RN/140
17.55
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus, geschätzte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte! Wir haben jetzt vonseiten der Nationalräte und Nationalrätinnen schon sehr gut erläutert bekommen, worum es in dieser 15a-Vereinbarung hier geht: um den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel. Ganz generell sind die Nationalparks in Österreich wahre Naturoasen und wertvolle Erholungsgebiete. Unser Anspruch und unser Ziel ist es, diese für kommende Generationen zu schützen und zu bewahren.
Die Nationalparks sind Orte der Artenvielfalt, der Forschung, der Bewusstseinsbildung, aber auch ein wichtiger Erholungsraum für die Bevölkerung. Der Bund investiert jährlich 14 Millionen Euro in den Erhalt der Nationalparks in Österreich. Ein wichtiger Nationalpark, der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel, einer von sechs Nationalparks, ist seit der Gründung 1993 – wir haben es gehört – ein wahres Naturjuwel und von internationaler Bedeutung. Wenn wir die Vogelarten anschauen – wir haben es gehört –: Es sind fast 350, 348 sind es genau, ein absoluter Spitzenwert, der diesen Nationalpark zu einem bedeutenden Brut- und Rastplatz für Vögel macht. Mit etwa 5 000 Hektar Naturzone erfüllt der Nationalpark zentrale Aufgaben im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes.
Zur 15a-Vereinbarung drei Schwerpunkte, die ich hier noch einmal anführen möchte: Der erste ist das Thema Flächenerweiterung, der zweite Finanzierung und der dritte die Vereinfachung der Gremien. Ganz generell: Gemeinsam mit dem Land Burgenland leiten wir wesentliche Modernisierungsschritte betreffend die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel ein. Die Änderungen erfolgen im Einklang mit der Änderung im burgenländischen Nationalparkgesetz, und wie gesagt greifen die Änderungen auch zentrale Empfehlungen des Rechnungshofes auf.
Zur Vergrößerung: Seit der letzten Änderung der 15a-Vereinbarung sind ungefähr 400 Hektar dazugekommen, und wenn man das alles zusammenrechnet, liegen wir auf österreichischer Seite bei über 9 600 Hektar Nationalparkfläche, auf ungarischer Seite kommen noch einmal 23 000 Hektar dazu; da kommen wir am Ende auf über 33 000 Hektar. Das ist eine ganz ordentliche Größe, und natürlich ist für einen Nationalpark sehr wichtig, dass ein entsprechendes Gebiet und Fläche ausgewiesen werden. Künftig soll es so sein, dass diese Flächenerweiterungen einfacher per Verordnung durchgeführt werden können, im Einklang mit dem sich aktuell in Novellierung befindlichen burgenländischen Nationalparkgesetz.
Zur Finanzierung: Früher war es so, dass man manchmal anteilsmäßig die Kosten herausrechnen musste. Jetzt hat man vereinbart, dass Bund und Länder die Kosten einfach grundsätzlich je zur Hälfte tragen. Das System ist damit einfacher, transparenter und praxistauglicher.
Zur Gremienstruktur – wir haben es gehört –: Eine Neuerung ist, dass auch der Bund im Vorstand des Nationalparks vertreten sein wird. Es geht darum, die Gremien an die tatsächlichen Bedürfnisse anzupassen. Die Region ist darüber hinaus von einer besonders intensiven Zusammenarbeit mit der Bevölkerung vor Ort geprägt: Es gibt rund 1 200 Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, die in die Nationalparkflächen eingebunden sind. Da braucht es einen partnerschaftlichen Umgang. Zum Beispiel gibt es Zonen, in denen menschliches Eingreifen notwendig ist, um wertvolle Lebensräume zu erhalten, etwa durch die Mahd oder durch Behirtung. Moderner Naturschutz berücksichtigt beides: natürliche Entwicklung dort, wo sie möglich ist, und gezielte Pflege dort, wo es ökonomisch notwendig ist.
Mir ist es ein Anliegen, die Bundesländer dabei zu unterstützen, ihre Nationalparks laufend weiterzuentwickeln. Mit dieser Modernisierung schaffen wir eine solide und zukunftsorientierte Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Weiterentwicklung des einzigartigen Naturraums Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel. – Vielen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.59
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Andreas Kühberger. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.