RN/81
14.30
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade angesprochen worden: Schaut man sich die heutige Tagesordnung und dieses Gesetzesvorhaben, dieses Sammelgesetz, an, dann wirkt es technisch, schon allein aufgrund der Fülle der Gesetze, die verändert werden. Nichtsdestotrotz muss man sagen, dass es von besonderer Bedeutung ist. Es ist von besonderer Bedeutung für die Stabilität des Finanzplatzes auf der einen Seite, für die Transparenz der Märkte auf der anderen Seite und letztendlich natürlich auch für die Realwirtschaft und die Menschen in diesem Land.
Daher ist es, wenn man sich diese Grundlagen ansieht – und es ist ja auch von einigen Vorrednern darauf hingewiesen worden –, ansieht, was dieses Gesetz konkret bedeutet, immer wieder interessant, dass die FPÖ dem nicht zustimmt.
Erstens: Es geht um eine ordnungsgemäße Umsetzung europäischen Rechts, eines Rechts, das damals maßgeblich von der FPÖ mitbeschlossen wurde, das letztendlich zum Beispiel – um ein konkretes Beispiel zu nennen – gerade im Bereich der Green Bonds klare Regulative vorgibt; also durchaus etwas Wesentliches.
Zweitens: Es stärkt letztendlich auch die Transparenz und das Vertrauen in die Finanzmärkte – auch etwas ganz Wesentliches. Da geht es eben nicht um das Bürokratiemonster, sondern es geht darum, dass Anlegerinnen und Anleger das Recht haben, sich entsprechende Informationen – dort, wo sie anlegen wollen – nicht zusammensuchen zu müssen, sondern sie bekommen sie letztendlich in dieser gemeinsamen Plattform.
Drittens: Dieses Sammelgesetz verbindet tatsächlich auch die Finanzmarktstabilität mit realpolitischer Verantwortung. Das ist, glaube ich, etwas ganz Wesentliches, dem dieses Gesetz auch gerecht wird.
Es ist ja schon angesprochen worden, es gibt dazu einen – ja, zugegebenermaßen – etwas umfangreichen Abänderungsantrag, der gestern im Ausschuss schon entsprechend angekündigt und auch verteilt wurde. Diesen bringe ich hiermit auch formal zu TOP 6 ein:
RN/81.1
Abänderungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und zahlreiche weitere Gesetze – diese sind teilweise ja schon angesprochen worden – geändert werden, Finanzmarktsammelgesetz, 366 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes 380 der Beilagen.
Es geht in diesem Abänderungsantrag um zahlreiche Umreihungen, um redaktionelle Veränderungen, aber auch um einen wesentlichen zusätzlichen Punkt, nämlich dass klargestellt wird, dass die Finanzmarktaufsicht im Rahmen ihrer Begründungen zu den Verordnungen gemäß §§ 23a, 23c, 23d, 23e, 23g und 23h auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu erörtern und zu veröffentlichen hat.
Das ist eine ganz wesentliche Klarstellung dieses Abänderungsantrages, und ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Shetty [NEOS].)
14.33
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/81.2
Finanzmarktsammelgesetz (AA-53)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nun hat sich Herr Bundesminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.