RN/9
Abgeordneter Mag. Arnold Schiefer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sie haben heute bereits zweimal erwähnt, dass das Defizit ohne das segensreiche Eingreifen der SPÖ auf 6 Prozent gestiegen wäre und 30 Milliarden Euro Neuverschuldung entstanden wären. Man kann jetzt sagen: Gott sei Dank hat die SPÖ eingegriffen und die ÖVP beim weiteren Schuldenmachen gehindert! Herzlichen Dank dafür! (Abg. Hörl [ÖVP]: Frechheit!) Allerdings kommt die Budgetkonsolidierung halt großteils einnahmenseitig, und wir verfolgen in letzter Zeit auch immer eine Diskussion um die Einnahmeseite und um neue Steuern – und Sie haben halt medial permanent die Diskussion um die Erbschaftssteuer lanciert, vor allem auch in den letzten Wochen, und zwar so massiv, dass wir der Meinung sind, das muss ja einen Hintergrund haben.
Ich frage Sie jetzt aber konkret:
„Halten Sie die von Ihnen permanent lancierte Diskussion um die Erbschaftssteuer als probates Mittel, um hohe Kapitalabflüsse von privatem und Unternehmenskapital ins Ausland zu verhindern?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Budgetsanierung das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist. Alle drei Parteien stehen dahinter. Wir haben uns gemeinsam auf zwei Bundesfinanzgesetze, auf die Bundesfinanzrahmengesetze geeinigt. Die Budgetsanierung ist ein zentrales Projekt der Bundesregierung, weil es eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist.
Ich werde auf Ihre Frage dann gleich eingehen, aber Folgendes ist mir ganz, ganz wichtig: Es stehen alle Parteien der Bundesregierung hinter diesem Budgetsanierungsprozess. Warum? – Weil wir die Steuereinnahmen nicht in einem immer größeren Ausmaß für Zinszahlungen ausgeben werden. Allein das Budgetdefizit des vergangenen Jahres, obwohl wir schon saniert haben, produziert uns ab jetzt jedes Jahr zusätzliche Zinskosten von 500 bis 600 Millionen Euro. 500 Millionen Euro: Damit kann ich 10 000 Elementarpädagog:innen finanzieren! Die Bundesregierung will das Geld lieber in Bildung stecken als in Zinszahlungen – also es ist unser gemeinsames Projekt. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Punkt: Ich möchte dem Eindruck entgegenwirken, dass wir das Budget nur einnahmenseitig sanieren. Die Zahlen sind ja bekannt, die sind ja völlig transparent: Ein Drittel der Budgetsanierung kommt von der Einnahmenseite, zwei Drittel von der Ausgabenseite. Ich habe auch begründet, warum das sinnvoll ist: weil die Budgetsanierung gerecht sein muss und alle Bevölkerungsgruppen treffen muss, die im laufenden Jahr nicht von Staatsausgaben profitieren – vielleicht später irgendwann –; auch die muss man erfassen. Deshalb brauchen wir die Einnahmenseite, und es besteht völliger Konsens in der Bundesregierung darüber, dass das sinnvoll ist, dass das gerecht ist und dass das ökonomisch vernünftig ist.
Zu Ihrer konkreten Frage, die die Erbschaftssteuer betrifft: Ich glaube, es wäre zunächst verfehlt, zu glauben, dass sich Vermögensteuern allgemein, aber die Erbschaftssteuer generell primär auf Unternehmen richten. Das sind ja keine Unternehmenssteuern, es sind Steuern, die Private zu tragen haben. Alle Steuern richten sich an Private. Wenn jetzt Private ein Unternehmen besitzen und das vererben, dann müssen wir über diese Zusammenhänge nachdenken. Dazu möchte ich sagen: Ich habe gerade eine längere Diskussion mit dem OECD-Generalsekretär, auch über diese Frage. Das Thema habe dort übrigens nicht ich aufgebracht, sondern er hat mich gefragt, warum wir keine Erbschaftssteuer haben – es haben nämlich 20 der 27 OECD-Mitgliedsländer Erbschaftssteuern, das ist etwas völlig Normales –, und ich habe ihm gesagt: Ja, es ist ohnehin nur eine Frage der Zeit, bis wir uns auch an die Normalität anpassen! (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Zur Frage der Weitergabe von Unternehmen: Ich kenne die Regelungen in den 20 OECD-Ländern, die eine Erbschaftssteuer haben, in Bezug auf die Betriebsübergabe sehr genau. Alle haben dafür vorgesehen, dass es gewisse Gestaltungsspielräume geben muss, entweder mit einem extra Freibetrag – das findet man in einigen Ländern – oder – in praktisch allen Ländern – mit Stundungen, also man kann die Erbschaftssteuer, wenn es eine Unternehmensübergabe ist, über zehn Jahre abzahlen. Ich kenne kein Unternehmen auf der ganzen Welt, das in den Konkurs gegangen wäre, weil es die Erbschaftssteuer nicht zahlen konnte. Das gibt es nicht. Man hat also vorgesehen, dass das vernünftig gemacht werden kann, und das ist ja wirtschaftlich völlig sinnvoll. Niemand hat ein Interesse daran, dass ein Unternehmen im Erbfall verschwindet, also man kann da leicht Lösungen finden. Deshalb lautet mein Plädoyer immer, alle Fragen, auch die Erbschaftssteuerfrage, nur auf der sachlichen Ebene zu diskutieren, dann findet man immer Lösungen.
Mir scheint aber ganz entscheidend, und auch das spricht, glaube ich, für eine Erbschaftssteuer, dass es eine Frage der Gerechtigkeit ist, ob man leistungslose Einkommen, die man ererbt, nicht besteuert und Leistungseinkommen aus Arbeit relativ hoch besteuert. Das ist natürlich leistungsfeindlich, ungerecht und wirtschaftsunfreundlich. Deshalb müssen wir hier auch zu einer Lösung kommen. Ich glaube, gerade die, die an Leistungen interessiert sind, werden schlussendlich dafür sein, eine Erbschaftssteuer einzuführen – vielleicht, weil man im Gegenzug die Leistungseinkommen aus Arbeit entlasten will. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte, schön.
RN/9.1
Abgeordneter Mag. Arnold Schiefer (FPÖ): Die Zusatzfrage ist, dass man zu Ihren Ausführungen natürlich das gesamte Steuersystem betrachten muss, und auch die gesamte Steuerlast: Da ist Österreich schon jetzt, auch ohne Erbschaftssteuer, mit der Gesamtsteuerbelastung der Bevölkerung im europäischen Spitzenfeld, darum haben wir eben keine Erbschaftssteuer.
Aber zur Zusatzfrage: Werden Sie dieses Thema Erbschaftssteuer auch bei den aktuell anstehenden Budgetverhandlungen zur Sprache bringen, vor allem aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation, der OeNB-Prognosen und der zu erwartenden Wifo-Prognosen? Ist es für Sie ein probates Mittel, die Budgetlöcher zu stopfen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Minister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage des Zusammenhangs Erbschaftssteuer und Abgabenquote eine indirekte ist. Also wenn es zum Beispiel so wäre – ich sage nicht, dass das so sein muss –, dass eine höhere Erbschaftssteuer zur Senkung der Einkommensteuer oder einzelner Einkommensteuersätze oder zu einer Lohnnebenkostensenkung oder was auch immer verwendet wird, dann ist das ein Abtausch, der Leistungsanreize erhöhen würde und gleichzeitig budgetneutral wäre. Da sind also alle Dimensionen feststellbar. Dann ist natürlich schon die Frage: Die Abgabenquote insgesamt sagt ja wenig aus, denn wir müssen uns die Abgabenquote nach einzelnen sozialen Gruppen anschauen. Die ist in Österreich relativ ausgeglichen. Ganz oben sozusagen, also wenn ich mir den Extremfall anschaue, Töchter oder Söhne, die nur vom Erbe der Eltern leben: Die haben klarerweise eine ganz, ganz geringe Abgabenquote; sie ist viel geringer als jene derer, die von Leistungseinkommen leben. Wenn ich in diesem Bereich die Abgabenquote erhöhe und sie für andere senke, dann haben wir insgesamt sozusagen eine starke Verbesserung.
Was Ihre Frage zum Doppelbudget 2027/2028 betrifft, ob dort die Erbschaftssteuer eine Rolle spielen wird: Da ist die Antwort Nein.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage vonseiten des Herrn Abgeordneten Köllner. – Bitte schön.
RN/9.2
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Finanzminister! Es wurde bereits vieles angesprochen. Um das von den Vorgängerregierungen hinterlassene Budgetloch zu sanieren, ist es eben notwendig, Ausgaben zu senken und gleichzeitig einen gerechten Beitrag auch von breiten Schultern einzufordern. Sie haben bereits vieles angesprochen, auch Fragen sind bereits dahin gehend ergangen. In Österreich ist das Einkommen aus Arbeit im Vergleich zu arbeitslosen Kapitalerträgen relativ hoch besteuert. Jetzt sind bereits einige Vorschläge gefallen.
Wie stehen Sie persönlich im Sinne einer fairen Sanierung des Staatshaushaltes zu den aktuell zahlreich diskutierten Vorschlägen von Erbschaftssteuern, Vermögensteuern bis hin zu Millionärsteuern ?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also ich stehe – und ich habe nie einen Hehl daraus gemacht und habe seit vielen Jahrzehnten dazu geforscht – einem höheren Anteil von vermögensbezogenen Steuern sehr, sehr positiv gegenüber, weil ich es für wirtschaftsfreundlich und sozial gerecht halte. Ich glaube, dass Vermögensteuern ganz grundsätzlich, also vermögensbezogene Steuern - - Nein, lassen Sie mich vorher noch einen Satz sagen: Wir haben in den letzten 15 Jahren erheblichen Fortschritt in Bezug auf vermögensbezogene Steuern gehabt, weil insbesondere Vermögenseinkommen – also Kapitalerträge, realisierte Wertzuwächse bei Kapital – in den letzten Jahrzehnten, aufgrund der Steuerreformen Mitte der 2010er-Jahre deutlich stärker besteuert wurden. Da ist Österreich Vorbild im internationalen Vergleich, und da gibt es ja auch viel Nachfrage, also da ist Fortschritt erzielt worden.
Vermögensbezogene Steuern müssen aus meiner Sicht drei Zielrichtungen haben: Das eine ist, sie müssen Aufkommen zur Finanzierung des Sozialstaates generieren und vielleicht die Möglichkeit implizieren, dass man in anderen Bereichen Steuerbelastungen senkt. Das ist sozusagen dieser budgetäre Bereich. Zum Zweiten müssen sie aber mehr zur Gerechtigkeit in der Verteilung des Steueraufkommens beitragen. Und zum Dritten – das ist aber keine Diskussion, die Österreich alleine führen kann – muss man bei Besteuerung ganz hoher Vermögen im Milliardenbereich – das ist eine intensive internationale Debatte – die Frage mitberücksichtigen, und so wird es auch diskutiert, dass Milliardäre auch aus demokratischer Sicht – wer hat welchen Einfluss auf die Gesellschaft?, so wird ja international viel diskutiert – besteuert werden sollten und könnten.
Das sind drei Aspekte, die ich berücksichtigen würde, aber ich würde generell noch dazu sagen wollen, dass bei der Frage, wie wir den Sozialstaat der Zukunft finanzieren – mit deutlichen Herausforderungen bei Bildung, Pflege, Gesundheit –, insbesondere die Frage der Steuerstruktur berücksichtigt werden muss. Ich glaube, dass diese Fortsetzung der Politik, die die Vermögen stärker heranzieht und Leistungseinkommen aus Arbeit begünstigt, der richtige Weg ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 73/M, jener des Herrn Abgeordneten Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.