RN/96

16.15

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass meine Rede schon so dringlich erwartet wird. Ich muss mich vielleicht bei manchen vorstellen: Markus Marterbauer, Bundesminister für Finanzen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei der Debatte um eine Steuer auf Millionenerbschaften könnte ich es mir leicht machen und auf die umfangreichen Steuersenkungen der Vorgängerregierung wie die Senkung der Körperschaftsteuer, die nicht finanzierte Abschaffung der kalten Progression und viele andere Maßnahmen mehr (Abg. Gewessler [Grüne]: Die Einführung der CO2-Bepreisung!), die einseitig Konzerne und Spitzenverdiener begünstigt haben (Abg. Schwarz [Grüne]: ... in Milliardenhöhe!), verteilungspolitisch falsch waren und uns ein viele Milliarden tiefes Budgetloch hinterlassen haben, hinweisen. 

Ich könnte auf die positiven Verteilungswirkungen der Maßnahmen hinweisen, die wir gesetzt haben: die Ausweitung der Konzernbesteuerung, die höheren Steuern auf die Privatstiftungen, die Verlängerung der Befristung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent auf alle Einkommen über 1 Million Euro, das Schließen von Steuerschlupflöchern in der Grunderwerbsteuer für Unternehmen bis zu null Toleranz für Steuerbetrug, insgesamt mit einem Aufkommen pro Jahr von deutlich mehr als 1 Milliarde Euro, also auch mindestens in dieser Größenordnung, über die wir heute sprechen.

Doch ich tue das alles nicht (Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne]) und versuche, hier kein Kleingeld zu wechseln. Ich glaube, dass es viel sinnvoller ist, die Debatte um eine Steuer auf Millionenerbschaften zu versachlichen und sich mit jenen Argumenten sachlich auseinanderzusetzen, die oft gegen diese Steuer vorgebracht werden. Ich bin nämlich der Meinung oder zumindest der Hoffnung, dass eine sachliche Auseinandersetzung mit den Fakten, Studien, Daten zwar viel Zeit kostet, aber schließlich erfolgreich ist. Deshalb wird die Steuer auf Millionenerbschaften in dieser Legislaturperiode noch nicht kommen, aber danach. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Noch nicht!)

Oft hört man, dass Steuern auf Millionenerbschaften eine unübliche Doppel- und Mehrfachbesteuerung wären, weil das Erbe aus Einkommen stammt, das im besten Fall bereits versteuert ist. Dabei ist es doch vielmehr so, dass die arbeitende Bevölkerung Doppel- und Mehrfachbesteuerung täglich erlebt, weil sie mit bereits versteuertem Einkommen konsumiert und durch Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer bereits von Zweit- und vielleicht Mehrfachbesteuerung betroffen ist. Für die arbeitende Bevölkerung ist Mehrfachbesteuerung völlig normal, für Erben soll das nicht gelten? Das ist doch sachlich wenig stichhaltig. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Sehr oft hört man, dass das Häuschen der Oma von einer Steuer auf Millionenerbschaften erfasst würde. Dabei ist es doch so, dass das Häuschen oder die Eigentumswohnung der Oma oder des Opas von einer Erbschaftssteuer überhaupt nicht umfasst werden würde, weil es in allen Erbschaftssteuermodellen, die es international gibt, hohe Freibeträge und Ausnahmen gibt. Das ist doch ziemlich eindeutig und leicht nachweisbar. 

Oft hört man, die Übergabe von Unternehmen würde durch die Besteuerung von Millionenerbschaften verhindert. Dabei ist es doch so, dass alle Erbschaftssteuersysteme, die bekannt sind und in der Praxis umgesetzt werden, Ausnahmen für Betriebsübergaben in Form von Stundungen und Teilzahlungen vorsehen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Stundungen! Eine Stundung ist ...!)

Oft wird gesagt, die Erbschaftssteuer würde die breite Masse betreffen. Dabei ist es doch so, dass das reichste Prozent der Haushalte, also die reichsten 40 000 Haushalte, mehr als 40 Prozent des gesamten Vermögens besitzt und die restlichen 99 Prozent weniger als 60 Prozent. Das überträgt sich dann auf die Erbschaften, und das bedeutet, dass das Volumen der Erbschaften extrem auf das oberste Prozent konzentriert ist. Es gibt also einerseits eine sehr schmale Generation von Millionenerb:innen, andererseits viele recht kleine Erbschaften und viele, die überhaupt nichts erben. Auf Basis der vorhandenen Daten und Analysen ist ganz klar nachweisbar, dass die Reichen erben und nicht die Mittelschicht, dass die 60-Jährigen erben und nicht die Jungen. 

Oft wird behauptet, der Verwaltungsaufwand einer Steuer auf Millionenerbschaften sei höher als das Steueraufkommen. Dabei ist es doch nachweislich so, dass der Verwaltungsaufwand relativ niedrig ist, weil man ja direkt bei den Verlassenschaftsverfahren anknüpfen kann und die Bewertung der verschiedenen Vermögensbestandteile recht klar geregelt und technisch relativ einfach ist.

Stellen wir also das ohnehin Offensichtliche klar: Eine Steuer auf Millionenerbschaften ist besonders leistungsfreundlich. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Für wen?) Derzeit besteuern wir Leistungseinkommen auf Arbeit hoch, leistungslose Millionenerbschaften aber gar nicht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Eine Steuer auf Millionenerbschaften würde das kompensieren und damit auch ökonomisch die richtigen Anreize setzen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Versuchen wir doch, uns das Aufkommen einer derartigen Steuer in Erinnerung zu rufen. Das Erbvolumen wird in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten relativ stark auf etwa 40 bis 50 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Das bedeutet, selbst wenn nur das oberste 1 Prozent der Haushalte betroffen wäre, dass wir mit einem Aufkommen von wohl deutlich mehr als 1 Milliarde Euro rechnen können. Stellen wir damit auch klar, dass mit einer derartigen Steuer auf Millionenerbschaften die Finanzierung guter Pflege für alle, Chancengleichheit für alle Kinder und geringere Steuern auf Leistungseinkommen aus Arbeit möglich wären! (Abg. Darmann [FPÖ]: Ihr schickt es eh gleich in die Ukraine! – Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ].)

Lassen Sie uns deshalb gemeinsam an einer Versachlichung der Debatte arbeiten! Arbeiten wir gemeinsam an einem Steuersystem, in dem alle gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Sozialstaates beitragen! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Genau! Dann hätte ich aber auch gern, dass ...!) Arbeiten wir gemeinsam an einem Steuersystem, das gerecht ist! Arbeiten wir gemeinsam an einem Steuersystem, das auch den ökonomischen Herausforderungen gerecht wird! 

Mit billiger Polemik und Auseinandersetzung zwischen den Fraktionen wird uns das wenig gelingen. Arbeiten wir an einer Versachlichung der Debatte! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: ... sachlich in der Debatte?) Schauen wir uns die Argumente dafür und dagegen an (Abg. Darmann [FPÖ]: ... der Rede vom Finanzminister!), wägen wir sie ab! Ich glaube, dass mit einer derartigen Versachlichung der Debatte (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo ist ... Ihre Rede denn besonders sachlich?) Fortschritt in der Politik möglich ist (Abg. Darmann [FPÖ]: ... linksideologische Märchenstunde von der Regierungsbank! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Da ist überhaupt nichts sachlich!) und freue mich auf die Auseinandersetzung in dieser Frage. Ich bin gerne bereit, in jeden einzelnen Klub zu kommen und diese Frage zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Prammer [Grüne]. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)

Ich bin der Meinung, dass eine derartige sachliche Auseinandersetzung (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Die ist nicht sachlich!) mit den Daten, Fakten und wissenschaftlichen Studien dazu beitragen kann, dass das österreichische Erfolgsmodell des sozialen Ausgleichs und der gerechten Wirtschaftsordnung weiterhin erfolgreich sein kann. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: ... keine Redezeitbeschränkung!) – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.22

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.