RN/94

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (302 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug Beschaffungsgesetz geändert werden (Vergaberechtsgesetz 2026) (316 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zadić. Ich erteile es ihr, ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/95

15.08

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Vergaberechtssammelnovelle der Bundesregierung hat ja durchaus einige positive Punkte, und ich finde, man soll auch konstruktiv sagen, was man gut findet, und aus unserer Sicht ist das insbesondere die Stärkung nachhaltiger Aspekte im Vergabeverfahren. So können beispielsweise ökologische und nachhaltige Aspekte auch bei der Festlegung der Eignungskriterien berücksichtigt werden. 

Es gibt Verbesserungen bei der Transparenz: Ab 50 000 Euro muss ein Auftraggeber drei Angebote einholen. 

Auch gibt es strengere Regeln für teilnehmende Unternehmen. So gibt es eine Ausweitung von Ausschlussgründen für Unternehmen bei bestimmten Korruptionsdelikten – wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Amtsmissbrauch, Anfütterung und Ähnliches –, und da muss ich sagen, das halten wir grundsätzlich für gut.

Der Grund, warum wir hier nicht mitgehen können, ist aber die Übernahme der Schwellenwerteverordnung ins Gesetz und gleichzeitig auch die Anhebung dieser Schwellenwerte. Ich erkläre es einmal kurz, weil es sehr sperrig klingt: Die Schwellenwerteverordnung legt Geldbeträge fest, bis zu denen öffentliche Aufträge vereinfacht vergeben werden können – sprich freihändig oder in vereinfachten, auch intransparenten Vergabeverfahren. Also ist sie aus unserer Sicht inhärent intransparent. 

Die Schwellenwerte waren bisher in einer befristeten Verordnung geregelt, die damals als Maßnahme zur Unterstützung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten eingeführt wurde. Es war nie geplant, das Ganze in Dauerrecht zu überführen und dann auch noch anzuheben – und die Werte wurden insbesondere für Bauvorhaben angehoben, also unseres Erachtens total intransparent. Auch der Rechnungshof bestätigt, dass sich das Ganze nachteilig auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter:innen auswirken kann. 

Außerdem wurden nach der Begutachtung positive Punkte wieder rausgenommen, was für uns total unerklärlich ist. So wurden die Länder davon befreit, wie ursprünglich vorgesehen jeden vergebenen Auftrag ab 50 000 Euro bekannt zu geben. Das ist für uns unverständlich – und daher bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein:

RN/95.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht 316 d.B. des Justizausschusses über die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug Beschaffungsgesetz geändert werden (Vergaberechtsgesetz 2026) (302 d.B.) (Top 10)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Ziffer 50 entfällt im § 66 Abs. 1 die Wortfolge „im Vollziehungsbereich des Bundes“.


Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.11

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/95.2

Vergaberechtsgesetz 2026 (AA-40)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sams. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/96

15.11

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 setzen wir heute einen entscheidenden Schritt, um das öffentliche Auftragswesen in Österreich zu modernisieren, zu vereinfachen und an europäische Entwicklungen anzupassen. Wir sprechen über ein Regelwerk, das direkte Auswirkungen auf Bund, Länder, Gemeinden und Unternehmen und letztendlich auch auf alle Menschen im Land hat. Rund 70 Milliarden Euro an öffentlichen Aufträgen bestimmen jedes Jahr, wie wir Infrastruktur bauen, Innovation fördern und Arbeitsplätze sichern. Deshalb ist es notwendig, diese Materie mit einem klaren Fokus auf Transparenz, Fairness und Effizienz weiterzuentwickeln. 

Ein zentraler Punkt dieser Novelle ist die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Damit schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen, vor allem für kleine und mittlere Betriebe – das Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Anhebung der Schwellenwerte sorgt dafür, dass kleinere Aufträge künftig schneller und unbürokratischer vergeben werden können; das entlastet die öffentliche Hand und stärkt die Unternehmen in den Regionen. 

Gleichzeitig setzen wir wichtige europarechtliche Vorgaben um. Seit Oktober 2023 sind die elektronischen Standardformulare, die E-Forms, verpflichtend. Diese Modernisierung verankern wir nun im österreichischen Recht: einheitliche Datenformate, weniger Bürokratie, mehr Effizienz. 

Auch da, wo europäische Richtlinien neue Vorgaben bringen, etwa bei unlauteren Handelspraktiken oder bei der Energieeffizienz, passen wir unser Vergaberecht an. Gerade die öffentliche Hand trägt Verantwortung. Energieeffiziente Beschaffung spart Geld und stärkt den Klimaschutz. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Rechtsschutz. Ein EuGH-Urteil macht die Änderungen notwendig – und wir nutzen diese Chance für eine echte Vereinfachung. Künftig orientiert sich die Pauschalgebühr klar am Auftragswert – transparent, nachvollziehbar und entlastend. Auch die Regeln zu Rahmenvereinbarungen präzisieren wir auf Basis aktueller EuGH-Rechtsprechung für klare und einheitliche Vorgaben. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit all diesen Maßnahmen setzen wir um, was im Regierungsprogramm verankert ist: mehr Transparenz, mehr Rechtssicherheit, mehr Effizienz und eine deutliche Stärkung des Bestbieterprinzips. Wir wollen nicht den billigsten Preis um jeden Preis, sondern jene Angebote, die qualitativ, ökologisch und wirtschaftlich die besten sind. Mit diesem Gesetz werden die Bundesvergabegesetze einfacher, übersichtlicher und rechtssicherer. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.14

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Stefan. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/97

15.15

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, vorweg auch etwas Positives: Es ist tatsächlich richtig, dass mit diesem Gesetz auch positive Aspekte umgesetzt werden. Die Anhebung der Schwellenwerte von 143 000 Euro auf 200 000 Euro für einfache Vergaben ist grundsätzlich einmal sinnvoll. Das ist natürlich in erster Linie eine Anpassung an die Inflation, aber trotzdem grundsätzlich positiv. 

Wir werden hier dennoch gegen diesen Vorschlag stimmen, weil unserer Meinung nach ein paar Punkte wiederum so umgesetzt wurden, dass sie in Wahrheit zu weiterer Bürokratisierung führen und auch Hemmnisse für die Wirtschaft sind. 

Das eine ist die Dreiangebotspflicht ab 50 000 Euro, die in Wirklichkeit de facto ja sogar so etwas ist wie eine Senkung der Schwellenwerte, weil man jetzt ab 50 000 Euro bereits einen riesigen Aufwand, Dokumentationspflichten – allein diese Voraussetzung, dass man drei Angebote haben muss – und eine potenzielle Rechtsunsicherheit hat. In Wirklichkeit hat man da sogar einen negativen Effekt hervorgerufen.

Das Zweite ist – das sagt auch die Wirtschaftskammer –, dass bei den Bekanntmachungs- und Bekanntgabepflichten Gold-Plating betrieben wurde, dass man also da über das Ziel hinausgeschossen ist.

Der dritte Punkt ist die Nachhaltigkeit. Wir sehen das ziemlich konträr zu den Grünen, muss man sagen. Wir sind der Meinung, dass das ein weiteres Hemmnis für die Wirtschaft ist. Wir sind wieder bei demselben Thema wie so oft: bei der Frage der Konkurrenzfähigkeit, wenn jetzt plötzlich Umweltgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und so weiter als zwingende Kriterien aufgenommen werden. Wir kennen das: Das ist erstens einmal sehr vage, unter Umständen willkürlich und führt letztendlich dazu, dass man vielleicht die Konkurrenzfähigkeit verliert. Auch das ist ein negativer Effekt. 

Schließlich hat auch der Rechnungshof kritisiert, dass in Wahrheit auch diese Dreiangebotspflicht und Direktvergabe sogar dazu führen können, dass es, wenn diese Angebote dann nicht mehr veröffentlicht werden, damit sogar zu weniger Angeboten und damit zu weniger Konkurrenz kommt und damit auch da ein negativer Effekt erzielt wird. In Summe sind es zu viele Dinge, die uns stören – und daher lehnen wir das ab. (Beifall bei der FPÖ.)

15.17

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Jachs. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

RN/98

15.17

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Beginn im Namen meiner Kollegin Abgeordneter Falkner Steffi Niedermayr mit einer Gruppe aus Nassereith bei uns im Parlament begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Schön, dass Sie hier sind und der Debatte zum Bundesvergabegesetz lauschen.

Worum geht es bei dem Vergabegesetz? – Öffentliche Vergaben betreffen Projekte, die unser tägliches Leben gestalten: Schulen, Straßen, digitale Infrastruktur in den Gemeinden, Fahrzeuge für unsere Bauhöfe und so weiter und so fort. Damit das alles gut funktioniert, brauchen wir klare, moderne Regeln, die auch transparent sind – und mit dieser Novelle werden wir wirklich einen Schritt dahin machen. Es geht nämlich darum, dass Auftraggeberinnen und Auftraggeber und auch Unternehmen klar wissen, woran sie sind, und dass öffentliche Mittel natürlich effizient eingesetzt werden. 

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr viel zu den Inhalten gesagt. Kollege Sams hat wirklich sehr detailliert erklärt, worum es geht. Auch Kritik wurde herausgestrichen – und darum möchte ich trotzdem nochmals auf einen sehr, sehr zentralen und für mich ganz wichtigen Punkt eingehen, nämlich die Überführung der Schwellenwertverordnung ins Dauerrecht: Diese wurde jetzt aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet, aber ich sehe es schon so, dass das ein Schritt zur Entbürokratisierung ist, weil sich Gemeinden, Unternehmen, alle, die sich an solchen Verfahren beteiligen, jetzt einfach darauf verlassen können, dass das nicht von Jahr zu Jahr geändert wird, sondern einfach im Dauerrecht festgeschrieben wird. 

Entbürokratisierung ist uns ganz wichtig. Es wurden einige Zahlen genannt, ich darf es bitte ergänzen: Bauaufträge bis zu 200 000 Euro können künftig direkt vergeben werden – das sind 60 000 Euro mehr als bisher. Ich glaube, das ist auch wichtig für unseren Wirtschaftsstandort Österreich. Mit vorheriger Bekanntmachung sind Direktvergaben sogar bis zu 2 Millionen Euro möglich. Bisher lag die Grenze bei 500 000 Euro, das ist also eine Vervierfachung. Mit dieser Novelle soll auch da der Zettelwirtschaft – es soll ja dann sowieso digital erfolgen – Einhalt geboten werden. Das bedeutet mehr Chancen für die regionalen Betriebe, weniger Bürokratie und schnellere Projekte in unseren Gemeinden, in den Bundesländern und natürlich auch im Bund. 

Insgesamt möchte ich nochmals zusammenfassen: Das Vergaberecht wird moderner, transparenter. Die Qualität und die Nachhaltigkeit wurden angesprochen. Ich sehe auch das positiv, denn öffentliche Aufträge sollen nicht nur günstig sein, sondern sie sollen eben auch mit Verantwortung umgesetzt werden. Da ist es auch wichtig, dass wir die Nachhaltigkeit immer im Blick haben und die Mittel dort investieren, wo sie den größten Nutzen bringen. Das sehe ich eher als Vorteil. 

Unser Ziel ist klar: Öffentliche Vergaben sollen fair, verständlich, transparent und nachvollziehbar zum Vorteil der Menschen, aller öffentlichen Vergabeausschreibungen und natürlich auch zum Vorteil unserer KMUs, für unsere österreichische Wirtschaft sein. Das ist ganz wichtig für den Wirtschaftsstandort. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.21

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. 

RN/99

15.21

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich glaube, bei Novellen des Vergaberechts muss man sich immer daran erinnern, was denn in erster Linie das Ziel des Vergaberechts ist. Es ist nämlich grundsätzlich so, dass sparsam mit Steuergeld umgegangen wird. 

Deswegen werden öffentliche Stellen natürlich zu Recht dazu gezwungen, einen Wettbewerb auszurufen und nicht so, wie es vielleicht vor einigen Jahrzehnten passiert ist, dass man halt jemanden, den man kannte, mit einem entsprechenden Auftrag bedient hat. Vor dem Hintergrund erachte ich die Novelle schon als sehr sinnvoll, erstens die Überführung der Schwellenwerteverordnung ins Dauerrecht. Das kann einem leidenschaftlichen und überzeugten Parlamentarier, wie ich einer bin, nur gefallen, weil wir es zu uns, hier ins Haus holen und nicht jemandem die Verordnungsmacht geben, sondern klar sagen: Wir als Gesetzgeber entscheiden darüber, wie hoch ein Schwellenwert ist und wie hoch er nicht sein soll. Insofern erachte ich das als sinnvoll. 

Ich finde, die Anhebung ist eine ganz logische Konsequenz aus der Inflation. Nach und nach muss man irgendwann einmal die Realitäten abbilden und das nachbilden, was man als Gesetzgeber eigentlich auch wollte. Also insofern ist das ein sinnvoller Schritt. Wenn man die Schwellenwerte entsprechend erhöht, ist gleichzeitig auch die Notwendigkeit – Kollege Stefan hat es angesprochen – für eine gewisse Transparenz da, dafür, dass man eine gewisse Wettbewerbssituation entstehen lässt und dementsprechend gibt es diese Bemühungspflicht, dass man ab 50 000 Euro unterschiedliche Angebote einholt. Ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang ein guter Kompromiss. 

Was Frau Kollegin Zadić angesprochen hat: Insgesamt ist es natürlich nicht wünschenswert und nicht zufriedenstellend, dass die Länder bei der Bekanntgabepflicht ab 50 000 Euro europaweit nicht mitmachen. Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin Zadić, dass die Krux am Vergaberecht ist, dass alle Länder zustimmen müssen. Wenn sie das nicht wollen, kommt man leider in die sehr unbefriedigende Situation. Zumindest geht der Bund hier positiv voran. 

Alles in allem: Ich glaube, es ist eine gute Weiterentwicklung. Beim Vergaberecht gibt es immer einen Zwiespalt, einerseits soll man besonders sparsam auf das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schauen und gleichzeitig nicht überbürokratisch für den öffentlichen Auftraggeber sein. Ich glaube, in diesem Zusammenhang haben wir da gut in die Mitte getroffen, dementsprechend erachte ich es als gut, dass wir das heute beschließen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Krainer [SPÖ].)

15.23

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Sporrer zu Wort gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

RN/100

15.23

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der heutigen Sammelnovelle bringen wir eine Aktualisierung des Vergaberechtes auf den Weg, die vor allem eines bedeutet: weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe. Damit werden die Vergabeverfahren auf ein modernes und gut strukturiertes Niveau gehoben. 

Ein zentraler Punkt in dieser Novelle ist die Umsetzung einer im Regierungsprogramm auch klar formulierten Maßnahme, nämlich die Überleitung der Schwellenwerte aus der Schwellenwerteverordnung in das Dauerrecht. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Entbürokratisierung, denn wir schaffen damit eine Struktur, die nicht alle paar Jahre neu angepasst werden muss. Gleichzeitig werden einzelne Schwellenwerte im Unterschwellenbereich angehoben. Das bedeutet mehr Spielraum durch höhere Schwellenwerte und damit mehr einfache und praxistauglichere Direktvergaben, die auch einen Beitrag zur notwendigen Konjunkturbelebung leisten können. 

Wir stärken zudem auch das Bestbieterprinzip dadurch, dass öffentliche Auftraggeber künftig noch stärker auf Qualität achten sollen. Entscheidend soll nicht allein der niedrigste Preis sein, sondern welches Angebot insgesamt am besten ist. Das ist ein wichtiger Impuls für innovative, nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung. Wir verankern, dass nachhaltige Kriterien im Vergabeverfahren eine Rolle spielen, vom technischen Bereich –Anforderungen über Gütezeichen – bis hin zur Energieeffizienz. Kurz gesagt: Öffentliche Aufträge sollen nicht nur günstig, sondern auch zukunftsfähig sein.

Weiters setzen wir mehrere europäische Vorgaben um. Besonders hervorheben möchte ich die Energieeffizienzrichtlinie sowie die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Beide bringen wichtige vergaberechtliche Anpassungen mit sich und stärken faire Vertragsbedingungen. 

Ein weiterer Modernisierungsschritt ist die Einführung der sogenannten E-Forms auf nationaler Ebene. Damit beenden wir die Zersplitterung in unterschiedliche Formulare und Formate. Auftraggeber und Plattformen erhalten ein einheitliches digitales System, das einfacher, effizienter und zeitgemäßer ist. 

Auch beim Rechtsschutz nehmen wir wichtige Anpassungen vor. Das Gebührensystem wird entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes unionsrechtskonform ausgestaltet. Damit schaffen wir Klarheit und verhindern künftige Rechtsunsicherheiten. 

Insgesamt verfolgt diese Novelle ein klares Ziel: Vergabeverfahren sollen einfacher, übersichtlicher und auch rechtssicherer werden. Gerade bei kleineren Aufträgen, die im Zuge der Inflation an Bedeutung gewonnen haben, ist das ein großer Schritt nach vorne. Wir holen Nachschärfungen nach, beseitigen Unklarheiten und schaffen ein Vergaberecht, das den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie daher ersuchen, dieser Novelle Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

15.27

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Bundesministerin. 

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Jantscher. Die gemeldete Redezeit stelle ich mit 3 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

RN/101

15.27

Abgeordneter Franz Jantscher (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt. Lassen Sie mich aber eines festhalten: Wir reden oft über große Hebel in der Wirtschaftspolitik, und dabei wird behauptet, der Staat könne keine Wertschöpfung generieren, aber das Gegenteil ist der Fall. 

Einer der größten Hebel liegt direkt vor uns: die öffentliche Beschaffung. Österreich vergibt wie schon gehört jedes Jahr rund 70 Milliarden Euro für Leistungen und Aufträge. Das entspricht 18 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes. Wenn ein Bereich so groß ist, entscheidet er mit, wohin sich unsere Wirtschaft bewegt. Genau da setzt das Vergaberechtsgesetz 2026 an. Es stärkt die Qualität, die Nachhaltigkeit und die Effizienz öffentlicher Beschaffungen. Das schafft klare Regeln, weniger Bürokratie und hat viel, viel mehr Wirkung. 

Mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz 2026 verlassen wir wie schon angesprochen eine Praxis, die nur auf den niedrigsten Preis schaut. Wir stellen auf die Lebensdauer eines Produktes ab, wir betrachten Anschaffung, Nutzung und Entsorgung gemeinsam, vom Energieverbrauch bis zu den Emissionen. Die ökologische Beschaffung wird verstärkt. Damit setzen wir den Grundsatz der Umweltgerechtheit und der Nachhaltigkeit um. 

Im Vergabeverfahren müssen weitergehende ökologische Kriterien berücksichtigt werden, etwa Energieeffizienz, die Reduktion der Flächeninanspruchnahme und eben auch der Aspekt der Priorität der Lebensdauer – um nur einige wenige zu nennen. Das stärkt nachhaltige Produkte und belohnt Unternehmen, die umweltfreundlich arbeiten, gleichzeitig unterstützt es zentrale internationale Ziele, wie den Green Deal und die UN-Nachhaltigkeitsziele. 

Die bisher immer wieder verlängerte Schwellenwerteverordnung wird wie schon angesprochen dauerhaft in das Gesetz implementiert. Das sorgt für Stabilität und Planbarkeit – das ist unser Zugang! –, das spart Zeit, senkt Kosten und entlastet vor allem Gemeinden und kleinere öffentliche Städte. Gleichzeitig bleibt Transparenz gewahrt. Wie schon angesprochen müssen ab 50 000 Euro mindestens drei Vergleichsangebote dokumentiert werden, sofern nichts dagegenspricht. So schaffen wir schnellere Verfahren und stärken regionale Betriebe, besonders kleinere und mittlere Unternehmen, die von unkomplizierten Vergaben profitieren. 

2026 wird eine umfassende Revision der Vergaberichtlinien folgen. Dabei wird geprüft, wie die Verfahren noch flexibler und stärker an Preisentwicklungen angepasst werden können. Das wäre auch eine gute Gelegenheit, sich die Subvergabeketten etwas genauer anzusehen, denn diese bergen ein hohes Risiko für Lohn- und Sozialbetrug. 

Dem Abänderungsantrag der Grünen können wir aktuell nicht nähertreten, wir freuen uns aber auf konstruktive Mitarbeit bei der Revision 2026.

Die aktuelle Reform stellt die Weichen für ein Beschaffungswesen, das Qualität belohnt, Klima und Ressourcen schützt und gleichzeitig die heimische Wirtschaft stärkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.30

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/102

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 302 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.