RN/117
16.41
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Kollegin Berger hat hier faktenwidrig fälschlicherweise behauptet, die Grünen würden sich dafür aussprechen, dass bis zum letzten Tag einer Schwangerschaft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden können soll. – Das ist natürlich völliger Schwachsinn und keine grüne Forderung.
Fakt ist, dass die Grünen gefordert haben – und Kollegin, Sie haben unseren Antrag erwähnt; ich darf hier zitieren – und dass in diesem Antrag steht, dass wir uns dafür aussprechen, dass „§ 96 StGB“ (Abg. Stefan [FPÖ]: Das steht nicht im Antrag! – Abg. Lausch [FPÖ]: ... nicht über den eigenen Antrag! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), „der Schwangerschaftsabbrüche mit Einwilligung der Schwangeren generell unter Strafe stellt, in seiner derzeitigen Form gestrichen“ wird und „die Begleitregeln des § 97 StGB (insb. Fristen, Handlungspflichten und Benachteiligungsverbote) [...] ins Gesundheitsrecht überschrieben werden“. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ricarda Berger [FPÖ]: Das hat sie vorher auch schon gesagt! – Abg. Schallmeiner [Grüne]: ... siebenmal lesen! – Ruf bei den Grünen: ... jedes Mal wieder den gleichen Schmarren! – Abg. Koza [Grüne]: Das hat einen pädagogischen Effekt! – Abg. Schallmeiner [Grüne]: ... Lesekompetenz!)
16.42
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Deckenbacher. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.