15.23
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der heutigen Sammelnovelle bringen wir eine Aktualisierung des Vergaberechtes auf den Weg, die vor allem eines bedeutet: weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe. Damit werden die Vergabeverfahren auf ein modernes und gut strukturiertes Niveau gehoben.
Ein zentraler Punkt in dieser Novelle ist die Umsetzung einer im Regierungsprogramm auch klar formulierten Maßnahme, nämlich die Überleitung der Schwellenwerte aus der Schwellenwerteverordnung in das Dauerrecht. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Entbürokratisierung, denn wir schaffen damit eine Struktur, die nicht alle paar Jahre neu angepasst werden muss. Gleichzeitig werden einzelne Schwellenwerte im Unterschwellenbereich angehoben. Das bedeutet mehr Spielraum durch höhere Schwellenwerte und damit mehr einfache und praxistauglichere Direktvergaben, die auch einen Beitrag zur notwendigen Konjunkturbelebung leisten können.
Wir stärken zudem auch das Bestbieterprinzip dadurch, dass öffentliche Auftraggeber künftig noch stärker auf Qualität achten sollen. Entscheidend soll nicht allein der niedrigste Preis sein, sondern welches Angebot insgesamt am besten ist. Das ist ein wichtiger Impuls für innovative, nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung. Wir verankern, dass nachhaltige Kriterien im Vergabeverfahren eine Rolle spielen, vom technischen Bereich –Anforderungen über Gütezeichen – bis hin zur Energieeffizienz. Kurz gesagt: Öffentliche Aufträge sollen nicht nur günstig, sondern auch zukunftsfähig sein.
Weiters setzen wir mehrere europäische Vorgaben um. Besonders hervorheben möchte ich die Energieeffizienzrichtlinie sowie die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Beide bringen wichtige vergaberechtliche Anpassungen mit sich und stärken faire Vertragsbedingungen.
Ein weiterer Modernisierungsschritt ist die Einführung der sogenannten E-Forms auf nationaler Ebene. Damit beenden wir die Zersplitterung in unterschiedliche Formulare und Formate. Auftraggeber und Plattformen erhalten ein einheitliches digitales System, das einfacher, effizienter und zeitgemäßer ist.
Auch beim Rechtsschutz nehmen wir wichtige Anpassungen vor. Das Gebührensystem wird entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes unionsrechtskonform ausgestaltet. Damit schaffen wir Klarheit und verhindern künftige Rechtsunsicherheiten.
Insgesamt verfolgt diese Novelle ein klares Ziel: Vergabeverfahren sollen einfacher, übersichtlicher und auch rechtssicherer werden. Gerade bei kleineren Aufträgen, die im Zuge der Inflation an Bedeutung gewonnen haben, ist das ein großer Schritt nach vorne. Wir holen Nachschärfungen nach, beseitigen Unklarheiten und schaffen ein Vergaberecht, das den Anforderungen der Zukunft gerecht wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie daher ersuchen, dieser Novelle Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
15.27
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Jantscher. Die gemeldete Redezeit stelle ich mit 3 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.