RN/59

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 666/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (379 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Somit kommen wir zum 5. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Erster Redner: Herr Abgeordneter Alexander Petschnig.

RN/60

13.10

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Einkommensteuergesetzes liegt auf dem Tisch, bestehend aus drei Anpassungen: zum einen aus einem Feiertagsarbeitsentgelt: Da gibt es ein Gerichtsurteil, das in die andere Richtung geht, sprich, sich gegen die Steuerfreiheit ausgesprochen hat. Das wird jetzt gesetzlich sichergestellt – das ist auf jeden Fall in Ordnung so, das unterstützen wir.

Eine Verlängerung der Steuerbefreiung für Mitarbeiter in Start-ups: Das ist zwar nur um ein Jahr verlängert worden, da hätte man vielleicht ein bisschen großzügiger sein können, aber das geht grundsätzlich auch in die richtige Richtung, das unterstützen wir auch.

Dann gibt es einen dritten Punkt – da haben wir uns ja auch in den Ausschüssen schon entsprechend ausgetauscht –, der aus unserer Sicht nicht in Ordnung ist, und zwar geht es da wirklich um eine breite Masse, nämlich um den steuerfreien Zuschlag für Überstunden. Da gibt es nämlich eine Reduktion dieser Begünstigung, der Steuerfreiheit – ist gleich eine Schlechterstellung –, und zwar von 18 auf 15 Stunden beziehungsweise von 200 auf 170 Euro. Das heißt, damit steht man schlechter da als im vergangenen Jahr. In einem Höchststeuerland können wir eine solche Maßnahme nicht unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann dazu auch noch sagen, dass da natürlich auch bürokratischer Aufwand droht. Das wird erst jetzt im Jänner beschlossen, mit einer Frist bis in den Mai. Das heißt, Arbeitgeber müssen das möglicherweise Monate zurück aufrollen. Was ist, wenn dazwischen jemand seinen Job verliert – und vieles andere mehr?

Die Befristung auf ein Jahr: Planungssicherheit schaut unserer Überzeugung nach anders aus – das hätte man unserer Ansicht nach auch anders machen können. Es werden aber unserer Überzeugung nach vor allem falsche Anreize gesetzt, denn wenn man sich einmal überlegt: Na wer leistet denn eigentlich Überstunden?, dann erkennt man, dass das vor allem ausgebildete Fachkräfte in wettbewerbsfähigen Betrieben sind. Das sind die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, von denen viele von Ihnen hier herinnen sprechen, die man bei solchen Gesetzen aber nur allzu oft vergisst. 

Eine zweite Frage: Warum leisten diese Damen und Herren Überstunden? – Das ist natürlich zur Abarbeitung von Aufträgen. Das ist diese berühmte betriebliche Flexibilität, die uns ja stark macht, die den Standort stark macht – Stichwort Fachkräftemangel, dem dadurch begegnet werden soll und den man da auch vergisst. Um da Klartext zu sprechen: Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Dienstgebern und Dienstnehmern, und das gehört unserer Überzeugung nach belohnt und nicht bestraft. (Beifall bei der FPÖ.)

Da gibt es natürlich auch die eine oder andere etwas eigenartige Positionierung. Von der SPÖ hat man im Ausschuss gehört – Zitat –, sie begrüßt und unterstützt das – Zitat Ende. – Das heißt, Sie begrüßen und unterstützen eine Schlechterstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – das finde ich bemerkenswert.

Oder – Zitat –: Überstunden und Feiertagsarbeit haben nichts mit Leistungserbringung zu tun – Zitat Ende. – Das finde ich persönlich eine sehr mutige Aussage, die natürlich an der Realität weit vorbeigeht, denn offensichtlich herrscht das gedankliche Missverständnis vor, dass es hier um Topmanager und so weiter geht, die aber eh alle All-in-Verträge haben. – Nein, es geht hier natürlich um Hackler, um Facharbeiter, um Schwerarbeiter, um Krankenhauspersonal, um Polizistinnen und Polizisten, Verkehrsbetriebe, Luftfahrt und so weiter und so fort, die ja erst in diese Überstundenproblematik kommen, und das sind genau jene Leistungsträger, die diese Wirtschaft groß und stark gemacht haben.

Aber auch von grüner Seite lamentiert man: Na ja, zu 90 Prozent profitieren davon Menschen mit höherem Einkommen. – Ja, das ist richtig: Leistungserbringer, Leistungsträger haben in der Regel ein höheres Einkommen (Abg. Gewessler [Grüne]: ..., dass es keine Trägerinnen gibt in deiner Welt!), obwohl die linke Wirtschaftspolitik das ja zum Teil mit Gewalt ändern möchte. Ich weiß nicht, wie Sie die Menschen dann irgendwie zur Leistung animieren wollen – vielleicht wieder mit der Plakette Held der Arbeit, das haben wir aber in den Achtzigerjahren und davor schon gehabt – mit durchschlagendem Erfolg, wie man in der UdSSR und in der DDR gesehen hat.

Um zum Schluss zu kommen, in aller Klarheit: Die FPÖ ist entschieden gegen eine weitere Belastung von Leistungsträgern und von Hacklern; wir sind entschieden gegen die Demontage der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes, und wir fordern, von dieser Schlechterstellung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Abstand zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Obernosterer [ÖVP]: Ja dann musst aber eh dafürstimmen! – Abg. Hanger [ÖVP]: Ich hab’ mich jetzt auch nicht ausgekannt, ob sie jetzt dafür oder dagegen sind!)

13.15

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner.

RN/61

13.15

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir ändern das Einkommensteuergesetz vor allem aus zwei Gründen. Zum einen: Aufgrund eines Entscheids des Bundesfinanzgerichts war das Feiertagsarbeitsentgelt seit 1.1.2025 einheitlich steuerpflichtig. Hintergrund dieses Entscheids war, dass es sich dabei nicht um einen steuerfreien Zuschlag im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG handelt, sondern um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Kurz gesagt: Der Grundlohn ist steuerpflichtig, der Feiertagszuschlag ist steuerfrei. 

Wir sagen aber: Wer an Feiertagen arbeiten muss, darf dafür nicht auch noch steuerlich benachteiligt werden. Diese Menschen verdienen klare Regeln und Planungssicherheit und eben keine zusätzliche Belastung (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Wie viel darf er dann verdienen, wenn 400 Euro ...?), daher verankern wir die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts dauerhaft und auch unmissverständlich im Gesetz. Das ist eine gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zum Zweiten sorgen wir sehr wohl und trotz aller budgetären Herausforderungen dafür, dass die Regelung über steuerliche Begünstigung für Überstunden verlängert wird. Konkret bedeutet das: 2026 gilt ein Freibetrag von 170 Euro für bis zu 15 Überstunden, und ab 2027 gilt dann eben die alte Regelung mit 120 Euro für maximal 10 Überstunden.

Wir schaffen also finanzielle Spielräume, um Leistung nicht zu bestrafen, sondern anzuerkennen. – Kollege Petschnig, du müsstest Kollegen Krainer richtig zitieren. (Abg. Petschnig [FPÖ]: Hab’ ich ja!) – Nein, hast du nicht, denn auch eine Reinigungskraft erbringt Leistung, hat aber nicht dasselbe Einkommen wie jemand, der zum Beispiel an der Börse spekuliert. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es ist auch kein Geheimnis, dass all diese Maßnahmen, die wir als Bundesregierung setzen, angesichts dieses finanziellen Scherbenhaufens, den uns eben die letzte Bundesregierung hinterlassen hat, eine Mammutaufgabe sind: leere Staatskassen und die höchste Teuerungsrate, die höchste Inflation seit Jahrzehnten. Auch wenn wir für dieses Chaos nicht verantwortlich sind (Abg. Baumgartner [ÖVP]: Ihr habt aber mitgestimmt!), sondern diese Verantwortung jetzt einfach übernommen haben, müssen wir die Fehler, die anderen passiert sind, jetzt eben ausbügeln – das ist nicht immer angenehm. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel werden aber künftig für einen durchschnittlichen Haushalt 100 Euro im Jahr mehr zur Verfügung stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das kann man, so wie es gewisse Personen hier im Hohen Haus machen, die anscheinend ein bisschen zu weit weg von den wirklichen Lebensrealitäten der Menschen sind, als lächerlich abtun – eben wenn man die Lebensrealitäten nicht ernst nimmt. Das kann aber auch der Unterschied zwischen einem vollen und einem leeren Kühlschrank sein, und das können auch beispielsweise die neue Winterjacke oder die neuen Winterstiefel für ein Kind zu Weihnachten sein.

Und: Neben dieser Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel werden wir die Inflation auch durch weitere Maßnahmen senken, wie zum Beispiel im Bereich der Mieten und der Energie.

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, etwas zu zerstören, ist immer einfacher, als etwas wieder aufzubauen, aber Sie können sich darauf verlassen, dass unser Finanzminister als absoluter Experte gemeinsam mit der gesamten Regierungskoalition alles unternehmen wird, damit es rasch wieder bergauf geht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.18

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza.

RN/62

13.19

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Überstundenfreibetrag: Männer profitieren“ – so das titelt das ORF-„Morgenjournal“; „Neuer Steuerbonus für Männer und Hochverdiener“ – so titelt die „Krone“; „Steuerfreie Überstunden helfen den Falschen“ titelt „Der Standard“. (Abg. Shetty [NEOS]: ... keine Überstunden machen ...!)

Das sind drei Schlagzeilen von vielen, die ganz ähnlich lauten – alles zum neuen Überstundenfreibetrag. Diese Schlagzeilen kommen auch nicht von ungefähr, sondern basieren auf einer Analyse unseres parlamentarischen Budgetdienstes, und diese Analyse ist so eindeutig wie unmissverständlich.

Zuallererst: Die Ausweitung der Steuerbegünstigung für die Überstundenzuschläge von 10 auf 15 Stunden kostet 105 Millionen Euro. Von dieser Steuerersparnis profitieren zu 80 Prozent Männer. Und nicht nur das: 90 Prozent des Entlastungsvolumens gehen an die obere Einkommenshälfte und ganze 40 Prozent des Entlastungsvolumens an die obersten 10 Prozent. Zusammengefasst: Während also bei Familien, bei Pensionisten, bei der Sozialhilfe gespart wird, sind die 105 Millionen Euro für gutverdienende Männer kein Problem. (Abg. Petschnig [FPÖ]: Das ist bei jeder Steuersenkung so!)

Die Regierung verkauft uns diese Steuerzuckerl auch noch gerne als Bonus für die Fleißigen, weil sich Leistung ja wieder lohnen muss. – Gut, dafür sind wir auch. Nur: Warum haben dann eigentlich Hunderttausende Frauen nichts davon? (Abg. Shetty [NEOS]: Das ist ein anderes Problem!) Warum haben Hunderttausende Frauen, die neben ihrem Teilzeitjob noch den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit machen – sprich Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeit, Einkauf und, und, und – nichts davon? Warum erhalten Hunderttausende Frauen, die genauso wie die Männer regelmäßig länger im Betrieb bleiben und arbeiten, für ihre Mehrstunden keinen Steuerbonus? Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Fleißigen und Leistungsträgern zu reden, dabei aber die Arbeits- und Lebensrealitäten von Frauen völlig auszublenden, ist schlichtweg unerträglich. (Beifall bei den Grünen.)

Das, was Sie heute beschließen, hat nichts mit Leistungsgerechtigkeit zu tun, das hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun und mit Geschlechtergerechtigkeit schon überhaupt nicht. (Abg. Shetty [NEOS]: 20-Stunden-Woche für alle!) 

Das geht besser, das geht fairer, und zwar für Männer und für Frauen. Das heißt zum Beispiel: Mehrstundenzuschläge bei Teilzeit müssen steuerlich genauso behandelt werden wie Überstundenzuschläge bei Vollzeit. Die Zuschläge für die ersten zehn Mehrstunden müssen genauso steuerfrei gestellt werden wie die Zuschläge für die ersten zehn Überstunden. Auf die Ausweitung von 10 auf 15 Stunden bis Ende 2026 sollte dagegen verzichtet werden. Das ist nämlich weder budgetpolitisch noch arbeitsmarktpolitisch auch nur irgendwie sinnvoll oder angebracht. 

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

RN/62.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 3 werden folgende Z 3a und 3b eingefügt:

„3a. In § 68 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Für Mehrarbeitsstunden gemäß § 19d Abs 3a ist Abs. 2 analog anzuwenden.“

3b. In § 68 wird in Abs. 3 der Ausdruck „Abs. 1, und 2“ durch den Ausdruck „Abs. 1, 2 und 2a“ ersetzt.“ 

2. Die Ziffer 4 entfällt. 


Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Änderungen wären tatsächlich ein echter Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuersystem, und zwar für alle Fleißigen, egal ob Mann oder Frau. Darum bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)

13.23

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/62.2

Einkommensteuergesetz 1988 (AA-51)

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger, Sie gelangen zu Wort.

RN/63

13.23

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu Beginn darf ich im Namen von Bettina Zopf eine Gruppe Jägerinnen aus der Steiermark rund um Frau Susanna Reisinger herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren eben eine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Im Wesentlichen geht es um die bereits diskutierte Frage, wie Überstunden steuerlich behandelt werden. Sie sollen eben bis zu einer gewissen Grenze, sprich 15 Überstunden mit maximal 170 Euro netto, für dieses Jahr steuerfrei sein. Darüber hinaus geht es auch um eine Klarstellung, was die sogenannten Feiertagszuschläge betrifft. Dabei hat es – es wurde auch schon ausgeführt, ich möchte es nicht im Detail wiederholen – rechtliche Unsicherheiten gegeben. Diese Unsicherheiten klären wir nun, indem Feiertagszuschläge künftig bis zu 400 Euro entsprechend steuerfrei sind. 

Warum tun wir das? Kollege Koza von den Grünen, man kann natürlich darüber debattieren und Sie bringen auch immer wieder arbeitsmarktpolitische Argumente ein. Ich möchte dem ein anderes Argument entgegenhalten: Wir haben heute am Vormittag hier in diesem Haus auch schon vieles über das Thema Konjunktur und Aufschwung gehört. Ich denke, dass dieses zarte Pflänzchen des Aufschwungs gegeben ist, das sagen auch die Wirtschaftsforscher. Das ist jetzt auch eine Maßnahme, die dazu beitragen wird, den Aufschwung zu unterstützen.

Ich erkläre das auch wie folgt: Wir haben in einigen Branchen, obwohl die Konjunktur in den letzten Jahren nicht gut war, tatsächlich nach wie vor einen gewissen Fachkräfte- oder auch Arbeitskräftemangel. Dort, wo es jetzt wieder einen Aufschwung gibt, müssen wir ja schauen, dass auch entsprechend Anreize da sind, damit auch gearbeitet wird, wenn es notwendig ist. Kollege Petschnig hat es ja trefflich formuliert: Es gibt dann einfach Situationen, in denen Aufträge abgearbeitet werden. Oder, um ein Beispiel zu nennen: In der Gastronomie gibt es gewisse Saisonen, zu denen einfach Gott sei Dank mehr los ist. (Abg. Kogler [Grüne]: Und wenn wenig los ist ...! Um das geht’s ja!) Wenn wir da nicht genug Arbeitskräfte haben oder eben diese Anreize setzen, dass auch entsprechend mehr gearbeitet wird, dann wird der Aufschwung eben nicht in der Form stattfinden. Ich bitte, schon auch bei allen Argumenten mitzubedenken, dass das ein wichtiger Faktor ist, um eben die Konjunktur entsprechend auch zu unterstützen. 

Ich halte es für wirklich richtig und fair, dass diejenigen – egal aus welcher Einkommensschicht sie kommen –, die mehr arbeiten, dafür auch belohnt werden. Vor allem, wenn sie an Feiertagen arbeiten, an denen andere eben nicht arbeiten müssen, finden wir, dass es fair und gerecht ist, dass sie für diese Überstunden weniger oder gar keine Steuern zahlen. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.27

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

RN/64

13.27

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die wesentlichen Inhalte der Abänderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wurden ja jetzt schon dargestellt. Ich möchte es in einen ein bisschen größeren Kontext stellen und vielleicht auch kurz die budgetären Zusammenhänge ansprechen. 

Der Hintergrund beim Feiertagsarbeitsentgelt und der steuerlichen Begünstigung ist ja klar: In der Vergangenheit haben einzelne Unternehmen das sehr unterschiedlich gehandhabt. Das heißt, wir haben für das gleiche Problem unterschiedliche steuerliche Behandlungen gehabt, was ungerecht ist. Wir hatten dann die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts für 2025, dass das Feiertagsarbeitsentgelt zu besteuern war. Wir möchten jetzt einfach klarstellen, so wie es die Abgeordneten schon ausgeführt haben, dass die Intention der Politik ist, das steuerfrei zu stellen. Die gesetzliche Verankerung erfolgt hiermit. Die Kosten werden etwa 40 Millionen Euro pro Jahr betragen. Das ist ein relevanter Betrag und wir schauen immer genau darauf, ob das auch abbildbar ist, aber ich kann Ihnen versichern, dass das im Rahmen des Budgets auch entsprechend abbildbar ist. 

Zur Überstundenbegünstigung möchte ich schon das eine oder andere zurechtrücken: Zunächst ist es so, dass es hierbei mit Sicherheit um keine Schlechterstellung geht, es geht ja um eine steuerliche Begünstigung für die Arbeitnehmer:innen, die Überstunden leisten. Es ist eine Begünstigung und nicht, wie hier suggeriert wurde, eine Schlechterstellung. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Aber die war vorher besser! – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: 200 Euro ist mehr als 170, Herr Finanzminister!) Allerdings ist es so, dass wir den erhöhten Zuschlag für die Jahre 2024 und 2025 hatten, ab 2027 haben wir die Rückführung auf das Niveau von 2023. Wir wollten diese Rückführung Schritt für Schritt machen, sodass wir im Jahr 2026 eben den neuen Freibetrag für die 15 Überstunden mit 170 Euro haben. Die budgetären Kosten betragen 105 Millionen Euro im Jahr 2026 und auch das ist abbildbar.

Ich wollte noch kurz etwas zu dem Argument, das ja immer bei allen budgetpolitischen Fragestellungen zu diskutieren ist, nämlich zur Verteilungswirkung sagen: Zunächst ist völlig klar, dass das in der funktionellen Verteilung zwischen Arbeit und Kapital zugunsten des Faktors Arbeit geht, also positive funktionelle Verteilungswirkungen hat. In Bezug auf die personelle Verteilung, die angesprochen wird, ist es auch klar: Der Budgetdienst hat zu Recht dargestellt, dass innerhalb der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher die oberen Einkommensgruppen begünstigt sind.

Allerdings lege ich schon Wert darauf, dass alle diese Maßnahmen in einem gewissen Kontext zu diskutieren sind. Das heißt, wir müssen uns alle Maßnahmen gemeinsam anschauen und dann versuchen, darzustellen, wie die Verteilungswirkungen sind. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich da ein ganz genaues Auge darauf habe, dass die Verteilungswirkungen insgesamt so ausgewogen wie möglich sind. Würden wir das rein einer zweiten Maßnahme gegenüberstellen, die heute schon diskutiert worden ist, die in Gesetzesform aber erst vorzulegen ist, nämlich der Steuerbegünstigung für ausgewählte Grundnahrungsmittel: Da ist völlig klar, dass diese Maßnahme in Relation zum Einkommen den unteren Einkommensgruppen überproportional zugutekommt, da ist die Entlastung mindestens doppelt so stark wie bei den oberen. Wenn man die Dinge also zusammennimmt, so gibt es durchaus eine gewisse Ausgewogenheit auch in der personellen Einkommensverteilung, und ich bin der Garant dafür, dass die Budgetpolitik auch in dieser Hinsicht gerecht ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die dritte Maßnahme ist die Möglichkeit zur Umwandlung dieser Phantom-Shares in die Start-up-Mitarbeiter:innenbeteiligung, die wir um ein weiteres Jahr verlängern. Auch da wurden die Argumente ja genannt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.31

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer.

RN/65

13.31

Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Oberösterreicher (Heiterkeit) – Österreicher und Österreicherinnen! In unserem Land gibt es Gott sei Dank Menschen, die trotz Ihrer Politik den Betrieb am Laufen halten, die den Extraschritt gehen, den eben nicht alle gehen. Sie pflegen unsere Angehörigen in Krankenhäusern, Altenheimen, werden am Sonntag in der Früh angerufen, dass ein Kollege krank ist, und gehen dann Gott sei Dank in den Dienst, bereiten uns einen schönen Abend bei einer Geburtstagsfeier, ein schönes Familienfest am 25. Dezember und halten die Papiermaschinen am 1. Jänner am Laufen. – Ja, bitte richten Sie dem Herrn Wirtschaftsminister aus: Es gibt auch eine Papierindustrie in Österreich, vor allem in Oberösterreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau diese Menschen werden von dieser Regierung wieder einmal im Stich gelassen. Bei der Überstundenbesteuerung werden sie im Vergleich zu 2025 sogar noch schlechtergestellt. Leistung wird bestraft, nicht belohnt. Im Regierungsprogramm lesen wir noch die großen Worte: mehr Netto vom Brutto; Leistung muss sich wieder lohnen; es müssen Leistungsanreize gesetzt werden, um die Anzahl der Arbeitsstunden zu erhöhen. – Die Analyse, Herr Minister, ist richtig. Aber falls es noch niemand gesagt hat: 170 Euro steuerfrei 2026 sind weniger als 200 Euro steuerfrei 2025, und eine 400-Euro-Grenze für Sonn- und Feiertagsarbeit, Herr Kollege, ist keine Steuerfreiheit. Schöne Worte ersetzen keine Taten und schöne Überschriften zahlen keine Rechnungen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer [SPÖ]: FPÖ-Sprüche helfen überhaupt niemandem auf der Welt!)

Nur kurz zur Deregulierung: Was ist uns aus dem angeblich größten Deregulierungsprogramm der Geschichte in Erinnerung geblieben? – Nichts. Ah, Entschuldigung, doch etwas: Es war etwas mit der Almdudler-Flasche und selbst das war falsch. Es gibt keine Deregulierung, sondern diese Regelung, die Sie jetzt machen, ist ja wieder eigentlich ein Wahnsinn. Diese Überstundenbegünstigung wird nur für 2026 beschlossen, wie der Herr Finanzminister gerade gesagt hat. Das heißt, in diesem Jahr machen wir die Lohnverrechnung dreimal. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Dann geht’s noch einmal runter!) 1. Januar, Stichtag: Es gilt die Regelung, die wir jetzt haben, die Schlechterstellung, absolut. Im März, April wird die Regelung aufgehoben, geändert, die ganzen Mitarbeiter müssen wieder neu aufgerollt werden – das zweite Mal. Im Dezember führen wir dann für 2027 wieder die ganz schlechte Regelung ein – das dritte Mal. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Marterbauer.) – Oder eine Begünstigung, von mir aus, Herr Finanzminister.

Herr Deregulierungsstaatssekretär, danke für nichts! Für uns ist völlig klar: Überstundenzuschläge steuerfrei, Feiertags- und Sonntagsarbeit steuerfrei, unbürokratisch, einfach und nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Wilhelm Busch hat schon klar gesagt: Arbeit ist des Bürgers Zierde. – Diese Arbeit muss aber auch fair entlohnt werden, besonders wenn sie an einem Sonntag oder einem Feiertag geleistet wird. Von dieser Regierung wird die Arbeit weiter bestraft statt belohnt. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].) Damit die Österreicher aber im Vergleich zu 2025 zumindest nicht schlechtergestellt werden, bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/65.1

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 666/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (379 d.B.) – TOP 5

Der Nationalrat wollte in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert: 

Ziffer 4 lautet:

„4 § 124b Z440 lit. b lautet:

b)

Abweichend von lit. a. sind im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 2 für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 200 Euro, steuerfrei. Der Bundesminister für Finanzen hat die Auswirkungen der Maßnahme hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Arbeitsmarkt sowie der Verteilung hinsichtlich Geschlecht, Branchen und Einkommensgruppen im Jahr 2025 wieder zu evaluieren. Das Volumen der Entlastung ist im Kalenderjahr 2025 in die Inflationswirkungen gemäß § 33a Abs. 5 einzubeziehen.“


Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer [SPÖ]: Das, was wieder einmal fehlt, ist, wie es finanziert wird! Ein ungedeckter Scheck, da sind die Freiheitlichen Weltmeister! – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Und was ist der eure, der ist gedeckt? – Abg. Krainer [SPÖ]: Ja! – Abg. Fürtbauer [FPÖ] – erheitert –: Ja! – Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Das ist der Unterschied! – Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist der Unterschied! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Eurer ist gedeckt mit einem 20 Milliarden ...!)

13.35

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/65.2

Einkommensteuergesetz 1988 (AA-52)

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer.

RN/66

13.35

Abgeordneter MMag. Markus Hofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! (Unruhe im Saal.) Ich glaube, wir warten noch 1 Sekunde. Da gibt es anscheinend noch Gesprächsbedarf, was mich nicht wundert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und zu Hause vor den digitalen Endgeräten! Um bei Kollegen Fürtbauer fortzusetzen: Liebe Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher – nachdem wir jetzt sozusagen den Oberösterreichersprecherblock beenden! Wir beschäftigen uns heute mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz, damit 2026 auch Leistung beanreizt wird, damit wir es schaffen, an dem Aufschwung, den wir vor uns sehen, auch Mitarbeitende mitzubeteiligen. Die Details: Einerseits haben wir es geschafft, Regelungen betreffend das Feiertagsentgelt in ein Dauerrecht zu bringen, ein Bereich, in dem es seit Ende 2024 eine Problematik gab. Das andere ist, dass wir es geschafft haben, jetzt auch – und obwohl die budgetären Mittel eng sind – für das Jahr 2026 die Überstunden zu incentivieren. Da kann man sich immer mehr wünschen – mehr ist mehr –, aber es ist tatsächlich ein Anreiz für Leistung.

„Viele Mitarbeiter sind bereit, Überstunden zu leisten, um ihre Arbeitgeber zu unterstützen und zusätzliches Einkommen zu erzielen. Diese Leistungsbereitschaft wird jedoch durch die geltenden Bestimmungen zur Besteuerung von Überstunden eher gehemmt als gefördert“. (Abg. Koza [Grüne]: Sind eh die ersten zehn steuerfrei!) – Jetzt ist der Moment, in dem es mich wundert, dass die FPÖ nicht applaudiert (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer [Grüne]), denn das sagt Ihr Klubobmann in Vorarlberg. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) Genau das wundert einen: dass wir zum ersten Mal ein Anreizsystem haben, etwas haben, das Menschen entlastet, etwas haben, das Wirtschaft fördert, und es wird wieder nicht zugestimmt, mit dem Argument: Es muss einfach mehr sein! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Wurm [FPÖ]: Ja, es stimmt ja auch!)

Wir NEOS sind immer dafür gestanden und stehen dafür, dass sich Leistung lohnen muss, dass mehr Netto vom Brutto übrig bleiben muss. Deswegen finden wir diese Regelungen gut und unterstützen sie. Sie sind als eine von 114 Maßnahmen auch Teil dessen, was wir im Rahmen der Industriestrategie erarbeitet haben. Wir brauchen mehr Wettbewerbsfähigkeit, auch im Bereich der Lohnstückkosten, des Faktors Arbeit. (Ruf bei der FPÖ: Ja!) Wir setzen einen Schritt, den wir gut finden. Ganz viele haben zynisch immer gefragt: Wo ist denn die Industriestrategie? Wann kommt sie denn? Ich darf allen sagen: Sie ist da (Abg. Kassegger [FPÖ]: Nach einem Jahr!), und ich bin stolz darauf, dass sie da ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin stolz darauf, was da drinnen steht. Es ist eine klare Richtung. Es ist ein Reiseführer in die strategische Zukunft. Es ist ein Bekenntnis zum Industriestandort und zum Standort Österreich. Darauf sind wir stolz. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kassegger [FPÖ]: ... Lohnstückkosten .... Energiekosten!)

Sich ein ambitioniertes Ziel zu setzen, Österreich bis 2035 unter die top zehn der Industrienationen zu bringen, ist richtig. (Heiterkeit des Abg. Petschnig [FPÖ]. – Abg. Kassegger [FPÖ]: Das glauben Sie ja nicht einmal selber!) Wir sind in die richtige Richtung unterwegs. Es braucht aber die Umsetzung von Maßnahmen, die hier drinnen sind – und darüber hinaus (Abg. Kassegger [FPÖ]: Eher darüber hinaus!): Wenn wir uns in der Umsetzung darum kümmern, dass wir die Lohnnebenkostensenkung schaffen und noch in dieser Legislaturperiode beginnen, wohl wissend, wie die budgetären Rahmenbedingungen dafür sind (Abg. Kassegger [FPÖ]: Da gibt es keine Spielräume!), wenn wir es schaffen, mehr Wettbewerb im Energiesektor zu schaffen (Abg. Kassegger [FPÖ]: Alles Konjunktiv!) – was wir brauchen werden, um unter die top zehn zu kommen –, wenn wir es schaffen, dass wir Freihandelsabkommen nicht nur prinzipiell unterstützen, sondern auch dann (Abg. Kassegger [FPÖ]: Da wird jetzt eh vom EuGH geprüft übrigens!), wenn es darum geht, zustimmen – und da war Mercosur jetzt kein gutes Beispiel –, dann werden wir es schaffen, bis 2035 unter die top zehn zu kommen, weil Österreich dort hingehört und wir alle in diese Richtung arbeiten sollten. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Obernosterer [ÖVP].)

13.39

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz.

RN/67

13.39

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Regierung hat trotz des Sparpakets, in dem Familien und Pensionist:innen und der Klimaschutz stark quasi herangezogen wurden, um das Volumen des Sparpakets zustande zu bringen, heute offensichtlich 105 Millionen Euro zu viel, die sie verwenden möchte, um die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge auszuweiten. Der Budgetdienst hat gezeigt, dass 80 Prozent dieses Volumens Männern zugutekommen und dass dem einkommensstärksten Fünftel der Haushalte 40 Prozent des gesamten Volumens zugutekommen, dass diese also sehr stark davon profitieren. Um das zu verdeutlichen: Die einkommensstärksten 20 Prozent dieses Landes kriegen von diesen 105 Millionen Euro zwei- bis dreimal so viel wie der Rest der Bevölkerung. 

Das ist bedauerlich, insbesondere auch, weil die beiden anderen Maßnahmen, die da heute beschlossen werden, nämlich einerseits die Begünstigung der Feiertagszuschläge und andererseits die Verlängerung der Übergangsfristen für die Phantom-Shares, unsere Unterstützung finden würden. Hätten wir das Geld und wären ein paar andere Bedingungen anders, würden wir möglicherweise auch dieser Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge zustimmen, aber wir finden, dass die Voraussetzungen dafür jetzt nicht gegeben sind. Darauf möchte ich kurz eingehen, weil wir als Grüne ja bei der Ausweitung dieser Begünstigung 2023 schon einmal zugestimmt haben. Ich möchte kurz darauf hinweisen, was aus unserer Sicht jetzt anders ist, und begründen, warum wir heute dagegenstimmen. (Ruf bei der ÖVP: Ihr seid nicht mehr in der Regierung!)

Erstens: 2023, als wir das beschlossen haben, gab es einen akuten Arbeitskräftemangel, und eine Ausweitung von Überstunden beziehungsweise Überstunden generell waren eine der kurzfristigen Maßnahmen, die möglich waren, um darauf zu reagieren. Wir haben natürlich gleichzeitig auch die Kinderbetreuung ausgeweitet, wir haben gleichzeitig bei der Rot-Weiß-Rot-Karte Reformen gemacht und so weiter, also nachhaltigere Maßnahmen gesetzt, um mittelfristig etwas dagegen zu tun, aber kurzfristig waren halt Überstunden das Mittel der Wahl.

Zweitens: Wir haben diese Steuersenkung über das dritte Drittel gegenfinanziert gehabt. Jetzt ist es ja so, dass das dritte Drittel schon für das Sparpaket verwendet wird und dementsprechend diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Es stellt sich also auch da wieder die Frage: Wer zahlt das dann am Ende?

Drittens haben wir parallel zu dem dritten Drittel – das war ja ein ganzes Paket – eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die dieser sozusagen schlechten Verteilungswirkung der Überstundensteuerbefreiung entgegengewirkt haben. Beispielsweise haben wir den Kindermehrbetrag massiv ausgeweitet. Das ist eine Maßnahme, von der insbesondere Frauen, aber insbesondere auch Menschen mit geringeren Einkommen profitieren.

Viertens – und das ist sozusagen mein Hauptpunkt – haben wir damals, weil schon zu vermuten war, dass die Verteilungswirkung dieser Maßnahme nicht besonders gut ist, ins Gesetz geschrieben, dass es verpflichtend eine Überprüfung, eine Evaluierung dieser Maßnahme geben muss, bei der insbesondere auch die Verteilungswirkung hätte angeschaut werden müssen.

Die Regierung – es ist hart, das so sagen zu müssen, aber es ist ein Faktum – hat diese Verpflichtung nicht umgesetzt, hat sich da nicht an das Gesetz gehalten. Darum hat es jetzt auch den Budgetdienst gebraucht, um schwarz auf weiß die katastrophale Verteilungswirkung aufzuzeigen. Ich weiß, Herr Minister, dass diese Überstundenbegünstigung nicht auf Ihrem Mist gewachsen ist, sondern dass es da im Haus schon andere Fraktionen gibt, die das vorangetrieben haben; aber hätten Sie, so wie es im Gesetz vorgesehen ist, diese Evaluierung durchgeführt, hätten Sie ein bisschen mehr Munition gehabt, um der ÖVP da etwas entgegenzuhalten – und deshalb bedauere ich das. (Beifall bei den Grünen.)

13.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr.

RN/68

13.43

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz zu Beginn möchte ich namens meiner Kollegin Sabine Schatz das Poly Perg ganz herzlich hier auf der Zuschauergalerie begrüßen. – Ich hoffe, ihr habt spannende Einblicke in das, was wir hier so tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Über Auswirkungen und Inhalte der Novelle zum Einkommensteuergesetz ist schon sehr viel gesagt worden, ich mag das nicht wiederholen. Ja, in der Tat, es ist richtig, dass strukturell Männer durch diese Regelung bevorzugt werden. Es ist auch richtig, dass in der Variante, wie wir sie davor hatten, bei der die Besserstellung nicht für 15, sondern für 18 Stunden galt, Männer noch mehr strukturell berücksichtigt worden sind. Es ist auch richtig, sogar sehr richtig, dass natürlich ein Steuersystem dafür da ist, um zu lenken, um einen gesellschaftlichen Ausgleich zu finden. Noch viel richtiger ist wahrscheinlich, dass ein noch so gutes Einkommensteuergesetz alleine den Gender-Pay-Gap nicht verschwinden lassen wird können. Darum ist es ganz besonders und absolut richtig, dass wir ganz andere Maßnahmen auch noch ergreifen, um genau diesen Gender-Pay-Gap zu schließen.

Denn: Strukturelle Benachteiligungen gibt es nicht nur im Einkommensteuergesetz, das wir hier diskutieren, sondern strukturelle Benachteiligungen von Frauen im Einkommen am Arbeitsmarkt gibt es vielfältigst. Wir wissen alle davon. Alleine wenn wir uns anschauen, wie die Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit ist, wird es klar: Wenn Frauen all die Zeit, die sie jetzt in unbezahlte Arbeit stecken, in bezahlte Arbeit stecken würden, hätten sie natürlich ein wesentlich höheres Einkommen – und dann könnten sie wahrscheinlich auch mehr Überstunden machen, by the way

So ist es aber nicht. Aufgrund dieser Doppelbelastung, die rollenklischeemäßig leider immer noch sehr viel den Frauen zufällt, fallen viele Frauen auch sehr leicht in die sogenannte Teilzeitfalle, denn wir wissen, dass Frauen aufgrund eines geringeren Einkommens nicht nur aktuell in ihrem Einkommen benachteiligt sind, sondern dass dies natürlich auch Auswirkungen auf sozialrechtliche, auf Pensions- und andere Systeme hat. 

Wichtig ist es also, Kinderbetreuung sinnvoll anzubieten, aber auch öffentlichen Verkehr so anzubieten, dass Frauen wirklich Vollzeit arbeiten können und dass, wenn in einer Firma aufgestockt wird, Stunden aufgestockt werden, ihnen als Erstes angeboten wird, die Teilzeitkräfte zuerst gefragt werden, ob sie denn nicht aufstocken wollen.

Was ganz sicher der Dreh- und Angelpunkt ist, ist, dass es schlicht und ergreifend gleiches Einkommen für gleichwertige Arbeit gibt. Wir wissen, dass nach wie vor Frauen nur, nur, nur deswegen, weil sie Frauen sind, niedrigere Einkommen haben, niedrigere Stundenlöhne haben, auch bei gleicher Qualifikation und gleicher Ausbildung. Ich hoffe einerseits, dass da eine voranschreitende Einkommenstransparenzregelung mehr Licht ins Dunkel bringen wird und vor allem auch die Möglichkeit geben wird, besser über Einkommen zu verhandeln. Ich meine das jetzt gar nicht so sehr auf der individuellen Ebene, ich meine das auch auf der strukturellen Ebene. Das gibt ja auch Betriebsrätinnen, Personalvertreterinnen et cetera bessere Möglichkeiten in die Hand, diese Unterschiede konkret zu bekämpfen. 

Ich halte es auch für eine sehr erfreuliche Maßnahme, dass jetzt bei Neuanmeldungen von Arbeitsverträgen, Arbeitsverhältnissen in der Sozialversicherung auch die Stundenanzahl dieses Arbeitsvertrags angegeben werden muss, denn dann haben wir erstens einmal – zumindest beginnend, aufstockend von dort – wirklich gescheite und solide und evidenzbasierte Aufzeichnungen über Teilzeit und Vollzeit und wie sich diese verteilen. 

In diesem Sinne: Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, dass der Gender-Pay-Gap kleiner wird! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder.

RN/69

13.47

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Vielleicht noch ein Wort zu Kollegin Bayr: Es ist schon richtig, dass man mit Einkommensteuern lenken soll. Wir stehen auch voll und ganz dazu, dass es die Benachteiligung der Frauen, nur weil sie Frauen sind, überhaupt nicht geben darf. Ich glaube aber, dass gerade die Überstundenbesteuerung viel mehr dazu dient, zu lenken: den Mitarbeitern, die bereit sind, mehr zu leisten, die auch bereit sind, Überstunden zu machen, wenn es der Betrieb braucht, steuerlich entgegenzukommen und damit auch den Mitarbeitern von Betrieben, die Arbeitsspitzen abdecken müssen und oft nicht wissen, wie sie das schaffen sollen, einen Anreiz zu geben, mehr zu arbeiten. Ich glaube, das der Hauptgrund für diese gesetzliche Regelung die steuerliche Freistellung von Überstundenleistungen ist.

Wir haben gehört, dass es schon seit 2024 und 2025 Probleme mit den Freistellungen gegeben hat, dass das Bundesfinanzgericht als steuerfrei bezogene Leistungen für steuerpflichtig erklärt hat. Jetzt wäre, wenn nichts passiert wäre, bei den Überstunden, bei denen 2024 und 2025 200 Euro steuerfrei waren, dieser Betrag im Jahr 2026 auf 120 Euro gesunken. Zusätzlich wäre auch die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung 2025 ausgelaufen.

Mit der jetzigen Änderung wird die Steuerfreiheit für die Feiertagszuschläge dauerhaft, was auch sehr gut ist, die Steuerbefreiung für die Start-ups bleibt aufrecht, wenn auch nur für ein Jahr, aber die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge wird anstelle von zuvor 200 Euro nur mehr 170 Euro betragen. Das ist ganz klar eine Schlechterstellung der Mitarbeiter, der Arbeitnehmer gegenüber der Situation, wie sie bis jetzt war.

Aber – und da fängt jetzt meine Kritik wirklich an – mit dem heutigen Beschluss wird es Monate dauern, bis das Gesetz umgesetzt wird. Aufgrund der Kundmachungsfristen, aufgrund der Umstellung der Lohnsteuerprogramme wird diese Regelung irgendwann im Frühjahr, im Sommer in Kraft treten. Das heißt, die Dienstgeber müssen nach dem alten System abrechnen und dann, wenn alles umgestellt ist, wenn es dann funktioniert, für alle Mitarbeiter noch einmal fünf, sechs Monatslöhne neu aufrollen, eine zweite Buchhaltung machen, eine zweite Lohnverrechnung machen. Und damit nicht genug: Diese gesetzliche Regelung gilt nur bis Ende 2026. Mit 1.1.2027 muss wieder die Buchhaltung zurückgestellt werden, die Lohnverrechnung zurückgestellt werden, und ich glaube, zum einen tritt dann wieder die Schlechterstellung für die Mitarbeiter in Kraft, dass sie bei den Überstunden nur noch 120 Euro steuerfrei bekommen, und die Dienstgeber müssen die Lohnverrechnungsprogramme noch einmal umstellen. 

Das heißt, dass wir eine ganz normale aufgeblähte Bürokratie haben, dass der Deregulierungsstaatssekretär sich überhaupt nicht zu Wort meldet – ich habe im Ausschuss auch die Frau Staatssekretär gefragt; die hat gesagt, na ja, er hat keine Wortmeldung dazu abgegeben –, das heißt, im Gegensatz dazu, dass er deregulieren soll, stimmt er jetzt sogar zu, dass noch mehr Bürokratie, noch mehr Regelungen und noch mehr Arbeit auf die Dienstgeber zukommen. 

Wir Freiheitliche stimmen klar dagegen, weil wir gegen die Schlechterstellung von Arbeitnehmern sind, und wir stimmen klar dagegen, weil wir dagegen sind, dass Bürokratie aufgeblasen wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Obernosterer [ÖVP] – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Linder [FPÖ] –: Also sollen die Mitarbeiter mehr Steuern zahlen, hast du jetzt gesagt!)

13.51

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger.

RN/70

13.51

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich darf im Namen meines Kollegen Andreas Kühberger auch eine Besuchergruppe begrüßen: die land- und forstwirtschaftliche Fachschule Grabnerhof aus Admont. – Herzlich willkommen im österreichischen Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte meinen Debattenbeitrag mit einer Frage beginnen, die ich in den Raum stellen möchte und die da lautet: Wie entsteht Wohlstand in einer Volkswirtschaft? Ich darf in diesem Zusammenhang festhalten, dass wir in Österreich – Gott sei Dank! – in einer wirtschaftlich sehr starken Volkswirtschaft leben. Wir erwirtschaften in etwa ein Bruttoinlandsprodukt von 500 Milliarden Euro. Dividiert man das durch die Einwohner, berechnet man das pro Kopf, bereinigt es dann vielleicht sogar noch bezüglich Kaufkraft, um es vergleichbar zu machen, stellt man fest: Wir leben in einer der reichsten Volkswirtschaften weltweit. Bei all den Herausforderungen, die ich auch sehe – da gibt es genügend, gar keine Frage –, ist das ein Umstand, den wir immer wieder sehen müssen, und die Frage ist: Wieso ist das so? Und ein ganz maßgeblicher Beitrag dazu ist einfach der, dass es leistungsbereite Menschen gibt! Es gibt viele Menschen in unserer Volkswirtschaft, die bereit sind, das Ihre dazu beizutragen, dass es uns allen gemeinsam gut geht. Ich denke insbesondere an die Nachkriegsgeneration, die mit Optimismus, mit Zuversicht unser wunderschönes Österreich aufgebaut hat. 

Jetzt komme ich dahin gehend zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: dass ich glaube, dass wir genau diese Zielgruppe immer wieder adressieren müssen, dass wir genau diese Zielgruppe immer wieder motivieren müssen, ihren Beitrag zu leisten. Das sind zum einen diejenigen, die Feiertagsarbeit leisten – wir wissen, das ist nicht selbstverständlich. Ich denke da an das Gesundheitssystem, ich denke an den Tourismus, ich denke an Industriebetriebe, wo Produktionsanlagen rund um die Uhr betrieben werden müssen. Wenn wir diese Gruppe jetzt adressieren und ihr sagen, wir stellen in der Zuschlagssituation 400 Euro steuerfrei, dann glaube ich, kann man ja gar nicht dagegen sein. 

Die zweite Gruppe, die wir adressieren, sind diejenigen, die Überstunden leisten. Es sagten ja auch alle Vorredner: Die sind unglaublich wichtig in unserer Volkswirtschaft, um Auftragsspitzen auszugleichen (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne]), um ein Projekt auf einer Baustelle fertigzustellen, und ich finde es schon spannend, dass man dann sofort wieder Verteilungsfragen diskutiert: Das sei ja ungerecht im Frauen-Männer-Verhältnis! (Abg. Koza [Grüne]: Weil es eine Verteilungsfrage ist! ... Umverteilung ...!) Können wir es nicht manchmal ein bisschen einfacher sehen? – Wir entlasten diejenigen, die Feiertagsarbeit leisten, und wir entlasten diejenigen, die Überstunden leisten. Verkomplizieren wir die Diskussion nicht! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

In diesem Sinne darf ich festhalten: Es ist ein ausgezeichneter Vorschlag, der insbesondere von meiner Fraktion, der ÖVP, unterstützt wird, weil wir genau die Leistungswilligen in Österreich unterstützen wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.54

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Gasser.

RN/71

13.54

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich weiß nicht, ob das alle wissen, aber in Österreich stagnieren die geleisteten Arbeitsstunden. In der Coronazeit sind sie massiv reduziert worden und wir erreichen erst langsam wieder das Niveau von vor der Coronakrise. 

Wieso ist das kein Randthema? – Weil – wir wissen es, und Kollege Hanger hat es in einer gewissen Weise auch schon ausgeführt – Wohlstand dadurch entsteht, dass wir in Österreich arbeiten. Wenn wir Wachstum und wenn wir Wohlstand haben möchten, dann ist es natürlich auch entscheidend, wie viel gearbeitet wird und ob sich Arbeit auszahlt. 

Genau da liegt natürlich immer wieder die Frage: Hilft unser Steuersystem dabei, dass sich das auszahlt, damit mehr gearbeitet wird? – Leider ist es so, dass die relativ scharfe Progression, die wir haben, dazu führt, dass jede zusätzliche Stunde Arbeit, jede Überstunde, jeder Extrameter, der sozusagen gegangen wird, netto nicht unbedingt mehr, sondern weniger wert ist. 

Ich glaube nicht, dass das der Anspruch eines leistungsorientierten Landes sein kann, und deshalb ist es wichtig, dass wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss jenen Menschen, die mehr leisten (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne]), als unbedingt notwendig ist, jenen, die Verantwortung übernehmen, die Überstunden leisten und auch an Feiertagen arbeiten gehen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne]), wenn andere eben nicht arbeiten, zeigen, dass ihre Leistung weiterhin honoriert und wertgeschätzt wird. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Jetzt kann ich schon verstehen, dass natürlich manche sagen: Was ist da mit der Verteilungswirkung? Nicht alle Arbeitnehmerinnen, alle Arbeitnehmer profitieren davon! – Aber da muss man auch einmal klar sagen: Von einer Überstundenregelung können nun einmal nur Personen profitieren, die Überstunden leisten, und das sind Vollzeitbeschäftigte. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Koza [Grüne]: Was ist mit Mehrstunden?)

Das heißt aber nicht, dass wir uns das Thema Teilzeitbeschäftigung da nicht anschauen müssen, weil, wenn ein Drittel der gesamten Bevölkerung und die Hälfte aller Frauen Teilzeit arbeitet – ja! –, dann können sie von dieser Steuerentlastung nicht profitieren. (Abg. Koza [Grüne]: ... Antrag ...!) Aber wie schaffen wir es schlussendlich in unserem Steuersystem, dass auch diese von ihrer Leistung, vor allem dann auch von mehr Leistung, profitieren können? Das sind eben die strukturellen Probleme (Abg. Koza [Grüne]: ... steuerliche ...!), die wir am Arbeitsmarkt haben – Kollegin Bayr hat es ausgeführt –, die wir angehen müssen, damit sich auch in Teilzeitbeschäftigung Mehrarbeit vielleicht auszahlt und auch überhaupt möglich ist. (Abg. Gewessler [Grüne]: Wir hätten da einen Antrag!)

Das heißt, wir müssen da nicht bei den Mehrarbeitszuschlägen herumhantieren, Kollege Koza, weil wenn man Ihren Vorschlag weiterdenkt (Abg. Koza [Grüne]: Anreize schaffen!), kann es ja auch passieren, dass es finanziell gescheiter wird (Abg. Gewessler [Grüne]: Anreize zu Mehrarbeit!), 30 Stunden zu arbeiten und 10 Stunden dann als Mehrarbeit zu leisten. Das erhöht dann vielleicht das Nettoeinkommen, aber es führt vor allem auch dazu, dass die Arbeitskosten nach oben explodieren und die Wettbewerbsfähigkeit in den Keller rasselt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das heißt, wir müssen auch im Steuersystem ansetzen, gerade wenn es um die Steuerprogression bei mittleren Einkommen geht, um diesen Übergang von Teilzeit in Vollzeit, in qualifizierte Teilzeit auch zu attraktivieren. Es geht auch dort um Anreize, wie den Alleinverdienerabsetzbetrag, um andere steuerliche Instrumente, die wir dort drinnen haben, die einfach zurzeit Teilzeit teilweise finanziell lukrativer machen, als eine Vollzeitstunde es ist. 

Das heißt, es braucht ein Steuersystem, dass Mehrarbeit nicht bestraft, sondern dazu motiviert, eine flachere Progression natürlich auch, und das brauchen wir vor allem, um Wohlstand zu sichern, Wachstum zu ermöglichen und damit die Menschen, die einen Beitrag leisten können, das auch wollen. Das ist auch unser Auftrag als NEOS in der Bundesregierung und, ich glaube, für die gesamte Bundesregierung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Bayr [SPÖ]. – Abg. Krainer [SPÖ]: Da wird leider übersehen, dass leistungsloses Einkommen steuerlich bessergestellt ist!)

13.58

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Kocevar.

RN/72

13.58

Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und daheim vor den Bildschirmen! Wir haben schon sehr viel über Steuergesetze und Finanzregeln gehört. Worum geht es konkret? – Es geht um ein Gesetz, das Anfang 2025 vom Bundesfinanzgericht aufgehoben wurde und das letztlich jetzt auch unter der Verantwortung des jetzigen Finanzministers gerichtet werden soll, nämlich um die Steuerbefreiung für die Feiertagsstunden. 

Worum geht es eigentlich in dieser ganzen Steuerdebatte? – Es geht um jene Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserem Land, die sich an Feiertagen nicht nur um ihre Familien und Freunde kümmern können, sondern tatsächlich um unser Wohlbefinden oder um unsere Sicherheit, und ich glaube, da gehört Unterstützung her. Das sind zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich; das sind Mitarbeiter:innen in den Krankenhäusern, die an den Feiertagen dafür sorgen, dass wir, egal ob wir Unfälle haben, ob wir andere Notfälle medizinischer Natur haben, in guten Händen sind und uns auf diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen können. 

In einem Tourismusland wie Österreich geht es auch um die Mitarbeiter:innen in der Gastronomie und im Tourismus, damit wir mit unseren Familien oder Großeltern oder Kindern auch am Feiertag das berühmte Schnitzel genießen können und uns letztlich darauf verlassen können, dass zahlreiche Helfer:innen im Hintergrund und im Vordergrund in der Gastronomie – egal ob das Küchengehilf:innen, ob das Reinigungskräfte, Kellner oder Köche sind – auch am Feiertag von dieser Steuerbegünstigung profitieren. Das ist letztendlich ein sehr wichtiger Beitrag.

Und wenn wir von Mitarbeitern im Tourismus reden, dann sind wir in Österreich ein Vorzeigeland in Europa mit Millionen von Gästen, die sich hier wohlfühlen, und es ist tatsächlich nur fair, wenn wir jene Mitarbeiter, die sich besonders an den Feiertagen um unsere Gäste aus dem In- und Ausland kümmern, auch steuerlich entlasten. 

Lassen Sie mich zum Abschluss auch noch für die Polizistinnen und Polizisten, die ebenfalls am Feiertag ihren Dienst versehen, sprechen und eine Lanze brechen, dass auch diese in den Genuss dieser Steuerbegünstigung kommen – es geht letztlich auch um die Attraktivierung dieses Arbeitsbereichs, wo wir dringend qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Hier geht es also nicht nur um die steuerliche Entlastung, sondern vielmehr um Wertschätzung und um Respekt gegenüber unseren Leistungsträgern, die sich auch an Feiertagen für uns alle einsetzen und ihre Pflicht erfüllen. 

Abschließend zu Kollegen Linder: Ich habe wirklich ein bisschen das Gefühl, dass die Freiheitliche Partei bei jedem Gesetz – es ist, glaube ich, vollkommen egal, was die Bundesregierung hier verabschiedet – die berühmte Nadel im Heuhaufen sucht, um nur ja nicht zustimmen zu müssen, um nur ja nicht ein lobendes Wort zu sagen. (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].) Sie haben jetzt ganz stolz aufgezählt (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Ich habe eh gesagt, keine Nadel! ... Heuhaufen, keine Nadel!), wie oft die FPÖ dagegen ist; Sie sind ja eigentlich stolz darauf, dass Sie wieder einmal bei etwas dagegen sind. Ich sage, das Einzige, bei dem Sie dagegen sind, ist gegen Österreich, denn das ist das, was Sie hier abliefern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.01

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer.

RN/73

14.02

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Danke vielmals, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Tagesordnungspunkt 5, Einkommensteuergesetz: Ich bin jetzt eigentlich der letzte Redner bei diesem Tagesordnungspunkt mit dem Finanzminister, und all die Kolleginnen und Kollegen haben schon das Für und Wider zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeführt – aber vielleicht noch einmal ganz kurz zusammenfassend: 

Vonseiten der Grünen ist gesagt worden, es sei eine Benachteiligung für die Frauen; vonseiten der Freiheitlichen ist gesagt worden: Na ja, das ist nicht ganz gerecht, der Leistungsträger wird nicht genug honoriert. – Schaut, es geht um die Überstunden und es geht um die Feiertagszuschläge am Wochenende und um nichts anderes. Wer bereit ist, Überstunden zu leisten oder auch am Wochenende zu arbeiten, wird jetzt mit dieser Änderung einfach belohnt. Das hat nichts mit Mann oder Frau zu tun, sondern es hat damit zu tun: Wer ist bereit, am Wochenende zu arbeiten und auch Überstunden zu leisten? – Das, glaube ich, gehört einfach dazu. 

Jetzt heißt es: Die, die eh besser verdienen, die sowieso schon 40 Stunden die Woche arbeiten, arbeiten jetzt 45 Stunden und verdienen noch mehr; und genau für diese 5 Stunden darüber – sollen es von mir aus 15 im Monat sein – werden sie jetzt steuerlich begünstigt?! – Gehen wir einmal nachschauen, wie das Steueraufkommen überhaupt ist – und das ist jetzt nicht von der Wirtschaft, sondern das ist eine Studie der Arbeiterkammer –: Das bestverdienende 1 Prozent bringt 24 Prozent der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer; die besten 10 Prozent der Verdiener in diesem Staat bringen 62 Prozent der Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer. (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Nicht zu uns schauen! Da musst du mehr nach rechts schauen!) Die zahlen schon dementsprechend Steuern. (Beifall bei ÖVP und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].) Die zahlen schon dementsprechend Steuern!

Und wenn jetzt diejenigen, die schon viel Steuern zahlen und noch einmal bereit sind (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Der Koalitionskollege ...!), ein paar Stunden dazu zu arbeiten, eine Begünstigung – und zwar keine unendliche Begünstigung, sondern 15 Überstunden im Monat – steuerlich begünstigt bekommen, dann, bitte schön, vergönnen wir das den fleißigen Leuten auch und führen wir hier keine Neiddebatte! (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Und in Richtung der Freiheitlichen Partei: Es würde euch wirklich kein Zacken aus der Krone fallen, wenn ihr – ihr wisst genau, dass da wirklich geholfen wird, dass da Leistung honoriert wird – einfach einmal zustimmt. Aber ich weiß, ihr seid in der Opposition (Ruf bei der FPÖ: Das ist eine Schlechterstellung, das weißt du ja genau!); wärt ihr in der Regierung, würdet ihr es genau so positiv verkaufen wie ich jetzt hier. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) So lange sind wir schon im politischen Bereich tätig, dass wir das alle zusammen wissen. 

In Summe denke ich, dass dieses Gesetz gut ist. Es ist ein guter Schritt, Herr Finanzminister (Abg. Fürtbauer [FPÖ]: ... dann wäre es noch besser!), ein wichtiger Schritt, den die Regierung hier setzt, um Leistung zu honorieren, und das muss auch der zukünftige Weg sein. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Fürtbauer [FPÖ].)

14.05

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/74

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 379 der Beilagen. 

Hierzu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen vor. 

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 3a und 3b sowie Streichung der Ziffer 4 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag (Abg. Krainer [SPÖ]: Ohne Gegenfinanzierung!) betreffend Ziffer 4 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ohne Gegenfinanzierung!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.