RN/43
11.33
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Kollege Hofinger von der ÖVP hat der Freiheitlichen Partei gerade mehr oder weniger vorgeworfen, dass wir nur kritische Fragen stellen, alles kritisch beobachten und viel zu kritisch sind und so weiter und so fort. Nur zur Erinnerung: Wir sind als Oppositionspartei in der Verpflichtung der österreichischen Bevölkerung und betrachten es als unsere Aufgabe (Zwischenruf des Abg. Lindinger [ÖVP]), kritische Fragen zu stellen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Ist gut, wenn Sie aufwachen!) Aber ich werde jetzt im Laufe der Debatte über diesen Tagesordnungspunkt Ihnen dann die Frage stellen, ob das zu kritisch war oder nicht, was wir da hinterfragt haben.
Vorausgesendet sei: Da geht es bitte um Milliarden von österreichischen Steuergeldern. Da geht es um sehr, sehr viel Geld und da geht es auch um die Frage, die wir uns stellen müssen: Ist es ein weiterer Marketingluftballon, den die ÖVP produziert – wir haben ja gestern schon die Billigstrom-Luftballone und ähnliche Marketingblasen erleben müssen –, oder nicht? Das wäre einmal die erste Frage.
Es klingt nämlich natürlich schon sehr mächtig: die „Kommission zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung bei Beschaffungsvorhaben“ – das ist ja das, was Sie der Öffentlichkeit präsentiert haben. Aber da fehlen halt einige Komponenten, und das ist auch Gegenstand unseres Entschließungsantrages. Da fehlen einige wesentliche Komponenten.
Kollege Reifenberger hat es schon angesprochen. Es gibt einen sehr kritischen Bericht der Prüfkommission – ist Ihnen der vielleicht auch zu kritisch? –, was die Prozesse betrifft. Ich möchte aus diesem Prüfbericht zitieren. Das ist also nicht von mir oder von Kollegen Reifenberger, dem so bösen kritischen freiheitlichen Oppositionspolitiker, sondern von dieser Prüfkommission:
„Bei den Beschaffungsvorhaben Nachfolge C-130“ – das ist die Embraer – und Fliegerabwehr mittlerer Reichweite „wurden politische Entscheidungen für ein bestimmtes System öffentlichkeitswirksam kommuniziert und, wenn auch unverbindliche, völkerrechtliche Verträge“, Memoranda of Understanding, „geschlossen, die in beiden Fällen faktisch zur Folge haben“ beziehungsweise „hatten, dass der Vergabewettbewerb ausgeschlossen und nur ein bestimmtes Produkt angeschafft werden konnte“ beziehungsweise „kann“.
Ich sage jetzt trotzdem dazu: „Die BPK möchte damit nicht sagen, dass rechtswidrige Vergabeverfahren durchgeführt und der Vergabewettbewerb – unzulässigerweise – beschränkt wurde.“ (Abg. Ofenauer [ÖVP]: So ist es!) – Ja, ich sage es ja auch dazu. Aber trotzdem: Glauben Sie wirklich, dass mit dieser Vorgehensweise der Kaufpreis – und wir reden jetzt da von Milliarden von Euro – günstiger geworden ist? Ich glaube das nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein zweites Zitat – jetzt werden wir noch deutlicher, ich zitiere weiter den Bericht: „Versteht man, wie das im BMLV offensichtlich der Fall sein dürfte, MoU oder Festlegungen des Generalstabschefs“, „es solle die Beschaffung eines bestimmten Transportflugzeugs weiterverfolgt werden, als Weisung“ der Frau Bundesminister beziehungsweise des Chefs des Generalstabs, „sind eine vergaberechtliche Prüfung und die verbindliche Festlegung des Vergabeverfahrens erst im Rahmen des ‚Einleiters‘ zu spät, weil sie dann schon durch eine Weisung präjudiziert sind.“
Und weiter: Das ist „weder wirtschaftlich noch zweckmäßig“. – Ja, da sind wir jetzt wieder bei dem Bereich. Wir reden da von Milliarden Euro an Steuergeldern.
Also das ist die mächtig klingende Kommission zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung. Kollege Reifenberger hat schon gesagt, dass die Mitglieder dieser Kommission nicht einmal in den Ausschuss geladen wurden – wir konnten auch nicht befragen –, sondern der neu implementierte ehemalige ÖVP-Politiker, der natürlich zum Sachverhalt und zu diesen Prüfungen inhaltlich gar nichts sagen konnte.
Zum Zweiten: Diese Berichte sind nicht einmal vorlagepflichtig. Das muss man niemandem vorlegen. Die Frau Bundesminister hat ja im Ausschuss auch gesagt, sie macht es nur freiwillig, so quasi gnadenhalber, dass sie den Bericht vorlegt, aus Gründen der Transparenz. Das sind ja massive Lücken in diesem Ablauf. Wir werden mit unserem Entschließungsantrag versuchen, diese Lücken zu schließen.
Ein weiterer Punkt: Diese Kommission kann nicht einmal selbst bestimmen, welche Fälle sie prüft. Es gibt ja – glaube ich – 4 000 Beschaffungsfälle, vier sind geprüft worden. Aber das muss natürlich mit der Frau Bundesministerin akkordiert werden, das heißt: Ich bestimme als Geprüfter selbst, welche Fälle geprüft werden. Da bleibt nicht mehr viel übrig von dieser hochtrabenden Kommission zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung außer einem Marketingluftballon.
Deswegen, um das zu schließen und ordentlich zu machen, stellen wir folgenden Entschließungsantrag:
RN/43.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Kontrollfähigkeit der Beschaffungs-Prüfkommission“
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes zuzuleiten, welche vorsieht, dass die Beschaffungs-Prüfkommission zwingend jährlich einen Prüfbericht zu erstellen und diesen dem Nationalrat zu übermitteln hat. Zudem ist ausdrücklich klarzustellen, dass jedes Kommissionsmitglied selbstständig Beschaffungsvorgänge überprüfen können muss.“
Wenn es Ihnen mit dieser Prüfungskommission ernst ist, dann müssten – müssen! – Sie diesem Entschließungsantrag zustimmen. Wenn Sie das nicht tun, dann entwickelt sich meine Vermutung, dass es sich hierbei um einen weiteren Marketingluftballon handelt, hin zu einer festen Erkenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)
11.38
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/43.2
Sicherung der Kontrollfähigkeit der Beschaffungs-Prüfkommission (159/UEA)
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Robert Laimer. Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein.
Vorher halte ich noch fest, dass der eingebrachte Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde und somit mit in Verhandlung steht.
Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.