RN/141

8. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 813/A(E) der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablehnung der Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards (465 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Heiß. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/142

18.58

Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Heute geht es um den Antrag, der die Bundesregierung auffordert, dass sie sich gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten und im Einklang mit den EU-Leitlinien für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Ja, ganz klar: Wir Freiheitliche lehnen die Todesstrafe aus tiefster Überzeugung ab, und wir setzen uns natürlich für die Menschenrechte ein, denn: Wer das Leben eines Menschen als Werkzeug für politische Rache benutzt, der zerstört nicht nur den Rechtsstaat, der zerstört auch jegliche Zivilisation. (Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS].

Für Kriegsverbrechen und Terror braucht es natürlich abschreckende Strafen und keine Kuscheljustiz, aber nichts darüber hinaus. Studien von Amnesty International oder eine UN-Untersuchung beweisen, die Todesstrafe schreckt nicht mehr ab als lebenslange Haft. Wir sagen aber auch klar und deutlich: Österreich zuerst. Das heißt: unsere Werte zuerst; das heißt: eine harte Hand gegen jegliches Verbrechen im eigenen Land; das heißt aber auch: konsequenter Einsatz für das Leben. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau da zeigt die Regierung aber ihr wahres Gesicht. Vor allem Sie, Frau Außenminister, mischen sich ständig in ausländische Konflikte ein, ergreifen Partei, finanzieren fremde Kriege mit unseren Steuergeldern. (Abg. Brandstötter [NEOS]: Hast du verstanden, wofür das Außen in Außenministerin steht?) Dabei sind wir ein neutrales Land mit wichtigen und wertvollen Funktionen der Diplomatie! Wir sollten diplomatisch vermitteln, nicht Partei ergreifen und keine fremden Kriege finanzieren. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Brandstötter [NEOS]. – Ruf: Völlig absurd, was die da ...!)

Genau das gilt auch hier bei der Todesstrafe: Österreich muss da mit seinem diplomatischen Gewicht einstehen und für das Leben eintreten. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Man muss sich da aber auch die Frage stellen: Sitzt in der Regierung irgendein Diplomat, der verhandeln kann? Eines ist nämlich schon klar - - (Abg. Brandstötter [NEOS] – in Richtung Bundesministerin Meinl-Reisinger weisend –: Nein, aber eine Diplomatin!) – Ja, Diplomatin, aber ich rede von Diplomaten, da sind Frauen und Männer miteingebunden. Man sagt auch nicht Bürger und Bürgerinnen, denn das Wort Bürger beinhaltet Mann und Frau. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lindner [SPÖ]: Nein! ... Blödsinn!)

Die Wahrheit ist, diese Regierung und vor allem die Frau Außenminister haben ganze Arbeit geleistet: Sie haben unseren guten Ruf als verlässliche Diplomaten völlig zerstört und unsere immerwährende Neutralität einfach in die Abstellkammer gestellt! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Servus [ÖVP].) 

In vielen Bereichen wäre es besser, Sie würden schweigen, aber in diesem Fall, wenn es um die Abschaffung der Todesstrafe geht, könnten Sie ausnahmsweise hilfreich sein oder zumindest jemanden zu Verhandlungen schicken, der das kann, ohne sich fremden Mächten anzubiedern. (Widerspruch bei den NEOS. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Meinl-Reisinger.)

Wir Freiheitliche stimmen dem Antrag zu, aber bedenken Sie: Ein Staat, der tötet, um zu siegen, der hat bereits verloren. (Abg. Brandstötter [NEOS]: Ja, das machen die Russen, mit denen Sie einen Freundschaftsvertrag haben! Was sagen Sie zum Freundschaftsvertrag zwischen Ihrer Partei und Russland?) Und ein Staat, der die Neutralität aufgibt und sich in fremde Kriege einmischt, der verkauft seine Seele! (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Bundesministerin Meinl-Reisinger. – Ruf bei der FPÖ: ... Sie müssen lernen, Ihre Mimik unter Kontrolle zu bringen! – Abg. Kickl [FPÖ]: Frau Meinl-Reisinger freut sich über die 5 Prozent ...!)

19.01

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/143

19.01

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Frau Außenministerin! Ja, Frau Kollegin Heiß, Sie müssen irgendetwas Großem auf der Spur sein – ich weiß aber nicht ganz, was der Redebeitrag im Ganzen mit der Thematik zu tun hatte, die wir bei diesem Tagesordnungspunkt besprechen.

Was steht auf der Tagesordnung? – Es geht um die Quasiwiedereinführung der Todesstrafe in Israel. Israel nimmt – meiner Meinung nach prinzipiell zu Recht – für sich in Anspruch, dass es als einziges Land in einer sehr herausfordernden Region die demokratischen und liberalen Werte grundsätzlich hochhält. Genau das, aber natürlich auch unsere historische Verantwortung sind die Gründe, dass wir ein spezielles Verhältnis zu Israel haben. Einerseits ist es die Geschichte, über die ich hier, glaube ich, niemanden aufklären muss, aber andererseits natürlich auch die Tatsache, dass Israel als einziges Land in dieser Region demokratische Regeln hat. 

Jetzt hat das israelische Parlament ein Gesetz beschlossen, das halt diametral dem widerspricht, was wir als liberale Wertegemeinschaft als angebracht empfinden. Man hätte sich das eigentlich nicht gedacht, dass wir hier im Jahr 2026 darüber diskutieren müssen, dass ein Partnerstaat von uns – der wie gesagt die gleichen Werte teilt – eine De-facto-Wiedereinführung der Todesstrafe beschließt.

Das Ganze ist nicht nur eine grundsätzliche Problematik, sondern zeigt auch noch eine hochproblematische Ausgestaltung: Erstens handelt es sich um eine institutionelle Diskriminierung, denn da wird ein Gesetz speziell auf eine Bevölkerungsgruppe ausgelegt. Es macht also bei diesem Gesetz für die Frage, ob die Todesstrafe angewendet werden kann, einen Unterschied, ob ich Israeli oder Palästinenser bin, was selbstverständlich in einem Rechtsstaat vollkommen irrsinnig ist, dass ich je nach Herkunft eine unterschiedliche Strafandrohung habe.

Zweitens, was die Ausgestaltung betrifft: Die Einzelfallprüfung wird de facto abgeschafft, Richterinnen und Richtern wird es unmöglich gemacht, da abzuwägen. Drittens, und das finde ich besonders erschreckend, ist die Vollstreckung durch den Strang innerhalb von nur 90 Tagen vorgesehen – das heißt, es besteht gar nicht die Möglichkeit, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gegen ein solches Urteil zu berufen. Ich halte es dementsprechend für wichtig, dass wir hier als Parlament diesen gesetzgeberischen Akt ganz klar verurteilen. Ich halte es auch für wichtig, dass die Außenministerin das bereits in aller Klarheit schon getan hat.

Ich glaube, genau weil es eben um einen befreundeten Staat geht, der an und für sich dieselben Werte teilt, müssen wir mit ganz klarer Stimme sagen, was Sache ist, weil so ein Rückschritt schlichtweg nicht unkommentiert bleiben darf. Wir müssen insgesamt beharrlich bleiben, damit wir es weltweit schaffen, diese entmenschlichende Art der Bestrafung hoffentlich irgendwann einmal der Vergangenheit angehören zu lassen – aber wir müssen besonders kritisch und besonders streng mit den Staaten sein, die genau das gleiche Wertefundament haben wie wir. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie der Abg. Duzdar [SPÖ].)

19.05

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Gudrun Kugler. – Bitte.

RN/144

19.05

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scherak hat schon sehr genau ausgeführt, was unsere rechtsstaatlichen Bedenken in Bezug auf die Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel sind. Es ist der Zweifel an einem fairen Prozess. Man sollte meinen, dass in einem Partnerstaat diese Phase eigentlich schon überwunden wäre. Wir haben das im Außenpolitischen Ausschuss sehr intensiv diskutiert und sind auch weit über den ursprünglichen Vorschlag hinausgegangen. Wir haben im Antrag, der dann im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, im Vergleich zum ursprünglichen folgende zwei Gedanken eingefügt:

Erstens möge sich Österreich für die weltweite Ratifizierung des UN-Zivilpakts und des Zweiten Fakultativprotokolls zum Zivilpakt einsetzen. Der Zivilpakt hat 170 Unterschriften, das Fakultativprotokoll nur 91, aber erst im Fakultativprotokoll wird die Abschaffung der Todesstrafe explizit gefordert. Da kann sich Österreich auf vielen Ebenen dafür einsetzen, andere Länder zu begleiten, diesen Schritt zu machen.

Als zweiten Punkt in diesem Antrag soll sich Österreich für ein Moratorium für die Todesstrafe einsetzen. Da geht es um Länder, die vielleicht sagen: Wir haben diesen internen Denkprozess noch nicht abgeschlossen, aber wir setzen jetzt einmal die Todesstrafe aus. Das haben in den vergangenen Jahren auch mehrere Länder gemacht.

Die Zahl der Hinrichtungen ist leider weltweit dennoch nicht gesunken, sondern gestiegen. Ich habe aktuelle Zahlen mit: Im Vergleich des Jahres 2023 mit dem Jahr 2015 sind die Hinrichtungen um 32 Prozent gestiegen, und das sind nur die offiziellen Zahlen. 2024 sind offiziell 1 518 Hinrichtungen in 15 Ländern bekannt gewesen, an der Spitze China, Iran und Saudi-Arabien. 2024 wurden außerdem über 2 000 neue Todesurteile verhängt, und zwar in 46 Ländern.

Das österreichische Parlament und die österreichische Regierung setzen sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass die Todesstrafe zurückgedrängt und hoffentlich irgendwann abgeschafft wird. Wir lehnen die Todesstrafe unter allen Umständen ab – staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit und ohne nachgewiesene abschreckende Wirkung widerspricht unseren Grundwerten. 

Ich darf noch ein paar Schlagworte der Argumentation wiedergeben, und wir haben das über Jahrzehnte besprochen, aber man muss es immer wieder sagen: Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist eine erniedrigende und unmenschliche Form der Bestrafung. Die Todesstrafe verwehrt die Möglichkeit, die Tat durch Wiedergutmachung, Reue oder Besserung zu sühnen. Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen, dazu gibt es wissenschaftliche Studien, die ganz klar zeigen, dass es keine abschreckende Wirkung gibt. Eine Hinrichtung ist unwiderruflich. Eine Todesstrafe, ein Todesurteil kann man nicht mehr rückgängig machen, wenn die Person tot ist, und es passieren Fehlurteile. Alleine in den USA wurden seit dem Jahr 1973 200 ursprünglich zum Tode Verurteilte freigelassen, nachdem ihre Unschuld bewiesen wurde. 

Die Hauptursachen für die Verhängung der Todesstrafe, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, sind nicht Morde, das meint man nämlich auf den ersten Blick, nein: Es sind Todesurteile wegen Homosexualität, wegen Drogendelikten, wegen Diebstahl und aus politischen Gründen!

Wir haben heute schon vor einer Stunde bei einem anderen Tagesordnungspunkt über die Todesstrafe im Iran gesprochen. Dort gibt es Exekutionen, die ohne faires Verfahren stattfinden, wir haben das ja sehr intensiv diskutiert. Ich freue mich, dass unser Entschließungsantrag betreffend „Einsatz gegen die Todesstrafe im Iran und weltweit sowie Unterstützung von diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Krieges im Nahen Osten“ heute einstimmig angenommen wurde. 

Ich freue mich auch, dass wir jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt einen zweiten Antrag zum Thema Todesstrafe – mit Fokus auf Israel, aber auch weltweitem Bezug – beschließen werden. Wenn wir hier im Plenum das gleiche Abstimmungsverhalten wie im Ausschuss haben, dann wird das auch hier einstimmig beschlossen werden, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

19.09

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.

RN/145

19.09

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben gehört, was der Anlassfall dafür ist, weshalb wir heute im Hohen Haus über die Todesstrafe beziehungsweise die Ablehnung der Todesstrafe diskutieren: Vor weniger als einem Monat hat das israelische Parlament einen Beschluss gefasst, nämlich nach Jahrzehnten – nach Jahrzehnten! – die Todesstrafe wieder einzuführen. 

Wir wissen natürlich, dass Israel sehr stark mit uns zusammenarbeitet, mit der Europäischen Union, und den Anspruch hat, die einzige Demokratie im Nahen Osten zu sein. Wir sind uns einig, dass das für ein Land im Jahr 2026 eindeutig ein zivilisatorischer Rückschritt ist, aber es ist nicht nur eine Todesstrafe wie jede andere Todesstrafe – wir sind uns einig, dass jede Form der Todesstrafe inakzeptabel ist –, denn diese Todesstrafe, die Israel beschlossen hat, ist zutiefst rassistisch und diskriminierend. Es gibt kein Land der Welt, das ein Gesetz beschließt, auf dessen Basis eine Todesstrafe nur an einer Ethnie vollzogen werden soll, nur an der palästinensischen Bevölkerung. Das gibt es nicht. Das ist nicht vereinbar mit Konventionen jedweder Art. 

Und was wichtig zu erwähnen ist, ist, dass diese Todesstrafe rückwirkend angewendet werden soll. Wenn man sich vor Augen führt, dass in israelischen Gefängnissen derzeit 13 000 palästinensische Gefangene gehalten werden, darunter 400 Kinder, dann kann man sich vorstellen, was das bedeutet. 

Das richterliche Ermessen soll ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der Richter die Todesstrafe verhängen muss und gar keinen Spielraum mehr hat und das – und das kann man sich kaum vorstellen – beispielsweise die Todesstrafe im Westjordanland auch angewendet werden kann, wenn das Delikt nicht vorsätzlich begangen wird. Auch das ist unvorstellbar, dass es das gibt: Erhängen durch die israelischen Militärgerichte, denn die Menschen im Westjordanland unterstehen seit der israelischen Besatzung – seit mehr als 60 Jahren – dem israelischen Militärrecht. 

Wer für Menschenrechte eintritt, der muss für Menschenrechte konsequent eintreten, ohne Wenn und Aber, und das bedeutet letztlich, dass man, wenn Menschenrechte verletzt werden, Konsequenzen fordert. Für die Europäische Union bedeutet das – es gibt ein EU-Assoziierungsabkommen, das in Artikel 2 ganz klar regelt, dass Menschenrechte nicht verletzt werden dürfen – in letzter Konsequenz, dass das Abkommen ausgesetzt werden muss. 

Ich sage Ihnen warum: weil wir erlebt und gesehen haben, was Konsequenzenlosigkeit und Straflosigkeit bedeutet. Gaza ist zu einem Modell dafür geworden, dass man humanitäres Völkerrecht mit Füßen treten darf und straflos davonkommen kann. Es ist normal geworden, Sanitäter:innen, Zivilist:innen, Journalist:innen ohne Konsequenzen zu töten. Das geht einfach nicht, weil es mit dem Völkerrecht nicht im Einklang ist. 

Daher: Wir in Österreich kandidieren für den UN-Sicherheitsrat. Wir treten an mit der Forderung, uns für Menschenrechte und Frieden einzusetzen, daher müssen wir auch fordern: Wenn Menschenrechte verletzt werden, dann muss das Konsequenzen nach sich ziehen! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen.)

19.13

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.

RN/146

19.13

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! 1977 hat die UNO es zu einem wünschenswerten Ziel erklärt, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen. Seitdem haben immer mehr Staaten die Todesstrafe entweder tatsächlich abgeschafft oder ein Moratorium verhängt und keine Urteile mehr ausgesprochen und keine Strafen mehr vollzogen. Auch Israel gehörte lange, lange Zeit zu dieser Gruppe von Staaten, die nicht nur selbst ein Moratorium verhängt hatten, sondern auch wirklich aktiv im Klub derer waren, die sich für das Ende der Todesstrafe weltweit eingesetzt hatten. 

Dann gab es einen Politiker, der seinen Wahlkampf geführt hat und angetreten ist mit dem Claim: Ich werde palästinensische Terroristen hinrichten lassen. Wenn ich gewählt werde, dann werde ich sie alle aufhängen lassen! – Das war sein Claim. Der Name dieses Politikers ist Itamar Ben-Gvir, und der hat das jetzt auch durchgesetzt. Das ist nicht passiert: Dieses Gesetz ist nicht passiert als Reaktion auf die schrecklichen Massaker des 7. Oktober 2023 – nein, das ist nicht der Auslöser gewesen! –, es ist eine Politik eines rechtsextremen, rassistischen Politikers, der das gesamte israelische Parlament damit vor sich hergetrieben hat. 

Dieses Gesetz ist – wir haben es jetzt in den Vorreden schon ganz oft gehört – nicht nur eines, das die Todesstrafe beziehungsweise deren Anwendung wieder eingeführt hat, sondern dieses Gesetz ist ein zutiefst rassistisches Gesetz, das die Todesstrafe nur für eine bestimmte Gruppe von Menschen einführt, und das ist absolut nicht tolerierbar. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)

Wir müssen um jedes Land – um jedes einzelne Land! – kämpfen, das sich aus diesem Klub derer, die die Todesstrafe abschaffen wollen, verabschiedet, insbesondere um Israel. Wir haben es schon mehrfach in den Reden gehört: Israel ist die Demokratie im Nahen Osten, in der Nahostregion, Israel ist bisher der verlässliche Partner gewesen, wenn es darum ging, für unsere Werte, für unsere gemeinsamen Werte, für die Menschenrechte dort einzutreten. Dieser Partner ist uns seit dieser Regierung abhandengekommen, aber wir dürfen diesen Partner jetzt nicht aufgeben, und deshalb ist es so wichtig, an Israel zu appellieren. 

Das Gesetz wird im Moment noch vor dem Obersten Gerichtshof geprüft. Es ist gültig, es ist in Kraft, aber es wird bekämpft, und das bedeutet Hoffnung, denn das bedeutet, dass es auch dort immer noch eine große Anzahl von Menschen gibt, die dafür kämpfen, nicht in jene Zeiten zurückzufallen (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS), die dafür kämpfen, weiterhin die Menschenrechte hochzuhalten, die dafür kämpfen, weiterhin am Rechtsstaat festzuhalten, und das ist ein wichtiges Signal. 

Deshalb bin ich auch voll und ganz bei dem dabei, was auch die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas erwähnt hat: Es gibt einen Menschenrechtsartikel im Assoziierungsabkommen, und daran muss man sich halten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das Gleiche hat der Europarat ausgesprochen, und deshalb finde ich es wunderbar und wirklich schön und ich freue mich sehr, dass auch wir hier im österreichischen Parlament das einstimmig aussprechen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS.)

19.17

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/147

19.17

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Danke, Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich mache es kurz. Ich bin dem Hohen Haus sehr dankbar für diesen klaren Antrag – ich nehme auch vorweg, dass es wohl ein von allen Parteien unterstützter Antrag ist. 

Der Anlass ist ein wirklich zutiefst verstörender, nämlich der Beschluss, wie schon angesprochen wurde, der Knesset vom 30. März zur Einführung der Todesstrafe, die de facto nur für Palästinenser und Palästinenserinnen oder arabischen Israelis gilt. Das ist inakzeptabel. 

Ich bin auch der Meinung, dass es da nichts zu verhandeln gibt, sondern da ist Klarheit gefragt. Diese Klarheit haben wir unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, wir haben unseren Protest zum Ausdruck gebracht: ich als Außenministerin, der Bundeskanzler, der Vizekanzler, und selbstverständlich machen wir das auch in allen Gremien und auf europäischer Ebene, wie wir uns auch überhaupt weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, ÖVP, SPÖ und Grünen.)

19.18

Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/148

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 465 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ablehnung der Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards“.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (xx/E)