtens sollen und müssen bei öffentlichen Vergaben verpflichtend Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle spielen. (Beifall bei den Grünen.) 

Skurril bleibt für mich aber schon eine Sache, die im Ausschuss passiert ist: Die Regierung kündigt im Ausschuss, im Wege einer Ausschussfeststellung, an – Kollege Grüner hat das heute schon erwähnt –, dass sie eh das Regierungsprogramm umsetzen wird. Jetzt denke ich mir als Abgeordnete dieses Hauses: Wenn es ein Regierungsprogramm gibt, dann wird das doch eh umgesetzt. Warum muss man das dann extra im Ausschuss noch einmal ankündigen? Es bestätigt sich für mich irgendwie das, was wir Grüne immer sagen: In dieser Bundesregierung wird lieber angekündigt als umgesetzt. (Beifall bei den Grünen.)

Bitte daher weniger Ankündigungen; mehr umsetzen; weniger Milliarden in unnötige Straßenprojekte stecken, wie zum Beispiel in den Lobautunnel; und dafür lieber bei Kindern, Familien und Frauen und eben in der Justiz unterstützen! In diesem Sinne: vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

18.02

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Frau Bundesministerin, bitte.

RN/155

18.02

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Es wurde schon ausgeführt: Es geht hier um eine relativ kleine Vergaberechtsnovelle, mit der wir eine Richtlinie umsetzen, deren Umsetzungsfrist bereits vor mehr als zwei Jahren abgelaufen ist.

Ich darf zur Frage der Geschwindigkeit bei Vergaberechtsnovellen nur erwähnen – ich war auch im Verfassungsdienst längere Zeit dafür zuständig –: Es ist so, dass im Vergaberecht – viele von Ihnen wissen es – auch die Länder einzubinden sind. Das heißt, wir haben einen längeren Vorlauf, bevor wir eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen können.

Im Vergaberecht heißt es, wie auch sonst sehr oft: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Es wurde schon angekündigt, es ist eine zweite Novelle im Werden. Wir haben jetzt diesen Teilbereich nur vorgezogen, weil dieses Vertragsverletzungsverfahren eben fortgeschritten ist, und es wurde auch schon erwähnt, dass die wesentlichen Teile, die von diesem Vertragsverletzungsverfahren betroffen waren, bereits vor dem Sommer mit dem Schifffahrtsgesetz und den UVP-G-Novellen umgesetzt worden sind.

Ganz einfach gesagt, geht es jetzt um eine vergaberechtliche Klarstellung, nämlich dass das Vergaberecht des Sitzstaates der gemeinsamen Stelle anzuwenden ist und die Wahlfreiheit zurückgedrängt wird. Das bringt mehr Klarheit in den Vergaberechtsverfahren. 

Was die zweite Novelle betrifft, wollte ich noch ankündigen: Die ist bereits seit 10. Oktober in Begutachtung, das heißt, wir werden uns auch in diesem Zusammenhang hier bald wiedersehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

18.04

Präsident Peter Haubner: Danke, Frau Bundesminister. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/156

18.04

Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher von zu Hause! Heute setzen wir den letzten Schritt, um die EU-Richtlinie zur Beschleunigung des transeuropäischen Verkehrsnetzes endlich vollständig umzusetzen. 

Das ist wichtig, weil wir damit noch rechtzeitig ein Vertragsverletzungsverfahren beenden können. Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie das in kürzester Zeit auf den Weg gebracht haben. Eine Verschleppung hat ja auch mit Steuergeld, das dann gezahlt werden muss, zu tun, und das haben wir jetzt Gott sei Dank abwenden können. Dieses Geld können wir für die Bevölkerung besser nützen.

Gerade für ein Land mitten im Herzen Europas ist eine gut funktionierende und grenzüberschreitende Infrastruktur entscheidend. Österreich lebt als starke Exportnation von gut funktionierenden Verbindungen: von Bahnlinien, Straßen, Wasserwegen, die unsere Wirtschaft mit ganz Europa verknüpfen.

Als Kärntnerin weiß ich, wovon ich rede. Die baltisch-adriatische Achse, die unsere Region mit großen Wirtschaftszentren und internationalen Häfen verbindet, stärkt Kärnten als Wirtschaftsstandort enorm. Aber sie zeigt auch, wie lange solche Projekte brauchen. Ich selbst habe während meiner Zeit bei der Europäischen Kommission die ersten Schritte zu diesem Projekt mit angestoßen. Das ist nunmehr 20 Jahre her.

Genau deshalb ist die Gesetzesänderung so wichtig, denn jedes Jahr, das wir verlieren, kostet Europa und Österreich Milliarden an Euro und Wachstum. Laut EU-Berechnungen kann ein vollständiges Verkehrsnetz das europäische BIP bis 2050 um 467 Milliarden Euro steigern.

Wenn der Transport von Gütern auf Infrastruktur wie Schiene, Straße und Schiff gut abgestimmt ist, erspart man sich Zeit, Geld und Emissionen, und man senkt die Transportkosten um 10 Prozent. Das ist relativ viel.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung schaffen wir nun klare Regeln, weniger Bürokratie und mehr Tempo: damit wichtige europäische Verkehrsprojekte wie die baltisch-adriatische Achse künftig schneller starten und umgesetzt werden können. Das ist ein Gewinn für Europa, für Österreich und für alle, die wollen, dass was weitergeht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

18.06

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 

RN/157

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 214 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Danke. Das ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall, und der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.