RN/61

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (294 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das EU-Amtshilfegesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz 2022, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Werbeabgabegesetz 2000, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025) (331 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen somit zum fünften Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm.

RN/62

13.30

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wir kommen jetzt zu TOP 5, das ist ein Riesenpaket einer, ja, Belastungswelle, würde ich einmal sagen – Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Abgabenordnung; meine Kollegen werden im Detail dazu auch noch Stellung nehmen. Ich möchte mich jetzt bei meinen Ausführungen heute auf die Tabaksteuer und auf die Veränderungen im Tabakgesetz beziehen, die an sich zum überwiegenden Teil sehr positiv sind, aber trotzdem müssen wir das Gesamtpaket ablehnen, weil es da um eine Riesenbelastung geht. Der Finanzminister hat kein Geld – Sie wissen es alle (Abg. Krainer [SPÖ]: Ich glaube, der Finanzminister hat schon Geld; die Republik hat kein Geld!) –, und natürlich versucht man jetzt, über Gebührenerhöhungen dieses Budgetloch ein bisschen zu verkleinern.

Bei diesem neuen Tabakgesetz geht es eigentlich darum – und das ist schon seit vielen, vielen Jahren in unserem Sinne –, dass die Tabaktrafikanten gestärkt werden. Es kommt insofern eine Veränderung, als dass E-Liquids und Snus und Pads, die Sie vielleicht von den Jugendlichen kennen, jetzt über Tabaktrafiken verkauft werden dürfen oder besser gesagt müssen. Es geht auch darum, die Spanne für Tabaktrafikanten zum Teil zu verbessern, was ganz, ganz dringend notwendig ist.

Vielleicht kurz zur Erinnerung: Die Tabaktrafikanten sind weit über 50 Prozent Unternehmer, Menschen mit Behinderungen, und ich glaube, dass man diesen Zweig der Tabaktrafik in Österreich erhält, halten wir – wie Sie alle wissen – seit vielen Jahren und Jahrzehnten für sehr, sehr wichtig.

Das ist auch wichtig, weil in diesem Bereich vor allem auch der Kinder- und Jugendschutz über die Tabaktrafiken gewährleistet ist und wir diesen freien Markt der E-Liquids, aber auch anderer Dinge hier regulieren wollen. Dafür gibt es jetzt ein Lizenzsystem, das grundsätzlich für Tabaktrafiken vergeben wird, aber auch für andere freie Unternehmer mit genauen Auflagen und Regelungen. Das Schlechte daran ist, dass diese Dinge jetzt quasi auch über die Tabaksteuer besteuert werden, und das heißt, dass nicht nur die klassischen Zigaretten ab nächstem Jahr teurer werden, sondern halt auch diese Snus-Geschichten, die Pads und so weiter, aber auch die E-Liquids. Das führt eben, wie gesagt, zu Mehreinnahmen für den Finanzminister, die er ganz, ganz dringend braucht.

Auch noch interessant – das ist, glaube ich, auch medial ziemlich aufgepoppt – ist Folgendes: Also diese Hanfblütengeschichten mit CBD und einem THC-Gehalt bis 0,3 Prozent werden jetzt auch über Tabaktrafiken – quasi unter Kontrolle – und über spezielle Lizenznehmer abgegeben. Von diesem Bereich gibt es natürlich auch Widerstand; man wird sehen, wie das dann ausgeht. Die haben eine Klage angekündigt – schauen wir, wie das ausgeht. Grundsätzlich halten wir es schon für ganz gut, auch diese Dinge über die Tabaktrafiken eigentlich zu konzentrieren, aber es gibt weiterhin parallel einen Markt für freie Unternehmer.

Was man vielleicht noch abschließend bei diesem ganzen Thema Tabak, Rauchen, E-Liquids und so weiter sagen sollte: Wir sind immer der Meinung gewesen, dass freie Bürger und erwachsene Menschen selber entscheiden sollten, ob sie rauchen oder nicht rauchen. Auf dem Standpunkt stehen wir nach wie vor. Wir glauben also schon auch, Herr Finanzminister, dass man diese Steuererhöhungen auf Tabak in allen Varianten irgendwo auch einmal überdenken muss. Man kann ein Beispiel aus Frankreich nehmen: Da kosten die Zigaretten mittlerweile jetzt weit über 10 Euro. Der Erfolg war, dass die Einnahmen für den Staat gesunken sind – ganz einfach, weil 50 Prozent aller in Frankreich gerauchten Zigaretten Schmuggelzigaretten aus Nordafrika sind. Das kann also auch nicht der Weg sein. Ich würde also schon darum ersuchen, Herr Finanzminister, auch die Tabakprodukte nicht unendlich teuer zu machen, weil sonst mit jeder Erhöhung der Schmuggel zunimmt und im Endeffekt im Steuertopf weniger drinnen bleibt. – Das ist mein Schlusswort. Grundsätzlich soll jeder selber entscheiden, ob er raucht. 

Diese Änderung, ganz speziell, was die Trafiken betrifft, sehen wir positiv, trotzdem müssen wir das Gesamtpaket an Erhöhungen und Verteuerungen für die Bürger natürlich ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.35

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Selma Yildirim, Sie gelangen als Nächste zu Wort.

RN/63

13.35

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Abgabenänderungsgesetz für das Jahr 2025 werden, wenn wir es jetzt beschließen, 20 Bundesgesetze verändert, 17 Maßnahmen getroffen und ein Bündel an Verwaltungsvereinfachungen, eine Anpassung an die Digitalisierung, durch die wir alle jetzt nicht nur in Österreich, sondern auch international gefordert sind und mithalten müssen, umgesetzt und weiters eben mehr Rechtssicherheit geschaffen. Es hat eine Reihe von Höchstgerichtsentscheidungen gegeben, die in der Verwaltungspraxis für Unsicherheit gesorgt haben, und diese Unsicherheit werden beseitigt und wir gehen einen Schritt mehr in Richtung Steuergerechtigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Einen Punkt möchte auch ich besonders hervorheben, nämlich die Änderung des Tabakmonopolgesetzes; das ist eine Anpassung und entsprechende Ausweitung des Tabaksteuergesetzes. Mein Vorredner hat es bereits ausgeführt: Na selbstverständlich sind erwachsene Menschen in diesem Land frei in ihren Entscheidungen zu rauchen oder Nikotinprodukte zu konsumieren oder auch nicht. – Ich denke, was ganz wichtig ist, hier zu betonen, ist: Die Ausweitung des Tabakmonopolgesetzes ist in erster Linie wirklich auch eine gesundheitspolitische Maßnahme – neben dem Effekt, dass es da auch Steuereinnahmen geben wird –: Überall dort, wo es unreguliert ist und nicht dem Monopolgesetz unterworfen ist, ist Missbrauch passiert, sind die Dosierungen unterschiedlich und gesundheitsschädigend. Das betrifft natürlich vor allem unsere jungen Bürgerinnen und Bürger besonders stark. Ich glaube, da liegt eine große Verantwortung – neben dem steuerpolitischen Effekt, der ja auch notwendig ist.

Wir wissen, dass wir vor einer großen Herausforderung stehen, und da möchte ich Ihnen, Herr Minister, und auch dem Team im Finanzministerium und innerhalb der Finanzverwaltung meinen herzlichen Dank aussprechen, weil es wirklich eine Mammutaufgabe ist. Wir alle wissen, dass wir sparen sollen, wir wollen aber auch keine Erhöhung der Steuern haben. Und diesen Balanceakt so zu gestalten, dass es jene, die wirtschaftlich schwach gestellt sind, nicht schwächt, sondern diese in dieser schwierigen Zeit mitnimmt, und auf der anderen Seite aber auch wirklich zügig – und wir haben es gehört – auf Bundesebene mit einer guten Strategie und einem guten Weg heraus aus diesem desaströsen Zustand, mit dem wir derzeit konfrontiert sind, zu finden, das ist, denke ich, gelungen, und das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung, Herr Finanzminister, ist ja sehr hoch. – Dazu gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Einige Maßnahmen, die die Grunderwerbsteuer betreffen, werden ab April 2026 vorgenommen werden; 2027 wird zum Beispiel die Versicherungssteuer vollständig digital abgewickelt werden. Die Inflationsanpassung auf Basis der Abschaffung der kalten Progression – das ist auch sehr wichtig, denn das betrifft sehr, sehr viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land – wird im Einkommensteuergesetz verankert. Das Freiwilligenpauschale wird präzisiert, ebenso die Steuerbefreiung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften – gerade in meinem Bundesland Tirol ist das ein Riesenthema –, und Richtung Steuergerechtigkeit, denke ich, ist auch wichtig, zu erwähnen, dass Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots erleichtert werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das sind nur einige Beispiele aus dem Paket, aus diesem wirklich großen Abgabenänderungsgesetz, und ich freue mich über die breite Zustimmung. In diesem Sinne auch eine weitere gute Zusammenarbeit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.39

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alexander Petschnig.

RN/64

13.39

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren ja jetzt schon länger über das Budget beziehungsweise über die Versuche der Konsolidierung desselben, die unserer Überzeugung nach viel zu stark auf einnahmenseitige Maßnahmen setzen. Das bewirkt natürlich eine Belastung der Bevölkerung. Mit Treffsicherheit und breiten Schultern haben wir es da nicht mehr ganz so, insbesondere wenn man Zweitrundeneffekte berücksichtigt, werden doch diese Steuerkosten auf die Haushalte, auf die Konsumenten, auf die Menschen umgerechnet. Und das produziert zum Zweiten natürlich die im Inland sehr hohe Teuerung: 4,1 Prozent, doppelt so hoch wie in der Eurozone. Das ist hausgemacht.

Jetzt liegt ein Abgabenänderungsgesetz vor, das durchaus akzeptable, durchaus positive Dinge beinhaltet, zum Beispiel ein elektronisches Verfahren zur Einhebung von Gebühren und Verkehrssteuern, klarere Regelungen zum Mindeststeuerbericht – unbedingt notwendig –, Verbesserungen beim Bezug des Kindermehrbetrags und anderes mehr, aber es schlägt eben wieder in die alte Kerbe, es bringt nämlich wesentliche Belastungen und Steuererhöhungen mit sich.

Zum einen unterbleibt der Progressionsausgleich bei der Einkommensteuer. Sie wissen, es wurde landauf, landab beworben, es wurde versprochen, die kalte Progression abzuschaffen, das hat man wie ein Mantra vor sich hergetragen, und jetzt muss man sagen: Nein, die kalte Progression ist nicht abgeschafft, denn das letzte, dieses politische Drittel wird jetzt ausgesetzt. Man hätte das heute mit diesem Gesetz mitbeschließen müssen. Der Budgetdienst sagt auch: Die „Einsparungen“ – unter Anführungszeichen, weil man den Haushalten ja das Geld unter diesem Titel wegnimmt – belaufen sich nächstes Jahr auf 430 Millionen Euro und steigen bis zum Ende der Legislaturperiode auf 1,75 Milliarden Euro. Also das ist dann doch schon ein erklecklicher Anteil.

Die entsprechende Entlastung fehlt, also die steuerliche Attraktivierung von Arbeit im Alter – Stichwort Fachkräftemangel – fehlt, aber auch die Anhebung nomineller Beiträge, die Abgabenpflichtige begünstigen würden: Familienbonus, Pendlerpauschale oder niedrigere Steuertarife für Urlaubs- und Weihnachtsgeld und vieles andere mehr, für das ist dann kein Geld da.

Nächster Punkt: Kollege Wurm hat ja die gesundheitlichen Aspekte rund um die Tabaksteuer bereits erwähnt, aber auch die wird ausgeweitet und erhöht, was einen fiskalischen Mehrwert von 50 bis 150 Millionen Euro im Laufe der Periode bringt, rein aus dieser Steuer. Allein diese kolportierten Defizite im Vergleich zu diesen Erhöhungen zeigen also schon die Bedeutung dieser Mehrbelastungen.

Wir haben immer gesagt, wir sind gegen Steuererhöhungen – nicht nur rhetorisch, sondern wir untermauern das auch durch unser konsequentes Stimmverhalten – und aus diesem Grund lehnen wir dieses Abgabenänderungsgesetz ab. (Beifall bei der FPÖ.)

13.42

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger.

RN/65

13.42

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesfinanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf einleitend in Vertretung meines Kollegen Andreas Kühberger die HTL Kapfenberg bei uns sehr herzlich begrüßen. Da täte mich jetzt interessieren, wer von euch Raucher ist. Da könnten wir gleich eine Umfrage machen, aber das werden wir vielleicht später machen. Herzlich willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Wie meine Vorredner schon angesprochen haben, debattieren wir unter diesem Tagesordnungspunkt ein sehr umfangreiches Abgabenänderungsgesetz. Ich möchte mich in meinem Beitrag auf die Novelle zum Tabakmonopolgesetz konzentrieren, weil ich persönlich der Meinung bin, dass das auch vom Ablauf her, wie hier quasi final eine Regierungsvorlage ins Parlament kommt, durchaus ein Vorzeigeprojekt ist.

Ich möchte damit beginnen, darauf hinzuweisen, dass wir natürlich ein Regierungsprogramm haben. Alles, was wir uns in den nächsten Jahren vorgenommen haben, ist im Regierungsprogramm verankert, und da haben wir auch gesagt, wir wollen gerne das Tabakmonopolgesetz modernisieren, wir wollen nikotinhaltige Produkte in die Monopolverwaltung aufnehmen. Wir haben auch explizit angeführt – das haben auch schon Vorredner angesprochen –, dass wir insbesondere auch die Trafikantinnen und Trafikanten stärken wollen.

Ich bin auch persönlich sehr davon überzeugt, das ist eines der wichtigsten Projekte, das wir in der Zweiten Republik haben – es ist schon angesprochen worden –: Mehr als die Hälfte der Trafikantinnen und Trafikanten sind Menschen mit Behinderung. Denen wird damit ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht – das ist ein Aspekt, der mir persönlich insgesamt sehr, sehr wichtig ist.

Wir brauchen Konsolidierung im Budgethaushalt. Das kann man negieren oder nicht, wir stellen uns jedenfalls dieser Verantwortung. All das wurde schon im Regierungsprogramm definiert. Ich darf hier festhalten, dass jetzt endgültig die Regierungsvorlagen auf dem Tisch liegen, damit wir auch diese Ziele entsprechend umsetzen können. 

Insofern möchte ich auch sagen, es ist ein Vorzeigeprojekt, denn wenn man sich diese Prozesse dahinter anschaut, stellt man schon fest, dass hier sehr viele unterschiedliche Interessen zusammenkommen, die es auszutarieren gilt. Es gibt die Industrie, die natürlich Tabakerzeugnisse auf den Markt bringen will, es gibt die Trafikanten, die haben wir schon angesprochen, es gibt den Herrn Finanzminister, der einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung braucht – wir alle natürlich gemeinsam, nicht nur der Herr Finanzminister. Wir haben auch gesundheitliche Interessen, es geht auch um Nichtraucherschutz, es geht um Jugendschutz. Da kommt dann sehr stark auch das neue Nichtraucherschutzgesetz zum Tragen, das wir ja auch auf der Tagesordnung haben, das auch indirekt in diese Gesetzesnovelle hineinspielt. E-Liquids für den Einmalgebrauch werden verboten. Andererseits haben wir auch Verwaltungsvereinfachungen geschaffen. Das heißt, neuartige Nikotinprodukte werden zukünftig einfacher zugelassen werden.

Was will ich damit sagen? – So eine Regierungsvorlage ist ein Gesamtkunstwerk, und wenn es gelingt, unterschiedliche Interessen auszugleichen, wenn es gelingt, das Gesamte im Blickfeld zu haben – die Budgetkonsolidierung, der Gesundheitsschutz, die Interessen der Trafikanten –, dann bin ich davon überzeugt, das ist ein gutes Gesetz. Ich darf allen wirklich danken, die in vielen, vielen Diskussionen diese Interessen ausgeglichen haben. So stelle ich mir Politik vor: immer das Ganze im Blick haben und am Ende des Tages ein gutes Ergebnis bringen. – Vielen Dank für die Diskussion. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.45

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder.

RN/66

13.46

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das Abgabenänderungsgesetz ist ein sehr vielfältiges Gesetz mit vielen Teilbereichen, und ganz viele Bereiche könnten wir von der FPÖ durchaus mittragen, weil sie durchaus gute Auswirkungen haben.

Wir befürworten zum Beispiel die Ausweitung des Tabakmonopolgesetzes auf neue Produkte. Zum einen sollte es einen gewissen gesundheitlichen Lenkungseffekt haben, zum anderen ist es aber ein wichtiger Schutz für die Trafikanten. Es ist ganz wichtig – das haben die Vorredner schon erwähnt, Peter Wurm hat es schon gesagt –, dass man diese unterstützt und ihnen hilft.

Abgeordneter Hanger hat sehr salbungsvoll die Gesetzwerdung gelobt und betont, dass sie so gut funktioniert hat. Bei diesem Gesetz ist es aber genauso, wie es die ÖVP gerne macht: Es werden positive Dinge in den Vordergrund gestellt, aber nicht mitgeteilt, dass damit im Hintergrund auch eine Erhöhung der Tabaksteuer einhergehen wird. Das ist ein Grund, warum wir Freiheitlichen nicht zustimmen. Wir stimmen deshalb nicht zu, weil wir gegen neue Steuern oder gegen Steuererhöhungen sind, vor allem, solange die Regierung nicht bereit ist, bei sich selbst zu sparen. Wir haben die teuerste Regierung aller Zeiten, die größte Regierung aller Zeiten, die jede Möglichkeit nützt, die Bürger zu belasten, ohne bei sich selber zu sparen. Das ist für uns ein Grund, nicht zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, ein ganz kleiner Bereich dieses Gesetzes berührt mich auch persönlich, und zwar ist das die digitale Anmeldung von Schnapsbrennkesseln. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Für gewerbliche Brennereien ist das kein Problem, die sind technisch sehr gut ausgerüstet. Ich rede hier von den Abfindungsbrennern. Rund 10 Prozent des Schnapses in Österreich werden von Abfindungsbrennern hergestellt. Das sind meistens Hobbybrenner, Kleinbauern, die Altbauern machen das oft noch, dass sie Schnaps brennen, und die können den neuen Kessel jetzt nur mehr digital anmelden, und ich glaube, dass hier der eine oder andere scheitern wird. Die Meldung für das Brennen selbst, den Brennvorgang beziehungsweise die Steuermeldung kann digital, aber auch weiterhin noch analog gemacht werden und wird auch von sehr vielen Bauern noch analog durchgeführt. Ich glaube, daran sollte man festhalten. Diese einfache Art, Schnaps herzustellen, sage ich immer, ist fast schon ein bisschen Kulturgut bei uns im ländlichen Bereich, und es wäre schade, wenn man mit Auflagen, digitalen Barrieren dieses schöne, gut schmeckende Kulturgut verlieren würde. Vielleicht gibt es da noch eine Möglichkeit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Recht auf analoges Schnapsbrennen! – Heiterkeit bei der ÖVP.)

13.49

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer.

RN/67

13.49

Abgeordneter MMag. Markus Hofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen hier im Saal und zu Hause an den digitalen Endgeräten! Mit dem Abgabenänderungsgesetz regeln wir einen Markt neu, der sich in den letzten Jahren massiv verändert hat. Ich glaube, jeder von uns hat das gesehen, was im Nikotin- und Tabakbereich im Zusammenhang mit neuen Produkten, mit Ersatzprodukten geschehen ist, und jeder, der selbst Kinder im Teenageralter hat und mitbekommen hat, was da auch an den Schulen geschehen ist und betrieben worden ist, weiß, dass dieses Nachziehen des Gesetzes absolut notwendig war und es jetzt der richtige Zeitpunkt ist.

Der Verbraucherschutz, der Jugendschutz, der Nichtraucherschutz stehen und werden immer im zentralen Interesse dieser Gesetzgebung stehen, aber ich möchte meine Aufmerksamkeit auch auf zwei andere Aspekte richten, die, glaube ich, zeigen, wie gut die Balance zwischen den verschiedenen Interessen gelungen ist. In dieser Diskussion war uns auch wichtig, wie wir einerseits die Trafikanten und Trafikantinnen, aber auch andere Unternehmerinnen und Unternehmer schützen. Es ist uns gelungen: Mit den neuen Produkten sind auch neue Geschäftsmodelle, neue Unternehmen, neue Shops entstanden. Wir haben Übergangslösungen und Lizenzlösungen gefunden, die es diesen erlaubt, im Geschäft zu bleiben und langfristige Übergangsregelungen zu haben. 

Ich erwähne das auch deswegen hier, weil das in dem, was medial bisher zu diesem Gesetzesvorhaben geschrieben worden ist, sehr verkürzt und zum Teil falsch dargestellt wird. Wir als NEOS stehen dafür, dass das Unternehmertum geschützt und unterstützt werden muss. Das ist hier in einem Gleichklang mit den Interessen, die wir zum Nichtraucherschutz haben, gut gelungen. 

Das Zweite ist, dass wir in Österreich ein Vorzeigemodell der Inklusion mit den Trafikantinnen und Trafikanten haben, dass wir es geschafft haben, ganz klar zu zeigen, dass Unternehmertum, Selbstständigsein nicht im Widerspruch damit steht, selbst eine Beeinträchtigung zu haben. Wir schaffen es hier, dieses Inklusionsmodell weiter auszubauen und zu bestärken. 

Ich möchte damit schließen, dass wir in dem gesamten Paket natürlich auch das Interesse hatten, unsere budgetären Notwendigkeiten zu bedenken, und dass wir es jetzt auch schaffen, dass Tabak, tabakähnliche Produkte in allem gleich behandelt werden und in ein Regime oder in ähnliche Regime geführt werden. 

Ich möchte mich deswegen zuletzt auch dafür aussprechen, dass wir auch in Zukunft neuartige Produkte, die es in anderen Ländern gibt, schnell auf den österreichischen Markt bringen, damit wir uns hier nicht mit Grauimporten und Parallelimporten selbst beschädigen. 

Ich bedanke mich für die intensive Diskussion, auch für die verschiedenen Stakeholder-Termine, die es dazu gegeben hat. Ich denke, es ist ein ausgewogener, die Interessen ausgleichender Gesetzentwurf. – Besten Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

13.52

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Leinfellner.

RN/68

13.52

Abgeordneter Markus Leinfellner (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Die schwarz-rot-rosarote Bundesregierung zeigt hier wieder einmal recht gut, wie man Politik machen kann, wenn man die Unternehmer nicht ganz so gerne mag. Man packt einfach das Ganze in ein Paket hinein, schnürt es fest zu und gibt den Schlüssel für dieses Paket dem Vermieter in die Hand. Genau das passiert jetzt, nämlich mit den E-Liquid-Lizenzen. Verliert der E-Liquid-Händler seinen Mietvertrag, verliert er automatisch seine Lizenz dazu. So einfach ist es für Sie, Herr Bundesminister, so gnadenlos, so rücksichtslos und so unternehmerfeindlich. Damit hat der Vermieter mehr Macht in der Hand als der Wirtschaftsminister und der Finanzminister gemeinsam. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage mich schon: Warum gibt man nicht gleich der Hausverwaltung das Monopol? Das wäre ja fast der Weg, den man hier gegangen ist.

Die größte Chuzpe an dem Ganzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist: Die Regierung redet von Standortsicherheit. Und genau dieser Standort, ja, ist wirklich sicher, nämlich so sicher, dass ihn der Händler nie mehr, nämlich wirklich nie mehr verlassen kann – nicht einmal dann, wenn Mieten explodieren, die Mietzustände unerträglich werden oder das Gebäude baufällig wird. Ein E-Liquid-Shop darf inzwischen dank dieser Bundesregierung weniger flexibel als eine Trafik, weniger geschützt als ein Würstelstandl und unbeweglicher als die Chinesische Mauer sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was soll ein Unternehmer machen? Soll er beten, dass – auf gut Steirisch – der Vermieter eh der klasse Kerl bleibt und die Zustände nicht unerträglich werden? Das ist ja nahezu so, als ob man einen Führerschein an den Besitz eines Autos bindet. Wenn ich das Auto verkaufe, ist der Führerschein weg. Genau das macht man jetzt inzwischen mit den E-Liquid-Händlern. 

Die Bundesregierung stranguliert damit eine gesamte Branche, nämlich mit einem Gesetz, das Unternehmer abhängig macht, bewegungsunfähig macht und erpressbar macht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann nicht die Vorstellung einer modernen Wirtschaftspolitik sein. Es braucht keine Standortfesseln, es braucht eine Standortfreiheit. Es braucht keine Vermieterwillkür, es braucht Unternehmerrechte. Es braucht keine absurden Lizenzverluste, sondern gesunden Menschenverstand; aber genau dieser gesunde Menschenverstand scheint in dem schwarz-rot-rosaroten Konglomerat inzwischen auf Urlaub gegangen zu sein. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht können wir da nachbessern. Eine Lizenz an einen Standort zu binden, ist nicht nur letztklassig, das ist unternehmerfeindlich par excellence. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.55

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz.

RN/69

13.55

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde es gut, dass es dieses Jahr – wie jedes Jahr – auch wieder diese Jahressteuerlegistik gibt, ein technisches Paket mit vielen Klarstellungen im steuerrechtlichen Detail. Ein paar Dinge sind sehr positiv, zum Teil sieht es sogar die FPÖ positiv, nämlich die Aufnahme der Nicotine Pouches und der E-Liquids in die Tabaksteuer. Zum Teil sind sie jedenfalls steuerrechtlich sinnvoll, wie Änderungen bei der Gebäudeentnahme von Privatstiftungen und viele weitere Klarstellungen.

Einen Punkt muss ich jedenfalls kritisieren – wenn auch das Gesetz da nichts dafür kann –: Das ist die Entscheidung der Bundesregierung, gerade das dritte Drittel bei der Abschaffung der kalten Progression einzusparen, das sogenannte soziale Drittel, mit dem wir erste Schritte zu einer Finanzierung einer Kindergrundsicherung gemacht haben, beispielsweise diese 60 Euro pro Monat und Kind für Alleinerziehende. Das ist bedauerlich. Im Gesetz werden jetzt die restlichen zwei Drittel umgesetzt. Man hätte da, glaube ich, eine sozial ausgewogenere Variante einer Einsparung treffen können. 

Ich möchte auch ausnahmsweise einmal etwas zum Prozess sagen: Dass die Regierung es geschafft hat, sich von diesem Gesetz überraschen zu lassen, das ja nicht irgendwie einer plötzlichen Krise geschuldet ist, sondern jedes Jahr rechtzeitig vor Neujahr quasi beschlossen werden muss, der Ausschuss verschoben werden muss, die Begutachtungsfrist auf drei Wochen verkürzt wird, dann kurz vor dem Ausschuss noch ein Abänderungsantrag reinkommt, mit dem die üblichen Fristen nicht eingehalten wurden, dann im Plenum noch einmal kurzfristig um 9 Uhr am Abend ein Abänderungsantrag reingekommen ist, das ist schon bedauerlich. (Beifall bei den Grünen.)

Das war beim Betrugsbekämpfungsgesetz, finde ich, noch eher nachvollziehbar, denn das haben Sie ja sozusagen entwickeln müssen, aber in dem Fall habe ich wirklich kein Verständnis dafür. Deshalb werden wir jetzt auch diesem sehr kurzfristig reingekommenen Abänderungsantrag nicht zustimmen, weil wir das als keine seriöse Gesetzgebung betrachten. Dem Rest des Pakets werden wir zustimmen, weil es in der Mehrheit schon wesentliche Verbesserungen in der echten Welt bringen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

13.57

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kurt Egger.

RN/70

13.57

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher im Haus und via Livestream! Herr Kollege Schwarz, das Beispiel zeigt, dass wir bis zum Schluss arbeiten (Abg. Koza [Grüne]: Na geh!) und gewillt sind, die Dinge, die noch zu erledigen sind, umzusetzen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Prammer [Grüne].)

Ich werde jetzt noch einen Punkt einbringen, der mir besonders wichtig ist, nämlich dieses gesamte Registrierkassenpaket. Wir haben in der Vorwoche 113 Maßnahmen beschlossen, die die Bürokratie abbauen sollen. Wir setzen jetzt noch weitere drei Maßnahmen drauf. 

Erstens: die Kalte-Hände-Regelung. Das ist jene Regelung, die Unternehmern, die bei Wind und Wetter draußen stehen – Maronibrater, Christbaumverkäufer –, die Möglichkeit gibt, nicht die Registrierkassa benutzen zu müssen, sondern mit einem Freibetrag, der von 30 000 Euro auf 45 000 Euro steigt, ihren Geschäften nachzukommen. 

Zweitens: Wir schaffen Rechtssicherheit bei der 15-Warengruppen-Regelung. Kollege Fürtbauer hat es vorhin angesprochen, er ist aber jetzt nicht da. Das betrifft vor allem jene Unternehmen, kleine Unternehmen, die ganz viele unterschiedliche Produkte, aber geringe Umsätze haben und damit die Möglichkeit haben, die Abrechnung über 15 Gruppen zu erfassen. Das war bis jetzt immer eine befristete Regelung, das geht jetzt ins Dauerrecht. 

Wir setzen auch eine langjährige Forderung von uns um, nämlich dass die Ausdruckpflicht für den Kassenzettel abgeschafft wird, dass es die Möglichkeit eines digitalen Beleges ohne Grenze gibt und damit auch einiges an Bürokratie abgebaut wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Bayr [SPÖ].) Wer weiterhin einen Kassenzettel haben will, wird den auch bekommen können. 

Daher bringe ich folgenden Antrag ein: 

RN/70.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das EU-Amtshilfegesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz 2022, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Werbeabgabegesetz 2000, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2025 –AbgÄG 2025) (294 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (331 der Beilagen) 

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: 

Die oben zitierte Regierungsvorlage (294 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (331 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 13 (Änderung in der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

a) Nach Z 19 werden folgende Z 19a und 19b eingefügt: 

„19a. In § 131 Abs. 4 Z 1 wird die Zahl „30 000“ durch die Zahl „45 000“ ersetzt. 

19b. In § 132a Abs. 1 werden nach dem zweiten Satz folgende Sätze eingefügt: 

„Als für den Zugriff verfügbar gilt ein elektronischer Beleg jedenfalls dann, wenn der Unternehmer dem die Barzahlung Leistenden die Möglichkeit einräumt diesen mit einem Endgerät im Zusammenhang mit dem Bezahlvorgang vor Ort auszulesen. Auf Verlangen des Leistungsempfängers oder der Organe der Abgabenbehörde hat der Unternehmer einen physischen Beleg ausgedruckt auszufolgen.“

b) In Z 30 lautet die Novellierungsanordnung (Einleitungssatz) wie folgt: 

„30. Dem § 323 werden nach Abs. 85 folgende Abs. 86 bis 90 angefügt:“

c) In Z 30 (§ 323) lautet Abs. 87 wie folgt: 

„(87) § 131 Abs. 4 Z 1 sowie § 274 Abs. 1 und 1a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2025, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“

d) In Z 30 (§ 323) wird nach Abs. 89 folgender Abs. 90 angefügt: 

„(90) § 132a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2025 tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.“


Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie den Aufschwung und stimmen Sie diesem Paket zu! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hofer [NEOS].)

14.03

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: 

RN/70.2

Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025 (AA-36)

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais.

RN/71

14.03

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Abgeordnete hier im Plenum! Wir haben es schon gehört, wir diskutieren über das Abgabenänderungsgesetz. Wenn wir uns das anschauen, so ist das auf den ersten Blick recht technisch, aber unser Steuersystem wird dadurch fairer, moderner, und es bringt Klarheit in Bereichen, in denen das schon überfällig war. Es betrifft 20 Bundesgesetze, vom Einkommensteuergesetz bis hin zum Tabakmonopolgesetz.

Ich möchte drei Schwerpunkte herausnehmen. Wir haben es schon gehört, einer betrifft moderne Regeln für neue Produkte. Ein Kern des Pakets ist eben die Modernisierung des Tabakmonopols. Warum ist das notwendig? – Notwendig ist es, weil der Markt sich im Laufe der Zeit einfach verändert hat. Junge Menschen kaufen heute nicht mehr nur die typischen Zigaretten, sondern sie kaufen auch andere Produkte wie Nikotinbeutel, E-Liquids und erhitzte Tabakprodukte. Es gibt strenge Regeln bei den klassischen Zigaretten, aber bei den anderen Produkten gibt es einen gewissen Graubereich. Das ist, glaube ich, auch nicht ganz fair gegenüber unseren Konsumenten und Konsumentinnen. Deshalb sollen jetzt gleiche Regeln entstehen – gleiche Steuer und auch der gleiche Jugendschutz in allen Bereichen. Wir schaffen ein Lizenzsystem für die E-Liquids, die Einbeziehung der Nikotinbeutel in das Tabakmonopol und ein klar geregeltes Vertriebsmodell.

Zweitens: CBD- und Hanfprodukte. Diesbezüglich wächst eben auch der Markt. Manche fragen sich: Woher kommt das Produkt? Wer kontrolliert das? Welche Standards gelten da? Es soll so sein, dass diese Produkte ab 2029 ausschließlich in Trafiken verkauft werden können, denn das System hat sich seit Jahrzehnten bewährt, und – wie wir schon von meinen Vorrednern gehört haben – es ist auch gut, die Trafiken zu unterstützen. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis Ende 2028, damit es eben Planungssicherheit gibt.

Drittens: noch weniger Papierkram, mehr Digitalisierung. Wir haben viele Verfahren, die noch aus einer Zeit sind, als der Aktenschrank König war. Mit diesem Gesetz machen wir einen großen Schritt nach vorne. Die Verfahren im Zusammenhang mit Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer und Gebühren werden digitalisiert. Das heißt für unsere Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere Betriebe: weniger Papier, weniger Fehler und schnellere Verfahren. 

Das vorliegende Abgabenänderungsgesetz bringt dort mehr Fairness, wo Schlupflöcher sind, es bringt uns dort Digitalisierung, wo Papier gestapelt wurde. Ich bitte Sie, stimmen Sie diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP.)

14.06

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/72

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 131 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. 

Wir werden daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen, haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 13 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.