RN/6

Anfrage 75/M

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Bei der Ukrainekrise und bei der Inflationskrise ist es ja nicht so, dass es nur Verlierer gegeben hat, sondern auch einige wenige Gewinner. Die Banken haben ja zum Beispiel Rekordgewinne geschrieben, die höchsten Gewinne in der Geschichte, sie haben ihre Gewinne verdreifacht, vervierfacht. Jetzt, wenn es ums Konsolidieren geht, ist natürlich auch der Ruf in der Öffentlichkeit da, dass jene, die in der Krise profitiert haben – Banken, extrem Reiche oder auch Energiekonzerne –, auch einen ordentlichen Beitrag zur Sanierung des Budgets leisten sollen, weil breite Schultern einfach mehr tragen sollen. 

Deswegen meine konkrete Frage: 

„Welchen Beitrag leisten Extremreiche und Konzerne in den Jahren 2025 und 2026 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter, mir ist es zunächst wichtig, Folgendes zu sagen: Wir haben so ein Riesensanierungspaket – allein aufs heurige Jahr gerechnet sind es 9 Milliarden Euro –, das nicht umgesetzt werden kann, ohne dass alle gewissermaßen betroffen sind. 

Wenn ich aber die Konsolidierung, die Budgetsanierung nur auf der Ausgabenseite machen würde, dann sind eben jene betroffen, die gerade von Staatsausgaben profitieren. Das sind Kinder und Jugendliche, das sind Kranke, das sind Pflegebedürftige, das sind viele Firmen, die Förderungen bekommen, das sind die Alten, die Pensionen beziehen. Das wäre ungerecht, weil der Teil, der nicht unter die Genannten fällt, dann nichts zur Sanierung beitragen würde. Deshalb spielt bei unserer Sanierung die Einnahmenseite eine wesentliche Rolle.

Von den 9 Milliarden Euro, die wir heuer sozusagen an Sanierungsvolumen haben, kommen ungefähr 3 Milliarden Euro von der Einnahmenseite. Das sind zum Teil auch breite Abgaben. Aber die konkrete Frage bezog sich ja auf die Konzerne und das top 1 Prozent, darauf, was deren Beitrag ist. Unserer Berechnung nach ist es eine gute Milliarde im heurigen Jahr. Dazu zählen sowohl die Bankenabgabe mit ungefähr 350 Millionen Euro, der Energiekrisenbeitrag der Energieversorgungsunternehmen mit 200 Millionen Euro, aber auch einzelne Maßnahmen wie die Verlängerung des Spitzensteuersatzes, heuer 50 Millionen Euro, der Lückenschluss bei den Share-Deals, schon beschlossen im Hohen Haus, mit ungefähr 100 Millionen Euro im heurigen Jahr, Stiftungseingangssteuer, Zwischensteuer für Privatstiftungen, Stiftungssteueräquivalent und viele andere Maßnahmen. 

Eines muss ich noch ergänzen: Die Steuerbetrugsbekämpfung richtet sich de facto natürlich auch an das top 1 Prozent. Aus vielen internationalen wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir, dass dort die Neigung zur Steuervermeidung größer ist als bei jenen, die zum Beispiel nur Lohnsteuer zahlen. Da haben wir im heurigen Jahr ein Aufkommen von 270 Millionen Euro. Das heißt, es sind große Beträge, die von den obersten Einkommensgruppen und den Konzernen kommen, und sie tragen ganz wesentlich zur Sanierung bei, und ich möchte das auch entsprechend anerkennen. 

Warum ist das so wichtig? – Weil es zum einen darum geht, die Bevölkerung nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Sanierung beitragen zu lassen, zum anderen aber deshalb, weil nur das Gefühl, wenn es weit verbreitet ist, dass alle zur Sanierung beitragen, auf gerechte Weise, auch dazu führt, dass die Leute sagen: Ja, ich leiste auch meinen Beitrag! Die Sanierung kann nur gelingen, wenn die Bevölkerung das Gefühl hat, es ist gerecht, und dazu brauchen wir den Beitrag des top 1 Prozents. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.

RN/6.1

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt stehen ja die Verhandlungen für das Doppelbudget an. Sie werden hier noch nicht sagen können, was drinsteht, aber: Sind Sie der Meinung, dass auch die extrem Reichen und die Konzerne genauso weiterhin einen Beitrag zur Sanierung der Gemeinschaftskasse leisten sollen? Das Budget ist ja nichts anderes als die Gemeinschaftskasse der Republik.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Für mich gelten die Grundsätze, die ich gerade genannt habe: Beiträge nach der Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit in der Verteilung der Budgetsanierung, natürlich auch für das Doppelbudget 2027/2028. Ich glaube, die Bundesregierung, die ja grundsätzlich von ihren Mitgliedern her sehr unterschiedliche Ansätze und Meinungen zu budgetären Fragen hat, hat beim Doppelbudget 2025/2026 durchaus gezeigt, dass sie nicht nur das Budget sanieren, sondern das auch auf gerechte Weise machen kann. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das auch beim Doppelbudget 2027/2028 gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Kaniak, bitte. 

RN/6.2

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Minister! Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie die Steuern in allen Bereichen weiter erhöhen wollen und dass alle Bevölkerungsschichten und Unternehmen die Mehrbelastung spüren müssen und gemeinsam tragen müssen. Jetzt haben Sie letzte Woche selber festgestellt, dass es für das nächste Doppelbudget einen Konsolidierungsbedarf von in etwa 2 Milliarden Euro geben wird. Aufgrund der aktuellen Prognose der OeNB wissen wir, dass da zusätzlich noch eineinhalb bis 2 Milliarden Euro zusätzlicher Konsolidierungsbedarf durch die Irankrise auf uns und auf Ihre Budgeterstellung zukommen werden. 

Beabsichtigen Sie tatsächlich, die Einnahmen auf mittlerweile über 56 Prozent des BIPs hinaufzuschrauben, so wie Sie das gesagt haben, also einnahmenseitig zu sanieren? Oder werden Sie Maßnahmen finden, dass Sie auch die Ausgaben wieder auf unter 50 Prozent des BIPs zurückführen und damit die Steuerzahler und die Unternehmer in diesem Land auch tatsächlich wieder entlasten?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter! Ich darf Sie zunächst darauf hinweisen, dass die Bevölkerung sowohl von Ausgabenkürzungen als auch von Einnahmenerhöhungen betroffen ist, denn wenn auf der Ausgabenseite die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst zurückgefahren werden, dann trifft es die Bevölkerung genauso, wie wenn die Familienbeihilfen nicht valorisiert werden. Das ist ähnlich, wie wenn der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten und Pensionistinnen erhöht wird. Das heißt, es ist nicht so, dass die Bevölkerung das nur auf der Einnahmenseite spürt, sie spürt Ausgabenkürzungen genauso. 

Ich habe Ihnen schon dargelegt, dass deshalb ein guter Mix von Maßnahmen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite notwendig ist, dass die Sanierungslasten gerecht verteilt sind. Und es ist ganz, ganz wichtig, über die Steuerseite auch jene Bevölkerungsgruppen zu treffen, die im aktuellen Jahr nicht von Staatsausgaben profitieren. Nehmen Sie die Privatstiftungen her: Es mag ein kleiner Beitrag sein, aber wir haben 33 Millionen an Steuererhöhungen in diesem Bereich verzeichnet. Das ist der gerechte Beitrag der Privatstiftungen und damit der sehr Reichen zur Budgetsanierung, und so werden wir auch weiter vorgehen.

Sie haben davon gesprochen, dass ich erwarte, dass wir einen Konsolidierungsbedarf von 2 Milliarden Euro haben. Das ist die aktuelle Erwartung. Ich darf darauf hinweisen, dass wir dazu, um den Bedarf konkret schlussendlich feststellen zu können, noch Informationen brauchen: die Notifikation für das Defizit 2025. Da bin ich optimistisch, wir haben im Bund hervorragend gehaushaltet und unsere Ziele übererfüllt. Also ich glaube, wir sind ganz gut im Plan, vielleicht gesamtstaatlich sogar etwas besser, als wir es ursprünglich angenommen haben. Das verbessert unsere Ausgangsposition. Die mögliche Prognoserevision nach unten durch den Irankrieg verschlechtert die Ausgangsposition wieder. Ich habe aber noch nie etwas von 2 Milliarden Euro gehört, die wir an zusätzlichem Konsolidierungsbedarf durch den Irankrieg haben werden. Das ist eine völlig irreale Zahl, ich würde auf die überhaupt nicht kommen. Ich kenne auch keinen Experten, der das bislang so genannt hat – übrigens keine auch Expertin. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Werden wir im nächsten Finanzausschuss diskutieren!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Götze. – Bitte schön.

RN/6.3

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke schön, Herr Minister! Sie haben jetzt von der notwendigen Budgetkonsolidierung gesprochen und auch von den Beiträgen nach Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit und selbst gerade die Privatstiftungen angesprochen. Wir begrüßen das. Welche weiteren Überlegungen gibt es bei Ihnen im Ministerium, für gerechte Steuerverteilung zu sorgen? 

In den letzten Wochen in Diskussion war auch eine mögliche Erbschaftssteuer; da haben Sie gesagt – ich habe das so verstanden –, Sie würden das begrüßen. Das wird in der Periode nicht kommen, aber es gibt ja möglicherweise trotzdem Vorarbeiten bei Ihnen im Ministerium beziehungsweise auch, soviel ich weiß, eine Arbeitsgruppe, die sich schon seit Langem mit der Grundsteuer beschäftigt. Wie ist da der Stand der Dinge und wie schätzen Sie da ein, dass diese Entwertung der Grundsteuer, die in den letzten 30 Jahren oder eigentlich fast 50 Jahren stattgefunden hat, einmal behoben wird? (Abg. Krainer [SPÖ]: Das waren jetzt aber viele Fragen!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Was die Erbschaftssteuer betrifft, ist meine Position bekannt; ich forsche seit Jahren und vielen Jahrzehnten dazu: Eine Erbschaftssteuer wäre ökonomisch sinnvoll, sozial gerecht und auch umsetzbar. Es liegen fertige Konzepte grundsätzlich vor, das ist überhaupt keine Frage. Es ist aber auch bekannt, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, dass in dieser Legislaturperiode keine Ansätze dazu kommen werden, aber ich bin sehr optimistisch, da die Sachargumente ja immer das Entscheidende sind und alle Sachargumente für eine Erbschaftssteuer sprechen, dass wir spätestens in der nächsten Legislaturperiode hier eine Vorlage machen werden können.

Was die Grundsteuer betrifft, ist es so, dass der Städte- und der Gemeindebund mit der Problematik an uns herangetreten sind, dass die Grundsteuer aktuell auf den Einheitswerten des Jahres 1973 basiert, die im Jahr 1985 einmalig um 20 Prozent erhöht wurden. Das heißt, die Grundsteuer ist seit Jahrzehnten nicht mehr inflationsangepasst. Sie war einstmals eine der zentralen Finanzierungsgrundlagen für die Gemeinden und ist seither völlig ausgelaufen. Die Gemeinden und Städte beklagen das, völlig zu Recht aus meiner Sicht, das ist gut nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, wir hätten die Familienbeihilfe seit 1985 nicht mehr angepasst, welch großes soziales Problem das wäre! Jetzt haben die Gemeinden dieses Problem bei der Grundsteuer. Städte- und Gemeindebund wollen die Grundsteuer in Bezug auf die Wertverschiebungen, die sich bisher ergeben haben, neu fassen und auch anpassen. Das BMF hat auf technischer Ebene Unterstützung geleistet und geholfen, sozusagen die Grundlagen zu schaffen. 

Sie wissen, dass ich im Rahmen der Verhandlungen zum Stabilitätspakt den Bundesländern mehrere Modelle vorgeschlagen habe, wie man auch über mehr Abgabenautonomie Spielräume gewinnen würde. Also meine Vorstellung ist eigentlich, dass Bundesländer oder auch einzelne Gemeinden oder Städte, die die Grundsteuer neu gestalten und erhöhen wollen, das tun sollen, und andere, die es nicht wollen, sollen es nicht tun. Das wäre aus meiner Sicht eine demokratisch gut fundierte Vorgangsweise. Das wird von vielen unterstützt, aber nicht von der Mehrheit der Bundesländer. 

Ich halte die Sachlage für so eindeutig, dass ich immer bereit bin, das auf der sachlichen Ebene weiterzudiskutieren. Und da ich glaube, dass Sachargumente sich schlussendlich immer durchsetzen werden, bin ich auch in diesem Fall optimistisch.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 4. Anfrage, 80/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.