RN/40

1. Punkt und 2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird (469 d.B.)

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 524/A(E) der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung des Wohnschirms (470 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete, ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein.

RN/41

12.05

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren hier herinnen und vor den Fernsehgeräten! Bei dem, was jetzt in der Ankündigung sehr technokratisch geklungen hat, nämlich diesem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, handelt es sich um eine Verlängerung des sogenannten Wohnschirms. Der Wohnschirm wurde in Zeiten von Corona eingeführt, um Menschen, die in finanzielle Schieflage geraten sind, vor Obdachlosigkeit zu bewahren. 

Mir hat kürzlich eine Dame geschrieben. Nennen wir sie Katharina. Sie wohnt in einer kleinen Stadt in Tirol, ist geschieden, hat zwei Kinder; eines davon ist leider Gottes behindert, das heißt, sie kann nicht arbeiten gehen. Ihr Ex-Mann zahlt zwar Alimente, aber er arbeitet als Grenzgänger in Italien, und das ist auch der Grund, warum diese Familie keine Familienbeihilfe erhält. Das Finanzamt hat eine Aufforderung an Italien geschickt, es wäre nämlich zuständig. Italien allerdings verweigert das mit der Begründung, die Kinder leben nicht im Land. 

Diese Familie kann sich keinen Rechtsanwalt leisten, das Finanzamt arbeitet wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß. Jedenfalls, damit genau eine solche Familie nicht in die Obdachlosigkeit stürzt, ist es gut und sinnvoll, dass man ihr hilft. Das ist auch der Grund, warum wir heute dieser Verlängerung zustimmen werden.

Aber – und jetzt komme ich zum Aber, Frau Bundesministerin –: Ich habe mir die Homepage dieses Wohnschirms anschaut und ein bisschen rekapituliert, was wir Sie im Ausschuss gefragt haben, worauf wir aber keine Antworten bekommen haben, nämlich: Wie schaut es denn aus mit den Personen, die diesen Wohnschirm bekommen haben? An die 15 000 Personen wurden durch diesen Wohnschirm sozusagen vor der Obdachlosigkeit geschützt. Nun gehen wir davon aus, dass das pro Wohnung meistens Familien mit mehreren Mitgliedern sind, es waren doch einige Fälle, wo dieser Wohnschirm gegriffen hat. 

Wir wollten gerne wissen: Wie war es denn mit den Staatsbürgerschaften? Was sind denn das für Staatsangehörige, die sich beim Wohnschirm hauptsächlich beworben haben? Dann hat die Frau Bundesministerin gesagt, das wird nicht erhoben. Wenn man sich das auf der Homepage aber ein bisschen genauer ansieht, dann kommt man drauf: Man muss hier einen Reisepass oder ein Ausweisdokument hochladen, wenn man einen Antrag stellt. Es wäre also ein Leichtes, Frau Bundesminister, hier die Staatsbürgerschaft auszulesen. Ich weiß auch, dass Sie diese Zahlen kennen, aber Sie haben sie nicht gesagt. Das sagt auch einiges aus, meine Damen und Herren!

Das Zweite ist: Wenn Sie sich die Homepage anschauen, liebe Österreicherinnen und Österreicher – das können Sie jetzt alle sofort machen –, dann sehen Sie, auf welche Gruppe es abzielt. Sie sehen dort nämlich sofort ein Foto einer Frau mit Kopftuch. Das ist offensichtlich die neue Wählerklientel der SPÖ, denn die eigenen Wähler, Frau Bundesministerin, laufen Ihnen ohnehin schon davon. (Beifall bei der FPÖ.)

Gemeinsam mit diesem Gesetz wird weiterhin beschlossen beziehungsweise verlängert, dass es Sachleistungen von 150 Euro gibt, die Familien, die eben Sozialhilfe beziehen, in Form von Gutscheinen zur Verfügung gestellt werden. Das wird mit diesem Gesetz eben auch verlängert. Wenn Sie davon noch nie etwas gehört haben, meine Damen und Herren, dann sind Sie offensichtlich kein Sozialhilfeempfänger, denn die bekommen zusätzliche Förderungen. 

Was wir dann immer zum Schulanfang beobachten, ist auch besonders spannend. Das sind die Mindestsicherungsbezieher und Sozialhilfebezieher, die diese Gutscheine dann loswerden wollen beziehungsweise auf Willhaben verkaufen. Medien berichten dann darüber. (Die Rednerin stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der ein Zeitungsartikel mit der Überschrift „Mindestsicherungs-Bezieher wollen Gutscheine loswerden“ abgedruckt ist.)

Es gab einen ganz perfiden Fall: Ein Vater hat für fünf Kinder Gutscheine bekommen und alle fünf Gutscheine verkauft. 150 Euro waren sie wert, er hat sie zur Okkasion von 125 verkauft. Frau Minister, da muss man schon auch einmal fragen: Sind wir vielleicht ein bisschen zu übersozial? Geben wir vielleicht manchen Familien viel zu viel und helfen anderen zu wenig? Ich glaube, darüber sollten wir auch einmal nachdenken. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns als FPÖ ist es ganz klar: Unser Wohlfahrtsstaat, unser Sozialstaat wurde für unsere Bürger aufgebaut. Was jetzt, in den letzten Jahren, passiert, das, was wir auch immer wieder sehen – und Sie genieren sich jetzt nicht einmal mehr, das ganz offen auf eine Homepage zu stellen –, ist, dass sämtliche Sozialförderungen überproportional und überdurchschnittlich an nicht österreichische Staatsbürger gehen. Es ist beispielsweise die gesamte Sozialhilfe: Da gehen bereits 56 Prozent – 56 Prozent, das ist mehr als die Hälfte – an Drittstaatsangehörige. Dass dieses System auf Dauer nicht funktionieren kann und dass dieses System kippt, ist dann gar kein Zufall mehr. 

In dem Sinne: Wir stimmen zu, damit wir es nicht denen nehmen, die das wirklich brauchen. Aber: Ich würde Sie bitten, Frau Minister, diesen Missbrauch, den Sie hier eingeführt haben (Abg. Gasser [NEOS]: Also das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist ... von Ihnen!), diese Pullfaktoren für Zuwanderung in das Sozialsystem endlich abzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.11

Präsident Peter Haubner: Ich begrüße die Frau Bundesministerin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Herr Abgeordneter.

RN/42

12.11

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wie ein Lottotipp, wenn die FPÖ hier vorne am Rednerpult steht: Entweder geht es um Covid oder um Ausländer, egal, welches Thema wir behandeln. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)

Wir behandeln heute ein Thema, das die Schwächsten in diesem Land betrifft, nämlich die Verlängerung des Wohnschirms und des Schulstartfonds. Um was geht es konkret? Etwas, das sich kaum jemand vorstellen kann, ist, das Zuhause zu verlieren, Wohnungslosigkeit, Obdachlosigkeit – vor allem, wenn dann auch noch Kinder mit im Spiel sind. Wenn man dann auf der Straße steht und kein Dach über dem Kopf hat, ist das einfach eine Katastrophe.

Um wie viele Schicksale geht es? Frau Kollegin Belakowitsch hat richtig ausgeführt: Das ist im Zuge der Covid-Krise 2022 geschaffen worden. Seit es dieses Gesetz gibt, seit März 2022, umfasste es 16 000 Fälle. In fast der Hälfte der Fälle waren schon Räumungsverfahren eingeleitet und in einem Fünftel der Fälle, das sind also knapp 4 000 Schicksale, hat es schon den Termin für eine Delogierung gegeben. Genau diesen Menschen ist geholfen worden. 4 000 Menschen sind einer Delogierung noch entgangen. Ich weiß nicht, was das mit übersozial zu tun hat, Frau Kollegin Belakowitsch. (Abg. Belakowitsch [FPÖ] – eine Tafel, auf der ein Zeitungsartikel mit der Überschrift „Mindestsicherungs-Bezieher wollen Gutscheine loswerden“ abgedruckt ist, in die Höhe haltend –: Dann haben Sie nicht zugehört! Gutscheine werden auf Willhaben verkauft! Die brauchen sie nicht!) Das ist immerhin ein Thema, bei dem wir sehen, dass der Wohnschirm rund 40 000 Menschen, darunter ein Drittel Kinder und Jugendliche, geholfen hat. Das ist das Thema. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich verstehe auch nicht, warum man, wenn Sie sagen: Wir stimmen dem eh zu!, das hier auch so kritisch in die Auslage stellen muss. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja eh! Aber man darf nichts kritisieren, oder was?!) 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was wir heute machen, ist gut so. Das ist sehr gut so. Ich bedanke mich auch bei der Frau Bundesministerin, dass wir das auf der Tagesordnung haben. Es ist gut, dass wir das erledigen und – davon gehe ich aus – auch einstimmig beschließen werden. 

Zu allen Kritikern, die auch im Ausschuss von der Zuständigkeit – Bund oder Länder? – gesprochen haben: Liebe Freunde, da geht es um Menschen. Wenn wir helfen können, dann helfen wir. Zur Kritik der Grünen – ihr habt im Ausschuss einen Antrag eingebracht und ihr, ich glaube, Kollegin Tomaselli macht das, bringt auch heute einen Abänderungsantrag betreffend Unbefristung ein – sage ich: Wir haben es unbefristet nicht geschafft. Ihr habt es auch nicht geschafft. (Abg. Koza [Grüne]: Es macht einen Unterschied, ob ...!) Wenn ihr es geschafft hättet, wäre das heute nicht auf der Tagesordnung, es wäre alles erledigt – das nur zu der Kritik daran, dass es nicht unbefristet ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss: Auch das Schulstartpaket ist hier enthalten, dazu werden meine Kolleginnen und Kollegen noch sprechen. In Summe ist das eine sehr gute Sache. Ich gehe davon aus, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt einstimmig zustimmen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.14

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ernst Gödl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/43

12.15

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Vor einigen Wochen ist mir eine Schlagzeile ins Auge gestochen, nämlich von der „Wiener Zeitung“; sie hat getitelt: „Sozialstaat Nr. 1: Österreich gibt weltweit am meisten aus“. Das ist eine an und für sich sehr schöne Schlagzeile, wenn man es unter der Perspektive sieht, dass Österreich ein sehr eng geknüpftes soziales Netz hat. Man muss natürlich auch die andere Seite betrachten: Ein Sozialstaat muss auch finanziert werden. (Abg. Koza [Grüne]: Erbschaftssteuer!) 

Da sind wir dann immer auch bei der Frage der Gerechtigkeit. Wenn über Umverteilung gesprochen wird – und das wird in unserem Parlament sehr oft diskutiert –, dann sei vielleicht einmal zum Beispiel erwähnt, dass 10 Prozent der Einkommensteuerzahler 51 Prozent des Aufkommens finanzieren (Beifall des Abg. Pramhofer [NEOS]) und 50 Prozent der Einkommensteuerzahler überhaupt 94 Prozent des Aufkommens finanzieren. Wir haben also im Steuerbereich in einem Staat, der eine hohe Staatsquote hat, um den Sozialstaat zu finanzieren, naturgemäß eine sehr hohe Umverteilung.

Trotzdem gibt es auch dann, wenn ein Sozialstaat sehr eng geknüpft ist, immer Ausnahmefälle. 2022, als dieses Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz eingeführt wurde – im Zuge der Coronapandemie, dann verknüpft mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, was in der Folge dann hohe Energiepreise bedeutet hat –, war Europa quasi in einem Ausnahmezustand. In einem Ausnahmezustand kann man natürlich auch ausnahmsweise ein Ausnahmegesetz machen. Ich sage deswegen Ausnahme, weil für die Wohnversorgung und auch für die Wohnunterstützung und für die soziale Abfederung, Herr Kollege Muchitsch – das haben wir auch im Ausschuss diskutiert –, natürlich per Gesetz, per Verfassungsgesetz die Länder zuständig sind. Jetzt kann man in Ausnahmesituationen eben ausnahmsweise auch solche Gesetze beschließen, und das haben wir getan. 

Wir waren in den letzten Monaten auf einem guten Weg, was die Staatsfinanzen, die Inflationsbekämpfung und auch das Wirtschaftswachstum betrifft. Sie kennen die Formel 2-1-0, die Stocker-Formel. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Oje, oje!) Mit Jahresbeginn waren wir eben bei 2 Prozent Inflation, wir waren bei 1 Prozent Wirtschaftswachstum oder sogar darüber; die Null steht eben für null Toleranz im Bereich von Integration und Migration. Das hat sehr gut begonnen und wir waren durchaus sehr zuversichtlich. Dann kam eben dieser Krieg im Nahen Osten, auch mit einer wahnsinnig fragwürdigen Vorgangsweise der amerikanischen Administration und mit den Folgen, die wir jetzt in Österreich und in ganz Europa in Form von höheren Energiepreisen, von höheren Spritpreisen wieder zu spüren bekommen. Das wird die Inflation wieder befeuern und dergleichen. 

In so einer Situation ist es auch rechtens und, glaube ich, ein guter Schritt, wenn wir dieses Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, also diesen Wohnschirm und auch die Zahlungen – Kollege Muchitsch hat es angeführt – für die Unterstützung für Kinder im Schulalter, wenn sie in Familien leben, die Sozialhilfe beziehen, verlängern. Wir werden in dieser Phase, aufgrund dieses Ausnahmezustands, in dem sich die Welt befindet, dieses Ausnahmegesetz wieder verlängern, aber eben zeitlich befristet – im Gegensatz zu dem, was die Grünen wünschen. Bis 2029 werden also jetzt jährlich 28 Millionen für den Wohnschirm und 15 Millionen für die Sachleistungen für Kinder bereitgestellt.

In einer Zeit eines Ausnahmezustands – und wir hoffen ja doch, dass wir irgendwann wieder in den Normalzustand hinsichtlich der Weltlage kommen und dass Ausnahmezustände wieder vergehen – kann man eben solche Gesetze auch hier auf Bundesebene beschließen, wiewohl, wie gesagt, die Unterstützungsleistungen, die soziale Absicherung auf Länderebene angesiedelt sind.

Meine Damen und Herren, wir stehen daher zu diesem Gesetz. Wir beschließen es ja auch gemeinsam. Ich möchte aber trotzdem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Sozialstaat nur dann funktioniert, wenn wir ein Prinzip, glaube ich, ganz hochhalten: Hilf den Hilflosen, aber sorge dich nicht um die Sorglosen! 

Wir müssen einen fairen Sozialstaat gewährleisten, und deswegen, Frau Ministerin, ist es auch so wichtig, dass wir eine österreichweite Sozialhilfereform auf den Weg bringen. Wenn ich richtig informiert bin, beginnen dieser Tage auch die intensiven Verhandlungen. Wir brauchen einen fairen Sozialstaat. Wir haben ein gutes Sozialnetz, aber das müssen wir im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch fair gestalten und diesen Sozialstaat damit auch fair absichern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Gasser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

RN/44

12.19

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, wir verlängern heute den Wohnschirm mit einem klaren Fokus: gezielt Menschen zu unterstützen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Es geht bei diesem Instrument vor allem darum, Delogierungen frühzeitig zu verhindern, statt später hohe Folgekosten von Obdachlosigkeit bekämpfen zu müssen. Wir setzen da natürlich auf ein Modell, das wirkt, das bekannt ist. Housing first steht hier im Fokus: zuerst ein Dach über dem Kopf sichern und damit dann die notwendige Unterstützung und mit dieser Unterstützung auch Stabilität und Perspektive geben – und ja, unabhängig davon, woher diese Person kommt oder welche Staatsbürgerschaft sie hat.

Was mir aber besonders wichtig ist – Kollege Gödl hat es in einer gewissen Weise angesprochen –: Ja, diese Verlängerung des Wohnschirms ist zeitlich befristet, weil er auch aus unserer Sicht kein Dauerinstrument sein kann, jedenfalls kein Dauerinstrument der Bundesregierung und der Bundespolitik. Das hat eben gute Gründe: Sowohl Wohnen als auch die soziale Grundsicherung sind eigentlich Aufgaben der Bundesländer. Der Bund ist da schon in Vorleistung gegangen und geht es auch bis 2029 noch einmal und übernimmt quasi die Finanzierung für eine Verantwortung, die eigentlich bei den Ländern liegt.

Genau das ist es, was in der Vergangenheit zu oft passiert ist: dass der Bund, wenn die Länder ihre Aufgaben nicht erfüllt haben, eingesprungen ist, und genau das ist auch das Ergebnis, das wir in unseren föderalistischen Strukturen erleben, in denen die Finanzierungsverantwortung und auch die Umsetzungsverantwortung zu oft auseinanderdividiert worden sind – deshalb diese klare Grenze bis 2029, auch damit wir es schaffen, innerhalb der Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch in diesem Bereich klare Zuständigkeiten hinzubekommen.

Der zweite Aspekt dieses Pakets, das wir heute beschließen werden, sind die Schulstartgutscheine für Familien – für Kinder, die in Sozialhilfe beziehenden Familien leben. Diese stellen sicher, dass sich die Kinder am Schulstart auch die entsprechenden Ausstattungen für den Schulstart leisten können. Ja, das ist Chancengerechtigkeit, und das sind grundsätzlich Sachleistungen, aber auch da sagen wir ganz klar: Das kann jetzt keine langfristige Lösung sein, weil einerseits natürlich die Finanzierung dieser Schulstartgutscheine über den Europäischen Sozialfonds nur bis 2029 gesichert ist und wir andererseits auch grundsätzlich größer denken wollen. 

Das machen wir in den sehr intensiven Verhandlungen zur Sozialhilfe, die nicht erst starten, sondern schon seit Wochen laufen, auch sehr konkret im Bereich der Zukunftssicherung für die Kinder, in der für uns klar ist: Wir müssen einen stärkeren Fokus auf Sachleistungen legen, nicht auf Geldleistungen, damit solche Beispiele, die leider auch vorkommen, Kollegin Belakowitsch, der Vergangenheit angehören.

Sie sehen, wir arbeiten hier zielgerichtet im Sinne der Menschen, im Sinne der Steuerzahler und daran, dass wir in diesem Land auch für Kinder Chancengerechtigkeit schaffen können. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

12.22

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Markus Koza. Ich stelle seine Redezeit auf 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/45

12.23

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist sehr gut, dass das Erfolgsprojekt Wohnschirm und auch die Schulstarthilfe bis Ende 2029 verlängert werden, weil beide ganz zentrale und wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die Armut sind. Weniger gut ist allerdings – und darum geht es uns –, dass die beiden Projekte mit Ende 2029 auslaufen, denn abgeschafft ist etwas schnell, wieder eingeführt ist es umso schwieriger. Dazu wird aber eh noch Kollegin Tomaselli sprechen. (Beifall bei den Grünen.)

Reden wir aber über den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung, denn wir haben dazu in der letzten Sitzung des Sozialausschusses jede Menge Anträge eingebracht, die aber alle von den Regierungsparteien vertagt worden sind. Am 30. April ist der Tag der Arbeitslosen, und an diesem Tag rücken die Lebensrealitäten von arbeitslosen Menschen in den Mittelpunkt. Sie sind geprägt von Geldsorgen und Zukunftsängsten: Kann ich mir die Miete noch leisten? Finde ich in meinem Alter noch einen Job? Geht sich ein Kinobesuch mit meinen Kindern noch aus?

Arbeitslose Menschen haben es bereits schwer genug, aber mit dem seit 1. Jänner geltenden Zuverdienstverbot hat es ihnen diese Regierung bedauerlicherweise noch schwerer gemacht. Laut AMS-Chef Kopf haben ja seither rund 18 000 Menschen – das sind etwa zwei Drittel der Betroffenen – ihren bisherigen Zuverdienst aufgeben müssen, aber nur 1 800 haben einen vollversicherten Job gefunden – das sind gerade einmal 10 Prozent. Den restlichen 90 Prozent wurden Einkommen und Perspektiven genommen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, Erfolgsstorys schauen für mich anders aus. (Beifall bei den Grünen.)

Die sozialen Kollateralschäden ziehen inzwischen auch immer weitere Kreise, weil das Zuverdienstverbot längst nicht nur insbesondere Alleinerzieher:innen, Menschen im Entschuldungsverfahren, Kulturschaffende, junge Wissenschaftler:innen oder Journalist:innen trifft – also Arbeitnehmer:innen, die in Bereichen arbeiten, in denen man von Projekt zu Projekt, von Engagement zu Engagement arbeitet und in denen ein Zuverdienstverbot bei Arbeitslosigkeit in Wirklichkeit den beruflichen Anschlussverlust für die Betroffenen bedeutet. 

Inzwischen schlägt es zum Beispiel auch bei Pflegeeltern auf, die neben ihrem Hauptjob geringfügig als Pflegemutter oder -vater beschäftigt sind, wie es in einigen Bundesländern der Fall ist, zum Beispiel in Oberösterreich oder in der Steiermark. Sie werden bei Verlust des Hauptjobs dann auf einmal vor die Wahl zwischen Arbeitslosengeld und Pflegeelternschaft gestellt, und das ist für die Familie eine besonders belastende Situation.

Oder Kindergruppen: Denen fehlen jetzt die Springer:innen, weil Elementarpädagog:innen, die auf Jobsuche waren, sich dort oft geringfügig haben beschäftigen lassen, um eben bei Urlauben, Erkrankungen oder anderen Ausfällen die betroffenen Kindergruppenbetreuer:innen zu ersetzen. Auch das ist nicht mehr möglich.

Jetzt haben Sie von den Regierungsparteien die Möglichkeit, entweder weiterzumachen wie bisher und die von Ihnen verursachten Probleme zu ignorieren und vom Tisch zu wischen – das bringt nur nichts, weil die Probleme bleiben – oder endlich seriöse Politik zu machen, dieses untaugliche und praxisferne Gesetz generalzusanieren und bis dahin das Zuverdienstverbot auszusetzen.

Darum bringe ich auch folgenden Antrag ein:

RN/45.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vorübergehende Aussetzung der Einschränkung des geringfügigen Zuverdiensts bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Verbot der geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ab spätestens 1. Juli 2026 so lange ausgesetzt wird, bis eine sachliche und zielgerichtete gesetzliche Lösung gefunden und umgesetzt wurde.“


Sorgen Sie dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es für Menschen in Arbeitslosigkeit wieder fairer statt schwerer wird! Tausende Betroffene werden es Ihnen danken. (Beifall bei den Grünen.)

12.27

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/45.2

vorübergehende Aussetzung der Einschränkung des geringfügigen Zuverdiensts bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung (179/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesministerin.

RN/46

12.27

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich sage es ganz ehrlich: Ich freue mich sehr, dass die Verlängerung des Wohnschirms gelungen ist, denn der Wohnschirm - - (Rufe bei der FPÖ: Mikrofon! – Die Rednerin ändert die Ausrichtung des Mikrofons.

Ich fange jetzt nicht noch einmal an, aber ich sage das, was mir wichtig ist: Ich freue mich sehr, dass die Verlängerung des Wohnschirms gelungen ist, denn der Wohnschirm wäre 2026 ausgelaufen.

Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf: Es bedeutet soziale Sicherheit, Stabilität und Würde. Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen – das wissen wir – durch persönliche Krisen, Inflation und steigende Lebenshaltungskosten unter Druck geraten, wächst die Angst, auch die Wohnung zu verlieren. Genau dafür wurde der Wohnschirm geschaffen, und jetzt spannen wir ihn weiter auf und verlängern ihn bis 2029. Mit Wohnschirm Miete, Wohnschirm Housing first und Wohnschirm Energie verhindern wir Wohnungslosigkeit und Energieabschaltungen. In den vergangenen Jahren wurden dadurch rund 40 000 Menschen unterstützt. Es gilt zu betonen, dass die Kosten und Folgekosten einer Delogierung wesentlich höher sind als die zielgerichtete Unterstützung im Rahmen des Wohnschirms.

Die Hälfte aller erwachsenen unterstützten Personen sind Frauen. Zu den Frauen darf ich noch sagen: Weibliche Wohnungslosigkeit ist oft besonders schlimm, weil sie versteckt ist. Sie ist nicht sichtbar, sondern oft ein Wechseln von Freundinnen zu Freunden, ein Weitergehen, eine nicht sichtbare Wohnungslosigkeit, und das ist ein großes Problem. Es ist daher sehr erfreulich, dass Frauen durch den Wohnschirm so gut erreicht werden.

Ich möchte Ihnen auch noch ein konkretes Beispiel aus der Praxis nennen, denn jede einzelne Zahl, die wir da so nennen, steht natürlich immer für eine persönliche Geschichte. Diese Geschichte ist die Geschichte einer Familie aus Tirol mit drei Kindern, die plötzlich von Wohnungslosigkeit bedroht war. Die Mutter musste ihren kleinen Frisiersalon schließen und verlor dadurch ihre monatliche Einkommensquelle, gleichzeitig war ihr Mann aufgrund eines Arbeitsunfalls in der Werkstätte bereits seit Längerem arbeitsunfähig. Zu dieser ohnehin schon belastenden Situation entstanden Mietrückstände von drei Monatsmieten und damit die akute Gefahr, die Wohnung zu verlieren. 

Dank der Unterstützung von Wohnschirm Miete konnten diese Rückstände übernommen und die Wohnung der Familie gesichert werden. Im Rahmen der gleichzeitigen sozialarbeiterischen Beratung – und das ist ein wichtiger Teil des Wohnschirms – wurde nicht nur kurzfristig geholfen, sondern gemeinsam an Perspektiven für die Zukunft gearbeitet. Schritt für Schritt konnte so wieder Stabilität geschaffen werden. Schicksale wie diese zeigen, der Wohnschirm ist schnell aufgespannt, wenn es darauf ankommt, und er schützt Menschen vor Delogierung und Wohnungslosigkeit.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage werden auch zwei weitere wichtige Programme des Sozialministeriums, nämlich Schulstartklar und Schulstartplus, verlängert. Kinder aus armutsbetroffenen Familien erhalten damit zweimal 150 Euro in Form von Gutscheinen pro Jahr. Die Schulstartklar-Gutscheine können für den Kauf von Schulartikeln in allen Libro- und Pagro-Diskont-Filialen eingelöst werden. Beim Programm Schulstartplus können zusätzlich Lebensmittel, Hygieneartikel und Bekleidung gekauft werden. 

Seit 2025 gibt es die Schulstartaktionen auch mittels digitaler App am Smartphone. Damit wird die Nutzung noch einfacher und leichter zugänglich. Der Bedarf unter armutsbetroffenen Familien ist groß, das zeigen auch die Zahlen. Im letzten Jahr wurden die Gutscheine zu über 90 Prozent eingelöst, wir haben 54 000 Kinder unterstützt. Das ist nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Sieber [ÖVP].)

Jedes Kind soll unabhängig vom Geldbörsel der Eltern die gleichen Chancen auf einen guten Schulstart haben. Mit den Schulstartaktionen ermöglichen wir das.

Lassen Sie mich zum Thema Sozialstaat noch eines sagen: Wir spannen das untere Netz, damit niemand ins Bodenlose abrutscht (Abg. Wurm [FPÖ]: Das wird immer schlechter! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, und die verkaufen die Gutscheine!), und gleichzeitig ist der Sozialstaat eine der wichtigsten Sicherungs- und Absicherungsfaktoren für Menschen des Mittelstands. (Abg. Wurm [FPÖ]: Wird immer schlechter!) Das ist ganz, ganz wichtig. Hätten wir den Sozialstaat nicht, wären viele Menschen wirklich davon betroffen, dass sie in die Armut rutschen. Wir können stolz auf unseren Sozialstaat sein (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]), wir können stolz auf unser öffentliches Gesundheitssystem sein, weil es die Menschen schützt. Es schützt jene, die es ganz dringend brauchen, weil sie in der Armut leben (Abg. Wurm [FPÖ]: Und auch jene, die es nicht brauchen!), es schützt aber auch jene, die Mittelstand sind und ganz sicher sein können, dass der Sozialstaat ihnen dann hilft, wenn sie Hilfe brauchen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Sehr geehrte Damen und Herren! Soziale Sicherheit bedeutet, Menschen, von den Kindern bis zu den Ältesten, in schwierigen Lebenslagen nicht alleinzulassen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Das war früher einmal!) Es bedeutet, rechtzeitig zu unterstützen, Perspektiven zu schaffen und so Zukunft zu sichern. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: So sollte es sein, Frau Minister!) Dafür arbeiten wir mit Herz und mit Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

12.32

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Oberlechner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/47

12.32

Abgeordneter Michael Oberlechner, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich denke, wir sind uns hier alle einig: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnen sollte leistbar sein. Gerade in Zeiten massivster Teuerung brauchen viele Menschen Unterstützung – aber da ist ja das grundlegende Problem zu Hause, denn diese Bundesregierung ist bis heute nicht in der Lage, die eigentlichen Ursachen dieser Entwicklung zu bekämpfen.

Statt echter Entlastung erleben die Menschen nur mehr Ankündigungen, Programme und Schlagworte. (Zwischenruf des Abg. Schroll [SPÖ].) Ein Mietpreisbremserl da, ein Spritpreisbremserl dort – das sind nett klingende Überschriften, aber im Alltag gibt es kaum spürbare Wirkung. Denn in der Realität ist es so: Die Mieten sind hoch, an Eigentum können ohnehin nur noch die Wenigsten denken, die Energiepreise sind nach wie vor belastend (Abg. Schroll [SPÖ]: Weil ihr dagegengestimmt habts!), der tägliche Einkauf wird immer mehr zur Herausforderung. Der Mittelstand, den Sie angesprochen haben, das Rückgrat unseres Landes, gerät immer stärker unter Druck. Immer weniger Menschen schaffen es aus eigener Kraft, ein stabiles Leben aufrechtzuerhalten. Immer mehr Menschen haben Angst vor dem sozialen Abstieg.

Das ist die traurige Realität im Jahr 2026, und ja, genau in dieser Situation ist das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz leider notwendiger denn je, aber das ist weder eine nachhaltige Lösung noch ist es ein Erfolg. Das ist ein politisches Placebo angesichts der andauernden Notlage vieler Menschen, denn die Bevölkerung wird dank dieser schwarz-rot-pinken Regierung in die Armut gedrängt. Die Menschen erhalten von ÖVP-Kanzler Stocker, SPÖ-Wohnminister Babler und NEOS-Chefin Meinl-Reisinger lediglich ein paar Almosen. Gerade das heute vorliegende Gesetz macht deutlich, wie entscheidend halbwegs stabile Wohnkosten wären, und dennoch gibt es von dieser Regierung keine Spur, dass sie nachhaltig daran arbeiten. 

Wir bräuchten etwa den konsequenten Ausbau – sprich ein höheres Angebot – des sozialen Wohnbaus, ja des Wohnbaus überhaupt und eine klare Absage an zusätzliche Belastungen wie etwa CO2-Abgaben (Abg. Schroll [SPÖ]: So wie in Niederösterreich, wo ihr die Wohnbeihilfe gestrichen habt!), denn nur so kann nachhaltig entlastet werden. Ich sage Ihnen eines: Dieser Wohnschirm ist keine Lösung, er ist maximal ein Reparaturprogramm, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schroll [SPÖ]: Wohnbaulandesrat in Oberösterreich! So viel zu deiner Rede: Wohnbaulandesrat in Oberösterreich ... gestrichen! Alles falsch!)

Er bekämpft nicht die Ursachen, sondern lindert notdürftig die Folgen Ihrer verfehlten Politik. Wenn die Menschen die Mieten nicht mehr zahlen können, wenn Delogierungen drohen, wenn Familien selbst grundlegende Ausgaben nicht mehr stemmen können, dann sind das leider keine Einzelfälle, sondern dann ist das ein Systemproblem. Der Wohnschirm hilft in einigen Fällen – da sind wir uns einig, deswegen werden wir auch zustimmen –, aber das ist genau der Punkt dabei: Wenn so ein Programm notwendig ist, dann ist es eben kein Erfolg, sondern ein klares Zeichen, dass etwas massiv schiefläuft beziehungsweise schiefgelaufen ist. Das passt aber zum Gesamtbild dieser Bundesregierung: Es gibt große Ankündigungen und sehr, sehr wenig Substanz. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade vom zuständigen Minister für Wohnen kommt wenig bis gar nichts, wenn es um echtes, leistbares Wohnen geht, denn wenn er erfolgreich wäre, dann wäre ein solches Almosengesetz in dieser Form gar nicht möglich und nötig. (Abg. Schroll [SPÖ]: Wohnbaulandesrat Haimbuchner, Oberösterreich!) 

Eines möchte ich auch noch festhalten: Die Leistungen aus dem Wohnschirm sind weiterhin nicht auf österreichische Staatsbürger fokussiert. Wenn Sozialleistungen aber aus Steuergeld finanziert werden, dann muss es da ganz klare Prioritäten geben, dann müssen zuerst jene unterstützt werden, die dieses Land aufgebaut haben, die hier gearbeitet und eingezahlt haben und die die Zukunft unseres Landes sind. Deshalb sagen wir ganz klar Ja zur Hilfe für Menschen in Not, Ja zu leistbarem Wohnen, Ja zum Schutz vor Delogierungen, aber bitte zuerst für unsere Pensionisten, für unsere Familien, für unsere Kinder, für unsere österreichischen Staatsbürger. Denn Politik hat zuallererst die Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.36

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/48

12.37

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Vorab darf ich noch für meine Kollegin Elisabeth Feichtinger eine Gruppe des Pensionistenverbandes Stankt Wolfgang recht herzlich hier bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Zu meinem Vorredner darf ich ganz kurz schon noch anmerken: Wenn Sie sich hier heraußen beschweren, dass beim Wohnbau nichts weitergeht, dann darf ich schon bitten, einmal nach Oberösterreich zu schauen, wo mit Haimbuchner einer von euch Wohnbaulandesrat ist. Also ihr beschwert euch praktisch über eure Leute, dass sie im Wohnbau nichts weiterbringen – starkes Stück, wir werden es ihm ausrichten! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Wir verlängern heute zwei erfolgreiche und notwendige Maßnahmen, zum einen den Wohnschirm – ist schon angesprochen worden –, ohne den Tausende Menschen seit 2022 vermutlich in die Situation gekommen wären, kein Dach über dem Kopf zu haben und womöglich auf der Straße zu landen. Unter anderem verlängern wir auch die Schulstarthilfe, die für viele Familien eine unverzichtbare Unterstützung beim Kauf notwendiger Schulmaterialien darstellt. Seit 2022 wurden damit jährlich über 50 000 Kinder unterstützt. Wer seine eigenen Kinder durch die Schulbildung begleitet, weiß, dass – und die Erhebungen der Arbeiterkammer bestätigen das ja auch – pro Kind und Schuljahr nur für die Grundausstattung mehrere Hundert Euro anfallen. Da konnte die Schulstarthilfe für ganz viele Familien eine spürbare Entlastung bringen. 

Aber zurück zum Wohnschirm: Es geht da um mehr als nur um Zahlen oder Budgetposten. Es geht um eine sehr zentrale Frage für viele Menschen in unserem Land, nämlich die: Habe ich morgen noch ein Dach über dem Kopf? Die aktuelle Lage zeigt, noch immer kämpfen Tausende Haushalte in Österreich mit den Nachwehen der Energiekrise und gestiegenen Mieten. Wir wissen aus Berichten der Volkshilfe und anderer Organisationen: Die Gefahr von Delogierung ist real. Über 450 000 Menschen haben Rückstände bei Mieten oder Betriebskosten. Ohne Unterstützung droht eine soziale Katastrophe. 

Der Erfolg des Wohnschirms: Er verhindert Delogierungen und damit Obdachlosigkeit, er übernimmt Mietrückstände und sichert so den Verbleib in den eigenen vier Wänden. Seit 2022 konnten mehr als 39 000 Menschen unterstützt werden, darunter auch über 13 000 Kinder. Es ist eine Win-win-Situation: Für die Mieter bedeutet es Sicherheit, für die Vermieter den Erhalt der Zahlungen und für den Staat die Vermeidung weitaus höherer Kosten – es ist schon angesprochen worden – durch eventuelle Obdachlosigkeit. 

Nun kann man natürlich kritisieren, dass wir die Maßnahmen nur bis 2029 verlängern. Ja, wir würden uns auch wünschen, dass wir genug Budget hätten, um diese oder andere Maßnahmen unbefristet zu verlängern. Eigentlich würde ich mir aber wünschen, dass wir 2029 gar nicht mehr über eine Weiterführung eines Wohnschirms reden müssten. Es ist nämlich beschämend, dass es in Österreich, einem der reichsten Länder, immer noch Menschen gibt, die Vollzeit arbeiten gehen und sich die Miete für die eigenen vier Wände nicht leisten können. Kolleginnen und Kollegen, das ist der zentrale Punkt, an dem müssen wir arbeiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/49

12.40

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wir reden also über die Verlängerung des Wohnschirmes, dazu möchte ich einmal ein paar grundsätzliche Fakten und Zahlen nennen. In Österreich gibt es 1,8 Millionen Wohnungen, die auf dem Markt sind, und diese Wohnungen hatten zuletzt eine durchschnittliche Miete von 686,8 Euro. Dabei muss man festhalten, dass 25 Prozent davon – wir reden von einer Warmmiete – Nebenkosten, Betriebskosten sind. Damit kann man eigentlich von einer Mietbelastung von durchschnittlich 514 Euro sprechen – ich glaube, dass das im europäischen Vergleich ein sehr guter Wert ist, und deswegen, meine Damen und Herren, kommen auch immer wieder Delegationen aus Brüssel oder auch aus anderen Ländern der EU, Frau Minister, und schauen sich unser System an. 

Dieses System aus privatem Wohnbau, gemeinnützigem Wohnbau und sozialem Wohnbau: Ich glaube, genau dieser Mix, dieses österreichische System, ist der Grund dafür, dass wir da eigentlich auf einem guten Weg sind. (Abg. Wurm [FPÖ]: Na geh bitte, wo denn? Frag einmal junge Leute!)

Trotzdem ist es so, dass 9 Prozent der Mieter in Österreich mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen ausgeben. Da stellt sich dann die Frage: Wenn wir so einen großen Anteil gemeinnütziger und sozialer Wohnungen haben und trotzdem 9 Prozent so viel für das Wohnen ausgeben müssen, gibt es dann vielleicht einige Leute im geförderten Bereich, die sich eine andere, höhere Miete leisten könnten, und andererseits Leute mit weniger Einkommen, die im höherpreisigen privaten Wohnbau sind? Diese Frage muss gestattet sein, darauf sollten wir einmal schauen.

In Summe, meine Damen und Herren – Beppo Muchitsch ist jetzt leider nicht da – gibt es natürlich momentan ein Fehlen von Wohnungen, das sich gewaschen hat (Abg. Wurm [FPÖ]: Eben!): 60 000 bis 70 000 Wohnungen fehlen auf dem Markt. Und Beppo, wir müssen darauf achten, dass gebaut wird, dass Bauen möglich ist – und zwar in allen Bereichen, im privaten, im gemeinnützigen und im sozialen Wohnbau. 

Gott sei Dank gibt es zuletzt wieder positive Anzeichen, dass auch wieder mehr Verträge abgeschlossen werden, dass mehr gebaut wird, denn nur ein Mehr an Angebot wird die Mieten drücken und auch dazu führen, dass unsere Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Wohnen ist ein ganz wichtiger Wirtschaftssektor, gerade die Bauwirtschaft wird da Entsprechendes beitragen. 

Meine Damen und Herren, ich glaube, da sind wir gemeinsam auf dem richtigen Weg. Auch bei der Sanierung sind wir aufgefordert, Beppo, gemeinsam Regelungen zu erarbeiten, und wir sind intensiv dahinter, dass notwendige Sanierungen auch umgesetzt werden. 

Für Personen, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen ausgeben müssen, wurde der Wohnschirm geschaffen. Er ist mit 29 Millionen Euro jährlich dotiert und hat in den letzten Jahren 16 000 Menschen vor dem Wohnungsverlust bewahrt. 6 500 Delogierungen konnten abgewendet werden, und, meine Damen und Herren, darunter waren 13 000 Kinder – 13 000 Kinder, lieber Kollege Wurm, wären auch von Wohnungsverlust betroffen gewesen, mussten diesen aber dank des Wohnschirms nicht erleiden. Ja, da sind ein paar Kinder dabei gewesen, die keinen österreichischen Pass haben, aber hier bei uns leben. (Abg. Wurm [FPÖ]: Nein, nicht ein paar!)

Wir haben aber auch für diese Kinder eine Verantwortung, und wir nehmen diese Verantwortung wahr. Wenn ihr das nicht wollt, dann ist das eure Sache – wir nehmen diese Verantwortung auch für diese Kinder wahr! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Ich werde die echten Zahlen ...!)

Meine Damen und Herren, mit dem Wohnschirm haben wir ein wirklich gutes Instrument, das wir jetzt bis 2029 verlängern. Ja, ich glaube, es ist gut, dass wir es nur verlängern und nicht unbefristet fortschreiben. Wir müssen immer wieder evaluieren, gerade in Zeiten knapper Budgets ist es notwendig, dass man die entsprechenden Instrumente immer wieder überprüft. 

In diesem Sinn, Frau Minister: Danke und alles Gute weiterhin für den Wohnschirm! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

12.44

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/50

12.44

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Verlängerung des Wohnschirms ist mit Sicherheit keine technische Frage, sondern sie ist eine Frage der sozialen Verantwortung. Wir sehen nach wie vor steigende Wohnkosten und viele Menschen, die trotz Arbeit kaum über die Runden kommen. Genau für sie wurde der Wohnschirm geschaffen, damit niemand seine Wohnung verliert, nur weil eine Rechnung kurzfristig nicht bezahlt werden kann. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wohnschirm wirkt, und der Wohnschirm ist damit auch ein echtes grünes Erfolgsprojekt. Vielen herzlichen Dank auch für das große Lob von Ihnen, Frau Ministerin, sowie von dir, Beppo, und den anderen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass wir das eingeführt und geschaffen haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir sind froh, dass die Finanzierung für die kommenden drei Jahre geklärt ist, sagen aber gleichzeitig, dass es unverständlich ist, dass mit dem heutigen Beschluss dem Wohnschirm auch ein Ende gesetzt wird, nämlich ein fixes Ende mit dem Jahr 2029. Es geht nicht um die Finanzierung, sondern das ganze Projekt soll eingestampft werden, und deshalb bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein, damit dieses Ende gestrichen wird:

RN/50.1

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird in der Fassung des Ausschussberichts (469 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

In Z 5 entfällt in § 14 Abs. 10 die Z 3.


So, damit ist das gesagt. 

Der heutige Beschluss ist aber auch eine vertane Chance, den Wohnschirm weiterzuentwickeln, denn eigentlich – und so ehrlich müssen wir hier schon alle sein – liegt die Zuständigkeit für die Wohnkostenunterstützung bei den Ländern. Die kriegen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jeden Monat einen Batzen Geld für die Wohnbauförderung überwiesen, doch dieses Geld verschwindet im großen Stil für irgendetwas in den Budgets, und anstatt dringend benötigte Wohnungen zu bauen, werden Budgetlöcher gestopft. Herr Kollege Sieber, würde man sich Ihren Appell zu Herzen nehmen, hieße das ja auch, dass man eben dieses Geld, wenn es schon Wohnbauförderungsgeld gibt, auch für leistbaren Wohnraum ausgibt, und das ist nicht der Fall. 

Als wäre das nicht schon schlimm genug, ist der Master dieses Wohnbauförderungsdesasters tatsächlich Wien. Dort fließt jährlich die Rekordsumme von mehr als 300 Millionen Euro Einnahmen aus Wohnbauförderungsgeldern ins Budget, um eben dort Budgetlöcher zu stopfen. Damit nicht genug: Der Wohnbauförderungsbeitrag – Achtung, NEOS, das sind Lohnnebenkosten – wurde in Wien um 50 Prozent erhöht – um mit den Mehreinnahmen von 240 Millionen Euro dann keine einzige Wohnung und auch sonst kein einziges Gebäude zusätzlich zu bauen. Das ist skandalös, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

Ich fordere Sie auf und erinnere Sie an Ihr Versprechen, endlich die Zweckwidmung der Wohnbauförderung wieder einzuführen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.48

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/50.2

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (AA-65)

Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Abgeordneten eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/51

12.48

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich glaube, man muss wieder einmal einige Dinge klarstellen, denn wenn man hier den Regierungsfraktionen zuhört, dann glaubt man ja, es flössen Milch und Honig in Österreich. 

Zum Thema Wohnschirm, der jetzt verlängert wird, um es einmal klar zu sagen: Dieser war in den letzten Jahren im Durchschnitt mit 74 Millionen Euro pro Jahr dotiert, jetzt sprechen wir von 43 Millionen Euro. Ich weiß schon, dass viele das Kopfrechnen verlernt haben, aber ich kann Ihnen sagen, es ist relativ simpel: Das ist nicht eine leichte Kürzung, sondern eine dramatische Kürzung!, und Sie erklären den Bürgern, Sie würden sie jetzt vor der Delogierung schützen. Da fängt es einmal an: Es ist also wesentlich weniger Geld da, klarerweise, weil ihr die letzten zehn Jahre schlechte Politik gemacht habt. (Zwischenruf des Abg. Zarits [ÖVP].)

Diese Situation ist ja in Coronazeiten entstanden, wobei ich bis heute von diesen vier Fraktionen immer noch keine Entschuldigungen für die 100 Milliarden Euro gehört habe, die ihr hinausgeschmissen habt, die jetzt hinten und vorne fehlen. – Das nur einmal, um das klarzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann kommen wir zu einem weiteren Punkt: Für uns ist klar, Herr Muchitsch, uns geht es um österreichische Staatsbürger, die das soziale Netz, der Sozialstaat auffangen sollte. Darunter verstehen wir durchaus auch Leute, die vor 20 Jahren nach Österreich gekommen sind, die die Staatsbürgerschaft wollten und sie sich auch redlich verdient haben. Die inkludieren wir da, das haben wir immer gesagt, und Gott sei Dank wählen uns ganz viele davon bereits – im überwiegenden Sinne, sage ich einmal, ganz, ganz viele. Also es geht um Staatsbürger, und das Sozialsystem soll für Staatsbürger da sein. 

Auch da, beim Wohnschirm – noch einmal –: Es hat einen guten Grund, warum Sie es von der Statistik her nicht erfassen, aber wir alle wissen, es wird ähnlich sein wie bei der Sozialhilfe: Da haben wir 56 Prozent nicht österreichische Staatsbürger. Das heißt, wir geben Milliarden, die wir nicht haben, die ihr nicht habt, für nicht österreichische Staatsbürger aus. (Abg. Gasser [NEOS]: Sozialhilfe ... Milliarden!)

So, und dann muss man die Wahrheit sagen, Kollege Sieber: Ihr schützt eben die Kinder nicht, denn die österreichischen Staatsbürgerkinder leben mittlerweile in Armut. Kollege Sieber, die schützt ihr überhaupt nicht (Beifall bei der FPÖ – Zwischenrufe bei der ÖVP), weil ihr das Geld in die ganze Welt schickt. – Das muss man einmal klarstellen. 

Verkauft die Leute doch bitte nicht für dumm! (Abg. Zarits [ÖVP]: Du aber auch nicht!) Sie haben draußen Riesenprobleme. Nehmt das Geld von Österreich für österreichische Staatsbürger her! Das verlangen wir auf allen Ebenen: beim Wohnschirm, bei der Sozialhilfe, auch im Gesundheitsbereich – dort ist es dasselbe in Grün, da gebt ihr das Geld für Syrer und Afghanen aus. 

Und dann, liebe Zuseher, falls Sie es nicht mitbekommen haben (einen Ausdruck in die Höhe haltend), ein Beispiel, damit Sie sehen, wie diese vier Fraktionen vorgehen: Sie werden vielleicht selber ein Hörgerät haben oder Eltern oder Großeltern haben, die ein Hörgerät haben. Was passiert ab 1. Mai? – Die Verlängerungsfrist, wenn ein Hörgerät kaputt wird, die bisher fünf Jahre war, und meistens – ich kann Ihnen das von der Erfahrung meines Vaters mit 93 sagen – wird es früher kaputt, wird ausgeweitet. Fünf Jahre war das bis jetzt, und was macht die ÖGK jetzt? – Jetzt sind es sechs Jahre! Warum macht die ÖGK das? – Nicht, weil die Hörgeräte besser geworden sind, sondern weil Sie kein Geld mehr haben, weil Sie das Geld für alle anderen ausgeben, aber nicht für die österreichischen Steuerzahler. (Beifall bei der FPÖ.)

Nochmals, Kollege Sieber, Sozialdemokratie: Kreisky würde sich im Grab umdrehen, wenn er sehen würde, was herausgekommen ist; bei der ÖVP detto – noch einmal. Das ist also eine Bankrotterklärung, was das Sozialsystem betrifft – wir erzählen euch das seit Jahren und Jahrzehnten, und wir haben recht. (Zwischenruf des Abg. Egger [ÖVP].) 

Das Steuergeld, das Sozialsystem für österreichische Staatsbürger, weil sonst wir alle in Österreich leiden. Das habt ihr verbrochen, sage ich ganz bewusst. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.52

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Haitzer. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.

RN/52

12.52

Abgeordneter Andreas Haitzer (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren hier auf der Galerie und auch zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ab und zu denke ich mir, bei der FPÖ ist der Wurm drinnen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Ist er auch! Ist er auch! – Beifall bei der SPÖ.) Ich frage mich ja wirklich, was Hörgeräte mit den Wohnschirmen zu tun haben. (Abg. Wurm [FPÖ]: Was war jetzt falsch bei meinen Aussagen? Welche Zahl hat nicht gestimmt? Welche Zahl hat nicht gestimmt?)

Geschätzte Damen und Herren, wir haben bei diesem TOP, bei diesem Tagesordnungspunkt schon einige Informationen ausgetauscht und die Wichtigkeit des Wohnschirms klar erkennen lassen, ich möchte trotzdem ein paar Zahlen noch einmal wiederholen: Fast 16 000-mal wurde der Wohnschirm genützt, 16 000-mal konnte unterstützt werden. In 30 Prozent dieser Fälle stand eine Räumung oder eine Delogierung ins Haus, und mit ihnen liefen 13 000 Kinder Gefahr, das Dach über dem Kopf zu verlieren. 

Aber wir reden hier auch nicht nur von Arbeitslosen, es liegt schon auch daran – so ehrlich muss man sein –, dass es immer mehr Jobs gibt, die einfach schlecht bezahlt sind. Es muss garantiert werden, dass man von der Arbeit leben kann. Die Angst, das Dach über den Kopf zu verlieren, ist allgegenwärtig. 

Damit komme ich aber auch schon zur Forderung der sozialen Kompetenz von der FPÖ: Wenn ich an die aktuelle Diskussion zur Schließung der Kinderreha in Salzburg denke, kriege ich fast einen Schüttelfrost. Nicht nur, dass die schwarz-blaue Landesregierung wieder bei denen spart, die sich nicht wehren können, die sich selbst nicht helfen können, nämlich bei den Kindern, sind es wieder Mitarbeiter:innen, die betroffen sind, die den Job verlieren könnten. Da wird soziale Kompetenz mit Füßen getreten, genau so wie beim Pflegebonus. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist wieder ein Grund mehr, dass der Wohnschirm bestehen bleibt, der bis 2029 gesichert ist. Rund 29 Millionen Euro werden dafür jährlich bereitgestellt. 

Noch ein Wort oder zwei zu den Grünen: Geschätzte Damen und Herren, haben Sie bitte auch Verständnis, dass der Wohnschirm bis 2029 begrenzt ist und dass er keine uneingeschränkte Dauereinrichtung ist. Zum einen wissen wir heute nicht, wie sich die Wohnsituation bis 2029 verändert, und zum anderen beweist ja die Regierung, dass sie in Notsituationen eingreift und unterstützt. 

Ich freue mich trotzdem, dass in den Ausschussberatungen Einstimmigkeit herrschte und wir einen gemeinsamen Beschluss fassen können.

Noch einen abschließenden Gedanken zum Schluss: Mit einem Beitrag jener, die mehr als 2 Millionen Euro auf der hohen Kante haben, könnten wir dies noch leichter finanzieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.55

RN/53

Präsident Peter Haubner: Danke.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich möchte nur einen kleinen Hinweis darauf machen, dass hier bitte keine Wortspiele mit Namen verwendet werden. – Danke vielmals.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Gmeindl. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

RN/54

12.55

Abgeordneter Michael Gmeindl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Es ist richtig, wir Freiheitliche stimmen dieser Maßnahme zu, aber nur aus einem einzigen Grund: Weil die Österreicherinnen und Österreicher endlich Entlastung brauchen, denn die Realität draußen im Land ist bitter, meine Damen und Herren. Unsere Familien wissen oft nicht mehr, wie sie Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen sollen (Abg. Silvan [SPÖ]: Bei euch in Oberösterreich!), unsere Pensionisten müssen jeden Euro zweimal umdrehen, unsere Arbeitnehmer schuften Tag für Tag und werden von dieser Regierung im Stich gelassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Während die eigenen Bürger kämpfen, erleben wir seit Jahren dasselbe Muster: Für Nichtösterreicher, für Asylwerber, für Menschen, die nie in unser System eingezahlt haben, scheint immer Geld da zu sein. Da werden Wohnungen bezahlt, Unterstützungen verteilt, Zusatzleistungen gewährt – finanziert von jenen, die hier arbeiten und Steuern zahlen –, aber wenn es um unsere eigene Bevölkerung geht, dann heißt es plötzlich: sparen, kürzen und prüfen. 

Gleichzeitig genehmigt sich dieses System eine Beraterpauschale von 400 Euro – mitten in einer Zeit, in der viele Österreicher nicht wissen, wie sie über den Monat kommen sollen. Das ist blanker Hohn gegenüber der eigenen Bevölkerung. (Abg. Greiner [SPÖ]: Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich!) Diese Regierung hat jedes Maß verloren. Sie belastet die eigenen Leute, während sie fremde Interessen bevorzugt und Steuergeld mit beiden Händen hinauswirft. (Beifall bei der FPÖ.)

 Dann kommt der sogenannte Wohnschirm: ein Programm, das eigentlich dazu da sein sollte, österreichische Familien vor dem Wohnungsverlust zu schützen, doch was sieht man auf der offiziellen Homepage? – Als Symbolfigur präsentiert man dort ausgerechnet eine Frau mit Kopftuch. Das zeigt ganz genau das Problem ihrer Politik: Selbst bei Hilfsprogrammen für Menschen in Österreich setzt man zuerst Zeichen für falsche Symbolpolitik, statt klar zu zeigen, wer dieses System finanziert und wer zuerst Anspruch darauf haben muss, nämlich die Österreicherinnen und Österreicher. Unsere Botschaft ist eindeutig: Sozialleistungen müssen zuerst den eigenen Staatsbürgern zugutekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wer unser Land trägt, wer arbeitet, wer einzahlt, der muss an erster Stelle stehen. Wir stimmen heute zu, aber wir sagen auch ganz klar: Dieses Land braucht endlich eine Politik für die eigenen Menschen und nicht für alle anderen zuerst. (Beifall bei der FPÖ.)

12.58

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/55

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/55.1

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird in 469 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 5 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Einstimmigkeit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Einstimmigkeit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig der Fall. Somit ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

RN/55.2

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vorübergehende Aussetzung der Einschränkung des geringfügigen Zuverdiensts bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/55.3

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 470 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.