RN/53
12.46
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wurde vom Bundesministerium für Justiz in enger Abstimmung mit dem Finanz-, dem Landwirtschafts- sowie dem Wirtschaftsministerium erarbeitet, und zwar unter breiter Einbindung sämtlicher relevanten Stakeholder aus Wirtschaft, Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Mit diesem Gesetz – Sie wissen das alle – soll die Corporate Sustainability Reporting Directive umfassend in das österreichische Recht umgesetzt werden.
Der europäische Gesetzgeber hat dann mit dem – es wurde schon erwähnt – Omnibusentlastungspaket seine eigenen Vorgaben während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens teilweise wieder zurückgenommen. Mit dem sogenannten Stop-the-Clock-Programm wurde eine Verschiebung für Unternehmen der zweiten Umsetzungswelle um zwei Jahre beschlossen. Der vorliegende Entwurf des NaBeG trägt dieser Vorgabe Rechnung und soll daher zunächst ausschließlich für Unternehmen der ersten Welle gelten. Darüber hinaus wurden einige absehbare Entlastungen bereits jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Kern des Pakets ist eine umfassende Modernisierung des Unternehmensrechts. Das UGB wird an die neuen europäischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst – inklusive verpflichtender Prüfung der Berichte und der Möglichkeit, diese auch durch unabhängige Prüfdienstleister vornehmen zu lassen. Die digitale Einreichung ersetzt veraltete Formerfordernisse und sorgt für mehr Effizienz und Transparenz. Begleitend setzen wir im Finanzmarktrecht vom Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz über das Bankwesengesetz bis zum Börsegesetz die notwendigen Modernisierungen um. Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz wird an die neuen Beratungs- und Prüfungsanforderungen angepasst und mit verbesserter Ausbildung sowie einem klar geregelten Übergangsregime zukunftsfit ausgestaltet.
Ich möchte hier in aller Deutlichkeit nochmals hervorheben: Die CSRD-Richtlinie hätte bereits im Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Meine Damen und Herren, es läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren mit potenziell erheblichen, budgetär äußerst schmerzhaften Strafzahlungen. Ich muss Ihnen hier nicht erläutern, was das angesichts der angespannten Budgetlage bedeuten würde. In der aktuellen Stellungnahme an die Europäische Kommission wurde eine Beschlussfassung des Gesetzes jetzt, im Jänner, in Aussicht gestellt.
Wir haben die einlangenden Stellungnahmen eingehend im Rahmen der Ausschussbegutachtung geprüft. Wir schlagen vor, dass mit einem Abänderungsantrag nur die redaktionellen Korrekturen erfolgen sollen. Weitere in der Ausschussbegutachtung vorgebrachte Themen sollen aber bald, und zwar sehr rasch, mit einer weiteren Gesetzesvorlage gelöst werden. Meine Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz hat bereits für Anfang März 2026 zu einer Sitzung eingeladen, die unter anderen folgende Themen diskutieren wird: Umsetzung der Omnibusrichtlinie für die zweite Welle, das bedeutet die Geschäftsjahre ab 1.1.2027, die mit dem Ministerratsbeschluss vom 3.12.2025 angekündigte Anhebung der Buchführungsgrenzen im Unternehmensgesetzbuch für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sowie das im Regierungsprogramm verankerte Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Patente.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts bedanken, die im wahrsten Sinne des Wortes unermüdlich an dieser hier jetzt vorliegenden Gesetzesvorlage gearbeitet haben.
Ich möchte abschließend auf etwas zurückkommen, was Herr Abgeordneter Ragger hier in den Raum gestellt hat. Er ist Rechtsanwalt. Ich bin auch geprüfte Rechtsanwältin, ich war nebenbei lange Beamtin, jahrzehntelang im Bundeskanzleramt, im öffentlichen Dienst, und ich war auch Richterin. Es ist sich leider nicht ausgegangen, dass ich auch in einem Konzern arbeite, aber ich darf Ihnen hier versichern, dass ich vom Wirtschaftsleben schon eine Ahnung habe. Sie werden das auch daran erkennen, dass das Bundesministerium für Justiz auch sehr starke wirtschaftsrechtliche Akzente setzt und weiterhin setzen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich ersuche Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen, um damit die drohenden EU-Strafzahlungen abzuwenden und Österreich auch in dieser Hinsicht wieder europarechtskonform auszugestalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.51
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.