RN/149
18.35
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Bericht hat sich schon, wie mein Vorredner erwähnt hat, mit der Vorbereitung auf einen Blackout-Fall beschäftigt. Wie ist man wirklich vorbereitet, egal wo man ist, auf dem Arbeitsplatz oder zu Hause, auf einen überregionalen Stromausfall oder eine Infrastrukturlahmlegung oder wie schaut es aus, wenn es überhaupt keine Versorgungsmöglichkeit mehr gibt, mit Wasser et cetera?
Es gibt eine Stelle, die sich zentral um diese Fragen kümmert, angesiedelt im Bundesministerium für Inneres; das ist ein richtiger und guter Ort. Und der Rechnungshof hat einen genaueren Blick darauf geworfen, wie bundesweit die Vorbereitung auf einen Blackout-Fall ausschaut.
Der Rechnungshof hat auch einige Empfehlungen ausgesprochen, und ich glaube, diese sollten wir alle uns sehr zu Herzen nehmen, egal in welcher Funktion wir aktiv sind.
Woran fehlt es? – Es fehlt beispielsweise an der klaren Definition von Zuständigkeiten einzelner Institutionen. Es ist auch keine wirkliche Strategie niedergeschrieben und festgehalten, und es ist nicht klar, wer genau in einer übergreifenden Koordination das Machtwort spricht. Das heißt, der gesamtstaatliche Blick findet nicht jene Beachtung, die er eigentlich für solch eine Strategie erhalten sollte. Das sollte man wirklich unmittelbar angehen, denn ich glaube, es ist sehr wichtig, dass vor allem die Koordination und die Zuständigkeiten vollends geklärt sind.
Was auch fehlt: Stresstests. Das heißt, man hat nicht wirklich viele Institutionen eingebunden und geschaut, wie das im Praxisfall funktioniert.
Die Frau Bundesministerin für Landesverteidigung war als Auskunftsperson im Ausschuss und da ging es auch um die Autarkie von Kasernen und Bundesheerstandorten. Man hatte ursprünglich den Plan, bis 2023 diese Autarkie, diese Versorgungsunabhängigkeit zu gewährleisten. Das ist nicht ganz gelungen. Laut Auskunft der Frau Bundesministerin ist jetzt mit Ende 2025 damit zu rechnen, dass die einzelnen Standorte 14 Tage versorgungsunabhängig agieren können.
Und lassen Sie mich auch ein gutes Beispiel dafür nennen, wie Koordination und Maßnahmenplanung ausschauen kann. Die Steiermark hat bereits 2023 einen Maßnahmenplan, einen Strategieplan für den Fall eines Blackout-Falles vorgelegt – wurde auch im Ausschuss diskutiert. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass einzelne Bundesländer in Kooperation mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit den Gemeinden wirklich hervorragende Arbeit leisten, wenn es um Information und Prävention geht.
Als Steirerin darf ich eine Gemeinde des Bezirks Graz-Umgebung, meine Heimatgemeinde Gratwein-Straßengel, ins Treffen führen. Dort hat es vor Kurzem eine Übung gegeben: Wie kann die Gemeinde die Versorgung in Kooperation mit den Einsatzorganisationen, in dem Fall mit der Feuerwehr, gewährleisten? Es haben sich auch andere Gemeinden dafür interessiert. Und es hat dann gleich eine Informationsveranstaltung für die Bürger:innen stattgefunden – es ist wichtig, dass die wirklich miteingebunden und aktuell informiert sind –, Veröffentlichungen in Gemeindezeitungen et cetera. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man wirklich ganz nahe an die einzelnen Bürgerinnen und Bürger herankommt.
Frau Rechnungshofpräsidentin, vielen Dank für diesen Blick auf die Bundesebene. Die Zusammenarbeit mit Gemeinden und Bundesländern sollte noch verstärkt werden, damit man im Falle eines wirklichen Blackouts bestmöglich vorbereitet ist. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
18.39
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.