13.54
Abgeordneter Michael Gmeindl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Aber vor allem werte Damen und Herren Österreicher! Wir diskutieren heute über schwerste Menschenrechtsverletzungen in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine. Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, Misshandlungen von Kriegsgefangenen: Das ist zutiefst inakzeptabel und selbstverständlich klar zu verurteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dieser Antrag bleibt aber in der politischen Komfortzone hängen. Er spricht nur aus, was ohnehin jeder anständige demokratische Staat zu sagen hat und blendet die eigentlichen Hebel aus, die Österreich als neutraler Staat bewegen könnte und müsste.
Erstens: Österreich braucht eine aktive neutrale Vermittlerrolle, nicht nur Sprechblasen. – Sie fordern die Außenministerin auf, für Frieden einzutreten. Das klingt schön, bleibt aber wirkungslos, solange Österreich seine Neutralität nicht aktiv einsetzt.
Neutralität ist nicht passiv. Neutralität ist ein Werkzeug. Neutralität ist ein Auftrag. Herbert Kickl hat es klar formuliert: „Jetzt könnte die Stunde des neutralen Österreich schlagen!“, „Mögliche Waffenruhe muss Startschuss für Friedensverhandlungen auf neutralem Boden sein. – Wenn wir als Glaubwürdige vermitteln wollen, müssen wir uns aus dem Schatten der EU-Eskalationspolitik lösen und wieder einen eigenständigen neutralen Kurs fahren.
Zweitens: Ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen auf beiden Seiten ist die Voraussetzung für jedes Menschenrecht. Solange geschossen wird, sterben Menschen. Solange gestorben wird, redet niemand über Frieden. Solange kein Frieden möglich ist, bleibt jeder Menschenrechtsappell ein Papiertiger. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].)
Martin Graf hat es am 16. Juni 2025 klar gesagt: Das Töten und Morden auf beiden Seiten, auf ukrainischer und russischer, muss ein Ende haben! – Ihr Antrag spricht viel über Dokumentation, Strafverfolgung, internationale Kooperation – alles wichtig –, aber er vermeidet konsequent das zentrale Wort Waffenstillstand. Ohne Waffenstillstand gibt es keine Aufklärung. Ohne Waffenstillstand gibt es keinen Zugang für Beobachter. Ohne Waffenstillstand gibt es keinen Schutz für Zivilisten. (Beifall bei der FPÖ.)
Drittens: Waffenlieferungen und Sanktionen befeuern den Konflikt, sie lösen ihn nicht. Die EU fährt seit Jahren eine Sanktions- und Eskalationspolitik, die weder Frieden bringt noch Russland schwächt, aber sehr wohl Österreich belastet. Harald Vilimsky sagte dazu: „18 Sanktionspakete haben nicht verhindert“, dass der Konflikt endet, die „Priorität muss am Wohlergehen der eigenen Bevölkerung liegen“.
Wenn dieser Antrag glaubwürdig wäre, müsste er klar enthalten: keinen weiteren Ausbau von Waffenlieferungen, keine weitere Sanktionsspirale, stattdessen Diplomatie, Dialog und Deeskalation. Diese Punkte fehlen völlig. (Beifall bei der FPÖ.)
Viertens: Humanitäre Anliegen unterstützen wir, aber sie reichen nicht. Ja, Unterstützung der Opfer ist notwendig. Ja, Zugang für das Rote Kreuz ist zentral. Ja, Verbrechen müssen dokumentiert und strafrechtlich verfolgt werden – aber auf beiden Seiten. (Beifall bei der FPÖ.)
Dazu stehen wir. Ohne diplomatische Strategie bleibt aber alles davon Stückwerk. Humanität braucht Rahmenbedingungen, und diese schaffen nicht Sanktionen, sondern Verhandlungen.
Fünftens: Österreich muss wieder Gestalter werden, nicht Zuschauer. Dieser Antrag ist gut gemeint, aber politisch mutlos. Er verurteilt, was alle verurteilen. Er fordert, was ohnehin gilt. Er vermeidet das, was unbequem wäre, aber notwendig ist.
Was wir brauchen: sofortiges Ende der Kampfhandlungen, aktive österreichische Vermittlungsinitiative, klare Absage an weitere Waffenlieferungen und Eskalationsmechanismen, echte Diplomatie statt ritualisiertem Moralisieren. – Nur so kann Österreich seiner Verantwortung der Neutralität gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Schluss fällt mir noch etwas ein, es ist ein winzig kleiner Reim: Diese Art von Wickel hätten wir nicht mit einem Volkskanzler Herbert Kickl! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Meinl-Reisinger.)
13.58
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.