RN/150
17.48
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll das aktuelle Bundesvergabegesetz an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Die erforderlichen Anpassungen basieren auf einer Richtlinie aus dem Jahr 2021. Die Umsetzung ist aus unserer Sicht eine an sich sinnvolle und notwendige Maßnahme und wir werden deshalb diesem Antrag auch unsere Zustimmung gewähren.
Allerdings muss man an dieser Stelle auch fragen, oder wir haben uns das eigentlich gefragt: Bei dem Zeithorizont, der da vorliegt, was hat an der Umsetzung eigentlich so lange gedauert?
Es kommt einmal seitens der Europäischen Union eine eigentlich vernünftige Initiative zur Harmonisierung des Binnenmarktes und dann lässt die Regierung die Umsetzungsfrist ablaufen und löst damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren aus. Das verstehen wir nicht ganz. Wie kann es sein, dass Sie Jahre für die Umsetzung einer Richtlinie aus dem Jahr 2021 brauchen?
Ein weiterer Kritikpunkt von unserer Seite wäre, dass man die Valorisierung der Schwellenwerte im Vergabeverfahren nicht auch gleich berücksichtigt hat. Die Regierung hat da offenbar im Schneckentempo gearbeitet, hat diverse Regelungsmaterien gar nicht miterledigt. Das ist aus unserer Sicht doch eine etwas schwache Leistung. (Beifall bei der FPÖ.)
Alma Zadić war Justizministerin. Seit heuer ist es Anna Sporrer. Ich frage mich: Wo im Justizbereich waren diese Themen eigentlich vergraben? Jahrelange Untätigkeit in einem Bereich, der massiv zum Wirtschaftswachstum beitragen könnte – das, sehr geehrte Damen und Herren, ist in Anbetracht der Wirtschaftslage in Österreich durchaus nicht besonders schlau. Wenn es darum geht, alles zu regulieren, seid ihr also kaum zu bremsen. Das ist mein Eindruck. Wenn es um sinnvolle Gesetzesvorhaben für den Binnenmarkt geht, ist die Regierung ein politischer Komapatient. Mit dieser Arbeitseinstellung werdet ihr jedenfalls hier in Österreich den Kahn nicht aus dem Dreck ziehen. Aus unserer Sicht hat die Bevölkerung auch Besseres verdient.
Schauen wir nun den verspäteten Antrag ein wenig genauer an. Es geht um eine rasche Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze durch einheitliche Rahmenbedingungen im Vergaberecht. Ja, wir sind dafür, dass Straßen, Autobahnen, Zugverbindungen noch besser und effizienter ausgebaut werden. Das Ziel soll sein, eine moderne und effektive Infrastruktur zu schaffen, um die Regionen Europas und die nationalen Netze miteinander zu verbinden. (Beifall bei der FPÖ.)
Hierfür wurden den Haushalten, dem EU-Haushalt auch beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt: für den Verkehr etwa 11,4 Milliarden Euro, für Energie 5,2 Milliarden Euro, für Digitales 1,8 Milliarden Euro. Diese Mittel sollten wir nicht liegen lassen. Transeuropäische Verkehrsnetze tragen wesentlich zum Funktionieren des Binnenmarktes sowie zur Beschäftigung bei. Über diese Netze wird der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen geschaffen. Die Schaffung dieser gemeinsamen Rahmenbedingungen für den europäischen Binnenmarkt ist gut und richtig. Sie fördert die wirtschaftliche Integration und somit auch das Wirtschaftswachstum.
Wir stimmen diesem Antrag auch zu, sehr geehrte Damen und Herren, weil die Harmonisierung des Binnenmarktes aus unserer Sicht die eigentliche Kernaufgabe der Europäischen Union ist. Sie sollte sich vermehrt der wirtschaftlichen Integration des Kontinents widmen und weniger der sinnlosen Regulierungsflut in anderen Politikfeldern. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
17.52
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.