13.58
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört, und da sind sich ja alle einig: Die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln ist ein ganz wichtiges Ziel der Agrarpolitik in Österreich – neben Zielen wie dem Erhalt einer flächendeckenden nachhaltigen Landwirtschaft. Wir haben hier in Österreich etwas, was wir vorweisen können, vorzeigen können: einen hohen Bioanteil; 80 Prozent wirtschaften umweltgerecht; wir bewirtschaften das Berggebiet, da werden Leistungen erbracht, welche die Voraussetzungen für den Tourismus bringen. Das sind also unsere ersten Ziele.
Natürlich müssen wir uns aber für den Fall vorbereiten, dass es Krisen gibt – Krisen, die wir in den vergangenen Jahren beobachten konnten, Krisen, bei denen marktwirtschaftliche Störungen aufgrund von Blackouts oder Lieferkettenproblemen aufgrund geopolitischer Spannungen auftreten. Dafür gibt es das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz. Es ist eines von drei Krisengesetzen, Wirtschaftslenkungsgesetzen, die wir in Österreich haben, neben dem Versorgungssicherungsgesetz und dem Energielenkungsgesetz.
Wir haben in Europa in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten geglaubt, dass wir mit dem gemeinsamen Binnenmarkt ausreichend Schutz haben und die Lebensmittelversorgung immer gewährleistet sein wird. Wir haben gesehen, dass dem nicht so ist, sowohl in der Covid-Krise als auch bei Lieferkettenproblemen aufgrund der geopolitischen Spannungen. Das hat uns gezeigt, dass eine Annahme, die eigentlich über Jahrzehnte unumstritten war, nicht gilt, nämlich dass die Lebensmittelversorgung eine Selbstverständlichkeit ist. Sie ist es nicht, und deswegen müssen wir uns da vorbereiten.
Das bisherige Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz hat im Wesentlichen Maßnahmen erst für den außerordentlichen Krisenfall vorgesehen – es wäre darüber hinaus auch Ende 2026 ausgelaufen –, auch aufgrund dieser Annahmen der vergangenen Jahre. Vorsorgemaßnahmen, also wirkungsvolle Instrumente im Vorfeld einer Krise, waren bislang nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch aufgrund eines Rechnungshofprüfberichtes im Jahr 2023 hat man allerdings erkannt, wir müssen da nachbessern, es gibt Handlungsbedarf, und all diese Forderungen wurden nun in dieser Novelle berücksichtigt.
Kommen wir zu den Voraussetzungen für die Anwendung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes: Alle drei Wirtschaftslenkungsgesetze haben eines gemein, nämlich dass sie erst durch die Erlassung von entsprechenden Verordnungen aktiviert werden können. Wir sprechen da von Schubladenverordnungen, also Verordnungen, die wir für den Fall einer Krise bereits vorbereitet haben, um möglichst rasch reagieren zu können. Das sind Verordnungen wie beispielsweise die Verordnung für eine Abgabe von Lebensmitteln im Blackout-Fall oder eine Meldeverordnung oder bis dahin gehend, dass man sagt, man muss Kompetenzen beispielsweise an die Landeshauptleute übertragen.
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz sieht auch eine klare Vorgehensweise vor, die im Gesetz verankert ist. Das Erste ist die Anhörung des Bundeslenkungsausschusses, in dem ja sehr viele Stakeholder und die im Hauptausschuss vertretenen Parteien drinnen sind. Da muss die Anhörung erfolgen, und schließlich ist die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrates erforderlich.
Was sind zentrale Neuerungen, die nun ins Gesetz aufgenommen wurden? – Ich möchte einige Beispiele anführen. Das Erste ist: Es gibt eine Ergänzung beziehungsweise eine Präzisierung der Entschädigungsregelungen. Wenn also jemand durch staatliche Lenkungsmaßnahmen einen finanziellen Schaden erleidet, kann er eine Entschädigung beantragen. Das Weitere ist: Das Einschreiten durch Polizeiorgane im Bedarfsfall wurde nach dem Vorbild des Energielenkungsgesetzes im Gesetz verankert.
Abgesehen davon, dass die Gültigkeit des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes nun bis Ende 2035 verlängert wurde, erlaubt das Gesetz nun Vorsorgemaßnahmen zu Zwecken der Krisenvorsorge. Dazu gehören folgende Aspekte:
Das Erste ist: Es ist eine strategische öffentliche Vorratshaltung oder eine verpflichtende private Lagerhaltung für Marktteilnehmer vorgesehen – das Ganze natürlich gegen Entschädigungen. Für die Zurverfügungstellung von vorbereitenden Informationen braucht es hier eine Grundlage. Diese vorbereitenden Informationen sind wichtig für die Wirtschaft und die Bevölkerung. Und schließlich sieht das Gesetz eine Ermöglichung der Verwendung von Daten für die wissenschaftliche Analyse und für Studien vor. Das war bisher nicht möglich.
Vorratshaltung, wie funktioniert das? – Wir haben es schon gehört. Es sind dafür auch wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben worden. Wir haben eine Kiras-Studie erstellen lassen, um festzustellen, welche Notwendigkeit besteht. Das Ergebnis ist, dass es eine Empfehlung gibt, primär Nahrungsergänzungsmittel einzulagern, wie zum Beispiel Vitamin C, um die Resilienz der Unternehmen in Erzeugung und Verarbeitung zu stärken. In Anbetracht der hohen Kosten für die Versorgung der österreichischen Bevölkerung wurde von einer darüber hinausgehenden umfangreicheren Lagerhaltung abgeraten. Zum Beispiel beläuft sich ja die üblicherweise vorhandene Getreidereserve vor der Ernte für einen Monat auf 800 000 Tonnen. Eine darüber hinausgehende Lagerhaltung wäre also sozusagen sehr kostspielig, und davon wurde abgeraten.
Eine Bevorratung kann in der Praxis dann schließlich durch eine Verordnung umgesetzt werden. Davor ist wiederum die Befassung des Bundeslenkungsausschusses notwendig, danach eine Begutachtung, und schließlich ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erforderlich.
Zum Abschluss: Vergangene Blackouts haben gezeigt – Iberische Halbinsel, wir wissen, Portugal, Spanien, im April 2025 ein Blackout, das bis zu 18 Stunden gedauert hat, oder auch der Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz im Jänner 2026 – und haben uns gelehrt, Vorsorgemaßnahmen sind unerlässlich. Mit dieser Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen, um im Fall einer Krise die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelversorgung beschließen zu können.
Ich bedanke mich bei den Agrarsprechern der Regierungsfraktionen, bei den Kolleginnen und Kollegen in den Teams für die konstruktive Arbeit. Ich bedanke mich beim Grünen Klub für die Unterstützung und schließlich auch bei der freiheitlichen Fraktion, denn damit wird es möglich, dass wir die notwendige Zweidrittelmehrheit erreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.04
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Albert Royer zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.