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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Nationalrätinnen und Nationalräte! Sehr geehrte Damen und Herren! Für Österreich hat die internationale Zusammenarbeit einen enormen Stellenwert. Wir sind ein Land, das sich international engagiert und auch aktiv einbringt. Auch deshalb befindet sich hier in Wien einer der vier offiziellen Amtssitze der Vereinten Nationen. 

Die Verhandlungen zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere wurde zu Beginn des Jahrhunderts gestartet. Es waren sehr komplexe und sehr langwierige Verhandlungen, denn erstmals wurde ein Regelwerk für das internationale Meeresgebiet außerhalb der Hoheitsgebiete unter Einbindung aller UN-Mitglieder erarbeitet. Wir haben gehört, es betrifft ungefähr zwei Drittel der Weltmeere. 

Nach mehr als zehn Jahren Verhandlungen konnte schließlich 2022 ein Abschluss erzielt werden. Zur Einordnung des Abkommens: Das Seerechtsübereinkommen ist es ein Meilenstein multilateralen Umweltrechts und soll dazu beitragen, den globalen Schutz der marinen Biodiversität zu stärken. Es schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für den Schutz von biologischen Ressourcen und die nachhaltige Nutzung in Gebieten jenseits der nationalen Hoheitsbefugnisse. 

Auch wenn Österreich ein Binnenland ist, so hat der Schutz der Ozeane auch für uns eine sehr große Relevanz. Kollegin Bayr hat es angesprochen: Die Ozeane stabilisieren das Klima, speichern große Mengen an Wärme und Kohlenstoff, produzieren rund die Hälfte des Sauerstoffs und beherbergen eine enorme biologische Vielfalt. Gemeinsam mit allen anderen Staaten der Welt haben wir eine klare Verantwortung für den Zustand der Weltmeere. 

Zu den Themenbereichen des Abkommens: Das Abkommen umfasst vier zentrale Bereiche. 

Erstens: den Umgang mit marine genetischen Ressourcen und die damit verbundene Aufteilung der Vorteile, die daraus entstehen. Das war davor überhaupt nicht geklärt, und es war notwendig, dass man Regelungen schafft. Zum Beispiel stellt sich, wenn auf internationalen Meeren wissenschaftlich oder kommerziell relevante Entdeckungen gemacht werden, die Frage, wer das Ganze nützt und wer sozusagen einen Vorteil daraus hat. Genau das wird da geregelt. 

Das Zweite ist die Ausweisung von Meeresschutzgebieten und die Einführung eines effektiven Managementinstruments. Warum braucht man das? – Für den Fall, dass zum Beispiel internationale Meeresschutzgebiete eingerichtet werden, brauchen wir Regelungen, so wie wir das ja auch bei Nationalparks haben. Dafür wird mit diesem Übereinkommen sozusagen die Grundlage geschaffen. 

Das Dritte sind Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen, und zwar für kommerzielle Projekte und für Forschungsprojekte. Das betrifft nicht Tiefseebergbau oder die Fischerei, dafür hat es davor auch eine Regelung gegeben. Damit ist eine Grundlage geschaffen. 

Das Vierte ist: Es geht um Stärkung von Kapazitätsaufbau und Technologietransfer für jene Länder, die nicht die administrativen Voraussetzungen haben, um schlussendlich dieses Abkommen umzusetzen oder zu vollziehen. 

Was ist die Bedeutung dieses Abkommens vor allem auch für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft? Das Hochseeübereinkommen spielt für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft eine große Rolle, da es die Verwendung von genetischen Informationen aus der hohen See regelt. Österreich weist eine starke Forschungslandschaft in den Bereichen Umwelt, Medizin und Biotechnologie auf, die stark international vernetzt arbeitet und klare Regeln benötigt. 

Zum Beispiel verfügt die Universität Wien mit ihrem Departement für Meeresbiologie in den Bereichen mikrobielle Ökologie und Molekularbiologie über exzellente Forschungsgruppen. Österreichische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leisten in diesem Spezialgebiet weltweit beachtete Beiträge zur Erforschung mikrobieller Lebensgemeinschaften in der Hoch- und Tiefsee. 

Gerade diese Ökosysteme sind von enormer Bedeutung, weil sie bislang weitgehend unerforschtes genetisches Potenzial erhalten, das auch für die wirtschaftliche Anwendung erhebliche Chancen bietet, zum Beispiel in der Biotechnologie, etwa für neuartige Enzyme, medizinische Anwendungen oder industrielle Prozesse. Das Übereinkommen schafft erstmals klare und verlässliche Rahmenbedingungen für den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen sowie für den internationalen wissenschaftlichen Austausch. 

Ich komme zum Schluss. Für einen innovationsorientierten Wirtschafts- und Forschungsstandort wie Österreich ist die Ratifikation dieses Abkommens sehr wichtig, weil der wissenschaftliche Zugang zu Ressourcen und Daten damit gewährleistet und internationale Kooperation möglich bleiben sowie globale Zugangs- und Vorteilsausgleichsregeln praktikabel ausgestaltet werden können. 

Nur wer Vertragspartei ist, kann voll mitentscheiden. Wir haben im Sinne einer offenen Wissenschaft, fairen Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit ein klares Interesse, aktiv mitzugestalten. Eine Ratifikation in Österreich ist Voraussetzung, um auch an der ersten Vertragsstaatenkonferenz, die Ende des Jahres, Anfang nächsten Jahres stattfinden wird, teilnehmen zu können. 

Zum Abschluss noch ganz kurz zum Thema Feuerwehren und Wasserrecht. Wir haben in Österreich eine ganz klare Regelung, was die Entnahme von Wasser durch die Feuerwehren anbelangt. Im Einsatzfall, im Brandfall kann man an jeder Stelle Wasser entnehmen. Im Übungsfall sind allerdings andere Dinge auch noch zu berücksichtigen, denn das Wasserrecht sieht ja auch Rechte anderen Nutzer vor, zum Beispiel Fischereirechte. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Da gab es in Oberösterreich das Problem, dass bei einer Übung zu viel Wasser entnommen worden ist, zu wenig Restwasser da war, was die Fischbestände beeinträchtigt hat, wodurch Probleme entstanden sind. Wir haben mit Oberösterreich, mit dem oberösterreichischen Feuerwehrverband das Thema besprochen. 

Die Lösung schaut so aus: Die Feuerwehr arbeitet gemeinsam mit der Gemeinde aus, wo mögliche Entnahmestellen für Übungszwecke sind. Diese Stellen werden der Bezirkshauptmannschaft gemeldet. Wenn das alles passt, gibt es eine 25-jährige Genehmigung für diese Entnahmestellen. Wir haben also klare gesetzliche Regelungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben unterschiedliche Wünsche in den Bundesländern. Aber Fakt ist: Wir sind im Austausch. (Abg. Thau [FPÖ]: Wieso macht ihr es nicht die ganze Zeit?) Wir haben eine klare gesetzliche Regelung. Wir unterstützen die Feuerwehren in Österreich auf allen Ebenen und auch in dieser Frage. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.00

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Baumann. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.