RN/10
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Geschätzte Frau Ministerin! Wir beschäftigen uns ja maßgeblich mit altersgerechten Arbeitsplätzen. Eines der Modelle, von dem wir uns auch viel Erfolg versprechen, ist natürlich die Teilpension.
„Wie können mit dem neuen Modell der Teilpension Menschen länger in Beschäftigung gehalten werden?“
Das sollte ja schlussendlich unser Ziel sein: altersgerechte Arbeitsplätze anzubieten und das Arbeiten im Alter möglich zu machen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank für diese Frage. – Ja, die Teilpension ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Schritt in vielerlei Hinsicht. Erstens deshalb, weil sie für die Menschen die Möglichkeit bietet, länger in Beschäftigung zu bleiben, und zwar in einer Form länger in Beschäftigung zu bleiben, die ihnen nicht die höchste Belastung abverlangt. Sie können sich entscheiden, ob sie zu 25, zu 50 oder 75 Prozent in Beschäftigung bleiben. Auf der anderen Seite wird ihnen natürlich die Pensionsleistung im ergänzenden Ausmaß zur Verfügung gestellt. Ihr Pensionskonto wird geschlossen, und das ergänzt sich.
Das ist wirklich eine ganz, ganz tolle neue Form, die vielen, die am Weg zur Pension oder in Pension sind, eine neue Möglichkeit eröffnet, weil viele gesagt haben: Ich schaffe es nicht mehr, eine ganze Woche zu arbeiten, aber drei Tage, das ginge schon noch, und ich kann noch im Arbeitsleben bleiben. Wir hoffen, damit auch das faktische Pensionsantrittsalter zu steigern.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Zopf [ÖVP]: Nein, danke!)
Dann gelangen wir zur Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/10.1
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Menschen länger in Beschäftigung zu halten und damit das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen, das ist ein gemeinsames und erklärtes Ziel dieser Bundesregierung.
Gerade ältere Menschen haben sehr oft – auch wenn sie Arbeit suchend sind – gesundheitliche Einschränkungen, sind im Rehageldbezug, kurz vor dem Bezug der Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. In diesen Systemen fehlt leider sehr oft auch die Flexibilität, weil viele Menschen nicht völlig arbeitsunfähig sind, sondern gerne noch einen Beitrag leisten würden und teilweise im Erwerbsprozess bleiben möchten.
Wie weit sind die Vorarbeiten fortgeschritten, um die Umsetzung einer Teilarbeitsfähigkeit beispielsweise und weiterer Maßnahmen voranzutreiben, die helfen sollen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder in Beschäftigung zu bringen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank auch für diese Frage. – In Österreich gibt es bisher keine Teilarbeitsfähigkeit, aber wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir uns Rehabilitationsgeld, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension gut anschauen werden, weil wir da doch eine Vielzahl von Baustellen sehen, die beseitigt werden müssen.
Von daher bin ich sehr froh, dass die Arbeitsgruppe auf Ebene der Expertinnen und Experten gestartet ist. Es ist eine Arbeitsgruppe, die sich gemeinsam mit der ÖGK, der PVA, dem AMS und dem SMS unter Leitung des Sektionschefs bei mir im Haus damit beschäftigen wird. Es ist eine reine Facharbeitsgruppe, die mit dem Blickpunkt darauf schauen wird: Wie sind die einzelnen Fälle und was läuft da nicht gut? Ich glaube, das ist der wichtige Blickpunkt, den wir im Auge haben müssen. Das ist jetzt der erste Schritt. Sobald diese Arbeitsgruppe Ergebnisse hat, werden wir natürlich das auch diskutieren und schauen, dass wir zu einer guten Lösung kommen und die Schwachstellen, die ohne Zweifel in dieser Systematik bestehen, auch in der Zuständigkeit, möglichst beseitigen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Frau Abgeordneter Disoski. – Bitte.
RN/10.2
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Im Rahmen der Einführung der Teilpension ist ja auch die Altersteilzeit, die ja insbesondere gerade von Frauen sehr gerne genutzt wird, verschlechtert worden. Die Altersteilzeit kann erst später begonnen werden, zukünftig frühestens drei Jahre statt wie bisher fünf Jahre vor dem Pensionsantritt, also mit 62, nicht, wie es davor war, mit 60. Diese Verschiebung trifft natürlich vor allem Frauen, Frauen, die in körperlich belastenden Berufen arbeiten, wie zum Beispiel in der Pflege. 80 Prozent aller in der Pflege Arbeitenden sind Frauen; das wissen wir beide.
Mich interessiert, ob Ihr Ministerium Berechnungen oder Schätzungen darüber hat, wie viele Menschen und gesondert wie viele Frauen das Antrittsalter von 62 aufgrund von Invalidität, von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht erreichen werden können. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch der Pensions- und auch der Arbeitslosenversicherung, weil eben die Betroffenen nicht in Altersteilzeit, sondern in Invaliditätspension oder Arbeitslosigkeit sind, und welche Maßnahmen sehen Sie vor, um diese zusätzlichen sozialen und auch finanziellen Belastungen abzufedern?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Ich bin sehr froh, dass wir die Altersteilzeit erhalten konnten. Das war, glaube ich, ein wesentlicher Schritt. Ja, die Altersteilzeit wird in ihrer Dauer verringert, und zwar von fünf Jahren schrittweise – das ist immer wichtig, wir fahren da nicht drüber, sondern machen es schrittweise – auf drei Jahre, wobei ich dazusagen muss, die drei Jahre sind die durchschnittliche Länge, in der bereits jetzt die Altersteilzeit von Frauen in Anspruch genommen wird. Das ist ein wesentlicher Punkt.
Berechnungen darüber, was die Folgen sind, würde jemand in Invaliditätspension gehen, werden, glaube ich, sehr schwierig sein, weil man ja nicht weiß, wie die Erwerbsverläufe sind. Vor allen Dingen – ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt – werden wir ja gerade im Bereich der Pflege, den Sie erwähnt haben, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Schwerarbeitsregelung eröffnen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Trotzdem, bedeutend ist: Wir erhalten die Altersteilzeit. Wir verschränken sie nur mit der Teilpension. Also sie bleibt bestehen, wir verschränken sie mit der Teilpension. Und wir müssen schauen – und ich glaube, das ist in unser aller Interesse –, dass die Arbeitsbedingungen gerade für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so sind, dass sie in Beschäftigung bleiben können, und dass es für sie einen Arbeitsplatz gibt, der es ihnen auch gesundheitlich ermöglicht, bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter beschäftigt zu bleiben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Tanzler. – Bitte.
RN/10.3
Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Guten Morgen! Vor dem Sommer wurde ja nicht nur die Teilpension beschlossen, sondern auch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge zur Pension. Frau Ministerin, welche Maßnahmen wurden gesetzt, um diese Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für die Pensionistinnen und Pensionisten abzufedern?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Ja, es wurden die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten erhöht. Das war notwendig, auch um die Qualität im Gesundheitssystem zu erhalten. Ich weiß, dass es eine Belastung darstellt. Darum war es uns wichtig, dass wir auch da einen wesentlichen Abfederungsschritt setzen: Wir haben einen Arzneimittelkostendeckel eingeführt. Das heißt, die Rezeptgebühren werden zusammengerechnet, und es werden – das ist ganz wichtig – bei den verschriebenen Rezepten in Zukunft auch jene Medikamente, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt, auf diesen Deckel angerechnet. Gerade ältere Menschen haben ja leider oft wirklich einen höheren Medikamentenbedarf. Von daher kommt durch das frühere Erreichen des Arzneimittelkostendeckels für sie eine wesentliche Ersparnis zustande. Das gilt übrigens nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Menschen mit Behinderungen oder für – sagen wir – eine Alleinerzieherin, die Kinder hat. Kinder sind auch öfter krank, deshalb ist es auch da eine Erleichterung. Es war wichtig, das auch auf den Weg zu bringen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Schartel. – Bitte.
RN/10.4
Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich kann da an die Kollegin anschließen: Sie haben auch in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt, dass die Teilpension wirklich eine ganz, ganz tolle Geschichte ist, um ältere Menschen in Arbeit zu halten. Wir sind davon überzeugt, dass es eine ganz wesentliche Verschlechterung ist, überhaupt im Vergleich zur Möglichkeit der Altersteilzeit alt.
Pensionen sind momentan sehr, sehr im Fokus der Regierung, aber negativ. Zurzeit wird nicht nur öffentlich darüber diskutiert, sondern der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Pressl hat in der „Pressestunde“ sogar gefordert – und wird es auch in der Reformpartnerschaft einbringen –, dass der 13. und 14. Bezug zur Abdeckung der Pflegekosten herangezogen wird.
Jetzt möchte ich Sie heute fragen, ob Sie garantieren, dass der 13. und 14. Bezug, sprich Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tabu sind, dass das den Pensionisten nicht weggenommen wird, und vor allem, dass es auch keine wesentliche Verschlechterung gibt, also Maßnahmen betreffend Pensionisten zur Budgetsanierung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Ich darf Ihnen widersprechen, was die Teilpension angeht. Die Teilpension eröffnet nun für Gruppen eine Möglichkeit, mehr Stunden zu arbeiten. Diese haben sie bisher nicht gehabt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Können Sie mal Fragen beantworten?) – Ich beantworte gerade die Frage, danke.
Vor allen Dingen konnten jene Menschen, die in Schwerarbeitspension sind, zuvor nur geringfügig beschäftigt werden, und die können jetzt in Teilpension gehen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das war nicht die Frage ...!) Das ist eine neue und gute Möglichkeit. Das gilt auch für jene, die in Korridorpension sind, sie können in Teilpension gehen, also nicht mehr nur geringfügig arbeiten. Das ist ganz, ganz wichtig.
Betreffend den 13. und 14. Bezug für die Pensionistinnen und Pensionisten: Dazu habe ich mich schon öffentlich geäußert. Ich bin nicht dafür, dass es zu weiteren Belastungen für die Betroffenen kommt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber keine Garantie! – Abg. Schartel [FPÖ] – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Genau!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 8. Anfrage, 45/M, das ist jene des Abgeordneten Silvan. – Bitte, Herr Abgeordneter.