RN/155
18.02
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Es wurde schon ausgeführt: Es geht hier um eine relativ kleine Vergaberechtsnovelle, mit der wir eine Richtlinie umsetzen, deren Umsetzungsfrist bereits vor mehr als zwei Jahren abgelaufen ist.
Ich darf zur Frage der Geschwindigkeit bei Vergaberechtsnovellen nur erwähnen – ich war auch im Verfassungsdienst längere Zeit dafür zuständig –: Es ist so, dass im Vergaberecht – viele von Ihnen wissen es – auch die Länder einzubinden sind. Das heißt, wir haben einen längeren Vorlauf, bevor wir eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen können.
Im Vergaberecht heißt es, wie auch sonst sehr oft: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Es wurde schon angekündigt, es ist eine zweite Novelle im Werden. Wir haben jetzt diesen Teilbereich nur vorgezogen, weil dieses Vertragsverletzungsverfahren eben fortgeschritten ist, und es wurde auch schon erwähnt, dass die wesentlichen Teile, die von diesem Vertragsverletzungsverfahren betroffen waren, bereits vor dem Sommer mit dem Schifffahrtsgesetz und den UVP-G-Novellen umgesetzt worden sind.
Ganz einfach gesagt, geht es jetzt um eine vergaberechtliche Klarstellung, nämlich dass das Vergaberecht des Sitzstaates der gemeinsamen Stelle anzuwenden ist und die Wahlfreiheit zurückgedrängt wird. Das bringt mehr Klarheit in den Vergaberechtsverfahren.
Was die zweite Novelle betrifft, wollte ich noch ankündigen: Die ist bereits seit 10. Oktober in Begutachtung, das heißt, wir werden uns auch in diesem Zusammenhang hier bald wiedersehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
18.04
Präsident Peter Haubner: Danke, Frau Bundesminister. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.