RN/53
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (325 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 2. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Norbert Totschnig im Hohen Haus und erteile als Erstredner Herrn Abgeordneten Peter Schmiedlechner das Wort.
RN/54
13.29
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher! Heute haben wir die Überarbeitung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes auf der Tagesordnung.
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz regelt die Bewirtschaftung von Waren des Nahrungsmittelbereichs im Krisenfall. Das heißt, wenn eine Krise eintritt, dann wird dem Minister erlaubt, dass er dort eingreift und wichtige Schritte setzt. In dem Sinn, muss man sagen, ist das ein sehr wichtiges Gesetz, das, wenn man sich die Regierungsarbeit der jetzigen Regierung anschaut, in Zukunft sehr wichtig sein wird, denn die Regierung führt uns von einer Krise in die nächste. Die nächste Krise wird wohl eine Lebensmittelversorgungskrise sein, deswegen ist es auch gut, dass dieses Gesetz heute beschlossen wird. Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Vorweg, Herr Minister: Das beste Gesetz, das wir heute beschließen, wird uns nicht weiterhelfen, wenn wir die Landwirtschaft zu Tode reglementieren, wenn wir die Landwirtschaft durch Handelsabkommen, durch Bürokratie und katastrophale Auflagen ruinieren. Neben dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz wurden auch das Versorgungssicherungs- und das Energielenkungsgesetz beschlossen. Diese drei Gesetze miteinander sollen dann positiv wirken und der Regierung die nötigen Werkzeuge geben, um dort einzugreifen.
Wir von unserer Seite finden es sehr positiv, dass die ÖVP auf unsere Forderungen eingegangen ist. Es hat sehr gute Gespräche gegeben. Wir halten auch klar und deutlich fest: Die Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigen, guten, gesunden Lebensmitteln ist für uns von großer Bedeutung. Es ist auch wichtig, dass jetzt eine Verankerung der Erhaltung der Ernährungssouveränität in diesem Gesetz wieder Platz gefunden hat. Was auch sehr wichtig ist, damit der Minister nicht alleine vorweg entscheiden kann, ist, dass für jede Entscheidung praktisch die Zustimmung im Hauptausschuss gebraucht wird.
Wir haben aber auch einige Kritikpunkte. Unter anderem sehen wir das große Problem, dass mit diesem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz einmal mehr die Kompetenzen der Agrarmarkt Austria, der AMA, ausgeweitet werden. Vermutlich wird das jetzt schon bestehende, überbordende System wieder weiter aufgeblasen. Wir befürchten sehr stark, dass es dann zu weiteren Kontrollen und zu mehr Bürokratie für die Landwirtschaft und für die verarbeitende Industrie kommt. Wir sehen das einfach klar und deutlich, dass es höchst an der Zeit ist, die AMA zu demokratisieren. Das heißt, dass wir klar und deutlich fordern, dass wir im AMA-Verwaltungsrat jede im Hauptausschuss vertretene Partei drinnen haben wollen.
Deswegen möchte ich auch einen Entschließungsantrag einbringen:
RN/54.1
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass sich der Verwaltungsrat gemäß § 11 Abs. 1 AMA-Gesetz 1992 künftig wie folgt zusammensetzt:
Ich denke, das ist eine wichtige Errungenschaft, dass wir auch in der AMA für Transparenz sorgen, für Klarheit sorgen, für mehr Demokratie sorgen.
Abschließend ist nur eines zu sagen, Herr Minister: Auf der einen Seite die Landwirtschaft zu ruinieren und Lebensmittel zu importieren, das wird uns vor keiner Krise, wird uns vor keinem Krisenfall schützen. Die Landwirtschaft, die Bauern, die Bäuerinnen haben in der Vergangenheit schon trotz widrigster Umstände gezeigt, was sie leisten können. Der beste Schutz vor der Krise und der beste Schutz in der Krise ist, die eigene Produktion zu stärken. Deswegen ist es höchste Zeit, Herr Minister, fangen wir an, dass wir endlich die Bauern unterstützen, dass wir die Bauern in der Produktion halten. Sie haben bisher nichts geliefert. Neun Betriebe sperren täglich zu, die Bilanz ist erschreckend. Bitte fangen Sie endlich an zu arbeiten oder treten Sie zurück! (Beifall bei der FPÖ.)
13.35
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/54.2
Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria (164/UEA)
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Georg Strasser.
RN/55
13.35
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Interessanter Redebeitrag von Peter Schmiedlechner! Vielen Dank zunächst einmal an die Partner:innen in der Koalition, dass wir dieses Projekt dann auch konsequent mit Olga Voglauer und mit Peter Schmiedlechner, mit den Grünen und mit der FPÖ, diskutieren konnten und dass wir heute Einstimmigkeit haben. Das ist ein gutes, ein wichtiges Signal. Danke auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klubs und auch des Ministeriums und alle Stakeholder, die da mitgewirkt haben.
In Wahrheit ziehen wir die Lehren aus den vergangenen Jahren, die Lehren aus der Krise. Ganz ehrlich, wir wiegen uns oft ein wenig in Sicherheit, denn der nächste Supermarkt ist in der Regel gleich ums Eck. In den meisten Gemeinden Österreichs oder in Wien wirklich physisch ist der nächste Supermarkt gleich ums Eck – aber Supermärkte sind keine Garantie dafür, dass auch die Regale in diesen Supermärkten voll sind. Das haben wir leidvoll erleben müssen. Zum einen: Freitag, 13. März 2020. Die Pandemie beginnt, der Tag der leeren Regale. – Wer hätte sich das gedacht? (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer [NEOS].)
Oder, zweites Beispiel: Großbritannien beschließt den Brexit, tritt aus und ist auch mit leeren Regalen konfrontiert. Warum? – Der Brexit hat eine Verknappung der Mitarbeiter, der Lkw-Fahrer mit sich gebracht und eine Verschärfung der Lieferkettensituation. Das Zweite ist eine durchaus kurzsichtige Agrarpolitik auf der Insel, wo einfach zu wenig zum Beispiel auf Obst und Gemüse geschaut worden ist.
Ziel dieses Gesetzes und Ziel der allgemeinen Agrarpolitik muss es sein, Versorgungsengpässe in Österreich und in Europa zu vermeiden. Was braucht es dazu? – In dem Fall muss ich dem Kollegen Schmiedlechner absolut recht geben: eine ordentliche Selbstversorgung in Österreich und in Europa ist dafür unerlässlich. Das ist auch nicht selbstverständlich. Wir werden da als agrarische Vertreter immer eine Spur belächelt, wenn wir darüber reden, dass ja die Selbstversorgung sozusagen nicht gottgegeben ist und dass man sich die erarbeiten muss.
Uns geben interessanterweise genau diese Woche zwei Forscher der Boku, Marianne Penker und Johannes Tintner, recht. Sie sprechen eine Warnung aus, dass die Versorgungskrise auch in Österreich aufschlagen kann – also keine Selbstverständlichkeit, nicht von Gott gegeben – und dass es eine klare Vision und Antworten der Agrarpolitik braucht. Diese Vision hat Norbert Totschnig mit der Vision 2028 plus auf den Weg gebracht – erstens. Zweitens: Wir müssen – und auch da ist unser Streben quasi in der Allianz mit Peter Schmiedlechner – schauen, dass wir die Selbstversorgung in Österreich und in Europa erhalten.
Die beiden Forscher werfen auch eine Frage auf. Die Frage ist: Welchen Einfluss hat die Lebensmittelpreissituation auf die Selbstversorgung in Österreich und in Europa? Ich gehe jetzt die Lebensmittelpreisdebatte ein bisschen von der anderen Seite an.
RN/55.1
Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ich verstehe diese Emotionen, die in der Lebensmittelpreisdebatte da sind. Was ist aber sozusagen am Ende des Tages unsere Forderung? – Das sind faire Preise entlang der Wertschöpfungskette, vom Hof bis ins Regal und bis zum Teller; faire Preise für ordentliche Lebensmittel. Dieser virtuelle Pakt zwischen den Bäuerinnen und Bauern und den Konsumentinnen und Konsumenten, der ist so ein bisschen aus dem Lot geraten. Das müssen wir wieder auf gleich richten. Aus dem Grund haben wir vom Bauernbund eine Kampagne gestartet: „Schleuderpreise stoppen“. (Der Redner stellt eine schwarze Tafel, auf dem ein Stoppschild mit der Aufschrift „Schleuderpreise stoppen“ und ein stilisierter Landwirt mit einer Heugabel abgebildet ist, auf das Rednerinnen- und Rednerpult.) Da ersuche ich um Unterstützung, denn ja, es ist wichtig, dass es leistbare Lebensmittel gibt, aber es ist auch wichtig – siehe das Gesetz, das wir jetzt gerade diskutieren –, dass es eine ordentliche Selbstversorgung in Österreich und in Europa gibt. (Zwischenruf des Abg. Schmiedlechner [FPÖ].)
Wenn Milch aber um 63 Cent angeboten wird und der Bauer 50, 55 Cent kriegt, dann sind das Preise, zu denen österreichische Milchproduktion nicht möglich ist. Wenn Semmeln um 19 Cent angeboten werden, dann ist eine österreichische Getreideproduktion nicht möglich – bei einer Semmel um 19 Cent geht 1 Cent zum Bauern, da kann er das Getreide gleich verschenken, und es ändert sich nichts. Dann kostet die Semmel halt 18 Cent. Das ergibt keinen Sinn. Wenn das Schweinskarree aus Spanien 3,6 Cent kostet – im Metro gibt es das –, dann kann ich nur feststellen: Um diesen Preis ist in Österreich kein Schwein zu mästen. Das lehnen wir ab, weil unter dieser Preissituation eine agrarische Produktion in Österreich nicht möglich ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Aus diesem Grund ersuche ich um Unterstützung. Einmal noch (erneut die Tafel auf das Rednerinnen- und Rednerpult stellend): schleuderpreise-stoppen.at; wir haben schon über 10 000 Unterschriften. Wir können gemeinsam ein Zeichen setzen, dass österreichische Qualitätslebensmittel wertvoll sind und auch einen fairen Preis verdient haben, von dem sich ein Einkommen erwirtschaften lässt und von dem man eine Familie ernähren kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich muss jetzt leider die Nerven des Auditoriums ein wenig strapazieren, denn es gibt einen Abänderungsantrag zum gegenständlichen Bericht, den wir jetzt gerade diskutieren, und leider muss ich ihn in voller Länge vortragen:
RN/55.2
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Georg Strasser, Elisabeth Feichtinger, Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (325 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (297 d. Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz [...] wird wie folgt geändert:
1. In Z 2 wird in Art. I Abs. 2 und in Z 24 in Art. II § 24 Abs. 5 Z 1 der Ausdruck „1. Jänner 2026“ durch den Ausdruck „1. April 2026“ ersetzt.
2. Z 13 lautet wie folgt:
„13. Dem Art. II § 12 werden folgende Abs. 3 bis 8 angefügt:
(3) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kann für die im § 2 genannten Waren aufgrund der Empfehlungen des Bundeslenkungsausschusses zu Zwecken der Sicherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge und Erhaltung der Ernährungssouveränität unter Berücksichtigung der bestehenden EU-rechtlichen und nationalen Regelungen Vorsorgemaßnahmen, die zur Erreichung der Ziele geeignet sind, treffen.
(4) Unbeschadet einer Empfehlung des Bundeslenkungsausschusses nach Abs. 3 kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zu Zwecken der Sicherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge, Erhaltung der Ernährungssouveränität und der Absicherung der Möglichkeit, die Bevölkerung im Krisenfall mit Lebensmitteln und Trinkwasser zu versorgen, Vorsorgemaßnahmen wie insbesondere eine strategische öffentliche Vorratshaltung oder eine Verpflichtung privater Marktteilnehmer zu Vorratshaltung von Waren gemäß § 2 Abs. 1, treffen. Eine Verpflichtung zur Vorratshaltung hat sich am Bedarf an Lagerkapazitäten, dem Vorhandensein dieser Kapazitäten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich und an den dabei anfallenden Kosten zu orientieren.
(5) Nähere Bestimmungen zu den zu lagernden Waren, zur Auslagerung, zur Berechnung der Entschädigung und zu den Kontrollregelungen (Abg. Darmann [FPÖ]: ... vorigen Satz ...!) sind sowohl bei einer öffentlichen Vorratshaltung als auch bei einer Verpflichtung privater Marktteilnehmer zur Vorratshaltung durch Verordnung festzulegen. Dabei ist sicherzustellen, dass nur für Güter, die über den bisherigen Regellagerbestand hinausgehen, eine Entschädigung gewährt wird. § 10 Abs. 2 ist hinsichtlich der Entschädigung sinngemäß anzuwenden.
(6) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kann zu Zwecken der Ermittlung des Regellagerbestands im Rahmen der Vorbereitung einer öffentlichen Vorratshaltung oder einer Verpflichtung privater Marktteilnehmer zur Vorratshaltung bestimmte Adressaten des im § 3 Abs. 1 Z 4 genannten Personenkreises zu Meldungen über den Lagerbestand eines bestimmten Zeitraums auffordern (Abg. Darmann [FPÖ]: ... in eigenen Worten ...!) oder erforderlichenfalls durch Verordnung verpflichten.
(7) Verordnungen gemäß Abs. 4 und 5 bedürfen, soweit derartige Verordnungen nicht ausschließlich die gänzliche oder teilweise Aufhebung einer Vorsorgemaßnahme nach Abs. 4 und 5 zum Gegenstand haben, der Zustimmung [...] des Nationalrates.
(8) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kann zu Zwecken der Vorsorge im Bereich der Lebensmittelbewirtschaftung und Erhaltung der Ernährungssouveränität organisatorische, technische und strukturelle Vorbereitungsmaßnahmen treffen.“
3. In Z 17 wird in Art. II § 18 Abs. 3 der Ausdruck „Lagerung von Waren gemäß § 12 Abs. 3“ durch den Ausdruck „Lagerung von Waren gemäß § 12“ ersetzt.
Vielen Dank – ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.44
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/55.3
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 (AA-54)
Präsidentin Doris Bures: Da eben kein Verlangen auf Verteilung vorgelegen ist, mussten Sie ihn verlesen, Herr Abgeordneter. Er ist jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger.
RN/56
13.44
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen wir uns einen Augenblick vor, wir betreten einen Supermarkt: leere Regale, wir hören nur das Echo unserer Schritte, keine Milch im Kühlregal, kein Brotduft in der Luft, und ich finde im Vorratsgang auch nicht den Reis – nicht weil wir zu spät zum Einkaufen gekommen sind, sondern weil eine Krise unser Land getroffen hat, eine Pandemie wie Covid-19, ein Blackout oder Katastrophen, die unsere Gesellschaft und das öffentliche Leben zum Stillstand gebracht haben. Gerade in solchen Momenten zeigt sich, wie tragfähig das Fundament unseres Staates ist: nicht an großen Worten, sondern de facto daran, ob am nächsten Morgen ein Teller mit Brot auf dem Tisch steht.
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz ist deshalb kein gewöhnliches Gesetz. Es ist ein Sicherheitsnetz und vor allem auch ein Schutzschirm; ein Gesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig ist. Es ruht auf zwei starken Säulen.
Die erste Säule ist die Vorsorge. Vorsorge heißt aber, nicht erst dann aktiv zu werden, wenn wir schon in der Krise sind, sondern vorausschauend zu agieren. Wir wollen wissen, welche Lebensmittel aktuell in Österreich lagern, vor allem auch wo und in welcher Zahl. Diese Abfrage des Regellagerbestandes ist wie ein Blick in die Vorratskammer unserer Nation, denn nur wer weiß, was vorhanden ist, kann auch klug agieren, handeln und planen. Auf dieser Grundlage können wir strategisch öffentliche Vorräte aufbauen oder, wenn nötig, natürlich auch Handelspartner dazu verpflichten, diese Vorräte aufzubauen – nicht blind, nicht bürokratisch, sondern orientiert an vorhandenen Kapazitäten und vor allem auch mit realen Kosten. (Beifall bei der SPÖ.)
Die zweite Säule sind die Lenkungsmaßnahmen. Wenn die Krise tatsächlich eintritt, übernimmt die öffentliche Hand die Verantwortung. Dann geht es nicht mehr um diese Listen, sondern dann geht es darum, dass die Lebensmittel fair und gerecht auf alle Menschen verteilt werden. Dann darf es natürlich nicht davon abhängen, wie dick mein Geldbörserl ist, sondern alle Menschen sollen transparent und gut versorgt sein.
Wir haben aus vergangenen Krisen gelernt. Die Covid-Pandemie hat es uns gezeigt: Wir haben gesehen, wie verletzlich große Lieferketten sind. Und wir haben eines gesehen: dass sich einzelne Menschen aus diesen Situationen massiv Profit herausgeschlagen haben – das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf definitiv verhindern und unterbinden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)
Deshalb enthält die neue Regelung klare Schutzmechanismen. Der Staat zahlt keine Wucherpreise. Wir schauen uns an, was ein Lebensmittel in den letzten zwölf Monaten gekostet hat, nehmen den mittleren Preis her, kappen somit die spekulativen Preisspitzen und zahlen dann diesen Wert.
Doch das wichtigste Fundament unserer Versorgung ist und bleibt die Landwirtschaft. Eine vielfältige, klein strukturierte und vor allem nachhaltige Landwirtschaft ist wie ein starkes Wurzelwerk: So kann ein Baum auch bei einem starken Unwetter nicht umfallen. Regionale Kreisläufe geben Stabilität; Vielfalt stärkt die Resilienz. Ganz klar: Wenn wir mit der Natur arbeiten und nicht gegen sie, dann können wir dafür sorgen, dass auch die kommenden Generationen gut versorgt sind – das ist unser Ziel. Eine solche Landwirtschaft ist kein romantisches Ideal meinerseits, sondern sie ist unser aller Lebensversicherung.
Wir modernisieren ein Gesetz aus dem Jahr 1997 in der Hoffnung, dass wir es nie vollinhaltlich brauchen werden, aber sollte Österreich einmal in eine Krise schlittern, dann ist klar (Abg. Schartel [FPÖ]: Mit euch ...!): Österreich ist gewappnet, und wir lassen definitiv keinen Menschen zurück. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.48
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer.
RN/57
13.49
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Landwirtschaftsminister! Bevor ich in die Rede einsteige, noch ganz kurz ein Wort zu Kollegen Schmiedlechner: Die Aufgabe der Politik ist einfach nicht, sich in Verwaltungsräte oder in Aufsichtsräte hineinzunominieren – das ist nicht unser Job –, sondern der Job von Politikerinnen und Politikern, die ins Parlament gewählt wurden, ist, in den Ausschüssen zu arbeiten und dort zu schauen, dass etwas weitergeht. Ich glaube, das wäre die richtige Aufgabe, in die man die Energie stecken sollte. (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich habe auch noch einen Punkt zu Kollegen Strasser: Es stimmt schon, wir brauchen, und da bin ich voll bei dir, faire Preise entlang der Wertschöpfungskette, das ist richtig. Was wir aber auch brauchen, ist, dass wir die Landwirtschaft ein wenig von der Bürokratie entfesseln. (Abg. Darmann [FPÖ]: Was heißt „ein wenig“?) Wir haben tatsächlich viel zu viele Vorgaben in diesem Land. Wir haben viel zu viele Programme, die es sehr kompliziert und sehr schwierig machen. Landwirtschaft heißt auch Unternehmertum, freies Unternehmertum, und auch da haben wir noch einiges vor uns, was wir ändern sollten und dürfen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wir sind gespannt!)
Wenn wir heute darüber sprechen, dass das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz jetzt wieder erneuert wird: Das ist ein bisschen eine technische Geschichte, man verspricht sich bei diesem langen Titel, aber es ist strategisch sehr wichtig. Es geht schlicht und einfach darum, dass die Regierung eben im Falle von Krisen dann die Mittel und die nötigen Instrumente hat – und ja, sie sind näher, als wir glauben; wir haben das in den letzten Jahren gesehen, sei es die Pandemie, sei es die geopolitische Situation, in der wir uns im Augenblick befinden. Es ist also tatsächlich ein strategisch sehr wichtiges Gesetz. Da braucht es rechtlich klare Handlungsoptionen, um eben sicherzustellen, dass die Menschen in Österreich weiterhin Zugang zu der notwendigen Nahrung, zu den Lebensmitteln haben, nicht nur im Geschäft vor Ort, auch beim Bauern im Dorf.
Also warum ist es wichtig? – Es gewährleistet eben diese Versorgungssicherheit und stellt sicher, dass auch die Produktion in der Landwirtschaft angepasst wird. Ich glaube, das Anpassen ist etwas, auf das ich noch einmal eingehen wollte. Ja, das Gesetz hat es schon gegeben, wir waren nicht im luftleeren Raum unterwegs, aber es ist jetzt tatsächlich auch maßgeblich verbessert worden. Herzlichen Dank da auch an die Grünen: Das waren gute Punkte, die da von euch gekommen sind. Als Biobäuerin muss ich natürlich sagen, mir gefällt es auch, dass die Biolandwirtschaft da gut abgeholt worden ist, weil es tatsächlich so ist, dass es eben ein integrierter und kluger Maßnahmenmix ist, den wir jetzt in diesem Paket haben. Es geht nicht nur um die Bevorratung, sondern es geht auch um die Resilienz der Lebensmittelproduktion. Eben diese Kiras-Studie, die auch angesprochen wurde, hat sehr klar gezeigt, wie wichtig es ist, dass man klimaresistentere Sorten verwendet. Humusaufbau ist ein Riesenthema, hoffentlich auch ein Riesenthema im nächsten Öpul, so auch ein höherer Selbstversorgungsgrad, vor allem bei Hülsenfrüchten, aber, ja, auch eine starke Biolandwirtschaft, die in diesem Bereich ja auch schon viel abdeckt
Deswegen: Aus meiner Sicht ist es ein rundum gelungenes Paket, und ich freue mich, dass wir hier auch einstimmig einen Beschluss erzielen können. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)
13.52
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer.
RN/58
13.52
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Spoštovane dame in gospodje! Meine Vorredner:innen haben Ihnen das Gesetz schon gut dargelegt. Ich möchte noch eines hinzufügen: Es ist ein wichtiges Ermächtigungsgesetz, damit man zur richtigen Zeit Lenkungsmaßnahmen, Vorsorgemaßnahmen setzen kann, und ich meine, dass wir damit – zumindest wurde es uns vonseiten der Expert:innen bei einer Präsentation einer wichtigen Studie zur Evaluierung des jetzt noch gültigen Gesetzes so erklärt – auch ein im europäischen Vergleich sehr agiles Gesetz geschaffen haben, was die Bevorratung und die Kosten einer Bevorratung betrifft.
Es freut mich auch sehr, dass die Stellungnahmen, die zum Beispiel von der Arbeiterkammer gekommen sind, jetzt auch in das Gesetz Eingang gefunden haben. Das macht das Gesetz klarer, macht es transparenter, vor allem macht es aber die Handhabe klarer und transparenter, weil die Verordnungen sowohl im Bundeslenkungsausschuss als auch im Hauptausschuss des Parlaments verhandelt und debattiert werden können. – So viel zum Thema des Gesetzes betreffend die Bevorratung.
Eines, worauf heute noch nicht eingegangen wurde, ist, die Szenarien zu betrachten: Welche Krisen stellen wir uns vor? Welche Krisen sollen bewältigt werden? Welche Lenkungsmaßnahmen sollen auch in welcher Situation greifen? Nämlich: Was wird in Zukunft Krisen auslösen? Da war die Aussage der Expert:innen, die das evaluiert haben, ganz klar: Die größte Herausforderung stellt der Klimawandel dar. Wenn man sich anschaut, was auf Europa zukünftig zukommt – und neben der Boku, Kollege Strasser, hat sich auch das Wegener Center in Graz sehr intensiv damit beschäftigt –: Gerade gestern konnte man in den Zeitungen lesen, dass bereits 45 Milliarden Euro an Kosten pro Jahr in Europa entstehen, um die Infrastrukturschäden durch die Erhitzung irgendwie noch zu meistern oder zu reparieren – 45 Milliarden Euro pro Jahr in Europa, und dabei ist besonderes Augenmerk auf die Hitzeperioden und auf die Dürreperioden zu legen. Die sind nämlich massiv im Anstieg. Wir leben in Österreich, und Österreich ist massiv von der Hitze betroffen. Erinnern Sie sich nur an das letzte Frühjahr. Letztes Jahr im Mai haben wir erlebt, wie der Mais verdorrt, wie der Kürbis in der Steiermark nicht mehr aufkommt und wie auch das Getreide einfach hintennach bleibt. Am Ende des Tages konnte man das durch gute Niederschläge in Österreich noch irgendwie ausgleichen, aber Europa war einer Dürre ausgesetzt, die man sich noch vor 20 Jahren gar nicht hätte vorstellen können.
Diese massive Erhitzung und diese Dürren, die sich von einem Jahr ins nächste Jahr ziehen, das sind die größten Bedrohungen für unsere Erneuerungsversorgung, für unsere Ernährungssouveränität in Österreich. Das muss man sich als Landwirtschaftsminister und als Klimaminister durchaus genau anschauen. Da erwarten wir Grüne, dass es Maßnahmen geben wird. Welche Maßnahmen wir zu setzen haben, haben uns die Expert:innen auch ganz klar gesagt – alle Fraktionen waren dort anwesend und haben sich das angehört –: Es braucht Resilienz, Resilienz in der Bewirtschaftung, Resilienz im Umgang mit unseren Böden, Resilienz im Anbau, damit es uns Bäuerinnen und Bauern nicht so geht, wie jetzt gerade. Ich glaube, ich bin nicht die Einzige, die gerade über ihre Felder und ihre Wiesen spaziert und sich überlegt: Na, wie werden wir das im Frühjahr jetzt einrichten, wie takten wir unsere Arbeit ein? Ich frage mich regelmäßig: Was wird denn heuer sein? Wird es heuer Hagel geben, wird es heuer ein Hochwasser geben oder wird es heuer wieder eine Dürre geben, dass es nur so knuspert, wenn ich über die Weide spaziere und ich mich täglich frage – und so war es voriges Jahr – ob ich meine Kühe wieder zu Hause einstalle, weil es auf der Weide, die normalerweise ausgereicht hat, einfach kein Futter mehr gibt? (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Wenn es auf der Weidefläche so ausschaut, dann schaut es am Acker auch so aus, und das können wir mit nichts reparieren. Wir brauchen einen Boden, der das handelt, und da braucht es Maßnahmen. Das wird eine wichtige Aufgabe für Sie sein, Herr Minister: in der nächsten Agrarförderperiode darauf zu schauen, dass man genau die Biobetriebe und die, die am meisten Umweltleistungen erbringen, so fördert, dass sich alle überlegen, in diese Maßnahmen einzusteigen, und dass man die Betriebe, die es nicht tun, auch entsprechend nicht mehr unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)
Weil meine Vorredner die Zeit genutzt haben, um auf Preisdebatten und darauf einzugehen, was die Landwirtschaft in Österreich sichert und die Produktion in Österreich sichert: Es ist schon lustig, Herr Minister, Sie waren Minister in der letzten Periode, die Landwirtschaftsminister in den letzten Dekaden waren von Ihrer Partei. Woran hapert es, dass das Klimagesetz nicht kommt? Letztens, in den letzten fünf Jahren, hat es bei der ÖVP gehakt. Jetzt sind Sie der Minister, es ist Ihre Partei: Bringen Sie es auf den Boden! Es ist nämlich am Ende des Tages das Reglement, das unsere Bäuerinnen und Bauern schützen wird und sie auch bewahren wird. Diskutieren wir nicht über Schleuderpreise, solange wir keine Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie durchgesetzt haben! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strasser [ÖVP]: Na geh, geh, geh, geh!)
Diskutieren wir nicht über Schleuderpreise, solange wir die nachhaltige Beschaffung auf Bundesebene nicht so geregelt haben, dass Tierwohl und biologische Produkte eingekauft werden. Diskutieren wir nicht darüber, dass Regale leer bleiben, solange wir es noch immer denen richten, die es sich locker leisten können, während sich die, die es sich nicht mehr leisten können, in dieser Krise gar keine Lebensmittel mehr kaufen können werden. Wissen Sie, wer die noch kaufen wird können? – Die Superreichen, die keinen Beitrag leisten. (Abg. Strasser [ÖVP]: Na geh!) So darf es nicht sein.
Ich plädiere für eine krisenresiliente Landwirtschaft. Das ist eine biologische Landwirtschaft, und für die werden wir Grüne Tag für Tag kämpfen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hechenberger [ÖVP]: Olga! – Abg. Strasser [ÖVP]: Olga, die Fürsprecherin der Konzerne!)
13.58
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Norbert Totschnig zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
RN/59
13.58
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört, und da sind sich ja alle einig: Die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln ist ein ganz wichtiges Ziel der Agrarpolitik in Österreich – neben Zielen wie dem Erhalt einer flächendeckenden nachhaltigen Landwirtschaft. Wir haben hier in Österreich etwas, was wir vorweisen können, vorzeigen können: einen hohen Bioanteil; 80 Prozent wirtschaften umweltgerecht; wir bewirtschaften das Berggebiet, da werden Leistungen erbracht, welche die Voraussetzungen für den Tourismus bringen. Das sind also unsere ersten Ziele.
Natürlich müssen wir uns aber für den Fall vorbereiten, dass es Krisen gibt – Krisen, die wir in den vergangenen Jahren beobachten konnten, Krisen, bei denen marktwirtschaftliche Störungen aufgrund von Blackouts oder Lieferkettenproblemen aufgrund geopolitischer Spannungen auftreten. Dafür gibt es das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Es ist eines von drei Krisengesetzen, Wirtschaftslenkungsgesetzen, die wir in Österreich haben, neben dem Versorgungssicherungsgesetz und dem Energielenkungsgesetz.
Wir haben in Europa in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten geglaubt, dass wir mit dem gemeinsamen Binnenmarkt ausreichend Schutz haben und die Lebensmittelversorgung immer gewährleistet sein wird. Wir haben gesehen, dass dem nicht so ist, sowohl in der Covid-Krise als auch bei Lieferkettenproblemen aufgrund der geopolitischen Spannungen. Das hat uns gezeigt, dass eine Annahme, die eigentlich über Jahrzehnte unumstritten war, nicht gilt, nämlich dass die Lebensmittelversorgung eine Selbstverständlichkeit ist. Sie ist es nicht, und deswegen müssen wir uns da vorbereiten.
Das bisherige Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz hat im Wesentlichen Maßnahmen erst für den außerordentlichen Krisenfall vorgesehen – es wäre darüber hinaus auch Ende 2026 ausgelaufen –, auch aufgrund dieser Annahmen der vergangenen Jahre. Vorsorgemaßnahmen, also wirkungsvolle Instrumente im Vorfeld einer Krise, waren bislang nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch aufgrund eines Rechnungshofprüfberichtes im Jahr 2023 hat man allerdings erkannt, wir müssen da nachbessern, es gibt Handlungsbedarf, und all diese Forderungen wurden nun in dieser Novelle berücksichtigt.
Kommen wir zu den Voraussetzungen für die Anwendung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes: Alle drei Wirtschaftslenkungsgesetze haben eines gemein, nämlich dass sie erst durch die Erlassung von entsprechenden Verordnungen aktiviert werden können. Wir sprechen da von Schubladenverordnungen, also Verordnungen, die wir für den Fall einer Krise bereits vorbereitet haben, um möglichst rasch reagieren zu können. Das sind Verordnungen wie beispielsweise die Verordnung für eine Abgabe von Lebensmitteln im Blackout-Fall oder eine Meldeverordnung oder bis dahin gehend, dass man sagt, man muss Kompetenzen beispielsweise an die Landeshauptleute übertragen.
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz sieht auch eine klare Vorgehensweise vor, die im Gesetz verankert ist. Das Erste ist die Anhörung des Bundeslenkungsausschusses, in dem ja sehr viele Stakeholder und die im Hauptausschuss vertretenen Parteien drinnen sind. Da muss die Anhörung erfolgen, und schließlich ist die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrates erforderlich.
Was sind zentrale Neuerungen, die nun ins Gesetz aufgenommen wurden? – Ich möchte einige Beispiele anführen. Das Erste ist: Es gibt eine Ergänzung beziehungsweise eine Präzisierung der Entschädigungsregelungen. Wenn also jemand durch staatliche Lenkungsmaßnahmen einen finanziellen Schaden erleidet, kann er eine Entschädigung beantragen. Das Weitere ist: Das Einschreiten durch Polizeiorgane im Bedarfsfall wurde nach dem Vorbild des Energielenkungsgesetzes im Gesetz verankert.
Abgesehen davon, dass die Gültigkeit des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes nun bis Ende 2035 verlängert wurde, erlaubt das Gesetz nun Vorsorgemaßnahmen zu Zwecken der Krisenvorsorge. Dazu gehören folgende Aspekte:
Das Erste ist: Es ist eine strategische öffentliche Vorratshaltung oder eine verpflichtende private Lagerhaltung für Marktteilnehmer vorgesehen – das Ganze natürlich gegen Entschädigungen. Für die Zurverfügungstellung von vorbereitenden Informationen braucht es hier eine Grundlage. Diese vorbereitenden Informationen sind wichtig für die Wirtschaft und die Bevölkerung. Und schließlich sieht das Gesetz eine Ermöglichung der Verwendung von Daten für die wissenschaftliche Analyse und für Studien vor. Das war bisher nicht möglich.
Vorratshaltung, wie funktioniert das? – Wir haben es schon gehört. Es sind dafür auch wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben worden. Wir haben eine Kiras-Studie erstellen lassen, um festzustellen, welche Notwendigkeit besteht. Das Ergebnis ist, dass es eine Empfehlung gibt, primär Nahrungsergänzungsmittel einzulagern, wie zum Beispiel Vitamin C, um die Resilienz der Unternehmen in Erzeugung und Verarbeitung zu stärken. In Anbetracht der hohen Kosten für die Versorgung der österreichischen Bevölkerung wurde von einer darüber hinausgehenden umfangreicheren Lagerhaltung abgeraten. Zum Beispiel beläuft sich ja die üblicherweise vorhandene Getreidereserve vor der Ernte für einen Monat auf 800 000 Tonnen. Eine darüber hinausgehende Lagerhaltung wäre also sozusagen sehr kostspielig, und davon wurde abgeraten.
Eine Bevorratung kann in der Praxis dann schließlich durch eine Verordnung umgesetzt werden. Davor ist wiederum die Befassung des Bundeslenkungsausschusses notwendig, danach eine Begutachtung, und schließlich ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erforderlich.
Zum Abschluss: Vergangene Blackouts haben gezeigt – Iberische Halbinsel, wir wissen, Portugal, Spanien, im April 2025 ein Blackout, das bis zu 18 Stunden gedauert hat, oder auch der Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz im Jänner 2026 – und haben uns gelehrt, Vorsorgemaßnahmen sind unerlässlich. Mit dieser Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen, um im Fall einer Krise die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelversorgung beschließen zu können.
Ich bedanke mich bei den Agrarsprechern der Regierungsfraktionen, bei den Kolleginnen und Kollegen in den Teams für die konstruktive Arbeit. Ich bedanke mich beim Grünen Klub für die Unterstützung und schließlich auch bei der freiheitlichen Fraktion, denn damit wird es möglich, dass wir die notwendige Zweidrittelmehrheit erreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.04
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Albert Royer zu Wort.
RN/60
14.05
Abgeordneter Albert Royer (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich ist es ja sehr positiv, wenn man sich Gedanken über einen Krisenfall macht, der hoffentlich in dieser Schärfe nie eintreten wird, dass man gewappnet ist, dass es einen Krisenmechanismus gibt. Die Frage, die ich mir nur stelle, ist: Wer ist schneller, das Bauernsterben oder die Krise? Wenn nämlich die Krise dann kommt und die Lieferketten reißen, wie man es von den Vorrednern schon gehört hat, dann wäre es halt gut, wenn wir in diesem Land noch genügend Bauern und Bäuerinnen hätten.
Das Bauernsterben geht aber nach wie vor weiter, die Bauern werden auch von vielen Seiten wirklich bedroht, und die Stimmung ist nicht allzu gut. Wir haben in der Steiermark die Landwirtschaftskammerwahl gehabt, vor der wir wirklich viel unterwegs waren, mit vielen Bauern und Bäuerinnen auch ein persönliches Gespräch gesucht haben, und ich gebe es jetzt nur weiter: Dieses Gold-Plating, diese Überbürokratisierung, die Kontrollen – also die eine oder andere AMA-Kontrolle, wenn auch natürlich nicht jede –, das entgleist; ebenso Veterinärkontrollen, die Dreitagesüberwachung mit Satelliten und mit KI-Auswertung – das heißt, wenn man dann bei schönem Wetter seinen Blühstreifen zwei Tage zu früh wegtut, was halt früher bei dem einen oder anderen noch gegangen ist, wird jetzt scharf sanktioniert. Soll so sein, aber die Bauern und Bäuerinnen verlieren dadurch natürlich die Freude an ihrem Beruf.
Weiters haben wir sinkende Preise. Es gibt eine Molkerei, die jetzt schon einen Brief geschrieben hat: Tut die überzähligen Kühe weg, wir brauchen momentan die Milch nicht mehr!, auf gut Deutsch gesagt. Das ist alles sehr traurig.
Das Mercosur-Abkommen ist eine dunkle Wolke, die auf uns zukommt. Mit der Renaturierungsverordnung wird es auch noch ganz interessant: Ich weiß heute schon, dass die Bauernbündler dann wieder sagen werden, die Naturschutzbeauftragten in den Bundesländern sind schuld, obwohl es in Wahrheit ja so war, dass ihr damals bei der Ministeranklage der Frau Gewessler nicht mitgegangen seid, weil euch natürlich die Posten für die Herren Nehammer, Brunner und Kocher viel, viel wichtiger waren als die Bauern und die Bäuerinnen in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strasser [ÖVP]: Euch sind Posten in der AMA wichtig! Albert, die Posten in der AMA sind auch wichtig – für dich!)
Dann kommt auch noch die Entwaldungsverordnung auf uns zu, ebenso das Ukraine-Agrarabkommen, das uns schon massiv schädigt, das die Getreidepreise schon ruiniert hat, das im Geflügelbereich schon ein Riesenproblem ist. Sollte die Ukraine in den nächsten Jahren wirklich der EU beitreten dürfen, dann wäre das ja der Super-GAU, der Worst Case für die österreichische Landwirtschaft. Dann ist ja dieses ganze System mit den Flächenprämien überhaupt vollkommen gegen die Wand gefahren. Die Ukraine ist ein Riese im Agrarbereich, die können uns richtig fertigmachen mit den vielen Produkten, die sie haben, wenn wir da nicht geschützt werden. Und natürlich ist die ÖVP immer auf der falschen Seite. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu Georg Strasser – wenn du schon hereinschreist und wieder eine neue Petition hast (Abg. Strasser [ÖVP]: Nein, ihr habt einen Antrag, dass ihr Posten in der AMA wollt! Ihr wollt Posten in der AMA!) –: Ja, eh schön, Petitionen sind immer schön, aber warum macht ihr nicht endlich einmal diese Herkunftskennzeichnung? (Beifall bei der FPÖ.) Warum könnt ihr da nicht über euren Schatten springen? Rede einmal mit deinen Wirtschaftsbündlern und drücke einmal die lückenlose Herkunftskennzeichnung durch! Damit wäre uns geholfen.
Mir geht die Redezeit aus, aber es gibt wie gesagt so viele Themen, die bei den Bauern wirklich für schlechte Stimmung sorgen und die den Bauernstand massiv bedrohen. Die beste Krisenvorsorge für die Zukunft ist natürlich: Lasst die Bauern leben, hört mit dem ganzen Gold-Plating auf – und etwas mehr Ehrlichkeit beim Bauernbund! Damit wäre uns schon viel geholfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Bravo! Bravo! – Abg. Strasser [ÖVP]: Jetzt seid ihr eh schon auf 15 Prozent in der Steiermark! –Abg. Sieber [ÖVP]: ... Landwirtschaftskammer ...! – Abg. Höfinger [ÖVP]: Ja, da habt ihr nicht so viel geklatscht bei der Kammerwahl! – Ruf: Da geht eh keiner mehr hin! – Abg. Schartel [FPÖ]: ... 30 Prozent ...! – Abg. Strasser [ÖVP]: Ihr habt die Letzten vertrieben!)
14.08
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf.
RN/61
14.09
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Es ist wichtig, dass man rechtzeitig darauf schaut, dass man es hat, wenn man es braucht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Versorgungssicherheit sollte nicht nur ein Schlagwort sein, sondern Versorgungssicherheit ist wichtig. Es ist super, wenn man viel davon (einige Geldscheine in die Höhe haltend) hat, aber es nützt nichts, wenn man das (einen halben Brotlaib in die Höhe haltend) nicht darum kaufen kann, denn das (die Geldscheine neuerlich in die Höhe haltend) können wir nicht essen und davon können wir nicht leben, das hingegen (den halben Brotlaib neuerlich in die Höhe haltend) ist lebensnotwendig.
Deshalb ist Lebensmittelversorgung – Grundversorgung und Versorgungssicherheit – eines der wesentlichsten Dinge, die wir in Österreich brauchen, und darum kümmern wir uns jetzt mit dieser Gesetzesänderung. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir ändern heute den Kern des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes. Wir machen aus einem reinen Feuerwehrgesetz ein echtes Brandschutzgesetz. Wir geben dem Staat ab jetzt ganz konkret die Möglichkeit, vorausschauend Lebensmittel und Trinkwasser zu lagern. Wir schaffen strategische Reserven und die klare Erlaubnis, im Ernstfall lenkend in die Versorgung einzugreifen. Damit stellen wir sicher, dass unser Land auch in schweren Zeiten satt wird.
Wir tragen Verantwortung und wir kümmern uns jetzt darum, denn es ist wichtig, dass man rechtzeitig darauf schaut, dass man es hat, wenn man es braucht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mair [ÖVP]: Bravo!)
14.10
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard Höfler.
RN/62
14.11
Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte mich zu Beginn bei allen Parteien und den Mitarbeiter:innen bedanken, dass dieser Antrag, dieses Gesetz hier heute gemeinsam beschlossen werden soll.
Auf den Kollegen Schmiedlechner ganz kurz replizierend – auf den Entschließungsantrag, in dem ja gefordert wird, dass die Parteien dabei sein sollten –: Ich möchte ganz kurz anmerken, dass es da auch einen Bundeslenkungsausschuss gibt, in dem die Parteien mit den Sozialpartnern vertreten sind. Ich bin schon eher der Meinung, dass die Sozialpartner das ganz gut gemacht haben und auch weiterhin in diesem Verwaltungsrat dabei sein sollten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Damit verbunden gibt es ja dann immer diese Anträge, Herr Minister, und das darf ich als Tiroler schon sagen: Du tust nicht zurücktreten!, weil es schon auch so ist – täglich grüßt das Murmeltier! –: Wenn man bei möglichen Beschlüssen nicht dieser Meinung ist, dann kommt immer der Nachsatz: Aber du tust gleich zurücktreten, weil du das nicht kannst! (Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Wir haben viel zu tun, das ist unbestritten. Ich möchte heute aber mit diesem möglichen Moment – mit diesem Zugang – beginnen: Nehmen wir an, es gibt eine Mutter mit zwei Kindern, die einkaufen geht und sich überlegt, ob sie am Monatsende genug Geld für die Lebensmittel hat. Es gibt einen Pensionisten, der das Produkt in die Hand nimmt, es umdreht, sich den Preis anschaut und es wieder zurücklegt, weil es zu teuer ist. Es gibt – auch erwähnt – einen bäuerlichen Betrieb, mit dem man nicht von der Produktion leben kann, bei dem man aufgrund der Steigerung von Preisen nicht weiß, wie man mit dem Produkt tatsächlich noch überleben kann, wie man fair bezahlt wird.
Da möchte ich ganz kurz auf dich, lieber Georg Strasser, replizieren, weil du von der Sozialdemokratie gesprochen hast: Ich kann mich – persönlich – nicht erinnern, dass wir hinsichtlich dieser Wertschöpfungskettendebatte nicht für faire Grundnahrungsmittelpreise einstehen würden. Was wir aber bei diesem Dreiecksverhältnis brauchen, ist, dass es nicht immer einen Profiteur gibt. Beim Dreiecksverhältnis Produzent, Handel und dann anschließend Konsument sollten schon alle gemeinsam von dieser Produktionswertschöpfungskette profitieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist für viele Menschen mittlerweile sehr, sehr schwierig. Lebensmittelversorgung ist ja nicht mehr nur abstrakt. Wenn man das auch bildlich hinsichtlich dieses Gesetzes bespricht: Das ist wie ein Feuerlöscher, ein Krisenwerkzeug für den Ernstfall.
Aus diesem Grund brauchen wir beim Krisenrecht drei Dinge, und das möchte ich schon noch erwähnen: erstens Transparenz: Wer wird verpflichtet, nach welchen Kriterien, mit welcher Kontrolle?; zweitens den sozialen Schutz, dass man auch aus der Vergangenheit lernt, dass es nicht immer Profiteure und Verlierer gibt, dass auch Arbeitnehmer:innen, Konsument:innen und auch die kleinen Betriebe nicht wieder auf die Verliererstraße kommen; drittens brauchen wir klare Grenzen, zeitliche Befristung, Überprüfbarkeit – demokratisch kontrolliert; das sollte man vielleicht auch aus der Vergangenheit lernen, weil der Rechtsstaat eben gerade in der Krise beweisen muss, dass er tatsächlich einer ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend – ich bin schon wieder fertig; ich hatte noch ein bisschen etwas, aber das lasse ich –: Die Lebensmittelversorgung ist Staatspflicht, und Versorgung heißt nicht nur lagern, sondern Vorsorge heißt auch, die Menschen vor Preiswucher zu schützen und damit verbunden die heimische landwirtschaftliche Produktion mitzunehmen. Das sollte, glaube ich, das Ziel von uns allen sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.14
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz.
RN/63
14.14
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir behandeln jetzt das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Aus freiheitlicher Sicht sage ich jetzt einmal, es ist etwas holprig zustande gekommen. Wir werden dieser Novelle aber zustimmen. (Rufe bei der ÖVP: Wow!)
Die Versorgungssicherheit des Staates ist einfach eine Kernaufgabe, und wenn die Kernaufgabe nicht gegeben ist, dann wird der ganze Staat nicht wirklich funktionieren. Aber das, was jetzt hinsichtlich Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz vorgelegt worden ist, ist eigentlich politisch sehr präzise, aber zu bequem ausformuliert. Es ist ein Gesetz mit den richtigen Ansätzen, aber es gab in den letzten Jahren gravierende politische Versäumnisse. Jetzt kommen Sie mit großen Ankündigungen zur Krisenvorsorge, aber die entscheidende Frage ist doch: Warum stehen wir überhaupt da, wo wir jetzt stehen?
Es hat auch vom Rechnungshof einige Kritik gegeben. Der hat seit Jahren kritisiert, dass es keinen regelmäßigen Gesamtüberblick über die Ernährungssicherheit gibt, dass die Risiken entlang der Lebensmittelkette systematisch zu analysieren wären und dass belastbare Notfallpläne fehlen. Und was hat die ÖVP in der letzten Regierung und in der vorangegangenen Regierung gemacht? – Zu wenig, viel zu wenig. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Meine Damen und Herren, das ist politisches Nachholen versäumter Arbeit unter Zeitdruck, keine Strategie politischer Weitsicht. (Ruf bei der SPÖ: Warts ihr dabei?!)
Nur, dass wir den zeitlichen Ablauf auch einmal erwähnen – jetzt unbedingt! –: Es hat im Jahr 2023 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegeben, und dann war der Herr Bundesminister für Inneres gefordert. Das Vertragsverletzungsverfahren ist aufgehoben worden. Dann war die Materie voriges Jahr im September im Innenausschuss, da war das wieder sehr unpräzise. Dann hat es im November einen Landwirtschaftsausschuss dazu gegeben, da war auch wieder einiges sehr unpräzise. Jetzt haben wir es geschafft, dass wir eine Novellierung vorliegen haben, aber wie gesagt: alles sehr problematisch, die ganze Strategie nicht zu Ende gedacht, die damit einhergeht.
Schauen wir uns einmal die Versorgungslage in Österreich an. Bei manchen Produkten sind wir stark: bei der Milch rund 177 Prozent, beim Fleisch 107 Prozent, beim Getreide circa 90 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Zarits [ÖVP]. – Heiterkeit der Abg. Bogner-Strauß.) – Das ist die Leistung unserer heimischen Bauern und nicht die Leistung der Agrarpolitik der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.)
Gleichzeitig gibt es aber massive Abhängigkeiten: Beim Gemüse schaffen wir 55 Prozent, beim Obst 33 Prozent (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Bei den Bananen vor allem!), bei den pflanzlichen Ölen auch circa 33 Prozent und beim Fisch nur 8 Prozent. Genau da wurde jahrelang weggeschaut. Statt die heimische Produktion strategisch zu stärken, hat man sich auf schöne Marktberichte und auf den Binnenmarkt verlassen. Jetzt, wo die Krisenrealität da ist, entdeckt man plötzlich die Vorratshaltung. Meine Damen und Herren, Vorsorge beginnt nicht im Krisenfall, Vorsorge beginnt in der Agrarpolitik der letzten zehn Jahre.
Zusammengefasst ist das eigentliche Risiko für unsere Ernährungssicherheit nicht das Zu-Wenige und das kleine Lager, sondern das eigentliche Risiko ist das fortgesetzte Höfesterben in Österreich. Wir Freiheitlichen stimmen heute aus Verantwortung für die Versorgungssicherheit und weil einige unserer Forderungen aufgenommen wurden, zu.
Unsere Botschaft ist klar: Schaffen Sie Kostentransparenz und stärken Sie vor allem die heimische Landwirtschaft, denn Ernährungssouveränität entsteht nicht im Lager, sie entsteht auf Österreichs Feldern! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.19
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Hechenberger.
RN/64
14.19
Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! Ich denke, es ist jetzt schon sehr viel und ausführlich darüber berichtet worden, worum es in diesem Gesetz geht. Fakt ist, mit diesem Gesetz bereiten wir uns gut auf eventuelle Krisen vor – wir haben die letzten Jahre Pandemie, geopolitische Spannungen und vieles andere mehr erlebt. Ich glaube, das ist durchaus wichtig, weil Landwirtschaftspolitik auch Sicherheitspolitik ist, weil letztendlich nur die Lebensmittelversorgung die Sicherheit für die Bevölkerung garantiert und gewährleistet.
Ganz am Beginn ist es mir wichtig, eines klarzustellen: Wenn die FPÖ sagt, sie fordert einen Preisdeckel, dann ist der Unterschied – und nur der Vergleich macht sicher – zu uns: Wir fordern faire Preise für unsere Bäuerinnen und Bauern. (Beifall bei der ÖVP.)
Die einzige Forderung, die von Kollegen Schmiedlechner von der FPÖ kommt, ist ein Posten in der AMA. Dazu sage ich eines ganz offen: Die AMA ist mit den Sozialpartnern besetzt, und ich gehe davon aus, dass das bis dato funktioniert hat. (Zwischenruf des Abg. Fürtbauer [FPÖ].) Es ist ganz einfach: Man braucht als FPÖ ja nur erfolgreich eine Kammerwahl zu gewinnen, dann sitzt man eh im Verwaltungsrat. Das werdet ihr aber Gott sei Dank nicht schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zurück zum Gesetz, zur Diskussion über Krisenvorsorge: Wenn man etwas in der Krise braucht, dann muss man auch in anderen Zeiten rechtzeitig darauf schauen, dass man es hat. Da, glaube ich, ist eines ganz wichtig, nämlich dass wir in Zeiten der Krise und in Zeiten der Nichtkrise eine faire Partnerschaft mit den Bäuerinnen und Bauern eingehen. Gerade das, was momentan am Markt passiert, macht mich extrem nachdenklich, denn es ist besorgniserregend. An und für sich ist ja für mich als Tiroler der Name Hofer positiv besetzt, aber ich sage es ganz offen: Die Handelskette Hofer ist für mich alles andere als positiv besetzt, denn mir ist ein Flugblatt in die Hände gefallen, demzufolge die Milch um 63 Cent verkauft wird – 63 Cent! (Abg. Sieber [ÖVP]: Wahnsinn!) Zum Vergleich: Ich habe mir einen Kaugummi gekauft und dieser kostet das Doppelte. Das heißt, der Kaugummi kostet doppelt so viel wie 1 Liter Milch. Da sage ich ganz offen: Ich glaube, da braucht es wirklich ein klares Signal, denn um 63 Cent kann kein einziger Bauer Milch produzieren. Das sind Schleuderpreise für ein hochwertiges Produkt, und diese Schleuderpreise müssen wir gemeinsam stoppen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir das nicht tun, dann wird es keine Landwirtschaft mehr geben, das heißt, keine regionale Lebensmittelversorgung, keine gepflegte Kulturlandschaft, keine Wertschöpfung im ländlichen Raum, keinen funktionierenden flächendeckenden Tourismus und am Ende keine Sicherheit für die Bevölkerung. Das heißt, all jene Handelsketten, die glauben, auf dem Rücken der Bauernfamilien Kapital erwirtschaften beziehungsweise Gewinnmaximierung betreiben zu können, sind ein Risiko, ein Sicherheitsrisiko für alle Österreicherinnen und Österreicher. Aus diesem Grund müssen wir gemeinsam das Sicherheitsrisiko und die Schleuderpreise bekämpfen, damit wir unterm Strich, wenn wir sie bei der Krisenvorsorge brauchen, auch die Bäuerinnen und Bauern haben, die uns den Tisch mehrmals am Tag mit hochwertigen Lebensmitteln decken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Weber.
RN/65
14.23
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Ich fasse kurz zusammen und wiederhole einen sehr treffenden Satz, der bereits mehrfach gefallen ist: Wir müssen rechtzeitig dafür sorgen, dass wir es dann auch haben, wenn wir es brauchen.
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleg:innen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Genau darum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt, bei der Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes: Es ist eben ein wesentlicher Schritt, um Österreich auch auf Krisenfälle einfach besser vorzubereiten. Wir haben nämlich in den vergangenen Jahren mitunter durchaus sehr leidvoll sehen dürfen, wie schnell Lieferketten unterbrochen werden können. Ich erinnere an die Pandemie Covid-19, an den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, an das querstehende Schiff im Sueskanal und an viele weitere globale Entwicklungen. Das Gesetz schafft einen klaren rechtlichen Rahmen, um im Krisenfall die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Dazu zählen nicht nur die staatlichen Vorsorgemaßnahmen, sondern auch strategische Vorratshaltung, die Information der Bevölkerung und die Koordinierung durch Bund und Länder.
Mit dieser Novelle wird die Resilienz Österreichs gestärkt, damit wir für unterschiedliche Szenarien gewappnet sind – von Blackouts haben wir schon gehört, über Sonnenstürme haben wir noch nichts gehört, wir wissen nicht, was da noch alles auf uns zukommt, auch über atomare Zwischenfälle und so weiter und so fort. Aber: Resilienz beginnt nicht nur beim Staat, nicht nur beim Gesetz, und nichts ist selbstverständlich. Jeder Einzelne von uns ist gefordert, einen Beitrag zu leisten. Auch in einer kleinen Wohnung können wir uns Grundnahrungsmittel auf Vorrat legen – Wasser, Konserven, Nudeln, Reis, Öl und so weiter –, das wird auch von den Zivilschutzverbänden immer wieder empfohlen. Niemand wünscht sich einen Ernstfall, aber er kann jederzeit eintreten.
Ein weiterer besonders wichtiger Punkt ist, lokale Lebensmittel zu bevorraten. Wenn wir nämlich unsere heimischen, von unseren Landwirten produzierten Produkte kaufen, stärken wir unsere Familienbetriebe, sichern die Arbeitsplätze und tragen dazu bei, dass Österreich auch in Krisenzeiten ausreichend und gesichert versorgt ist. Das ist ein doppelter Gewinn: Vorsorge für den Ernstfall und auch Stärkung unserer regionalen Wirtschaft.
Zusammenfassend möchte ich noch sagen: Die Novelle verpflichtet den Staat, Vorsorge zu treffen, aber sie fordert gleichzeitig auch jeden von uns auf, Verantwortung zu übernehmen, so, wie es früher durchaus üblich war: Jeder Haushalt hatte Vorräte angelegt, in einer Wohnung war eine Speis eingebaut, in der Landwirtschaft war es gang und gäbe, entsprechend Vorräte anzulegen. So können und sollen wir auch heute einen Beitrag leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.26
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/66
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Abstimmung. – Herr Abgeordneter (in Richtung Abg. Hofer [NEOS], der zwischen den Bankreihen steht), ich würde Sie ersuchen: Wir kommen zur Abstimmung.
RN/66.1
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 325 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Strasser, Feichtinger, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Strasser, Feichtinger, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich auch um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
RN/66.2
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.