RN/64

13.27

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die wesentlichen Inhalte der Abänderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wurden ja jetzt schon dargestellt. Ich möchte es in einen ein bisschen größeren Kontext stellen und vielleicht auch kurz die budgetären Zusammenhänge ansprechen. 

Der Hintergrund beim Feiertagsarbeitsentgelt und der steuerlichen Begünstigung ist ja klar: In der Vergangenheit haben einzelne Unternehmen das sehr unterschiedlich gehandhabt. Das heißt, wir haben für das gleiche Problem unterschiedliche steuerliche Behandlungen gehabt, was ungerecht ist. Wir hatten dann die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts für 2025, dass das Feiertagsarbeitsentgelt zu besteuern war. Wir möchten jetzt einfach klarstellen, so wie es die Abgeordneten schon ausgeführt haben, dass die Intention der Politik ist, das steuerfrei zu stellen. Die gesetzliche Verankerung erfolgt hiermit. Die Kosten werden etwa 40 Millionen Euro pro Jahr betragen. Das ist ein relevanter Betrag und wir schauen immer genau darauf, ob das auch abbildbar ist, aber ich kann Ihnen versichern, dass das im Rahmen des Budgets auch entsprechend abbildbar ist. 

Zur Überstundenbegünstigung möchte ich schon das eine oder andere zurechtrücken: Zunächst ist es so, dass es hierbei mit Sicherheit um keine Schlechterstellung geht, es geht ja um eine steuerliche Begünstigung für die Arbeitnehmer:innen, die Überstunden leisten. Es ist eine Begünstigung und nicht, wie hier suggeriert wurde, eine Schlechterstellung. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Aber die war vorher besser! – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: 200 Euro ist mehr als 170, Herr Finanzminister!) Allerdings ist es so, dass wir den erhöhten Zuschlag für die Jahre 2024 und 2025 hatten, ab 2027 haben wir die Rückführung auf das Niveau von 2023. Wir wollten diese Rückführung Schritt für Schritt machen, sodass wir im Jahr 2026 eben den neuen Freibetrag für die 15 Überstunden mit 170 Euro haben. Die budgetären Kosten betragen 105 Millionen Euro im Jahr 2026 und auch das ist abbildbar.

Ich wollte noch kurz etwas zu dem Argument, das ja immer bei allen budgetpolitischen Fragestellungen zu diskutieren ist, nämlich zur Verteilungswirkung sagen: Zunächst ist völlig klar, dass das in der funktionellen Verteilung zwischen Arbeit und Kapital zugunsten des Faktors Arbeit geht, also positive funktionelle Verteilungswirkungen hat. In Bezug auf die personelle Verteilung, die angesprochen wird, ist es auch klar: Der Budgetdienst hat zu Recht dargestellt, dass innerhalb der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher die oberen Einkommensgruppen begünstigt sind.

Allerdings lege ich schon Wert darauf, dass alle diese Maßnahmen in einem gewissen Kontext zu diskutieren sind. Das heißt, wir müssen uns alle Maßnahmen gemeinsam anschauen und dann versuchen, darzustellen, wie die Verteilungswirkungen sind. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich da ein ganz genaues Auge darauf habe, dass die Verteilungswirkungen insgesamt so ausgewogen wie möglich sind. Würden wir das rein einer zweiten Maßnahme gegenüberstellen, die heute schon diskutiert worden ist, die in Gesetzesform aber erst vorzulegen ist, nämlich der Steuerbegünstigung für ausgewählte Grundnahrungsmittel: Da ist völlig klar, dass diese Maßnahme in Relation zum Einkommen den unteren Einkommensgruppen überproportional zugutekommt, da ist die Entlastung mindestens doppelt so stark wie bei den oberen. Wenn man die Dinge also zusammennimmt, so gibt es durchaus eine gewisse Ausgewogenheit auch in der personellen Einkommensverteilung, und ich bin der Garant dafür, dass die Budgetpolitik auch in dieser Hinsicht gerecht ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die dritte Maßnahme ist die Möglichkeit zur Umwandlung dieser Phantom-Shares in die Start-up-Mitarbeiter:innenbeteiligung, die wir um ein weiteres Jahr verlängern. Auch da wurden die Argumente ja genannt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.31

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.