RN/46

3. Punkt und 4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen wird und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das CBCR-Veröffentlichungsgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) (386 d.B.)

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 190/A der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen wird und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das CBCR-Veröffentlichungsgesetz geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) (387 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Harald Stefan. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/47

12.11

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt geht es um den Nachhaltigkeitsbericht, also das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, und man erkennt sofort: Das ist ein neues Bürokratiemonster – ein Bürokratiemonster, das wie so vieles von der Europäischen Union vorgegeben wird. Das heißt, dass wir da eine Richtlinie umsetzen müssen. Man muss zum wiederholten Mal feststellen, dass die Europäische Union nicht nur friedens- und freiheitsfeindlich, sondern auch wirtschaftsfeindlich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie kommt es zu einer solchen Richtlinie? – Die Vertreter Österreichs, der zuständige Minister und die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, stimmen auf EU-Ebene zu und dann wird dieser Nachhaltigkeitsbericht ins Leben gerufen. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt einen zweiten Jahresbericht machen müssen; ein Riesenaufwand, und das Ganze unter der Überschrift Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit aber nicht im Sinne von Dauerhaftigkeit, dass man ein Unternehmen zukunftsfähig macht, sodass man es an die nächste Generation übergeben kann und es daher wirtschaftlich bestehen kann, sondern eben im Sinn des ideologischen Konzepts der Energiewende der Europäischen Union. 

Was bedeutet das jetzt? – Einen riesigen bürokratischen Aufwand. Managementkapazitäten werden da gebunden, Geld wird gebunden, Kapital wird gebunden, und damit wird systematisch das Unternehmen geschwächt. Es müssen ganze Abteilungen in den Unternehmen bereitgestellt werden, die einen solchen Bericht machen. Man darf das nicht unterschätzen, das sind zig Mitarbeiter, zig Millionen Euro. Das ist volkswirtschaftlich eine Katastrophe, und damit werden wiederum unsere Unternehmen geschwächt. 

Hinzu kommt noch, dass das Ganze dazu führt, dass unsere Unternehmen, wenn sie Konzerne sind, dann auch für die untergeordneten Unternehmen zuständig sind, auf die sie oft gar keinen Zugriff haben. Damit wird in Wirklichkeit Haftungsrisiko an die Konzernmütter übertragen, damit wird Österreich auch als Konzernstandort unattraktiver – also wiederum schlecht. 

Nirgendwo auf der Welt – außer in der Europäischen Union – gibt es derartige Nachhaltigkeitsberichte. Das sagt uns also schon, dass das niemand macht, sondern dass das nur unsere Wirtschaft hier in Europa einschränkt. Das Ergebnis ist wie so oft eine Verlagerung der Produktion, der Industrieproduktion außerhalb der Europäischen Union, was dazu führt, dass dort unter schlechteren Umweltbedingungen produziert wird. Nachdem Umwelt ja global ist, ist es insgesamt schlechter für die Umwelt, aber für Österreich und auch andere europäische Staaten ist es nur schlecht, weil auch der Wohlstand verringert wird. Das ist also der Effekt.

Hinzu kommt, dass die Europäische Union auch noch wankelmütig agiert – man nennt das dann Omnibusrichtlinie. Es werden Fristen verschoben, es werden auch die Unternehmen, für die das Ganze zutrifft, verändert. Das heißt, unsere Unternehmen haben keine Planungssicherheit, und das ist – wie man weiß – das größte Gift für jeden Unternehmer und damit wiederum schlecht für eine funktionierende Volkswirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben also neuerlich den Beweis der Regelungswut der Europäischen Union und wir haben auch wiederum den Beweis, dass alle hier vertretenen Parteien, bis auf die Freiheitlichen, dieser Regelungswut zustimmen. Sie haben das alle aufseiten der Europäischen Union mitgetragen. Sie haben das alle mitgetragen und dilettieren dann hier in Österreich im Bürokratieabbau. Das ist leider unglaubwürdig. ÖVP und NEOS insbesondere sind nicht zu verstehen – warum sie so wirtschaftsfeindlich agieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Einzigen, die da konsequent aufseiten der Unternehmer und damit auch für den wirtschaftlichen Erfolg Österreichs stehen, sind die Freiheitlichen. Daher: Zeit für Neuwahlen, Zeit für klare Verhältnisse! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei der SPÖ)

12.16

Präsident Peter Haubner: Ich begrüße die Frau Bundesministerin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein. Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/48

12.16

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich in diesem Hohen Haus die ÖGB-Frauen aus Niederösterreich ganz herzlichst im Namen von Rudi Silvan begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! (Allgemeiner Beifall.)

Es geht um die Bändigung des sogenannten Bürokratiemonsters, es geht um die nächste Generation. Sehr geehrte Damen und Herren, wir verhandeln das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz dahin gehend, dass bei großen Konzernen und Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union agieren – da geht es auch um Drittlandunternehmen, die bestimmte Umsatzgrößen überschreiten –, nicht geschummelt wird und dass wir, wenn Greenwashing gesagt wird, das überprüfen können. (Beifall bei der SPÖ

Es geht darum, das EU-weit zu vereinheitlichen, für alle diese großen Konzerne, die das Ziel verfolgen, unsere Umwelt – das, was wir den nachfolgenden Generationen überlassen wollen – zu schützen, darum, dass dies sauber überlassen wird, dass wir Schadstoff minimieren, dass wir schauen, dass wir – unser Kontinent – auch als Vorbild auf alle anderen wirkt. (Abg. Darmann [FPÖ]: Eine Lachnummer für alle anderen!) – Ob das dann gelingt, hängt natürlich von uns allen ab. 

Was natürlich stimmt, ist: Die Kräfteverhältnisse innerhalb der Europäischen Union haben sich geändert. Man hat damit angefangen, viele wichtige Maßnahmen für Unternehmen und Großkonzerne, die aber in der Folge für die Bevölkerung so wichtig wären, um in einer guten Umwelt zu leben – diese Nachhaltigkeitskriterien –, zu verwässern, und das finde ich sehr schade.

Dagegen haben wir als Sozialdemokratische Fraktion uns auch auf EU-Ebene ausgesprochen, weil es wichtig ist, diese Ziele herunterzubrechen, und zwar dort, wo der größte Schaden und die größten Schadstoffe entstehen könnten. 

Nun spricht nichts dagegen, EU-weit zu harmonisieren, dass alle – auch die Mitarbeitervertreter:innen, weil die ÖGB-Frauen gerade da sind – in einem Unternehmen – auch Mitarbeiter – mitschauen und mitreden können, um Risiken zu minimieren: Wer ist denn da Expert:in, wenn es darum geht, Gefahren zu erkennen und Stopp zu sagen? Soll diese Person auch die Möglichkeit bekommen, da Einfluss zu nehmen? – Um nichts anderes geht es in diesem Paket, das wir jetzt verhandeln. 

Warum müssen wir redaktionelle Änderungen vornehmen? – Weil es nicht gelungen ist, diese sogenannte Omnibusrichtlinie, die angeblich Bürokratie abbauen soll, aber eigentlich - - (Abg. Darmann [FPÖ]: ... vertreiben ... Arbeitslose schaffen!) – Durch solche Äußerungen, Herr Abgeordneter Stefan, wie Sie und die Freiheitlichen sie immer wieder machen, werden Ängste geschürt, nämlich dass die Industrie gefährdet wird. – Nein! (Abg. Darmann [FPÖ]: Schauen Sie sich die Zahlen an!) Es ist dieser Beschluss da; wir haben es noch nicht schriftlich, deswegen konnten wir nicht alles einarbeiten. 

In diesem Paket werden wir überwiegend Redaktionelles anpassen und beschließen, allerdings werden wir – Frau Ministerin, danke Ihrem Ressort für diese wirklich aufwendige Arbeit – nicht drumherum kommen, uns ab März dann wieder damit auseinanderzusetzen, weil es ja darum geht, da eine klare Linie zu haben. 

Ich möchte in diesem Zusammenhang unterstreichen, dass es darum geht, dass wir alle – sowohl die, die sich im Wirtschaftsleben damit befassen, aber auch die Angestellten in einem Konzern – einheitlich hinsichtlich Umweltfragen vergleichen können, Risiken ausschließen können, auch das Sozialverhalten des Unternehmens mitverfolgen können – ureigenste Aufgaben einer gut funktionierenden Demokratie, einer gut funktionierenden Gesellschaft und Gewerkschaft. 

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M., Mag. Selma Yildirim, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen 

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 300 d.B. in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses wird wie folgt geändert: 

  1. In Artikel 2 wird die Z 61 dahin geändert, dass in § 908 Abs. 2b das Wort „Nachhaltigkeitsberichtgesetz“ durch das Wort „Nachhaltigkeitsberichtsgesetz“
    – also es geht wirklich nur um ein S, aber es muss halt korrigiert werden (Abg. Darmann [FPÖ]: Na, Gratulation, ... gelungen!) –
    ersetzt wird.
  2. In Artikel 9 Z 2 lautet in § 272 die Absatzbezeichnung „(41)“.
  3. In Artikel 10 lautet die Z 2:

„2. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu §“ 339a „folgender Eintrag eingeführt: 

„§“ 339b. „Übergangsbestimmungen 2026““ 
– Das wird es brauchen. –

4. In Artikel 14 wird die Z 90 dahin geändert, dass die Novellierungsanordnung lautet: 

„90. Dem § 84 werden folgende Abs. 18 bis 27 angefügt:“

Begründung 

Die Änderungen dienen der Korrektur von Redaktionsversehen.


Das passiert, und daher bitte ich um Ihr Verständnis und danke auch all jenen, die diesen Prozess auch unterstützen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, danke für nichts!)

12.22

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG (AA-49)

Präsident Peter Haubner: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. – Die Redezeit stelle ich auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/49

12.22

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jetzt bin ich Anfang 40 und habe bereits in der Schule darüber gelernt, wie so manche Unternehmen unsere Gebrauchsgüter herstellen – Sportschuhe, Kleidung –, und schon damals waren es nicht wenige Unternehmen, die auf Kinderarbeit gesetzt haben, die bewusst Umweltzerstörung in Kauf genommen haben, damit Ware billig produziert und hier billig verkauft werden kann. 

Ja, damals, in den Neunzigerjahren, haben wir uns alle empört, in den Nullerjahren, in den Zehnerjahren gab es viel Empörung, aber nichts Handfestes. In der letzten Legislaturperiode ist tatsächlich etwas passiert, nämlich auf europäischer Ebene. Da hat es auch Gesetze gegeben, die tatsächlich Unternehmen verpflichtet hätten, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, nicht am Rücken der Kinder, der Umwelt oder Arbeiter:innen billig zu produzieren, sondern sich tatsächlich an unsere Gesetze zu halten. (Beifall bei den Grünen.)

Nach Jahrzehnten der Empörung, der freiwilligen Standards haben wir jetzt Gesetze ausgearbeitet. Was ist passiert? – Die Konservativen packeln auf europäischer Ebene mit den Rechtsaußenparteien und durchlöchern das Lieferkettengesetz, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, über die wir ja genau heute reden, und wieder setzen sich genau jene durch, die sich in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt haben: Lobbyunternehmen und das Profitinteresse stellen sich einfach über Kinderarbeit, über Umweltzerstörung, über die Menschen, und das Ganze wird unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung durchlöchert. Wir müssen entbürokratisieren und es ist uns total egal, wie diese Billigstprodukte hergestellt werden. – So geht das nicht!

Dieses Gesetz ist schon so verwässert, dass es nichts mehr mit der Nachhaltigkeit zu tun hat. Eigentlich müsste man den Titel in Nachsichtigkeit ändern, denn es ist ein Gesetz, das zu Nachsichtigkeit auffordert, also Nachsichtigkeitsgesetz. Ursprünglich hätten 2 400 Unternehmen, große Unternehmen, Bericht erstatten und so Verantwortung für ihr Handeln im Umweltbereich, im sozialen Bereich übernehmen müssen. Stattdessen: Wie viele sind übrig geblieben? – 120 große Unternehmen. Nur 120 große Unternehmen müssen jetzt Bericht erstatten, das ist ein Zwanzigstel der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen. 

Warum aber wäre es denn wichtig, dass sich viele große Unternehmen in Österreich an das Gesetz halten? – Weil wir fairen Wettbewerb wollen. Wir wollen einen fairen Wettbewerb, wir wollen, dass Klein- und Mittelbetriebe, die in Österreich rechtschaffen arbeiten und rechtschaffen wirtschaften, tatsächlich einen fairen Wettbewerb vorfinden (Zwischenruf des Abg. Hofer [NEOS]) und dieser Wettbewerb nicht durch Billigproduktion verzerrt wird. Das nennt sich fairer Wettbewerb. (Beifall bei den Grünen.)

Wissen Sie, warum das Gesetz tatsächlich den Namen Nachsichtigkeitsgesetz verdient? – Weil es in einem anderen Bereich auch nachsichtig ist, nämlich bei Unternehmen wie Signa und Co. Warum? – Weil sich auch in diesem Punkt die ÖVP wieder durchgesetzt hat, klar durchgesetzt hat, denn im ursprünglichen, von uns Grünen vorgelegten Gesetzentwurf gab es wirksame Regeln zur Betrugsbekämpfung und gegen Bilanzverschleierung. Keine einzige dieser Maßnahmen findet sich jetzt in diesem Gesetz. Es ist ernüchternd, wie nachsichtig die Bundesregierung mit Unternehmen wie Signa umgeht. Spätestens nach der Milliardenpleite hätte uns allen klar sein müssen, wie dringend diese Gesetze nachgeschärft werden müssen. Die Sozialdemokratie hat ja selber ständig bei jeder Gelegenheit gefordert, endlich Lehren aus der Signa-Pleite zu ziehen, um effektive Maßnahmen vorzulegen. Passiert ist bis dato nichts. 

Fakt ist, den Schaden, der durch die Signa-Pleite entsteht, zahlen wir alle, den zahlen unsere Klein- und Mittelbetriebe, denn die derzeitigen Vorgaben und Sanktionen reichen bei Weitem nicht aus. In der Realität schaut es nämlich so aus, dass viele Unternehmen bewusst in Kauf nehmen, diese Zwangsstrafen zu zahlen. Um ihre Jahresabschlüsse eben nicht vorzulegen, um Kennzahlen eben nicht vorzulegen, zahlen sie lieber die Strafe. Das darf es nicht sein, denn auch dadurch wird der Wettbewerb verzerrt. Sehr, sehr viele österreichische Klein- und Mittelbetriebe halten sich an das Gesetz, und wir müssen dafür sorgen, dass sich große Unternehmen ebenfalls an das Gesetz halten. (Beifall bei den Grünen.)

RN/49.1

Deshalb stelle ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 3, die im ursprünglichen Ministerialentwurf zum NaBeG enthaltenen Maßnahmen – wirksame Firmenbuchstrafen, amtswegige Einleitung des ordentlichen Strafverfahrens und strengere Regeln für milliardenschwere Holding-GmbHs im UGB – sicherzustellen. 


Und sollten Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dem nicht zustimmen können, weil Sie keinem Zadić-Gesetz zustimmen wollen (Abg. Zarits [ÖVP]: Es ist ein Tomaselli-Gesetz!), dann gebe ich Ihnen die Möglichkeit, auch einem Entschließungsantrag zuzustimmen, es ist der Entschließer der Abgeordneten Zadić und Tomaselli.

RN/49.2

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, im Nationalrat gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung vorzulegen. Dazu gehören insbesondere 

12.29

Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:

RN/49.3

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG (AA-50)

RN/49.4

Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen (163/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Eckpunkten erläutert, steht somit in Verhandlung. 

Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht ebenfalls mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/50

12.30

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (mithilfe einer KI-erzeugten Stimmimitation): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute ein paar kritische Anmerkungen zum ganzen ESG-Komplex anhand des NaBeG machen, weil manche Dinge etwas unlogisch und schwer zu verstehen sind. Ich bitte bereits um Nachsicht, wenn ich jemandem seelisches Ungemach bereite. (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Wir alle hier herinnen sind uns einig darin, dass wir gemeinsam für Umweltschonung und Nachhaltigkeit eintreten. Es sind dies Werte, welche die bürgerliche Bewegung schon in den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts mit dem Konzept der ökosozialen Marktwirtschaft ins Programm aufgenommen hat. 

Bei politischen Zielen ist immer die Frage: Wie komme ich in die Umsetzung? Die Europäische Union hat mit ihrem Green Deal sehr vieles gemacht und dabei – wie wir ex post wissen – deutlich über das Ziel hinausgeschossen. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.) 

Das Ziel muss nämlich sein, die politischen Inhalte mit den Lebensrealitäten zu denken und in Einklang zu bringen. Wenn man dann mit einem Vertragsverletzungsverfahren mitten in einer Wirtschaftskrise darauf besteht, Nachhaltigkeit auf dasselbe Niveau wie Geschäftsabschlüsse zu heben, hat irgendjemand die Zeichen der Zeit nicht erkannt. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Das erfreut höchstens ein paar große Wirtschaftsprüfer und Beratungsunternehmen, die Hunderte Leute aufnehmen, die zwar keine Bilanzen erstellen, aber dafür wissen, wie toll Elektroautos sind. 

Ich kann mich noch erinnern, wie in meiner Heimatstadt Linz Fridays for Future demonstriert hat. Ich konnte das sehr gut von der Kanzlei aus beobachten, wie die unterhalb vorbeigelaufen sind: 15 junge Leute in der ersten Reihe, dahinter Organisationen des ÖGB, der Grünen und der KPÖ, die Umweltschutz mit dem Kampf gegen den Kapitalismus verwechselt haben. Wenn die gewusst hätten, dass die Hauptprofiteure die als Big Four bekannten international tätigen Beratungsfirmen wie KPMG oder PwC sind, dann hätten sie vielleicht darüber nachgedacht, ob sie für diese Kapitalisten demonstrieren wollten. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.) 

Diese haben übrigens am lautesten für die Aufweichung der ESG-Kriterien protestiert, dies wiederum zulasten der eigenen Klienten, die mit Bürokratie und Overhead zu kämpfen haben. Bei diesem Tohuwabohu sollte man den Überblick übrigens nicht verlieren. 

Für alle Linzer: ESG heißt nicht Elektrizitäts- und Straßenbahn-GmbH – die heißt jetzt Linz AG –, sondern Umwelt- und Sozialziele, alles hehre Ziele, die man auch übertreiben kann. Wenn Unternehmen und Banken schon mehr Arbeit in derlei Berichte stecken als in die eigenen Produkte oder in den Verkauf derselben, wenn die Nachhaltigkeitsberichte deutlich mehr Seiten als die Jahresabschlüsse haben, dann ist etwas aus dem Lot geraten. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Glauben Sie mir, als Anwalt, der mit Unternehmen in Kontakt kommt, weiß man, wovon man redet. Für Unternehmen sind Ertrag und Gewinn das Entscheidende. Nur wenn die Zahlen stimmen, kann investiert werden, können Arbeitsplätze geschaffen und unser Wohlstand erhalten werden.

Anzumerken ist, dass die österreichische Unternehmerschaft ohnehin vorbildlich in Sachen Nachhaltigkeit unterwegs ist. Wenn man nicht riesige Berichte schreiben müsste, die in Wahrheit niemand liest, bliebe mehr Zeit für Nachhaltigkeit. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.) 

In diesem Zusammenhang gelten für europäische Gesellschaften die Worte des deutschen Philosophen und Gründungsrektors der Humanistischen Hochschule Berlin Julian Nida-Rümelin, übrigens ehemaliger SPD-Kulturstaatsminister: „Es ist sinnlos, uns eine Welt zu basteln, die bequem, aber unrealistisch ist“. 

Lassen Sie uns in diesem Sinne realitätsbezogene Politik machen, ohne die Ziele des Umweltschutzes aufzugeben und gleichzeitig ohne den bürokratischen Aufwand zu vermehren, denn das Ziel dieser Regierung ist Bürokratieabbau und Deregulierung. 

Am Ende der Rede will ich Ihnen noch sagen: Jede Ähnlichkeit mit lebenden Personen ist unbeabsichtigt und reiner Zufall. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei FPÖ und NEOS.) 

12.34

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Ich stelle Ihre Zeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/51

12.35

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Eigentlich wäre den Worten des Kollegen Fürlinger nichts mehr hinzuzufügen, aber wir haben heute so ein breites Auditorium und so viele Zuseher und möchten auch ein bisschen herunterbrechen, was diese Regierung da eigentlich anstellt – man kann es nicht mit einem anderen Wort bezeichnen. 

Wir haben eine Vorgabe der Europäischen Union bekommen, und jede Regierung und jeder Regierungsvertreter beruft sich immer darauf: Wir müssen alles, was von Brüssel kommt, umsetzen, wir müssen es in Gesetze kleiden, und wir müssen, und wir müssen, und wir müssen. (Abg. Scherak [NEOS]: Müssen wir auch!) Was wir müssen, ist gar nichts. Wir sind eine autonome und eine unabhängige Republik, und wir können eigentlich durch dieses Haus und durch diese Gesetzgebung hier entscheiden. (Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS].) 

Wenn wir davon ausgehen, dass wir heute ein Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – schon der Name ist ja sehr komisch gewählt – beschließen wollen, dann müssen wir auch herunterbrechen, woher das kommt. Irgendwann ist man in der EU auf die Idee gekommen und hat gesagt: Wir werden jetzt alles besser machen, wir machen alles schlanker, wir machen viel bessere, einfachere Gesetzgebung, wir machen einen Bürokratieabbau – was man seit 50 Jahren oder sogar schon noch längere Zeit hört –, und wir machen eine sogenannte Omnibusverordnung. Das hat jetzt nichts mit einem Omnibus à la Bus zu tun, sondern omnibus kommt aus dem Lateinischen und heißt für alle. Das heißt, man hat versucht, über eine Verordnung eine Vereinfachung der Gesetzgebung für die europäischen Bürger – also für Sie, für mich und alle anderen europäischen Bürger dieser 27 Staaten – zu finden. Was daraus hervorgegangen ist, möchte ich einfach ein bisschen darstellen. 

Es gibt vier große Schwerpunkte: In der EU-Taxonomieverordnung wird festgelegt, dass man in Kapitel eingeteilt wird und welches Unternehmen welche Chance hat, geratet zu werden, wenn es Kriterien in gewissen Bereichen – Nachhaltigkeitskriterien oder sonstiges – erfüllt; EU-Taxonomieverordnung.

Das Zweite ist ein Grenzausgleich betreffend CO2, der für kleinere und mittlere Betriebe eingeführt worden ist, wobei es eine Erleichterung geben sollte, also wie sie befreit werden. 

Das Dritte ist eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen, wann eine Prüfung zu absolvieren ist. Das ist nämlich genau das, was Kollege Fürlinger zuvor gesagt hat: damit Unternehmen Luft zum Investieren und zum Überlegen, wie sie wirtschaften können, haben und nicht ständig mit bürokratischen Berichten überfordert werden – also eine Sorgfaltspflicht. Das hat die EU festgelegt und hat gesagt: Alle fünf Jahre überprüfen wir das. 

Und dann gibt es halt diese Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die sollte alle zwei Jahre erfolgen, und 80 Prozent der Firmen in der Europäischen Union, also Hunderttausende Firmen, sollten davon befreit werden. Das war eine Richtlinie, und diese Richtlinie muss man umsetzen, sagt jetzt die Ministerin, sagt jetzt die Regierung; oder man tut es nicht, dann kriegt man ein Verfahren.

Jetzt weiß jeder, der ein bisschen Europarecht gelernt hat: Man kann eine Richtlinie auch einfach direkt anwendbar werden lassen. Dann hätten wir jetzt in diesem Moment mit dem Gesetz heute sogar einen Vorteil, denn ich sage Ihnen jetzt, wie es die österreichische Regierung umgesetzt hat. Jetzt gehe ich auf das Plätzchen des Bundeskanzlers – des Bundeskanzleramtes –, der nämlich der Ministerin ausgerichtet hat: Das Gesetz, das du gemacht hast, ist verfassungswidrig! In der eigenen Regierung richtet der Bundeskanzler der Ministerin aus: Pass auf, ich sage dir jetzt die Gründe meiner Ablehnung als Bundeskanzler: weil es unvereinbar ist, denn es gibt gewisse Grundbedingungen in der Verfassung, und das setzt auch voraus, dass nach Art. 18 B-VG und nach Art. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Bestimmtheitsgebot drinnen sein muss! Es darf keine Rückwirkung eines Gesetzes geben, weil damit nicht klar erfassbar ist, wer davon betroffen ist! 

Das alles ist der Ministerin in einer Stellungnahme des Bundeskanzlers ausgerichtet geworden, und man hat ihr das auch so mitgeteilt. Die Ministerin ist darüber hinweggegangen. Wir riskieren einfach das verfassungswidrige Gesetz, denn für uns ist es wichtig, in das Horn der Grünen zu blasen: noch mehr Bürokratie! Wir schauen, dass wir die österreichische Wirtschaft noch nachhaltiger schädigen! 

Wenn sie mir schon nicht glauben – ich komme aus einer Mitte-rechts-Fraktion –, dann nehmen wir doch die Stellungnahme der Wirtschaftskammer her. Die Wirtschaftskammer – es werden dann ja auch noch genügend Leute von der Wirtschaftskammer dazu reden – hat das Gleiche gesagt, nur noch viel schlimmer. Wenn ich heute eine Bilanz mache – jeder der Wirtschaftler ist, weiß, dass er einen Finanzbericht zu erstellen hat –, werde ich diesen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. 

Also ich bin Rechtsanwalt und vertrete in meiner Kanzlei einige Hundert Firmen, und jede hat mir gesagt, dass sie zusätzliches Personal dafür braucht, diese Verwaltungshürde zu überwinden, weil ja irgendwer den Bericht wird schreiben müssen. Da ist es noch nicht zu Ende, sondern man geht ja dann eins weiter: Man hat auch die Steuerberater dazu vergattert, dass sie jetzt sechs Monate lang eine abstruse Ausbildung machen, um die Bewertung der Nachhaltigkeit festzustellen. Wie ist denn das? Erklären Sie mir, wo jetzt die Bürokratievereinfachung ist! – Nirgends, sondern: Wir blasen es auf, nur weil wir der EU gefallen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Gestern hat man am Ende des Tages im Ausschuss argumentiert und gesagt: Ja, die kleinen Betriebe trifft es nicht! – Die Frau Ministerin hat noch nie in ihrem Leben in einem Konzern gearbeitet und noch nie in der Privatwirtschaft gearbeitet. Wissen Sie, was nämlich in der Privatwirtschaft passiert? – Der Kleine wird vom Größeren gezwungen, das zu machen, und da hilft auch dieser Value-Chain-Cap nichts oder welche englischen Wörter Sie gerne dafür verwenden würden, dass wir Schutzmechanismen einziehen. Nein, das passiert nicht, sondern es wird dann einfach über die Lieferketten festgelegt, und dann wird man sagen: Du, Klein-, Mittelbetrieb, wirst mir berichten, denn ich werde den Bericht nicht schreiben!

Das wollen wir da machen, das ist leider Gottes das, was die EU und die Brüsseler Bürokraten in ihrem Elfenbeinturm vorgeben, und das ist auch dort, wo wir in Europa stehen: Österreich steht jetzt am Ende dieser Kette – mit der höchsten Inflation, dem niedrigsten Wirtschaftswachstum und den meisten Steuern. Bitte wachen Sie auf und beginnen Sie, für die Österreicher zu arbeiten! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.41

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

RN/52

12.41

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zu den Vorrednerinnen und Vorrednern: Ich möchte wieder ein Stück weit zur Sachlichkeit zurückkommen (Beifall der Abg. Oberrauner [SPÖ]), nachdem wir jetzt von der grünen Seite, von Kollegin Zadić, gehört haben, dass alles viel zu wenig ist, und von der freiheitlichen Seite gehört haben, dass alles viel zu viel ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Stefan [FPÖ] und Zadić [Grüne].) Ich werde auch gerne darauf antworten, werde das aber in der Form machen, dass ich Ihnen dieses Nachhaltigkeitsberichtsgesetz ein Stück weit vorstelle.

Worum ging es in diesem konkreten Gesetz? – Es gibt auf europäischer Ebene bereits die Vorgabe, ein solches in allen Nationalstaaten zu etablieren. Wir hatten bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, weil wir säumig waren. Säumig waren wir unter anderem, weil die zuständige Ministerin der letzten Bundesregierung, Alma Zadić, einen Gesetzentwurf nicht mit ihrem Regierungspartner akkordiert hat und deswegen auch keine Umsetzung zuwege gebracht hat. Wir haben gesagt, aus unserer Sicht ist das zentrale Element einerseits – und das ist, glaube ich, auch der Wesenskern dieser Nachhaltigkeitsberichtserstattung –, dass wir neben der Finanzgebarung auch das Nachhaltigkeitsberichtswesen auf den gleichen Rang heben. Das heißt, in der Bedeutung werden sozusagen finanzielle Ressourcen und ökologisches Verhalten auch firmenbuchrelevant. Es ist auch sanktionierbar, wenn man bestimmte Dinge nicht berichtet. Wir haben – und das ist, glaube ich, ganz wesentlich, wenn man sagt, man will Umwelt und Wirtschaft verbinden – das mit Augenmaß gemacht und nicht überschießend.

Da bin ich jetzt auch schon bei den konkreten Punkten: Wir haben gesagt, das war ein Bekenntnis der Bundesregierung im Regierungsprogramm, wir wollen ein verlässlicher Partner in der Europäischen Union sein. Das bedeutet, wir lösen Vertragsverletzungsverfahren auf, liefern, und liefern auch genau das, was Vorgabe ist. Das ist zuletzt nicht nur in einer sehr volatilen Welt, in der wir heute leben, wichtig, sondern es ist auch für die Planbarkeit bei Unternehmen, für Unternehmerinnen und Unternehmer wichtig, damit sie die richtigen Entscheidungen treffen können. Planbarkeit ist wesentlich, damit die Wirtschaft in unserem Land eine Zukunft hat. (Beifall bei den NEOS.)

Ein Versprechen – das ist auch eine Antwort an Kollegen Ragger –, das wir abgegeben haben, ist: Wir wollen kein Gold-Plating machen. Das heißt, wir wollen europäische Vorgaben erfüllen, wir wollen sie aber nicht übererfüllen. Wir wollen keine zusätzlichen nationalstaatlichen Barrieren aufbauen, und das haben wir in diesem konkreten Gesetzesvorhaben exakt gemacht (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne]): Wir haben eine bürokratiearme Umsetzung mit einem roten Faden ausgearbeitet, bei der klar war, dass die Betriebe das Mindestmaß, was auf europäischer Ebene vorgeschrieben ist, auch tatsächlich umsetzen müssen und dass da von österreichischer Seite nichts dazukommt. 

Wir haben auch einen klaren Fokus auf große Unternehmen gelegt. Was Alma Zadić als Vorwurf formuliert hat, nehmen wir in Wirklichkeit als Kompliment. (Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne].) Es war tatsächlich so, dass gemäß früheren Entwürfen, früherer Diskussion die Gefahr bestanden hat, dass österreichische mittelständische Betriebe von der Berichterstattungspflicht umfasst werden. Das ist dieses Feindbild, das ich ehrlicherweise nicht teile. Es ist nicht jedes Unternehmen, das produziert, böse. (Abg. Gewessler [Grüne]: Nein!) Es ist auch nicht jedes Unternehmen, das produziert, in Kinderarbeit verstrickt. Dieser Generalverdacht, der von grüner Seite gegenüber der Wirtschaft und den Betrieben immer kommt, ist ehrlicherweise erbärmlich. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei den NEOS: Bravo! – Abg. Gewessler [Grüne]: Das stimmt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.

Sie greifen österreichische mittelständische Familienbetriebe an (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne]), Sie machen ihnen Vorwürfe, die Sie vielleicht auf irgendwelchen Youtube-Kanälen gesehen haben, die mit der Realität aber nicht zusammenhängen. (Widerspruch bei den Grünen.)

Ich möchte gerne damit fortfahren, was wir ganz explizit gemacht haben: Wir haben gesagt, diese Berichtspflicht gilt für Betriebe, die mehr als 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und mehr als 450 Millionen Euro an Jahresumsatz erwirtschaften und damit tatsächlich große Betriebe sind. Ganz wesentlich – das ist auch ein Learning, das wir aus der Debatte über das Lieferkettengesetz hatten –: Es gibt ein sogenanntes Trickle-down-Verbot, das heißt, die großen Betriebe können die KMUs nicht verpflichten. Es gibt Standardvorlagen, die hinsichtlich Berichtspflicht dann für diese großen Betriebe vorgesehen sind, und diese Last der Berichtspflicht kann nicht von dem Konzern auf den Mittelstand übertragen werden. Dieser Schutz der klein- und mittelständischen Betriebe war uns als Bundesregierung und uns als NEOS besonders wichtig. (Beifall bei den NEOS.)

In diesem Sinne darf ich zusammenfassen: Wir haben damit tatsächlich eine Vorlage geliefert, die die großen Unternehmen in die Pflicht nimmt, den Mittelstand nicht zusätzlich belastet, und mit welcher wir Wirtschaft und Umwelt sinnvoll verbinden, ohne in irgendeine moralisierende Debatte einzusteigen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Zadić [Grüne].)

12.46

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

RN/53

12.46

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wurde vom Bundesministerium für Justiz in enger Abstimmung mit dem Finanz-, dem Landwirtschafts- sowie dem Wirtschaftsministerium erarbeitet, und zwar unter breiter Einbindung sämtlicher relevanten Stakeholder aus Wirtschaft, Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Mit diesem Gesetz – Sie wissen das alle – soll die Corporate Sustainability Reporting Directive umfassend in das österreichische Recht umgesetzt werden. 

Der europäische Gesetzgeber hat dann mit dem – es wurde schon erwähnt – Omnibusentlastungspaket seine eigenen Vorgaben während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens teilweise wieder zurückgenommen. Mit dem sogenannten Stop-the-Clock-Programm wurde eine Verschiebung für Unternehmen der zweiten Umsetzungswelle um zwei Jahre beschlossen. Der vorliegende Entwurf des NaBeG trägt dieser Vorgabe Rechnung und soll daher zunächst ausschließlich für Unternehmen der ersten Welle gelten. Darüber hinaus wurden einige absehbare Entlastungen bereits jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Kern des Pakets ist eine umfassende Modernisierung des Unternehmensrechts. Das UGB wird an die neuen europäischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst – inklusive verpflichtender Prüfung der Berichte und der Möglichkeit, diese auch durch unabhängige Prüfdienstleister vornehmen zu lassen. Die digitale Einreichung ersetzt veraltete Formerfordernisse und sorgt für mehr Effizienz und Transparenz. Begleitend setzen wir im Finanzmarktrecht vom Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz über das Bankwesengesetz bis zum Börsegesetz die notwendigen Modernisierungen um. Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz wird an die neuen Beratungs- und Prüfungsanforderungen angepasst und mit verbesserter Ausbildung sowie einem klar geregelten Übergangsregime zukunftsfit ausgestaltet.

Ich möchte hier in aller Deutlichkeit nochmals hervorheben: Die CSRD-Richtlinie hätte bereits im Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Meine Damen und Herren, es läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren mit potenziell erheblichen, budgetär äußerst schmerzhaften Strafzahlungen. Ich muss Ihnen hier nicht erläutern, was das angesichts der angespannten Budgetlage bedeuten würde. In der aktuellen Stellungnahme an die Europäische Kommission wurde eine Beschlussfassung des Gesetzes jetzt, im Jänner, in Aussicht gestellt.

Wir haben die einlangenden Stellungnahmen eingehend im Rahmen der Ausschussbegutachtung geprüft. Wir schlagen vor, dass mit einem Abänderungsantrag nur die redaktionellen Korrekturen erfolgen sollen. Weitere in der Ausschussbegutachtung vorgebrachte Themen sollen aber bald, und zwar sehr rasch, mit einer weiteren Gesetzesvorlage gelöst werden. Meine Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz hat bereits für Anfang März 2026 zu einer Sitzung eingeladen, die unter anderen folgende Themen diskutieren wird: Umsetzung der Omnibusrichtlinie für die zweite Welle, das bedeutet die Geschäftsjahre ab 1.1.2027, die mit dem Ministerratsbeschluss vom 3.12.2025 angekündigte Anhebung der Buchführungsgrenzen im Unternehmensgesetzbuch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sowie das im Regierungsprogramm verankerte Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Patente.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts bedanken, die im wahrsten Sinne des Wortes unermüdlich an dieser hier jetzt vorliegenden Gesetzesvorlage gearbeitet haben.

Ich möchte abschließend auf etwas zurückkommen, was Herr Abgeordneter Ragger hier in den Raum gestellt hat. Er ist Rechtsanwalt. Ich bin auch geprüfte Rechtsanwältin, ich war nebenbei lange Beamtin, jahrzehntelang im Bundeskanzleramt, im öffentlichen Dienst, und ich war auch Richterin. Es ist sich leider nicht ausgegangen, dass ich auch in einem Konzern arbeite, aber ich darf Ihnen hier versichern, dass ich vom Wirtschaftsleben schon eine Ahnung habe. Sie werden das auch daran erkennen, dass das Bundesministerium für Justiz auch sehr starke wirtschaftsrechtliche Akzente setzt und weiterhin setzen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich ersuche Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen, um damit die drohenden EU-Strafzahlungen abzuwenden und Österreich auch in dieser Hinsicht wieder europarechtskonform auszugestalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.51

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.

RN/54

12.51

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Was ich jetzt ein bisschen vermisst habe, sehr geehrte Vertreter der Regierung, ist eine Rückmeldung zum Antrag, den Kollegin Zadić für uns gemeinsam eingebracht hat. Nur damit es nicht untergeht – ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, Sie werden nachher auch darüber abstimmen müssen –: Wir haben einen Antrag eingebracht, mit dem schändliche Bilanztricks, wie Benko sie angewendet hat, in Zukunft verhindert werden sollen. Sie werden sich heute entscheiden müssen, auf welche Seite Sie sich stellen. (Beifall bei den Grünen.) Und ich sage Ihnen, ich bin die Ausreden langsam auch leid, Sie werden sich bei diesem Thema nicht ewig lang wegducken können.

Nur noch einmal zur Erinnerung: Benko hat, anstatt Bilanzen zu legen, die auch ein Sicherheitsnetz für die Stakeholder im Unternehmensbereich sind, lieber die Strafen gezahlt. Wir haben Mails überliefert bekommen, in denen die Mitarbeitenden sich quasi darüber unterhalten, wo man da einen Zehnerblock lösen könne, weil die Strafen eh so niedrig seien. 

Wozu diente das Ganze? – Auch das wissen wir aus der strafrechtlichen Perspektive: um das Geld im Kreis herumzuschicken. Und dieses System, genau dieses System wollen Sie weiterhin beschützen und wollen nicht sicherstellen, dass sich das nicht wiederholt?! – Das ist doch ein Wahnsinn, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben die Ausreden alle schon in der Vergangenheit gehört. Ich sage Ihnen, sehr geehrte ÖVP – wir wissen eh, dass Sie da gemeinsam mit den NEOS die Hauptverhinderer sind –: Ich würde mir einmal wünschen, dass Sie nur halb so viel Empathie für Armutsbetroffene haben wie für einen Benko, der den Staat, seine Investoren und die Gläubiger hintergangen hat. Das sage ich Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

Das muss ja wohl klar sein: Wenn es Unternehmer gibt, die lieber Strafe zahlen, als eine Bilanz zu legen, dann müssen wir beim Strafrahmen etwas tun – und da verweigern Sie sich.

Da sage ich Ihnen noch etwas, Herr Kollege Bernhard, weil Sie hier Kollegin Zadić etwas vorgeworfen haben: Na was ist das? Meinen Sie tatsächlich, dass alle Unternehmen angegriffen werden, die eine Bilanz legen müssen? Wen beschützen Sie eigentlich? – Ich kenne keinen rechtschaffenen Unternehmer oder keine rechtschaffene Unternehmerin, der oder die irgendein Problem damit hat, pünktlich eine Bilanz vorzulegen. (Beifall bei den Grünen.) Diese rechtschaffenen Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dann mit Jongleuren wie einem René Benko in den Wettbewerb treten. Ist das fair? – Nein, das ist es nicht. Wen schützen Sie?

Sie können heute bei der Abstimmung zeigen (einen Antrag in die Höhe haltend), auf welche Seite Sie sich stellen: auf die Seite der ehrlichen, fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmer oder auf die Seite der wenigen schwarzen Schafe. Das wird die Abstimmung heute zeigen. Sie können sich nicht mehr wegducken. (Beifall bei den Grünen.)

12.55

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein.

RN/55

12.55

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz setzen wir eine europäische Verpflichtung in nationales Recht um und legen fest, wie Verantwortung in unserer Wirtschaft künftig gemessen, überprüft und sichtbar gemacht wird.

Die Ausgangslage ist klar: Die EU hat mit der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen einen neuen Rahmen geschaffen – Österreich ist bei der Umsetzung zu spät dran, das Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Das Thema auf die lange Bank zu schieben, ist also keine Option, jede weitere Verzögerung würde nur Rechtsunsicherheit schaffen und am Ende auch erhebliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Angesichts der aktuellen budgetären Lage ist das natürlich keine Option. 

Diese Novelle war legistisch sehr anspruchsvoll, drei Ministerien waren eingebunden: Justiz, Finanzen und Wirtschaft, und der Entwurf wurde auch mit allen Stakeholdern breit erarbeitet.

Was regeln wir heute? – Erstens: Wir stellen die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Finanzberichterstattung gleich. Klima, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte werden Teil geprüfter Unternehmensinformationen, das stärkt transparenten und fairen Wettbewerb. 

Zweitens: Wir sorgen für Fairness im Wettbewerb. Auch große Drittlandkonzerne mit Aktivitäten in Österreich unterliegen den gleichen Regeln, wenn sie in der EU mehr als 150 Millionen Euro Umsatz erzielen.

Drittens: Wir setzen die EU-Vorgaben maßvoll um, ohne Gold-Plating. Insgesamt betroffen sind maximal 120 große Unternehmen in ganz Österreich; Klein- und Mittelbetriebe ausgenommen.

Viertens: Wir modernisieren die Verfahren: digitale Einreichung statt Papier, technologieneutrale Verfahren statt klassischer Unterschriften. Das ist praktikabel und natürlich auch zeitgemäß. (Beifall bei der SPÖ.)

Und ja, es stimmt, mit den Omnibusrichtlinien hat die EU Ende 2025 Erleichterungen beschlossen. Diese sind in der vorliegenden Novelle noch nicht enthalten, daher wird es eine weitere Novelle geben müssen. Das ist aber kein Mangel dieses Gesetzes, sondern einfach Ausdruck eines dynamischen europäischen Rechtsrahmens, den wir verantwortungsvoll mitgestalten. Gerade deshalb ist es richtig, jetzt diese Regierungsvorlage zu beschließen. Wir schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten und senden ein klares Signal: Wir stehen für Transparenz, Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb.

Abschließend an Kollegin Tomaselli gerichtet: Den Anträgen der Grünen können wir leider nicht nähertreten, weil diese Thematik gerade Teil eines Prozesses, von regierungsinternen Verhandlungen ist. Deshalb müssen wir diese Anträge leider ablehnen.

Ich ersuche um breite Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.58

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jakob Grüner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/56

12.58

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Sie werden sich nicht wundern, dass auch ich als jemand, der aus der Wirtschaft kommt, meine Themen mit diesem Gesetzespaket habe. Ich erlaube mir allerdings den Versuch, ein bisschen ein differenziertes Bild noch in die Diskussion hineinzubringen.

An einige meiner Vorredner – und das möchte ich zu Beginn deutlich festhalten –: Nachhaltigkeit kann man sich nicht herbeiberichten und herbeischreiben. Ich vertrete auch die Meinung, dass wir in Europa Bürokratieweltmeister sind, und man hat manchmal den Eindruck, je dicker der Bericht, umso sauberer das eigene schlechte Gewissen. Insbesondere nachhaltiges Wirtschaften braucht Freiräume und nicht weitere Bürokratiemonster. – Das vorab gesagt. 

Dennoch, wir können gewisse Dinge auch ohne Regeln umsetzen, und gewisse Regelungen sollen wir und müssen wir umsetzen. Da geht es auch um Verantwortung. 

An die Unternehmerinnen und Unternehmer draußen: Nachhaltigkeit entsteht bei euch in den Betrieben, und bei Ihnen, Unternehmerinnen und Unternehmer, die Sie das tagtäglich auch leben. Aber was tun wir hier heute? Ich gebe auch einigen meiner Vorredner von der Opposition recht. Mir ist auch nicht alles recht, was wir heute hier beschließen, aber wir machen das mit ganz viel Vernunft. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Was machen wir? – Wir setzen heute eine EU-Richtlinie aus 2022 um. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Die ihr selbst beschlossen habt in der EU!) Diese EU-Richtlinie diskutieren wir jetzt seit vier Jahren, und die Diskussion, die wir hier herinnen führen – ich gebe Ihnen (in Richtung FPÖ) recht –, die müssen wir in Brüssel führen, die müssen wir in Straßburg führen. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Da habt ihr schon zugestimmt! In Brüssel habt ihr es ja schon beschlossen!) Vielleicht sind wir mit manchen Themen zu spät dran – das sage ich auch, und zwar ganz deutlich –, aber man sieht an dieser Novelle beziehungsweise an dieser Richtlinie sehr deutlich, dass in diesem Bereich, was die EU-Vorgaben im Umweltbereich betrifft, was die Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft, sehr wohl ein Umdenken stattfindet – zu spät, ja, und wahrscheinlich zu wenig, aber die Diskussion, die wir hier führen, müssen wir dort führen und vielleicht weniger hier. 

Wir setzen heute schlicht und einfach eine EU-Richtlinie um (Abg. Petschnig [FPÖ]: Die ihr selbst beschlossen habt! Also wir haben nicht zugestimmt!), die wir 2024 hätten umsetzen müssen. Was wir heute nicht tun, ist Gold-Plating betreiben. Für die Wirtschaft bedeutet das zumindest Rechtssicherheit, was die Unsicherheiten betrifft. Es bedeutet, dass die große Berichtspflicht Unternehmen mit über 1 000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz betrifft. Überschießende Bestimmungen haben wir erfreulicherweise wieder herausverhandeln können: Im Ursprungsentwurf waren Doppelbestrafungen vorgesehen; da waren problematische Minderheitsrechte, was Gesellschafterstellung, Antragstellungen betrifft; und die rückwirkende Berichtspflicht – etwa für das Jahr 2025 – ist draußen. 

Die Wirtschaft verträgt keine weitere Regulierungswut, da gebe ich Ihnen recht. Das Klima retten wir nicht am Papier. Wohlstand sichern wir nicht mit weiterer Bürokratie. Am Ende entscheidet nicht der dickste Bericht, sondern ein starker Standort. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kassegger [FPÖ]: Und trotzdem beschließt ihr so was! – Ruf bei der FPÖ: Und wieso beschließt ihr es dann?)

Was wir allerdings machen: Wir setzen eine Richtlinie um (Abg. Kassegger [FPÖ]: Die ihr selbst beschlossen habt!): ein Mindestmaß an Notwendigkeiten, die sich aus der Richtlinie ergeben – nicht mehr, nicht weniger, nicht überschießend. 

Abschließend bedanke ich mich bei den Steuerberaterinnen und Steuerberatern und insbesondere den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern von der Wirtschaftstreuhänderkammer, die sich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten – auch die Wirtschaft vertretend – hier sehr stark eingebracht haben. Ohne diese Unterstützung wäre zumindest dieses Paket in dieser Form, auch in dieser abgeschwächten Form, nicht möglich gewesen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.03

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner

RN/57

13.03

Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Dieses Gesetz steht für Klarheit, Fairness und Verantwortung für unsere Wirtschaft und für unsere Zukunft. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Kompromiss, ein Ausgleich zwischen zwei wichtigen Zielen: mehr Transparenz auf der einen Seite und weniger Bürokratie auf der anderen Seite. 

Transparenz bedeutet, Nachhaltigkeit sichtbar zu machen, Verantwortung ernst zu nehmen, Unternehmen können zeigen, wie sie mit Menschen und Umwelt umgehen. Das schafft Vertrauen bei den Kundinnen und Kunden, bei den Investoren und in unserer Gesellschaft. 

Gleichzeitig braucht unsere Wirtschaft Entlastung, weniger Bürokratie, mehr Raum für Innovation und Wachstum. In diesem Zusammenhang hat die EU viele Vorgaben der ursprünglichen Richtlinie angepasst und arbeitet an weiteren Vereinfachungen. Der Anwenderkreis wurde bereits um 80 Prozent bis 85 Prozent reduziert. In Österreich betrifft die Berichtspflicht jetzt nicht mehr 2 000 Unternehmen, sondern 120 von über 500 000 Unternehmen, die es in Österreich gibt, und es wird dafür gesorgt, dass Berichtspflichten grundsätzlich auf Klein- und Mittelbetriebe nicht durchschlagen. Das ist wichtig und richtig für die Wirtschaft. 

Das vorliegende Gesetz setzt Teile dieser Entlastung bereits um. Weitere Schritte sind in Arbeit und werden mit der künftigen Novelle berücksichtigt. Zusätzlich werden wir mit diesem Gesetz ein teures Vertragsverletzungsverfahren abwenden. Dieses wurde uns von der Vorgängerregierung überlassen, weil diese Richtlinie eben nicht rechtzeitig umgesetzt wurde. Nachhaltigkeitsberichte gewinnen zunehmend an Bedeutung, denn ein Finanzbericht allein zeigt nicht das ganze Bild. Gerade für Investoren sind diese zusätzlichen Informationen entscheidend. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte gemeinsam zeigen, wie stabil, wie zukunftsfähig oder wie risikoreich Unternehmen sind. 

Dieses Gesetz ist ein starkes Signal für mehr Transparenz, für mehr Nachhaltigkeit und für eine widerstandsfähige und zukunftswirkende Wirtschaft. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.06

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen. 

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. 

RN/58

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. 

RN/58.1

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Nachhaltigkeitsberichtsgesetz in 386 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen vor. 

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 8a, 58b und 58c sowie Änderung der Ziffer 59 in Artikel 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. 

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 61 § 908 Abs. 2b eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. 

Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 61 § 908 Abs. 8 sowie Abs. 13 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel 9 und 10 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 11 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Grüner, Yildirim, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 14 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. 

Wer in der dritten Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

RN/58.2

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/58.3

Damit kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 387 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.