13.40

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Danke für das Wort, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen jetzt über etwas, das eigentlich überhaupt keinen Interpretationsspielraum offen lässt. Wir sprechen über gut dokumentierte und belegte Kriegsverbrechen Russlands. Diese Kriegsverbrechen sind von verschiedenen internationalen Organisationen dokumentiert, belegt, und das einwandfrei. Zahlreiche Berichte zeigen das schwarz auf weiß und führen uns vor Augen, was in russischer Gefangenschaft passiert. 

Was sehen wir da? – Wir sehen, dass ukrainische Kriegsgefangene misshandelt werden. Sie werden vergewaltigt, sie werden der medizinischen Versorgung beraubt, sie werden gefoltert, sie werden hingerichtet oder sie verschwinden. Ihre Familien wissen monatelang nicht, ob ihre Söhne, ob ihre Töchter überhaupt noch am Leben sind und zurückkommen werden. 

Während wir hier in diesem Haus debattieren, bricht Putins Regime Menschen. Das passiert systematisch, geplant, gewollt. Das ist kein Zufall. Das ist nicht das Fehlverhalten einzelner Soldaten, das sind staatlich organisierte Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen Menschenrechte. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Glauben Sie, dass die Russen dort in die Kuschelzone kommen in der Ukraine?) Und wir, Österreich, dieses Hohe Haus, wir haben die Pflicht, diese Politik der Entmenschlichung, diese Kriegsverbrechen klar zu benennen und klar zu verurteilen, nicht leise, nicht zögerlich, sondern laut und deutlich, wie wir das heute hier machen werden. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)

Das bringt mich zu einem Punkt, den ich heute nicht ausklammern kann. Wir verurteilen hier heute als österreichisches Parlament diese einwandfrei dokumentierten brutalen Kriegsverbrechen, die Putin beauftragt. Das ist gut, dass wir das machen. Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen. Wir Grüne, meine Fraktion, haben dazu schon im März einen Antrag hier im Hohen Haus eingebracht. Das hat die Regierungsparteien ihrerseits dazu animiert, einen eigenen Antrag einzubringen, der im Juli eingegangen ist. Diesen Antrag der Regierungsparteien beschließen wir heute, den Antrag meiner Fraktion, der Grünen, finden Sie, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, aber heute nicht auf der Tagesordnung. Warum? – Weil die Regierungsparteien unseren Antrag vertagt haben, sie haben ihn auf Eis gelegt. 

Wieso haben sie das gemacht? – Unser Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, Kriegsverbrechen Russlands zu verurteilen und sich auf internationaler Ebene für die Strafverfolgung dieser Verbrechen einzusetzen. Da kann man ja eigentlich nicht dagegen sein, oder? Da kann man nicht dagegen sein, wieso vertagt man so etwas? – Vielleicht vertagt man das, weil ein Teil unseres Antrages unbequem war, weil wir gefordert haben, russische Einflussnahme in Österreich offenzulegen. Dazu wollt ihr aber offensichtlich lieber schweigen, als die Debatte hier ins Hohe Haus zu bringen und klar Position zu beziehen. Ich muss ganz offen sagen: Ich finde das insbesondere von den NEOS sehr, sehr, sehr enttäuschend. Ihr Klubobmann Shetty hat im vergangenen Jahr hier im Hohen Haus noch öffentlichkeitswirksam Unterschriften für das Einsetzen eines eigenen Russland-Untersuchungsausschusses gesammelt (Abg. Stögmüller [Grüne]: Der kommt schon noch!), und heute hilft ausgerechnet seine Fraktion – die NEOS – dabei mit, das Thema hier zuzudeckeln.

Von den selbst erklärten Aufklärern seid ihr – schwuppdiwupp! – zu den Zudecklern geworden. Im Gegensatz dazu sagen wir Grüne: Österreich darf nicht wegsehen, nicht bei Kriegsverbrechen, nicht bei Menschenrechtsverletzungen (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Außer Sie passieren im eigenen Land in der Coronazeit!) und ganz sicher auch nicht dann, wenn autoritäre Regime versuchen, Einfluss auf unsere Demokratie zu nehmen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ofenauer [ÖVP].)

13.43

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Beate Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.