RN/174

19.53

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Nemeth hat gerade eine Wahrheitspflicht für Anfragebeantwortungen gefordert und es mit derselben Sanktion zu versehen, wie wenn jemand in einem Untersuchungsausschuss eine Falschaussage macht. Das heißt, jede Anfragebeantwortung, die hier mündlich erörtert wird – und er hat es extra auch erweitert auf mündliche Erörterungen –, unterliegt der Wahrheitspflicht und kann sofort von jeder Fraktion mittels eigenem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung, ob es der Wahrheit entspricht oder nicht, weitergeleitet werden. Das ist eine Verlegung des Untersuchungsausschusses in das Plenum, meine Damen und Herren. Das kann meines Erachtens überhaupt nicht Aufgabe sein. 

Wahrscheinlich geht es Ihnen auch nicht um die Wahrheitspflicht, sondern es geht Ihnen wahrscheinlich auch darum, liebe FPÖ, das Vertrauen in die Institutionen zu entkräften und den Menschen zu zeigen, dass sie nicht darauf vertrauen können, was ein Minister sagt oder was jemand anderer in einer Institution sagt. Die Glaubwürdigkeit der österreichischen Institutionen in Zweifel zu stellen, das ist wahrscheinlich Ihr Hintergrund. Denn wenn Sie ehrlich wären, dann hätten Sie gesagt, dass es heute schon genügend Mittel gibt, wenn ein Minister nicht die Wahrheit sagt, ihn von seinem Amt abzuberufen. Es gibt die Ministeranklage, es gibt das Misstrauensvotum und es gibt auch nach dem Strafrecht den Paragrafen, wenn jemand des Amtsmissbrauchs verdächtigt wird, ihn entsprechend anzuzeigen. Also Ihre Sache ist einfach nur dazu da, um den Menschen das Gefühl zu geben, sie können nicht auf die Institutionen vertrauen. (Ruf bei der FPÖ: Dann stimmt ihr ja zu!)

Ich glaube, die bestehende Rechtslage ist klar und ausreichend und ich bin gespannt, auf welche weiteren Argumente wir von Ihnen noch hingewiesen werden, wenn wir das im Ausschuss noch beraten. 

Aber wenn wir schon über Wahrheiten sprechen, dann sprechen wir darüber, wie die FPÖ mit der Wahrheit umgeht. Und ich will jetzt gar nicht über alle Unwahrheiten reden, die Sie hier schon verzapft haben, nämlich zu Russland, zur WHO, zur Europäischen Union und viele andere. Ich will nur ein Beispiel, ein jüngstes Beispiel nehmen, und das betrifft das Symposium für Dinghofer. (Abg. Stefan [FPÖ]: Das Niveau des Herrn Nemeth erreichen Sie nicht, Herr Kollege! – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das ist aber ein Kompliment!)

Nationalratspräsident Rosenkranz erklärte im Ö1-Journal, dieses Symposium sei wichtig, weil mit der Gründung der Ersten Republik die Grund- und Freiheitsrechte eingeführt worden wären. Herr Kollege Stefan, Sie waren auch einmal Verfassungssprecher. Sie wüssten es ganz genau, Sie wüssten es wahrscheinlich besser als Kollege Rosenkranz, denn die Grund- und Freiheitsrechte wurden schon 1867 mit dem Staatsgrundgesetz eingeführt und nicht erst 1918. (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Das ist lächerlich! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Das ist lächerlich, was Sie da von sich geben!)

Zweitens: Präsident Rosenkranz hat gesagt, das Dinghofer-Symposium sei von Nationalratspräsidentin Prammer einberufen worden. – Auch das ist falsch. Es ist vom Dritten Präsidenten Martin Graf, der dieses Symposium als FPÖ-Veranstaltung etabliert hat, hier neu ins Parlament gebracht worden.

Dritter Punkt: Er hätte gemeint, Dinghofer sei kein Täter, sondern ein Opfer des NS-Regimes. Auch das ist falsch. Dinghofer war Präsident des Obersten Gerichtshofes und hat den Anschluss mit dem Hitler-Gruß befürwortet und er hat den Obersten Gerichtshof von unliebsamen Richtern gesäubert.

Vierte Behauptung: Dinghofer sei kein Mitglied der NSDAP gewesen. Auch das stimmt nicht. Er ist 1940 der Partei beigetreten, als er schon längst in Pension war und keinerlei beruflichen Druck mehr hatte, dieser Partei beizutreten. (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Zur Sache, Herr Kollege! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Sie haben gerade fünf Unwahrheiten verbreitet!)

Liebe FPÖ, Ihre Erzählung ist stets dieselbe. Sie beanspruchen die Wahrheit für sich allein und behaupten, alle anderen würden lügen. Gegen Sie arbeiten allen voran – aus Ihrer Sicht – nur die angeblich bösen Linken. Ich halte Ihnen entgegen, dass selbst die „Neue Zürcher Zeitung“, gewiss keine linksliberale Zeitung, klar titelte: „Die FPÖ ehrt einen Antisemiten im Parlament. Die Partei konterkariert Österreichs Kampf gegen den Judenhass.“ (Abg. Deimek [FPÖ]: Wer den „Standard“ liest, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!)

Meine Damen und Herren, damit konterkariert die FPÖ das Ansinnen Österreichs und das vom höchsten Vertreter des österreichischen Volkes. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Der Nationalratspräsident vertritt das österreichische Volk, er ist ihr höchster Repräsentant und er hat das zweithöchste Amt im Staat inne. Dieses Amt verpflichtet ihn, nicht eine Parteilinie zu vertreten, sondern ganz Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Zadić [Grüne].)

19.59

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.