RN/15

1. Punkt bis 3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (384 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (428 d.B.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (397 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 geändert wird (429 d.B.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (404 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (430 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schiefer. Ich erteile es ihm. Die eingemeldete Redezeit stelle ich mit 5 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/16

10.42

Abgeordneter Mag. Arnold Schiefer (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben drei Gesetzesmaterien zur Abstimmung. Wir werden zweien von diesen dreien zustimmen und bei der dritten unsere kritische Position erklären. 

Zuerst das Kapitalmarktgesetz, also das Gesetz Nummer drei: Wir sehen das positiv und stimmen dem Vorschlag zu. Es geht um Änderungen im Prospektformat. Es geht um Schwellenwerte, Erweiterung der Aufsichts- und Strafbefugnisse, Anpassung der Ad-hoc-Publizität sowie letztendlich auch – in große Teilen – um Umsetzungen von EU-Richtlinien. Da werden wir zustimmen. 

Beim Produktivitätsratgesetz stimmen wir ebenfalls zu. Nachdem wir sowohl das Wirken des Produktivitätsrates wie auch den Bericht, der jährlich verabschiedet wird oder mehrjährig verabschiedet wird, positiv sehen, werden wir auch da zustimmen. Allerdings gibt es auch in diesem Produktivitätsbericht einen Hinweis, nämlich das Thema Bürokratie und Standort. Da kommen wir zum Punkt eins, das ist die ESG-Rating-Verordnung, also die – sage ich einmal – Umwelt- und sozialen Regelungen für ein Unternehmen. 

Man muss dazusagen, dem Gesetzestext könnte man rein inhaltlich auch zustimmen. Da geht es eigentlich darum, die Aufsichtspflicht durch die FMA zu regeln. Wir waren eigentlich jetzt auch nicht grundsätzlich negativ, auch im Ausschuss nicht, wir wollen nur die Gelegenheit nutzen, die Sache kritisch zu beleuchten, und zwar sehen wir einfach in diesen ESG-Thematiken grundsätzlich Themen, die aktuell Bürokratie erzeugen. Auch wenn es darum geht, dass die Unternehmen mit ihrem ESG-Rating den Zugang zu gewissen Finanzierungen erleichtert bekommen, wollen wir darauf hinweisen, dass wir uns in einer Zeit befinden, die aktuell halt sehr schwierig ist. 

Es fliegen auf mehrere Positionen in Europa und im Nahen Osten die Raketen, und ich glaube, es wäre an der Zeit, wenn man sich auch seitens der Bundesregierung zusammensetzt – in einer kleinen, schnellen Arbeitsgruppe – und überlegt, wie man den Unternehmen zumindest beim Thema Bürokratie zeitliche Aufschübe verschaffen kann, wenn man ihnen schon mit Geld nicht unter die Arme greifen kann, weil die Budgetrestriktionen sehr groß sind. 

Wir sehen natürlich in dem ESG-Bereich ein extremes Dokumentationsthema, auch wenn es ein Rating ist. Wir haben das auch selbst bei den ÖBB erlebt, bei den wir bereits zwei Buchhaltungen führen, also die Umweltbuchhaltung und die normale finanzielle Buchhaltung. Auch die Wirtschaftsprüfer haben sich in diesen Segmenten schon verdoppelt. Es wäre an der Zeit, einen Appell zu machen: zu schauen, wie man denn ein bisschen eine Verschnaufpause für die Unternehmen erzeugen kann, weil in Brüssel weiter produziert wird und wir alle brav umsetzen. Wenn man zumindest ein bisschen die Möglichkeiten und das Tempo rausnimmt, wäre das vielleicht etwas, mit dem man den Unternehmen ein, zwei Jahre ein bisschen mehr Luft zum Atmen geben könnte. 

Das ist unser Appell. Das dementsprechend zu thematisieren, dafür nutzen wir diesen Tagesordnungspunkt. Deshalb werden wir uns beim ersten Punkt der Zustimmung verschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Teiber. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/17

10.45

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Werter Finanzminister! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Bei diesen ersten Tagesordnungspunkten, über die wir hier heute debattieren, liegen uns auf den ersten Blick durchaus trockene, sperrige Gesetzesmaterien vor, die aber immens wichtig für den Finanzstandort, aber auch für die Budgetpolitik sind. Darum hoffen wir wirklich auf breite, große Unterstützung. 

Unter anderem geht es um einen Gesetzentwurf, mit dem das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden sollen, um dem EU-Listing-Act zu entsprechen. Inhaltlich geht es dabei um eine gesteigerte Attraktivierung der öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen und die Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen. Das ist ganz, ganz wichtig. Das bedeutet eine Stärkung Europas, das bedeutet eine Stärkung des europäischen Binnenmarkts, und das ist genau die richtige Antwort in der zunehmend dramatischeren Situation der geopolitischen Lage – die sich immer mehr verschlimmert, verschärft –, auf die Krisen, die uns von außen treffen. Darum ist es ganz, ganz wichtig, da auf ein starkes Europa und einen starken europäischen Binnenmarkt zu setzen. 

Auch ein Gesetzentwurf, mit dem das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz geändert werden soll, liegt uns vor. Hiermit soll eine EU-Vorgabe umgesetzt werden, die alle fünf Jahre eine externe Evaluierung des Fiskalrates vorsieht. Es soll geprüft werden, ob der Fiskalrat ausreichende Ressourcen hat, unabhängig arbeiten kann und ob die Fiskalregeln richtig überwacht werden. Das ist uns ganz, ganz wichtig.

Bei dieser Gelegenheit darf ich mich auch im Namen unserer sozialdemokratischen Fraktion für die ganz wichtige, tolle Arbeit des Fiskalrates bedanken. Der Austausch mit dem Präsidenten des Fiskal- und Produktivitätsrates Badelt im Ausschuss ist enorm bereichernd, ist wichtig für unsere Arbeit als Abgeordnete. Die Berichte sind aber auch wichtig für die Bundesregierung. 

Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade der Fiskalrat auch immer auf die Wichtigkeit der Gegenfinanzierung hinweist, so wie es auch unser Finanzminister tut. In diesem Zusammenhang seien noch einmal die diversen FPÖ-Modelle erwähnt, die Abermilliarden kosten. Das ist angesichts der Budgetlage unseriös. Darauf kommt man auch, wenn man sich die Fiskalratsberichte anschaut. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.49

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Petschnig. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/18

10.49

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt eine ganze Reihe von Gesetzen vor. Ich möchte mich auf das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz fokussieren – ein sperriger Name –, das auf der ESG-Rating-Verordnung der Europäischen Union fußt, wobei ESG für Environmental, Social and Governance steht – also da kriegt man schon ein bisschen mit, woher da der Wind weht.

Wir werden uns dem verschließen, wie Kollege Schiefer bereits gesagt hat, weil das für uns die juristische Verkörperung einiger ökonomischer Grauslichkeiten ist, die da dahinterstehen. Zum Beispiel der gescheiterte Green Deal – Sie wissen, das ist diese Energietransformation –: starres Zeitkonzept, enger Zeithorizont, garniert mit Zwang, mit Strafen; da rudert die EU zum Teil selbst schon zurück. Wie unser Energiesprecher Axel Kassegger gestern gesagt hat: „ein dramatischer Irrweg“, der noch dazu mit der etwas eigenartigen Meinung, dass man damit die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren würde, unterfüttert ist. Die ist bei fossilen Brennstoffen natürlich gegeben, keine Frage; die ist aber auch gegeben, wenn man sich überlegt, woher Windräder, woher PV-Module und die dazugehörige Elektronik kommen, nämlich zu – ich glaube, das wurde gestern auch von uns gesagt – 85 Prozent aus der Volksrepublik China. Wenn man die Abhängigkeit von Wladimir Putin durch eine Abhängigkeit von Xi Jinping ersetzt, dann liegt es wahrscheinlich im Auge des Betrachters, was einem da sympathischer ist. 

Dieser Green Deal ist auch der Grund, warum Hunderttausende Arbeitsplätze in der Europäischen Union verloren gehen: wegen der explodierenden Energiepreise auf diesem Kontinent. Allein unser Nachbar und wichtigster Handelspartner Deutschland verliert in der Industrie und im produzierenden Gewerbe monatlich 10 000 bis 15 000 Arbeitsplätze – mit den entsprechenden Rückkoppelungen auf Österreich. 

Hinter diesen Grauslichkeiten steckt zum Beispiel auch die demnächst blühende verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: grüne Finanzkennzahlen. Da wird eine Bürokratie aufgebaut, das kostet jede Menge Geld, interessiert im Grunde genommen niemanden. Wozu das gut sein soll, erschließt sich uns auf jeden Fall nicht. Da muss man schon sagen: als ob europäische Leitbetriebe irgendwie in Geld schwimmen würden und eh alle möglichen Dinge noch mit administrieren könnten und nicht Zigtausende Arbeitsplätze aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten abbauen müssten. 

Das Dritte, was da noch drinnen steckt, ist die Lieferkettenrichtlinie oder – national gesehen – das Lieferkettengesetz. Sie wissen, da müssen Betriebe für sämtliche Unternehmen in der gesamten Lieferkette davor – bis zurück zu den Rohstoffen – die Verantwortung übernehmen. Das ist ein völlig absurder Ansatz. 

In Summe ist das ein Bürokratiemonster, das enorme Kosten verursacht, die Ursache für den demnächst milliardenschweren Zertifikatehandel, für die CO2-Steuer – gestern debattiert – und viele andere grenzwertige Ideen, die von der Von-der-Leyen-Kommission geboren werden. Es kann nur eine Conclusio geben, und da bin ich wieder bei Axel Kassegger: Dieser Green Deal mit seinen Zwangsmaßnahmen muss sofort weg! (Beifall bei der FPÖ.)

Formal kann man sagen, Österreich muss eine EU-Verordnung grundsätzlich direkt anwenden – keine Frage –, diese wird jetzt in nationales Recht übernommen – soll so sein. Man darf aber – und das soll man vielleicht weniger dem Finanzminister ausrichten, sondern eher dem Bundeskanzler – in Brüssel schon auch dann und wann einmal auf die Bremse treten. 

Man könnte zum Beispiel bei der Übernahme von Haftungen für die Ukraine auf die Bremse treten; das wurde gestern lang und breit debattiert. Von acht Nachbarländern Österreichs müssen drei diese Haftungen nicht mittragen: Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik haben sich da Ausnahmeregelungen herausverhandelt. Das sind Haftungen, die im Übrigen Zahlungen faktisch gleichzusetzen sind. Sie wissen, die Ukraine ist mit einem Rating von Triple C gesegnet, das bedeutet: sehr hohes Risiko. Ich kenne keine Bilanzierungsvorschrift der ganzen Welt, wonach man das nicht aufwandswirksam berücksichtigen müsste. 

Oder: Man könnte zum Beispiel bei den Mindestsätzen für die Mineralölsteuer auf die Bremse treten. Eine den österreichischen Interessen mit mehr Sympathie begegnende Bundesregierung, die zum Beispiel bei den Spritpreisen entsprechend auf die Bremse steigen möchte, würde – das wurde auch gestern hier breit debattiert – von der Europäischen Union mit einem Vertragsverletzungsverfahren bedroht, weil wir unsere eigene Bevölkerung gar nicht einmal entlasten dürften, es zumindest mit dem Europarecht zu tun bekommen würden. 

Man könnte auch bei dieser wahnwitzigen Energiepolitik auf die Bremse treten. Sie lässt die Preise explodieren, die in der EU – verglichen mit den großen Wirtschaftsräumen – global am höchsten sind, mit den entsprechenden Rückwirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. 

Österreich ist dieser Vorschrifteninflation aus Brüssel aber nicht ausgeliefert, sondern lässt sie proaktiv und willentlich zu. Das wird der Bevölkerung in den Rucksack gepackt – das ist ein politischer Wille –, weil man sich nicht traut, dagegen aufzustehen und auch einmal Nein zu sagen. Da muss man schon klarstellen: Es geht hier nicht um europäische Interessen. Es geht hier herinnen – erinnern Sie sich an Ihre Amtseide! – um österreichische Interessen. Es geht um das Interesse der österreichischen Bevölkerung an einer leistbaren Energieversorgung, es geht um das Interesse der österreichischen Bevölkerung an sicheren Arbeitsplätzen, und es geht um das Interesse der österreichischen Bevölkerung an einem leistbaren Leben. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss kommend: Ohne die Vorteile des Binnenmarktes wegreden zu wollen – derer sind wir uns natürlich vollauf bewusst –: All diesen österreichischen Interessen steht die Von-der-Leyen-Kommission diametral im Wege. Entsprechend wäre europapolitisch endlich zu handeln, damit solche Gesetzesvorlagen gar nicht erst auf die Tagesordnung kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.54

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Ottenschläger. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

RN/19

10.54

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste zuerst: Ich darf im Namen des Abgeordneten Janos Juvan die 8C des BORG Klagenfurt sehr herzlich bei uns hier im Nationalrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

An alle Zuseherinnen und Zuseher gerichtet: ein paar ganz, ganz grundsätzliche Gedanken zum Kapitalmarkt, über den wir ja heute hier diskutieren. Der österreichische und natürlich auch – das wurde schon erwähnt – der europäische Kapitalmarkt ist einerseits zentraler Bestandteil im Rahmen der Finanzierung von Unternehmen, übrigens auch für den Staat; andererseits ist der Kapitalmarkt eine wichtige Möglichkeit zur Geldanlage und damit eben zum Vermögensaufbau. Deswegen ist ein funktionierender Kapitalmarkt so essenziell für Wirtschaftswachstum, damit einhergehend Arbeitsplatzsicherung und Wohlstandssicherung. 

Das, was wir heute diskutieren, ein Bundesgesetz, mit dem unter anderem das Börsegesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden und mit dem wir ein moderneres Kapitalmarktrecht für Österreichs mittelständische Wirtschaft schaffen, ist auch ein Beitrag zu Entbürokratisierung und einem leichteren Zugang für die mittelständische Wirtschaft zu solchen Finanzierungsinstrumenten. Bisher ist es so gewesen: Wenn Unternehmen Kapital über Aktien oder Anleihen aufnehmen wollten, waren sie mit sehr aufwendigen Dokumentationspflichten wie der Prospektpflicht konfrontiert. Das war für kleinere Unternehmen eine relativ große Hürde, weil das sehr aufwendig und teuer ist. Der Listing Act vereinfacht diese Vorgaben deutlich: Weniger Bürokratie, niedrigere Schwellen und vereinfachte Verfahren sollen es mehr Unternehmen ermöglichen, leichter an Kapital zu gelangen, indem unter anderem die Prospektpflicht künftig erst ab 12 Millionen Euro gilt. Das ist der eine Punkt. 

Der zweite Punkt: Die Börsenzulassung wird einfacher. Das heißt, künftig können Unternehmen schneller an die Börse gehen. Statt wie bisher drei Jahre muss eine Aktiengesellschaft künftig nur noch ein Jahr etabliert sein, um an der Börse zugelassen zu werden. Zudem muss nur noch ein Jahresabschluss veröffentlicht werden statt bisher drei. Also insgesamt werden die Regeln vereinfacht und das soll insbesondere jungen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen. Auch hinsichtlich Mindeststreubesitz wird von 25 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. Was bedeutet das? – Dass ich nicht mehr ein Viertel meiner Anteile hergeben muss, sondern dass ich minimal 10 Prozent hergeben muss. Das bedeutet insbesondere für Familienunternehmen durchaus auch die Möglichkeit, die wesentlichen Anteile halten zu können, aber trotzdem am Kapitalmarkt teilnehmen zu können. 

Insgesamt ist das also ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung und auch ein Beitrag zu besseren Rahmenbedingungen der Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

10.58

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/20

10.59

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem: Liebe Klagenfurterinnen, liebe Klagenfurter! Von den drei Gesetzesmaterien melde ich mich zum Thema Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz zu Wort.

Grundsätzliche Maßnahmen sind die Angleichung des nationalrechtlichen Rahmens an die EU-Vorschriften. Durch die Novellierung des FPRG 2021 werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, redaktionelle Änderungen vorgenommen – es gibt neue Ministerien, neue Namen der Ministerien und dergleichen –, vereinzelt werden Verweise richtiggestellt. 

Der Entwurf war in Begutachtung, es hat zehn Stellungnahmen dazu gegeben, einige wurden auch eingearbeitet; ich glaube, gerade speziell die Stellungnahmen des Fiskalrates, der OeNB wurden eingearbeitet. 

Für uns wichtig dabei: Die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung beinhaltet eine verstärkte länderspezifische Dimension, um die Einhaltung der Eigenverantwortung zu erhöhen. Genau das ist eines der Ziele, die wir Freiheitlichen immer wieder fordern: mehr Rechte, mehr Verantwortung zurück auf nationale Ebene. Das ist auch der Grund, warum wir dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.00

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Pramhofer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön. 

RN/21

11.00

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Zweiter Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, Europa hat sehr, sehr viele tolle Unternehmen, tolle Start-ups, tolle Wissenschafter, die auf den Universitäten Ausgründungen machen. Und dann passiert, was in Europa und in Österreich passieren muss: Wenn diese Unternehmen, diese Start-ups erfolgreich sind, dann verlassen sie Österreich und Europa – meistens Richtung USA; und zwar nicht, weil ihnen hier das Personal fehlt, weil es hier nicht schön ist, weil es irgendwelche anderen Probleme gibt, sondern weil in der Regel das Kapital für das Wachstum fehlt. Diese Unternehmen, die dann aus Start-ups sogenannte Scale-ups werden, also Wachstumsunternehmen, tun sich einfach schwer, das Kapital am Kapitalmarkt aufzutreiben, um die nächste Phase in ihrem Wachstum zu erreichen. 

Das ist ein Problem, das wir haben, und das adressieren wir hier ganz konkret mit ganz konkreten Maßnahmen. Wir setzen einen entscheidenden, sehr, sehr wichtigen Schritt, um dieses Problem zu adressieren. Die Kollegin hat es vorhin angesprochen: viele sperrige Begriffe, technische Materie, viele Gesetze, die wahrscheinlich sehr technisch klingen, aber es sind praxisrelevante Fragen, nämlich: Haben kleine, mittlere Unternehmen, haben Start-ups, haben die Unternehmen, die unsere Zukunft gestalten, die Möglichkeiten, zu wachsen? 

Ich möchte ganz kurz ein paar konkrete Maßnahmen nennen: Wir senken die Mindestschwelle für Börsenzugänge – das Kapital, das Eigenkapital – auf 1 Million Euro; wir senken die Mindeststreubesitzquote auf 10 Prozent; wir reduzieren Berichtspflichten – sehr bürokratische, technische Maßnahmen –; und wir flexibilisieren die Sprache. All das zusammen hilft uns, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auch hier in Österreich, in Europa zu wachsen, Arbeitsplätze zu schaffen und einen Beitrag für unsere Zukunft zu leisten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auf einen weiteren Punkt dieser Tagesordnung eingehen, nämlich auf die Regulierung der sogenannten ESG-Ratingagenturen, der Nachhaltigkeitsratingagenturen – das wurde im Vorfeld auch schon angesprochen. Das sind Unternehmen, Agenturen, die die Nachhaltigkeit von Unternehmen beurteilen. Da bin ich schon der Meinung: Ein Unternehmen, das sich herausnimmt, über ein anderes Unternehmen zu urteilen, soll auch eine gewisse Transparenz an den Tag legen und zumindest die Methoden und auch die Details dieser Beurteilung veröffentlichen, damit es auch ganz fair ist und klar ist, woher diese Beurteilung kommt, und damit nicht irgendwelche Bewertungen abgegeben werden, die dann nachher nicht nachvollziehbar sind. Das ist uns in Summe sehr wichtig. 

Ich bin ein bisschen enttäuscht, dass die Kollegen von der FPÖ hier bei der ESG-Rating-Verordnung nicht zustimmen können, denn im Ausschuss bestand da durchaus ein gewisser Konsens betreffend die Notwendigkeit. Ich glaube, es ist eine faire und wichtige Regulierung. Ansonsten aber freue ich mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt beim Thema Kapitalmarkt machen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.04

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manuel Litzke. – Ich stelle Ihre freiwillige Redezeitbeschränkung auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/22

11.04

Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Wir diskutieren heute unter anderem einen Gesetzentwurf mit dem Titel EU-ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz, mit welchem unter anderem die Transparenz und Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsberichten verbessert werden sollen. Das hört sich im ersten Moment sehr gut an, doch angesichts der schwierigen Lage vieler Unternehmen in Österreich und ganz Europa durch die multiplen Krisen der vergangenen Jahre sehen wir Freiheitlichen diese umfassenden Berichtspflichten zumindest zum jetzigen Zeitpunkt kritisch. Was hier als Fortschritt verkauft wird, ist in Wahrheit ein weiteres Beispiel für diese überbordende Bürokratie aus Brüssel. (Beifall bei der FPÖ.)

Hinter wohlklingenden Begriffen wie Nachhaltigkeit, Transparenz und Verantwortung verbirgt sich ein massiver zusätzlicher Aufwand für unsere Betriebe, insbesondere für den Mittelstand, der das Rückgrat unserer Volkswirtschaft bildet. Die Corporate Sustainability Reporting Directive zwingt Unternehmen dazu, umfangreiche Berichte zu erstellen, Daten zu sammeln und komplexe Kriterien zu erfüllen. Das bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch einen enormen administrativen Aufwand; Zeit und Ressourcen, die dann in weiterer Folge für Innovation, Investition und Arbeitsplätze fehlen. 

Einerseits ist der angebliche Abbau von Bürokratie in aller Munde, doch in der Realität zeigt sich, dass die Bürokratie weiter zunimmt. Gerade in einer Zeit, in der viele Unternehmen ums nackte Überleben kämpfen, steigende Energiepreise unsere Volkswirtschaft weiter schwächen und eine steigende Steuerlast unsere Unternehmer unter enormen Druck stellt, setzt die EU noch eins drauf: statt zu entlasten, wird weiter reguliert; statt zu fördern, wird noch stärker kontrolliert. 

Die entscheidende Frage ist doch: Wem nützt das alles in weiterer Folge? – Den österreichischen Betrieben ganz sicher nicht. Profitieren werden vor allem große Konzerne, internationale Ratingagenturen, die sich eben genau auf diese komplexen Berichtssysteme spezialisieren; kleine und mittlere Unternehmen hingegen geraten immer weiter unter Druck. Und wer trägt in weiterer Folge die Mehrkosten, die aufgrund dieser umfassenden Berichtspflichten entstehen? – Wieder einmal die Konsumenten, da die Unternehmen logischerweise diese Mehrkosten in Form der Preisgestaltung weitergeben werden. 

Wir Freiheitliche stehen selbstverständlich für Heimatschutz und verantwortungsvolles Wirtschaften, aber wir lehnen ideologisch getriebene Vorschriften ab, die an der Realität vorbeigehen und unsere Wirtschaft gerade in dieser aktuellen angespannten Situation weiter schwächen. Nachhaltigkeit darf nicht zum Vorwand für neue, weitere Belastungen werden. Unser Zugang ist deshalb klar: weniger Bürokratie, mehr Hausverstand; mehr Vertrauen in unsere Unternehmen statt immer neue Kontrollen. Und vor allem: Entscheidungen müssen wieder näher an die Bürger und Betriebe anstelle der ständigen Bevormundung aus Brüssel. 

Deshalb in Richtung des Herrn Finanzministers und vor allem auch an den Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn: Schaffen Sie endlich stabile Rahmenbedingungen für unsere heimischen Betriebe und setzen Sie sich auf allen Ebenen für einen umfassenden Bürokratieabbau ein! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.07

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Schwarz mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. 

RN/23

11.07

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebes Hohes Haus! Zuseherinnen und Zuseher! Kurz zum Vorredner: Sie wehren sich gegen eine Ordnungspolitik im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz, die übrigens ziemlich unbürokratisch wäre. Wenn man Dinge einfach verbietet, ist das sehr einfach umzusetzen; es ist natürlich ein starker Eingriff, aber es ist nicht bürokratisch. 

Das wollen Sie im Klima- und Umweltschutz nicht: Sie wollen keine Klimaförderungen – Sie haben gestern wieder ausgeführt, dass Sie diese kürzen wollen –; Sie wollen auch keine CO2-Bepreisungen im Klima- und Umweltschutz, und Sie wollen auch keine Berichtspflichten – das ist ja die Variante, die den Unternehmen am liebsten ist, und die wollen Sie aber auch nicht. Da sage ich: Ja, das ist halt ein bisschen bürokratischer (Abg. Petschnig [FPÖ]: Was wäre eine Entlastung?), aber dann sagen Sie doch einfach ganz offen, dass Sie Klima- und Umweltschutz nicht wollen, denn wenn man keine der Maßnahmen will, dann will man auch das Resultat davon nicht – fertig! (Beifall bei den Grünen.)

Es geht eigentlich gar nicht darum, weil es bei diesen drei Vorlagen aus dem Finanzausschuss ja in erster Linie um Umsetzungen von Verordnungen und Richtlinien, die bereits bestehen, geht; in dem Fall sogar tatsächlich um eine Verordnung. Also da geht es ja wirklich nur mehr um das Vollzugsgesetz, und zwar dahin gehend, wie die Ratingagenturen – in dem Fall in diesem ESG-Bereich – kontrolliert, reguliert, überwacht werden. Das macht in Österreich die FMA. Ich weiß nicht, ich glaube, dagegen kann man jetzt nicht wirklich viel haben, denn: Wer soll es sonst machen? (Abg. Petschnig [FPÖ]: Keiner!) Ich habe auch keine Vorschläge von Ihnen gehört, wer das sonst machen soll. Ich glaube, das ist sinnvoll und wir werden das jedenfalls auch unterstützen. 

Der 2. Tagesordnungspunkt betrifft die Anpassung der Rolle des Fiskalrates an die neue Rahmenrichtlinie. Also quasi: Es gibt neue Schuldenregeln, neue Defizitregeln, und was macht jetzt der Fiskalrat, den es vorher schon gegeben hat, bei diesen neuen Regeln? – Dieser macht mehr oder weniger das Gleiche. Also auch dem werden wir zustimmen. Der Fiskalrat hat, glaube ich, eine wichtige Rolle im Staat, nämlich jene, dass er die Einhaltung dieser Fiskalregeln überwacht; und das ist gut. 

Es blinkt schon, Wahnsinn! Der Fiskalrat schaut aber auch nach vorne; und darauf möchte ich jetzt noch kurz eingehen. Der Fiskalrat hat nämlich festgestellt – und das wissen Sie natürlich auch –, dass für das Doppelbudget 2027/28 noch massive Einsparungen bevorstehen, die über das hinausgehen, was bisher geplant wurde. Präsident Badelt rechnet mit noch mal zusätzlich 5 Milliarden Euro für das Jahr 2028 – das zweite Jahr im Doppelbudget – und der Fiskalrat hat auch vorgerechnet, was die verschiedenen Konsolidierungsmaßnahmen, die man da andenken könnte, so bringen würden.

Ganz oben auf der Liste hat der Fiskalrat die Rücknahme der Abschaffung der kalten Progression, die Abschaffung des Familienbonus und die Rücknahme der außertourlichen Pensionserhöhungen. Allein die drei Maßnahmen würden diese gesamten 5 Milliarden abdecken, weil das halt die größtvolumigen Maßnahmen sind. Nur hoffe ich halt, dass genau das nicht passiert. Das wäre das Einfachste, aber die Familien und die Pensionist:innen haben aus meiner Sicht schon im letzten Sparpaket einen überproportionalen Beitrag zu den Einsparungen beigetragen – und das soll jetzt nicht wieder passieren.

Darum möchte ich kurz noch auf die kalte Progression eingehen, weil das allernaheliegendste ja die Komplettaussetzung der kalten Progression wäre. Ein Drittel haben Sie schon eingespart – wegen des großen Volumens; es steigt im Laufe der Jahre auch noch an, man muss nichts mehr tun und die Einsparungen werden immer größer; und drittens merken es die Leute nicht, das war ja der Grund, warum es so lange gewirkt hat. (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].)

Wenn man im Zusammenhang mit dem Budget einen Vorwurf gegenüber der vorigen Regierung erheben möchte, dann ist es ja die kalte Progression, weil das natürlich über die Jahre steigende Probleme verursacht. Ich bin aber der Meinung: Genau das war richtig. Wir reden immer davon, wenn wir die Erbschaftssteuer für Millionenerben einführen wollen, dass gleichzeitig möglicherweise, idealerweise der Faktor Arbeit entlastet wird, dass die Steuern auf Arbeit gesenkt werden – und genau das macht die Abschaffung der kalten Progression. Deshalb finde ich, es würde gut passen, statt diese Maßnahmen zu setzen, jetzt die Erbschaftssteuer für Millionenerben einzuführen. Das wäre fair. 

Leistungslose Einkommen sollen auch einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, dann könnten Sie die Arbeitseinkommen lassen, wie sie sind. Es muss jetzt passieren, jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bitte, und nicht erst, wenn Sie dann vielleicht nicht mehr Finanzminister sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Seemayer [SPÖ].)

11.12

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Köllner. (Ruf bei der ÖVP: Wird schwierig!) – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/24

11.12

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im letzten Finanzausschuss haben wir eine Vielzahl an Themen behandelt: unter anderem den digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld, aktuelle wirtschaftliche Prognosen und Fortschritte bei der Finanzbildung junger Menschen; und wir haben die Grundlage für den heutigen Beschluss des ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetzes gelegt. 

Das ist ein sperriger Begriff, aber kurz gesagt: ESG-Ratings zeigen, wie nachhaltig Unternehmen wirtschaften: ökologisch, sozial und auch in ihrer Führung. Mit der Umsetzung der EU-Verordnung schaffen wir mehr Transparenz, mehr Zuverlässigkeit und bessere Vergleichbarkeit der Agenturen, die eben wiederum andere Unternehmen bewerten und beurteilen. Ich bitte hier natürlich auch die FPÖ noch um Zustimmung, Sie können es sich ja noch ein paar Minuten überlegen.

Herr Präsident, gestatten Sie mir aber, wenn wir schon über Finanzen sprechen, noch ein paar Ausführungen über die aktuelle Lebenssituation der Menschen in Österreich. Ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten hier im Hohen Haus Verständnis für den Unmut und den Frust der Bürgerinnen und Bürger haben, wenn sie beispielsweise an die Tankstelle fahren und 2 Euro oder mehr für 1 Liter Sprit zahlen. Es ist auch logisch, dass sich die Menschen in Österreich natürlich rasche Lösungen für dieses Problem wünschen – selbstverständlich. Ich bin aber auch dafür, dass wir eine ehrliche Debatte hier im Hohen Haus führen.

Schauen wir vielleicht kurz zurück: Die Preisexplosion hat 2022 mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine so richtig begonnen. Dieser Krieg hat ja nicht nur dem ukrainischen Volk Leid gebracht, sondern auch die Energiepreise ordentlich nach oben getrieben – und das spüren auch alle Menschen in Österreich. Wer hat denn einen aufrechten Freundschaftsvertrag mit der Putin-Partei in Russland? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Die FPÖ! (Abg. Kickl [FPÖ]: Sagst du das draußen vor dem Haus auch einmal? Traust du dich das?) – Herr Kickl, Sie als FPÖ unterstützen (Abg. Kickl [FPÖ]: Sagst du’s vorm Haus draußen auch einmal? ... können gerichtlich gegen dich vorgehen!) nicht nur einen Kriegstreiber, Sie unterstützen damit auch einen Preistreiber und dafür sollten Sie sich schämen. (Beifall bei der SPÖ.)

2024: US-Wahl, Trump wird wieder Präsident. Wer aus Österreich gratuliert und spricht in weiterer Folge von einem Friedensstifter? – Richtig, auch die FPÖ, Herbert Kickl. Ist es jetzt auch immer noch Frieden, wenn ausgerechnet eure Idole Konflikte im Nahen Osten eskalieren lassen (Abg. Kickl [FPÖ]: Also sollen wir Israel jetzt ... lassen?! Ist auch interessant! Gut, wir lassen Israel jetzt ...!) und die Ölpreise dadurch in die Höhe schießen? Wer ist denn jetzt schuld? Ist da auch der Ausländer schuld? Ist die Regierungskoalition schuld? Wer ist schuld? Legen wir hier im Parlament den Ölpreis fest? – Ich glaube nicht. Fakt ist, ausgerechnet der selbst ernannte Volkskanzler eifert jenen nach, die die Welt in Brand setzen, und schimpft danach, dass die Energie- und Ölpreise steigen – und das geht sich zusammen nicht aus. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl [FPÖ]: Das könnts da herinnen erzählen, das glaubt euch kein Mensch ...!)

Fakt ist auch, Ölkonzerne verdienen zurzeit prächtig, aber auf Kosten der Menschen; und deshalb geben wir zusätzliche Steuereinnahmen an die Bevölkerung zurück (Abg. Kickl [FPÖ]: SPÖ distanziert sich von Israel!) und genau deshalb müssen wir auch – und das geht auch in Richtung FPÖ – die Energiewende weiter vorantreiben, damit wir eben unabhängiger werden. – Kollege Petschnig, der Green Deal gehört nicht weg, der Green Deal gehört endlich her. Wir brauchen die Energiewende sehr, sehr dringend – jetzt sofort. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Petschnig [FPÖ]: Das ist von Xi Jinping abhängig!) 

Eines ist ganz sicher: Das, was die FPÖ zurzeit mit viel medialem Tamtam zur Senkung der Spritpreise vorschlägt, ist keine Lösung, sondern hält die Bevölkerung eigentlich nur zum Narren – nicht realisierbar, nicht finanzierbar; denn eine Steuersenkung kann nicht durch die Streichung einer Ausgabe finanziert werden, die es gar nicht gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuseherinnen (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ]) und Zuseher (Abg. Kickl [FPÖ]: Abgesehen davon sind das ja ... Einsparungsmodelle!), bitte gehen Sie der FPÖ nicht auf den Leim! Die FPÖ ist nicht Teil der Lösung, die FPÖ ist Teil des Problems. (Beifall bei der SPÖ.)

11.16

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/25

11.16

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Bundesministerin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit dem heutigen Gesetzespaket setzen wir einen wichtigen Schritt, um den Kapitalmarkt in Österreich und in Europa zu modernisieren, zugänglicher zu machen und wettbewerbsfähiger zu machen. 

Der sogenannte EU Listing Act verfolgt ein klares Ziel: Unternehmungen – besonders kleinen und mittleren Betrieben – soll es leichter gemacht werden, Kapital aufzunehmen, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Eins ist schließlich klar: Wer investieren will, wer Innovationen vorantreibt, braucht Zugang zur Finanzierung, und genau da setzt dieses Paket an.

Meine Kollegen Ottenschläger und Pramhofer sind schon näher darauf eingegangen, aber ich finde, es ist ein wunderbares Gesetz. Wir haben das im Ausschuss gesagt, Kollege Schiefer, man kann es nicht oft genug erwähnen. (Zwischenruf des Abg. Petschnig [FPÖ].) – Ja, es ist ein wunderbares Gesetz, hast du selbst zugegeben.

 Konkret erleichtern wir den Börsengang deutlich. Erstens wird der Mindeststreubesitz von 25 auf 10 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass Unternehmen einfacher an die Börse gehen können, ohne große Anteile aus der Hand zu geben. Zweitens reduzieren wir bürokratische Hürden, Publizitätspflichten werden angepasst, Verfahren vereinfacht und die Schwellenwerte für die Prospektpflicht werden auf 12 Millionen Euro angehoben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Hofer [NEOS].) 

Das ist ein wichtiger Schritt, vor allem für kleinere Unternehmen, für Start-ups und für wachstumsstarke Betriebe. Drittens stärken wir gleichzeitig den Anlegerschutz. Ab 2027 wird es eine verpflichtende Billigung von Veranlagungsprospekten durch die Finanzmarktaufsicht geben, und das ist entscheidend. Erleichterungen dürfen nie zulasten der Transparenz und des Vertrauens gehen.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein ausgewogener Schritt: weniger Hürden für Unternehmen, mehr Chancen für Wachstum und gleichzeitig ein klares Bekenntnis zum starken Anlegerschutz. Dadurch stärken wir den Wirtschaftsstandort Österreich, wir stärken den Kapitalmarkt und wir schaffen bessere Rahmenbedingungen für Investitionen in die Zukunft – nicht nur für unsere Unternehmungen, sondern auch für unsere Anleger. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Greiner [SPÖ].)

11.19

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Markus Hofer. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/26

11.19

Abgeordneter MMag. Markus Hofer (NEOS): Danke sehr, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher, Zuseherinnen hier im Saale und zu Hause an den digitalen Endgeräten! – Herr Kollege Litzke, ich wollte mich schon fast zur Geschäftsordnung melden, weil Sie eine ganze Rede über ein Thema gehalten haben, das nicht auf der Tagesordnung steht. 

Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung steht nicht auf der Tagesordnung, das Thema ESG-Rating steht auf der Tagesordnung. Jetzt gibt es zwei Optionen. Option eins: Sie haben es absichtlich gemacht und Sie nützen dieses Podium hier, um über ein anderes Thema zu sprechen. (Abg. Linder [FPÖ]: Zur Tagesordnung! Sie sollen zum Punkt sprechen, der auf der Tagesordnung ist!) Ich habe auch meinen Stress mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber das ist heute nicht das Thema. 

Option zwei: Sie haben sich nicht vorbereitet, worüber eigentlich gesprochen wird. (Abg. Schiefer [FPÖ] schüttelt den Kopf.) – Arnold schüttelt den Kopf. Wenn Option zwei zutrifft, dann haben Sie im Klub in den nächsten paar Minuten noch Zeit, sich zu überlegen, ob Sie nicht vielleicht doch zustimmen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Heiterkeit des Abg. Petschnig [FPÖ]. – Abg. Kickl [FPÖ]: Aber zuständig für das Ganze ist schon der Herr hinter Ihnen, oder? Das ist eine präsidiale Anmaßung!) 

Ich wollte noch eine zweite Sache ansprechen, und da spannt sich, glaube ich, sehr gut der Bogen zu einem Thema, das wir heute schon gehabt haben. Wir hatten heute Vormittag schon das Thema der zweiten Säule. Herr Bundesminister, Sie haben dazu die Aussage getätigt, dass das Zielbild doch wäre, dass alle Arbeitnehmer:innen und nicht nur ein Viertel davon einen Anspruch haben, dass wir in dieser zweiten Säule von 1 Million auf 4 Millionen Teilnehmer kommen. Wir teilen das sehr, ich persönlich teile das sehr und es passt sehr, sehr gut zu dem Thema Kapitalmarkt, das wir heute haben, weil die zweite Säule in ihrer Ausgestaltung natürlich eine wunderbare Möglichkeit ist, kapitaldeckende Maßnahmen zu schaffen. Das hilft dann auch bei einem anderen Thema, nämlich die Transformationsherausforderungen, die wir vor uns haben. Deswegen finde ich das eine sehr wunderbare Richtung, in die wir gehen, zu dem Thema geben wir heute einen kleinen Baustein dazu.

Der dritte Punkt, den ich in diesem kurzen Redebeitrag noch machen möchte, ist zum Thema Produktivitäts- und Fiskalratgesetz. In diesem Bereich finden wir als NEOS mit evidenzbasierter Politik es natürlich sehr unterstützenswert, dass wir mit dem Gesetz den Fiskalrat und den Produktivitätsrat stärken, sie etablieren, auch dass wir es schaffen, dass alle fünf Jahre extern evaluiert wird. Ein Thema ist uns besonders wichtig: In einem Umfeld, in dem es dem Standort nicht gerade gut geht, wo die Wettbewerbsfähigkeit immer schwieriger wird, wo die Rahmenbedingungen schwieriger werden, jemanden als Produktivitätsrat zu haben, der nicht so oft wie der Fiskalrat medial im Zentrum ist, ist gut für uns alle und wir sollten gut zuhören, auch wenn er manchmal etwas sagt, was nicht unserer Politik entspricht, vielleicht auch nicht der Regierungslinie entspricht. Denn nur so kommen wir zu besserer Politik und deswegen unterstützen wir das voll. – Besten Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Gödl [ÖVP].)

11.22

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/27

11.22

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen gehört nur einer einzigen Person oder nur einer kleinen Gruppe und diese wenigen entscheiden dann nicht nur über das Unternehmen, sie können auch den Preis der Aktie allein bestimmen. Das ist nicht nur ein Problem für die Anlegerinnen und Anleger, es macht vor allem keinen Sinn, denn bei einem Aktienhandel geht es ja wohl ums Handeln. Genau da kommt der Mindeststreubesitz ins Spiel. Er sorgt dafür, dass ein Teil der Aktien zumindest theoretisch vielen Menschen, also ganz normalen Anlegerinnen und Anlegern und nicht nur den Großinvestoren, gehören kann. Das hält – so besagt es ja die Theorie, aber auch die Praxis – auch den Marktpreis fair. 

Es ist schon interessant: Obwohl gerade die NEOS den Markt immer beschwören und jedem, der es hören will oder auch nicht, sagen, man solle sich doch bitte Aktien für die eigene Pensionsvorsorge holen, stellen sie sich bei diesem Gesetzentwurf lieber auf die Seite der Großinvestorinnen und Großinvestoren und nicht auf die Seite der Anlegerinnen und Anleger. Denn – und das ist sehr, sehr wichtig – die EU-Richtlinie sieht zwar einen niedrigeren Mindeststreubesitz beim Börsengang vor, die Regierung – auch interessant für die SPÖ im Übrigen – geht aber noch einen Schritt weiter und kippt auch den Mindeststreubesitz, wenn das Unternehmen bereits im Handel ist. Bisher waren nämlich 2 Prozent vorgesehen, was eh schon sehr wenig ist, also nur 2 Prozent der Aktien sollten sich im Handel befinden, und jetzt gibt es gar nichts mehr. Das wird auch nicht transparent gemacht, sondern Sie verpacken das so, dass in einem Paragrafen, der in einen neuen Paragrafen überführt wird, bei sechs Sätzen einfach der siebte Satz wegfällt – und hups braucht es keinen Streubesitz mehr und hups gibt es auch gar nichts mehr zu handeln. 

Jetzt haben Sie sich – und ich habe vorhin extra im Regierungsprogramm nachgeschaut – ja selber zur Aufgabe gemacht, EU-Richtlinien nicht mehr überzuerfüllen. Aber was ist denn das, wenn nicht Gold-Plating? Dass das der ÖVP und den NEOS gefällt: ja; aber dass die SPÖ, die die Konsumentenschutzministerin und den Finanzminister stellt, da auch noch mitmacht, verstehe ich persönlich gar nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich verstehe auch die Verschlechterung bei der Prospektpflicht nicht. Sie haben Kollegen Pramhofer vorhin gehört. Ich finde, es ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass Papiere, Schreiben nicht per se böse Bürokratie sind. Die Prospektpflicht ganz konkret schützt die Anlegerinnen und Anleger, denn sie schafft Transparenz, sie schafft Haftungsgrundlagen und sie erleichtert vor allem die Durchsetzung von Ansprüchen. Mit dieser Vorlage wird die Prospektpflicht zurückgedrängt und das ist wieder schlecht für die Anlegerinnen und Anleger. Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf damit für die Grünen nicht zustimmungswürdig. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.26

Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/28

11.26

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank. – Kollegin Tomaselli hat gerade behauptet: Wenn es einen kleinen Streubesitz gibt, dann bestimmen wenige Eigentümer über den Preis der Aktie. – Das ist nicht korrekt. Korrekt ist: Der Preis der Aktie wird am Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja, aber es gibt dann keinen Markt!)

11.26

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/29

11.27

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Herr Minister! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt eine gute Stunde über den Kapitalmarkt, über die Stärkung des Finanz- und Kapitalmarktes innerhalb Europas, insbesondere innerhalb der Europäischen Union gesprochen. Ich halte es für eine sehr zentrale und wichtige Aufgabe, dass wir die Kapitalmärkte für Klein- und Mittelbetriebe stärken. Ich halte es auch für immens wichtig, dass wir gerade in diesen Zeiten der internationalen Krise als Europa näher zusammenrücken. Ich verstehe es daher nicht: Wer die Interessen Österreichs und der österreichischen Bevölkerung im Fokus hält, muss schauen, dass die EU näher zusammenrückt, stärker arbeitet und dass wir als Europäische Union unabhängiger werden, insbesondere von fossilen Rohstoffen unabhängiger werden, indem wir die Transformation, von der ja so oft geredet wird, rasch vorantreiben. 

Daher halte ich, insbesondere wenn es um das nationale Gesetz zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeitsratings geht, für ganz zentral und ganz elementar: Transparenz und Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht. Ich möchte mich auch bei Ihnen, Herr Finanzminister, dafür bedanken, dass Sie diese Überwachungs- und Kontrollaufgaben der Finanzmarktaufsicht übertragen. Diese schaut dann, dass die Vielzahl der kleinen Ratingagenturen – die ja internationale Investorinnen und Investoren oder herangehende Unternehmerinnen und Unternehmer, Start-ups, die ja wirklich vorbildlich sind und weltweit große Anerkennung genießen, brauchen –, hier ist und auch vertrauensvoll in die heimische, in die österreichische Wirtschaft investiert werden kann. Daher ist es wichtig, dass die Finanzmarktaufsicht als eine unabhängige staatliche Behörde diese Aufgaben wahrnimmt. 

Ich bitte eindringlichst darum – das geht in Richtung Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle, aber auch an Sie, Herr Abgeordneter Grüner von der ÖVP, ich sehe Sie jetzt gerade leider nicht –, dass Sie nicht darüber diskutieren, die FMA quasi in die OeNB aufzulösen, sondern dass sie die Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht, der FMA, stärken. 

Insbesondere kostet uns die FMA als Behörde keine 2 Millionen Euro, weil sich die Finanzmarktaufsicht ja überwiegend durch die Finanz- und Kreditinstitute, die Banken, all diese großen Unternehmungen und so weiter selbst finanziert. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Es wäre keine strukturelle Erleichterung und es wäre auch keine finanzielle Entlastung für das Budget.

Glauben wir daher an unsere unabhängigen Aufsichtsbehörden, stärken wir sie und schwächen wir sie nicht durch tagtägliche Taktierereien!

Unterm Strich ist ganz wichtig: Europa muss unabhängiger werden, Europa muss transparenter, aber in erster Linie auch nachhaltiger werden.

In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal für die konstruktive Arbeit und auch für die wichtige Weiterentwicklung der Finanzmarktaufsicht. (Beifall bei der SPÖ.)

11.30

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ernst Gödl. Ich stelle seine Redezeit auf 4 Minuten ein.

RN/30

11.30

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Finanzminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Bevor ich zu meinem Redebeitrag komme, darf ich im Namen von Herrn Abgeordneten Christoph Stark die Damen und Herren des Seniorenbunds Ratten aus dem Bezirk Weiz hier sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich spreche zu Tagesordnungspunkt 1, zu ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz – ein sehr sperriger Begriff. Ich möchte auch ein bisschen auf die FPÖ replizieren, weil sie leider nun doch nicht mitstimmen will – aus meiner Sicht mit falschen Argumenten. 

Ich habe hier zwei Aktieninfos von zwei Betrieben aus meinem Wahlkreis in der Hand, zwei extrem wichtige Betriebe, einerseits die Aktieninfo des Unternehmens Andritz, andererseits von Mayr-Melnhof.

Wenn ich jetzt die Bewertung von Mayr-Melnhof hernehme, sieht man bei der Inhaltsangabe unter Punkt fünf, dass eben ESG-Ratings vorgenommen wurden. Sie werden nach den Nachhaltigkeitskriterien E für Umwelt, S für Soziales und G für Governance, also für die Unternehmensführung bewertet. Das ist natürlich eine Informationsquelle für jene, die in diese Unternehmen investieren wollen. 

Ich bin ja völlig bei Ihnen, wenn Sie – auch Sie, Herr Litzke – sagen, wir wollen weniger Bürokratie auf europäischer Ebene. Das ist ja völlig klar. Ich glaube, wir haben uns auch gerade als Volkspartei ganz klar erkenntlich gezeigt – Stichwort Entwaldungsverordnung –, auch die ganze Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einem vernünftigen, verträglichen Niveau zu halten.

Aber darum geht es bei diesem Gesetz gar nicht. Beim ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz geht es ja darum, dass diese Ratings nachvollziehbar werden, dass bei der Bewertung von Unternehmen nur das behauptet werden darf, was auch nachweisbar ist. 

Diese Agenturen gibt es seit den Achtzigerjahren, und diese haben sich natürlich weiterentwickelt und auch verschieden entwickelt. Da ist auch das eine oder andere nicht ganz ehrlich vonstattengegangen: Stichwort Greenwashing.

Um genau das auszuschalten, hat die Europäische Union mit dieser ESG-Rating-Verordnung eine völlig richtige und wichtige Verordnung gemacht und gesagt: Wenn in diesem Bereich geratet wird, dann muss es auch klar nachvollziehbare und prüfbare Kriterien geben. Es muss eine Vergleichbarkeit geben, und es muss vor allem das Vertrauen für die Investoren und auch für die privaten Anleger gegeben sein. Daher ist es völlig richtig, seitens der Europäischen Union zu sagen, hier machen wir ein gemeinsames Level.

Diese Verordnung tritt bekannterweise am 2. Juli in Kraft, und deswegen haben wir heute auch dieses Verordnung-Vollzugsgesetz. Es wird diese Verordnung nun also auf österreichischer Ebene gesetzgeberisch vollzogen, damit wir auch bei uns die richtigen Kriterien anwenden.

So gesehen geht es wirklich um ein wichtiges Instrument, nämlich um die Vergleichbarkeit und um die Nachvollziehbarkeit von Ratings. Daher sehe ich nicht ganz ein – Herr Schiefer, Sie sind ja ein anerkannter Wirtschaftsexperte –, dass Sie diesem Punkt, der wie gesagt für unsere Unternehmen wichtig ist und auch eine Standortfrage ist, nicht zustimmen. 

Die beiden Unternehmen aus meinem Wahlkreis, Mayr-Melnhof und Andritz, unterliegen auch einer solchen Bewertung, und diese Bewertungen sind absolut sauber, und es ist im internationalen Vergleich nachvollziehbar, was bewertet wird.

Das, glaube ich, soll dazu dienen, um eine faire Wirtschaftsweise zu ermöglichen. Daher ist dieses Gesetz aus unserer Sicht vollkommen einleuchtend und wichtig, und es ist nicht verständlich, warum Sie da nicht mitstimmen können. Das Gesetz wird trotzdem beschlossen und es geht in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hofer [NEOS].)

11.34

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/31

11.34

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte versuchen, die drei Tagesordnungspunkte, die wir jetzt diskutieren, in Zusammenhang mit einem anderen Punkt zu bringen, den wir im letzten Finanzausschuss gemeinsam diskutiert haben, nämlich mit dem Bericht über die Ausschüttungen an die Internationalen Finanzinstitutionen. 

Die Diskussion zeigt sehr deutlich, dass Finanzmarktregeln, aber auch Budgetdisziplin und Kapitalmärkte längst nicht nur mehr nationale Themen sind, sondern dass Österreich natürlich auch in dieses globale wirtschaftliche und politische Gefüge eingebunden und darin auch aktiv ist.

Zum 1. Tagesordnungspunkt, zum ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz: Mit diesem Gesetz, mit dem wir – es ist schon öfter gesagt worden – eine EU-Verordnung umsetzen, geht es um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei ESG-Regeln. Das ist insofern wichtig, weil auch für Internationale Finanzinstitutionen genau die Investitionen nach ESG-Ratings immer mehr an Bedeutung gewinnen. Gerade Institutionen wie etwa die Weltbank oder regionale Entwicklungsbanken, aber auch europäische Finanzinstitute investieren darin. Wenn wir da klare Regeln haben, dann stärkt das auch unsere Glaubwürdigkeit als internationaler Partner in diesen Fragen.

Zur Novelle des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes: Auch dabei geht es um Verantwortung und um Glaubwürdigkeit, diesmal in der Budgetpolitik. Die Reform stärkt die Rolle unabhängiger Institutionen bei der Überwachung der öffentlichen Finanzen. Das ist nicht nur im europäischen Kontext relevant, sondern natürlich auch für Internationale Finanzinstitutionen. Wenn Österreich sich an internationalen Entwicklungsbanken beteiligt oder Beiträge zu diesen Institutionen leistet, dann erwarten unsere Partnerinnen und Partner natürlich zu Recht, dass wir auch selbst über transparente und stabile Haushaltsregeln verfügen. 

Zum Dritten, zu den Änderungen im Börsegesetz, Kapitalmarktgesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz: Da geht es darum, den Zugang zu den Kapitalmärkten einerseits zu erleichtern und andererseits klare Aufsichtsregeln sicherzustellen. Auch das hat eine internationale Dimension, weil Kapitalmärkte natürlich längst global vernetzt sind. Investoren vergleichen sowohl Standorte als auch regulatorische Standards und Transparenz. Wenn wir europäische Regeln wie etwa den Listing Act umsetzen, sind unsere Märkte effizienter gestaltet. Das stärkt Österreich auch als verlässlichen Finanz- und Investitionsstandort im internationalen Wettbewerb. 

Ich denke, all diese Vergleiche, auch all dieses In-Zusammenhang-Bringen mit Internationalen Finanzinstitutionen machen sicher, dass diese drei Gesetze, die wir heute behandeln, einen wichtigen Beitrag leisten – einerseits zu besseren Nachhaltigkeitsstandards, andererseits zu stärkerer fiskalischer Kontrolle und zum Dritten auch zu modernen und transparenten Kapitalmärkten. Ich danke für die doch relativ breite Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

11.38

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Minnich. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/32

11.38

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Frau Bundesminister! Werte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuseher hier auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Meine Vorredner sind schon sehr detailliert in die Gesetzesmaterie eingetaucht und haben diese schon sehr gut aufbereitet und dargelegt.

Warum ist dieses ESG-Rating so wichtig? – Es geht um Glaubwürdigkeit und es geht auch um Transparenz. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir hier auch eine breite Zustimmung zu diesem Gesetz finden. 

Ich möchte aber auch aus einem Bereich des Finanzausschusses berichten, in dem Sie, Herr Finanzminister, und auch die Frau Staatssekretärin sehr gut unterwegs sind, nämlich wenn es darum geht, Finanzbildung zu betreiben. Finanzbildung ist deshalb so wichtig, um den jungen Leuten in der Schule, aber auch Erwachsenen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, dass sie eben auch Freiheit haben, indem sie durch Bildung mit Finanzen gut und hoffentlich auch noch besser umgehen können. Nur wenn man weiß, wie man die Finanzen gut im Griff hat, welche Konditionen es auch in der Finanzierung und im täglichen Leben gibt, kann auch ein leichteres, selbstbestimmtes Leben in Freiheit für jeden Einzelnen ermöglicht werden. Vielen Dank, dass es hier sehr viele gute Initiativen gibt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Lindner [SPÖ].) –Vielen Dank.

Abschließend noch ein Einwurf in Richtung meiner Kollegin Tomaselli: Wie gesagt, wir wollen die Einstiegsmöglichkeiten für die Unternehmen auf dem Kapitalmarkt erleichtern, deswegen die Reduktion betreffend Streubesitz auf nur 10 Prozent. Natürlich ist es von größtem Interesse, dass der Streubesitz so groß wie möglich sein soll, aber wir wollen vielen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und deswegen machen wir diese Einstiegshürde leichter. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

11.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Marterbauer. – Bitte, Herr Bundesminister.

RN/33

11.40

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Präsident, ich wollte mich zum Abschluss dieser Debatte für die hohe Qualität der Debatte bedanken, denn es handelt sich um drei sehr kleine Gesetze, aber ich glaube, sie sind wichtig für die österreichische Wirtschaft und für den Standort. 

Im Listing Act gelingt es, die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen zu erleichtern, etwa durch die hier besprochene Anhebung der Schwellenwerte. Gleichzeitig werden aber die Standards beibehalten, mit einem vereinfachten Aspekt, weil die Prospektpflicht auch für Unternehmen gilt, die unter den 12 Millionen Euro an Gesamtvolumen der begebenen Wertpapiere stehen. Ich glaube, es ist ein Beispiel für die Kombination von leichterer Finanzierung und Beibehaltung von Standards. Der ESG-Rating-Verordnung gelingt es, die Ziele des Green Deals zu unterstützen, sehr wichtig, und gleichzeitig die Finanzierung der grünen Unternehmen zu stärken, wobei die Standards wieder gehalten werden, weil die Ratingagenturen sozusagen normiert werden. Das grüne Vorzeigeunternehmen ÖBB wird besonders davon profitieren. 

Dem Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz gelingt es, dort Standards zu setzen, aber ich möchte, um das Ganze abzurunden, noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig die Berücksichtigung der Empfehlungen des Produktivitätsrates ist, womit wirklich versucht wird, gesamtwirtschaftlich ausgerichtete Empfehlungen zu geben, die der Volkswirtschaft dienen. Die wichtigste Empfehlung – wenn Sie den letzten Produktivitätsratsbericht anschauen – ist ja, dass die österreichischen Unternehmen und die österreichische Volkswirtschaft technologisch an der Spitze stehen sollen. Das heißt, unsere Unternehmen, die Technologieführer sind – auch im ökologischen Sinn –, werden die Unternehmen sein, die langfristig profitieren und die höchste Wettbewerbsfähigkeit haben. Wir dürfen nicht zurück in die Technologien der 1950er-Jahre, wir müssen zu den Technologien der 2050er-Jahre, und das heißt Elektrifizierung, ökologische Standards. 

In diesem Sinne bedanke ich mich für die sehr intensive und gute Debatte dieser drei kleinen, aber wichtigen Gesetze. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) 

11.42

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

RN/34

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 384 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 397 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte wieder jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 430 der Beilagen. 

Ich ersuche wieder jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrstimmig der Fall, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder mehrstimmig der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.