RN/138
Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über die Regierungsvorlage (411 und Zu 411 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (36. StVO-Novelle), das Kraftfahrgesetz 1967 und das Führerscheingesetz geändert werden (431 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den Antrag 510/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Autofahrerschikanen stoppen – Nein zu Zufahrtsbeschränkungen – Nein zur City-Maut (432 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den Antrag 512/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eigenverantwortung statt Bevormundung – Nein zur allgemeinen Helmpflicht für E-Scooterfahrer (433 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Heiß. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/139
18.44
Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der hart arbeitende Österreicher kämpft jetzt schon gegen explodierende Spritpreise und erdrückende Steuern, bis ihm buchstäblich die Luft ausgeht. Was machen die Systemparteien? – Sie lassen sich eine neue Autofahrerschikane einfallen. Ab Mai 2026 dürfen nämlich Städte jedes Kennzeichen per Kamera scannen, jede Einfahrt protokollieren, und von Millionen unbescholtenen Bürgern wird ein lückenloses Bewegungsprofil erstellt. Das ist kein modernes Verkehrsmanagement, das ist der Einstieg in einen Überwachungsstaat auf vier Rädern. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche haben deshalb im Verkehrsausschuss einen klaren Gegenantrag gestellt: „Nein zu Zufahrtsbeschränkungen – Nein zur City-Maut“, mit einem sofortigen Stopp aller Planungen für kamerabasierte Massenüberwachung im Straßenverkehr. Die Regierungsparteien haben diesen Antrag – wie so oft – elegant vom Tisch gewischt und ignorieren dabei sogar Experten, die sie selbst einberufen haben. – Das SPÖ-geführte Justizministerium, der Datenschutzrat, WKO, das Land Steiermark, der ÖAMTC sowie der Arbö kritisieren Ihr Gesetz, und Sie ignorieren alle Warnungen. Offenbar haben die Herrschaften im Ministerrat ein neues Motto: Expertenmeinungen – nein danke, wir haben unsere eigene Realität! (Abg. Schnabel [ÖVP]: Das trifft auf Sie zu!)
Dabei ist es erst der Anfang. Danach kommt die Citymaut, später die sogenannten 15-Minuten-Städte, die uns jetzt schon als Fortschritt verkauft werden. Das grüne Belohnungs- und Bestrafungssystem läuft auch erst richtig warm: Heute gibt es Gratiseintritt in Museen für die, die Öffis benutzen, morgen gibt es Bußgelder für alle, die da nicht mitspielen. Genau damit beweisen Sie aber doch nur eines, meine Damen und Herren: Der Draht zwischen Ihnen, den Regierungsparteien, und den Menschen in diesem Land ist längst gerissen. Nur wir Freiheitliche stehen kompromisslos (Abg. Schnabel [ÖVP]: Ja genau!) an der Seite der Pendlerfamilien (Zwischenruf der Abg. Reiter [ÖVP]), der Handwerker und der Betriebe – an der Seite jener, die dieses Land tatsächlich tragen.
Zum Schluss eine unbequeme Wahrheit, die Sie mitnehmen dürfen: Die Freiheit stirbt nicht laut, die Freiheit stirbt leise (Abg. Oberhofer [NEOS]: Na bitte! Hallo, hallo!), Kamera um Kamera, Regel um Regel, Kilometer um Kilometer. (Abg. Schroll [SPÖ]: Uh, Angst!) Wer heute wegschaut, wird morgen in einem von oben genehmigten Bewegungsradius leben und sich fragen, wann genau der letzte freie Meter verloren gegangen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Uh!)
18.47
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Moitzi. Ich stelle seine Redezeit auf 5 Minuten ein.
RN/140
18.47
Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nur zwei Sätze zur Kollegin von der FPÖ: Ich finde es extrem unverantwortlich, was Sie da heute tun, dass Sie da nicht mitstimmen. Sie sagen, „die Freiheit stirbt leise“ – Kinder sterben leider nicht leise bei Verkehrsunfällen. Sie stimmen heute gegen mehr Verkehrssicherheit. (Zwischenruf des Abg. Spalt [FPÖ].) Das kann ich in einer Zeit wie jetzt, in der Unfälle von Kindern immer mehr zunehmen, überhaupt nicht verstehen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Oberhofer [NEOS] und Götze [Grüne].)
Wir beschließen heute eine extrem große Änderung der Straßenverkehrsordnung (Zwischenruf des Abg. Spalt [FPÖ]), weil in den letzten Jahren die aktive Mobilität in Österreich zum Glück immer mehr zugenommen hat. Es gibt immer mehr E-Scooter, es gibt immer mehr E-Mopeds auf den Straßen, und es gibt zum Glück immer mehr Radfahrerinnen und Radfahrer. Was die Straßenverkehrsordnung betrifft, wurde dazu in den letzten Jahren aber nicht ausreichend Stellung genommen. Mit diesem Umstieg wird es immer enger auf den Geh- und Radwegen, das bringt Herausforderungen: Wo Zusteller, wo Radfahrende, wo Fußgänger auf engem Raum zusammentreffen, gibt es immer wieder Konflikte. Darum ist für uns als Bundesregierung und auch für den Herrn Minister klar: Die oberste Priorität bleibt der Ausbau der Infrastruktur. Mich freut es, dass die Bundesregierung insgesamt 83 Millionen Euro bereitstellt und die Städte und Gemeinden unterstützt, wenn es darum geht, sichere Geh- und Radwege auszubauen, weil das extrem wichtig ist.
Wir wissen aber: Infrastruktur allein ist nicht alles. Ein konkretes Problem, über das sich wahrscheinlich jeder hier in diesem Raum schon einmal geärgert hat, sind die E-Mopeds auf Radwegen, und ich sage es offen: Ich habe mich schon extrem oft geärgert und manchmal auch schon gefürchtet, wenn E-Mopeds mit fast 150 Kilo Gesamtgewicht – 70, 80 Kilogramm und dann sitzt noch der Fahrer drauf – auf mich zugekommen sind. Die machen oftmals die Straßen und Gehwege unsicher.
Für uns ist klar: Ein E-Moped ist kein Fahrrad und es darf auch nicht so behandelt werden. (Beifall des Abg. Stögmüller [Grüne].) E-Mopeds werden deshalb künftig von den Radwegen verbannt und das ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrssicherheit. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)
Gleichzeitig – und das ist uns als Sozialdemokratie extrem wichtig – lassen wir auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein, denn hinter dem riskanten Verhalten, über das wir uns ärgern, steht oftmals enormer Arbeitsdruck. Ein Beispiel: Lieferando hat im Jahr 2005 auf freie Dienstverhältnisse umgestellt. Viele Boten haben dadurch den Schutz des Kollektivvertrags verloren. Wir haben reagiert, auch im Nationalrat: mit neuen Kündigungsfristen für freie Dienstnehmer, was ein echter arbeitsrechtlicher Fortschritt ist. Denn eins muss für uns klar sein: Die Pizza, die jeder von uns bestellt, schmeckt besser, wenn dahinter kein Lohndumping steht. (Beifall bei der SPÖ.)
Neben den E-Mopeds setzen wir heute auch massiv bei den E-Scootern an. In Zukunft wird die Mitnahme von Personen oder Gegenständen nicht mehr zulässig sein. Die Fahrzeuge müssen einen Blinker oder eine Klingel haben, hinsichtlich Alkohol wird die Grenze von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt; und das Wichtigste: Wir setzen heute bei der Sicherheit an. Wir führen eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bei E-Scootern und E-Bikes ein.
Allein 2024 mussten in Österreich rund 7 500 Menschen nach E-Scooter-Unfällen im Krankenhaus behandelt werden – ein Plus von fast 25 Prozent. Seit 2019 haben sich diese Zahlen versechsfacht. Die meisten dieser Unfälle sind Selbstunfälle: kein Gegner, kein Auto, sondern einfach nur ein Sturz; und bei diesen Stürzen trifft es meistens den Kopf zuerst. Kopfverletzungen gehören zu den häufigsten und zu den schwersten Folgen. Davon besonders betroffen – und da vielleicht noch einmal an die FPÖ gerichtet – sind Kinder und Jugendliche, vor allem Zehn- bis 14-Jährige, bei denen sich die Unfallzahlen zuletzt mehr als verdoppelt haben.
Es ist extrem wichtig, dass wir hier ansetzen, denn diese Unfälle sind keine abstrakten Zahlen – das sind Kinder, die nicht nach Hause kommen, das sind Eltern, die im Krankenhaus auf ihre Kleinsten warten, und das sind Familien, deren Leben sich innerhalb von Sekunden verändert. Genau deshalb handeln wir und genau deshalb führen wir eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche ein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir gehen aber noch einen Schritt weiter: Wir drangsalieren nicht Bürgerinnen und Bürger, sondern wir geben den Wünschen von vielen Städten und Gemeinden in Österreich nach verkehrsberuhigten Innenstädten nach. Der Welser Gemeinderat hat zum Beispiel einstimmig ein Verkehrskonzept beschlossen: Man will mehr Lebensqualität in den Städten, deshalb können in Zukunft Einfahrts- und Fahrverbote automatisiert kontrolliert werden. Das ist für Gemeinden ein wirksames Instrument für mehr Sicherheit und Verkehrsberuhigung bei gleichzeitiger Einhaltung des Datenschutzes.
Meine Damen und Herren, diese Novelle bringt mehr Ordnung in neue Mobilität, schützt Menschen und erhöht die Lebensqualität – alles in allem ein guter Tag für die Verkehrssicherheit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abschließend möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen:
RN/140.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi und Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z 14 wird im Abs. 1b Z 1 die Wortfolge „§ 8 Abs. 4 Z 2“ durch die Wortfolge „§ 8 Abs. 4 oder 4a“ ersetzt.
(Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.53
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/140.2
Straßenverkehrsordnung 1960 (36. StVO-Novelle), Kraftfahrgesetz 1967 und Führerscheingesetz (AA-63)
Präsident Peter Haubner: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christofer Ranzmaier mit einer Wunschredezeit von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/141
18.53
Abgeordneter Christofer Ranzmaier (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Verkehrsminister! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Hohes Haus! Diese Novelle der Straßenverkehrsordnung ist über weite Teile tatsächlich ein Lehrstück, und zwar ein Lehrstück darüber, wie schnell man seine Werte und Grundwerte über Bord werfen kann, wenn man plötzlich in einer Bundesregierung sitzt. Gerade bei einer Partei, die sich selber als liberal bezeichnet, müssten Themen wie diese flächendeckende Videoüberwachung eigentlich dafür sorgen, dass sofort Schluss ist. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Wir überwachen nicht!) Aber was passiert hier heute? – Nichts. Zustimmung, abnicken, weitermachen; ist nichts passiert.
Mit liberal haben die NEOS aber mittlerweile ja tatsächlich ähnlich viel zu tun wie die ÖVP mit Wirtschaftskompetenz und die SPÖ mit sozial. (Abg. Schnabel [ÖVP]: ... Wirtschaftskompetenz! Das haben wir heute schon mehrfach gehört! –Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS].) Nicht, dass da jetzt Missverständnisse entstehen: Ich meine da tatsächlich null, gar nichts. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Oberhofer [NEOS]: Du bist ja alles: sozial, national, liberal, konservativ, du bist sogar katholisch! Alles! Südtiroler bist auch noch!)
Kommen wir aber zum inhaltlichen Punkt dieser Novelle, und dafür darf ich vielleicht mit einem Zitat starten. Da gibt es ein Zitat eines Abgeordneten bei uns im Haus – vielleicht erkennt jemand, wer das war –: „Sind wir wahnsinnig, eine Helmpflicht für E-Scooters einzuführen? [...] Dieses Gesetz bedeutet nicht mehr Sicherheit, sondern viel weniger Freiheit“. – Starke Worte, darf man meinen. Aber von wem? (Abg. Weinzierl [FPÖ]: Der Oberhofer war das!) – Ich kann es euch sagen: Es war kein Freiheitlicher, es war keiner von den Roten und von den Schwarzen, es war keiner von der Opposition, sondern, wie es Kollege Weinzierl richtig erraten hat, es war Kollege Oberhofer, der im Zuge eines Tiktok-Videos diesen Satz zum Besten gegeben hat. (Abg. Moitzi [SPÖ]: Lassen Sie Ihre Kinder ohne Helm E-Scooter fahren? –Zwischenruf des Abg. Schnabel [ÖVP].) Schlussendlich hat man ihn kurze Zeit später Seite an Seite mit Ihnen, Herr Verkehrsminister, bei einer Pressekonferenz gesehen, wo er dann zum Besten gegeben hat, was denn das jetzt nicht für ein Fortschritt für die Sicherheit sei. Das heißt, da sieht man schon, wo die Glaubwürdigkeit daheim ist.
Aber, meine Damen und Herren, wenn sich politische Überzeugungen derart schnell um 180 Grad drehen, dann haben wir da jetzt nicht unbedingt ein Erkenntnisproblem, sondern da geht es um Glaubwürdigkeit, aber das werden die NEOS ja sowieso zu gegebener Zeit vor ihren Wählern zu verantworten haben.
Was Sie da beschließen, ist ja kein Konzept, es ist eigentlich nur Arbeitsbeschaffung für unseren fleißigen Deregulierungsstaatssekretär, der ja, glaube ich, in diesem Hohen Haus schon lange nicht mehr gesehen ward. (Abg. Oberhofer [NEOS]: Wo ist dein Obmann? Wo ist dein Klubobmann? Der ist überhaupt nicht da! Nie da! – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Spalt [FPÖ] und Auinger-Oberzaucher [NEOS].) Was da passiert, sind ja verschiedenste Regelungen für sehr, sehr ähnliche Dinge: Die Helmpflicht bis zwölf Jahre beim Fahrradfahren gibt es bereits, entsprechend gibt es das auch für Moped und fürs Motorrad permanent. Jetzt führen wir zwei verschiedene weitere Regelungen ein: einmal bis 14 Jahre beim E-Bike, einmal bis 16 Jahre beim E-Scooter. Drei Altersgrenzen, drei Systeme, drei ähnliche Mobilitätsformen (Abg. Schnabel [ÖVP]: Verstehe, dass ihr euch beim Rechnen schwertut! E-Scooter schauen bei euch aus wie ein E-Bike!) – etwas, was am Ende des Tages ja niemand mehr kontrollieren kann! Ich kann Ihnen versprechen: Wir fürchten uns schon vor den nächsten Plenarsitzungen, wo Sie nach derselben Logik dann plötzlich die Helmpflicht für Fußgänger oder für die Menschen zu Hause einführen, denn da passieren ja genauso Unfälle.
Sie sehen schon, irgendwann kippt Vorsorge in Bevormundung, und da, muss man schon sagen, ist irgendwann einmal der letzte Schritt erreicht. Am Ende geht es nämlich um eine grundsätzliche Frage: In welcher Gesellschaft wollen wir denn am Ende des Tages leben (Abg. Silvan [SPÖ]: In einer sicheren!), in einer, in der der Staat jede Entscheidung vorgibt, oder in einer, in der man den Bürgern doch noch zutraut, eine gewisse Verantwortung selber zu übernehmen? Unsere Entscheidung ist da eine klare. Und eines sage ich Ihnen von der Einheitspartei: Ihr seid da wieder einmal auf dem Holzweg. (Beifall bei der FPÖ.)
18.57
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Joachim Schnabel. Ich stelle seine Redezeit auf 5 Minuten ein.
RN/142
18.57
Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, jahrelange Diskussionen und Anliegen finden heute nach intensiver Arbeit in der neuen Regierungskoalition einen – das möchte ich schon betonen – zukunftsorientierten Abschluss. Mit dieser 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung bringen wir umfassende Punkte, nämlich für mehr Verkehrssicherheit – und da können die Freiheitlichen sagen, was sie wollen –, auf den Weg.
Drei zentrale Schwerpunkte möchte ich ansprechen. Erstens: einen lang gehegten Wunsch, vor allem seitens der Stadt Wien. Wir ermöglichen eine automatisierte Zufahrtskontrolle – ein Instrument der Verkehrssicherheit des 21. Jahrhunderts. Das ist ein System, das sich international schon mehrfach bewährt hat; es ermöglicht unseren Städten und Gemeinden ein präzises und effizientes Verkehrsmanagement. (Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS].) Es ist kein neues Fahrverbot, das hier installiert wird, sondern es ermöglicht eben eine zeitgemäße Kontrolle. Und: Aufgrund der Kameras ist es nicht notwendig, bauliche Barrieren zu errichten. Wir brauchen keine Poller. Damit ist auch klargestellt: Wir wollen, dass der Verkehr fließt und geordnet zufahren kann, somit nur gelenkt und nicht verhindert wird. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)
Uns als ÖVP, uns als Bürgermeisterpartei war es aber auch wichtig, dass wir keine italienischen Verhältnisse bekommen, keinen Fleckerlteppich und keine Willkür. Es ist notwendig, eine gesetzlich notwendige, vorgeschriebene Bedarfs- und Erforderlichkeitsprüfung durchzuführen, damit allen klar ist, wo so eine definierte Zufahrtszone errichtet werden kann. Eine klare Beschilderung und Bodenmarkierungen sind für den Autofahrer ein klar erkennbares Zeichen, wenn er einfährt.
Für uns als Kommunen war es auch wichtig, dass die Bezirkshauptmannschaften diese Verfahren durchführen, um einerseits einheitliche Umsetzungsstandards zu gewährleisten, um andererseits aber auch die kommunalpolitisch Verantwortlichen – Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte – nicht in einen Umsetzungsdruck zwingen, entweder aufgrund von Anrainerwünschen oder auch seitens der Systemanbieter. Es gibt keine Stand-alone-Lösungen, es gibt keine Sonderüberwachung von Fußgängerzonen, und einspurige Fahrzeuge sind ausgenommen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Zum Datenschutz: Wir haben – und das zeigt einen guten demokratischen Prozess im Begutachtungsverfahren – die Anliegen der jeweiligen Stellen sehr ernst genommen. Wir haben nachgebessert, und zum Schluss kann man sagen: Auch das Justizministerium hat bestätigt, dass die hier nun vorliegende Lösung dementsprechend rechtskonform ist. Wir erfassen nur das Kennzeichen, es gibt ein verpflichtendes Kamerakonzept, es ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu machen, Daten ohne Verstöße sind sofort zu löschen, Daten dürfen nicht an die Polizei weitergegeben werden – ein ganz wesentlicher Punkt –, und es gibt eine maximale Speicherfrist von einem Jahr bei Verstößen. Das ist in Summe somit ein ausgewogener und verhältnismäßiger Ansatz.
Zweitens: Wir bringen mehr Sicherheit auf unsere Radwege. Der Platzkampf auf den Radwegen gehört der Vergangenheit an: Die E-Mopeds werden als Kraftfahrzeuge behandelt. Es wird eine Zulassungspflicht – Nummerntafeln, Versicherungen – und – auch ganz wichtig im Sinne der Verkehrssicherheit – auch eine Lenkerberechtigung geben. Wir haben dafür Sorge getragen, dass die Betriebe ausreichend Zeit zur Umstellung haben, denn das wird erst mit Herbst dieses Jahres in Kraft treten.
Der dritte Punkt betrifft eben die Helmpflicht: Wir bringen – und es ist nicht richtig, was Sie von den Freiheitlichen gesagt haben – die Vorsorgepflicht des Staates in Einklang mit der Freiheit des Einzelnen. Die Helmpflicht bei E-Scootern gilt bis 16 Jahre, bei E-Bikes bis 14 Jahre. Da hoffen wir, dass eben diese Maßnahme – das Beispiel, das wir vom Skifahren kennen – dann so weit führt, dass die Menschen das lernen und sich das System auch im Straßenverkehr durchsetzt.
Liebe Freiheitliche, Sie haben ja einen Antrag eingebracht, in dem Sie sich generell gegen die Helmpflicht aussprechen. Damit sind Sie auch gegen den Schutz von Kindern und Jugendlichen, und das ist nicht unser Weg. Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen vor schweren Kopfverletzungen schützen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Prof. Widhalm hat erklärt, er muss tagtäglich Behandlungen durchführen. Es gibt schwere Schädel-Hirn-Traumata, langfristige Epilepsie und so weiter, und das wollen wir bei unseren Kindern und Jugendlichen verhindern. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Das steht schon bei uns drinnen, dass das bis zwölf Jahre ist!)
Liebe Frau Kollegin Heiß, liebe Freiheitliche Partei, keine Ahnung, was Sie in Ihren ganzen Unterlagen, die Sie da erstellen, für eine KI verwenden, aber es muss eine sein, die mit Verschwörungstheorien trainiert ist, denn mit Realitäten, wie wir sie hier im Gesetzentwurf abgebildet haben, hat das alles nichts zu tun – so wie Sie hier argumentieren, auch in Ihren schriftlichen Anträgen. Wir installieren kein chinesisches System, wir machen kein Überwachungsregime, sondern ein klares, definiertes Zufahrtsmanagement, das dementsprechend eindeutig funktionieren wird. Sie sind ja auch wirklich mit einer Doppelmoral ausgestattet, denn die von Ihnen – FPÖ – regierte Stadt Wels hat ein Kameraüberwachungssystem und möchte es sogar noch ausweiten. Das ist dann wirklich janusköpfig, was Sie hier machen.
Zum Schluss, geschätzte Damen und Herren: Wir als Volkspartei haben mit unseren Koalitionspartnern eine moderne Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht. Wir stehen im Gegensatz zur Freiheitlichen Partei für Verantwortung und nicht für Angstmache, für Lösungen und nicht für Schlagworte. Wir stehen eben für Sicherheit für unsere Kinder und Jugendlichen, nicht für Populismus, und wir als Volkspartei stehen in Summe für eine zukunftsorientierte Straßenverkehrspolitik. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS]. – Abg. Hörl [ÖVP]: Bravo!)
19.03
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dominik Oberhofer.
RN/143
19.03
Abgeordneter Dominik Oberhofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Heiß, ich bin wirklich schockiert, und zwar aus einem Grund (Abg. Reifenberger [FPÖ]: Dann war’s richtig!): Sie sind in Ihrem Zivilberuf sogar Polizistin und stellen sich hier heraußen her mit Forderungen, die mit Verkehrssicherheit absolut nichts zu tun haben.
Was will die FPÖ tatsächlich? – Das ist ja kein Geheimnis: Die FPÖ stellt Fragen an den Minister, wann auf Österreichs Straßen endlich die Gigaliner zugelassen werden. Ihr wollt auf österreichischen Straßen Lkws, die 30, 40 Meter lang sind, die nichts mit Verkehrssicherheit zu tun haben – das wollt ihr. (Abg. Ranzmaier [FPÖ]: ... schon verstehen, Kollege Oberhofer, oder?) Wenn es aber um die verkehrsberuhigte Innenstadt geht – und zwar einzig und allein aus dem Grund der Verkehrssicherheit, weil jedes Jahr über 2 600 Kinder in den Innenstädten Österreichs verunglücken, 600 davon am Schulweg –, dann schleicht ihr euch und sagt, das habe etwas mit Freiheit zu tun. – Nein, es geht hier um die Verkehrssicherheit, um die Kinder, und zwar in beiden Paketen.
Einmal was die Helmpflicht anbelangt: Kollege Ranzmaier wirft mir ein Glaubwürdigkeitsproblem vor. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ranzmaier [FPÖ].) Du zitierst halt nur die halbe Wahrheit. Ich war immer gegen eine allgemeine Helmpflicht, und ich kann das auch argumentieren. Warum? – Weil es darum geht, mehr Menschen das Fahrradfahren nahezubringen, mehr Menschen die letzte Meile – nach dem öffentlichen Verkehr – zu ermöglichen, und zwar ökologisch und ökonomisch sinnvoll und nicht nur mit Diesel, wie du unterwegs bist (Abg. Ranzmaier [FPÖ]: Benzin!) – oder Benzin. Darum geht es uns am Ende des Tages, und da braucht man keine Helmpflicht. (Abg. Spalt [FPÖ]: Kann sich halt nicht jeder einen ...porsche leisten so wie du!)
Dazu stehe ich auch ganz offen – wenn du da mit Glaubwürdigkeit ein Problem hast: ich stehe dazu (Abg. Spalt [FPÖ]: Sagt der, der einen Porsche fährt, sehr bürgernah!) –: Der Herr Minister hat ein anderes Bild gehabt, hat mir Statistiken vorgelegt und mich überzeugt, dass es bei Kindern tatsächlich ein großes Problem gibt (Beifall bei Abgeordneten von NEOS und SPÖ), nämlich wo? – Es gibt das große Problem – und das sehe ich selber, wenn ich meine Kinder in die Schule bringe –, dass sie, solange sie mit einem mit Körperkraft betriebenen Roller unterwegs sind, einen Helm tragen – der Neunjährige, der Zehnjährige trägt, wenn er mit dem Roller in die Schule unterwegs ist, einen Helm –, aber der 14-jährige Jugendliche trägt witzigerweise keinen Helm mehr, ist aber mit einem E-Scooter unterwegs. Wir wollen da die Jugendlichen und die Eltern nicht strafen, aber wir wollen mit einem Gesetz darauf aufmerksam machen, dass das gefährlich ist. Wir schreiben eine Helmpflicht vor und möchten die Jugendlichen dazu bringen, auch über ihre Jugend hinaus Helm zu tragen. – Das ist der Gesetzentwurf und nichts mehr. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Ranzmaier [FPÖ].)
Betreffend Innenstadt, diese Mär der FPÖ, es handle sich um eine Citymaut, möchte ich wirklich sagen: Bitte das ist ja wieder eine Weltverschwörungstheorie von euch. Ihr habt weder an den Diskussionen teilgenommen, noch habt ihr euch – wahrscheinlich – den Antrag durchgelesen, denn es hat mit Citymaut nichts zu tun.
Weil der Vorwurf gekommen ist, dass der Arbö und der ÖAMTC dagegen waren (Abg. Ranzmaier [FPÖ]: ... Ministerien waren dagegen!) und es im Rahmen der Begutachtung so wahnsinnig viele negative Stellungnahmen gab: Ja, das stimmt, aber wir haben uns als Team in dieser Koalition mit dem Herrn Minister und mit Expertinnen und Experten zusammengesetzt, und ich glaube, es gibt kein anderes Gesetz, das jemals in diesem Hohen Haus beschlossen worden ist, das nach dem Begutachtungsprozess so umgearbeitet worden ist. Das haben wir als Team sehr, sehr gut zusammengebracht, und da möchte ich mich bedanken: beim Herrn Minister, aber auch bei meinen zwei Kollegen, bei Wolfgang und bei Joachim. Wir sind ein gutes Team, und ich bin der Meinung, das ist ein guter Gesetzentwurf, dem man zustimmen sollte, auch wenn man der Freiheitlichen Partei angehört. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bravo! – Abg. Hörl [ÖVP]: ... Hirn schützen!)
19.08
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze.
RN/144
19.08
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Verkehrsberuhigung von Innenstädten in Österreich ist überfällig, vor allem im Sinne der Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. In Stadtzentren, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen sind, sollte die Zufahrt mit dem Auto die Ausnahme sein, und diese Novelle schafft dafür einen Rahmen. (Abg. Hörl [ÖVP]: ... falsch!)
Zugleich geht es auch um eine faire Verteilung des öffentlichen Raums. Wenn sich Fußgänger:innen immer größeren Autos unterordnen müssen, finden wir das schlicht unfair. Ja, ursprünglich hatte die Koalition für die Zufahrtskontrolle eine weitreichende Videoüberwachung geplant, sogar mit Aufnahmen im Fahrzeuginneren, und wir haben das klar abgelehnt, denn Verkehrsüberwachung, finden wir, darf kein Vorwand für flächendeckende Überwachung sein. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Die jahrelange, konsequent grundrechtssensible Vorarbeit zur Innenstadtverkehrsberuhigung unter Bundesministerin Gewessler hat sich aber klar in vielen Stellungnahmen widergespiegelt – der ÖAMTC wurde erwähnt, auch zahlreiche weitere. Dank dieser Bewusstseinsbildung und Überzeugungsarbeit wurden dem Entwurf dann die Giftzähne gezogen. Ja, es sind Punkte aus dem ursprünglichen Entwurf rausgekommen, die wir so nicht hätten mittragen können, beispielsweise jetzt nur Beweisfotos, keine Videoüberwachung. Es werden ausschließlich die Kennzeichen und nicht die Lenker:innen oder Mitfahrende erfasst. Die Kameras müssen bodennah angebracht sein, überwachte Bereiche müssen klar gekennzeichnet sein, und – ganz wichtig – die Nutzung der Daten für andere Zwecke als die Zufahrtskontrolle in die Innenstädte ist ausgeschlossen. Diese Einschränkungen waren notwendig, um unsere Grundrechte zu wahren. Dennoch ist klar: Eine Verkehrsberuhigung von Innenstädten gelingt auch durch Gestaltung – zum Beispiel: mehr Grün, weniger Parkplätze; das stärkt die Lebensqualität in Städten.
Was wir aber wirklich sagen müssen: Die nun vorgesehene automatisierte Zufahrtskontrolle dient der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Menschen, und deshalb werden wir auch zustimmen. Wir haben aber einen Kritikpunkt, der leider bleibt: die mögliche Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit. Es gab ja schon einen Entwurf unter Ministerin Gewessler, der dem jetzigen ähnlich sieht. Der einzige Kritikpunkt, der noch immer besteht, betrifft die Möglichkeit, bei Versammlungen auch eine Form von Überwachung zu machen. Der sogenannte Chilling-Effect zeigt klar: Wer sich beobachtet fühlt – auch nur fühlt –, weil dort Kameras sind, passt sein Verhalten an, und das schwächt die demokratische Teilhabe.
Ich bräuchte jetzt meinen Antrag, der irgendwo liegt; um die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, bringen wir nämlich einen verfassungsrechtlich gebotenen Abänderungsantrag ein.
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, wenn Sie wollen? (Präsidentin Bures reicht der Rednerin vom Präsidium aus den Antrag.) Sie müssen ihn nämlich verlesen.
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (fortsetzend): Danke vielmals.
RN/144.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der oben zitierte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Ziffer 16 wird § 98h Abs 3 folgender Satz angefügt:
„Während Versammlungen, Sportveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen, bei denen die betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen für den regulären Verkehr gesperrt sind, sind die bildverarbeitenden technischen Einrichtungen in den betreffenden Bereichen erkennbar auszuschalten.“
Da während Demonstrationen und Veranstaltungen ohnehin keine Zufahrten möglich sind, braucht es auch keine Kontrolle. Und wir finden, dieser Chilling-Effect, dass jemand sich anders verhält, weil er nur glaubt, er wird überwacht, obwohl die Kamera ausgeschaltet ist, soll verhindert werden, indem die Kameras ganz sichtbar abgedeckt sind und deaktiviert werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.12
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/144.2
Straßenverkehrsordnung 1960 (36. StVO-Novelle), Kraftfahrgesetz 1967 und Führerscheingesetz (AA-64)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Peter Hanke zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
RN/145
19.12
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich darf heute ganz kurz zur Einführung vielleicht eines sagen: Ich möchte mich bei Ihnen allen für diese engagierte Debatte der letzten drei Tage bedanken. Ich hätte mir vorgenommen, länger dazu zu sprechen, weil all das, was ich zur Mobilität und zur Unabhängigkeit zu sagen habe, dazu passt, aber nachdem hier, glaube ich, wirklich intensiv diskutiert wurde – Dank auch an die grüne Fraktion, dass diese Spritpreisbremse hier mitgetragen wird –, ist das, glaube ich, ein wichtiger Moment, um mich auf die Tagesordnung zu konzentrieren und auch auf diese einzugehen und vieles, was hier gesagt wurde, noch einmal zusammenzufassen.
Die Modernisierung der Mobilität ist einer der Schlüssel für eine unabhängigere und sicherere Zukunft. Daher benötigen wir auch ein neues Regelwerk, das mit dem Wandel der Zeit und der Technologie Schritt hält. Genau dieses finden Sie in der Novelle der Straßenverkehrsordnung jetzt wieder. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Als ich im vergangenen Oktober die Novelle der Straßenverkehrsordnung vorgestellt habe, haben wir uns den 1. Mai dieses Jahres als Ziel des Inkrafttretens gesetzt, und es freut mich natürlich, dass wir mit Ihrer Unterstützung dieses Ziel nun erreichen können. Dafür von meiner Seite an unsere Partner von ÖVP und NEOS, aber genauso an meine Fraktion, die SPÖ, ein großes Danke, und ich möchte hier dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Wolfgang Moitzi besonders meinen Dank aussprechen. – Danke, dass du dich da so eingesetzt hast. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Diese 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt, wie es bis dato schon ausgeführt wurde, einen großen Modernisierungsschub für die Mobilität in Österreich – mit Innovation, mit Pragmatismus und mit einem klaren Fokus auf die Menschen gerichtet. Wir haben im Rahmen der Begutachtung, wie schon ausgeführt wurde, sehr viele Stellungnahmen bekommen und die Bedenken ernst genommen. Vor allem der Datenschutz war uns ein wesentliches Anliegen, und ich darf Ihnen die Eckpunkte der Straßenverkehrsordnung hier nochmals präsentieren.
E-Mopeds und E-Scooter: Wir definieren E-Scooter nun eindeutig als Fahrzeuge. (Beifall des Abg. Hörl [ÖVP].) Um Umgehungskonstruktionen, etwa durch Gashebel, einen Riegel vorzuschieben, haben wir die Begriffsdefinition weiter präzisiert. Ein weiterer Punkt, den wir in dieser Novelle haben, ist die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Straßen, denn aktuell gelten diese Gefährte laut der Straßenverkehrsordnung als Fahrräder, haben auch noch immer eine Beschilderung: Ich bin ein Fahrrad. – Damit ist nun Schluss, denn E-Mopeds sind definitiv keine Fahrräder. Sie sind schwer, wie heute schon ausgeführt wurde, sie sind deutlich schneller, und sie gehören nicht auf einen Radweg. Wir nehmen diese Gefährte daher nun in das Kraftfahrgesetz auf. Damit gelten für sie die gleichen Regeln und Pflichten wie auch für andere Mopeds, die bereits heute im Straßenverkehr unterwegs sind und seit Jahrzehnten so behandelt werden.
Für jene, die von der Umstellung besonders betroffen sind – ich spreche von den Essenszustellern und -zustellerinnen –, sehen wir für diesen Punkt am 1.10. dieses Jahres ein späteres Inkrafttreten vor. Damit bleibt den Anbietern und Fahrern ausreichend Zeit, um gegebenenfalls auf andere Gefährte umzustellen – auf Fahrräder oder E-Bikes –, um klarzumachen, dass diese Zeit eine andere geworden ist.
Außerdem wird mit der Straßenverkehrsnovelle auch eine Helmpflicht für E-Bikes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für E-Scooter bis zum 16. Lebensjahr eingeführt. Mir ist wichtig: Der Kopf gehört geschützt. Gerade bei den jüngsten Verkehrsteilnehmern müssen wir als Gesellschaft in die Verantwortung gehen. Zusätzlich wird da auch noch die aktuelle Promillegrenze beim E-Scooter-Fahren von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle – er wurde ja schon ausgeführt – ist das kamerabasierte Zufahrtsmanagement für Kommunen. Wir geben Bezirksverwaltungsbehörden ein Werkzeug in die Hand, um bestimmte Zentren effizient verkehrssicher zu gestalten und diese auch zu entlasten. Wie gesagt haben wir die Datenschutzbedenken aus der Begutachtung sehr, sehr ernst genommen und das Gesetz nachgeschärft. Die Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes ist ausgeschlossen. Es geht rein um Verkehrssicherheit und nicht um eine allgemeine Überwachung.
Jedes digitale Zufahrtsmanagementkonzept benötigt auch eine eigene Datenschutzfolgenabschätzung. Zudem werden klare Speicherfristen vorgesehen. Im Regelfall, wenn es keinen Verstoß gibt, wird sofort gelöscht. Ansonsten geht man von einer maximalen Dauer von einem Jahr aus, beziehungsweise sobald das Verfahren beendet ist. Die Lebensqualität in unseren Städten ist ein wichtiges Ziel, aber rechtlich ist nun klargestellt: Der Hauptgrund für diese Maßnahmen ist die gesteigerte Verkehrssicherheit. Wir wissen, gerade in den oft sehr dicht bebauten Innenstädten bedeutet weniger Verkehr mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität. Deshalb ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
19.19
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Roland Baumann zu Wort. – Bitte.
RN/146
19.19
Abgeordneter Roland Baumann (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren gerade die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Mit dieser Änderung bringen wir wieder Ordnung in ein sich änderndes Verkehrsverhalten auf den österreichischen Radwegen und Straßen, indem wir neue Regelungen für E-Scooter und E-Mopeds einführen, und das ist gut so, denn wir spüren es jeden Tag, wenn wir in den Städten unterwegs sind, was sich da so tut.
Außerdem sorgen wir für mehr Sicherheit und schützen besonders die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. E-Scooter bekommen eine immer größere Bedeutung unter den Fortbewegungsmitteln und sind gerade unter den Jüngsten sehr beliebt. Unter der Federführung von Herrn Bundesminister Hanke reagieren wir mit der Helmpflicht auf die steigende Zahl von Unfällen und schützen so unsere Jugend. Und das hat nichts mit Freiheit zu tun, das hat etwas mit Verantwortung gegenüber unseren Jüngsten zu tun. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir sorgen für mehr Lebensqualität, indem wir endlich wichtige Rahmenbedingungen für unsere Gemeinden und Städte bei der Umsetzung von verkehrsberuhigten Innenstädten und Gemeindezentren schaffen. Die österreichischen Städte setzen sich seit vielen Jahrzehnten für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ein, aber bisher fehlten die rechtlichen Grundlagen, um Fußgängerzonen oder Schulstraßen wirksam vor unberechtigten Einfahrten zu schützen. Die neue Gesetzesgrundlage soll hier Abhilfe schaffen und den Städten die nötige Handhabe geben. Die Städte und Gemeinden brauchen diese Handhabe, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dazu gehört es auch, den motorisierten Verkehr aus gewissen Zonen herauszuhalten, Rettungszufahrten freizuhalten und Einfahrten bei Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen.
Und zu den Datenschutzbedenken: Bei einer technischen Einrichtung ist natürlich eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und dem berechtigten Interesse des Einzelnen am Schutz der persönlichen Daten durchzuführen. Und bei der vorliegenden Regelung ist die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie des Datenminimierungsgrundsatzes festgeschrieben.
Das heißt zusammengefasst: Nach Jahren des Stillstands kommt endlich eine Lösung, die sich an bereits bewährten Praktiken in anderen europäischen Städten orientiert und von vielen Kommunen erfolgreich eingesetzt wird. Auch der Bürgermeister meiner Heimatstadt – er war vorher Planungsreferent – sieht hier eine praxistaugliche Möglichkeit, bestehende Zufahrtsbeschränkungen wirksam zu kontrollieren und sensible Bereiche, insbesondere die Innenstadt, nachhaltig zu entlasten. Das bedeutet weniger Durchzugsverkehr und somit mehr Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner und attraktivere Rahmenbedingungen für das Einkaufen in den Innenstädten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Die jahrzehntelange engagierte Arbeit in der Verkehrsberuhigung wird hiermit endlich kontrollierbar. Wichtig ist dabei schon, dass diese jahrelange Forderung von vielen Städten und Gemeinden aus den verschiedensten Regionen Österreichs mit dem Ziel, weniger Verkehr in den Stadt- und Gemeindezentren zu haben, von einer grünen Verkehrsministerin jahrelang nicht umgesetzt wurde und jetzt ein sozialdemokratischer Verkehrsminister endlich die gesetzlichen Grundlagen vorgelegt hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
19.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark.
RN/147
19.23
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Die Straßenverkehrsordnung samt ihrer 36. Novellierung, das KFG, das Führerscheingesetz, alle diese Gesetze und Bestimmungen sind dazu da, um das Miteinander im Straßenverkehr zu regeln, und vor allem, um Sicherheit zu schaffen, um Schäden an Personen und Sachgütern zu verhindern.
Diese neuen Mobilitätsformen, die wir jetzt schon hinlänglich besprochen haben, erfordern einfach eine Umstellung und eine Anpassung dieses Systems. Interessanterweise ist es ja so, dass 95 Prozent der Ski fahrenden Menschen erkannt haben, dass Geschwindigkeit, feste Gegenstände wie Bäume und die Festigkeit ihrer Schädeldecke einfach nicht kompatibel sind. Im Straßenverkehr schaut die ganze Geschichte wieder anders aus, hier gelten diese Grundsätze offenbar nicht. Deswegen muss der Staat – davon bin ich überzeugt – seine Fürsorgepflicht hier wahrnehmen, denn die Zahlen, Daten und Fakten aus den Unfallspitälern sprechen eine ganz klare Sprache. Die Situation hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. E-Scooter sind gefährliche Fahrzeuge, und wenn es da zu Unfällen kommt, gehen sehr oft folgenschwere Schäden damit einher, vor allem bei Kindern und Jugendlichen.
In dem Sinne haben wir einige Dinge in diese Novelle gepackt: zum einen die Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer bis 16, die Helmpflicht für E-Bike-Fahrer bis 14 und zum anderen die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Straße. Allesamt sind das Maßnahmen, die nur einen Sinn haben, nämlich die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Schäden von besonders schützenswerten Gruppen abzuhalten. Dass es hier im Parlament dafür keine Einstimmigkeit gibt, halte ich nicht nur für betrüblich, sondern ich verstehe es nicht. Meine Damen und Herren, ich verstehe es nicht, dass die FPÖ da nicht mitgehen kann. Sie sprechen von einer Helmpflicht für alle, die hier überhaupt nicht zur Debatte steht, sondern hier geht es um die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche. Und da müsste es ja ein Leichtes sein, sich von den Sitzen zu erheben, um diesem Gesetz zuzustimmen, weil Sie damit für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen stimmen.
Ich hoffe hier auf breite Zustimmung, vielleicht gibt es noch ein Umdenken. Jedenfalls freue ich mich über diese 36. StVO-Novelle. Randanmerkung: Die 35. StVO-Novelle ist noch nicht in allen Ländern in Kraft, denn der Passus, dass Gemeinden auch Radarmessungen durchführen dürfen, scheitert bislang, seit zwei Jahren, an der Verordnungsermächtigung der Länder. In der Steiermark gibt es hier eine klare Zuständigkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
19.26
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Jantscher.
RN/148
19.26
Abgeordneter Franz Jantscher (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist unbestritten, die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt vor allem bei E-Mopeds, E-Scootern und E-Bikes strengere Regeln. Der Gesetzgeber reagiert damit auf neue Risiken im Straßenverkehr, etwa auf die deutlich höheren Geschwindigkeiten von E-Mopeds, die bisher auch auf Radwegen unterwegs waren.
Dass Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit notwendig sind, zeigen diese Zahlen klar: Im Jahr 2018 verunglückten über 1 000 E-Bike- und E-Scooter-Fahrende. Fünf Jahre später, im Jahr 2023, waren es bereits über 4 000. Diese Entwicklung macht deutlich, dass neue Regeln unumgänglich sind.
E-Scooter – das wurde von meinen Vorrednern schon mehrmals angesprochen – werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert. Damit gelten auch klare Sicherheitsvorschriften für sie. Zusätzlich wird auch festgelegt, dass auf einem E-Scooter ausschließlich eine Person fahren darf und kein Gütertransport erlaubt ist. Außerdem werden hier die Alkoholgrenze und auch die technische Ausstattung präzisiert.
Mit der Neukategorisierung der E-Mopeds reagiert der Gesetzgeber ebenfalls auf die steigende Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit diesen Fahrzeugen. Sie gelten künftig als Kraftfahrzeuge. Sie dürfen keine Radwege mehr benutzen, sie müssen zugelassen und versichert werden. Es braucht einen Führerschein und einen Helm. Das ist keine Schikane, sondern dient der Verkehrssicherheit für alle Betroffenen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Eines sei mir noch erlaubt anzumerken: In Österreich sind rund 5 000 Zustellerinnen und Zusteller mit diesen Mopeds unterwegs, meist mit montierten Warmhalteboxen für Essenslieferungen. Viele arbeiten unter prekären Bedingungen als freie Dienstnehmer oder Scheinselbständige bei Subunternehmen, die wiederum Aufträge großer Plattformen ausführen. Damit sich ihre Arbeitsbedingungen durch die neuen Regelungen nicht weiter verschlechtern, werden zusätzliche Maßnahmen notwendig sein.
Zusammengefasst: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören nicht in der Scheinselbständigkeit ausgebeutet, sondern diese Zusteller und Zustellerinnen gehören angestellt, mit geregelten Arbeitszeiten, Krankenversicherung, Urlaub und einigem anderen mehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Gleiches gilt übrigens auch für die vielen Paketzusteller, die ebenfalls im Rahmen der Selbstausbeutung arbeiten. Und weil Unternehmen im Bereich der Essenszustellung stark auf E-Mopeds setzen, treten die neuen Bestimmungen, wie schon angeführt, erst im Oktober in Kraft. Diese Übergangsfrist soll es den Betrieben ermöglichen, ihren Fuhrpark rechtzeitig anzupassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager.
RN/149
19.29
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher vor den Fernsehbildschirmen! Ich glaube, das Thema Straßenverkehr und Verkehr ist ein sehr umfangreiches und gesellschaftspolitisch hochbrisantes. Wenn wir uns die Lage im Verkehr dann oft ansehen, so ist es weniger eine parteipolitische Frage, wenn wir hier in Fraktionen unterscheiden können, sondern eher die Frage, mit welchen Fortbewegungsmitteln ich mich gerade bewege: Bin ich Autofahrer, bin ich Radfahrer, bin ich Fußgänger? So ist es oft eine konfrontative Begegnung, die es eigentlich nicht sein sollte. Daher ist es auch wichtig, dass wir eine klare Ordnung haben und auch entsprechend regulativ als Staat eingreifen.
Wir haben auch neue Erscheinungen wie die E-Bikes, die E-Mopeds, da muss man dann auch neue Regeln finden. Ich glaube, es ist aber wichtig, auch als Gesetzgeber immer wieder darauf hinzuweisen: Wenn wir auf der einen Seite vom Abbau der Bürokratie sprechen, müssen wir schon auf der anderen Seite auch immer wieder darauf achten, dass es neue Themen gibt, die geregelt gehören, wenn man draufkommt, dass gewisse Dinge einfach nicht richtig laufen.
Gerade die E-Mopeds, vor allem im urbanen Bereich auf den Radwegen, sind ein Riesenthema, ein Riesenproblem, und da muss man entsprechend eingreifen. Genau das machen wir mit dieser Novelle der Straßenverkehrsordnung: runter von den Radwegen auf die Fahrbahn, ein Nummerntaferl. Achtung, das ist kein Überwachungsstaat, wenn wir eine Identifikationsnummer für ein Fahrzeug haben, sondern das dient dazu, damit wir das auch nachverfolgen können. Ich glaube, es ist wichtig, dass man das regelt. Es soll natürlich auch eine entsprechende Ausbildung geben, dass auch eine Lenkberechtigung vorhanden ist, sowie auch das Tragen eines Schutzhelms ist vorgeschrieben. (Beifall bei der ÖVP.)
Generell sollte man sich aber auch sozialpolitisch einmal damit auseinandersetzen, weil die meisten Fahrten ja von Essenszulieferern durchgeführt werden, was das für eine Gesamtwirkung hat, ob es nicht hin und wieder gescheiter wäre, wenn sich die Leute wieder im Wirtshaus treffen, dort ihre Mahlzeiten einnehmen und auch einen gewissen sozialen Ausgleich haben. Dieser würde uns politisch vielleicht auch weiterhelfen, dass man nicht alles nur in den eigenen vier Wänden konsumiert, sowohl das Essen als auch Informationen. Das sehen wir ja in der Gesellschaft sehr oft.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir aber auch etwas geschafft haben, vor allem für die ältere Bevölkerung im ländlichen Raum, und zwar dass wir sogenannte Seniorenmobile, ob jetzt dreispurig oder vierspurig, von diesen Maßnahmen ausgenommen haben, denn genau dort gibt es nicht das Problem, dass man irgendwie konfrontativ im Verkehr aufeinandertrifft. Das ist, glaube ich, wichtig.
Auch die Helmpflicht ist ein wichtiger Aspekt: Es ist eine logische Folge der Helmpflicht im Fahrradverkehr, dass wir diese auch auf die noch schnelleren Geräte weitertragen, vor allem für Kinder und Jugendliche, und das schützen, was schützenswert ist: vor allem die Gesundheit, den Kopf und mit dem Helm das Hirn, soweit es vorhanden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
19.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Servus.
RN/150
19.32
Abgeordneter Mag. Harald Servus (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Da ich auch gelernter Historiker bin, gestatten Sie mir zur Einordnung vielleicht einen kleinen historischen Rückblick. Vielleicht tut uns das nach diesem aufgeregten Tag ganz gut, liebe FPÖ.
Unsere Straßenverkehrsordnung geht auf das Jahr 1960 zurück, mittlerweile haben wir die 36. Novelle. Seit den Sechzigerjahren hat sich sehr viel getan: Allein die Zahl der Verkehrsteilnehmer hat sich vervielfacht. Nur, dass wir ein bisschen ein Gefühl dafür bekommen: Im Jahr 1960 gab es gerade einmal 400 000 Pkws auf unseren Straßen. Welche waren das? – Viele können sich, glaube ich, noch erinnern: VW Käfer, Steyr-Puch 500, Fiat 600. Alles heute wohl eine Freude für Oldtimerliebhaber und im Verbrauch übrigens sehr akzeptabel, selbst nach heutigen Maßstäben gemessen. Aktuell haben wir in Österreich über 5,2 Millionen Pkws, 5,2 Millionen gegenüber 400 000, also mehr als eine Verzehnfachung.
Heute können wir ganz klar sagen, der öffentliche Verkehrsraum ist begrenzt, weil sich die Zahl der Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht hat. Wir haben Autos, Lkws, Mopeds, E-Scooter, Radfahrer, Fußgänger. Für alle müssen wir auf diesem begrenzten Raum ein sicheres Nebeneinander und Miteinander gewährleisten. Es ist also nötig, dass wir nachbessern und novellieren, eben heute zum 36. Mal. Vor allem geht es uns heute um Ordnung und Sicherheit.
Es wurde schon gesagt: Mit dieser Novelle bestimmen wir, dass E-Mopeds künftig keine Fahrräder mehr sind. Wir bestimmen, dass die so beliebten E-Scooter nicht mehr als Kleinfahrzeuge gelten. Das bedeutet, dass sie eben auch nicht mehr auf dem Gehsteig fahren. Es gibt eine Helmpflicht bis 16 und gleichzeitig führen wir auch bei E-Bikes eine Helmpflicht bis 14 Jahre ein.
Ja, wir kennen die Argumentation von wegen Bevormundung. Noch einmal dazu ganz klar die Zahlen: 2024: 7 500 Unfälle mit E-Scootern, 10 000 Unfälle mit E-Bikes, 25 Prozent davon betrafen Kinder unter 18. Ich verstehe schon, so ein Helm mag lästig sein, von mir aus auch Unfreiheit symbolisieren, vielleicht der Frisur schaden – gerade in der Pubertät manchmal ein Thema. So eine Kopfverletzung ist aber nicht lustig und manchmal leider auch tödlich.
Meine Großmutter hat immer sehr pragmatisch gesagt: lieber haben als hätten. In diesem Sinne: Danke, Herr Bundesminister, für diese Novelle. Sie wird nicht die letzte gewesen sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.36
Präsidentin Doris Bures: Aber es war die letzte Wortmeldung zu dieser Debatte und damit ist diese auch geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/151
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu den Abstimmungen. – Ich würde alle Damen und Herren Abgeordnete bitten, zu ihren Sitzplätzen zu gehen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/151.1
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz und das Führerscheingesetz geändert werden, in 411 und Zu 411 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Schnabel, Moitzi, Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Götze, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Schnabel, Moitzi, Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 14 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Die Abgeordneten Götze, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 16 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsverlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer stimmt dem zu? – Das ist auch mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
RN/151.2
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, seinen Bericht 432 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
RN/151.3
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, seinen Bericht 433 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.