RN/117

16.41

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident, Kollegin Berger hat hier faktenwidrig fälschlicherweise behauptet, die Grünen würden sich dafür aussprechen, dass bis zum letzten Tag einer Schwangerschaft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden können soll. Das ist natürlich völliger Schwachsinn und keine grüne Forderung.

Fakt ist, dass die Grünen gefordert haben – und Kollegin, Sie haben unseren Antrag erwähnt; ich darf hier zitieren – und dass in diesem Antrag steht, dass wir uns dafür aussprechen, dass „§ 96 StGB“ (Abg. Stefan [FPÖ]: Das steht nicht im Antrag! – Abg. Lausch [FPÖ]: ... nicht über den eigenen Antrag! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), „der Schwangerschaftsabbrüche mit Einwilligung der Schwangeren generell unter Strafe stellt, in seiner derzeitigen Form gestrichen“ wird und „die Begleitregeln des § 97 StGB (insb. Fristen, Handlungspflichten und Benachteiligungsverbote) [...] ins Gesundheitsrecht überschrieben werden“. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ricarda Berger [FPÖ]: Das hat sie vorher auch schon gesagt! – Abg. Schallmeiner [Grüne]: ... siebenmal lesen! – Ruf bei den Grünen: ... jedes Mal wieder den gleichen Schmarren! – Abg. Koza [Grüne]: Das hat einen pädagogischen Effekt! – Abg. Schallmeiner [Grüne]: ... Lesekompetenz!)

16.42

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Deckenbacher. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.