RN/56

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (471 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/57

13.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht jetzt um das Bundespflegegeldgesetz. Das wäre ein wichtiges Gesetz, denn jeder, der in Österreich Pflegegeld bezieht, ist ja davon betroffen, mit vielen Problemen konfrontiert, unter anderem auch mit teilweise willkürlichen Einstufungen.

Wir haben uns im Ausschuss darüber unterhalten, wir haben auch entsprechende Anträge eingebracht, aber wie Sie sehen, wird jetzt nur die Regierungsvorlage hier verhandelt. Dieser werden wir unsere Zustimmung geben, vor allem auch deshalb, weil es da eigentlich nur um Anpassungen geht, inhaltlich ändert sich für die Betroffenen mit dieser Regierungsvorlage eigentlich überhaupt nichts. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Aber, Frau Bundesminister, in diesem Bundespflegegeldgesetz – darüber haben wir uns ja im Ausschuss doch des Längeren unterhalten – gibt es dann auch noch § 33c, „Förderung von Projekten der Pflegevorsorge“ und der freien Wohlfahrtspflege. Da sind wir im Ausschuss schon draufgekommen, dass da unter anderem das sogenannte Radio Helsinki gefördert wurde. Meine Damen und Herren, Radio Helsinki ist nicht irgendwo im hohen Norden, sondern das ist in Graz ein lokales, freies Radio; ein besonderes Radio, das auf der Homepage unter anderem stehen hat: Flinta „gehen am 8. März weltweit für eine geschlechtergerechte Welt auf die Straße.“; oder das Motto „Queer-Feministische Kämpfe on Air tägliche Spezialsendungen“ – ob in unseren Kultursendungen, Musikprogrammen und so weiter; Female – Sternchen oben – Queer –Sternchen oben – Black Power in Music und so geht das dort dahin. – Hat nicht besonders hohe Zugriffszahlen, glaube ich. Sie haben auch eine Facebook-Seite, da sind die meisten Beiträge ohne ein einziges Like. Also es ist jetzt nicht das ganz große überregionale Radio, das viele Menschen hören würden. 

Die sind allerdings auf die Idee gekommen, sie machen einen sogenannten Pflegeschwerpunkt. Da diskutieren sie und informieren sie, welche Möglichkeiten es gibt, und haben dafür in den Jahren 2019 bis 2024 aus dem Ressort – das war vor Ihrer Zeit, Frau Minister, das sage ich gleich dazu – 107 418 Euro auf Grundlage des Bundespflegegeldgesetzes bekommen. Seit Sie jetzt im Ressort sitzen, sind noch weitere 2 000 Euro geflossen; wie viele weitere noch an dieses Radio fließen werden, wissen wir nicht. Wir werden das aber mit Sicherheit im Auge behalten, das kann ich Ihnen jetzt schon versprechen, Frau Bundesminister. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das dem Sinn des Pflegegeldes entspricht. 

Jetzt habe ich kein Problem, wenn man sagt, man muss das bewerben, es gibt Initiativen, aber ich sage Ihnen schon eines, Frau Bundesminister: Das, was da aus Ihrem Ressort gefördert wird, hat nichts mit dem zu tun, was Menschen brauchen. Wir haben so viele Beschwerden von Leuten, die runtergestuft werden, die sich schlecht eingestuft fühlen, Begutachter, die teilweise wirklich unangenehm sind, auch zu den zu Begutachtenden. Da passiert wirklich viel, darüber hätten wir uns unterhalten sollen und können. Diesbezüglich sollten Sie eine Regierungsvorlage vorlegen, dafür könnten Sie auch Geld in die Hand nehmen, um einmal zu evaluieren, ob sich das auf einige wenige Begutachter konzentriert, wie das eben meistens so ist. Ich glaube jedoch nicht, dass es im Sinne der zu Pflegenden ist, wenn man hier irgendwelche queeren, freien Radios mit einer fragwürdigen Reichweite im sechsstelligen Bereich unterstützt, meine Damen und Herren!

Daher glaube ich, Frau Bundesminister, wären Sie gut beraten, das einmal genau zu überprüfen und auch zu schauen, ob die Qualitätskriterien eingehalten wurden, und gegebenenfalls dieses Geld auch wieder zurückzuverlangen. Ich sage es Ihnen schon: Mit 107 418 Euro könnten Sie einigen Personen Pflegegeld zumindest der Stufe 1 für das erste Jahr zahlen. 

Das, Frau Bundesministerin, sind diese Auswüchse, die wir haben, auch im NGO-Bereich. Da stellen sich immer wieder die Abgeordneten auch Ihrer Fraktion her und sagen: Sie wollen die Stimmen der Bevölkerung abändern. Jeder Verein, jedes Radio kann machen, was er, es möchte, aber bitte nicht mit öffentlichen Geldern, sondern sie sollen es sich von Sponsoren, von privaten Spendern holen oder sie sollen es verdienen. Vielleicht gibt es dann ein Publikum für dieses Radio, damit habe ich kein Problem. 

Aber ganz ehrlich: Öffentliche Gelder, die für die Pflege bestimmt sein sollten, in solche Projekte zu stecken, das, Frau Bundesminister, das geht gar nicht! Da werden wir auch weiter unsere Finger reinlegen und wir werden auch aufdecken, was Sie in Ihrer Amtszeit dort weiter sponsern. (Beifall bei der FPÖ.)

13.06

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch.

RN/58

13.06

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Bevor ich auf den Tagesordnungspunkt Bundespflegegeldgesetz eingehe, darf ich eine Besuchergruppe recht herzlich begrüßen: den Verein zur Förderung von Arbeit und Bildung, FAB Eule Steyr. – Recht herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Nun zum Tagesordnungspunkt: Frau Abgeordnete Belakowitsch hat gemeint, es ändert sich nichts. Die Pflege, mit diesem Tagesordnungspunkt verbunden, ist wie ein Haus: Wenn man bei einem Haus nichts verändert, ändert sich auch nichts, aber was man bei einem Haus schon machen muss: Man muss es instand halten. (Abg. Ragger [FPÖ]: Einmal anweißeln reicht nicht!) Auch die Pflege muss man instand halten. Das, was wir heute diskutieren und beraten, ist für mich wie eine Pflege der Pflege. 

Sie wissen, ich komme aus der Bauwirtschaft: Bei einem Haus wird einmal das Dach undicht, da ist einmal ein Fenster zum Austauschen. Bei diesem Tagesordnungspunkt beschließen wir heute auch Änderungen im Angehörigenbonus, beschließen wir genau Änderungen in der Qualitätssicherung und der Datenlage. Deswegen gibt es bei diesen Punkten Verbesserungen und Klarstellungen, die ganz wichtig sind.

Zum Beispiel beim Angehörigenbonus: Seit 2023 bekommen pflegende Angehörige einen sogenannten Angehörigenbonus. Derzeit sind es 134,30 Euro monatlich, wenn sie einen nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 4 dauerhaft zu Hause pflegen. Diesen Bonus gibt es entweder automatisch oder auf Antrag, er ist steuerfrei. Im Jahr 2025 haben 16 000 pflegende Angehörige diesen Bonus erhalten; der Aufwand lag bei 25 Millionen Euro. Unklar war aber in der derzeit geltenden Rechtslage, wie lange rückwirkend man so einen Bonus gewähren kann. Das stellen wir jetzt auch richtig, indem wir sagen, bis zu maximal einem Jahr kann auch rückwirkend ausbezahlt werden. 

Wir stellen auch klar, wie lange dieser Bonus gilt, wenn zum Beispiel zu Beginn des Monats, Mitte des Monats ein zu pflegender Angehöriger verstirbt. Auch das wird jetzt mit Ende des Monats klargestellt.

Dieser Angehörigenbonus ist zwar nicht unser Modell, was wir als Sozialdemokratie unter Pflege verstehen. Wir hätten andere Vorschläge, wie man das mit den pflegenden Angehörigen besser lösen kann, wie zum Beispiel mit einer Beschäftigungsart, bei der Pensionsansprüche und auch andere Zeiten erworben werden. Das ist derzeit leider nicht möglich, aber Fakt ist: Heute wird mit diesem Gesetzentwurf die Instandhaltung der Pflege, genauso wie die Instandhaltung eines Hauses, geregelt – zwar nicht spektakulär, Frau Abgeordnete, Sie haben schon recht –, es ist aber wichtig und notwendig, dass wir das tun. Deswegen ersuchen wir auch um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stark [ÖVP].)

13.09

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Heike Eder.

RN/59

13.09

Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Meine Damen und Herren! Pflege beginnt meist plötzlich: eine Diagnose, ein Anruf und von einem Moment wird jemandem klar, jemand muss jetzt Verantwortung übernehmen. Solch eine Dame, die Verantwortung übernimmt, ist beispielsweise Maria. Sie ist 58 Jahre alt und pflegt ihren Ehemann, damit dieser zu Hause bleiben kann – in Würde und mit so viel Normalität wie möglich.

Beim Angehörigenbonus, um den es in diesem Tagesordnungspunkt geht, geht es deshalb heute nicht um das Ob, sondern es geht um Fragen des Wie. Dieses Gesetz macht zwar keine großen Schlagzeilen – mein Vorredner hat das bereits gesagt –, aber es löst fünf konkrete Probleme und Fragestellungen, mit denen Menschen wie Maria tagtäglich konfrontiert sind.

Erstens schaffen wir Klarheit: Der Anspruch auf den Angehörigenbonus endet künftig mit dem Monatsende, sobald die Voraussetzungen wegfallen, wie beispielsweise durch Tod des zu Pflegenden.

Es wird zweitens geregelt, dass bei verspäteter Antragstellung der Bonus rückwirkend maximal ein Jahr ausbezahlt werden kann.

Drittens wird die Qualität der häuslichen Pflege gezielt gestärkt. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen wird ausdrücklich ermächtigt, bei Hausbesuchen die zuständigen Stellen zu informieren, sobald es eine Gefahr der Unterversorgung gibt.

Viertens verbessern wir die Grundlage für eine vorausschauende Versorgungs- und Pflegeplanung. Gute Pflegepolitik braucht nicht nur gute Absichten, sondern sie braucht auch Wissen, Wissen beispielsweise darüber, wo der Bedarf besteht, welche Angebote fehlen und wie sich die Pflege entwickelt. Eine solide Datengrundlage ist die Voraussetzung dafür – dies alles selbstverständlich unter strengen Datenschutzvorschriften und -vorgaben.

Der letzte Punkt, Punkt Nummer fünf, der mir ganz besonders wichtig ist, ist das Angehörigengespräch. Für viele Pflegende ist das das erste Mal, dass man sie auch wirklich fragt: Ja wie geht es denn dir eigentlich? – Pflegende Angehörige leisten oft über Jahre hinweg teilweise über ihre persönliche Leistungsgrenze hinweg wichtige und wertvolle Arbeit – oft auch unsichtbar. Deshalb ist dieses Instrument besonders wertvoll.

Meine Damen und Herren! Diese Änderungen, die wir heute beschließen, sorgen vielleicht nicht für die große Schlagzeile und vielleicht auch nicht für große Applausmomente, aber dennoch erleichtern sie den Alltag vieler Menschen. Sie schaffen Klarheit und sie verbessern Abläufe dort, wo es auch wirklich zählt und wichtig ist. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.12

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler.

RN/60

13.12

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen und Zuhörer:innen! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Pflege ist ein wichtiger Aspekt der Gesundheitsversorgung, aber immer noch ein sehr vager Begriff, wenn es darum geht, was Pflege eigentlich ist. Viele Menschen verwechseln Pflege und 24-Stunden-Betreuung. Die Pflege hat deshalb oft ihre liebe Not, klarzumachen, dass es sich dabei um einen Gesundheitsberuf handelt, der die pflegerisch-medizinische Versorgung stemmt und nicht einfach Unterstützung beim Waschen und Anziehen leistet. Man merkt daran aber auch immer wieder, wie Pflege erfasst wird und dass wir darüber eigentlich relativ wenig wissen.

Was ist Pflegebedarf? Wie unterstützen wir pflegende Angehörige? Wie stellen wir sicher, dass die Mittel des Pflegefonds für einen tatsächlichen Pflegebedarf treffsicher genutzt werden? – Auf solche Fragen wollen wir mit dieser Novelle Antworten geben. Es wird klargestellt, wie Qualitätssicherungsbesuche stattfinden und wie wir mehr darüber erfahren können, unter welchen Umständen pflegebedürftige Personen leben. Wir können nur sichergehen, dass ein Bedarf gedeckt wird, wenn wir wissen, ob es ein Unterstützungssystem gibt, wie die Lebensumstände sind und was der Zustand einer Person ist. Wie bei allen gesundheitlichen Fragen muss auch beim Pflegebedarf der betroffene Patient als vollständige Person mit allen sozialen Hintergründen wahrgenommen werden.

Diese Informationen brauchen wir nicht nur für die Patienten, sondern auch für uns als Staat, damit wir die Angebote verbessern können, denn bei allen notwendigen Ausgaben für die Pflege muss sichergestellt werden, dass Pflegemittel auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Durch ein besseres Wissen über die Lebensumstände von Pflegebedürftigen wird aber auch im Zusammenspiel mit der Spending-Review zum Pflegefonds in Zukunft abgeglichen werden können, ob die nötigen Mittel bei Personen ankommen und wie die Treffsicherheit dieser Unterstützung noch zielgerichteter verbessert werden kann, denn gerade in Zeiten von großem Budgetdruck ist es unumgänglich, dass wir mit unserer Unterstützung wirklich dort helfen, wo es nötig ist, und wir gute Versorgung sicherstellen können. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

13.15

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner.

RN/61

13.15

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren heute hier – die Vorrednerinnen und Vorredner haben es ja schon ganz gut auf den Punkt gebracht – eine sehr stark technische Novelle, die jetzt nicht unbedingt die großen inhaltlichen Brocken hat. Wir werden daher heute dieser Novelle auch zustimmen, wenngleich wir dann eben auch eine getrennte Abstimmung haben werden, weil es trotz allem immer noch datenschutzrechtlich bedenkliche Passus in dieser Novelle gibt, die leider Gottes, obwohl wir das im Ausschuss entsprechend eingemeldet haben, nicht beseitigt wurden. Ansonsten passt diese Novelle in Summe und wir können dem Ganzen auch zustimmen.

Jedoch, und darüber muss man auch reden, steht diese Novelle ja vor dem Hintergrund, dass hier in Österreich seit Wochen – eigentlich schon seit Monaten, kann man sagen – eine Diskussion rund um die Fragen läuft: Wie komme ich an ein Gutachten? Wie werde ich bei der Begutachtung behandelt? Wie werde ich von Gutachter:innen, von Sachverständigen behandelt? Wie schaut es überhaupt mit der wissenschaftlichen Qualität dieser Gutachten aus und, und, und? Wir haben dazu eine breite Diskussion. Auslöser war die Arbeiterkammer mit der Foresight-Studie aus Oberösterreich, die klar aufzeigt, da liegt etwas im Argen, und zwar geht es um kasernenartigen Ton bei den Begutachtungen, um das Absprechen von Erkrankungen und das systematische Wegwischen bereits vorhandener Diagnosen, die fehlende Anerkennung von Lebensrealitäten. Es geht um etwas ganz Grundlegendes, nämlich um den Respekt gegenüber den Betroffenen und Würde.

Das Problem an dieser ganzen Geschichte – und Frau Ministerin, da kommen Sie mir nicht aus – ist dieses wochenlange dröhnende Schweigen aus Ihrem Haus, aus Ihrem Ministerium; wochenlang wurde sich in aller Öffentlichkeit nicht dazu zu Wort gemeldet. Auch damals, als Generaldirektor Pinggera ME/CFS-Erkrankten unterstellt hat, dass diese angeblich Trittbrettfahrer oder Scheinkranke wären, haben Sie sich genauso wenig zu Wort gemeldet – und dieses Mal ist es dasselbe. (Beifall bei den Grünen.)

Dann gehen Sie doch einmal raus, weil der öffentliche Druck schon so groß ist, weil fast jeden Tag eine Meldung nach der anderen kommt, weil sich Betroffene öffentlich zu Wort melden. Dann gehen Sie am Karfreitag raus und sagen: Ja, es wird eine Änderung geben; es wird einen Wertekodex geben; es wird mehr Informationen geben; es wird auch die Möglichkeit geben, in Zukunft jemanden zu den Begutachtungen mitzunehmen! – Was macht die PVA ein paar Tage später? – Sie sagt: Nein, stimmt ja in Wirklichkeit gar nicht, das wird es alles so gar nicht geben! – Sie haben dann zugegebenermaßen zwar noch eine gesetzliche Änderung angekündigt (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann), aber das Zentrale, um das es wirklich geht, nämlich dass wir dieses ganze System endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen müssen, bleiben Sie uns bis heute schuldig.

Es geht schon darum, dass wir eine unabhängige Ombudsstelle mit Kompetenz brauchen, damit die Menschen nicht ständig vor Gericht ziehen müssen. Es braucht fachlich qualifizierte Gutachter:innen, die Verpflichtung, bestehende Diagnosen zu berücksichtigen. Es braucht unabhängige Begutachtungsstellen, unabhängige Zertifizierungsstellen, Qualitätsvorgaben, die fachlich wie menschlich passen. Es braucht auch Konsequenzen für die PVA, es braucht Konsequenzen für die Sozialversicherungen und, und, und. Das bleiben Sie uns bis heute schuldig. Wir werden da nicht lockerlassen. Der heutigen Novelle werden wir zustimmen, aber Sie können sich darauf einstellen – denn das sind wir den Betroffenen im Land schuldig –: Es braucht eine umfangreiche Reform und die werden wir tagtäglich von Ihnen einfordern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.18

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

RN/62

13.18

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen heute über einen Bereich, der wie kaum ein anderer das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts bildet: die Pflege. Die Pflege leistet täglich Großartiges und sie steht gleichzeitig vor enormen Herausforderungen. Mehr als eine halbe Million Menschen bezieht derzeit in Österreich Pflegegeld, genau sind es 504 000. Hinter dieser Zahl stehen Menschen: jemand, der Unterstützung braucht, und jemand, der sich fürsorglich um diese Person kümmert. Pflege geht aber weit über eine reine Versorgung hinaus. Sie steht für Vertrauen, Nähe und Würde.

Besonders herausheben möchte ich zwei Gruppen, die oft im Hintergrund wirken und doch Unschätzbares leisten. Es sind die Beschäftigten in der Pflege mit ihrer großartigen, engagierten und von Empathie getragenen Arbeit und die rund 1 Million pflegenden Angehörigen. Der Großteil davon sind Frauen, die sich um ihre Familienmitglieder oftmals über Jahre hinweg und mit großem Einsatz kümmern.

Viele von ihnen erleben eine Doppelbelastung durch berufliche Tätigkeit und die Pflege eines Familienmitglieds, und das ist in höchstem Maße anzuerkennen. Es gebührt ihnen unser Respekt und unsere Wertschätzung, und das kann man nicht genug zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

Gleichzeitig aber stehen wir vor einer demografischen Entwicklung in diesem Land, die die Pflege vor große Herausforderungen stellen wird. Ich glaube, das ist allen, die in der Pflege arbeiten, die sich mit Pflege beschäftigen, mit Pflege und Betreuung beschäftigen – man muss ja da auch in der Begrifflichkeit differenzieren – bewusst. Darauf muss man sich einstellen, dafür muss man jetzt politisches Handeln setzen. Gute Politik aber – und das ist auch Tatsache – entsteht nicht im Alleingang, sondern nur im Zusammenwirken. Das bestimmt gerade die Arbeit in der Pflege. 

Wir wissen, dass die Zuständigkeit im Wesentlichen bei den Ländern liegt, aber es gilt, ein Zusammenwirken von Ländern und Bund für diese gemeinsame Verantwortung zu erreichen, nämlich im Hinblick auf die großen Herausforderungen, die wir in der Pflege zu erwarten haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin daher im ständigen und guten Austausch mit allen Beteiligten, und im Rahmen der Pflege-Entwicklungs-Kommission besteht eine sehr intensive und positive Zusammenarbeit, denn da werden die Expertise und das gemeinsame Arbeiten an tragfähigen Konzepten für die Zukunft der Pflege gebündelt.

Mit der vorliegenden Novelle des Bundespflegegeldgesetzes setzen wir weitere Schritte, die Verbesserungen für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen bringen. Ich möchte zwei davon besonders hervorheben: Auf der einen Seite werden qualitätssichernde Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Pflegesituation zu Hause zu verbessern, und auf der anderen Seite wird das Steuerungsinstrument ausgebaut, auf dessen Basis weitere frühzeitige Maßnahmen geplant und gesetzt werden können.

Das Kompetenzzentrum der SVS führt seit vielen Jahren im Auftrag des Sozialministeriums Hausbesuche bei Menschen, die zu Hause gepflegt und betreut werden, durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern kontaktiert, die dann kostenlose Hausbesuche bekommen, und sie können auch auf Wunsch beantragt werden. 2025 wurden rund 59 000 Hausbesuche durchgeführt. Im Rahmen dieser Hausbesuche werden die Pflegesituation und die Pflegequalität erfasst und die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen beraten und informiert – ein ganz, ganz wichtiges Instrument. Sie leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und Betreuung und sind mit den gesetzlichen Verankerungen in § 33a Bundespflegegeldgesetz somit auch gesetzlich sichergestellt.

Eine zeitgemäße Steuerung des Gesundheits- und Pflegesystems setzt voraus, dass gesundheitliche und pflegerische Entwicklungen gemeinsam betrachtet werden können. Mit der neu geschaffenen Grundlage wird dieses Planungsinstrument geschaffen. Pflegedaten werden unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben an den Dachverband, an das BMASGPK und an die GÖG zum Zweck der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung übermittelt. Also wir sind in Zukunft – und das ist ganz wichtig – im Besitz dieser Daten, die dann zur Steuerung beitragen können. Dies ist wesentlich, um sektorübergreifende Versorgungspfade nachzuvollziehen, Ergebnisqualität messbar zu machen und gesundheitspolitische Maßnahmen zielgerichtet zu steuern. 

Sehr geehrte Damen und Herren, eine gute Pflegepolitik denkt zwei wesentliche Teile zusammen. Sie stärkt einerseits die Versorgung für jene, die Pflege brauchen. Wir investieren in die Prävention, damit Menschen möglichst lange gesund und selbstständig leben können. Und ich darf darauf verweisen, dass wir mit dem Instrument des Gesundheitsreformfonds eine wesentliche Hilfsstütze geschaffen haben, indem wir zwei große Projekte auf den Weg bringen, die wir dann hoffentlich auch in die Breite ausrollen werden.

Wir haben Pflege- und Therapiepraxen geschaffen, die Möglichkeit zum Zusammenschluss nicht ärztlicher Berufe, die besonders in der geriatrischen Versorgung und besonders auch in der ländlichen Struktur hilfreich sein werden. Mit der Verschreibung des Arztes wird es dann möglich sein, dass Wundmanagement, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialberatung, Pflegeberatung direkt den Menschen zur Verfügung gestellt werden oder diese Berufe auch aufsuchend in den einzelnen Haushalten beansprucht werden können, um eine bessere geriatrische Versorgung zu gewährleisten, um Spitäler zu entlasten und um auch das System finanziell zu entlasten. Das ist der Weg, den wir jetzt gehen. Ein wichtiger Weg, weil wir wissen: Die Herausforderungen in der Pflege sind groß. 

Lassen Sie mich noch zum Abschluss – ganz wichtig – zu dem Thema der Begutachtungsverfahren sagen: Menschen in Begutachtungsverfahren finden sich oft in schwierigen Situationen und haben Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung. Ich nehme diese Kritik sehr ernst und habe bereits ein Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Qualität initiiert. Das ist auf dem Weg, und ich glaube, es ist allen bewusst, dass da gehandelt werden muss.

Obwohl in anderen Bereichen die Mitnahme einer Vertrauensperson bereits möglich ist, besteht kein Rechtsanspruch darauf. Diese gesetzliche Grundlage soll nun geschaffen werden, um Rechtssicherheit herzustellen und die Position der Betroffenen im Begutachtungsverfahren zu stärken. Diese Regelung orientiert sich am bereits bestehenden Modell im Pflegebereich, wo die Möglichkeit der Beiziehung einer Vertrauensperson ja seit vielen Jahren gesetzlich verankert ist. Diese Änderung wird die Bereiche Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsbegutachtungen ebenso wie die berufliche Reha umfassen. 

Auch wichtig: Es wird von der PVA gesprochen, aber auch im Bereich des Sozialministeriumservice, beispielsweise für das Behindertenpassverfahren, die Parkausweisverfahren und Verfahren nach dem Verbrechensopfergesetz, wird es zukünftig gesetzlich geregelt möglich sein, eine Vertrauensperson mitzunehmen.

Ich habe vor Kurzem angekündigt, dass wir da tätig werden, und ich freue mich daher, dass der entsprechende Initiativantrag bereits heute im Parlament ist. Das ist schnelles Handeln, das ist schnelles, wirkungsvolles Handeln. Und ich würde Sie wirklich von Herzen um die Unterstützung dieses Initiativantrages bitten, im Sinne der wertschätzenden Behandlung jener Menschen, die sich auf den Gutachtenweg begeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.27

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger.

RN/63

13.27

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Geschätzter Herr Vorsitzender Beppo Muchitsch! Vor allem: Liebes Auditorium! Ich darf auch extra die Schüler und Schülerinnen der Metalltechnik der Polytechnischen Schule Himberg begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) – Damit hat mein Spickzettel seine Aufgabe erfüllt und Sie wurden auch von meinen Kollegen herzlich begrüßt.

Ich möchte relativ kurz einleiten, wir sind mit dieser Novelle relativ schnell fertig, weil wir drei kleine Beistriche zu adaptieren haben. Das ist einmal ein Pflegeinformationssystem, in dem man jetzt quasi die einzelnen Daten der Pflege einspielt. Als Zweites: Wenn jemand während eines Monats verstirbt, bekommt man den Pflegebonus noch. Das Dritte ist, dass die SVS jetzt kontrollieren möchte. 

Ich möchte Sie aber heute einladen – heute sitzen auch ältere Menschen in diesem Auditorium –, einmal darüber nachzudenken, ob es gerecht ist, wie unser Pflegesystem in Österreich noch funktioniert, und ob das tatsächlich der richtige Ansatz ist. Die Frau Ministerin hat es vorhin erwähnt: Es ist essenziell, vor allem für die älteren Menschen, dass man Pflegegeld bekommen kann. Jeder von Ihnen weiß, wir haben die Stufen von 1 bis 7 mit unterschiedlichen Auszahlungen.

Die Betreuung mit diesem System des Pflegegelds findet heute hauptsächlich wo statt? – Zu Hause. In Österreich werden nämlich 800 000 Menschen zu Hause gepflegt. Nicht in den Pflegeheimen – in Pflegeheimen sind es 150 000 Menschen in Österreich. 800 000 Menschen werden zu Hause gepflegt. Und sie werden von wem gepflegt? – Schauen Sie zu Ihrer Linken und schauen Sie zu Ihrer Rechten und Sie werden sicherlich vier oder fünf Menschen finden, die das machen, nämlich nahe Angehörige, Menschen älterer Generation, nämlich Frauen, Frauen zwischen 56 und 65 Jahren, sagt die Statistik. 70 Prozent aller zu Pflegenden werden von Frauen, die familiär verwandt oder verschwägert sind, gepflegt. Und jetzt fragen Sie sich: Sind sie abgesichert? – Nein. Sie bekommen weder eine Pension, sie sind weder sozialversichert, noch kriegen sie eine Entlohnung – das passiert nur im Pflegeheim.

Das ist das System in Österreich. Sie müssen sich fragen, ob dieses System gerecht ist. Wer sind die Nutznießer dieses Systems? Daher ist unser Ansatz, der Ansatz der Freiheitlichen, den wir seit zehn Jahren propagieren, ein diametral anderer, nämlich dass Sie, Sie als Betroffener, diese Wahlfreiheit haben, nämlich mit einem Pflegescheck zu entscheiden, ob Sie Ihren zu pflegenden Angehörigen daheim pflegen wollen, sich selber versichern wollen, sich selber einen Lohn auszahlen wollen und das zu Hause erledigen. Das sind Sie Ihren Angehörigen, das ist der Angehörige Ihnen nämlich schuldig. Das ist unser Pflegesystem im Gegensatz zu einem Pflegesystem, das seit 50 Jahren von ÖVP und SPÖ gezüchtet worden ist: dass der letzte Lebensmittelpunkt heute ab einem bestimmten Durchschnittsalter in einem Pflegeheim passiert. 

Das wünscht sich kein Mensch! Kein Mensch möchte heute zum Schluss in einem Pflegeheim alt werden und sterben, sondern zu Hause, dort, wo meine familiären Anverwandten sind und wo meine Menschen sind, will ich alt werden und sterben! – Das ist der Zugang, und das ist die Art, wie man das System auch anders aufsetzt. 

Wir finanzieren heute ein System quer, in dem wir einen Sozialfonds, einen Pflegefonds organisieren und ihn auf die Länder verteilen. In diesen Ländern wird das Geld dann Pflegeheimen in den Rachen geworfen, aber zu Hause passiert keine Versorgung. Sie müssen aber noch dazusagen: Sie bekommen diesen Angehörigenbonus ja erst ab der Stufe Pflegestufe 4. Jetzt müssen Sie wissen, dass die Pflegestufe 4 160 Stunden bedeutet – dass Sie den in Anspruch nehmen können; 160 Pflegestunden für einen Angehörigen, das ist ein Fulltime-Job. Und diese Damen und Herren der älteren Generation – es sind zu 70 Prozent Frauen – machen das gratis! 

Daher frage ich Sie noch einmal: Ist dieses System richtig und ist dieses System gerecht? Die Säule des Pflegegeldes steht für mich außer Streit und außer Frage, aber das System ist mittlerweile falsch. Das System steht an der Wand, und deswegen haben wir diese Probleme, die wir auch nicht mehr in den Griff kriegen. Daher müssen wir dieses System ändern, und der Systemumbruch muss jetzt passieren, denn die Menschen werden in diesem Land immer älter und älter, und es werden immer weniger, die durch ihre Familien und Angehörigen zu Hause versorgt werden können. Daher wird dieses System nur durch ein Pflegegeld und ein Pflegegeldsystem der Freiheitlichen gelöst werden können. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.31

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum

RN/64

13.31

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Vor allem darf ich die Zuseherinnen und Zuseher vom Pensionistenverband Sankt Marein, Sankt Lorenzen ganz herzlich bei uns auf der Galerie begrüßen! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].) 

Die Frau Bundesministerin hat es schon angesprochen und ich möchte es jetzt noch einmal betonen: Es sind nicht nur Ankündigungen, sondern wir setzen Taten. Nach der Studie der AK Oberösterreich, die, wie Kollege Schallmeiner auch gesagt hat, bezüglich Missständen bei den Begutachtungen für Pflegegeld, für Pensionsverfahren, für den Behindertenpass, also in den verschiedensten Bereichen, in Auftrag gegeben wurde, setzen wir Taten, und zwar möglichst schnell. Es wurde bereits heute der Initiativantrag eingebracht, dass wir – das ist eben eine einfache Möglichkeit gewesen – die Gesetze so ändern, dass Vertrauenspersonen bei den medizinischen Begutachtungen auch in den Fällen der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, bei beruflicher Reha, bei den Begutachtungen, die das Sozialministeriumsservice durchführt, mitgenommen werden können. Das ist einmal der erste Schritt. Das andere geht halt nicht von heute auf morgen, aber das ist auch in Bearbeitung.

Ich möchte jetzt aber noch zur vorliegenden Novelle zum Bundespflegegeldgesetz kommen: Es ist ein sinnvoller und auch notwendiger Schritt für mehr Klarheit, mehr Qualität und auch mehr Fairness in der Pflege. Ich möchte auch von dieser Stelle aus den pflegenden Angehörigen, die in Österreich jeden Tag Enormes leisten, Danke sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Sie sind es, die oft über Jahre hinweg Verantwortung tragen, und das vielfach unter großer psychischer, körperlicher und auch finanzieller Belastung. Häusliche Betreuung und Pflege ist nicht nur Unterstützung im Alltag. Wir wissen, es bedeutet auch oft, nachts aufzustehen, die eigenen Bedürfnisse zurückzustellen, Kraft zu geben, auch wenn die eigene längst erschöpft ist. Es ist daher richtig, den Angehörigenbonus nicht nur beizubehalten, sondern auch jährlich an die Inflation anzupassen. Es werden auch bürokratische Hürden vereinfacht. Es ist eine rückwirkende Auszahlung bis zu einem Jahr möglich, weil Gerechtigkeit keine Frage von perfektem Timing sein darf. Wir brauchen Rechtssicherheit und diese rückwirkende Auszahlung verhindert auch Ungleichbehandlung. 

Auch die Qualitätssicherung wird gestärkt, Hausbesuche leisten da einen unverzichtbaren Beitrag, um zu sehen: Wie schaut die Pflegesituation tatsächlich aus? Man kann Beratungen durchführen, Unterstützung anbieten und auch eine mögliche Unterversorgung rasch erkennen. Vor allem das Angehörigengespräch leistet dazu einen wichtigen Beitrag, denn Pflege darf nicht vom Zufall abhängen, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientieren. 

Ein dritter Punkt ist die bessere Datengrundlage, um in Zukunft auch die Qualität der Pflege zu verbessern. Wir gestalten die Pflegepolitik verantwortungsvoll, und dafür braucht man natürlich auch verlässliche Informationen, und diese pseudonymisierte Übermittlung von Pflegegelddaten an die GÖG und das Sozialministeriumsservice soll eben die Grundlage für eine bedarfsgerechte Planung in Zukunft stützen. 

Für uns als Sozialdemokratie ist klar: Gute Pflege ist eine Frage des Respekts, der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler.

RN/65

13.35

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Ich denke, wir sind uns zumindest darin einig, dass das Thema Pflege Priorität haben muss. Bevor ich darauf eingehe, darf ich aber im Namen meiner Kollegin Diesner-Wais sehr herzlich eine Gruppe der ÖVP Vitis aus dem Waldviertel mit ihrer Bürgermeisterin Anette Töpfl begrüßen. – Schön, dass Sie alle hier sind. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für Österreich, ein Land mit einer sehr hohen Kultur, mit christlich-humanistischen Werten, wo die Verantwortung füreinander und auch das generationenübergreifende Miteinander erfreulicherweise noch weitgehend funktionieren, muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Pflege und Betreuung im Alter gesichert ist und dass ein Altwerden in Würde und bei guter Lebensqualität möglich ist. 

Es ist, wie ich es bereits eingangs gesagt habe, eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, die Betreuungsmöglichkeiten auszubauen, genügend Kapazitäten zu haben, aber auch die Qualität sicherzustellen – und da gibt es unterschiedliche Modelle. Es stimmt aber, was heute schon gesagt wurde: 75 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch ihre Angehörigen betreut. Das ist enorm, und dafür gilt es wirklich auch noch einmal, das wurde ja schon gesagt, den pflegenden Angehörigen Danke zu sagen, denn ohne sie würde die Pflegelandschaft in Österreich nicht funktionieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen die sozialen Dienste ausbauen – wir haben darüber auch in der letzten Ausschusssitzung gesprochen –, keine Frage, da teile ich die Meinung des Kollegen Ragger. Wir brauchen mehr Förderungen bei der 24-Stunden-Hilfe, und auch die Tagesstätten müssen weiter ausgebaut werden und müssen vor allem auch so organisiert sein, dass sie finanzierbar sind, dass es leistbar ist, für die Menschen, aber auch für die Träger. 

Über 80 Prozent der Menschen, und das sagen alle Studien, meine sehr geehrten Damen und Herren, wünschen sich, so lange als möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können, daher ist es ganz einfach richtig, da anzusetzen. Daher ist auch die Unterstützung pflegender Angehöriger ein wichtiger Bestandteil unseres Sozial- und Gesundheitssystems, und die vorgesehene Anpassung des Angehörigenbonus bringt da klare Regelungen. Die Anspruchsvoraussetzungen werden konkret festgelegt. 

Das ist ein wichtiger Beitrag. Die pflegenden Angehörigen sind oft im Hintergrund, und daher ist es wichtig, dass wir uns auch um diese Dinge kümmern. Es geht darum, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Das passiert auch durch die geplanten Hausbesuche und durch die vorgesehenen Angehörigengespräche – auch etwas, was immer wieder diskutiert wurde, was immer wieder auch von Expertinnen und Experten angeregt wurde und was jetzt umgesetzt wird. Das halte ich auch für sehr, sehr wichtig. 

Ziel der Novelle ist außerdem, die Datenlage im Pflegebereich zu verbessern, eben durch diese Hausbesuche, durch die Angehörigengespräche, damit unsere Expertinnen und Experten im Pflegebereich auch wissenschaftlich fundierte Arbeit leisten können. Viele Pfleger:innen, viele leitende Mitarbeiter:innen in diesem Bereich studieren an den Fachhochschulen, studieren an den Universitäten und sind auch dafür verantwortlich, die Steuerung im Pflegebereich sicherzustellen und bedarfsgerechte Pflegemöglichkeiten zu planen. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Aspekt dieser Novelle.

Noch eine Anmerkung, weil es mir ein Herzensanliegen ist: Die Menschen in Österreich werden zu früh pflegebedürftig. Wir müssen alles tun, um dagegen anzukämpfen, durch Prävention, durch mehr Vorsorge, durch Sensibilisierung der Menschen, dass Bewegung und gesunde Ernährung wichtig sind. Ich glaube, das ist auch die beste Antwort auf die Pflegesituation: dass wir möglichst lange gesund bleiben. Daher haben wir im Seniorenbund Kärnten im Jahr 2026 einen Schwerpunkt unter dem Motto Fit und Gsund mit dem Seniorenbund. Machen Sie mit! (Beifall bei der ÖVP.)

13.39

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Michaela Schartel

RN/66

13.40

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen! Ich möchte auf den Schlusssatz von Frau Kollegin Nussbaum kurz eingehen, weil sie in diesem betont hat, es gehe ihr vor allem um soziale Gerechtigkeit.

Jetzt darf ich Ihnen ein Beispiel bringen, und dann hätte ich gerne, dass Sie als Sozialdemokratin mir sagen, ob das Ihrer Meinung nach wirklich soziale Gerechtigkeit ist: Es geht dabei um den Selbstbehalt für Krankentransporte, während auf der anderen Seite der österreichische Steuerzahler jährlich 600 000 Euro von seinem Steuergeld dafür hergibt, dass Asylanten zur Psychotherapie mit einem Taxi geführt werden. Das ist für mich nicht soziale Gerechtigkeit! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Muchitsch hat beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt gesagt: Die Freiheitlichen gehen mir schon so auf die Nerven, weil sie immer wieder die Ausländer ins Spiel bringen. – Herr Kollege Muchitsch, es gibt bereits keine Lebensbereiche der Österreicher mehr, in denen die vielen, vielen Ausländer keine Auswirkung haben, nicht in ihr Leben hineinspielen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Darmann [FPÖ]: Beruhigt euch da drüben! Seid nicht so nervös!) Deswegen müssen wir es immer wieder erwähnen, und gerade dann, wenn wir in einer ganz schwierigen budgetären Situation sind, geht es um eine Prioritätensetzung, und für uns Freiheitliche wird der Österreicher immer Priorität Nummer eins sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt zum Tagesordnungspunkt, Frau Minister. Wenn man den Titel dieses Gesetzes liest, dann keimt irgendwie die Hoffnung auf: Jetzt passiert etwas, jetzt werden einmal für Betroffene gute Entscheidungen getroffen, jetzt wird ein gutes Gesetz geschaffen, das die Betroffenen unterstützt. Es ist heute schon mehrmals erwähnt worden, es ist leider eine Enttäuschung, denn diese Novelle ist eine rein technische Angelegenheit. 

Es haben sich alle Vorredner zu Recht bei jenen, die institutionell, also stationär, pflegen, bedankt, aber vor allem auch bei jenen, die zu Hause pflegen. Aber mit dem Dank allein verbessern Sie die Situation der Betroffenen nicht. Ganz, ganz wichtig wäre es, die Rahmenbedingungen endlich so umzugestalten, dass die Pflege nicht mehr ein Nachteil für die Pension ist, vor allem, weil hauptsächlich Frauen in der Pflege tätig sind, dass man Hilfsmittel, die das Pflegen zu Hause wirklich erleichtern und die auch für den Gesundheitszustand des Pflegenden förderlich sind, leistbar gestaltet. 

Ich muss Ihnen aus eigener Erfahrung bei der Pflege meines Mannes sagen: Hätte er damals nicht finanzielle Ressourcen gehabt, wüsste ich nicht, ob ich heute gesundheitlich noch so gut beieinander wäre, weil ich mir jede Hilfe, die ich brauchte, zukaufen konnte. Das kann aber die Masse der pflegenden Angehörigen nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Die müssen mit den Dingen zurechtkommen, die der Staat ihnen zur Verfügung stellt, und das ist in vielen Bereichen wirklich eine Schande.

Jetzt muss ich wieder ein Beispiel bringen: Es gibt aber wirklich eine Personengruppe bei uns in Österreich, die vor allem – und das ist für mich so enttäuschend – von der Sozialdemokratie über Gebühr in sämtlichen Bereichen unterstützt wird, obwohl sie nie – nie! – nur irgendetwas in dieses System eingezahlt hat. Das ist die große Ungerechtigkeit – und da kann man dann nicht von sozialer Gerechtigkeit sprechen. 

Und weil ich gerade beim Gerechtigkeitsthema bin: Man hört jetzt schon im Vorfeld der ganzen Budgetverhandlungen von Experten, in den Medien und so weiter, dass die Gruppe der Senioren und Pensionisten wieder sozusagen das Liebkind geworden ist, bei dem man schon wieder die Milliarden sieht, die man einsparen kann. Da wünsche ich mir wirklich von der sozialdemokratischen Sozialministerin, die früher mit größter Leidenschaft im Bundesrat für die Pensionisten eingetreten ist, dass sie ihren Parteikollegen sagt: Hände weg von den Pensionen! Die Pensionen dürfen nicht zur Budgetkonsolidierung herangezogen werden! – Das würde ich mir wirklich von Ihnen wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt den Satz: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das ist ein gutes, altes Sprichwort. Wenn ich das aber jetzt auf die jetzige Situation und die Regierung ummünze, dann, muss ich ehrlich sagen, erscheint es mir eher hoffnungslos. Ich habe nicht die Hoffnung, dass sich in vielen Bereichen etwas zugunsten der Bevölkerung, aber auch der Senioren ändern wird. Deshalb kann ich an dieser Stelle nur alle Österreicher dazu aufrufen, dass sie das Pensionisten-Volksbegehren vom Verein Initiative Faire Pensionen Österreich unterstützen, sodass wir gemeinsam endlich auf die Stopptaste drücken und gemeinsam demokratisch einleiten, dass diese Versagerregierung endlich abtritt. (Beifall bei der FPÖ.) 

13.44

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Barbara Teiber

RN/67

13.45

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich darf sagen, mit dieser Novelle zum Bundespflegegeldgesetz setzen wir heute – wie es scheint: gemeinsam, einstimmig; das ist gut so – technische, ja, aber doch konkrete Verbesserungen und Klarstellungen im Interesse der Pflegegeldbezieher und -bezieherinnen und der pflegenden Angehörigen um. Und das ist gut so. 

Wir haben jetzt schon viele Redner, Rednerinnen gehört, es gibt unterschiedliche Modelle, Vorstellungen, wie gerade auch pflegende Angehörige sozusagen gut partizipieren können. Da gibt es unterschiedliche Modelle. Ich finde die Modelle der FPÖ spannend, ich weiß aber nicht, was da Konkretes aus den von ihr geführten Bundesländern kommt. In einem SPÖ-geführten Bundesland, im Burgenland, können sich pflegende Angehörige beispielsweise anstellen lassen. Das mag man unterschiedlich sehen, aber man muss zumindest schon auch einmal selber liefern, wenn man an der Macht ist, anstatt hier nur zu reden. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber die ganze heutige Debatte gibt Gelegenheit, Danke zu sagen, Danke den vielen, vielen pflegenden Angehörigen, die wirklich – wie soll ich sagen? – oft auch im Verborgenen große Arbeit leisten, die oft wirklich bis zur Erschöpfung Pflegearbeit leisten, oft mit großem zeitlichen Aufwand. Und was man auch einmal sagen muss: Es sind überwiegend Frauen, die diese Pflegeleistung erbringen, und denen gehört einmal wirklich Danke gesagt. Darum ist auch jede Verbesserung, wie jetzt bei dem Angehörigenbonus, ein ganz, ganz wichtiger Schritt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

Die eine Gruppe sind die Angehörigen und die andere Gruppe sind die vielen Tausenden Beschäftigten in der Pflege und in der Betreuung. Und weil Sie (in Richtung FPÖ) es jetzt so betont haben, muss ich Sie fragen: Was glauben Sie denn?! Unglaublich viele Kollegen und Kolleginnen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, arbeiten in der mobilen Pflege, arbeiten im Krankenhaus, arbeiten in der 24-Stunden-Betreuung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) Was sollen sich die denken, wenn sie das von Ihnen hören?

Und wirklich, da zucke ich als Gewerkschafterin aus: Wir haben unglaublich viele Nichtstaatsbürger:innen, die im Handel arbeiten, die an der Kasse sitzen, die bei Billa, Spar und Lidl Regale einschlichten, die in der Gastronomie arbeiten. Was sollen sich die denken?! (Abg. Kassegger [FPÖ]: Um die ist es aber nicht gegangen!) Die zahlen seit Jahren in die Sozialsysteme ein, die pflegen die Leute und die müssen sich ständig anhören, dass die Ausländer an allem schuld sind?! (Abg. Schartel [FPÖ]: Nein, nein, von denen habe ich nicht gesprochen!) Wir haben Kolleg:innen im Bau, in der Wissenschaft, überall! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.) Die negieren Sie, die negieren Sie! Und das geht auf keine Kuhhaut mehr.

Weil Sie auch das Kopftuch angesprochen haben: Ja, ich stehe dazu, man mag kritisch sein, gerade aus feministischer Sicht, aber ich verrate Ihnen vielleicht jetzt kein besonderes Geheimnis: Auch Leute mit Kopftüchern können österreichische Staatsbürger sein, und das vielleicht sogar schon seit Jahrhunderten! Also wirklich: Hören Sie damit auf! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Seit Jahrhunderten?)

13.49

RN/68

Ordnungsruf

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Schartel, für den Ausdruck „Versagerregierung“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. 


Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/69

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 448 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ralph Schallmeiner vor. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 16 sowie Ziffer 20 in der Fassung der Regierungsvorlage. 

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage. 

Wer gibt dem die Zustimmung? – Das ist auch einstimmig angenommen.

Somit kommen wir sogleich zur dritten Lesung. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.