17.38

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dass wir hier heute über einen Allparteienantrag sprechen, grenzt fast an ein kleines parlamentarisches Wunder. In Zeiten, in denen man sich oft nicht einmal über die Bewertung der Wetterlage einig werden kann, haben wir hier offenkundig eine juristische Sternstunde der Einigkeit gefunden, und ich begrüße das ganz außerordentlich. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Zum Kern der Sache: Es ist schon vielfach ausgeführt worden, die bisherige Altersgrenze in der Notariatsordnung von 35 Jahren für Notariatskandidatinnen und -kandidaten ist nicht mehr zeitgemäß. Weil das Jahr 1962 erwähnt wurde und dass die Regelung aus der Zeit gefallen sei, kann ich aus persönlichen Gründen nur dazusagen: Ich halte zwar diese Regelung für aus der Zeit gefallen, aber nicht alles, was 1962 entstanden ist, ist aus der Zeit gefallen. (Beifall des Abg. Taschner [ÖVP].)

Lange Zeit sind wir eben davon ausgegangen, dass diese Regelung mit Verfassungsrecht und Unionsrecht im Einklang steht. Die Rahmenbedingungen haben sich aber geändert – wir haben es auch schon gehört –, es gibt EU-Richtlinien und es gibt auch Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union zu Altersgrenzen im Notariat. Unsere Einschätzung muss daher revidiert werden.

Wir haben schon gehört, der Gerichtshof prüft heute sehr genau, ob solche Altersgrenzen tatsächlich legitime Ziele verfolgen, was eben entscheidend ist. Solche Altersgrenzen müssen angemessen und erforderlich sein. Wir müssen jetzt handeln, denn auf dem Prüfstand des Rechts ist diese Regelung nicht mehr zu vertreten. Vor diesem Hintergrund haben die Notariatskammer, das Bundesministerium für Justiz und alle Fraktionen im Haus das Thema eingehend diskutiert. Aus diesen konstruktiven Gesprächen ist der vorliegende Initiativantrag hervorgegangen.

Wir wissen also, die Regelung lautet jetzt folgendermaßen, dass die Altersgrenze von 35 auf 50 Jahre angehoben wird. Das schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. Wer sich erst mit 36 Jahren für den Weg ins Notariat entscheidet, kann diesen Schritt ebenso verantwortungsvoll und qualifiziert setzen wie jemand, der oder die mit 34 in diesen Beruf wechseln möchte. 

Gleichzeitig verfolgen wir mit der Altersgrenze, die ja doch auch notwendig erscheint, ein legitimes Ziel, nämlich: Notarinnen und Notare sollen ihren Beruf über einen ausreichend langen Zeitraum ausüben können, um ihre mühsam erworbene Erfahrung in qualitativ hochwertige Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger einbringen zu können.

Mit dieser Neuregelung tragen wir eben den Besonderheiten des Notariats – auch das wurde schon ausgeführt – voll Rechnung. Wir sichern eine geordnete Altersstruktur, fördern zugleich den Zugang von jungen Menschen zum Beruf und – auch das haben wir schon gehört – wir fördern damit auch den Zugang von Frauen zu diesem Beruf. So stärken wir die Qualität und die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Rechtsberufs.

Abermals sei betont, ich begrüße ganz ausdrücklich, dass alle im Parlament vertretenen Parteien dieses Anliegen unterstützen und diese wichtige Änderung gemeinsam mittragen. Ich nehme das gerne als Referenz für weitere wichtige justizpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

17.42

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Dies ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.