RN/94
16.16
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln die Anträge der Staatsanwaltschaft Wien zur strafrechtlichen Verfolgung der drei FPÖ-Abgeordneten Dr. Martin Graf, Mag. Harald Stefan und Mag. Norbert Nemeth nach dem Verbotsgesetz. Wir haben es mehrfach gehört: Heute hat schon der Immunitätsausschuss getagt und sich mehrheitlich dafür entschieden, diesem Ansuchen recht zu geben. Wenig überraschend hat die FPÖ dagegengestimmt. Aufgabe des Immunitätsausschusses ist es, im konkreten Fall festzustellen, ob ein Zusammenhang zur Abgeordnetentätigkeit besteht oder eben nicht.
Ich möchte kurz erläutern, worum es in dem vorgelegten Fall geht. Worum geht es in der Causa der drei Ansuchen?
Am 27. September, zwei Tage vor der Nationalratswahl, hat am Friedhof Hernals in Wien die Beerdigung des Alten Herrn der deutschnationalen Wiener Burschenschaft Olympia Walter Sucher stattgefunden. Unter den Trauergästen waren laut „Der Standard“ neben Mitgliedern dieser deutschnationalen Burschenschaft auch Personen aus dem Kader der rechtsextremen Identitären genauso wie Spitzenpolitiker der FPÖ, darunter die drei genannten Abgeordneten Graf, Nemeth und Stefan. Gegen sie möchte die Staatsanwaltschaft jetzt nach dem Verbotsgesetz ermitteln, weil im Zuge der Beerdigung zu Ehren Suchers anscheinend das SS-Treuelied „Wenn alle untreu werden“ gesungen wurde. (Ruf bei der FPÖ: Unwahr!) – Ob es wahr ist oder nicht, das kann ja die Justiz jetzt klären. Auf jeden Fall war das offenbar nicht Anlass für die FPÖ-Abgeordneten, zu diesem Zeitpunkt diese Beerdigung zu verlassen. Es gibt auch Videoaufnahmen, die diese Szene entsprechend festhalten. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Von wem gibt es die?)
Es ist auch bezeichnend, dass sich die FPÖ mehr über die Videoaufnahmen als über das mutmaßliche Absingen des SS-Treueliedes empört. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr Präsident, es hinterlässt schon einen sehr fahlen Beigeschmack, dass ausgerechnet diese Auslieferungsbegehren so verzögert werden. Ich will da jetzt gar niemandem einen konkreten Vorwurf machen, aber ein fahler Geschmack bleibt schon hängen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ja, er ist nicht in der Lage, eine Post weiterzuschicken!)
Für uns ist klar: Wenn nach dem Verbotsgesetz gegen einen Abgeordneten des österreichischen Parlaments, der eine Gelöbnisformel auf die österreichische Verfassung geleistet hat, ermittelt wird, dann kann und darf es niemals einen Zusammenhang zur Abgeordnetentätigkeit geben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski [Grüne].) Dafür stehen wir, und deswegen werden wir auch diesem Ansuchen entsprechend stattgeben. Damit sind mit dem heutigen Beschluss die Wege für die Justiz frei, um entsprechend ermitteln zu können.
Eines ist für uns alle hier hoffentlich klar: Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach dem Verbotsgesetz kommen, dann muss das auch Konsequenzen haben. Das, sehr geehrte Damen und Herren, wird die demokratiepolitische Nagelprobe für die FPÖ unter Herbert Kickl sein.
Wir bleiben dran. Wir dürfen gespannt sein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Michael Hammer [ÖVP].)
16.20