RN/124

13. Punkt und 14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (313 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden (362 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (303 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern geändert wird (363 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanja Graf. 4 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/125

17.04

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Lieber Minister! Liebe Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen hier im Hause! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie beziehungsweise vor den Bildschirmen! Wir erinnern uns alle an das Jahr 2022: Unsicherheiten, Preisexplosionen, Energiekrise – Energie wurde für viele zu einer Preisfalle. Wir haben uns damals vorgenommen, dass wir, sollte es in Zukunft noch einmal zu so einem Fall kommen, schneller reagieren wollen. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Das soll nicht heißen, dass wir nicht schnell und richtig reagiert haben. Ich darf daran erinnern: Wir haben eine Strompreisbremse gehabt, wir haben einen Stromkostenzuschuss gehabt, wir haben einen Energiekrisenbeitrag eingeführt, und wir haben einen Stromkostenausgleich gehabt. Trotzdem fehlte uns damals schon die eine oder andere rechtliche Rahmenbedingung, die wir nicht hatten. Mit dem hier vorliegenden Antrag wollen wir eben vorzeitig reagieren, indem wir das Preisgesetz anpassen und so entwickeln, dass wir auch die notwendigen Hebel haben, sollte es in Zukunft wieder zu einer Krise kommen.

Wie soll das genau funktionieren? – Wir passen das Preisgesetz an, die E-Control bekommt mit dieser Anpassung klare Handlungsmöglichkeiten, um auf überhöhte Energiepreise oder auch auf unterbliebene Preissenkungen reagieren zu können. Wir nutzen hier die Rahmenbedingungen und Eingriffsmöglichkeiten, die uns der EU-Krisenmechanismus, den wir für Strom und Gas bekommen haben, zur Verfügung stellt. Damit schaffen wir Klarheit und Sicherheit im Falle einer zukünftigen Energiekrise. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte hier auch erwähnen: Ja, Markteingriffe bleiben das letzte Mittel, das wir haben, aber wir sind mit dieser Anpassung vorbereitet, sollte es doch notwendig sein.

Beim zweiten Antrag beziehen wir uns auf eine Verlängerung des Krisenfolgenabmilderungsgesetzes. Als Unternehmerin ist es mir schon wichtig, ganz offen zu sagen: Die Beweislastumkehr war in dieser Krise damals nicht mein Lieblingsinstrument. Ich glaube weiterhin an einen fairen Wettbewerb und daran, dass wir unseren Unternehmen auch vertrauen können, aber der österreichische Energiemarkt ist in vielen Bereichen hoch konzentriert und der Wettbewerb wäre in der Krise fast völlig zum Stillstand gekommen. Deshalb war diese Maßnahme, die wir getroffen haben – zum Glück mussten wir sie nicht anwenden –, eine richtige Maßnahme, und diese Maßnahme, die mit 2027 ausläuft, wird jetzt bis Ende 2031 verlängert.

Ich möchte schon erwähnen, dass diese Beweislastumkehr ausschließlich für marktbeherrschende Energieversorger gilt – nicht für Unternehmer oder Unternehmerinnen und auch nicht für den Mittelstand.

Selbstverständlich konnten auch sehr viele Unternehmer – das beweist der Bericht der E-Control, die in Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde die ersten Untersuchungen gemacht hat – zeigen, dass sie sich marktkonform verhalten haben. Da darf ich als Salzburgerin schon auch die Salzburg AG erwähnen, weil sie wirklich marktkonform gearbeitet hat und hier ein gutes Vorbild für andere Bundesländer sein kann. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zusammenfassend darf ich sagen: Es geht uns hier um Planbarkeit statt Panikmache, es geht uns um den Schutz vor unverhältnismäßig hohen Preisen, und es geht uns darum, dass keine Familie, kein Betrieb jemals wieder von einer negativen Überraschung, wie es 2022 war, betroffen sein wird. Wir können die Zukunft nicht vorhersehen, aber was wir können, ist, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass wir zeitgemäß eingreifen können. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.08

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/126

17.08

Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal! Ich versuche, Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die nächsten 3 Minuten auf eine kleine Zeitreise mitzunehmen. Regiert haben damals – es ist schon fast wieder vergessen – ÖVP und Grüne, und, wie meine Kollegin Tanja Graf gerade angesprochen hat, bereits in den Jahren 2020 und 2021 sind die Kosten für Strom und Gas immer weiter angestiegen, bis, wie du es gesagt hast, Tanja, 2022 der absolute Höhepunkt war.

Geschätzte Damen und Herren, 2020 zahlte man für 1 Kilowattstunde rund 5 Cent. Ende 2022 schoss der Quartalspreis auf über 60 Cent. Das heißt, das war eine Verzwölffachung. Der Gaspreis ist zwischen Jänner 2020 und September 2022 um über 1 300 Prozent – 1 300 Prozent! – gestiegen. Und wie sieht es heute aus? – Aktuell sinken die Preise im Großhandel, Gott sei Dank, aber sie sind noch immer zu hoch, eigentlich noch doppelt so hoch wie vor der Krise. 

Jetzt könnte man meinen, hohe Preise an den Börsen, das ist doch nicht gut für die Händler. Die müssen teuer kaufen und haben ja fast nichts davon. Darunter leiden ja die Energieunternehmen. – Wie sie gelitten haben, sehr geschätzte Damen und Herren! Ganz kurz ein Auszug: Schmerzhaft war es sicher für die EVN, aus Niederösterreich, wo ich her bin. Die hat im Geschäftsjahr 2022/23 einen Gewinn von 529,7 Millionen Euro gemacht, immerhin mehr als doppelt so viel wie vor der Krise. Schlimm war es sicher auch für die Energie AG Oberösterreich, die im Vorjahr nur 400 Millionen Euro Gewinn machte und ihren Gewinn versiebenfachen konnte. Sie sehen also, während Österreich unter diesen hohen Preisen gelitten hat, haben einige wenige gute Geschäfte gemacht. 

Wir sind 2024 in die Wahl gegangen und hatten ein zentrales Versprechen: Wir dürfen die Fehler nie wieder wiederholen. Wir wollen und werden die Teuerung in Österreich bekämpfen. Einen Teil dieses Versprechens an die Bevölkerung lösen wir heute mit diesem Gesetzentwurf ein. Wir beschließen heute die Verlängerung einer Regel, um gegen den Missbrauch von Marktmacht vorzugehen, und wir führen gänzlich neue Regeln ein. Einerseits nehmen wir Strom und Gas wieder in das Preisgesetz auf: Damit wird es einfacher, direkt in den Strom- und Gaspreis einzugreifen. Andererseits sagen wir: Werden in der Krise zu hohe Preise verlangt, wird eingegriffen und der Staat hat die Möglichkeit, den Preis festzulegen. 

Und so sehr ich, geschätzte Damen und Herren, meine Kolleg:innen von den NEOS und von der ÖVP schätze: Es ist umso mehr wichtig, dass die SPÖ hier im Parlament und in der Regierung sitzt und sich dafür sich einsetzt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend sei mir noch eines ganz kurz zu sagen erlaubt – zum Stromgesetz, das morgen auf der Tagesordnung ist, das ElWG, das wir hier natürlich mit der Opposition beschließen müssen und wollen –: Liebe Opposition! Wollt ihr wirklich, dass über eine halbe Million Menschen in Österreich auf einen Sozialtarif warten? Wollt ihr wirklich, dass die Preise weiter steigen oder so hoch bleiben? Oder wollen wir es gemeinsam schaffen, dass sich die Menschen die Energie wieder leisten können, dass Energie leistbar wird? Gebt euch einen Ruck! Beschließen wir dieses gute Gesetz morgen gemeinsam hier im Hohen Haus! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

17.12

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/127

17.12

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Deswegen ist es ja so schön, dass wir eine Dreierkoalition sind, lieber Alois: Damit wir auch das liberale Gedankengut nicht ganz vergessen, denn vor allem ist es auch liberal, zu sagen, dass, wenn es – und hiermit komme ich schon zum Thema – zum Beispiel marktbeherrschende Anbieter gibt, die sich nicht wohlverhalten – ich meine damit Unternehmen, die zum Beispiel in Krisenzeiten Elektrizität, Fernwärme oder auch Gas, Erdgas zu unfairen Konditionen weitergeben, die nicht marktüblich sind oder auch bei vergleichbaren Unternehmen nicht üblich sind –, so muss hier aus unserer Sicht, aus liberaler Sicht auch eingegriffen werden. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Wir haben in Österreich das Novum, wirklich sehr viele marktbeherrschende Unternehmen zu haben. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir der Behörde, die darüber die Kontrolle hat, nämlich der Bundeswettbewerbsbehörde, Instrumentarien in die Hand geben, um auch erfolgreich einwirken zu können. Genau das machen wir mit einer dieser Gesetzesmaterien, die wir heute in das Plenum gebracht haben. Es geht darum, dass die BWB auf der einen Seite länger Zeit hat, Untersuchungen zu machen, die schon seit 2024 laufen. Jetzt wissen alle, dass wir NEOS normalerweise nicht dafür sind, dass man ein Gesetz macht, ohne ein Enddatum für ein Gesetz zu beschließen. Bei diesem einen Gesetz haben wir sogar schon 2024 gesagt: Bitte hier keine Sunset-Clause setzen, denn bis 2027 – so lange war dieses Gesetz geplant – wird es sich für die Bundeswettbewerbsbehörde nicht ausgehen, alles wirklich gut durchzukontrollieren, auch Lehren zu ziehen und Konsequenzen für Unternehmen zu setzen, die sich nicht wettbewerbskonform oder marktgerecht verhalten haben. 

Das ändern wir. Heute wird dieses Gesetz auf 2031 ausgedehnt. Das finden wir sehr gut und richtig und da freuen wir uns auch, dass wir das heute so einbringen können. 

Zusätzlich kriegt die BWB auch noch das Mittel der Beweislastumkehr in die Hand, weil es ja manchmal sehr, sehr schwierig ist, zu allen Unterlagen und zu allen Informationen zu kommen, um ihrer Arbeit wirklich gut und qualitativ hochwertig nachgehen zu können. Und ja, natürlich haben Unternehmen die Möglichkeit, sachliche Argumente anzuführen. Wenn Preisabweichungen erklärbar sind, dann ist das natürlich auch im Sinne des Wettbewerbs und des Marktes. 

Ein letzter Satz oder vielleicht noch zwei Sätze zum Preisgesetz: Auch das beschließen wir heute hoffentlich mit einer Zweidrittelmehrheit. Das haben wir schon im Ministerrat im September gehabt. Worum geht es uns hierbei? Ich glaube, Tanja Graf hat es schon sehr gut ausgeführt: Wenn es eine Krise gibt, braucht man auch die nützlichen und notwendigen Instrumente, um rasch eingreifen zu können. Wir haben in der letzten Krise gesehen, diese Instrumente gibt es nicht; deswegen wollen wir hier nachschärfen und eben mit diesem Preisgesetz auch die Aufnahme von Strom und Gas jetzt in die Diskussion einbringen. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Wir schaffen die Möglichkeit für Preiseingriffe bei Strom und Gas – in gut begründeten Ausnahmefällen only, wie man so schön sagt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.15

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Ich stelle Ihre Redzeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/128

17.16

Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es wurde schon angesprochen: Im Jahr 2022 war der Beginn des Ukrainekriegs, der Angriff Russlands und die Preise sind explodiert; zuerst die Gaspreise, weil Russland weniger Gas geliefert hat, schon im Vorfeld als Vorbereitung auf diesen Krieg. Darauf folgend, weil sehr oft die Gaskraftwerke preissetzend sind, sind auch die Strompreise explodiert. Das hatte dramatische Auswirkungen auf die Menschen in diesem Land, Menschen, die ihre Wohnungen warm bekommen wollten, aber auch auf Betriebe, die massiv darunter gelitten haben. 

Das Ganze hatte den Anfang in einer Gaskrise, das war eine fossile Inflation. Wir haben gemerkt, wie schmerzhaft es ist, dass wir immer noch derart abhängig von Gaslieferungen sind, weil im Fall der Fälle, wenn zum Beispiel Russland – in diesem Fall – Gas als Waffe einsetzt und einfach weniger liefert, die Preise in Österreich explodieren. Das war massiv. Wir sind immer noch in dieser Abhängigkeit, immer noch importieren wir Öl und Gas im Gegenwert von 10 Milliarden Euro. Wenn wir diese Abhängigkeit beenden wollen, dann müssen wir aus fossiler Energie aussteigen. Das ist ganz klar. (Beifall bei den Grünen.)

Heute besprechen wir das Preisgesetz, dessen Ausweitung auf Strom und Gas. Wir haben das Preisgesetz ja auch schon für die Fernwärme gehabt. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass auch die Fernwärmepreise massiv explodiert sind. Da gab es aber schon die rechtliche Möglichkeit, einzugreifen. Was ist in Wien passiert? – In Wien sind die Fernwärmepreise von einem Jahr auf das andere um 92 Prozent gestiegen. Hat der Landeshauptmann von Wien, hat der zuständige Landesrat etwas unternommen? – Nein, man hat die Preise durchrauschen lassen. 

Anders hat sich der grüne Landesrat Stefan Kaineder verhalten. In Oberösterreich stand auch eine Preiserhöhung um fast 100 Prozent im Raum. Er hat einfach gesagt: Nein, das unterschreibt er nicht. Er hat das Preisgesetz eingesetzt und die Fernwärmepreise in Oberösterreich sind nur marginal gestiegen, weit unter der Inflationsrate. Man muss halt auch den politischen Willen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt hat Staatssekretärin Michaela Schmidt in einem Facebook-Posting und in diversen Interviews gesagt: Wir führen im Krisenfall eine Strompreisbremse für alle ein: maximal 10 Cent Strompreis für alle, ein Drittel weniger Stromkosten.

Wir haben uns gefreut und gedacht: Ja, spannend. Schauen wir uns den Vorschlag zum Preisgesetz, der von der Regierung gekommen ist, an! 10 Cent? Wo? Wo steht das? – Es steht nirgendwo. Das ist ein bisschen das Problem. Wir finden diese Erweiterung grundsätzlich gut, nur man muss ehrlich kommunizieren. Und diese ehrliche Kommunikation wird dadurch gestört, dass man irgendwelche – würde ich mal sagen – Halb- und Unwahrheiten verbreitet, auch in Bezug auf das Jahr 2022. So, wie Sie diesen Gesetzentwurf jetzt vorgelegt haben, wenn wir uns den anschauen, geht es immer nur um einen ungerechtfertigten Preisanstieg im Verhältnis zu dem, was in unseren Nachbarländern passiert. 2022 wäre der Preiseingriff sehr wahrscheinlich nicht gerechtfertigt gewesen. So ehrlich müssen Sie sein. (Beifall bei den Grünen.)

Man könnte, wenn man über Preise redet, darüber reden, dass die Landesenergieversorger ihren Teil dazu beitragen, dass die Preise gesenkt werden, dass eben Energieversorgungsunternehmen, die in öffentlicher Hand sind, ihren Teil dazu beitragen. 

Es gibt viele verschiedene Vorschläge. Viele diskutieren wir gerade, viele haben wir auf den Tisch gelegt. Ich kann aber nur, vor allem an Sie, Herr Minister (in Richtung Bundesminister Hattmannsdorfer), appellieren: Dieses Thema ist zu ernst – auch die Erwartungen, die in der Bevölkerung, bei den Betrieben erweckt werden –, als es zu einem Spielball für Populismus verkommen zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.20

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/129

17.20

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich darf mich auch zum Preisgesetz, zum E-Control-Gesetz und zum Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen äußern. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben im Prinzip denselben Prolog mit dem Blick zurück gehalten. Wir können uns alle daran erinnern, wie die Preise vor wenigen Jahren davongaloppiert sind, ungeahnte Höhen erreicht haben. Diese Preise haben bei vielen Menschen schlichtweg Existenzängste verursacht, und es wurde damit auch ein hohes Maß an Unzufriedenheit erreicht. 

Kommen wir aber zum Befund: Warum sind wir da? Warum sprechen wir heute darüber? – Bisher gab es einen sehr unflexiblen Rechtsrahmen für die Energiekrisen. Es gab keine Preisüberwachung, weil Strom und Gas vom Preisgesetz schlichtweg nicht umfasst waren, und die Energiekrise zeigte diese ungerechtfertigten Preisverwerfungen auf. 

Was kann man tun? Was kann die Politik tun? Was können wir ändern? – Der Staat kann nun bei extremen Preisen schlichtweg eingreifen. Die E-Control als unsere Behörde sorgt für objektive Analysen, die diese Eingriffe begleiten. Die Eingriffe sind natürlich zeitlich begrenzt und nachvollziehbar. Es gibt aber natürlich auch den Ansatz: kein Licht ohne Schatten. Das muss man auch ganz klar dazusagen, denn es gibt auch Argumente dagegen: Preisregulierungen sind in der Regel nie gut. Preisregulierungen können Investitionen hemmen, ein erhöhter Aufwand ist bei der E-Control unvermeidbar, und es gibt natürlich auch das Risiko einer gewissen politischen Einflussnahme.

Warum stehe ich trotzdem jetzt hier und bitte Sie alle, diesem Gesetz zuzustimmen, das Gesetz zu unterstützen? – Weil wir mit dieser Maßnahme für die Menschen und für die Betriebe in unserem Land in schweren Zeiten für Rechtssicherheit sorgen. Dieser neue Mechanismus ermöglicht gezielte und wie gesagt zeitlich befristete Eingriffe. Die E-Control wird zentrale Prüfinstanz mit entsprechenden Transparenzpflichten.

Zum Schluss: Diese Maßnahmen sind die Ultima Ratio. Diese Maßnahmen sind für den Krisenfall gedacht und nicht für den Standardfall. In diesem Sinne bitte ich Sie um breite Zustimmung. Es geht um die Krisensicherheit in unserem Land und um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten, der Menschen in unserem Land, die solche Zeiten nicht mehr erleben wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schroll [SPÖ].)

17.23

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reinhold Binder. – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/130

17.23

Abgeordneter Reinhold Binder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Energiepreise in Österreich sind nach wie vor zu hoch. Haushalte und Betriebe spüren die Belastungen jeden Tag, sie gefährden die heimische Wirtschaft und unser soziales Gefüge gleichermaßen.

Mit der vorliegenden Novelle des Preisgesetzes und des Energie-Control-Gesetzes schaffen wir deshalb ein wirksames Instrument, um ungerechtfertigte Preispolitik am Energiemarkt künftig entschieden und zeitnah bekämpfen zu können. Wir schaffen einen Hebel, um überhöhte Energiepreise im Blick zu behalten und um wirksam einzugreifen, noch bevor Schaden entsteht. Konkret bedeutet das, dass die E-Control künftig systematisch überprüft, ob die Strom- und Gaspreise in Österreich die internationale Marktentwicklung überhaupt noch widerspiegeln.

Wir haben gesehen, dass in den jüngsten Energiekrisen teils Preise festgelegt wurden, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Beschaffungskosten standen. Es waren in den vergangenen Jahren aber auch die Energiepreise, die einen massiven Beitrag zur gesamten Teuerung beigetragen haben. Die Menschen sehen das nicht nur an der Rechnung des Energieversorgers, sondern sie spüren das auch jeden Tag an der Supermarktkasse. 

Der Staat darf da nicht mehr tatenlos zusehen! Stellt die E-Control Missstände fest, legt sie Empfehlungen für Maßnahmen vor und informiert die Bundesregierung. Nur wenn die üblichen Maßnahmen am Markt nicht funktionieren, darf die Bundesregierung Preise für höchstens sechs Monate festlegen, aber nur, wenn das wirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP].) Dabei orientieren wir uns an vergleichbaren europäischen Ländern und bleiben vollständig im Einklang mit den EU-Vorgaben. 

Und weil wir gerade bei der Europäischen Union sind: Wir brauchen endlich eine breite Allianz bei der Bekämpfung des Österreichaufschlags und einen Schulterschluss zur Neuregelung des Merit-Order-Systems. 

Diese Gesetzesnovelle ist notwendig, weil ein freier Markt kein Freibrief für Übergewinne auf Kosten der Bevölkerung ist. Wir alle haben gespürt, wie schnell die Energiepreise zu einer massiven sozialen und wirtschaftlichen Bedrohung werden können. Wir alle hier im Hohen Haus tragen Verantwortung für Fairness am Markt, für Stabilität im Land, für ein leistbares Leben. Wir handeln dort, wo der Markt versagt. Eine Botschaft ist klar: Wer seriös wirtschaftet, hat nichts zu befürchten, wer Krisen ausnutzt, muss mit Konsequenzen rechnen. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein Instrument, das die Menschen und die Betriebe in unserem Land schützen wird. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

17.26

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Paul Hammerl. – Ich stelle auch Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/131

17.27

Abgeordneter Mag. Paul Hammerl, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frauen Staatssekretärinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin doch etwas überrascht, denn anscheinend dürften Lukas Hammer und ich ein anderes Gesetz gelesen haben als Sie, meine Vorredner. Ich weiß jetzt nämlich nicht, wo Sie Ihre Ausführungen im Gesetz finden. Es kann aber auch sein, dass Sie eher Ihren Spin-Doktoren geglaubt haben als dem, was im Gesetz drinnen steht. Liest man nämlich das Gesetz, dann frage ich mich schon, was genau sich denn ändern soll. Es steht da drinnen – gleich im ersten Absatz –: Der Vergleichspreis, anhand dessen dann die E-Control feststellt, ob das tatsächlich marktkonforme Preise sind, ist der internationale Preis, nämlich noch dazu präzisiert auf das europäische Preisniveau. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben von der Energiekrise gesprochen, von der Energiepreiskrise 2022. Ich weiß jetzt nicht, wo die glühenden Europäer unter Ihnen sind, aber bekannterweise ist der Energiemarkt ein europäischer Energiebinnenmarkt. Glaubt wirklich irgendjemand von Ihnen, dass wir einen anderen Energiepreis gehabt haben als ein anderes europäisches Land? (Abg. Stark [ÖVP]: Ja! Doch!) Anscheinend dürfte sich jeder von Ihnen diesbezüglich tatsächlich nur mit Ihren eigenen Marketingschmähs beschäftigt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Und weil nicht einmal die Legisten daran glauben, dass das Gesetz überhaupt europarechtskonform ist, schreiben sie sogar selber hinein: Dieses Gesetz darf nur unter den europarechtlichen gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Rechtsordnung. Ich brauche nicht ins Gesetz hineinzuschreiben, dass ich das Gesetz nur dann ausübe, wenn es den nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen entspricht. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, man kann da schon zusammenfassen – und Lukas Hammer hat das ausgezeichnet gemacht, das muss man absolut zugestehen –: Das ist eine reine Mogelpackung. Das ist ein reiner Marketingschmäh, den Sie wieder einmal produzieren. 

Wir sind das aber ohnehin von Ihnen gewöhnt, denn wir sprechen jetzt auch vom Billigstromgesetz, obwohl sich alle Experten einig sind (Abg. Stark [ÖVP]: Nur die FPÖ-Experten!), dass in dem Gesetz außer dem Wort billig, das Sie da voranstellen, überhaupt nichts drinnen ist, das den Strompreis billiger machen kann. Was denn auch? Das ist ein technisches Regelwerk, das die Zusammenarbeit der Marktakteure und der Netzakteure regelt, aber sonst nichts. – Ja, Sozialtarif ist drinnen, okay, aber das ist auch das Einzige. Für 250 000 Haushalte wird damit eine Ermäßigung ermöglicht, die dann wieder alle anderen Haushalte bezahlen. Alle anderen 9 Millionen Österreicher und Österreicherinnen werden aber von Ihnen wieder einmal im Regen stehen gelassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Anscheinend befindet sich diese Bundesregierung nicht nur in den eigenen Marketingüberschriften gefangen, sondern schafft es nicht einmal, dass sie ihre eigenen Gesetze vollzieht. Sie wissen noch, in einer der letzten Nationalratssitzungen im Oktober haben wir das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz beschlossen, das dann von Ihnen wieder in Standortabsicherungsgesetz umbenannt worden ist – aber mein Gott, die Marketingakteure sollen auch etwas zu tun haben. In dem Gesetz steht drin, dass Sie vier Wochen Zeit hätten, auf Basis dessen dann eine Verordnung, eine Förderungsverordnung zu erlassen. 

Worum geht es? – Es geht darum, dass Sie jetzt gönnerhaft der energieintensiven Industrie 75 Millionen Euro – eh viel zu wenig – für dieses und nächstes Jahr – eh viel zu kurz – zur Verfügung stellen. Sie hätten jetzt vier Wochen Zeit gehabt, nämlich fristgerecht bis 28. November, diese Förderrichtlinie an die EU zu übermitteln. Wissen Sie, was passiert ist? – Gar nichts. Der Herr Wirtschaftsminister stellt sich auf jede Bühne und erzählt uns, was er nicht alles für die energieintensive Industrie getan hat. – Gar nichts! Nicht nur wortbrüchig, sondern – mittlerweile dokumentiert – sogar gesetzesbrüchig, weil Sie es nicht einmal geschafft haben, die gesetzliche Frist, die Sie selbst reingeschrieben haben, einzuhalten! Sie haben nicht nur in der Sommerpause durchgeschlafen, sondern befinden sich auch schon im Winterschlaf. Also ich weiß tatsächlich nicht, was mit Ihnen los ist. (Beifall bei der FPÖ.) 

Und wenn Sie sich dann noch hinstellen und erzählen, die Energiepreise seien immer noch so hoch, dann überlegen wir uns doch einmal, wie der Strompreis denn zustande kommt! Es gilt immer noch die alte Formel: zwei Einheiten Gas plus eine Einheit CO₂ ergeben den Strompreis. Und wissen Sie, was jetzt an der Börse der Fall ist? – Seit vier Wochen sinken die Gaspreise auf das absolut günstigste Niveau seit eineinhalb Jahren. Wenn man es sich anschaut: Sie sind nur mehr – nur mehr, wohlgemerkt – doppelt so hoch als vor der Preiskrise; nur mehr doppelt so hoch, wir waren aber schon bei Faktor 30. 

Und wissen Sie, was in Wirklichkeit den Strompreis treibt? – Die CO₂-Komponente. Es sind Ihre eigenen EU-Vorgaben, nämlich das ETS, das den CO₂-Preis festlegt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn Sie schon zur Energiewirtschaft sprechen – was ich ja großartig finde –, beschäftigen Sie sich endlich einmal mit den Gegebenheiten, denn sonst ist da außer heißer Luft nichts vorhanden und irgendwann müssen Sie für diese heiße Luft auch CO₂-Steuer zahlen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.32

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

RN/132

17.32

Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer: Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Zuseher auf der Galerie! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hammerl, Sie haben in Ihrer Rede kritisiert, dass die Gesetze, die wir unter diesen Tagesordnungspunkten beraten, den Strom nicht billiger machen. – Ja, das ist auch nicht die Aufgabe dieser Gesetze, das ist die Aufgabe des Gesetzes, das wir morgen am Abend hier im Plenum beraten und beschließen werden. (Abg. Kickl [FPÖ]: Das hat er Ihnen aber auch erklärt!)

Die Bundesregierung wird ein eigenes Gesetz für billigere Strompreise vorlegen (Abg. Deimek [FPÖ]: Das ist nur Marketing, das wird es auch nicht billiger machen!), und es ist eine Frage der Verantwortung, dass auch die Opposition zustimmt, dass wir endlich die Netzkosten in den Griff bekommen, dass ein Sozialtarif eingeführt wird, dass dynamische Stromtarife eingeführt werden und dass es ein eigenes Paket für die Betriebe gibt, damit wir auch wettbewerbsfähig bleiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) 

Das heißt, Herr Abgeordneter Hammerl, Sie und Ihre Fraktion bekommen morgen die Möglichkeit, Wort zu halten (Abg. Kickl [FPÖ]: Wir sind ja gespannt, wie Sie dann liefern werden!), nicht nur hier am Rednerpult günstige Strompreise einzufordern, sondern auch selbst eine Maßnahme zu setzen und zuzustimmen, dass dieses Gesetz auch Wirklichkeit wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) 

Heute haben Sie die Möglichkeit, zu beweisen, dass Energiepolitik vor allem die Verantwortung hat, vorausschauend zu handeln, verantwortungsvoll zu handeln und sich genau jetzt auf einen möglichen Krisenfall vorzubereiten, auch wenn wir diesen aktuell nicht sehen, nicht bei den Börseentwicklungen weder der Strompreise noch der Gaspreise. Wir haben aber in der Vergangenheit gesehen, dass es schnell gehen kann – Stichwort Invasion in der Ukraine –, dass die Energiepreise plötzlich verrückt spielen. Und verantwortungsvolle Politik bedeutet, dass diese Bundesregierung jetzt, wo es keine Energiekrise gibt, die Weichen so stellt, dass auch rechtzeitig gehandelt werden kann. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) 

Wir tun das mit zwei Gesetzesbeschlüssen, zu denen wir Sie auch um Zustimmung ersuchen. Das erste Gesetz ist die Änderung des Preisgesetzes. Es geht darum, dass eine unabhängige Stelle, nämlich die E-Control, zu bewerten und zu beurteilen hat, ob es zu Marktverwerfungen am Energiemarkt kommt, dass sie unter Beiziehung der Bundeswettbewerbsbehörde, unter Beiziehung der Preiskommission ganz objektiv und nicht politisch beeinflusst feststellt, ob wir eine Preisverwerfung haben, ja oder nein. Und wenn diese unabhängige Stelle, die E-Control, zu dem Ergebnis kommt, dass es eine Preisverwerfung gibt, liegt der Ball bei der Bundesregierung, den Preis für Strom oder Gas für bis zu sechs Monate zu regulieren – ein klarer Modus vivendi, ein klares Vorgehen, wie wir die Krise feststellen, und auch ein klares Vorgehen dahin gehend, dass die Bundesregierung dann auch die rechtliche Möglichkeit bekommt, für sechs Monate die Preise für Strom und Gas zu verordnen und zu regulieren.

Das zweite Gesetz, das wir heute beschließen werden, das Krisenfolgenabmilderungsgesetz, sagt ganz klar, dass Energieversorgungsunternehmen ihre marktbeherrschende Macht nicht ausnutzen dürfen, um die Strompreise zu bestimmen; eine Regelung, die im Zuge der letzten Energiekrise beschlossen wurde, befristet mit Ende 2027, und jetzt bis 2031 verlängert wird. 

Das heißt, es haben alle Parteien hier im Hohen Haus die Möglichkeit, sich rechtzeitig für eine Krise, die, wie wir alle hoffen, nicht eintreten wird, zu wappnen, jetzt die Regeln zu definieren, wie dann im Ernstfall vorzugehen ist. Und es haben morgen alle Fraktionen hier im Hohen Haus die Möglichkeit, für günstigere Strompreise einzutreten, indem sie bei der Abstimmung über das Günstiger-Strom-Gesetz nicht Opposition sind, sondern in einer Allianz mit der Bundesregierung dafürstimmen und es damit möglich machen, dass die Preise in Österreich sinken. Das sind Sie, glaube ich, auch als Oppositionsparteien den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) 

17.36

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. 

RN/133

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/133.1

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 362 der Beilagen. 

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/133.2

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern geändert wird, samt Titel und Eingang in 303 der Beilagen. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig der Fall. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte wieder jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.