RN/3
Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Fragestunde, zu der ich Herrn Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke sehr herzlich in unserer Mitte begrüße. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen.
Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 61/M, jener des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/4
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Die letzten Monate haben mit Deutlichkeit gezeigt, dass die österreichische Luftverkehrs- und die Tourismuswirtschaft zunehmend in eine kritische Lage gelangen. Wir sehen eine Entwicklung mit klar messbaren Strukturverlusten: Linz verliert den Anschluss an ein internationales Drehkreuz, in Wien gibt es Rückzüge stationierter Flugzeuge, Kapazitätsreduktionen, und mangels Alternativen kann das auch von der AUA nicht mehr kompensiert werden.
In der Zwischenzeit kommen selbst Tourismuslandesräte auf die kritische Situation zu sprechen und warnen davor, und sie warnen vor einer Gefährdung von Regionalflughäfen. Dazu liegen ja auch konkrete Investitionsangebote von Airlines vor, die Investitionsvolumina in Höhe von mehreren Hundert Millionen bis zu 1 Milliarde Dollar ungenutzt liegen lassen.
In dieser Gesamtsituation entsteht natürlich der Eindruck, dass der Bund an einer Maßnahme festhält, die fiskalisch geringen Nutzen hat, aber großen Schaden bringt. Vor diesem Hintergrund meine Frage:
„Was entgegnen Sie den Stimmen aus der Wirtschaft und auch jenen ÖVP-Tourismuslandesräten, die Sie für das Festhalten an der überhöhten und standortfeindlichen Flugabgabe kritisieren?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause an Ihren Endgeräten! Einen schönen guten Morgen erstmals! Wer mich kennt, weiß, ich nehme die Sorgen der Wirtschaft und des Tourismus sehr, sehr ernst, und das seit Jahrzehnten.
Im Hinblick auf die derzeitige budgetäre Lage ist die Aufrechterhaltung der bestehenden Flugabgabe weiterhin notwendig (Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS]), um die fiskalische Stabilität sowie die Erreichung der haushaltspolitischen Zielsetzung der Bundesregierung damit auch sicherzustellen.
Zu der oft geäußerten Kritik an der Höhe ist klarzustellen: Die österreichische Flugabgabe liegt nicht an der europäischen Spitze, sondern im oberen Mittelfeld. (Neuerlicher Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS].) Die pauschale Darstellung, Österreich sei da ein Sonderfall, trifft nicht zu. Gegen die Evaluierung im Zuge der Gestaltung des nächsten Budgets spricht nichts. Ich habe mich auch dafür ausgesprochen, und ich werde das in den nächsten Monaten selbstverständlich auch tun.
Lassen Sie mich aber auch betonen, dass die Investitionen in ein starkes Bahnnetz, etwa auf der Achse Wien–Linz–Salzburg, wesentlich zur besseren Anbindung der Regionen beitragen. Die schnelle und komfortable Verbindung zum internationalen Flughafen Wien stärkt darüber hinaus die internationale Erreichbarkeit und ermöglicht eine weltweite Konnektivität für Wirtschaft, Tourismus und natürlich die Bevölkerung.
Wir sind mit allen Stakeholdern, und das möchte ich betonen, in sehr gutem Austausch und arbeiten gemeinsam an der Stärkung des Standorts Österreich auch in diesem Bereich. Aber um es auch hier in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Republik Österreich lässt sich nicht erpressen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/4.1
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Danke, Herr Minister. – Zusatzfrage: Die von Ihnen angeführten 160 Millionen Euro sind fiskalisch marginal, der volkswirtschaftliche Schaden würde aber in die Milliarden gehen. Regionalflughäfen brauchen Frequenzen, vor allem im Fernverkehr; Wien ist da nur ein Ersatzmodell, aber nicht einmal das recht gut. Wir brauchen keine Sparmaßnahmen, sondern wir brauchen eigentlich einen Standort, der wächst, und kein Budget, das dieses Wachsen untergräbt.
Herr Minister, wenn das Budgetaufkommen der Flugabgabe im Verhältnis zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung so gering ist, wie rechtfertigen Sie, dass Sie wegen 160 Millionen Euro riskieren, dass Österreich Milliarden im Tourismus und in der Standortwertschöpfung verliert?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, ich muss Ihnen leider in vielen Dingen widersprechen: Ich sehe einen starken Standort Österreich, ich sehe einen noch stärkeren Standort Wien; ich sehe gute Fluggastzahlen am Flughafen Wien. Ich glaube, dass wir alles tun, um die Intermodalität zu unterstützen und auch die Schiene für kurze Strecken entsprechend in den Vordergrund zu spielen: Es ist auch so, dass sich ein Budget aus vielen einzelnen modularen Teilen zusammensetzt und deshalb kann ich mir leider momentan nicht erlauben, zu sagen, 160, 170 Millionen Euro sind nur ein kleiner Betrag, sondern sie sind auch ein wesentlicher Betrag. Es ist ein eingeplanter Betrag, und ich möchte da auch dem Budget, so wie es geplant ist, Rechenschaft tragen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mair.
RN/4.2
Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist bekannt, dass der Flughafen in Innsbruck für uns Tirolerinnen und Tiroler von besonderer Bedeutung ist – einerseits aus touristischer Sicht, aber andererseits natürlich auch für die Industrie.
Meine Frage: Welche Maßnahmen treffen Sie, um die Attraktivität des Flughafens Innsbruck aufrechtzuerhalten – verbunden damit, welche Anknüpfungspunkte hinsichtlich der Verkehrsachsen oder, ich sage einmal, der Drehkreuze internationaler Flughäfen sehen Sie da in Zukunft als möglich?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege, um die Leistungsfähigkeit und damit ein zentrales Element der Attraktivität des Flughafens Innsbruck zu sichern, investiert die Austro-Control – ein Unternehmen, wie Sie wissen, meines Ministeriums – jetzt gerade und in den nächsten Jahren bis 2030 rund 33 Millionen Euro – ein sichtbares finanzielles Zeichen, womit der Standort gestärkt und die Flugsicherheit ausgebaut werden soll.
Ich bin bei Ihnen, dass die Bedeutung des Standorts Innsbruck für Österreich, für die Wirtschaft, für die Konnektivität von großer Bedeutung ist, und deshalb werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, alles zu tun, um diese Standortqualitäten entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS. – Abg. Mair [ÖVP]: Danke!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Lukas Hammer.
RN/4.3
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Die Regierung kürzt recht ungeniert bei Familien, bei Kindern und natürlich beim Klimaschutz; Sie haben auch das Klimaticket empfindlich verteuert. Alle sollen sparen (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne]), nur einer nicht, und das sind Sie.
Ich frage Sie daher: Warum setzen Sie und Ihr Kabinett nun wieder auf teure Inlandsflüge für Dienstreisen, nachdem diese im weit größeren Ressort mit mehr Aufgaben in den letzten fünf Jahren vor ihrer Amtsübernahme nicht nötig waren?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, ich darf Ihnen ganz klar sagen: Ich setze auf die Schiene, und jeden Weg, der mit der Schiene zurückgelegt werden kann, werde ich auch so tätigen. (Zwischenruf der Abg. Götze [Grüne].) Das trifft unter anderem auf den erfreulichen morgigen Termin zur Eröffnung des Koralmtunnels zu, aber es gibt durchaus – selten, aber doch – Notwendigkeiten, dann auch mit dem Flugzeug von A nach B zu fliegen. In diesen seltenen Fällen werde ich es tun, aber sonst gibt es eine Priorität, und die heißt für mich ganz klar Schiene. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur zweiten Anfrage, 64/M, das ist jene des Abgeordneten Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/5
Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen, Herr Minister! Kommen wir zu Dingen, die für den Standort wirklich essenziell sind, und das ist die Infrastruktur. Ein moderner Wirtschaftsstandort braucht eine ausgebaute, moderne und leistungsfähige Infrastruktur – etwas, das wir uns ganz klar auch im Regierungsprogramm vorgenommen haben. Sie haben schon den Koralmtunnel genannt: Morgen ist ein großer Tag für die Steiermark und für Kärnten, wo eben diese schienengebundene Infrastruktur in Betrieb genommen wird und wir ja auch zukünftig sehr viel in die Schieneninfrastruktur investieren.
Aber es ist auch essenziell, in die straßengebundene Infrastruktur, in das Schnellstraßennetz zu investieren. Auch da haben wir uns sehr viel vorgenommen, weil es für den Standort ebenso essenziell ist, eine moderne Infrastruktur zu haben – modern im Sinne des Ausbaus, aber auch modern im Sinne der Digitalisierung, was wir auch im heurigen Jahr mit einigen Bereichen für die Asfinag schon auf den Weg gebracht haben.
Es ist ganz wichtig, dass wir mit der Asfinag investieren, und deswegen hier auch meine konkrete Frage, weil es eben dieses Ausbauprogramm der Asfinag braucht:
Wie wird eben das künftige Asfinag-Bauprogramm dafür Sorge tragen, dass diese wichtigen Lückenschlüsse und die Sicherheitsausbauten auf unseren Autobahnen und Schnellstraßen endlich realisiert werden, damit Megastaus, wie es sie etwa auf der Südosttangente gab, endlich der Vergangenheit angehören?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Wird das künftige ASFINAG-Bauprogramm dafür Sorge tragen, dass wichtige Lückenschlüsse und Sicherheitsbauten auf unseren Autobahnen und Schnellstraßen endlich realisiert werden, damit Mega-Staus wie etwa auf der Südosttangente endlich der Vergangenheit angehören?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege! Intermodalität als Thema zieht sich ein Stück weit auch durch meine Fragestunde. Ich stehe zu all diesen Verkehrsträgern, und als zuständiger Minister ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass Österreichs Infrastruktur und Mobilitätsangebot auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten den hohen Anforderungen des Wirtschaftsstandorts Österreich und der Bevölkerung gerecht wird.
Dazu zählen selbstverständlich auch die Straßeninfrastrukturprojekte, die täglich von Millionen Österreichern genutzt werden: auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder in die Freizeit. Mir ist es wichtig, eines klarzustellen: Es gibt für mich keine guten oder schlechten Verkehrsmittel; jede Form der Mobilität hat ihren Platz und ihre Bedeutung und ihre Berechtigung. Wir brauchen eine Politik, in der alle Verkehrsträger im Sinne der Intermodalität, wie anfangs erwähnt, einbezogen und verbunden werden.
Ich werde nicht müde, Folgendes zu betonen: Unser Ziel ist eine vernetzte und zukunftssichere Mobilität, und – so, wie ich es auch vorhin schon gesagt habe – die Richtung ist klar vorgegeben: Mit rund 20 Milliarden Euro für die nächsten Jahre bis 2030 investiert die Republik Österreich massiv und ein Vielfaches in den Ausbau der Schieneninfrastruktur im Vergleich zum Straßennetz über die Asfinag. Damit stärken wir den öffentlichen Verkehr, reduzieren Emissionen und schaffen moderne Alternativen zum Individualverkehr. Gleichzeitig gilt aber, auch E-Autos, emissionsfreie Busse und Straßenbahnen brauchen funktionierende Straßen. Eine intakte Straßeninfrastruktur ist also kein Widerspruch zur Klimapolitik, sondern Teil einer modernen integrierten Mobilitätsstrategie.
Im Regierungsprogramm ist klar verankert, dass zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft sowie zur dringend notwendigen Entlastung der Bevölkerung vom Durchzugsverkehr und dessen negativen Begleiterscheinungen Autobahnen und Schnellstraßen, die bereits über eine Genehmigung verfügen, schnellstmöglich realisiert werden und anhängige Verfahren und Planungen zügig weitergeführt werden.
Ich habe bei der Präsentation des Asfinag-Bauprogramms am 13. November Folgendes klargemacht: Von 2026 bis 2031 werden 12,5 Milliarden Euro an Ausgaben für den Neubau und für die Erhaltung des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert. Für das Jahr 2026 plant die Asfinag Investitionen in Höhe von rund 2,028 Milliarden Euro – davon fließen 595 Millionen Euro in den Neubau und die Erweiterung, 1,168 Milliarden Euro in die bauliche Erhaltung und 265 Millionen Euro in sonstige Investitionen.
Ich habe auch klargemacht, dass wir für den Bereich der S 1 und die Entlastung der A 23 den Baustart der S 1 mit nächstem Jahr vorsehen – ein wichtiger Beitrag für den Wirtschaftsstandort, für den Ausbau und für eine hochqualitative, zukunftsfitte und eine sichere Verkehrsinfrastruktur.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/5.1
Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Vielen Dank, Herr Minister! Diese Investition ist ja auch ein klares Zeichen für den Standort und wird ganz sicher auch eine Ankurbelung der Wirtschaft, vor allem der Bauwirtschaft, mit sich bringen.
Aus Sicht der Steiermark geht es auch um den Großraum Graz. Wir haben – ich habe selbst jahrelang in der Gemeinde Hart bei Graz gearbeitet – das positive Signal und die Entscheidung bekommen, dass die Autobahnabfahrt Hart errichtet wird, die zu einer Entlastung der Gemeinde und auch zum Anschluss eines Leitbetriebes der Steiermark führen wird. Das gleiche Thema haben wir südlich von Graz mit der A 9, wo sehr, sehr viele Infrastrukturinvestitionen notwendig sind, weil es da prosperierende Wirtschaft gibt. Es ist gelungen – und ich danke auch dafür –, dass es eine klare Entscheidung zum dreispurigen Ausbau der A 9 im Süden von Graz gibt. Was uns in der Region beschäftigt, ist: Wie ist eigentlich der aktuelle Planungsstand beim dreispurigen Ausbau der A 9 Pyhrn-Autobahn und wann kann man mit einem Ausbau effektiv rechnen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, ich danke Ihnen, dass Sie auch Hart erwähnt haben. Auch das war mir ein Anliegen, dem Wirtschaftsthema dort neue Impulse zu geben und diese Entwicklung voranzutreiben.
Aber zum konkreten Projekt kommend: Die Asfinag wurde von mir mit der weiteren Projektierung und Ausarbeitung beauftragt. Das Vorhaben befindet sich damit in einer frühen, aber sehr intensiven Planungsphase. Auf Basis der aktuellen Verkehrsuntersuchung prüft die Asfinag derzeit mit Hochdruck verschiedene Ausbauvarianten. Nach der Projektierungsphase wird das Vorhaben vom Projektwerber Asfinag meinem Bundesministerium zur umfassenden Prüfung vorgelegt werden.
Gemäß aktuellem Bauprogramm der Asfinag ist die Realisierung – und um das, glaube ich, geht es uns allen – des Ausbaus in den Jahren 2031 bis 2033 geplant.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Oberhofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/5.2
Abgeordneter Dominik Oberhofer (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, auch Ihnen einen schönen guten Morgen! Lassen Sie mich für meine Fraktion, die NEOS, einmal unterstreichen, für wie wichtig und notwendig wir das sehen, auch wenn die budgetäre Lage in Österreich sehr eng ist, dass so viel Geld in die Straße, in die Infrastruktur, vor allem aber in die Schiene investiert wird. Das finden wir wirklich unterstützenswert, und da möchten wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit auch unterstützen.
In einer Anfrage vom 3. Oktober, die Sie sehr ausführlich beantwortet haben, ging es mir persönlich um die letzte Legislaturperiode, weil mir aufgefallen ist, dass in dieser sehr, sehr viele Infrastrukturprojekte zurückgesetzt wurden. Besonders ärgerlich ist, dass UVP-Prüfungen verordnet wurden, wo sie rechtlich gar keinen Sinn gemacht haben. Insbesondere Projekte auf der A 1, A 4 oder A 12 wurden dadurch gestoppt, verzögert oder mussten aufwendigst umgeplant werden.
Von daher ergibt sich für mich folgende Frage an Sie: Wie wird künftig sichergestellt, dass Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte effizient und rechtssicher erfolgen und mögliche Fragen zur UVP-Pflicht frühzeitig ohne zusätzliche Verzögerungen durch gerichtliche Verfahren geklärt werden können?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, das UVP-Gesetz und damit die auf dieser Grundlage durchgeführten Verfahren fußen auf europäischen Richtlinien, wie wir wissen. Daher sind hier dem innerstaatlichen Handeln europarechtliche Grenzen gesetzt.
Durch die Vermeidung einer überschießenden Umsetzung, die Einführung des von dieser Bundesregierung beschlossenen Verfahrensturbos, die Vorbereitung einer Vollkonzentration der Genehmigungsverfahren sowie eine klare und effiziente Struktur der Genehmigungsbehörden sollen in Zukunft die UVP-Verfahren rasch und effizient abgewickelt werden – natürlich immer im Einklang mit der europäischen und der österreichischen Rechtsstaatlichkeit.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Erasim. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/5.3
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Vielen Dank. – Herr Bundesminister, die nächste Frage stelle ich als Weinviertler Abgeordnete. Der sogenannte Speckgürtel im Osten Wiens zählt zu den dynamischsten Wachstumsregionen Österreichs und verzeichnet einen starken Bevölkerungszuwachs auf mittlerweile rund 350 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Entwicklung stellt enorme Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur, denen die öffentlichen Infrastrukturprogramme auch Rechnung tragen müssen.
Daher meine konkrete Frage an Sie, Herr Bundesminister: Welche konkreten Vorteile ergeben sich aus dem Asfinag-Bauprogramm für die Menschen, vor allem aber die Pendlerinnen und Pendler aus den politischen Bezirken Gänserndorf und Mistelbach?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Liebe Kollegin, der Bezirk Mistelbach profitiert vom vierstreifigen Vollausbau des Abschnitts Poysbrunn–Staatsgrenze bei Drasenhofen auf der A 5 Nord/Weinviertel-Autobahn. Geplanter Baubeginn ist Ende 2031 und die Verkehrsfreigabe ist für das Jahr 2034 geplant.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Leinfellner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/5.4
Abgeordneter Markus Leinfellner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, als leidgeprüfter Steirer, nämlich leidgeprüft von fünf Jahren linker, grüner Klimahysterie, bin ich ja sehr froh, dass wir jetzt beim Ausbau der Autobahnen und Schnellstraßen in die Gänge kommen. Kollege Schnabel hat es bereits erwähnt: Auch mit der Errichtung der Anschlussstelle Hart bei Graz, die ja insbesondere für die Firma Knapp sehr, sehr wichtig ist, soll bis 2031 begonnen werden können, wobei ich sage, 50 Prozent der Kosten kommen aus Asfinag-Mitteln, das Land wird sich beteiligen, die Firma Knapp wird sich beteiligen und auch die Gemeinde Hart wird sich beteiligen. Ja, das geht in eine richtige Richtung.
Sie haben es gerade gesagt, wir sprechen bei der A 9 von einem Zeithorizont von 2031 bis 2033. Wo aber der Zeithorizont noch nicht ganz klar ist, das ist bei der S 36. Und die Frage ist auch: Wie geht es mit der S 7 weiter? Das würde mich interessieren. Das sind auch unfallträchtige Strecken, wo auch Handlungsbedarf herrscht und in Wahrheit auch in der vergangenen Legislaturperiode schon Handlungsbedarf geherrscht hätte.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Minister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, ich darf das nur wiederholen, so wie Sie das auch richtig ausgeführt haben: Ich stehe zu diesem Ausbau, zu den Lückenschlüssen insbesondere. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, weil sonst trichterförmige Verengungen entstehen, die nicht notwendig sind. Außerdem treffen Menschen ja Investitionsentscheidungen, und die fußen oftmals auf Planungen im Verkehrsbereich, im Mobilitätsbereich. Wenn die dann nicht einsetzen und realisiert werden, findet sich hier ein Ungleichgewicht. Deshalb werde ich mich auch für diese Projekte durchaus einsetzen, höre aber genau hin, was die Vor-Ort-Bevölkerung für richtig und vernünftig ansieht. Ich bringe mich selbst persönlich in diese Diskussion ein und werde damit auch sicherstellen, dass wir eine bestmögliche Umsetzung der von Ihnen genannten Projekte haben.
Aber noch einmal: Rechtsstaatlichkeit ist mir ganz, ganz wichtig. Wenn die Gerichte offene Fragen entschieden haben, dann werde ich mich auch bei der Asfinag für diese Projekte entsprechend starkmachen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 3. Anfrage, 67/M, der Frau Abgeordneten Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/6
Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Geschätzter Herr Minister, Sie verantworten in Ihrem Ministerium Innovation, Mobilität und Infrastruktur, und ich wollte Sie fragen, wie weit die Planungen für den Pakt für Forschung, Technologie und Innovation, der auf 2027 bis 2029 ausgelegt ist, sind und welches Budget Sie da zur Verfügung haben?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Wie stehen die Planungen des BMIMI zum Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) 2027–2029 und welches Budget steht zur Verfügung?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Kollegin! Der nächste FTI-Pakt für die Jahre 2027 bis 2029 wird bis zum Jahresende beschlossen. Derzeit laufen noch letzte Abstimmungen. Aus dem Budget meines Bundesministeriums sind dafür, wie im aktuellen Pakt, 1 857,43 Millionen Euro vorgesehen – also ein nominal gleichbleibendes Budget.
Das heißt, der FTI-Pakt gewährleistet stabile Rahmenbedingungen für Forschung, Technologie und Innovation, trotz der notwendigen Konsolidierungs- und Einsparungsmaßnahmen im Bundeshaushalt. Diese Mittel werden fokussiert dort eingesetzt, wo Österreich Stärkenfelder hat und Potenziale sieht, um eben eine möglichst große Wirkung auch zu erzielen. Besonders wichtig sind dabei Investitionen in Schlüsseltechnologien, in Transformation und eine breite Forschungsbasis für eine wettbewerbsfähige Industrie. Ich glaube, das sind Punkte, die uns alle am Herzen liegen. (Abg. Oberrauner [SPÖ]: Vielen Dank!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Elian. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/6.1
Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Wie wir alle wissen, sind unsere heimischen KMUs das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Daher meine Frage:
Welche konkreten Maßnahmen setzt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, um KMUs den Zugang zu den FTI-Förderungen weiterhin zu erleichtern?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, Sie haben vollkommen recht: KMUs sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft – das sehe ich genauso wie Sie –, sind ja auch prozentuell am wichtigsten und Investitionsmotoren für unseren Standort Österreich. Im Rahmen des FTI-Pakts, den wir aktuell finalisieren, wie ich vorhin ausgeführt habe, werden KMUs ganzheitlich beim Zugang zu Technologie und Infrastruktur unterstützt werden. Alleine aus dem Bundesministerium für Innovation kommen über 1,8 Milliarden Euro für die zielgerichtete betriebliche Forschung und Entwicklung. Unsere beiden wichtigsten Förderinstitutionen sind uns alle gut bekannt, das ist die FFG und das AWS. Sie haben beide bewiesen, dass sie serviceorientiert fachkundige Unternehmen und Entwicklungsphasen dieser Unternehmen begleiten und unterstützen können.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Frau Abgeordneter von Künsberg Sarre. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/6.2
Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage:
Wie beeinflussen die europäischen Planungen zum European Competitiveness Fund die nationalen Überlegungen im FTI-Bereich?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Ich setze mich dafür ein, dass der ECF und das Horizon Europe budgetär gewichtige Programme sind. Für den Wirtschaftsstandort ist es ein wichtiges Programm für industrielle Transformation, Mobilität und digitale Technologien. Ich setze auch im Rahmen der Industriestrategie mit dem FTI-Pakt entsprechende Maßnahmen, sodass wir mit nationalen Mitteln beide Programme kofinanzieren können. Das schafft wertvolle Synergien. Bisher sind über 1,6 Milliarden Euro an Rückflüssen an Österreich gegangen; das ist, glaube ich, ein enormer Betrag und ein Verdienst, das ich auch gewissen Menschen zuschreiben möchte, unter anderen den Mitarbeiter:innen meines Hauses, aber auch den Fördergebern und zuletzt natürlich – ganz, ganz wichtig – den innovativen Unternehmen, die da tätig sind.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es gelangt nunmehr die 4. Anfrage, 70/M, von Herrn Abgeordneten Dengler zum Aufruf. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/7
Abgeordneter Veit Valentin Dengler (NEOS): Danke schön! Guten Morgen, Herr Minister! Ich würde Ihnen gerne eine Frage zum Thema Forschung stellen, wo Österreich ja gut aufgestellt ist. Wir haben eine Forschungs- und Entwicklungsquote von ungefähr 3,4 Prozent des BIPs, das ist weit über dem europäischen Durchschnitt, der bei 2,2 Prozent liegt; ich glaube, wir sind die Drittbesten in Europa nach Schweden und Belgien. Es gibt auch sehr gute Förderprogramme auszugründen, zum Beispiel aus universitären Instituten und so weiter, aber offenbar gibt es ein Problem danach, dass diese neu gegründeten Unternehmen eben Schwierigkeiten bei der Skalierung haben.
Die Frage ist jetzt: Was können wir tun, damit die Kommerzialisierung von F&E-Ergebnissen in Österreich besser wird?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Auf welche Weise werden Start-ups bei der Kommerzialisierung von F&E-Ergebnissen bedürfnisorientiert unterstützt?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde unser internationales Standing auch gut. Wir haben uns im Regierungsprogramm aber auch vorgenommen, an die 4 Prozent heranzukommen, ich glaube, das ist ein Ziel, das man auch mit aller Energie verfolgen muss. Start-ups und Scale-ups werden durch gezielte Maßnahmen im Rahmen der Industriestrategie und des FTI-Pakts in den kommenden Jahren natürlich gestärkt.
Darüber hinaus haben wir bereits jetzt kombinierte Maßnahmenpakete: Das eine sind die A-plus-B-Zentren, denen wir mit 4 Millionen Euro jährlich für die gezielte Unterstützung akademischer Ausgründungen spezialisierte Inkubatoren in ganz Österreich zur Verfügung stellen. Daneben investieren wir über AWS-Seed-Financing rund 10 Millionen Euro und über die FFG-Basisprogramme 70 Millionen Euro jährlich in wachstumsorientierte Start-ups. Damit stellen wir eine durchgängige Innovationskette dar, die eben auch für Start-ups und dann für Scale-ups, glaube ich, in einer vernünftigen Bandbreite helfen sollen, diesen wichtigen Schritt zu gehen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.
RN/7.1
Abgeordneter Veit Valentin Dengler (NEOS): Ja, danke. – Ich hätte noch eine Zusatzfrage dazu, denn ich bin mir nicht sicher, ob das ausreichen wird. Wenn wir uns anschauen, wie viele Unicorns, also wie viele Unternehmen mit einer Bewertung von über 1 Milliarde Euro es in Österreich gibt, so gibt es drei – man kann auch sagen sechs, wenn man jene dazurechnet, die kein Wagniskapital bekommen haben. Wenn man jetzt vergleichbare Länder anschaut: In der Schweiz sind das zwischen zwölf und 15, je nachdem, wie man es definiert, und in Schweden sind es über 25.
Liegt es wirklich nur an der staatlichen Förderung, dass diese Kommerzialisierung nicht funktioniert, oder sind da auch andere Faktoren im Spiel, glauben Sie?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Es ist immer eine große Palette an unterschiedlichen Maßnahmen, die gesetzt werden. Ich glaube, wir setzen diese, wir tun dies in einem sehr intensiven Ausmaß, und ich glaube auch, dass wir nicht zuletzt auch mit der ESA-Ministerratstagungszeichnung vor zwei Wochen in Bremen bewiesen haben, dass wir neue Wege gehen wollen – neue Wege gehen auch im Bereich der Satellitentechnologie – und da unseren Beitrag leisten können, um eben Sicherheit, Wissenschaft und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.
Wir alle wissen ja, dass wir in gewissen Bereichen durchaus im Spitzenfeld liegen. Also wenn ich nur an den Ausbau der cybersicheren, satellitenbasierten Quantenkommunikation denke, die jetzt am Anfang steht, wo wir aber quer durch Österreich, von der Forschungslandschaft bis zu den Unternehmen, die da tätig sind, ein großes Feld vorfinden, so meine ich, dass wir diese Unterstützung von unserer Seite mit Ernsthaftigkeit verfolgen sollen. Deshalb war es mir wichtig, dass die ESA-Zeichnung auch klar auf 340 Millionen Euro in Summe erhöht wurde, das entspricht einem Plus von 80 Millionen Euro.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 69/M, jener der Frau Abgeordneten Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/8
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben schon gehört, die Regierung hat für vieles Geld, insbesondere im fossilen Bereich – wir haben vorhin über die Inlandsflüge der Bediensteten Ihres Ministeriums gesprochen –, aber auch Steuergeschenke für fossile Pick-ups gibt es. Das Geld wird von jenen geholt, die sich zum Beispiel für verantwortungsbewusstes, klima- und umweltschonendes Reiseverhalten einsetzen. Wir wissen, dass es Einsparungen bei der Bahn, beim Radverkehr, aber auch für E-Auto-Besitzer:innen neue Steuern gibt.
Beim Klimaticket gibt es massive Preiserhöhungen, zweimalige Preiserhöhungen, ab 2026 wird es nochmals teurer. Mir haben auch persönlich viele Menschen, vor allem junge Menschen gesagt: Ich werde mir das Klimaticket nicht mehr leisten können. Das ist umso erstaunlicher, als die SPÖ ja eigentlich ein Wahlversprechen für Gratisöffis für alle Jungen abgegeben hat. Ein bis zu 30 Prozent teureres Klimaticket ist für die Jungen zu viel.
Daher meine Frage:
Welche Erkenntnisse liegen Ihnen zum Rückgang der Kundennachfrage seit 1.8.2025 vor, als das Klimaticket ja bereits verteuert wurde?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Welche Erkenntnisse liegen Ihnen zum Rückgang der Kundennachfrage nach bundesweiten Klimatickets infolge der durch die Koalition veranlassten massiven Verteuerung per 1.8.2025 vor?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Kollegin! Ich darf zum Thema Inlandsflüge noch einmal sagen: Das sind nicht einmal eine Handvoll pro Jahr meines Ministeriums. Also das wird so gehalten, wie ich gesagt habe, Priorität hat die Schiene. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Preisanpassung, die wir vorgenommen haben, ist gering. Diese Wertsicherung war aufgrund der Budgetsituation geboten und holt im Wesentlichen die Inflationsanpassung nach, die seit 2021 nicht vorgenommen wurde, also ein wirklich langer Zeitraum. Es ist nachvollziehbar, dass gerade in Zeiten wie diesen viele Menschen ihre monatlichen Ausgaben auch im Bereich der Mobilität noch einmal genau überdenken, da gebe ich Ihnen natürlich auch recht.
Regionale Klimatickets stellen da ein ergänzendes Angebot dar und sind für viele, glaube ich, sehr, sehr attraktiv. Ende November gab es rund 320 000 Besitzer:innen eines Klimatickets in Österreich, davon waren knapp 300 000 zahlende Kunden und Kundinnen. Das sind im Übrigen genauso viele wie vor einem Jahr, vor der ersten Preiserhöhung – auch unter Ihrer grünen Ressortführung. Das Klimaticket ist für mich ein Schlüssel für die einfache, praktische und klimafreundliche und damit auch leistbare Mobilität. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Angebot durch Qualitätssteigerung und die Investitionen in die Schieneninfrastruktur, in modernere Fahrzeuge und in neue Verbindungen noch attraktiver gestaltet werden kann und somit den Kundinnen und Kunden die Chance gegeben wird, wirklich auf besten Wegen in Österreich unterwegs sein zu können.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.
RN/8.1
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke. – Sie haben jetzt die Zahlen der regionalen Klimatickets genannt, aber nicht jene betreffend das Klimaticket Österreich – oder ich habe es überhört –, vielleicht können Sie das dann auch noch schriftlich nachliefern.
Wenn die Menschen sich das Klimaticket, das ja barrierefreies, also ganz einfaches Nutzen der Öffis ermöglicht, nicht mehr leisten können, ist es umso wichtiger, dass es österreichweit eine gute Buchungsplattform gibt, die es leider in der Form noch nicht gibt. Meine Frage: Wie schaut es da aus, was ist da zu erwarten? Ich frage Sie das auch als Innovationsminister, weil ich glaube, dass wir damit auch europaweit Maßstäbe setzen könnten. Das wäre wirklich ein wichtiger Schritt.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Kollegin, ich gebe Ihnen vollkommen recht, das ist auch mir sehr wichtig. Ich bin auch im regelmäßigen Austausch mit One Mobility und versuche gemeinsam mit den operativen Einheiten, eine Beschleunigung dieser Umsetzung zu erreichen.
Ich darf Ihnen auch sagen, dass hier eben schon einiges, glaube ich, gut auf den Weg gebracht wurde, seit Jahren sehr produktiv gearbeitet wird und – ein gutes Zeichen – für Bund, ÖBB und den Verkehrsverbund Oberösterreich der Rollout bereits abgeschlossen ist. Für Tirol wird der Rollout 2026, 2027 ebenfalls abgeschlossen sein.
Ich möchte diesen Weg sehr entschlossen und intensiv weitergehen, weil auch ich glaube, dass es ganz wichtig ist, diese Buchungsmöglichkeit zu generieren, dass es für die Kund:innen ganz wichtig ist, einfach und klar von A nach B zu kommen. (Abg. Götze [Grüne]: Aber noch nicht für ganz Österreich!) – Wir haben mit dem Rollout, der schrittweise erfolgt, die ersten Schritte gesetzt und wir machen weiter. Wir haben uns auch im Regierungsprogramm darauf festgelegt, und Sie können davon ausgehen, dass ich das mit Ernsthaftigkeit verfolge.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Für eine weitere Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Haitzer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/8.2
Abgeordneter Andreas Haitzer (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Schönen guten Morgen auch Herr Bundesminister! Das Klimaticket ist eine sehr emotionale Angelegenheit – wir hören das –, dass aber eine Anhebung des Preises für das Klimaticket notwendig war, hat vor allem zwei Gründe: Zum einen ist das Budgetdesaster der letzten Bundesregierung dafür verantwortlich und zum anderen ist es, glaube ich, nur ehrlich, ein gutes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Selbstkosten und Förderung zu erreichen.
Daher meine Frage an Sie: Welche Kosten durch das Klimaticket werden im Jahr 2025 dem Bund insgesamt erwachsen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege, bitte um Verständnis, eine periodenreine Kostenaufstellung für 2025 – weil noch nicht zu Ende – kann ich Ihnen noch nicht auf den Tisch des Hauses legen, aber ich kann Ihnen die Gesamtkosten des Klimatickets nennen, die voraussichtlich rund 490 Millionen Euro betragen werden. Diese Summe beinhaltet die Kosten für das Klimaticket Österreich abzüglich der Kundenerlöse sowie die Kosten für die regionalen Klimatickets inklusive begleitender Angebotsverbesserungen; ein Betrag, den zu investieren uns sehr, sehr wichtig ist.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Litzke. – Bitte.
RN/8.3
Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Vielen Dank. – Herr Minister, der Rechnungshofbericht zum Klimaticket hat ganz klar offengelegt, dass das Klimaticket vor allem ein teures Milliardengrab und ein teures grünes Wahlzuckerl ohne Lenkungseffekt ist. Die Bevölkerung am Land profitiert kaum, muss aber trotzdem mit Steuergeld die Tickets anderer subventionieren, während im ländlichen Raum der öffentliche Nahverkehr weiterhin mangelhaft ist.
Deshalb meine Zusatzfrage: Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortführung des aktuellen Klimatickets, obwohl der Rechnungshof in seinem Bericht erhebliche Mängel festgestellt hat, insbesondere im Hinblick auf die kaum vorhandenen Auswirkungen auf die Umwelt und die strukturelle Benachteiligung der ländlichen Bevölkerung?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege, leider muss ich auch da widersprechen. Ich sehe das Klimaticket als eine sehr, sehr vernünftige und gute Investition in alle Österreicherinnen und Österreicher und werde das auch weiterhin unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Aber ich stehe nicht an, zuzugestehen, dass man natürlich auch immer Verbesserungen vornehmen kann – für den ländlichen Raum einmal mehr. Wir wissen, dass wir morgen diese großartige neue Bahn und diesen Tunnel eröffnen dürfen und dass wir damit ein gewaltiges neues Potenzial aufnehmen. Ich glaube, auf diese Verbesserungen im Schienenbereich dürfen sich die Menschen sowohl im ländlichen als auch im urbanen Raum wirklich freuen.
So gesehen werden wir weiter an einer Optimierung arbeiten, das kann ich Ihnen zusagen, aber ich möchte natürlich an diesem Thema Klimaticket festhalten.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 6. Anfrage, 62/M, jener der Frau Abgeordneten Eisenhut. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/9
Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Meine Frage bezieht sich auf die Traisental-Schnellstraße, die S 34, bei der die Befürchtung im Raum steht, dass dieser doch so wichtigen Verbindung zwischen Wilhelmsburg und Sankt Pölten das endgültige Aus droht. Wie komme ich zu dieser Einschätzung? – Weil eben der Bau der S 34 bei der Kostenkalkulation der präsentierten Asfinag-Neubauprojekte nicht einkalkuliert wurde.
Ich selbst habe in den letzten 15 Jahren im unmittelbaren Nahbereich bei der Polizei Dienst gemacht, das heißt, ich kenne die Situation entlang der B 20, die Staus durch den Ortsteil Sankt Georgen, die Staus im Stadtgebiet von Sankt Pölten, insbesondere bei der Autobahnauffahrt zur A 1. Es kommt dort zu Staus und zu durchaus sehr beträchtlichen Zeitverzögerungen. Einerseits ist das der Verkehrssicherheit natürlich abträglich, auf der anderen Seite sind angrenzende Bezirke auf eine adäquate Anbindung angewiesen.
Ich komme zu meiner Frage:
„Warum verwehren Sie diesen tausenden staugeplagten Pendlern den seit Jahren dringend benötigten Bau der Traisental Schnellstraße S 34?“
Und: Hat die von der damaligen Ministerin Gewessler willkürlich verordnete Stoppung des Projekts nun tatsächlich zu einem endgültigen Aus geführt?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Kollegin, ich darf wie schon bei Kollegen Schnabel kurz ausführen, was mir wichtig ist, nämlich: dass im Regierungsprogramm die Ankurbelung der heimischen Wirtschaft klar verankert ist; für dringend notwendige Entlastung der Bevölkerung von Durchzugsverkehren und dessen negativen Begleitmaßnahmen zu sorgen, und da gilt es eben auch, Autobahnen und Schnellstraßen, die bereits über Genehmigungen verfügen, schnellstmöglich zu realisieren.
Zusätzlich haben wir wie im Regierungsprogramm vereinbart eine unabhängige Evaluierung durch Expertinnen und Experten, unterlegt mit Analysen von Wirtschaftsforschern, beauftragt. Geprüft wurde Effizienz, volkswirtschaftliche Tragfähigkeit, die ökologischen Auswirkungen und die sonstige Verträglichkeit. Die Ergebnisse der Evaluierung bestätigen für die genannten Neubauprojekte deren Nutzen und Wirksamkeit im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Lebensqualität und Wertschöpfung. Im Sechsjahresbauprogramm der Asfinag sind somit die S 1, die S 10 und die S 36 enthalten. Für die A 5 sind bauvorbereitende Maßnahmen enthalten. Diese Projekte sind allesamt Lückenschlüsse, oft fehlen hier nur wenige Kilometer, um die volle verkehrliche Wirkung zu entfalten.
Die S 34, um auf Ihr Thema zu kommen, ist kein Lückenschluss, wurde vorerst nicht ins Bauprogramm aufgenommen, obwohl dieses Projekt ebenfalls evaluiert wurde und auch volkswirtschaftlich positiv beurteilt wurde. Ein Grund dafür: Im Wirkungsbereich der S 34 befindet sich auch das Landesstraßenprojekt Spange Wörth, wie Sie wissen ein Landesverfahren, bei dem aktuell noch Gerichtsverfahren anhängig sind. Da die Spange jedenfalls elementar für das gesamte Projekt ist, wird es hierzu unsererseits derzeit keine weiteren konkreten Umsetzungsschritte geben.
Der Prüfbericht 2025 zu den Asfinag-Neubauprojekten wurde dem Nationalrat am 17.11. übermittelt und wurde von meinem Haus veröffentlicht. Details können daraus entnommen werden, aber ich bleibe auch bei dem Projekt am Ball.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/9.1
Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Herr Minister, es freut mich zu hören, dass Sie am Ball bleiben. Es hat vorher doch ein bisschen nach einem endgültigen Aus geklungen.
Ich möchte nur noch einmal betonen, dass mehrere Bezirke betroffen sind: der Bezirk Lilienfeld, für den das auch eine wesentliche Wertschöpfung bedeutet, nicht nur für die Pendler, und nicht zu vergessen auch der Bezirk Sankt Pölten-Land, das Pielachtal, wo eine derartige Anbindung auch touristisch wesentlich von Vorteil wäre.
Zeitfaktor: Dranbleiben – kann man das in irgendeiner Form bemessen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Ich möchte es mit dem Gerichtsthema momentan bewenden lassen. Ich gehe davon aus, dass da in absehbarer Zeit ein klares Urteil gesprochen wird, und damit kann auch ich in meiner Verantwortung dann ins Handeln kommen und die weiteren Schritte setzen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Für eine weitere Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Servus gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/9.2
Abgeordneter Mag. Harald Servus (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ebenfalls zur S 34: Ich komme ja selbst aus dem Bezirk Sankt Pölten und quäle mich mehrmals in der Woche über die Südeinfahrt nach Sankt Pölten, und ja, das bedeutet Stau, Stau, Stau. Das ist eine große Belastung für die Pendler auf der B 20 aus dem Bezirk Lilienfeld, aber auch aus Wilhelmsburg, aus Sankt Georgen, das ist eine große Belastung für die Anrainer und das ist auch eine große Belastung für die Wirtschaft.
Herr Bundesminister, ganz direkt die Frage: Sollten eines Tages alle rechtlichen Fragestellungen rund um die Spange Wörth geklärt sein, wird es dann eine S 34 geben?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege, ich darf das jetzt ein Stück weit wiederholen und sagen: Die Gerichte sind jetzt am Wort. Solange da nicht Klarheit ist, ist Zurückhaltung angesagt, aber ich habe ja schon ausgeführt: Das Projekt ist volkswirtschaftlich geprüft und hat ein positives Ergebnis, also prinzipiell ein Go. Für die weitere Vorgangsweise ist jedoch das ausstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für mich eine absolute Linie, etwas, das man abzuwarten hat, um dann die weiteren Schritte zu setzen, und ich ersuche hier um Verständnis für diese Vorgangsweise.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 65/M, jene des Herrn Abgeordneten Schmuckenschlager. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/10
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Bundesminister! Der Verkehrssektor ist ja bekanntlich einer der größten Emittenten von CO₂, und gerade die Bestrebungen rund um die Bekämpfung des Klimawandels haben in diesem Bereich die größten Ziele zur Senkung dieses Ausstoßes. Es sind ja viele Alternativen unterwegs, aber es gibt ja nicht nur alternative Antriebe, sondern auch die Möglichkeit, alternative Treibstoffe zu verwenden.
Daher meine Frage:
„Wie wollen Sie den Anteil alternativer Kraftstoffe, allen voran die sofort verfügbaren Beimischungen Ethanol und Biodiesel, weiter erhöhen und vorantreiben?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Herr Kollege, unser Ziel ist ein ganz klares: die notwendige Verdoppelung der Erneuerbarenanteile im Verkehr bis 2030 – also ein sehr intensives Ziel, das wir hier verfolgen. Seit 2018 hat mein Ministerium 36 Millionen Euro in FTI-Projekte investiert. Nachhaltige Flugkraftstoffe und Wasserstoff sind da ein Thema.
Ich bekenne mich auch klar dazu, als Teil der Esaf-Early-Movers-Koalition auf europäischer Ebene Schritte zu setzen, um den Einsatz von synthetischen Flugkraftstoffen zu forcieren und die Dekarbonisierung des Luftverkehrssektors zu fördern.
Am wichtigsten ist dabei insbesondere aber natürlich im Pkw-Verkehr der konsequente Hochlauf der Elektromobilität, aber auch die Steigerung des Einsatzes von Biokraftstoffen, so wie von Ihnen auch gefordert, und das ist vor allem kurz- und mittelfristig ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Dekarbonisierung.
Wir begrüßen daher jedenfalls den Einsatz von heimisch produziertem Bioethanol und Biodiesel, und die Forschungsinfrastrukturen wie das Liquid Hydrogen Lab in Gabersdorf in der Steiermark ermöglichen es Forschungsorganisationen und Unternehmen, auch innovativ zu testen, was in dieser Phase, glaube ich, sehr, sehr wichtig ist.
Als Mobilitätsminister setze ich natürlich auf Rahmenbedingungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Wie auch schon nach der derzeit gültigen Kraftstoffverordnung ist im neuen Gesetzentwurf geplant, zur Erreichung der Ziele dem Inverkehrbringen von Kraftstoffen die Flexibilität zu geben, die Ziele mittels Beimischung von Biokraftstoffen, den Einsatz von Reinkraftstoffen oder auch in Teilen mittels E-Mobilität zu erfüllen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.
RN/10.1
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Meine Zusatzfrage: Die Europäische Union hat ja hier auch sehr ambitionierte Ziele und in der Renewable Energy Directive, der RED III, haben wir hier ja schon etwas vorliegen. Die Umsetzung der RED III im Verkehrssektor in Österreich muss nun rasch erfolgen. Wann und wie werden Sie die Implementierung starten und vor allem auch die entsprechenden Stakeholder einbinden?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege! Ich kümmere mich selbstverständlich um die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und werde die Rahmenbedingungen im Zuge der nationalen Umsetzung in Form einer Erneuerbare-Energien-Gesetz-Verkehr-Thematik regeln. Wie auch schon nach der derzeit gültigen Kraftstoffverordnung ist im neuen Gesetzentwurf geplant, für die Umsetzung der Ziele dem Inverkehrbringen von Kraftstoffen die Flexibilität zu geben, die Erreichung der Ziele mittels Vorgaben zum Ausbau der Elektromobilität, zur Beimischung von Biokraftstoffen und zum Einsatz von Reinstoffen zu ermöglichen.
Die Stakeholder werden Anfang des Jahres eingebunden, und ich werde aufbauend auf den Ergebnissen dieses Prozesses einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 68/M, jener des Herrn Abgeordneten Moitzi. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/11
Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, guten Morgen auch von meiner Seite! Es werden zurzeit 13 Milliarden Euro in die Attraktivierung der Südbahn investiert – eine fast unvorstellbare Summe –, bis 2029, 2030, mit dem Koralmtunnel und dem Semmeringtunnel. Damit ist in Zukunft die Südbahn gleich gut ausgebaut wie die Westbahn. Das führt zu einer unglaublichen Attraktivierung des Südens von Österreich.
Morgen findet ein sehr freudiges Ereignis statt, nämlich die Premierenfahrt für die Koralmbahn. Meine Frage lautet:
Mit welchen Effekten rechnen Sie für die Menschen in der Region durch die Beschleunigung auf der Südbahn und die neue Strecke zwischen Graz und Klagenfurt?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Morgen findet die Jungfernfahrt für die Koralmbahn statt – welche Effekte erwarten Sie für die Menschen in der Region durch die Beschleunigung auf der Südbahntrasse?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege, Sie sehen ein Lächeln darüber, dass es möglich ist, diesen morgigen Festtag mit allen zu feiern. Die Jungfernfahrt ist, glaube ich, wirklich ein bedeutender Schritt für die Mobilität im Süden Österreichs. Mit der Vollinbetriebnahme der Koralmbahn wird eine beispiellose Verbesserung der Erreichbarkeit gelingen – mit spürbaren Vorteilen für den Alltag, für die Wirtschaft, für den Tourismus –, also in allen Bereichen wirklich konkret werden.
Konkret bedeutet das für die Menschen in der Region vor allem einen massiven Gewinn an Zeit. Graz und Klagenfurt rücken auf nur 41 Minuten zusammen. Gleichzeitig wird das Fernverkehrsangebot um unglaubliche 30 Prozent ausgeweitet. Zwischen Wien und Graz entsteht ein Halbstundentakt mit täglich 33 Verbindungen zwischen Graz und Klagenfurt, und es gibt künftig täglich 29 Direktverbindungen. Auf der Südachse Wien–Graz–Villach verkehrt stündlich ein Railjet, ergänzt durch eine zweistündliche Railjet-Express-Verbindung. Also alles, was an Qualität geboten wird, ist in Zukunft auf der Südstrecke unterwegs.
Davon profitiert auch der internationale Verkehr. Es ist schön, zu wissen, dass man auch von Wien aus in Zukunft nach Venedig oder Triest durch kürzere Verbindungszeiten eine deutliche Attraktivierung erreicht, und zusätzlich sorgen neue Interregio-Linien etwa von Graz nach Linz oder Innsbruck für eine bessere innerösterreichische Vernetzung. Das bedeutet auch große Vorteile für den Tourismus ganz allgemein, denn der Süden wird für Gäste aus städtischen Regionen ohne eigenen Pkw noch attraktiver und noch leichter nutzbar.
Die Leistungsausweitungen auch noch mit einer anderen Kennzahl auf den Punkt gebracht: Ab sofort werden im Fernverkehr die Zugkilometer um 46 Prozent aufgestockt – also eine einmalige Entwicklung, die wir in Österreich hier jetzt sehen und die wir morgen starten dürfen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/11.1
Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Ich hätte folgende Zusatzfrage, Herr Minister: Mir als Obersteirer ist es ja besonders wichtig, dass die jetzt bestehende Südbahnverbindung, die es seit weit über 100 Jahren gibt, natürlich auch in Zukunft attraktiv bleibt, weil mehrere Hunderttausend Menschen an der jetzigen Südbahn wohnen und es dort schon Sorgen gibt, dass die Aufwertung einer Region mit der Abwertung einer anderen Region einhergeht.
Deshalb meine konkrete Frage: Welche Maßnahmen und Verbindungen sind für die bestehende Bahntrasse in diesem Bereich geplant, um diese weiterhin attraktiv zu betreiben?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege, Sie sind ein Wissender: Die bisherige Strecke auf der Südbahn bleibt weiterhin das Rückgrat der Region Oberes Murtal, Mittelkärnten und Aichfeld und wird künftig mit Interregio- und Nahverbindungszügen bedient. Personen aus diesen Regionen haben natürlich auch weiterhin eine zuverlässige Bahnverbindung, die eine flächendeckende Mobilität in diesen Bereichen sicherstellt. Die Fortführung der Regional- und Nahverkehre auf der bestehenden Strecke ist zudem eine bewusste Entscheidung zur Stärkung der Resilienz der Südachse sowie zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Optimierung der Trassenauslastung sowohl der Bestandsstrecke als auch der neuen Koralmbahnhochleistungsstrecke.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Darmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/11.2
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ja, Sie haben schon recht: Morgen gibt es mit der Jungfernfahrt der Koralmbahn tatsächlich einen Feiertag – nicht nur für Kärnten und für die Steiermark, sondern für ganz Österreich, wenn man so will.
Sie haben bereits die Vorteile, die Chancen angesprochen, die diese Koralmbahn auf der Südbahnstrecke mit sich bringt: Vorteile und Chancen, die der Initiative von Dr. Jörg Haider geschuldet sind, der in weiterer Folge mit Waltraud Klasnic auch den Startschuss für dieses Jahrhundertprojekt gegeben hat.
Herr Bundesminister, Sie haben aber vorhin – ich habe bei Ihrer Anfragebeantwortung ganz genau zugehört – auch Ihre leidenschaftliche Verfolgung von Lückenschlüssen angesprochen: Dort, wo es Lücken gibt, werden Sie sie aus der Welt schaffen. Wir haben in Kärnten nach wie vor die Themenstellung, dass das offizielle Land Kärnten parteiübergreifend inklusive Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung eine gesonderte Güterbahntrasse im Kärntner Zentralraum fordert, um den Wörtherseeraum Klagenfurt und Villach zu entlasten.
Deswegen meine Frage: Herr Bundesminister, welche Schritte werden Sie wann setzen, um diese wichtige Initiative der Lärmentlastung des Kärntner Zentralraums von Klagenfurt über den Wörthersee bis nach Villach durch eine eigene Güterbahntrasse auf dieser Koralmbahn in Gang zu setzen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege, ich verstehe diese Notwendigkeit, und es ist ein wichtiges Projekt. Sie wissen auch, dass wir in Zeiten wie diesen aufgefordert sind, ein Stück weit sehr, sehr prioritär mit Mitteln umzugehen. Sie haben aber meine volle Unterstützung bei dem Ansinnen, dieses Projekt schnellstmöglich umzusetzen. Ich werde daher auch in Abstimmung mit den ÖBB und allen Verantwortlichen versuchen, eine bestmögliche und schnellstmögliche Lösung zu finden. Leider wird das noch einige Zeit auf sich warten lassen, aber Sie können sicher sein, dass die Priorität gegeben ist.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/11.3
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Es wurde heute schon betont, wie wichtig diese Koralmstrecke ist –einmal für die Bundesländer Kärnten und Steiermark und auch für die österreichweite Vernetzung. Ich behaupte aber – und wir wissen das ja alle –, dass für den Güterverkehr auch das Einbinden in das internationale Netz zwischen der Ostsee und der Adria ganz wichtig ist. Wir wissen aus der Vergangenheit, wie wichtig diese internationalen Güterverkehrslinien für die wirtschaftliche Entwicklung sind.
Wir wissen aber auch eines: dass es ohne die damalige Hartnäckigkeit der Landeshauptleute Dr. Jörg Haider und Frau Dr. Klasnic nicht entstanden wäre. Es hat innerösterreichischen Widerstand gegeben, es hat Gegenstimmen gegeben, und die Hartnäckigkeit dieser zwei Landeshauptleute hat bewirkt, dass zum einen der Koralmtunnel angestoßen wurde, in weiterer Folge auch der Semmeringbasistunnel gestartet wurde und die Einbindung in das internationale Netz erfolgt.
Meine Frage: Wie sehen Sie die Leistung dieser zwei Landeshauptleute in der damaligen Zeit?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege, das ist ganz einfach: Wenn ein Projekt 20 oder 30 Jahre für die Umsetzung benötigt, hat ein solches Projekt viele Väter und Mütter. All jenen sei gedankt, die sich in diesen Jahrzehnten unermüdlich eingesetzt haben, sonst wäre es für uns – in unserer Generation, in unserer Verantwortung – nicht möglich, eine feierliche Eröffnung vorzunehmen. In diesem Sinn also: Mögen sich alle umarmt fühlen, ob sie noch unter uns sind oder nicht! Jedenfalls ist das etwas, was Österreich, glaube ich, bewiesen hat: sich mit voller Stärke in den richtigen Strukturen zu entwickeln. Deshalb gilt allen Vorgängern in meinem Amte, aber auch allen auf Landesebene, die dies ermöglicht haben, Dank und Anerkennung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 9. Anfrage, 63/M, des Herrn Abgeordneten Ranzmaier. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/12
Abgeordneter Christofer Ranzmaier (FPÖ): Herr Minister, wenn selbst Ihre eigenen Regierungspartner – allen voran das ebenfalls von der SPÖ geführte Justizministerium –, die Datenschutzbehörde, der Datenschutzrat, die Wirtschaftskammer, diverse Länder, beide Autofahrerklubs und viele mehr in knapp 100 überwiegend vernichtenden Stellungnahmen vor einer Überwachung durch flächendeckende Kamerazufahrtskontrollen warnen, dann sollten mittlerweile selbst Sie davon überzeugt sein, dass Sie mit diesem Entwurf doch einen Schritt zu weit gegangen sind.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Maßnahmen zur Videoüberwachung neuralgischer Punkte im Sinne der Sicherheit der österreichischen Staatsbürger in österreichischen Städten ja kaum genehmigt bekommt, entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass Sie der Meinung sind, dass es für eine flächendeckende Überwachung und wohl auch Abzocke von Autofahrern dann plötzlich verhältnismäßig und möglich sein soll. Die Maßnahmen sind ja nicht nur technisch unausgereift, sondern es ist datenschutzrechtlich brandgefährlich und nichts anderes als ein Einfallstor für die Citymaut und damit das nächste Kapitel der grünen Bevormundungsideologie, und das ohne die Grünen in der Regierung.
Deswegen meine Frage:
„Weshalb ignorieren Sie die vernichtenden Stellungnahmen zur 36. StVO-Novelle und halten weiterhin an der grundrechtswidrigen Kameraüberwachung von Autofahrern fest?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege, ich könnte es jetzt einfach machen und sagen, ich bin nicht Ihrer Meinung, das ist alles gut und richtig so. Ich darf aber dafür natürlich schon ein bisschen intensiver ausführen und Ihnen auch meine Sichtweise dieses Themas darlegen.
Das Ziel der Novelle ist, wie Sie wissen, die Ermöglichung effizienter Zufahrtssysteme für verkehrsberuhigte Zonen, um die Verkehrssicherheit – ein wesentlicher Punkt – zu steigern und die Lebensqualität in Städten und Gemeinden zu erhöhen. – Das ist die Ausgangslage.
Selbstverständlich hat der Datenschutz auch für mich und für uns alle oberste Priorität und wird mit Sicherheit auch im Fokus sein. Am 28. November endete, wie Sie wissen, die Begutachtungsfrist der Straßenverkehrsordnungsnovelle. Insgesamt sind 94 Stellungnahmen eingegangen. Die im Begutachtungsverfahren vorgebrachten – unter anderem datenschutzrechtlichen – Bedenken werden nun umfassend geprüft werden und, so notwendig, auch Berücksichtigung finden, wie es eben möglich ist, weil auch für mich das Thema Datenschutz wirklich von höchster Wichtigkeit ist.
Wie Sie wissen, war die Grundlage für den Gesetzentwurf ein umfangreiches datenschutzrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Forgó, das unter Berücksichtigung der höchstgerichtlichen Judikatur im gegenständlichen Entwurf eine Umsetzung erfahren hat. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Behörde technische, organisatorische und angemessene Schutzniveaus gewährleisten muss. Dabei sind zum Beispiel die Besonderheiten des jeweiligen Einsatzbereiches der automatisierten Zufahrtskontrolle zu berücksichtigen. Bereits im Verfahren zum Erlass der Verordnung ist eine Risikoanalyse des Verordnungsgebers durchzuführen. Zudem sieht das Gesetz eine strenge Prüfung der Voraussetzungen eines solchen Systems vor, damit das also nicht in der Beliebigkeit von Kommunen steht.
Der Verordnungsgeber hat neben der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zudem eine Erforderlichkeitsprüfung durchzuführen. Das bedeutet, dass Kameras nur dort zum Einsatz kommen dürfen, wo eine Erforderlichkeitsprüfung die Maßnahmen begründet; eine willkürliche oder flächendeckende Installation ist somit ausgeschlossen.
Am Ende soll eine Sammelnovelle stehen, die sowohl die Verkehrssicherheit und, wie vorhin ausgeführt, die Lebensqualität der Menschen in den Vordergrund zu stellen hat.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/12.1
Abgeordneter Christofer Ranzmaier (FPÖ): Ich danke für die Antwort, Herr Minister. Ich glaube, wenn Sie jetzt das Gutachten, das erstellt wurde, ins Treffen führen, dann sehen Sie anhand der Stellungnahmen, was die Aussagen in diesem Gutachten – durchaus auch durch entsprechende rechtliche Entgegnungen – wert sind.
Für mich vielleicht noch spannend, wenn wir nochmals darauf zurückkommen, dass wir ja im Bereich der Sicherheit Probleme haben, derartige Systeme überhaupt genehmigt zu bekommen: Jetzt stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, wenn Sie der Meinung sind, wir führen das Ganze jetzt ein, und im Bereich des Verkehrs ist das dann plötzlich alles kein Problem.
Deswegen vielleicht meine etwas unorthodoxe Frage: Glauben Sie, dass man angesichts der datenschutzrechtlichen Vorgaben, die wir in Österreich ja glücklicherweise – und in manch anderem Fall vielleicht unglücklicherweise – haben, überhaupt eine einzige derartige verkehrsberuhigte Zone überwachen kann? Wie gesagt, die Maßnahmen werden ja als sehr, sehr überschießend beurteilt und gerade die datenschutzrechtliche Grundlage des Ganzen durchaus angezweifelt.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege! Wir sehen ja mit der Novelle die Ermöglichung. Am Ende muss das alles von den Behörden entsprechend formuliert, erklärt und sichergestellt werden. Datenschutz, wie ausgeführt, ist oberste Priorität. Wir werden alles tun, um die Bedenken, die vorhanden sind, bestmöglich zu glätten. Also: Geben wir diesem Thema eine Chance! Meine Türen sind offen, um offene Fragen, die es noch gibt, zu diskutieren, und wir werden versuchen, am Ende das beste Ergebnis für Österreich und für diese Ermöglichung zu schaffen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Schnabel. – Bitte.
RN/12.2
Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Herr Minister! Vielen Dank, dass Sie die Maßnahmen hier schon im Detail angeführt haben. Mir kommt vor, dass sich der Kollege von der FPÖ nur sehr oberflächlich mit dem Thema beschäftigt hat und vielleicht auch noch den Urentwurf der grünen Ministerin Gewessler in der Hand gehalten hat, denn wir haben ja im Zuge der Verhandlungen zur Gesetzwerdung oder zur Begutachtung dieses Gesetzes sehr vieles verbessert.
Wir haben wie von Ihnen angesprochen die Bedarfsprüfung eingeführt. Wir haben die verordnungsgebende Behörde auf Ebene der BHs, der Magistrate festgelegt. Wir haben ein einheitliches Verkehrszeichen definiert, damit die Nutzerin, der Nutzer genau weiß, worum es geht. Die zweirädrigen Fahrzeuge haben wir ausgenommen, ganz bewusst ausgenommen, um eine klare Kontrolle zu ermöglichen. Und wir haben auch festgelegt, dass es im Sinne der Abzocke keine Einzelstraßenüberwachungen geben soll, sondern dass wirklich nur Zentralräume, zentrale Orte und Zonen, überwacht werden dürfen – im Sinne der Sicherheit und der Lebensqualität der vor Ort lebenden Menschen. Es ist ja seit vielen, vielen Jahren ein großes Anliegen vieler Städte, und dort ist es ja hauptsächlich notwendig.
Das ist ja auch kein rein österreichisches Phänomen, und deswegen auch meine Zusatzfrage: Es gibt ja international und auch auf europäischer Ebene sehr viele Städte, die so ein System in Einsatz haben, die – ich sage es noch einmal – im 21. Jahrhundert, in der Digitalisierung angekommen sind. In welchen Städten oder wo auf europäischer Ebene gibt es schon eine grundrechtskonforme Ermöglichung einer automatisierten Zufahrtskontrolle?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege, es geht wirklich, wie Sie gesagt haben, um Verkehrssicherheit und Lebensqualität. Das sollte ja immer unser Fokus sein, und das haben andere europäische Städte bereits vor uns getan.
Ich darf eine Liste von einigen, die uns allen ein Begriff sind und die viele von uns gut kennen, anführen: Da beginnen wir gleich bei London; Turin, Bologna, Barcelona sind gute Beispiele, wo auch Klimaschutz mit Ernsthaftigkeit betrieben wird und wo eben Lebensqualität an vorderste Stelle zu setzen ist; und wir wollen ebenfalls einen Schritt in diese Richtung machen.
Ich darf noch zusätzlich ausführen: Viele Städte in Österreich haben uns aktiv angesprochen und ersucht, dass es zu so einer Regelung, zu so einer Ermöglichung kommen möge, um eben individuell eine bestmögliche Aufarbeitung von Klimathemen als auch von Verkehrsthemen zu ermöglichen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen jetzt zur 10. Anfrage, 66 M, der Frau Abgeordneten Falkner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/13
Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sie kennen die Situation in Tirol: Über den Brenner fahren dreimal so viele Lkws wie über alle Schweizer Alpenübergänge gemeinsam. Der Brenner ist also das Nadelöhr Europas im Nord-Süd-Verkehr. Was das für die rund 210 000 Menschen bedeutet, die direkt an der Autobahn leben, ist klar.
Im Rahmen eines Austauschs mit Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages haben wir die Frage der deutschen Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel intensiv diskutiert. Dieser Austausch war sehr konstruktiv, hat aber auch deutlich gezeigt, dass es weiterhin an verlässlichen Zusagen fehlt.
Meine Frage:
„Welche verbindlichen Zeitpläne und Finanzierungszusagen gibt es für die deutschen Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel, damit sichergestellt ist, dass der Tunnel bei seiner Inbetriebnahme nicht an fehlenden Zuläufen scheitert?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Ich darf vielleicht erst einmal ein wenig zum Brennerbasistunnel ausführen, denn es ist ein Jahrhundertprojekt, eine Einmaligkeit und ein essenzielles Schlüsselelement für die Zukunft des österreichischen und des europäischen Schienenverkehrs.
Dementsprechend befinde ich mich im guten Austausch mit meinem deutschen Amtskollegen Patrick Schnieder und habe zuletzt genau vor einer Woche in Brüssel die Möglichkeit gehabt, dieses Thema anzusprechen und auch verständnisvoll mit ihm zu diskutieren.
Eine Grundsatzentscheidung im Deutschen Bundestag zum Bau des Brennernordzulaufes ist nach aktuellem Stand für diesen Winter vorgesehen. Erst danach kann eine Priorisierung und eine endgültige Finanzierungsentscheidung durch die deutsche Bundesregierung erfolgen. Österreich kann diesen innerstaatlichen Entscheidungsprozessen Deutschlands naturgemäß leider nicht vorgreifen.
Umso wichtiger ist uns ein enger politischer Dialog, und ich darf Ihnen berichten, dass am 9. Februar der deutsche Bundesminister für Verkehr zu einem Staatsbesuch in Österreich sein wird. Wir werden diesen Anlass nutzen, die Notwendigkeit eines rechtzeitigen und kapazitätsgerechten Ausbaus des Nordzulaufes mit Nachdruck anzusprechen, weil ich weiß, wie leidend die Bevölkerung in Tirol mit diesem Thema konfrontiert ist.
Wir werden aber auch auf die Ergebnisse der Studie im Rahmen der Brenner Corridor Platform verweisen. Sie zeigen, dass bei Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels ohne entsprechenden nördlichen Zulauf eine massive Überlastung droht und die Ziele der europäischen Verlagerungsstrategie gefährdet werden. Ohne einen rechtzeitigen Ausbau des deutschen Nordzulaufs können die Kapazitäten der Brennerachse nicht voll genutzt werden. Das würde nicht nur die österreichischen, sondern auch die europäischen Verlagerungsziele unterlaufen.
Wir werden alles tun, um in einer vernünftigen Entscheidung für den Wirtschaftsstandort insbesondere Süddeutschlands, Oberitaliens und Österreichs vorzugehen, und alles unternehmen, damit wir zeitlich ein bestmögliches Paket schnüren. Ich werde mich daher weiterhin bilateral mit Deutschland wie auch auf europäischer Ebene auf Planungssicherheit berufen und auf klare Finanzierungsentscheidungen und einen abgestimmten Zeitplan drängen, denn ich glaube, dieses Thema hat es wirklich verdient und wir alle haben lang genug darauf gewartet.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.
RN/13.1
Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Meine Zusatzfrage: Wir wollen natürlich alle vom besten Fall ausgehen und davon, dass Pläne eingehalten werden, aber, Sie haben es ausgeführt, wir haben die Dinge nicht allein in der Hand. Welche Auswirkungen hat aus Ihrer Sicht ein weiteres Verzögern der deutschen Zulaufstrecken auf den Gesamtzeitplan sowie auf die Gesamtkosten des Tunnels?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Hier gibt es eine gute Nachricht: Der Zeitplan und die Kosten des Brennerbasistunnels werden dadurch nicht verändert. Die Bauarbeiten laufen, wie Sie wissen, auf Hochtouren und sollen wie geplant umgesetzt werden.
Ich möchte aber dennoch betonen, dass der Nordzulauf auf deutscher Seite notwendig ist, um wie vorhin ausgeführt die volle Kapazität des Tunnels nutzen zu können. Auch wenn wir als Österreich nicht in die innerdeutschen Entscheidungsprozesse vorgreifen können, setze ich mich eben im intensiven Austausch dafür ein, dass uns das gelingen möge und dass wir hier ein zeitliches Korsett finden, das für die Tiroler Bevölkerung eine klare Hilfe sein wird.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Neßler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/13.2
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Einen schönen guten Vormittag, Herr Minister! Wir bleiben thematisch in Tirol. Sie haben es bereits angesprochen, jetzt eine ganz konkrete Frage: Können Sie ausschließen, dass die Notmaßnahmen zur Eindämmung der Lkw-Lawine auf der Brennerachse und insbesondere das Lkw-Nachtfahrverbot im Zuge der aktuellen Transitauseinandersetzung mit Deutschland, mit Italien, mit der EU-Kommission aufgeweicht oder sogar abgeschafft werden?
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Kollegin, ich darf das anführen, was ich vorhin teilweise schon ausgeführt habe: Die Belastung des Brennerkorridors durch den Transitverkehr ist unverändert hoch, hat sich also in diesen letzten Jahren noch nicht verbessert. Das bedeutet eine massive Belastung für die Gesundheit der Menschen entlang des Korridors und für die Umwelt und auch für die Infrastruktur selbst, die natürlich immer wieder aufwendig zu sanieren ist, und auch das muss da Platz finden.
Aus meiner Sicht ist daher klar, dass es am Brenner weiterhin wirksame Maßnahmen braucht, um die Belastung möglichst gut abzufedern und effizient zu verteilen. Daran ändert auch das laufende EuGH-Verfahren nichts. Ich stehe daher weiterhin voll und ganz hinter den bestehenden Notmaßnahmen in Tirol.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage von Herrn Abgeordnetem Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/13.3
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Danke, Herr Präsident! – Herr Bundesminister, Sie haben es schon angesprochen, morgen ist die Eröffnung des sehr wichtigen Projektes Koralmtunnel. Ich glaube, strategisch, verkehrsstrategisch genauso wichtig in Österreich ist der Brennerbasistunnel. Deshalb meine Frage: Mit welchen Kapazitäten für den Brennerbasistunnel und damit auch für die deutschen Zulaufstrecken wird in Ihrem Ressort nach Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels gerechnet?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege! Zu den künftigen Kapazitäten am Brennerkorridor: Sowohl mit der Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels als auch in weiterer Folge der Zulaufstrecken, über die wir heute schon gesprochen haben, liegen umfassende Untersuchungen der Brenner Corridor Platform vor. Diese Studien sind zwischen Deutschland, Österreich und Italien eng abgestimmt. Österreich hat die Erarbeitung dieser Grundlage aktiv vorangetrieben. Die Ergebnisse bilden nun für alle drei Staaten eine zentrale und verlässliche Planungsbasis. Konkret gehen die Studien für den Querschnitt Innsbruck–Brenner in den 2030er-Jahren von rund 300 Zügen pro Tag aus; dabei sind sowohl die Bestandsstrecke über den Brennerpass als auch der Brennerbasistunnel zu berücksichtigen – also 300 Züge, das ist eine massive Nutzung des Tunnels, die da angestrebt wird.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet und bedanke mich beim Herrn Bundesminister. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)