RN/172
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) und das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert werden (Wahrheitspflicht-Novelle) (539/A)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 14. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Wie gehen in die Debatte ein.
Herr Abgeordneter Norbert Nemeth, Sie gelangen zu Wort.
RN/173
19.50
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Hohes Haus! Sie wissen, wir haben vor einigen Monaten die sogenannte Informationsfreiheit in Gesetzesform gegossen. Seither gilt, dass jedermann das Recht hat, Auskünfte von der öffentlichen Verwaltung zu begehren, und das Recht hat, binnen vier Wochen eine Antwort zu erhalten.
Das parlamentarische Interpellationsrecht, die schriftlichen Anfragen sind unverändert an eine Frist von acht Wochen gebunden. Das heißt, wenn ich als Abgeordneter eine Anfrage stelle, bekomme ich nach acht Wochen eine Antwort, wenn mein parlamentarischer Mitarbeiter diese Anfrage nimmt und sie als Privatperson einbringt, hat er die Antwort vier Wochen früher. Das ist eine Schieflage, die so nicht zu erklären ist. Daher wird hier beantragt, die Beantwortungsfrist mit der Informationsfreiheit zu synchronisieren.
Und weil wir beim Synchronisieren sind, ist mir aufgefallen, dass auch hinsichtlich der Wahrheitspflicht betreffend das Interpellationsrecht eine Schieflage in unserer Geschäftsordnung eingetreten ist: Wir haben, als wir den Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht normiert haben, die Wahrheitspflicht ins Hohe Haus gelassen, das heißt das Strafgesetzbuch, die Norm, die die falsche Zeugenaussage regelt. Wir haben diese Norm aber nicht auf alle Formen des Interpellationsrechtes ausgedehnt. Das heißt in der Praxis, dass zum Beispiel die viel zitierte kleine Sekretärin aus dem Kabinett in einem Untersuchungsausschuss in einer totalen Stresssituation mündlich ohne Überlegungsfrist antworten muss, und wenn die Antwort nicht passt, wenn sie sich vielleicht in Widersprüche verwickelt, ihr eine strafgerichtliche Verfolgung droht.
Wenn ich dem Minister oder einer Ministerin eine Anfrage schicke, hat man dort im Kabinett acht Wochen Zeit, sich alles Mögliche zu überlegen, man ist umzingelt von Experten, kann abwägen. Man ist in keiner Stresssituation. Oft ist es so, dass die Qualität der Anfragebeantwortung sehr mangelhaft ist. Die Mangelhaftigkeit kann in zweierlei Hinsicht bestehen: dass man absichtlich nicht die Wahrheit sagt – das ist eher die Ausnahme, sage ich dazu –, oder, was aber mehr oder weniger schon gang und gäbe ist, dass man nicht vollständig informiert, dass man doch immer wieder das Gefühl hat als Hohes Haus, da gibt es doch mehr zu erzählen, und dass man uns absichtlich Informationen vorenthält, also das Hohe Haus nicht vollumfänglich informiert.
Das ist vor dem Hintergrund der Bedeutung des Interpellationsrechtes – unsere Aufgabe ist ja nicht nur das Erlassen von Rechtsnormen, sondern vor allem auch die Kontrolle der Verwaltung – ein Zustand, der so nicht in Ordnung ist und daher reformiert werden sollte. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl.
RN/174
19.53
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Nemeth hat gerade eine Wahrheitspflicht für Anfragebeantwortungen gefordert und es mit derselben Sanktion zu versehen, wie wenn jemand in einem Untersuchungsausschuss eine Falschaussage macht. Das heißt, jede Anfragebeantwortung, die hier mündlich erörtert wird – und er hat es extra auch erweitert auf mündliche Erörterungen –, unterliegt der Wahrheitspflicht und kann sofort von jeder Fraktion mittels eigenem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung, ob es der Wahrheit entspricht oder nicht, weitergeleitet werden. Das ist eine Verlegung des Untersuchungsausschusses in das Plenum, meine Damen und Herren. Das kann meines Erachtens überhaupt nicht Aufgabe sein.
Wahrscheinlich geht es Ihnen auch nicht um die Wahrheitspflicht, sondern es geht Ihnen wahrscheinlich auch darum, liebe FPÖ, das Vertrauen in die Institutionen zu entkräften und den Menschen zu zeigen, dass sie nicht darauf vertrauen können, was ein Minister sagt oder was jemand anderer in einer Institution sagt. Die Glaubwürdigkeit der österreichischen Institutionen in Zweifel zu stellen, das ist wahrscheinlich Ihr Hintergrund. Denn wenn Sie ehrlich wären, dann hätten Sie gesagt, dass es heute schon genügend Mittel gibt, wenn ein Minister nicht die Wahrheit sagt, ihn von seinem Amt abzuberufen. Es gibt die Ministeranklage, es gibt das Misstrauensvotum und es gibt auch nach dem Strafrecht den Paragrafen, wenn jemand des Amtsmissbrauchs verdächtigt wird, ihn entsprechend anzuzeigen. Also Ihre Sache ist einfach nur dazu da, um den Menschen das Gefühl zu geben, sie können nicht auf die Institutionen vertrauen. (Ruf bei der FPÖ: Dann stimmt ihr ja zu!)
Ich glaube, die bestehende Rechtslage ist klar und ausreichend und ich bin gespannt, auf welche weiteren Argumente wir von Ihnen noch hingewiesen werden, wenn wir das im Ausschuss noch beraten.
Aber wenn wir schon über Wahrheiten sprechen, dann sprechen wir darüber, wie die FPÖ mit der Wahrheit umgeht. Und ich will jetzt gar nicht über alle Unwahrheiten reden, die Sie hier schon verzapft haben, nämlich zu Russland, zur WHO, zur Europäischen Union und viele andere. Ich will nur ein Beispiel, ein jüngstes Beispiel nehmen, und das betrifft das Symposium für Dinghofer. (Abg. Stefan [FPÖ]: Das Niveau des Herrn Nemeth erreichen Sie nicht, Herr Kollege! – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das ist aber ein Kompliment!)
Nationalratspräsident Rosenkranz erklärte im Ö1-Journal, dieses Symposium sei wichtig, weil mit der Gründung der Ersten Republik die Grund- und Freiheitsrechte eingeführt worden wären. Herr Kollege Stefan, Sie waren auch einmal Verfassungssprecher. Sie wüssten es ganz genau, Sie wüssten es wahrscheinlich besser als Kollege Rosenkranz, denn die Grund- und Freiheitsrechte wurden schon 1867 mit dem Staatsgrundgesetz eingeführt und nicht erst 1918. (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Das ist lächerlich! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Das ist lächerlich, was Sie da von sich geben!)
Zweitens: Präsident Rosenkranz hat gesagt, das Dinghofer-Symposium sei von Nationalratspräsidentin Prammer einberufen worden. – Auch das ist falsch. Es ist vom Dritten Präsidenten Martin Graf, der dieses Symposium als FPÖ-Veranstaltung etabliert hat, hier neu ins Parlament gebracht worden.
Dritter Punkt: Er hätte gemeint, Dinghofer sei kein Täter, sondern ein Opfer des NS-Regimes. Auch das ist falsch. Dinghofer war Präsident des Obersten Gerichtshofes und hat den Anschluss mit dem Hitler-Gruß befürwortet und er hat den Obersten Gerichtshof von unliebsamen Richtern gesäubert.
Vierte Behauptung: Dinghofer sei kein Mitglied der NSDAP gewesen. Auch das stimmt nicht. Er ist 1940 der Partei beigetreten, als er schon längst in Pension war und keinerlei beruflichen Druck mehr hatte, dieser Partei beizutreten. (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Zur Sache, Herr Kollege! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Sie haben gerade fünf Unwahrheiten verbreitet!)
Liebe FPÖ, Ihre Erzählung ist stets dieselbe. Sie beanspruchen die Wahrheit für sich allein und behaupten, alle anderen würden lügen. Gegen Sie arbeiten allen voran – aus Ihrer Sicht – nur die angeblich bösen Linken. Ich halte Ihnen entgegen, dass selbst die „Neue Zürcher Zeitung“, gewiss keine linksliberale Zeitung, klar titelte: „Die FPÖ ehrt einen Antisemiten im Parlament. Die Partei konterkariert Österreichs Kampf gegen den Judenhass.“ (Abg. Deimek [FPÖ]: Wer den „Standard“ liest, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!)
Meine Damen und Herren, damit konterkariert die FPÖ das Ansinnen Österreichs und das vom höchsten Vertreter des österreichischen Volkes. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Der Nationalratspräsident vertritt das österreichische Volk, er ist ihr höchster Repräsentant und er hat das zweithöchste Amt im Staat inne. Dieses Amt verpflichtet ihn, nicht eine Parteilinie zu vertreten, sondern ganz Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Zadić [Grüne].)
19.59
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.
RN/175
19.59
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Wir behandeln heute einen Antrag der FPÖ, der sich „Wahrheitspflicht-Novelle“ nennt. Ich möchte aber, bevor ich darauf eingehe, nur kurz das verstärken, was Herr Kollege Gerstl im Zusammenhang mit dem Dinghofer-Symposium gesagt hat. Wir haben uns von Parlamentspräsidenten Rosenkranz wirklich erwartet und erhofft, dass er – nach mehrfacher Aufforderung – dieses Symposium absagt, dass es in diesem Hohen Haus keinen Platz für die Ehrung von Antisemiten und NSDAP-Mitgliedern geben darf. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Dr. Karl Renner!) Es ist wirklich bezeichnend, dass dem nicht entsprochen wurde, und das möchte ich hier in diesem Zusammenhang nochmals verstärken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Gerstl [ÖVP] und Oberhofer [NEOS]. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Julius Tandler! Der Herr Kunschak!)
Ich finde allein die Wahl der Begrifflichkeit – „Wahrheitspflicht-Novelle“ – schwierig. Ich finde es schwierig, weil man damit impliziert, dass Minister und Ministerinnen nicht die Wahrheit sagen und man sie dazu verpflichten möchte, die Wahrheit zu sagen. Das ist also eigentlich ziemlich irritierend.
Wenn man sich euren Antrag dann genauer anschaut, sieht man, Sie treten dafür ein und verlangen verkürzte Fristen für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Ich finde es bezeichnend, dass das ausgerechnet von Ihrer Partei kommt, und ich sage Ihnen, warum: Sie sind in den letzten Monaten damit aufgefallen, dass Sie Ministerien wirklich systematisch und regelrecht mit 100-seitigen Anfragen zugeschüttet haben. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Man hatte echt die Vermutung, dass es Ihnen darum geht, die Ministerien in Österreich lahmzulegen.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Vor wenigen Monaten haben Sie eine parlamentarische Anfrage an die Bundesministerien mit dem Titel: „Wie viel Steuergeldmillionen verschlingt das NGO-Business in Österreich?“ gestellt. Diese Anfrage bestand aus 2 175 einzelnen KI-generierten Fragen auf 228 Seiten. Ich will nicht davon reden, wie viele Fehler in diesen Anfragen waren (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Ich glaub’, die haben sie selber geschrieben! KI macht nicht so einen Blödsinn!), aber ganz ehrlich: Das hat mit seriöser parlamentarischer Arbeit nichts zu tun. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].) Das ist ein gezielter Versuch, die Verwaltung zu überlasten, um danach Empörung zu inszenieren, wenn Antworten nicht im gewünschten Tempo kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere parlamentarische Demokratie ist ein sehr hohes Gut, und gerade die Instrumente, die das Parlament hat, zur Kontrolle der Verwaltung, brauchen Seriosität, sie brauchen Qualität, sie brauchen Verantwortungsbewusstsein. – 228-seitige KI-generierte Anfragen sind genau das Gegenteil davon. Ganz ehrlich: Sie missbrauchen die Demokratie und ihre Instrumente, um Demokratie und den Parlamentarismus zu untergraben. Das hat nichts mit Wahrheitspflicht zu tun, und daher erachten wir auch Ihren Antrag als problematisch. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
20.02
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak.
RN/176
20.02
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Kollege Nemeth hat es angesprochen: Es geht im Gesetzesvorschlag der FPÖ im Wesentlichen um zwei Dinge: einerseits um die Verkürzung der Antwortfrist bei parlamentarischen Anfragen. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Wir haben mit dem Informationsfreiheitsgesetz eine kürzere Antwortfrist für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, und es ist eigentlich etwas skurril, dass Abgeordnete länger auf die entsprechende Antwort warten sollen. Es wäre also sinnvoll, das gleichzusetzen.
Bei der zweiten Frage, betreffend die Wahrheitspflicht habe ich eine andere Meinung. Ich teile die Kritik, die in diesem Hohen Haus schon sehr oft, glaube ich, geäußert wurde, dass so mancher Minister, so manche Ministerin sich mit der Beantwortung von Fragen nicht übertrieben viel Mühe gibt. Einer, der momentan Minister ist, hat sich jetzt darauf zurückgezogen, jede Begrifflichkeit in Anfragen infrage zustellen und zu hinterfragen, was mit diesem Begriff gemeint ist. Ich halte das nicht für einen sinnvollen Umgang mit dem Parlament und vor allem für der Funktion des Ministers nicht würdig.
Ich erinnere mich hinsichtlich der Frage, wie und in welchem Ausmaß man Anfragen stellen kann, auch daran, dass man uns damals – die Frau Präsidentin und ich – während Corona, glaube ich, einmal entgegnet hat, wir sollen jetzt bitte ein bisschen Verständnis haben, dass Anfragebeantwortungen vielleicht länger dauern, weil es doch herausfordernd ist. – Nein, das ist, glaube ich, nicht der richtige Zugang. Es gibt einen guten Grund, wieso es klare Fristen gibt, und es gibt auch einen guten Grund, wieso Ministerinnen und Minister entsprechend antworten sollen.
Was allerdings, glaube ich, nicht zu etwas Positivem führen wird, ist die Idee, den Untersuchungsausschuss quasi eins zu eins darauf umzulegen. Wir haben als NEOS vor vielen Jahren schon den Vorschlag gemacht, dass man ein sogenanntes Organstreitverfahren im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen einführt; das gibt es im Deutschen Bundestag. Sprich: Wenn man als Abgeordneter der Meinung ist, dass eine Ministerin, ein Minister nicht rechtmäßig geantwortet hat, zu Unrecht einfach Dinge weggelassen hat, dann kann man zu einem Organ gehen – der Verfassungsgerichtshof als unabhängiges Gericht ist wahrscheinlich das Beste in diesem Zusammenhang – und diese Anfragebeantwortung infrage stellen. Dann entscheidet eine unabhängige Institution, ob das nicht nur eine Antwort war, die vielleicht nicht dem entspricht, was der Abgeordnete sich gewünscht hat – denn das ist ja nicht die Frage, wie ein Minister antworten soll –, sondern ob es ausreichend und rechtmäßig war, ausreichend oder unzureichend.
Ich glaube, mit einer Wahrheitspflicht kommen wir da nicht weiter. Ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof würde uns als Parlament, uns als Parlamentarierinnen und Parlamentariern weitaus mehr Möglichkeiten geben, Anfragebeantwortungen, die leider Gottes sehr oft nicht dem Ausmaß entsprechen, das eigentlich notwendig wäre, zu hinterfragen. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Lausch [FPÖ].)
20.05
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.
RN/177
20.05
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der Antrag der Freiheitlichen enthält zwei Dinge. Dem ersten Teil, insbesondere was das Interpellationsrecht, die Verkürzung der Frist betrifft, können wir einiges abgewinnen. Wir können dem einiges abgewinnen, weil das Interpellationsrecht doch ein sehr wichtiges Recht der Parlamentarier und Parlamentarierinnen ist, weil es ja auch ein Ausdruck der Gewaltenteilung ist, und zwar in dem Sinne, dass es auch ein Ausdruck der Machtverteilung in einer Demokratie ist. Insofern finde ich es gut, das Interpellationsrecht zu stärken.
Wie stärken wir es? – Jetzt, da wir das Amtsgeheimnis endlich abgeschafft haben und das Informationsfreiheitsgesetz haben, hat jedermann die Möglichkeit, Informationen abzufragen – was gut ist. Allerdings versteht wiederum niemand, warum eine Anfrage nach IFG innerhalb von vier Wochen beantwortet werden muss, und für die gleiche Anfrage eines Parlamentariers acht Wochen – zwei Monate – Zeit ist. Insofern halte ich es auch für sachgerecht, die Zeit zu verkürzen, weil Parlamentarierinnen und Parlamentarier sonst natürlich ebenso auf das IFG zurückgreifen könnten und sich nicht mehr des wichtigen Instruments der Interpellation bedienen. Da können wir also vollinhaltlich mitgehen.
Was die Wahrheitspflicht betrifft, so sehe ich das genauso wie Kollege Scherak: Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, das ins Strafrecht zu verlegen, sondern man könnte sich auch etwas anderes überlegen. Wo ich Ihnen, Herr Kollege Nemeth, nämlich schon recht gebe: Die Qualität der Anfragebeantwortungen mancher Regierungsmitglieder lässt zu wünschen übrig. Sie sind mangelhaft, offensichtlich mangelhaft; wir haben einige davon – zum Beispiel eine Anfragebeantwortung von Innenminister Karner – hier im Parlament besprochen, und es wurde offensichtlich, dass manche Antworten mangelhaft sind.
Wir können uns ebenso ein Organstreitverfahren vorstellen, wo man, wenn man so einen Verdacht äußert, unter bestimmten Bedingungen sogar zum Verfassungsgerichtshof geht. Das gibt es in Deutschland; das könnte man auch hier machen, dann hat man zumindest einen Rechtszug. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
20.08
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
RN/178
Präsidentin Doris Bures: Ich weise den Antrag 539/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.