13.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Interessanter Redebeitrag von Peter Schmiedlechner! Vielen Dank zunächst einmal an die Partner:innen in der Koalition, dass wir dieses Projekt dann auch konsequent mit Olga Voglauer und mit Peter Schmiedlechner, mit den Grünen und mit der FPÖ, diskutieren konnten und dass wir heute Einstimmigkeit haben. Das ist ein gutes, ein wichtiges Signal. Danke auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klubs und auch des Ministeriums und alle Stakeholder, die da mitgewirkt haben.

In Wahrheit ziehen wir die Lehren aus den vergangenen Jahren, die Lehren aus der Krise. Ganz ehrlich, wir wiegen uns oft ein wenig in Sicherheit, denn der nächste Supermarkt ist in der Regel gleich ums Eck. In den meisten Gemeinden Österreichs oder in Wien wirklich physisch ist der nächste Supermarkt gleich ums Eck – aber Supermärkte sind keine Garantie dafür, dass auch die Regale in diesen Supermärkten voll sind. Das haben wir leidvoll erleben müssen. Zum einen: Freitag, 13. März 2020. Die Pandemie beginnt, der Tag der leeren Regale. – Wer hätte sich das gedacht? (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer [NEOS].)

Oder, zweites Beispiel: Großbritannien beschließt den Brexit, tritt aus und ist auch mit leeren Regalen konfrontiert. Warum? – Der Brexit hat eine Verknappung der Mitarbeiter, der Lkw-Fahrer mit sich gebracht und eine Verschärfung der Lieferkettensituation. Das Zweite ist eine durchaus kurzsichtige Agrarpolitik auf der Insel, wo einfach zu wenig zum Beispiel auf Obst und Gemüse geschaut worden ist. 

Ziel dieses Gesetzes und Ziel der allgemeinen Agrarpolitik muss es sein, Versorgungsengpässe in Österreich und in Europa zu vermeiden. Was braucht es dazu? – In dem Fall muss ich dem Kollegen Schmiedlechner absolut recht geben: eine ordentliche Selbstversorgung in Österreich und in Europa ist dafür unerlässlich. Das ist auch nicht selbstverständlich. Wir werden da als agrarische Vertreter immer eine Spur belächelt, wenn wir darüber reden, dass ja die Selbstversorgung sozusagen nicht gottgegeben ist und dass man sich die erarbeiten muss. 

Uns geben interessanterweise genau diese Woche zwei Forscher der Boku, Marianne Penker und Johannes Tintner, recht. Sie sprechen eine Warnung aus, dass die Versorgungskrise auch in Österreich aufschlagen kann – also keine Selbstverständlichkeit, nicht von Gott gegeben – und dass es eine klare Vision und Antworten der Agrarpolitik braucht. Diese Vision hat Norbert Totschnig mit der Vision 2028 plus auf den Weg gebracht – erstens. Zweitens: Wir müssen – und auch da ist unser Streben quasi in der Allianz mit Peter Schmiedlechner – schauen, dass wir die Selbstversorgung in Österreich und in Europa erhalten.

Die beiden Forscher werfen auch eine Frage auf. Die Frage ist: Welchen Einfluss hat die Lebensmittelpreissituation auf die Selbstversorgung in Österreich und in Europa? Ich gehe jetzt die Lebensmittelpreisdebatte ein bisschen von der anderen Seite an. 

Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ich verstehe diese Emotionen, die in der Lebensmittelpreisdebatte da sind. Was ist aber sozusagen am Ende des Tages unsere Forderung? – Das sind faire Preise entlang der Wertschöpfungskette, vom Hof bis ins Regal und bis zum Teller; faire Preise für ordentliche Lebensmittel. Dieser virtuelle Pakt zwischen den Bäuerinnen und Bauern und den Konsumentinnen und Konsumenten, der ist so ein bisschen aus dem Lot geraten. Das müssen wir wieder auf gleich richten. Aus dem Grund haben wir vom Bauernbund eine Kampagne gestartet: „Schleuderpreise stoppen“. (Der Redner stellt eine schwarze Tafel, auf dem ein Stoppschild mit der Aufschrift „Schleuderpreise stoppen“ und ein stilisierter Landwirt mit einer Heugabel abgebildet ist, auf das Rednerinnen- und Rednerpult.) Da ersuche ich um Unterstützung, denn ja, es ist wichtig, dass es leistbare Lebensmittel gibt, aber es ist auch wichtig – siehe das Gesetz, das wir jetzt gerade diskutieren –, dass es eine ordentliche Selbstversorgung in Österreich und in Europa gibt. (Zwischenruf des Abg. Schmiedlechner [FPÖ].)

Wenn Milch aber um 63 Cent angeboten wird und der Bauer 50, 55 Cent kriegt, dann sind das Preise, zu denen österreichische Milchproduktion nicht möglich ist. Wenn Semmeln um 19 Cent angeboten werden, dann ist eine österreichische Getreideproduktion nicht möglich – bei einer Semmel um 19 Cent geht 1 Cent zum Bauern, da kann er das Getreide gleich verschenken, und es ändert sich nichts. Dann kostet die Semmel halt 18 Cent. Das ergibt keinen Sinn. Wenn das Schweinskarree aus Spanien 3,6 Cent kostet – im Metro gibt es das –, dann kann ich nur feststellen: Um diesen Preis ist in Österreich kein Schwein zu mästen. Das lehnen wir ab, weil unter dieser Preissituation eine agrarische Produktion in Österreich nicht möglich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Aus diesem Grund ersuche ich um Unterstützung. Einmal noch (erneut die Tafel auf das Rednerinnen- und Rednerpult stellend): schleuderpreise-stoppen.at; wir haben schon über 10 000 Unterschriften. Wir können gemeinsam ein Zeichen setzen, dass österreichische Qualitätslebensmittel wertvoll sind und auch einen fairen Preis verdient haben, von dem sich ein Einkommen erwirtschaften lässt und von dem man eine Familie ernähren kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich muss jetzt leider die Nerven des Auditoriums ein wenig strapazieren, denn es gibt einen Abänderungsantrag zum gegenständlichen Bericht, den wir jetzt gerade diskutieren, und leider muss ich ihn in voller Länge vortragen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Georg Strasser, Elisabeth Feichtinger, Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (325 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (297 d. Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz [...] wird wie folgt geändert: 

1. In Z 2 wird in Art. I Abs. 2 und in Z 24 in Art. II § 24 Abs. 5 Z 1 der Ausdruck „1. Jänner 2026“ durch den Ausdruck „1. April 2026“ ersetzt. 

2. Z 13 lautet wie folgt:

„13. Dem Art. II § 12 werden folgende Abs. 3 bis 8 angefügt:

(3) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kann für die im § 2 genannten Waren aufgrund der Empfehlungen des Bundeslenkungsausschusses zu Zwecken der Sicherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge und Erhaltung der Ernährungssouveränität unter Berücksichtigung der bestehenden EU-rechtlichen und nationalen Regelungen Vorsorgemaßnahmen, die zur Erreichung der Ziele geeignet sind, treffen.

(4) Unbeschadet einer Empfehlung des Bundeslenkungsausschusses nach Abs. 3 kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zu Zwecken der Sicherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge, Erhaltung der Ernährungssouveränität und der Absicherung der Möglichkeit, die Bevölkerung im Krisenfall mit Lebensmitteln und Trinkwasser zu versorgen, Vorsorgemaßnahmen wie insbesondere eine strategische öffentliche Vorratshaltung oder eine Verpflichtung privater Marktteilnehmer zu Vorratshaltung von Waren gemäß § 2 Abs. 1, treffen. Eine Verpflichtung zur Vorratshaltung hat sich am Bedarf an Lagerkapazitäten, dem Vorhandensein dieser Kapazitäten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich und an den dabei anfallenden Kosten zu orientieren.

(5) Nähere Bestimmungen zu den zu lagernden Waren, zur Auslagerung, zur Berechnung der Entschädigung und zu den Kontrollregelungen (Abg. Darmann [FPÖ]: ... vorigen Satz ...!) sind sowohl bei einer öffentlichen Vorratshaltung als auch bei einer Verpflichtung privater Marktteilnehmer zur Vorratshaltung durch Verordnung festzulegen. Dabei ist sicherzustellen, dass nur für Güter, die über den bisherigen Regellagerbestand hinausgehen, eine Entschädigung gewährt wird. § 10 Abs. 2 ist hinsichtlich der Entschädigung sinngemäß anzuwenden. 

(6) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kann zu Zwecken der Ermittlung des Regellagerbestands im Rahmen der Vorbereitung einer öffentlichen Vorratshaltung oder einer Verpflichtung privater Marktteilnehmer zur Vorratshaltung bestimmte Adressaten des im § 3 Abs. 1 Z 4 genannten Personenkreises zu Meldungen über den Lagerbestand eines bestimmten Zeitraums auffordern (Abg. Darmann [FPÖ]: ... in eigenen Worten ...!) oder erforderlichenfalls durch Verordnung verpflichten.

(7) Verordnungen gemäß Abs. 4 und 5 bedürfen, soweit derartige Verordnungen nicht ausschließlich die gänzliche oder teilweise Aufhebung einer Vorsorgemaßnahme nach Abs. 4 und 5 zum Gegenstand haben, der Zustimmung [...] des Nationalrates.

(8) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft kann zu Zwecken der Vorsorge im Bereich der Lebensmittelbewirtschaftung und Erhaltung der Ernährungssouveränität organisatorische, technische und strukturelle Vorbereitungsmaßnahmen treffen.“

3. In Z 17 wird in Art. II § 18 Abs. 3 der Ausdruck „Lagerung von Waren gemäß § 12 Abs. 3“ durch den Ausdruck „Lagerung von Waren gemäß § 12“ ersetzt.


Vielen Dank – ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.44

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

TOP2 Abänderungsantrag: AVISO-Dokument gescannt von Dipl.-Ing. Georg Strasser, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer

Präsidentin Doris Bures: Da eben kein Verlangen auf Verteilung vorgelegen ist, mussten Sie ihn verlesen, Herr Abgeordneter. Er ist jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.