Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025 (294 d.B.)

Status

Beschlossen im Nationalrat 95/BNR
Dafür: V, S, N, G, Dagegen: F

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Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das EU-Amtshilfegesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz 2022, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Werbeabgabegesetz 2000, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025)

Kurzinformation

  • Einführung eines elektronischen Verfahrens zur Einhebung von Gebühren und Verkehrsteuern
  • Anpassungen im Bereich der Gebühren

Stand: 18.11.2025

  • Neukonzeption der Bestimmungen betreffend Vollmachten
  • Digitalisierung von Anträgen und Meldungen im Bereich Brennereien
  • Erleichterung der Rückführung von Wertpapieren auf Depots bei inländischen depotführenden Stellen
  • Nähere Regelung der Inhalte des Mindeststeuerberichtes sowie deren Austausch mit anderen Ländern
  • Systematische Regelung der Einbringung von elektronischen Anbringen in der Bundesabgabenordnung
  • Erhöhung der Umsatz(erlös)grenze für die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe
  • Systematische Regelung der elektronischen Zustellung in der Bundesabgabenordnung
  • Einführung eines Pflichtveranlagungstatbestandes bei widerrechtlichem Bezug von Absetzbeträgen
  • Streichung der Berücksichtigungsmöglichkeit von pauschalen Fahrtkosten für Massenbeförderungsmittel
  • Vermeidung von unsachgemäßen Ergebnissen iZm dem Bezug eines Kindermehrbetrages bzw. -zuschlages
  • Nähere Regelung der Inanspruchnahme des Freiwilligenpauschales bei Bezug von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen
  • Anpassung der Anforderungen an Mitglieder der Schätzungs- und Bewertungsbeiräte
  • Dauerhafte Beseitigung der 10 %-Grenze für die Übertragung von direkten Leistungszusagen in Pensionskassen
  • Klarstellungen zur Anwendung der Werbeabgabe bei Mehrfachübertragungen von Werbeeinschaltungen
  • Anpassung bzw. Ausweitung der Tabaksteuer sowie des Tabakmonopols auf neuartige Alternativprodukte

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
NEOS
GRÜNE
Dagegen:
FPÖ

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Markus Marterbauer

Bundesministerium für Finanzen

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