Parlamentskorrespondenz Nr. 1083 vom 26.11.2025

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 (294 d.B.) liegt dem Finanzausschuss ein umfassendes Paket vor, das insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20 Bundesgesetzen umfasst – von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer- über das Umsatz- und das Grunderwerbsteuergesetz bis hin zu Gebühren, Tabak und Transparenzdatenbank. Im Zentrum der Abgabenänderungen steht die Ausweitung und Erhöhung der Tabaksteuer.

Tabaksteuerreform als größter Einnahmenfaktor

Im Mittelpunkt des Gesetzespakets steht eine Novelle der Tabaksteuer inklusive Ausweitung auf neuartige Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel und E-Liquids. Ab 2026 sollen schrittweise höhere Steuersätze für Zigaretten, Tabak zum Erhitzen und Feinschnitt gelten. Insgesamt rechnet das Finanzministerium mit Mehreinnahmen von 465 Mio. € bis 2029.

Steuerliche Anpassungen und Präzisierungen

Mehrere Änderungen zielen auf Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung ab. Die Inflationsanpassung 2026 auf Basis der Abschaffung der Kalten Progression soll etwa im Einkommensteuergesetz verankert werden. Das Freiwilligenpauschale wird laut Regierungsvorlage präzisiert, ebenso die Steuerbefreiung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften. Überförderungen bei Fahrtkosten für Massenbeförderungsmittel sollen künftig ausgeschlossen werden.

Neu vorgesehen soll eine Pflichtveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige werden, wenn Absetzbeträge unrechtmäßig in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden. Der Freibetragsbescheid für Pensionistinnen und Pensionisten soll überarbeitet werden, um Doppelerfassungen zu vermeiden. Zudem sollen Ergänzungen beim Kindermehrbetrag und Kinderzuschlag unsachgemäße Ergebnisse verhindern.

Änderungen bei den Abschreibungen von Immobilien

Für Gebäude, die erstmals oder nach längerer Nutzung wieder vermietet werden, soll ein Wahlrecht zwischen historischen und fiktiven Anschaffungskosten geschaffen werden. Zudem sind Klarstellungen bei privaten Grundstücksveräußerungen geplant. Bei der beschleunigten Gebäude Abschreibung soll präzisiert werden, dass Käuferinnen und Käufer eine Begünstigung nicht fortführen können, wenn das Gebäude bereits einkünfteerzielend genutzt wurde.

Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots sollen erleichtert werden

Für Personen-Risikoversicherungen soll festgehalten werden, dass Renten erst bei Überschreiten des Rentenbarwerts steuerpflichtig sind. Die Ausnahme von der 10-%-Grenze bei der Übertragung von Leistungszusagen an Pensionskassen soll dauerhaft bestehen bleiben.

Sanktionsmechanismus soll elektronische Erklärung durchsetzen

Das Papierverfahren bei Gebühren und Verkehrsteuern soll ersetzt werden. Ab April 2026 soll die Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 sollen Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Das Finanzministerium rechnet mit IT-Kosten von 3,64 Mio. € für das neue Grunderwerbsteuer-Verfahren.

Geplant ist ein Ende der Telefax-Eingaben ab 2027. Ein Sanktionsmechanismus (bis zu 700 €) soll zudem die elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen. Außerdem soll die rechtliche Grundlage der elektronischen Zustellung neu geregelt werden. Eine weitere Digitalisierungsmaßnahme betrifft Anträge und Meldungen im Bereich der Brennereien.

Umsatzgrenze für die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe soll steigen

Die Umsatzgrenze für die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe soll von 10 Mio. € auf 12,5 Mio. € angehoben werden, was 700 Fälle betrifft. Zur Verwaltungsvereinfachung und Gebührentransparenz sollen die Verfahren im Zusammenhang mit Pyrotechnikausweisen, Strafregisterbescheinigungen, Strahlenschutz und der Registrierung von Zuchtbetrieben bedrohter Tierarten pauschaliert werden. (Schluss) gla