14.59

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich möchte mich sehr herzlich beim Vorsitzenden des Justizausschusses, Abgeordnetem Fürlinger, für diese beeindruckende Rede, die er hier gehalten hat, bedanken. – Sie haben damit gezeigt, wie lebendige Demokratie aussehen kann und was sie leisten kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Shetty [NEOS].)

Zum Inhaltlichen: Es freut mich sehr, dass wir heute mit diesem Gesetzesbeschluss, um den ich hier werbe, Schluss mit der Abzocke von Autofahrerinnen und Autofahrern machen. Wir haben es schon mehrfach gehört. Was machen wir? – Wir sorgen dafür, dass der Missbrauch des legitimen Instruments der Besitzstörungsklage endet. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Es sind eben keine Einzelfälle, sondern es wurde systematisch so vorgegangen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer eingeschüchtert und bedroht wurden, nur um Profit zu machen, allein aus dem Anlass, dass jemand falsch gewendet hat oder irgendwo kurz angehalten hat. Mitunter waren die Flächen gar nicht ausgeschildert. Es sind dann Anwaltsschreiben gekommen, in denen mehrere Hundert Euro gefordert wurden, andernfalls würde ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, das dann noch kostspieliger und nerven- und zeitaufwendiger wäre. Viele Menschen haben leider überwiesen, ohne es prüfen zu lassen, und sind daher einem Geschäftsmodell aufgesessen, das es so nicht geben soll. 

Es tut dem Rechtsstaat nicht gut, wenn legitime Instrumente wie das der Besitzstörungsklage missbraucht werden. Wir entziehen diesem Geschäftsmodell die Grundlage, nämlich den Profit. Wie machen wir das? – Es wurde auch schon erwähnt: Wir machen eine Regelung im Gerichtsgebührengesetz und im rechtsanwaltlichen Kostenrecht, um in diesen Anwaltsschreiben die geforderten Beträge zu minimieren. Wir senken den Anwaltstarif somit auf rund 100 Euro und die Gerichtsgebühren in diesen Fällen auf 70 Euro. 

Wir schaffen auch mit dem Rechtszug zum Obersten Gerichtshof Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit. Wir haben schon gehört, die verschiedenen Landesgerichte haben die Frage, ob in diesen Fällen eine Besitzstörung vorliegt oder nicht, unterschiedlich judiziert. Wir wollen das vereinheitlichen und schaffen hiermit einen einheitlichen Rechtsrahmen. 

Es bleibt selbstverständlich dabei, dass dort, wo gerechtfertigte Besitzstörungsklagen eingebracht werden, das Rechtsregime gleich bleibt. Es geht nur um diese illegitimen Kfz-Besitzstörungsklagen. 

Schließlich wird das Ganze mit einer Sunset-Clause auf fünf Jahre zeitlich befristet, und wir sind zuversichtlich, dass der Oberste Gerichtshof innerhalb dieses Zeitrahmens für eine einheitliche Rechtsprechung und für Rechtsklarheit sorgen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche in diesem Sinne um Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

15.03

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.