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Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Die Regierung verkauft die kommende Mehrwertsteuersenkung auf gewisse Lebensmittel als die große Entlastung für die Bürger. Die Liste ist gelinde gesagt etwas vegetarierlastig. In Zukunft kostet 1 Liter Milch 1,43 Euro statt 1,50 Euro. Ob das die große Entlastung der Bürger ist, soll jeder für sich selbst entscheiden.
Was durch die Maßnahme sicher entsteht, sind Kosten für Betriebe, denn während meiner Meinung nach die Entlastung für die Bürger überschaubar bleibt, müssen die Unternehmer im Land ihre Systeme umbauen, Artikel neu anlegen, umstellen, Registrierkassen und Verkaufsautomaten neu programmieren. Selbst große Handelsketten – letzte Woche war der Spar-Chef in den Medien – sprechen von Kosten in Millionenhöhe betreffend den Aufwand für die Umstellung; bei kleinen Betrieben sind die Kosten für mich schwer abschätzbar. Somit wird ein Teil der angeblichen Entlastung gleich wieder aufgefressen (Unruhe im Saal – Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen), weil die Firmen diese Kosten kalkulieren müssen.
Daher meine Frage: Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die Umstellung der Registrierkassen auf die geplante Mehrwertsteuer in der Höhe von 4,9 Prozent für alle Lebensmittelhändler?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die Umstellung der Registrierkassen auf die geplante Mehrwertsteuer in Höhe von 4,9% für diverse Lebensmittel?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, dass die Mehrwertsteuersenkung nur eines der Instrumente ist, um die Lebenshaltungskosten der Bürger zu entlasten. Sie bringt, wenn sie dann am 1. Juli in Kraft tritt, eine Entlastung und eine Dämpfung der Inflationsrate von ungefähr 0,2 Prozent.
Insgesamt hat die Bundesregierung in den Bereichen Haushaltsenergie, Industriestrom, Mieten und Nahrungsmittel Maßnahmen gesetzt, die die Inflationsrate nach Aussagen der Wirtschaftsforscherinnen und -forscher um ungefähr 1 Prozentpunkt dämpfen werden. Ich halte das bei Weitem nicht für vernachlässigbar. Also wenn die Inflationsrate laut den aktuellen Prognosen bei 2,5 Prozent liegt und wir können die Inflation um 1 Prozentpunkt dämpfen, dann ist das nennenswert. Das ist ein großer Umfang, und die Bundesregierung wird mit ihrer sehr gezielten Politik auch in diesem Bereich sehr erfolgreich sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Was die konkrete Frage der Umstellung der Registrierkassen auf den neuen Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent auf Grundnahrungsmittel betrifft, so sind wir in engem Austausch mit dem Arbeitskreis Kassensoftware – ich glaube, so heißt der – in der Wirtschaftskammer. Wir sind also mit den betroffenen Unternehmen und ihrer Interessenvertretung in laufendem Austausch. Es sollen für die Firmen nicht Kosten in überbordendem Ausmaß entstehen und sie werden insgesamt auch sehr niedrig sein.
Sie müssen ja bedenken, dass die Firmen bei den Registrierkassen alle Rahmenverträge in Form eines Wartungsvertrages haben, und dann passiert im Zuge des Wartungsvertrages die Umstellung von selbst. Bei ganz kleinen Unternehmen kann es sein, dass diese das vielleicht nicht haben, wenn sie ganz veraltete Registrierkassensysteme haben, aber ab dem Jahr 2027 müssen sie sowieso neue Registrierkassensysteme anpassen, wenn diese den Standards sozusagen nicht mehr entsprechen.
Wir sind bemüht, die Kosten niedrig zu halten. Ich halte sie nicht für besonders hoch.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Herr Finanzminister! Auf der einen Seite sprechen wir von Entlastungen, auf der anderen Seite ist es budgetneutral. Wie diese 400 Millionen Euro inflationsdämpfend sein wollen, diese Frage erschließt sich mir nicht ganz. Sie senken auf der einen Seite die Mehrwertsteuer, holen sich aber auf der anderen Seite über die Plastikabgabe und die Paketabgabe diesen Entfall wieder zurück. Niemand weiß bis heute, wie diese Abgaben tatsächlich aussehen werden. Insgesamt sprechen wir von rund 400 Millionen Euro.
Das heißt im Klartext, Sie versprechen eine Entlastung für die Bürger und auf der anderen Seite holen Sie sich diese über die Abgaben wieder zurück.
Daher meine Frage: Gibt es bereits konkrete Vorschläge, wie die Umsetzung der Gegenfinanzierung genau aussieht, insbesondere zur Plastikabgabe und zur Abgabe betreffend Drittstaatpakete, und wie hoch werden diese Abgaben tatsächlich ausfallen und wie werden sie in Zukunft eingehoben?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter! Das Finanzministerium und die Bundesregierung arbeiten Schritt für Schritt die Dinge ab, die sie sich vorgenommen haben. Wir haben, wie Sie wissen, das Gesetz betreffend die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel schon in Begutachtung geschickt. Wir werden als Nächstes die Plastikabgabe in Begutachtung schicken, dann folgt die Paketabgabe, so wie es die Bundesregierung vereinbart hat, und wie ich Ihnen hier auch immer sozusagen versichern kann: Diese Maßnahme ist budgetneutral. Ich hätte der Mehrwertsteuersenkung nicht zugestimmt, wenn es nicht eine vollständige Gegenfinanzierung geben wird. Die werden wir im Zuge der Begutachtung – wir sind in der Ausarbeitung des Gesetzes – entsprechend vorlegen, und dann werden wir das anhand des Gesetzes im Detail diskutieren. Ich werde Ihnen aber nicht, bevor sozusagen die Dinge in die Begutachtung gehen, die Details nennen können.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Abgabe auf nicht recyceltes Plastik einen wichtigen ökologischen Aspekt hat und auch in dieser Hinsicht wertvoll ist. Wir versuchen immer, Doppeleffekte zu erreichen, und deshalb wird auch die Paketabgabe eine Art indirekte Förderung für den stationären Handel sein, weil wir glauben, dass dieser durch diese ganzen internationalen Bestellungen über das Internet zunehmend unter Druck geraten ist. Also auch das hat einen positiven Zusatzeffekt auf die österreichische Wirtschaft. Wir versuchen immer, mindestens zwei Fliegen auf einen Schlag zu treffen, und normalerweise schafft die Bundesregierung bei einzelnen Maßnahmen sogar mehr als zwei Fliegen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage gibt es vonseiten des Herrn Abgeordneten Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Grüß Gott, Herr Minister! Die letzten Jahre haben ja gezeigt, dass die Menschen in Österreich durch die Inflation und die Kostensteigerungen sehr unter Druck geraten sind und dass sich viele Menschen in der Finanzierung ihres Lebens wirklich schwertun. Dazu kommt, dass die allgemeine Meinung ist, dass die Regierung für die Menschen in diesem Lande nicht genug tut – das haben wir eben gehört: was wir alles nicht tun, oder was die Regierung nicht alles tut.
Sie haben das zwar schon angedeutet, aber ich bitte Sie noch einmal um die Konkretisierung Ihrer Aussage, welche Maßnahmen die Bundesregierung neben der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gesetzt hat, um die Inflationswirkung für den durchschnittlichen Arbeitnehmer und die durchschnittliche Arbeitnehmerin zu dämpfen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Den massiven Anstieg der Lebenshaltungskosten haben wir als zentrales Problem erkannt, und dem widmet sich die Bundesregierung. Im Zuge der Budgetsanierung haben wir eingeschränkte Spielräume, und deshalb müssen wir sehr gezielt und strategisch vorgehen, und deshalb hat die Bundesregierung drei, mittlerweile vier Bereiche ausgewählt, in denen sie wirklich gezielt intervenieren will.
Das ist der Bereich der Haushaltsenergie oder der Energiekosten generell. Da haben wir umfangreiche Maßnahmen gesetzt, von der Senkung der Elektrizitätsabgabe über den Industriestrompreis bis hin zum Sozialtarif bei Strom mit 6 Cent pro Kilowattstunde. Ich möchte auch – das ist keine Maßnahme der Bundesregierung, sondern der Energieversorgungsunternehmen, aber man sieht, in welch gutem Austausch wir sind – den Österreichtarif beim Verbund erwähnen; auch die EVN und auch die Steirer werden da nachziehen, die Oberösterreicher werden da nachziehen. Da sind also umfangreiche Maßnahmen gerade im Energiebereich gelungen, auf die ich extra hinweisen möchte.
Das Zweite ist der Bereich der Mieten: Da gibt es die Mietpreisbremse bereits seit 1. April 2025, und die zweite Etappe tritt am 1.4. dieses Jahres in Kraft. Dann gibt es die Steuersenkung für Grundnahrungsmittel, die wir eben besprochen haben, und jetzt den Effekt bei den Spritpreisen.
Wenn wir das alles zusammennehmen – im Bereich der Haushaltsenergie ungefähr 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte, bei den Mieten ungefähr 0,2 Prozentpunkte, bei den Nahrungsmitteln 0,2 Prozentpunke, jetzt beim Spritpreis ungefähr 0,2 Prozentpunkte Inflationsdämpfung –, so kommen wir – das muss man immer vorsichtig formulieren, weil im Detail die Frage der Überwälzung zu klären ist – auf einen inflationsdämpfenden Effekt von 1 Prozent, und das ist wirklich substanziell.
Also ich glaube, die Bundesregierung erreicht angesichts der knappen Kassen – wir berücksichtigen ja im Unterschied zu manchen Teilen der Opposition immer, dass wir eine Budgetbeschränkung haben, dass wir nicht einfach Milliarden hinausschmeißen können, ohne sie zu finanzieren – ganz, ganz viel, weil wir eben sehr effizient und sehr gezielt arbeiten.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Abgeordnetem Stich.
Abgeordneter Paul Stich (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen Herr Bundesminister! Sie haben bereits ausgeführt, dass der Kampf gegen die Inflation eine zentrale Priorität dieser Bundesregierung ist, und haben bereits aufgezählt, welche Maßnahmen gesetzt worden sind.
Jetzt sieht man, dass das Teuerungsthema in Österreich wieder größer zu werden droht, gerade angefacht durch den Krieg im Nahen Osten, den die Kriegstreiber dieser Welt vom Zaun gebrochen haben. Wir haben bereits in den Plenarsitzungen dieser Woche sehr intensiv unter anderem über den Spritpreis diskutiert und darüber, wie man da nicht nur zusieht, sondern als Bundesregierung auch proaktiv eingreifen kann. Klar ist, wir als Österreich alleine werden diese Preisschocks nicht abstellen können, aber wir können unser Möglichstes tun, um sie zu beschränken.
Meine Frage ist daher: Welche weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung eines möglichen Inflationsanstiegs sind in der Bundesregierung vorgesehen beziehungsweise denkbar?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also ich glaube, wir haben einen großen Vorteil bei dieser Energiekrise – wobei ich noch einmal betonen muss: Sie kommt von außen, wir haben sie sozusagen importiert, und die wichtigste Maßnahme, um diese Energiekrise zu beenden, ist, den Krieg morgen zu beenden. Dann wäre uns allen auf der ganzen Welt geholfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben aber den großen Vorteil in der Bekämpfung der Energiekrise, dass wir uns schon davor auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt haben, die jetzt in Kraft treten und ab jetzt preisdämpfende Effekte haben werden. Das sind die Energiemaßnahmen, die ich schon besprochen habe; ich möchte da aber noch einmal darauf hinweisen, dass eben die nächste Etappe der Mietenbremse ab 1. April in Kraft tritt, dann ab 1. Juli die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel. Das alles wird dämpfend wirken. Das wird den Inflationsanstieg durch die Energiepreise nicht ausgleichen können, aber es dämpft ihn markant, und das ist unser großer Vorteil im Vergleich zu anderen Ländern.
Also ich hoffe doch, dass die österreichische Inflationsrate halbwegs im Rahmen bleibt, aber das hängt nicht nur von uns ab. Wir werden nicht – außer wir erfinden irgendwelche Voodoo-Gegenfinanzierungen – erreichen können, dass wir den internationalen Erdölpreisanstieg in Österreich vollkommen ausgleichen – das ist unmöglich. Deshalb ist es wichtig, faktenorientiert zu bleiben, vernünftig zu bleiben, auf die gesamtwirtschaftliche Sicht zu achten und einfach seriöse Politik zu machen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur zehnten und letzten Anfrage, 74/M, der Frau Abgeordneten Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.