RN/161
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 414/A der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (216 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ricarda Berger. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/162
18.21
Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Liebe Österreicher! Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass in Österreich die erste Familie mit zwölf Kindern Sozialhilfe bezieht, und zwar vollständig vom österreichischen Steuerzahler finanziert. Während viele heimische Familien jeden Cent dreimal umdrehen müssen, um ihre Kinder zu versorgen, wächst der Anteil jener, die hier Leistungen beziehen, ohne je etwas beigetragen zu haben.
Stellen Sie sich gleichzeitig eine Mutter, zum Beispiel aus Niederösterreich, vor, mit zwei Kindern, die beide zur Schule gehen. Sie steht jeden Tag um 5 Uhr auf, bringt ihre Kinder zur Schule, geht selbst 8 Stunden am Tag arbeiten, macht den Haushalt und kommt am Abend völlig erschöpft nach Hause. Und am Monatsende stellt sie sich so wie ganz viele Eltern die Frage: Reicht das Geld? Können wir die Miete bezahlen? – Und diese Mutter zahlt mit ihren Steuern nicht nur für ihre eigenen Kinder, sondern auch für Tausende Familien, die gar nicht aus Österreich kommen.
Rund 12 000 ukrainische Eltern beziehen in Österreich Familienbeihilfe für etwa 18 000 Kinder, und das zusätzlich zur Grundversorgung, die sie ohnehin schon erhalten. Monatlich kostet das den Steuerzahler rund 3 Millionen Euro. Und während österreichische Familien jeden Cent dreimal umdrehen müssen, sieht man auf unseren Straßen ganz häufig Autos von Luxusmarken wie Maserati, Lamborghini, Ferrari und so weiter mit ukrainischen Kennzeichen, und am Wiener Hauptbahnhof steigen regelmäßig Familien, die Familienbeihilfe beziehen, in den Flixbus Richtung Heimat, Richtung Ukraine ein.
Meine Damen und Herren, ich stelle mir da schon eine berechtigte Frage, nämlich ob man solche Leute wirklich mit unserem Steuergeld unterstützen soll, muss (Beifall bei der FPÖ) oder ob diese Prioritätensetzung nicht nur falsch, sondern schlichtweg auch verantwortungslos ist.
Es mag sein, dass diese Schieflage zum Beispiel der Außenministerin und Jetsetterin Beate Meinl-Reisinger und ihren politischen Freunden gefällt. Das mag sein. Uns als Freiheitlichen gefällt das absolut nicht, denn während wir für solche Sonderbehandlungen scheinbar immer ausreichend Geld haben, kämpfen heimische Familien mit steigenden Preisen, explodierenden Wohnungskosten und einer ausufernden Bürokratie. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein besonders deutliches Beispiel dafür ist das Kinderbetreuungsgeld. Eigentlich soll es Familien unterstützen, in der Praxis aber ist es ein bürokratischer Albtraum für die Familien: komplizierte Formulare, unübersichtliche Zuverdienstgrenzen, lange Bearbeitungszeiten und am Ende Rückforderungen wegen kleinster Fehler. Die Volksanwaltschaft hat diese Missstände auch schon kritisiert. Im Jahr 2024 gab es über 21 000 Beratungen zu Problemen mit Kinderbetreuungsgeld, Karenz und Papamonat. Und besonders absurd ist dabei: Selbst wenn alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen korrekt und fristgerecht durchgeführt wurden, drohen Rückforderungen, nur weil bei der Eintragung durch Dritte wie gesagt kleinste Fehler passieren.
Unsere Familien haben sich eindeutig etwas Besseres verdient. Die Politik muss endlich wieder lauten: Unsere Familien zuerst! Unsere Kinder zuerst! Unsere Zukunft zuerst! Bürokratische Hürden müssen weg, Verfahren müssen einfacher und verständlicher werden. Und die Leistungen müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich bei österreichischen Familien und ihren Kindern. (Beifall bei der FPÖ.)
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
RN/162.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abbau von Hürden bei Kinderbetreuungsgeldanträgen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor dem Hintergrund des Berichts der Volksanwaltschaft in Kooperation mit der Arbeiterkammer betreffend Ungerechtigkeiten beim Kinderbetreuungsgeld dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Abwicklung vereinfacht, bürokratische Hürden abgebaut und ein rascher, bürgerfreundlicher Verfahrensablauf sichergestellt werden.“
(Beifall bei der FPÖ.)
18.25
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/162.2
Abbau von Hürden bei Kinderbetreuungsgeldanträgen (137/UEA)
Präsident Peter Haubner: Danke.
Der von der Frau Abgeordneten eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/163
18.25
Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ja, wir diskutieren über ein Thema, das sowohl die Menschlichkeit als auch die Verantwortung gegenüber unserem Sozialstaat vereint, nämlich über die Fortsetzung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für ukrainische Vertriebene.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit mittlerweile über drei Jahren sehen wir fast jeden Tag bedrückende und verstörende Bilder aus der Ukraine von Zerstörung, Leid und Tod – um es klar zu sagen: Bilder eines Krieges, für den einzig und allein Russland die Verantwortung trägt.
Für uns stellen sich aus meiner Sicht heute einmal mehr zwei entscheidende Fragen: Sind unsere Solidaritätsbekundungen mit den ukrainischen Familien ernst gemeint oder einfach nur leere Worthülsen? Und: Wollen wir ukrainischen Kindern ein behütetes Aufwachsen in Sicherheit und Frieden ermöglichen oder eben nicht?
Geschätzte Damen und Herren, Familienleistungen wie das Kinderbetreuungsgeld beziehungsweise die Familienbeihilfe sind kein Luxus. Diese finanziellen Unterstützungsleistungen haben in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass Familien, die vor Krieg und Zerstörung fliehen mussten, hier in Österreich Schutz und Stabilität gefunden haben. Wir sprechen über Kinder, die in unseren Schulen lernen, und über Familien, die vielfach ohnehin am Existenzminimum leben müssen.
Wir haben Ukrainerinnen und Ukrainern vor über drei Jahren versprochen: Ihr seid nicht allein! – Dieses Versprechen muss auch heute noch gelten. Ihnen in dieser schwierigen Lebenssituation Sicherheit zu geben, ist Ausdruck dieses Versprechens und entspricht nicht zuletzt auch unseren humanitären Werten, auf die wir als Republik Österreich zu Recht stolz sein können. Darum sagen wir heute: Ja, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld sollen verlängert werden, aber – und das ist entscheidend – nicht mehr bedingungslos, denn Solidarität ist keine Einbahnstraße, sondern ein gegenseitiges Füreinander-da-Sein, jeweils im Rahmen der eigenen Möglichkeiten.
Daher wird es ab 1. November 2025 eine klare und nachvollziehbare Regelung geben. Der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wird dann an eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit oder, sofern eine solche Beschäftigung noch nicht möglich ist, an eine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice gebunden. Ist das strenger als bisher? – Ja. Ist es aber auch gerechter als bisher? – Ebenfalls ja. Unser Sozialstaat lebt von Fairness. Wenn jemand Unterstützung erhält, soll es auch möglich sein, dass diese Person sich bei uns einbringt.
Natürlich gibt es für diese Lebenslagen auch Ausnahmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ebenso wie ältere Menschen über 65 Jahre sind selbstverständlich nicht betroffen. Auch Eltern, die behinderte Kinder betreuen, dürfen nicht vor die Wahl zwischen Betreuungspflicht und Arbeitsmarktintegration gestellt werden. Selbiges gilt für Personen in besonders berücksichtigungswürdigen individuellen Situationen.
Integration in der Arbeit ist der Schlüssel zur Integration in unsere Gesellschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist menschlich, gerecht und verantwortungsvoll. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.29
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/164
18.30
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren hier und zu Hause! Ja, es geht um Familienbeihilfe und es geht um Kinderbetreuungsgeld, und da stellt sich die einfache, aber entscheidende Frage: Für wen sind diese Leistungen grundsätzlich gedacht? – Unsere Antwort ist klar: für österreichische Familien und für Steuerzahler in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt wird wieder verlängert: Bis 30. Juni 2026 sollen ukrainische Familien weiterhin Geld aus dem Flaf bekommen. Und was macht die Regierung gleichzeitig? – Sie lässt die Familienbeihilfe heuer und auch 2026 wieder nicht valorisieren. Das heißt: jedes Jahr weniger Geld. Eine Familie mit zwei Kindern verliert in diesen zwei Jahren in etwa 800 Euro. Das ist kein Pappenstiel, das ist Geld für den Wocheneinkauf, für die Kinderschuhe, für die Heizkosten.
Die Menschen draußen fragen: Warum zahlen wir Steuern, wenn andere mehr davon haben? Die Menschen draußen fragen: Warum hilft der Staat denen, die noch nie etwas einbezahlt haben, und fordert gleichzeitig von den Familien einen Beitrag zum Sparkurs, zum Finanzdesaster Staatsbudget? (Beifall bei der FPÖ.)
Sie, Frau Minister, haben uns im Ausschuss auch die Summe genannt, die die Familien durch diese Nichtvalorisierung beitragen, nämlich ganz real 376 Millionen Euro. Die Regierung spricht jetzt von Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für Ukrainer. Aber was ist das wert? – Nichts. Denn arbeitslos gemeldete Ukrainer bekommen weiterhin Geld, und für Ukrainer, die jünger als 18 Jahre sind, gelten diese Verschärfungen nicht. Warum? Warum sollen ukrainische Jugendliche unter 18 Jahren nicht arbeiten oder auch in Ausbildung sein müssen?
Es gibt auch noch Ausnahmegründe, die nicht einmal klar geregelt sind. Ausgenommen sind zum Beispiel Personen, „bei denen aufgrund der besonders berücksichtigungswürdigen, individuellen Situation“ keine Vormerkung beim AMS erfolgen kann. – Bitte was soll das genau sein, und auf wen trifft das genau zu? Das ist keine Verschärfung, das ist ein riesiges Schlupfloch. (Beifall bei der FPÖ.)
Für die ganze Überprüfung der Ansprüche soll auch eine automatisierte Datenübermittlung eingerichtet werden. Bis das funktioniert – halten Sie sich fest –, wird für jeden Fall eine eigene Bezugsbestätigung ausgestellt. Zettelwirtschaft in Österreich: Da ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Wir stimmen dem nicht zu, denn es geht, wir haben es gerade gehört, um Gerechtigkeit – ja, aber es geht um Gerechtigkeit und um Respekt gegenüber den Familien in Österreich, und für uns kommen österreichische Familien zuerst. (Beifall bei der FPÖ.)
18.32
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard Herzog. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/165
18.32
Abgeordneter Bernhard Herzog (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Das letzte Mal haben wir über dieses Thema und über eine Verlängerung dieses Gesetzes beziehungsweise der Beihilfen aus dem Flaf im März dieses Jahres diskutiert. Ich kann mich sehr gut daran erinnern – es war eine meiner ersten Reden hier, und insgeheim habe ich gehofft, dass wir, wenn wir das nächste Mal darüber diskutieren, eine bessere Situation vorfinden, dass sich die Lage in der Ukraine vielleicht zum Positiven entwickelt hat.
Das Gegenteil ist der Fall: Es hat sich weiter verschärft. Wöchentlich, fast schon täglich bekommt man Nachrichten aus der Ukraine, dass russische Luftangriffe das Land übersäen. Es wird nicht nur an der Front gekämpft, es geht tief ins Land hinein: Drohnenangriffe, Raketenangriffe – die Situation ist furchtbar. Die Situation ist natürlich vor allem für Kinder furchtbar, sie leiden in solchen kriegerischen Auseinandersetzungen besonders intensiv.
Ich möchte ganz besonders darauf verweisen, weil das in den Redebeiträgen der Freiheitlichen einfach komplett negiert wird. Das ist ein Faktum, und das dürfen wir nicht vergessen: Es herrscht Krieg in der Ukraine, deswegen sind Vertriebene bei uns in Österreich, deswegen haben sie bei uns Schutz bekommen, und das ist die Basis für diese Diskussion. Das darf nicht negiert werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir sprechen jetzt gerade über die Verlängerung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für aus der Ukraine Geflüchtete. Es gibt eine klare Zielrichtung, und diese geht in Richtung Integration in den Arbeitsmarkt. Die Diskussionsbeiträge der FPÖ zeigen ganz gut, dass das auch passiert. Man kann es als Verschärfung bezeichnen, ich sehe es durchaus auch als Verbesserung. Ich halte es für gut, dass wir, wenn wir die Vorurteile sehen, die gegenüber Geflüchteten oder Vertriebenen aus der Ukraine verbreitet werden, darauf hinweisen. Es geht in Richtung arbeiten, arbeiten gehen ist wichtig, und arbeiten gehen ist etwas sehr, sehr Sinnvolles. Es ist sinnstiftend, es fördert die Integration, man lernt die Sprache. Es ist absolut sinnvoll, die Menschen – auch die aus der Ukraine Geflüchteten – stärker in den Arbeitsmarkt einzubinden. (Beifall bei der SPÖ.)
Kollegin Gmeinbauer hat sehr gut ausgeführt, worum es da geht, welche Ausnahmen es gibt. Ich möchte vielleicht noch ergänzen, dass in diesem vierten Ausnahmefall, in dem ja sehr individuell geprüft werden kann, natürlich auch die Studierenden und viele andere Situationen mitbedacht sind. Dieses Gesetz versucht ja auch, sehr flexibel und individuell auf Situationen einzugehen, die vom AMS entsprechend bewertet werden.
Die Verlängerung geht bis zum 30.6.2026, und die Hoffnung besteht, dass wir dann beim nächsten Mal – ganz insgeheim habe ich diesen Wunsch – eine bessere Situation in der Ukraine vorfinden. Das ist das, was sich die Familien, die aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind, am meisten wünschen: nämlich Frieden in der Ukraine. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.35
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Weinzierl. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/166
18.36
Abgeordneter Maximilian Weinzierl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Zuseher! Heute geht es nicht um Paragrafen, es geht um eine ganz einfache Frage: Für wen ist dieser Staat eigentlich da: für das eigene Volk oder für alle Welt?
Seit fast vier Jahren sind Zehntausende Menschen aus der Ukraine hier in Österreich. Sie erhalten Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Versorgung, kurz gesagt, all das, was ein wohlhabendes Land wie Österreich nur so bieten kann. Immer mehr Österreicher fragen sich natürlich: warum eigentlich? (Ruf: Ja, warum eigentlich?) Warum flüchtet man in ein anderes Land, wenn sogar regelmäßig ukrainische Flüchtlinge dann wieder zurück in ihre Heimat auf Urlaub fahren, wie man zuletzt auch Zeitungen entnehmen konnte? (Beifall bei der FPÖ.)
Wer immer mit offenen Augen durch die Welt geht, sieht dann relativ schnell: Es sind nicht nur die Bedürftigsten, die sich in Österreich niedergelassen haben. Ich nehme sie gerne einmal in die Wiener Innenstadt mit; dort braucht man nur durch die Luxusgaragen zu gehen, dort sieht man die Luxusautos mit ukrainischen Kennzeichen. (Abg. Brandstötter [NEOS]: Woher kommt der Gedanke, dass man arm sein muss? Man flüchtet ja nicht vor der Arbeit, sondern vor dem Krieg!) Da fragt man sich natürlich dann – auch unsere Bevölkerung fragt sich –: Warum ist da keine soziale Gerechtigkeit? – Da schweigt die Sozialdemokratie. Wo ist da die finanzielle Gerechtigkeit? Seit vier Jahren in Österreich, mit Autos weit über 100 000 Euro wert. Wo zahlen die ihre NoVA? Wo zahlen die ihre motorbezogene Steuer? Man könnte doch ganz einfach von denen dieses Geld fordern und es Familien in Not – gerade in Österreich – geben, die es wirklich dringend brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber gleichzeitig leben wir in einer Zeit, in der unsere Staatsfinanzen zerbrechen. Die EU bereitet ein Defizitverfahren gegen Österreich vor – im Grunde nichts anderes als eine Besachwaltung. (Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist ja altes Gerede!) Eine Zeit, in der Milliarden Euro an Zinsen das österreichische Budget belasten (Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist eine Rede von vor einem Jahr!), in der sich eine arbeitende Familie (Abg. Krainer [SPÖ]: Die Kommission bereitet nichts vor!) jedes Monatsende überlegen muss, wie sie überhaupt noch ihre Grundbedürfnisse finanzieren kann. (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie sollten diese alten Reden einmal ein bisschen updaten!) Und was macht diese Regierung? – Diese Regierung, die unfähig ist, die finanzielle Krise unseres Landes zu meistern, verlängert eine Sonderregelung, die Nichtstaatsbürgern extra Geldleistungen zuspricht – zusätzlich zu der ohnehin schon bestehenden Grundversorgung. Für mich ist das keine Gerechtigkeit, das ist politische Selbstvergessenheit. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Herzog [SPÖ]: Es geht um Kinder!)
Ja, und jetzt reden wir mit Ihnen, reden wir einmal mit den Genossen der SPÖ. Sie erzählen bitte seit Jahrzehnten von der Umverteilung von arm zu reich, aber die wirkliche Umverteilung, die heute erlebt wird und auch stattfindet, ist nicht von reich zu arm oder von arm zu reich, ist auch nicht von alt zu jung oder von jung zu alt. Am Ende des Tages – das beste Beispiel, schauen wir nach Wien – ist die Umverteilung in diesem Land, die tagtäglich stattfindet: das Geld von hart arbeitenden Leuten zu Flüchtlingen und Asylwerbern zu schieben. Unser Sozialstaat wird zur offenen Ladentür erklärt und jeder, der hereinkommt, kann so viel mitnehmen, wie er gerade tragen kann. (Zwischenrufe bei den NEOS.)
Ich sage aber: Unsere Heimat ist kein Selbstbedienungsladen. Wir wollen keinen Staat, der sich selbst verschenkt. Wir wollen ein Österreich, das wieder für sein eigenes Volk eintritt. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: ... verschenkt hat?) Wenn wir in naher Zukunft regieren – und ja, das werden wir, denn das Volk wird am Ende des Tages entscheiden –, dann werden wir genau dafür sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.39
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/167
18.40
Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Ich glaube, es ist an der Zeit, dass man etwas zurecht- beziehungsweise in die Mitte rückt, denn das, was in den letzten drei Reden aus der rechten Ecke gekommen ist, ist wirklich unerträglich. Da werden Dinge in den Raum gestellt, die einfach nicht den Fakten entsprechen. (Abg. Steiner [FPÖ]: Ja, das ist Demokratie! Auch wir dürfen reden!)
Ich darf sagen, warum die Ukrainerinnen und Ukrainer bei uns sind: Vor über drei Jahren hat Russland mit sehr, sehr brutaler Gewalt die Ukraine überfallen (Zwischenruf des Abg. Herbert [FPÖ]), und das ist ein Angriffskrieg mitten in Europa. Das ist ein Angriff auf die Freiheit, auf die Demokratie und auf die Menschlichkeit. Wir dürfen deswegen wirklich niemals vergessen, warum die Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Österreich leben, hier sind: Sie mussten vor einem schrecklichen Krieg fliehen! (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl [FPÖ]: Sind die Männer jetzt Asylanten oder Wehrdienstverweigerer?) – Sie machen es mit Ihren Zwischenrufen nicht besser, ganz im Gegenteil. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ich würde es ja nur gern wissen!)
Das Gute daran ist, dass Europa geschlossen auf diesen Krieg und auf die Situation in die Ukraine reagiert hat, mit einer Richtlinie (Abg. Deimek [FPÖ]: ... Rechtsstaat ...!) über vorübergehenden Schutz, die festlegt, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer in allen Mitgliedstaaten Zugang zu Arbeit, Bildung und sozialen Leistungen haben. Deshalb ist das kein Kann, sondern geltendes Recht, das wir hier umsetzen.
Für uns NEOS war von Anfang an klar: Wer hier lebt, wer hier etwas beiträgt, wer Verantwortung übernimmt, soll auch die gleichen Chancen haben. Das verstehen wir nämlich unter Fairness. Es gibt rund 12 000 ukrainische Eltern in Österreich, die Familienbeihilfe für 18 000 Kinder beziehen. Entgegen Ihrer Behauptungen arbeiten viele von diesen bereits. Sie zahlen Steuern und sie leisten Beiträge in den Familienlastenausgleichsfonds, aus dem diese Leistungen, nämlich die Familienbeihilfe, bestritten werden. Es ist also alles andere als ein Geschenk. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Mit dieser heutigen Änderung schaffen wir Klarheit und einen sehr guten Zugang zur Familienbeihilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer. Die Bezieher:innen müssen sich beim AMS melden. Die technischen Voraussetzungen haben die Kollegin von der ÖVP und der Kollege von der SPÖ bereits erklärt. Sie verpflichten sich zu nichts, aber wir sorgen für Transparenz über den Anspruch für diesen Beitrag. Ausgenommen sind wie bereits erklärt unter 18-Jährige, über 65-Jährige, Eltern von Kindern mit Behinderungen und in individuellen Fällen auch Studierende mit Kindern sowie Pflegende und Selbstständige, die in früheren Unternehmen weiterarbeiten können.
Ganz offen möchte ich hier schon sagen: Es wäre uns natürlich lieber gewesen, wenn diese Regelung früher und auch für einen längeren Zeitraum hätte beschlossen werden können. Sie ist aber auch das Ergebnis eines sehr konsequenten Dranbleibens von uns. Es ist heute kein großer Moment, aber ich glaube, es ist ein guter, weil er endlich Verlässlichkeit für die Ukrainerinnen (Abg. Herbert [FPÖ]: Die Pensionisten werden ...!) und Ukrainer in Österreich schafft. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
18.43
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/168
18.43
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Es hat schon eine gewisse Ironie, wenn die FPÖ hier heraußen von Veruntreuung von Geldern spricht, ohne rot zu werden. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)
Werfen wir jedoch einen Blick auf die Ukraine! Wie ist die Lage dort? – Neben all der Angst, dem Leid, der Zerstörung, die dort vorzufinden ist, steht nun auch noch der Winter bevor. (Zwischenruf des Abg. Weinzierl [FPÖ].) Dieser droht finster und kalt zu werden, denn in mindestens sieben Regionen ist die Stromversorgung aufgrund von Notfällen eingeschränkt. Ich glaube, ich muss Ihnen hier herinnen nicht erklären, was das für die Menschen vor Ort bedeutet.
Ich sehe es sehr positiv, dass wir heute die Verlängerung der Familienbeihilfe und des Kindergeldes für die Vertriebenen aus der Ukraine beschließen. Es ist ein wichtiges Signal, das zeigt: Wir stehen immer noch hinter euch. (Abg. Herbert [FPÖ]:... die Pensionisten, die werden das schon zahlen!) Auch damit, dass sich die Betroffenen beim AMS melden müssen, haben wir grundsätzlich kein Problem.
Zwei Punkte verstehe ich allerdings immer noch nicht. Der erste: Warum werden Studierende oder Personen, die in einem anderen EU-Land arbeiten, im Antrag nicht ausdrücklich ausgenommen, obwohl sie eine klare Ausnahme bilden? Zweitens: Warum müssen die Daten der Vertriebenen an das Finanzministerium weitergeleitet werden? Für ein paar Hundert Fälle wird eine mühsame neue Datentransferstruktur aufgebaut. Das macht wirklich keinen Sinn. Die Regierung hat sich dafür entschieden, dass Bürokratie abgebaut werden soll, und jetzt wird ein zusätzliches Bürokratiemonster erschaffen. Da muss man eigentlich auch den Deregulierungsstaatssekretär fragen: Sepp, was machst du? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Aus diesem Grund bringe ich den folgenden Antrag ein:
RN/168.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 414/A der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (216 d.B.) (TOP 12)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z. 1 werden im ersten Satz nach dem Wort „Österreich“ ein Beistrich und die Wortfolge „einem Land der Europäischen Union oder der Ukraine“ sowie im dritten Satz nach dem Ausdruck „Kind erheblich behindert (§ 8 Abs. 5) ist,“ das Wort „Studierende,“ eingefügt.
2. Art. 1 Z 3 entfällt.
3. In Art. 2 Z 1 werden nach den Worten „und die“ die Worte „in Österreich, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Ukraine“ sowie im zweiten Satz nach dem Ausdruck „Kind erheblich behindert(§ 8 Abs. 5) ist,“ das Wort „Studierende,“ eingefügt.
Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
18.45
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/168.2
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz (AA-32)
Präsident Peter Haubner: Der von Frau Abgeordneter Neßler erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Bundesministerin.
RN/169
18.45
Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete im Hohen Haus! Liebe Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher der Nationalratssitzung! Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn dieses grausamen Angriffskrieges Schutz und Unterstützung in Österreich – und das steht auch weiterhin außer Frage, dazu bekennen wir uns als Bundesregierung auch weiterhin.
Gleichzeitig ist heute mehr denn je auch klar, dass wir in unserem Land sparen müssen. Das merken wir alle und das trifft gleichzeitig auch alle Bereiche. Es bedeutet, wir müssen auch bei Sozial- und Familienleistungen gezielter vorgehen: Wer braucht wirklich Unterstützung und wer nicht? Die Koalition hat sich nach langen und intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, eine Nachfolgeregelung für den Bezug von Familienleistungen – also der Familienbehilfe und des Kinderbetreuungsgeldes – für Ukrainerinnen und Ukrainer sicherzustellen. Der Anspruch von Vertriebenen aus der Ukraine auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wurde bis 31. Oktober des heurigen Jahres befristet. Ab dann – ab 1. November – müssen Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich berufstätig sein oder sich beim AMS melden, um diese Leistungen auch künftighin zu beziehen.
Selbstverständlich – und das wurde bereits von den Abgeordneten angesprochen – sind dafür auch Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise, wenn man ein Kind mit einer schweren Behinderung hat.
Wir müssen bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen, das habe ich bereits erwähnt. Wer braucht welche Unterstützung tatsächlich – und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu unserem Zusammenleben zu leisten? Für Vertriebene aus der Ukraine bedeutet das, dass es in Zukunft nur dann Familienleistungen geben wird, wenn sie arbeiten beziehungsweise dem Arbeitsmarkt auch offensichtlich zur Verfügung stehen. Die Familienbeihilfe wird in Österreich zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Die Grundversorgung steht weiterhin allen Vertriebenen offen.
Was aber Vertriebenen auch ab Tag eins offen steht, ist der Arbeitsmarkt. Es ist mir insbesondere aus zwei Gründen wichtig, dass wir da verstärkt Anreize und Motivation setzen: Wer bei uns lebt, muss arbeiten, muss unsere Sprache lernen, muss unsere Regeln und Werte ganz klar einhalten. Zweitens: Wer arbeiten kann und auch darf – Vertriebene wie gesagt ab Tag eins –, soll auch arbeiten. Zu hohe und zu attraktive Leistungen dürfen dem nicht im Weg stehen.
Wie bereits eingangs gesagt: Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn des Angriffskrieges im Februar 2022 Hilfe und Unterstützung in Österreich und auch aus Österreich. Dazu bekennen wir uns auch weiterhin, das steht für uns außer Frage. Gleichzeitig ist aber mehr denn je klar, dass wir weniger ausgeben dürfen. Deshalb war diese Neuregelung auch notwendig. Ich finde, sie ist eine gute Regelung, weil sie den Anreiz schafft, am Arbeitsmarkt Beschäftigung nachzugehen und eben auch einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.49
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. Die Redezeit stelle ich auf 3 Minuten ein.
RN/170
18.49
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Als vor drei Jahren dieser fürchterliche Krieg losgegangen ist, hat sich ganz Europa dazu bekannt, dass wir unsere Türen öffnen und die Vertriebenen und Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen – auch Österreich hat das in einer hohen Tradition gemacht, und wir waren uns da sehr einig. Dieser Vertriebenenstatus hat die Möglichkeit gebracht, dass man neben all den Leistungen auf sozialer Ebene unmittelbar Zugang zum Arbeitsmarkt bekommt.
Leider, möchte ich heute schon sagen, sind nicht so viele Flüchtlinge bereits im Arbeitsmarkt, wie wir uns das wünschen würden, und leider ist es auch so, dass doch einige Missbrauchsfälle entsprechend bekannt geworden sind. Die Regierung hat sich deswegen auch den Kopf zerbrochen, wie wir nun diese Regelung verlängern wollen.
Ja, wir verlängern diese Regelung mit entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen. Man hat sie schon mehrfach genannt, ich möchte sie aber trotzdem noch einmal sagen: Arbeitstätigkeit ist Voraussetzung, wenn nicht, dann die Meldung beim Arbeitsmarktservice. Personen, die jünger als 18 Jahre oder älter als 65 Jahre sind, sind ausgenommen. Der vierte Ausnahmetatbestand wird für all jene Personen eingerichtet, bei denen aufgrund der besonders berücksichtigungswürdigen individuellen Situation keine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice erfolgt.
Liebe Barbara! Ja, da wären dann auch die Studenten mit dabei. Da kann man sich bewerben, man kann einen Antrag stellen (Abg. Neßler [Grüne]: Ja, aber wieso so bürokratisch?), um eben diese Familienleistungen zu bekommen. Ja, und wir stehen dazu, wir wollen da eben keine pauschale Gießkanne auspacken, wie Ihr sie gerne hättet, sondern wir wollen, dass man den Antrag stellt, sich erklärt, und dann wird es auch möglich sein, diese Förderung auch in Zukunft zu bekommen. Ich glaube, dass wir das unserer Gesellschaft schuldig sind. Ich glaube deswegen und folgerichtig, dass dieser Beschluss Klarheit bringt, Sicherheit bringt, und bitte Sie, dem auch zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.51
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christian Oxonitsch. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/171
18.51
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ja, es ist schon gesagt worden: Einfach waren die Verhandlungen in dieser Frage nicht. Einfach waren sie auch deshalb nicht, da wir natürlich von Anfang an eigentlich kritisiert haben, dass die gesamte Regelung betreffend die Unterstützung für Familien aus der Ukraine beim Kinderbetreuungsgeld immer eine zeitliche Befristung gehabt hat, leider auch schon unter Grün. Eigentlich hätten wir es an den Vertriebenenstatus koppeln können, der eine ganz klare Regelung ist. – Es war nicht so.
Das Ergebnis ist ein koalitionärer Kompromiss, das muss man ganz offen sagen, das braucht man nicht wegreden. Ja, wir hätten uns auch die eine oder andere einfachere, unbürokratischere Regelung vorstellen können, ja, wir hätten gerne auch die eine oder andere Begründung drinnen gehabt, aber wichtig und wesentlich, und das ist natürlich ein zentraler Punkt, war für uns, dass mit 1. November eine Regelung in Kraft tritt, die tatsächlich sicherstellt, dass viele der ukrainischen Familien, die, und das ist ja schon mehrmals gesagt worden, aufgrund eines Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine flüchten mussten, mittlerweile auch zum Beispiel in Privatquartieren untergebracht sind und daher natürlich jedes Einkommen, jeder Einkommensteil eine wesentliche Rolle spielt, dort bleiben können. Wir wollten verhindern, dass letztendlich viele dieser Personen, die sich im Begriff befinden, in Privatquartieren ein neues Leben aufzubauen, wieder in Großquartiere zurückkehren müssen, die letztendlich weder den Kindern noch den Familien noch dem Budget oder dem Steuerzahler etwas bringen. Daher war die Regelung für uns wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher bekennen wir uns zu dieser Lösung. Wie gesagt, wir hätten uns auch gerne gewünscht, dass man es jetzt an den Vertriebenenstatus anhängt und damit letztendlich eine wirkliche Sicherheit für die Dauer dieses Angriffskriegs findet. Es ist nicht so, aber wir werden weiter dafür kämpfen, dass wir da eine gute Lösung zusammenbringen, und wir haben es jetzt zumindest mit drei Parteien einmal geschafft.
Zwei Anmerkungen vielleicht noch zu meinen Vorrednern von der FPÖ. Die erste Anmerkung: Ich bin ja nur froh, dass die Vereinigten Staaten von Amerika 1945 nicht so gedacht haben wie Sie. Wir wissen, wie maßgeblich gerade die Unterstützung aus dem Ausland für den Wiederaufbau Österreichs notwendig war. Genauso gut und richtig ist es, dass wir andere Länder in einer schwierigen Situation unterstützen. Dazu bekenne ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].)
Eine Anmerkung noch zu dem Antrag seitens der FPÖ: Ja, wir haben in der Oppositionszeit oft genug Anträge gestellt, dass es Verbesserungen im Bereich des Kinderbetreuungsgelds, Verwaltungsvereinfachungen geben soll. Sie haben es aufgegriffen, daher findet sich ja im Regierungsprogramm und im Koalitionsübereinkommen letztendlich auch diese interministerielle Arbeitsgruppe, die wir einsetzen, die tatsächlich die Aufgabe hat, zu schauen, wo es zu dem einen oder anderen bürokratischen Aufwand, Unverständlichkeiten bei der Antragstellung, bei der Auszahlung – ich kenne das auch als Krisenpflegevater – kommt. Wir haben uns dieses Themas angenommen.
Ich will auch etwas Positives zu dem Antrag sagen: Nicht nur, dass man eine Idee von uns aufgegriffen hat – wir haben das kritisiert –, es findet sich jetzt auf einmal die Expertise der Arbeiterkammer in einem Antrag der FPÖ, und das ist ja auch etwas Schönes. Ich erinnere nur an diese Tausenden Angriffe gegen die Arbeiterkammer. Dass sie eine gute Einrichtung ist, belegt dieser Antrag. – Gratulation wenigstens dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)
Alles in allem halte ich es für einen wichtigen Schritt. Ich halte auch internationale Solidarität gerade auf der europäischen Ebene für eine Errungenschaft, zu der wir uns als Sozialdemokratie auch bekennen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.55
Präsident Peter Haubner: Als Nächste hat sich Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer zu Wort gemeldet. Redezeitvorschlag: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/172
18.55
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute hier beschließen, ist etwas ganz Wichtiges. Ein Punkt fehlt aber noch immer, deshalb bringe ich hier einen Antrag ein, den ich bereits eingebracht habe. Ich werde das auch so lange machen, bis diese Angelegenheit endlich geregelt ist, denn es ist wichtig, sie zu regeln.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
RN/172.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung nach § 9 ASVG vorzulegen, die aus der Ukraine geflüchteten Personen wieder einen schnellen, unkomplizierten und vor allem lückenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht, zumindest aber Härtefälle abfedert.“
Und darum geht es mir ganz besonders, um die Härtefälle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie! Ich kann mich noch ganz genau erinnern, wie ihr sehr, sehr zu Recht auf die damalige Sozialministerin losgegangen seid, die behauptet hat, man könnte von 150 Euro im Monat leben. Zu Recht habt ihr gesagt, das sei ein Witz. Jetzt macht ihr das Gleiche mit Pensionistinnen und Pensionisten, die aus der Ukraine geflohen sind, die hier eine Pension von 200, 300 Euro kriegen, die bedeutet, dass sie nicht in die Grundversorgung fallen. Sie müssen aber trotzdem die 73 Euro für die Sozialversicherung zahlen, vom Rest sollen sie dann ihr Leben bestreiten. – Das geht nicht, das geht einfach nicht! Macht eine Regelung zumindest für diese Fälle, es ist echt wichtig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.57
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/172.2
Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung (138/UEA)
Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Abgeordneten Prammer verlesene und eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Dies ist nicht der Fall.
RN/173
RN/173.1
Präsident Peter Haubner: Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 216 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
RN/173.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abbau von Hürden bei Kinderbetreuungsgeldanträgen“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
RN/173.3
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in die Krankenversicherung“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.