RN/50
12.44
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Verlängerung des Wohnschirms ist mit Sicherheit keine technische Frage, sondern sie ist eine Frage der sozialen Verantwortung. Wir sehen nach wie vor steigende Wohnkosten und viele Menschen, die trotz Arbeit kaum über die Runden kommen. Genau für sie wurde der Wohnschirm geschaffen, damit niemand seine Wohnung verliert, nur weil eine Rechnung kurzfristig nicht bezahlt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wohnschirm wirkt, und der Wohnschirm ist damit auch ein echtes grünes Erfolgsprojekt. Vielen herzlichen Dank auch für das große Lob von Ihnen, Frau Ministerin, sowie von dir, Beppo, und den anderen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass wir das eingeführt und geschaffen haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir sind froh, dass die Finanzierung für die kommenden drei Jahre geklärt ist, sagen aber gleichzeitig, dass es unverständlich ist, dass mit dem heutigen Beschluss dem Wohnschirm auch ein Ende gesetzt wird, nämlich ein fixes Ende mit dem Jahr 2029. Es geht nicht um die Finanzierung, sondern das ganze Projekt soll eingestampft werden, und deshalb bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein, damit dieses Ende gestrichen wird:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird in der Fassung des Ausschussberichts (469 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der oben zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
In Z 5 entfällt in § 14 Abs. 10 die Z 3.
So, damit ist das gesagt.
Der heutige Beschluss ist aber auch eine vertane Chance, den Wohnschirm weiterzuentwickeln, denn eigentlich – und so ehrlich müssen wir hier schon alle sein – liegt die Zuständigkeit für die Wohnkostenunterstützung bei den Ländern. Die kriegen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jeden Monat einen Batzen Geld für die Wohnbauförderung überwiesen, doch dieses Geld verschwindet im großen Stil für irgendetwas in den Budgets, und anstatt dringend benötigte Wohnungen zu bauen, werden Budgetlöcher gestopft. Herr Kollege Sieber, würde man sich Ihren Appell zu Herzen nehmen, hieße das ja auch, dass man eben dieses Geld, wenn es schon Wohnbauförderungsgeld gibt, auch für leistbaren Wohnraum ausgibt, und das ist nicht der Fall.
Als wäre das nicht schon schlimm genug, ist der Master dieses Wohnbauförderungsdesasters tatsächlich Wien. Dort fließt jährlich die Rekordsumme von mehr als 300 Millionen Euro Einnahmen aus Wohnbauförderungsgeldern ins Budget, um eben dort Budgetlöcher zu stopfen. Damit nicht genug: Der Wohnbauförderungsbeitrag – Achtung, NEOS, das sind Lohnnebenkosten – wurde in Wien um 50 Prozent erhöht – um mit den Mehreinnahmen von 240 Millionen Euro dann keine einzige Wohnung und auch sonst kein einziges Gebäude zusätzlich zu bauen. Das ist skandalös, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich fordere Sie auf und erinnere Sie an Ihr Versprechen, endlich die Zweckwidmung der Wohnbauförderung wieder einzuführen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.48
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (AA-65)
Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Abgeordneten eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. Ich stelle seine Redezeit auf 3 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.