RN/23
10.22
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich möchte der Ordnung halber festhalten: Auf eine tatsächliche Berichtigung gibt es eine Erwiderung. Ich darf jetzt aus der Geschäftsordnung zitieren:
„Eine Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung ist nur durch einen Abgeordneten möglich, der in die Darlegung des berichtigten Sachverhaltes gemäß Abs. 2 persönlich einbezogen wurde; er hat sich bei seiner Wortmeldung auf die Sachverhaltsdarstellung zu beschränken. “ – Vielleicht kann man dem FPÖ-Klub auch ein aktuelles Exemplar geben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek [FPÖ] und Höfinger [ÖVP].)
10.23
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.