RN/75
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (366 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFTVollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (Finanzmarktsammelgesetz) (380 d.B.)
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird (381 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Kolm.
RN/76
14.07
Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Hohes Haus! Das Finanzmarktsammelgesetz sollte den Kapitalmarkt deregulieren. Was hier passiert, ist: Es stärkt den Kapitalmarkt nicht, dieser Entwurf stärkt nur die Bürokratie, und zwar die in Frankfurt, in Brüssel und in Wien. Es bringt keine Stabilität, sondern es ist eigentlich vielmehr die nächste Stufe einer außer Kontrolle geratenen Interventionsspirale.
Die Regierung behauptet, man bekämpfe Greenwashing – nur ganz nebenbei, wir haben in Europa noch immer drei verschiedene Green-Finance-Taxonomien –, man vereinheitliche das Informationssystem, und zwar auf one size fits all – zum Nachteil der Unternehmen, die alles umstellen müssen –, und man vereinfache die Aufsicht. Jedes dieser Probleme kommt eigentlich aus der früheren Überregulierung und nicht aus einem Marktversagen. Das heißt also, was die Regierung und Brüssel da wieder machen, ist: Die Ursachen erkennen sie nicht; sie schaffen neue Pflichten, die wiederum die Grundlage für neue Krisen sind.
Was Österreich wirklich braucht, ist ein funktionierender, innovativer, freier Kapitalmarkt, aber nicht das, was diese Novelle will, nämlich zusätzliche Berichtspflichten, erweiterte Behördenzugriffe, zentralisierte Entscheidungen, massiven administrativen Overhead, und schließlich verschiebt man die Marktmacht von Unternehmen zu Behörden – aus freiheitlicher Sicht der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ein Musterbeispiel politischer Kontrolle von Brüssel in unsere Bundeshauptstadt und der Idee, man könnte komplexe Märkte durch Verwaltung stabilisieren. – Dem ist nicht so.
Was hier passiert, sind Investitionshemmnisse, denn niemand investiert in Zukunft, wenn Portale, Schnittstellen, Formate, Metadaten, Meldewege zuerst quasi erfüllt werden müssen, bevor man überhaupt am Markt teilnehmen darf. Das sind datenrechtliche Verschärfungen, die ein Kernproblem sind, das nicht verhindert wurde; es sind noch mehr Meldungen, noch mehr standardisierte Formate und noch zentralere Plattformen. Vor allem die Legal-Entity-Identifier-Registrierung ist für die KMUs besonders unangenehm und schwierig. So schafft man keine weiteren Arbeitsplätze.
Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Durchgriff der FMA, der Finanzmarktaufsicht, und zwar weitere Sanktionsbefugnisse – man höre und staune! – und natürlich wieder einmal ein erweitertes Durchgriffsrecht der Europäer über die Esap. Das alles bringt keinen funktionierenden Kapitalmarkt nach Österreich.
Zum Abänderungsantrag, der gestern diskutiert wurde: Er macht es nicht besser, im Gegenteil, er verstärkt noch mehr die daten- und verfahrensorientierte Steuerung – zusätzlich. Mut zur Deregulierung? – Na, Herr Schellhorn würde sich umdrehen. Nein, das ist auch hier nicht der Fall. Mut zur Verwaltung? – Ja, natürlich, bauen wir noch mehr Bürokratie auf!
Das Ganze hilft dem Standort überhaupt nicht. Österreich braucht keinen stärker gesteuerten Kapitalmarkt, Österreich braucht einen befreiten Kapitalmarkt, der auf Vertrauen, Deregulierung, Eigentum, Sicherheit und Wettbewerb basiert, und vor allem den Mut der Bundesregierung, auch in Brüssel Nein zu sagen und in Frankfurt bei den Behörden Nein zu sagen. Die Bundesregierung muss den Mut haben, diese Eingriffe zurückzunehmen und abzuwehren. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer.
RN/77
14.12
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier im Wesentlichen Richtlinienumsetzungen. Übrigens: Ein Teil dessen wurde beschlossen, als die Freiheitlichen in der Regierung waren, die jetzt hier gegen die Umsetzung sind und der jetzigen Bundesregierung das vorhalten, was sie sich eigentlich selber hätten vorhalten sollen, nämlich: dass sie auf europäischer Ebene irgendwelchen Bürokratiemonstern zugestimmt hätte. Das hat halt wenig mit der Realität zu tun.
Der andere Punkt, der hier enthalten ist, ist die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht. Die Finanzmarktaufsicht in Österreich hat eine Reihe von neuen Aufgaben bekommen, unter anderem muss sie von der OeNB das sogenannte Sanktionenrecht übernehmen. Deswegen muss die Finanzmarktaufsicht ausreichende Mittel bekommen. Wenn wir ihr Aufgaben geben, müssen wir ihr natürlich das Werkzeug, das Personal und auch das Geld geben, damit sie diese Aufgaben erfüllen kann. Das passiert.
Wenn wir uns die Finanzmarktaufsicht in Österreich ansehen – ich bin ja schon länger hier in diesem Haus und kenne sie eigentlich seit ihrer Gründung –, ist es so, dass vieles an der Kritik, die es an ihr gibt, historisch stimmt. Denn in der Tat war es eine nicht sehr gut funktionierende Behörde mit politischer Einflussnahme, sogar politischem, parteipolitischem Missbrauch dieser Behörde, der hier geherrscht hat, jedenfalls bis 2006, solange Grasser Finanzminister war. Diese Behörde haben wir dann hier im Hohen Haus 2007 reformiert. Seither, muss man sagen, haben wir eine funktionierende Finanzmarktaufsichtsarchitektur, weil wir hier auch das Zusammenspiel mit anderen Behörden – wie zum Beispiel mit der Oesterreichischen Nationalbank – verbessert haben.
Man muss fragen: Ist das perfekt? – Nein, aber es funktioniert, und es funktioniert gar nicht so schlecht, weil wir es durch die Arbeit der Finanzmarktaufsicht schaffen, den österreichischen Finanzmarkt sauber und stabil zu halten. Sauber heißt, dass wir hier nicht Marktteilnehmer haben, die Leute abzocken, wie wir das davor hatten. Da hatten wir ein Problem mit Abzockerei auf dem Markt; das ist nicht gänzlich verschwunden, es gibt noch immer welche, die es versuchen, aber es hat sich wesentlich gebessert. Wir haben hier nicht irgendwelche Oligarchenbanken und so weiter, die den Finanzmarkt für Geldwäsche oder dergleichen missbrauchen.
Das Zweite ist: Wir haben eine wahnsinnig innovative Finanzmarktaufsicht. Gerade wenn man sich jetzt neu entstehende Teile der Finanzmarktaufsicht ansieht, kann man sehen, die Marktteilnehmer stehen Schlange in Österreich, weil sie in Österreich reguliert werden wollen, weil die Finanzmarktaufsicht in Österreich innovativer als in anderen Ländern ist. Und sie ist wahnsinnig effizient. Die europäische Ebene hat sich die Aufsichten in ganz Europa angeschaut, hat geschaut, wie effizient diese funktionieren. Wo ist Österreich da? – Am ersten Gesamtplatz und in den Teilkategorien immer unter den top drei.
Ich weiß, das kennt man normalerweise nicht; normalerweise sind wir auch unter den top drei, aber nur, wenn man es von hinten anschaut, also wir sind quasi bei den Schlechtesten – jedenfalls das, was die Vorgängerbundesregierung uns übergeben hat –, aber bei der Finanzmarktaufsicht sind wir unter den top drei. Das ist etwas, worüber wir uns an und für sich freuen sollten: dass wir eine effiziente, innovative und funktionierende Finanzmarktaufsicht haben.
Ich jedenfalls freue mich darüber, weil ich auch schon erlebt habe, was ist, wenn wir das nicht haben. Die Kosten, die wir zum Beispiel bei der Hypo tragen mussten, hatten natürlich in erster Linie etwas mit der unverantwortlichen Politik der Freiheitlichen in Kärnten zu tun, aber auch mit der nicht funktionierenden Finanzmarktaufsicht damals. Jetzt haben wir das, das ist gut, darüber freue ich mich.
Über einen Punkt, über einen Kritikpunkt, den es ja gibt, bin ich auch wirklich bereit, zu diskutieren. Da geht es darum: Die Finanzmarktaufsicht hat drei Bereiche: die Banken, die Versicherungen und die sogenannten Wertpapierfirmen. Die Versicherungen und die Wertpapierfirmen zahlen 100 Prozent ihrer Aufsichtskosten selbst, nur die Banken werden subventioniert, also die zahlen nur ein bisschen weniger als die Hälfte ihrer Kosten. Dass wir da schauen, dass auch die Banken ihre Aufsichtskosten selber zahlen und nicht nur die Versicherungen und die Wertpapierfirmen, dafür sind wir zu haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
14.16
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nina Tomaselli.
RN/78
14.16
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auf Ihre Ausführungen, Kollegin Kolm, brauche ich, glaube ich, gar nicht einzugehen. Am liebsten hätten Sie – wenn es nach Ihnen ginge – einfach gar keine Regel, oder?, und jeder kann machen, was er will, aber so funktioniert halt eine Gesellschaft nicht und schon gar nicht ein kapitalistisches Bankensystem. (Abg. Kolm [FPÖ]: ... von Angebot und Nachfrage!) Das haben wir zuletzt ganz teuer in den Jahren nach 2008 bezahlen müssen. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kolm [FPÖ]: 2008 war das ein bissl anders!)
Ansonsten darf ich nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode wieder der Raiffeisen-Bank gratulieren. Sie hat sich in sehr, sehr vielen Punkten in diesem Gesetz wieder durchgesetzt. (Abg. Krainer [SPÖ]: Die sehen das anders!) Es ist schon sehr bemerkenswert, wie sich die Durchsetzbarkeit plötzlich in der neuen Bundesregierung doch deutlich erhöht hat.
Was meine ich? Beispiel eins: In diesem Gesetz geht es um die Eigenkapitaldeckung. Es sollte eben eine Lehre aus der Finanzkrise 2008 sein. Da sagt die Bundesregierung, sie nimmt lieber den niedrigen Hag, das heißt, die Eigenkapitaldeckung wird entlang einer Bankengruppe und nicht auf Institutsebene gemessen. Die Institutsebene wäre natürlich viel, viel sinnvoller und auch viel, viel sicherer. Ich weiß nicht, ob das unbedingt dem Duktus der Basel-III-Ziele entspricht. – Beispiel eins.
Beispiel zwei – Kollege Krainer, Sie haben es ja selber mit dem Kostendeckel gebracht –: Es ist so, dass es in jedem westlichen Staat total üblich ist, dass diejenigen, die einer Aufsicht unterworfen sind, insbesondere Banken, für deren Kosten selber aufkommen. In Österreich gibt es einen künstlichen Kostendeckel. Wieso gibt es den? – Weil die ÖVP der Meinung ist – und jetzt neuerdings eben auch die NEOS –, dass es für die armen, armen, armen Banken, die in den letzten Jahren so wenige Rekordgewinne gemacht haben, nicht zumutbar ist, diese Kosten zu tragen. Deshalb kommt man alle paar Jahre an den Kostendeckel, der künstlich per Gesetz wieder erhöht werden muss.
Die Frage, die sich dann jeweils stellt, wenn der Deckel schon erhöht wird, ist: Wer zahlt? – Die ÖVP findet: Wenn man ihn erhöht, dürfen diese armen, armen, armen Banken ja nichts zahlen, es sollen lieber der Steuerzahler und die Steuerzahlerin zahlen, also die Bankkund:innen.
So, und was macht die Regierung jetzt? – Ich muss sagen, auch hier hat sich die Raiffeisen-Bank durchgesetzt. – Die FMA kriegt zwar mehr Geld, aber die Bankenaufsicht an sich nicht, denn die OeNB, die auch Teile der Bankenaufsicht übernimmt, kriegt weniger Geld. Also herzliche Gratulation wieder an die Raiffeisen-Bank! Fragezeichen natürlich in die Bänke der SPÖ, dass man das so gemacht hat. (Beifall bei den Grünen.)
Bei noch einer Sache hat sich wohl die Raiffeisen-Bank durchgesetzt – wir haben ja gestern nicht schlecht gestaunt. Es ist ja bei dieser Bundesregierung mittlerweile üblich, dass man immer in der letzten Sekunde mit einem Abänderungsantrag daherkommt – auch gestern. Der Abänderungsantrag, der kam, hat es durchaus in sich. Wieso? – Weil das Finanzmarktstabilitätsgremium, das ist jenes Gremium, das unter anderem auch über die KIM-Verordnung entscheidet, mit diesem Gesetz in seiner Unabhängigkeit eingeschränkt wird.
Ja, wir wissen eh, die Raiffeisen-Bank mag die Aufsicht nicht und am liebsten hätte sie, wenn sie auch noch kuschen würde; das ist die Wahrheit. Ich habe dann noch einmal nachgeschaut: Wie heißt es denn in der Raiffeisen-Werbung? – „Wir macht’s möglich“. Ich muss das korrigieren: „Wir“ heißt es nicht, denn wir Grüne machen das sicher nicht möglich – diese Vorlage ist so nicht zustimmungsfähig –, aber ihr von der Regierung, SPÖ, ÖVP und NEOS, ihr macht es möglich! Das finden wir nicht gut. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer [SPÖ]: Ihr habts uns die unterfinanzierte Finanzmarktaufsicht hinterlassen ...! – Abg. Tomaselli [Grüne] – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Bitte! Zu unseren Zeiten war sie immer finanziert! Ohne die ...! – Abg. Krainer [SPÖ]: Durch das Sanktionengesetz! Ich sehe es in deinem Gesicht, dass du recht gibst! – Abg. Tomaselli [Grüne]: Auf so einen Taschenspielertrick hätte ich mich nicht eingelassen ...! – Abg. Gewessler [Grüne]: Das kann ich bestätigen! – Zwischenruf des Abg. Krainer [SPÖ].)
14.20
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger.
RN/79
14.21
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe nicht damit gerechnet, dass bei diesem Tagesordnungspunkt dann doch noch ein bisschen die Emotionen hochgehen, wobei ich es verstehen kann. Frau Kollegin Tomaselli, ich muss Ihnen nämlich sagen, Ihr Beitrag - - (Abg. Gewessler [Grüne]: War so zutreffend!) Ich muss jetzt aufpassen, dass ich diplomatisch bleibe. Sie stellen sich jetzt hierher – Kritik ist ja immer richtig und berechtigt, alles gut – und interpretieren hier, wer sich irgendwo wie durchgesetzt hat, ohne dass Sie jemals bei einem Gespräch dabei waren – das finde ich schon sehr bemerkenswert. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Hä?!) Wie gesagt, das war jetzt sehr zurückhaltend. (Abg. Gewessler [Grüne]: Offensichtlich hat sie einen Punkt getroffen! – Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)
Ich möchte kurz darauf antworten beziehungsweise replizieren, was Sie betreffend die Eigenkapitaldecke der österreichischen Banken genannt haben: Da muss man schon dazusagen, dass sie in den letzten Jahren sehr stark gestiegen ist – das waren ja auch die Vorgaben, die es gegeben hat –, und die Eigenkapitaldecken der österreichischen Banken sind weit über dem europäischen Durchschnitt. Das ist auch gut so, denn das gewährleistet natürlich auch einen stabilen Bankensektor, den wir in Österreich haben und auch brauchen.
Frau Kollegin Kolm, ich habe ja durchaus Sympathien – was heißt Sympathien?, wir fordern es ja auch immer wieder – für Entbürokratisierung, Deregulierung. Das verstehe ich auch. Ich will Ihnen aber auch anhand eines Beispieles aufzeigen, dass ein stabiler Rahmen, nämlich auch mittels Regulierung, gerade in diesem Bereich, nämlich des Finanzmarktes, durchaus sehr wichtig ist. Das habe ich in einem Gespräch mit mehreren neuen Wertpapier-, Finanz-, Investmentunternehmen, die sich in Wien angesiedelt haben oder in Wien ansiedeln wollen, erkannt. Die sehen es sehr positiv, wie beispielsweise die Behörde, in diesem Fall nämlich die FMA, grundsätzlich aufgestellt ist, da sozusagen neue Produkte oder die Unternehmen, die sich mit neuen Produkten hier ansiedeln wollen und damit übrigens auch sehr gut bezahlte Arbeitsplätze am Finanzplatz Wien schaffen, eine stabile und gute Begleitung brauchen, um eben entsprechende Voraussetzungen, was ihre Tätigkeit betrifft, zu haben.
Ich glaube, auch Kollege Krainer hat das gesagt: Man kann immer etwas kritisieren und eine Behörde muss sich natürlich auch stetig weiterentwickeln. Das ist eine gar nicht so leichte Aufgabe, weil das ein Markt ist, der sich sehr schnell verändert. Aber das tut die FMA eigentlich grosso modo wirklich gut. Deswegen ist es auch wichtig, dass sie entsprechende finanzielle Mittel bekommt. Das wird jetzt auch gewährleistet, weil die Aufgaben erweitert wurden.
Gleichzeitig – ja, dazu stehen wir auch, Frau Kollegin Tomaselli – ist es für uns auch wichtig, dass wir wie in allen anderen öffentlichen Bereichen auch darauf achten, dass eben möglichst effizient mit den eingesetzten Mitteln umgegangen wird, übrigens egal woher sie kommen, denn es sind ja die Banken, die Versicherungen dazu verpflichtet, einen Beitrag zu leisten. Ich glaube, es ist nur fair und richtig, dass man dann auch darauf schaut, dass die Behörden damit wirklich effizient umgehen – ich glaube auch, dass das die FMA mit Sicherheit tut –, aber gleichzeitig stellen wir jetzt sicher, dass diese Behörde all ihre Aufgaben, glaube ich, sehr gut vollziehen kann. Das ist wichtig für die Stabilität und für das Vertrauen in den Finanzmarkt.
Frau Kollegin Kolm, nur ein letzter Satz auch noch: Wissen Sie, was den Kapitalmarkt in Österreich wirklich stärken würde? – Das wäre mehr Europa in dieser Frage, also eine Harmonisierung, eine Vereinheitlichung des europäischen Kapitalmarktes. Das ist etwas, woran wir wirklich arbeiten müssen, denn das würde für Österreich und für Europa viel, viel bringen. Ich bin sehr gespannt, ob Sie da auch auf der europäischen Ebene mitarbeiten würden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
14.25
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer.
RN/80
14.25
Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ja, ich möchte gleich nahtlos an Kollegen Ottenschläger anschließen, denn selbstverständlich ist Regulierung kein Selbstzweck. Wie Sie alle wissen, schauen wir natürlich immer zuallererst: Wo kann man deregulieren, wo kann man Gold-Plating beenden?, genau das machen wir ja.
Wir setzen hier jetzt Regelungen um, die auf europäischer Ebene vorgegeben wurden. Es ist mir schon wichtig, Folgendes zu sagen: Eine einheitliche Regulierung in Europa ist auch die Basis für einen einheitlichen Kapitalmarkt. Nur dann, wenn wir einen einheitlichen Kapitalmarkt haben, haben wir auch einen großen Kapitalmarkt in Europa. Und ein großer Kapitalmarkt ist wiederum die Basis für eine stabile, starke, innovative europäische Wirtschaft. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es ganz wichtig, diese Schritte hier zu gehen, um eben auch im Kapitalmarkt weiterzukommen. Das ist eine positive Entwicklung.
Weil Sie die Regulierung kritisieren, möchte ich Ihnen zwei oder drei Beispiele nennen, dass wir da eben genau nicht verstärkt regulieren, sondern gewissermaßen deregulieren, vereinheitlichen, vereinfachen oder auch ein einheitliches Datenset nutzen.
Lassen Sie mich aber zunächst zur FMA kommen, weil Kollegin Tomaselli dazu gesagt hat: Na ja, wie ist denn das, wir geben ihnen nicht mehr Geld und wenn die FMA kommt, müssen wir jedes Jahr den Deckel erhöhen? – Vorweg ist einmal ganz wichtig, dass das ein prozentueller Deckel, kein absoluter Deckel ist. Das heißt, die Berechnungsbasis steigt ohnehin schon jedes Jahr mit dem sogenannten Risikogewicht; das ist aber indirekt natürlich von Inflation und Wirtschaftswachstum abhängig. Wenn der Anteil für Flugreisen an Ihrem Einkommen jedes Jahr steigt, werden Sie sich auch einmal überlegen, ob Sie da vielleicht irgendetwas machen, und das nicht immer weiter erhöhen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben bei dieser FMA-Finanzierung noch etwas vorgesehen: Es ist also nicht so, dass wir jedes Jahr einfach das Budget erhöhen, sondern wir haben in diesem Gesetz auch festgeschrieben, dass 2027 in der FMA eine umfassende Evaluierung stattfinden muss – einerseits zur Kostenstruktur, andererseits müssen auch alle Maßnahmen dahin gehend evaluiert werden, ob diese die Wirtschaft hemmen, ob diese angemessen sind oder ob man da nicht Vereinfachungen vornehmen kann.
Kollege Ottenschläger hat schon diese Anschubfinanzierungen für neue Unternehmen angesprochen, die im Bereich der Mica-Lizenzierung nach Österreich beziehungsweise nach Wien kommen, wodurch hier viele, viele hochbezahlte Arbeitsplätze geschaffen werden, wodurch auch ein enormes Steueraufkommen geschaffen wird. Da haben wir auch eine Maßnahme getroffen, um aus diesen Rücklagen eine entsprechende Bereitstellung dieser Mittel zu ermöglichen.
Ein Punkt ist mir noch besonders wichtig, den möchte ich auch ansprechen: Es sind 22 Gesetze, die novelliert werden. Sie sind alle sehr technisch und vielleicht nicht jedem bekannt. Beim sogenannten Finalitätsgesetz – sperriger Name – geht es darum, dass österreichische Unternehmen direkt an Finanzsysteme, beispielsweise in London, angeschlossen werden können und nicht über Drittstaaten wie die Schweiz gehen müssen. Das klingt alles technisch, klingt nicht sehr aufregend, aber es geht darum, unserer heimischen Wirtschaft, unseren heimischen exportierenden Unternehmen diese Finanztransaktionen zu vergünstigen. Niemand hat etwas davon, wenn wir diese Wahlmöglichkeit nicht nutzen. Wir haben sie lange nicht genutzt, jetzt schaffen wir das endlich. Wir ersparen den heimischen Unternehmen viel, viel Geld. Das hilft uns einfach wieder, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das ist auch Teil dieses Pakets. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch.
RN/81
14.30
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade angesprochen worden: Schaut man sich die heutige Tagesordnung und dieses Gesetzesvorhaben, dieses Sammelgesetz, an, dann wirkt es technisch, schon allein aufgrund der Fülle der Gesetze, die verändert werden. Nichtsdestotrotz muss man sagen, dass es von besonderer Bedeutung ist. Es ist von besonderer Bedeutung für die Stabilität des Finanzplatzes auf der einen Seite, für die Transparenz der Märkte auf der anderen Seite und letztendlich natürlich auch für die Realwirtschaft und die Menschen in diesem Land.
Daher ist es, wenn man sich diese Grundlagen ansieht – und es ist ja auch von einigen Vorrednern darauf hingewiesen worden –, ansieht, was dieses Gesetz konkret bedeutet, immer wieder interessant, dass die FPÖ dem nicht zustimmt.
Erstens: Es geht um eine ordnungsgemäße Umsetzung europäischen Rechts, eines Rechts, das damals maßgeblich von der FPÖ mitbeschlossen wurde, das letztendlich zum Beispiel – um ein konkretes Beispiel zu nennen – gerade im Bereich der Green Bonds klare Regulative vorgibt; also durchaus etwas Wesentliches.
Zweitens: Es stärkt letztendlich auch die Transparenz und das Vertrauen in die Finanzmärkte – auch etwas ganz Wesentliches. Da geht es eben nicht um das Bürokratiemonster, sondern es geht darum, dass Anlegerinnen und Anleger das Recht haben, sich entsprechende Informationen – dort, wo sie anlegen wollen – nicht zusammensuchen zu müssen, sondern sie bekommen sie letztendlich in dieser gemeinsamen Plattform.
Drittens: Dieses Sammelgesetz verbindet tatsächlich auch die Finanzmarktstabilität mit realpolitischer Verantwortung. Das ist, glaube ich, etwas ganz Wesentliches, dem dieses Gesetz auch gerecht wird.
Es ist ja schon angesprochen worden, es gibt dazu einen – ja, zugegebenermaßen – etwas umfangreichen Abänderungsantrag, der gestern im Ausschuss schon entsprechend angekündigt und auch verteilt wurde. Diesen bringe ich hiermit auch formal zu TOP 6 ein:
RN/81.1
Abänderungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und zahlreiche weitere Gesetze – diese sind teilweise ja schon angesprochen worden – geändert werden, Finanzmarktsammelgesetz, 366 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes 380 der Beilagen.
Es geht in diesem Abänderungsantrag um zahlreiche Umreihungen, um redaktionelle Veränderungen, aber auch um einen wesentlichen zusätzlichen Punkt, nämlich dass klargestellt wird, dass die Finanzmarktaufsicht im Rahmen ihrer Begründungen zu den Verordnungen gemäß §§ 23a, 23c, 23d, 23e, 23g und 23h auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu erörtern und zu veröffentlichen hat.
Das ist eine ganz wesentliche Klarstellung dieses Abänderungsantrages, und ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Shetty [NEOS].)
14.33
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/81.2
Finanzmarktsammelgesetz (AA-53)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nun hat sich Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
RN/82
14.33
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte nach dieser Debatte insgesamt noch einmal darauf hinweisen, dass mit dem Finanzmarktsammelgesetz wirklich ein wichtiger Schritt zu einer guten Regulierung der Finanzmärkte gelingt. Das ist aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wirklich entscheidend. Stabile Finanzmärkte sind die Voraussetzung für eine stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung, und schlussendlich haben die Finanzmärkte der Realwirtschaft zu dienen, und auch das soll mit einer guten Regulierung sichergestellt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schmuckenschlager [ÖVP].)
Was brauchen stabile Finanzmärkte? Die Lehre aus der Geschichte, Frau Abgeordnete Kolm, ist doch völlig eindeutig: Stabile Finanzmärkte brauchen eine gute Aufsicht und eine effiziente Regulierung. Immer wenn wir das nicht hatten, sind die Finanzmärkte und damit die Gesamtwirtschaft in große Krisen geraten. Denken Sie nur an die große Finanzkrise 2007/2008, die eine unmittelbare Folge fehlender Aufsicht, fehlender Eigenkapitalausstattung und schlechter Regulierung war! Die Schlussfolgerung ist doch eindeutig: Wenn man solche Finanzkrisen vermeiden und nicht an den Rand großer weltwirtschaftlicher Krisen geraten will, dann braucht man eine gute Aufsicht und eine effiziente Regulierung. (Beifall bei der SPÖ.)
Genau das passiert mit diesem Finanzmarktsammelgesetz, das im Wesentlichen die Umsetzung von europäischen Rechtsakten darstellt.
Ich möchte aber schon auf etwas hinweisen – und das ist nicht nur auf der österreichischen Ebene, sondern auch auf der europäischen Ebene völlig klar –: Es geht um Vereinfachung, um weniger Bürokratie, aber es geht definitiv nicht um Deregulierung. Das stellt die europäische Ebene genauso klar wie die österreichische, und das ist entscheidend. Die Finanzmärkte brauchen Regulierung, um funktionieren zu können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stark [ÖVP].)
Lassen Sie mich kurz auf nur zwei Punkte eingehen, eine Reihe von anderen Punkten ist ohnehin schon angesprochen worden: Ich möchte darauf hinweisen, dass mit dieser Green-Bond-Richtlinie, in der auch klargestellt wird, dass die Finanzmarktaufsicht die entsprechende Überwachung vornimmt, ein Standortvorteil für Österreich gegeben ist. Wir sind in der Finanzierung über Green Bonds relativ stark. Ich darf bei der Gelegenheit auch betonen, dass die österreichische Bundesfinanzierungsagentur sich da eine sehr starke Stellung erobert hat und wir bei den Green-Bond-Staatsanleihen führend sind, dort auch sehr gute Nachfrage nach den Produkten und deshalb günstigere Zinssätze haben. Das heißt wieder, europäische Regulierungen zum Beispiel in diesem Bereich können den Standort Österreich stärken und wir können da eine Vorreiterrolle übernehmen.
Auch bei der ohnehin schon von Abgeordnetem Ottenschläger und anderen angesprochenen Frage der Mica-Umsetzung, also der Regulierung der Kryptowährungen, sehen wir Standortchancen für Österreich. Wir sehen die Möglichkeit, uns durch eine effiziente Regulierung, durch Sauberkeit auch auf diesen Märkten – wie es vorhin Abgeordneter Krainer angesprochen hat – einen Standortvorteil zu erobern. Deshalb hat die FMA auch eine Art Anschubfinanzierung bekommen, um in der Aufsicht stärker zu werden, damit standortmäßig besser zu werden und den Wohlstand in Österreich zu steigern.
Ich glaube, genau so macht man es: Man sorgt für gute Regulierung, und das eröffnet dann die entsprechenden Marktchancen.
Lassen Sie mich zur FMA kommen: Stabile Finanzmärkte – habe ich vorhin gesagt – brauchen gute Aufsicht. Die FMA ist in ganz Europa als eine der besonders effizienten, gut strukturierten und gut aufgestellten Finanzmarktaufsichten anerkannt. Gute Aufsicht braucht aber auch Finanzierung, und das ist der entscheidende Schritt in diesem Zusammenhang: Wir wollen die Finanzierungsmöglichkeiten der FMA verbessern, damit die große Effizienz dieser Aufsicht auch erhalten werden kann.
Das ist schon noch einmal ganz entscheidend festzuhalten: Eine gut funktionierende Aufsicht ist insbesondere auch im Interesse der beaufsichtigten Institute, denn für diese wird ja der funktionsfähige Markt geschaffen. Das heißt, eine gute Aufsicht ist ein Dienst an den Banken, ein Dienst an den Versicherungen.
Wir wollen uns natürlich bemühen, dass die entsprechende Finanzierung auch gegeben ist – mit dem Kostendeckel, der ja auch im Wesentlichen die Anforderungen der neuen EU-Regelwerke darstellt, auch in der Ausweitung der Zuständigkeiten der FMA. Nicht zuletzt gelingt es im Kryptobereich – in vielen anderen Dingen auch –, eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es bei diesem Kostendeckel ja um die gesetzliche Obergrenze, die angehoben werden soll, geht. Das heißt nicht, dass das notwendigerweise die entsprechenden Ausgaben sind, aber es ermöglicht, die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen.
Lassen Sie mich insgesamt noch einmal sagen, dass aus unserer Sicht völlig klar ist, dass funktionierende Finanzmärkte gut reguliert sein müssen. Wir sprechen uns explizit gegen deregulierte Finanzmärkte aus, weil die gesamte Wirtschaftsgeschichte uns vielfach gelehrt hat, dass deregulierte Finanzmärkte nicht nur zum Zusammenbruch – zu Übertreibungen und dann zum Zusammenbruch – auf den Finanzmärkten führen, sondern extrem negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir bekennen uns zu effizienter Regulierung, zu guter und auch kostensparender Aufsicht. Ich glaube, das ist in diesem Finanzmarktsammelgesetz gut abgebildet. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.39
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/83
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/83.1
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Finanzmarktsammelgesetz in 366 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Ottenschläger, Krainer, Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die von dem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Ottenschläger, Krainer, Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 bis 22 eingebracht.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer spricht sich dafür aus? – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Er ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
RN/83.2
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 381 der Beilagen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.