RN/193
22.54
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, die Selbstverwaltung der Sozialversicherung ist eine tragende Säule unseres Sozialstaates. Man hat gut gesehen, wohin die FPÖ will: Zerschlagung der Sozialversicherung, Privatisierung des Gesundheitssystems. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) Wir wissen, wohin die Reise der FPÖ immer geht. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber damit dieses System – die Selbstverwaltung – funktionieren kann, braucht es klare, faire und sachgerechte Regeln, und darum gibt es diesen vorliegenden Gesetzentwurf, der nunmehr eine notwendige und bedeutsame Neuregelung für Mitglieder der Verwaltungskörper bei den Sozialversicherungsträgern schaffen soll.
Wir haben es jetzt schon öfter gehört, und ich möchte den Anlassfall noch einmal erwähnen: Letztes Jahr erhielten elf Mitglieder des Verwaltungsrats der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Verwaltungsstrafbescheide in Höhe von über 75 000 Euro pro Person. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Hintergrund für diese drakonischen Strafen war, dass Brandschutzmängel im Laurenz-Böhler-Spital nicht behoben wurden. (Abg. Steiner [FPÖ]: Das haben wir alles schon gehört! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Unabhängig davon, dass die Brandschutzbestimmungen natürlich strikt einzuhalten sind, muss man das natürlich differenziert sehen: Es geht da um ehrenamtlich tätige Funktionärinnen und Funktionäre, die eine öffentliche Verpflichtung wahrnehmen, aber mit existenzbedrohenden Verwaltungsstrafen konfrontiert wurden. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Na ja, jeder Gemeinderat hat das auch!) Jetzt wissen wir, dass die AUVA sehr viele Häuser in ganz Österreich hat, aber nicht klar ist, in welchem Haus jetzt gerade wo etwas zu richten ist. Für die Geschäfte im Detail gibt es natürlich auch hauptamtlich Beschäftigte (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, dann brauchen wir die anderen eh nicht mehr!), die dort ihre Aufgabe zu erfüllen haben. Wir haben aber das Problem, dass diese Funktionär:innen in keinem Dienstverhältnis stehen. Sie machen eine ehrenamtliche Tätigkeit, und ich möchte es noch einmal betonen: Es sind 49 Euro pro Sitzung, die gesetzlich – durch Verordnung – festgelegt sind, und die sollen jetzt persönlich in einer Höhe von mehreren 10 000 Euro haften (Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ]) – und das ist absolut unverhältnismäßig.
Darum sollen wir jetzt eben diese Regelung beschließen – und ich hoffe auf breite Zustimmung –, und zwar dahin gehend, dass dann, wenn in unmittelbarem Zusammenhang mit der Funktionsausübung Verwaltungsstrafen erlassen werden – wobei wir hoffen, dass es natürlich nicht der Fall ist, dass es noch einmal zu so einer Anwendung kommt –, eben der Sozialversicherungsträger diese übernehmen soll.
Das bedeutet aber keinen Freibrief für die Funktionär:innen, ganz im Gegenteil: Eine persönliche Haftung soll weiter eintreten, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Es wird damit keine Verantwortung abgeschafft, sondern sie wird fair verteilt werden.
Wir schützen damit nicht Fehlverhalten (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Natürlich!), sondern die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung. Wir sorgen für Rechtssicherheit (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist es!), Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit, und wir stehen nach wie vor zu einer guten Sozialversicherung in Österreich mit der Selbstverwaltung (Abg. Kaniak [FPÖ]: Das ist keine Selbstverwaltung, das ist eine Selbstbedienung!), die ein Garant für eine gute Versorgung ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
22.57
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Martin Graf. Die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.